Thesis2011

Die Symmetriewirkungen der Zinsschranke nach § 4h EStG unter Unsicherheit: eine formale und quantitative Analyse mit Hilfe der Brownschen Bewegung

Abstract

Die Zinsschranke gem. § 4h EStG bestimmt das Ausmaß, in dem betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen berücksichtigt werden können. Das Greifen der Vorschrift begrenzt daher die Nutzung des den Zinsaufwendungen inhärenten Steuerminderungspotentials. Isoliert betrachtet ist dies gegenüber einem Rechtsstand exklusive Zinsschranke ausschließlich von Nachteil für den Steuerpflichtigen. Aus dem Zusammenspiel mit der Mindestbesteuerung als Verlustverrechnungsvorschrift können aber auch die sogenannten "vernetzten" Wirkungen der Zinsschranke entstehen, welche mitunter sogar einen paradoxen, da vorteilhaften Effekt zur Folge haben. Sämtliche Wirkungsmöglichkeiten werden unter Rückgriff auf das Symmetrieverhalten steuerlicher Vorschriften und des in der Arbeit entwickelten Konzepts der Symmetrielinien ermittelt und voneinander abgegrenzt. Im Ergebnis sind anhand von Gewinnschwellen die Identifizierung von Voraussetzungen der einzelnen Effekte der Zinsschranke sowie eine Analyse des gesamten Wirkungsgefüges möglich. Der hierauf von risikobedingten Ergebnisschwankungen und zentralen Unternehmenseigenschaften ausgehende Einfluss wird mittels eines dynamischen Steuerbelastungsvergleichs, d.h. mit der Modellierung einer mit Unsicherheit behafteten Unternehmensentwicklung, auf Basis der Brownschen Bewegung gewürdigt. Hierfür erfolgt auch die schrittweise Definition der stochastischen Prozessklasse. Die Untersuchungsergebnisse offenbaren ein erhebliches Schadenspotential der Zinsschranke. Dabei stellt die Zinsschranke in Summe einen Anreiz zur Senkung der Zinslast dar und genügt deshalb – erstaunlicherweise auch wegen der positiven Wirkungsmöglichkeit - der Intention des Gesetzgebers. Des Weiteren belegen die Ergebnisse die gegenwärtige Komplexität des deutschen Steuersystems und zeigen die hieraus entstehende Problematik, dass die beabsichtigten Wirkungen einzelner Regelungen durch andere Vorschriften ungewollt verzerrt werden. Dies gilt auch für den EBITDA-Vortrag als krisenentschärfendes Instrument, welcher aufgrund der paradoxen Zinsschrankenwirkung überraschenderweise von Nachteil sein kann und deshalb um eine Wahlmöglichkeit ergänzt werden sollte. Hinsichtlich des mit der Gewinnerzielung verbundenen Risikos zeigt sich, dass hiervon ein ambivalenter Einfluss auf die Effekte der Zinsschranke ausgeht.

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