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In: Studien zum Medizin- und Gesundheitsrecht 14
Die vertragsärztliche Zulassung ist höchstpersönlich und daher nicht handelbar. Doch ist dieser Grundsatz im Hinblick auf den praktischen Umgang mit der Zulassung noch haltbar? Philipp Kaiser untersucht das Konzessionshandelsverbot im Licht der erodierenden Freiberuflichkeit des Arztes.
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