Die Benzinklausel (Kraftfahrzeugklausel) in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung: Eine systematische Darstellung anhand von Entscheidungen der Gerichte und der Paritätischen Kommission
Hauptbeschreibung: Sind an Schadenfällen Kraftfahrzeuge beteiligt, kommt es bei der Gewährung von Versicherungsschutz immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten mit der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Durch die so genannten ""Benzinklauseln"" ist die Regulierung von Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen. Auf der anderen Seite sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß 10 AKB nur solche Schäden versichert, die auch tatsächlich auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen zurückgehen. Die Fragen lauten dann häufig: Handelt es sich bei dem in Frag