Buch(elektronisch)1873

Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1860 über die Bereinigung der Grund- und Pfandbücher wird aufgehoben. An seine Stelle treten nachstehende Bestimmungen ... die zweite Kammer nimmt vorstehenden Gesetzesentwurf an, Karlsruhe, den 13. Dezember 1873, im Namen der unterthänigst treu gehorsamen zweiten Kammer der Ständeversammlung: Der Präsident Kirsner: Beilage Nr. 32 zum Protokoll der 3. Sitzung vom 16. Dezember 1873

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.