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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 5112
Die Europaeische Buergerinitiative nach Art. 11 Abs. 4 EUV gehoert zu den Innovationen des EU-Verfassungsvertrages und des Vertrages von Lissabon: Eine Million Unionsbuerger koennen die Kommission auffordern, Rechtsaktsvorschlaege vorzulegen. Die Arbeit zeigt den europarechtlichen Rahmen auf, in den sich dieses neue Partizipationsinstrument einfuegen muss. Dabei wird insbesondere der Unterschied zwischen einem unverbindlichen Anregungsrecht und einem verbindlichen Buergerbegehren deutlich gemacht. Ausserdem wird auf das Verhaeltnis zum bestehenden Petitions- und Beschwerderecht eingegangen. Sc
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