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In: BVL-Reporte 1,3 v.1,3
1. Bericht über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln: Diese können ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstgehalte wird daher von der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: Dieser Teil umfasst die Berichte über die Kontrolle von Lebensmitteln auf Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine, von Lebensmitteln aus Drittländern auf Aflatoxine sowie die Kontrollergebnisse gemäß der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp): Die AVV-Rahmenüberwach
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