Buch(gedruckt)2007

Übertragbarkeit risikoabhängiger Alterungsrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung

In: ifo Forschungsberichte 38

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Abstract

Im System der deutschen Privaten Krankenversicherung kommt es bei lebenslangen Verträgen zum Aufbau von Alterungsrückstellungen. Beim Versichererwechsel werden diese nach alter Rechtslage gar nicht, nach der Gesundheitsreform 2007 nur im Rahmen eines Basistarifs übertragen. Zu ermitteln ist ein praktikables Übertragungsverfahren, das auf der einen Seite die Wechseloptionen stärkt und auf der anderen Seite einen Anstieg der Prämien für die beim bisherigen Versicherer verbleibenden Versicherten verhindert. - Die Gesundheitsreform 2007 verfehlt das Ziel des Schutzes der Versicherten vor Prämienanhebungen aufgrund von Versichererwechseln systematisch, da durch die Kombination der Übertragungsregeln beim Versichererwechsel und beim Vertragswechsel ein zu großer Anteil der Alterungsrückstellungen übertragen wird. Der Vorschlag einer nach Risikotyp differenzierten Übertragung beinhaltet, dass jeder wechselnde Versicherte Anspruch auf einen nach Alter und Eintrittsalter in den Vertrag differenzierten so genannten Rentenversicherungsanteil der Alterungsrückstellung hat. Wechselwillige Versicherte, deren Gesundheitszustand sich während der Vertragslaufzeit beim bisherigen Versicherer dauerhaft verschlechtert hat, erhalten auf diesen Betrag einen individuellen Zuschlag, der von einer neutralen Bewertungsstelle festgelegt wird.

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