Buch(elektronisch)2024

Analyse des Vollzugsstandes der 2. FlugLSV: Abschlussbericht

In: Texte 2024, 10

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Abstract

Im Umfeld ziviler und militärischer Flugplätze besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit für Anwohnende, Aufwendungen für baulichen Schallschutz, z. B. den Einbau spezieller Fenster, erstattet zu bekommen. So soll der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gesichert werden. Die Voraussetzungen für die Erstattung werden im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) und in der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) geregelt. Im Fokus dieses Vorhabens stehen die nach FluLärmG realisierten baulichen Schallschutzmaßnahmen an den zivilen und militärischen Flugplätzen. Deren Anzahl, die Art der baulichen Maßnahmen, sowie die dadurch entstandenen Kosten für die Flughafenbetreiber, die nach dem FluLärmG zahlungspflichtig sind, sind von besonderem Interesse. Bei den militärischen Flugplätzen ist der Bund zahlungspflichtig. Auch hier können die erhobenen Daten Auskunft geben über den Umfang des erstatteten baulichen Schallschutzes für Anwohnende. Für die Erhebung der notwendigen Daten für die zivilen Flughafenstandorte sind die obersten Luftfahrtbehörden der Bundesländer kontaktiert worden. Für die militärischen Flughafenstandorte war dies das Luftfahrtamt der Bundeswehr. Den dort jeweils Zuständigen wurde ein Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt mit der Bitte um Beantwortung. Teilweise werden die Ergebnisse ergänzt durch weitere Informationen, die entweder von den Zuständigen per E-Mail übermittelt wurden oder aus frei recherchierbaren Quellen stammen. Ein umfassendes Bild des Vollzugsstandes zum baulichen Schallschutz nach dem FluLärmG und der 2. FlugLSV kann so gezeichnet werden. Die Erhebung des Vollzugsstandes zeigt, dass weder die prognostizierte Anzahl der Anträge noch die der Kostenfolgen, die Rahmen der Novellierung des FluLärmG 2007 zur Diskussion standen, an den zivilen und militärischen Flugplätzen erreicht wurde.

Sprachen

Deutsch

Verlag

Umweltbundesamt

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