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Hauptbeschreibung: Nur mit Hilfe ihrer Organe und Organwalter können Gesellschaften und Vereine wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen. Damit bildet die Organschaft eines der zentralen Rechtsinstitute des Verbandsrechts. Jan Schürnbrand arbeitet die Thematik umfassend auf und entwickelt allgemeine Lehren über das Organ. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Frage, welche der am Verbandsleben beteiligten Einrichtungen überhaupt Organ des Verbandes ist. Im Rahmen eines induktiven Untersuchungsansatzes beleuchtet der Autor unter anderem den Abschlussprüfer und den Insolvenzverwalt
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