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In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht v.297
Der europäische Erfüllungsgerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 EuGVO gehört zu den wichtigsten Gerichtsständen dieser Verordnung. Hannes Wais beleuchtet die Sondervorschrift des Erfüllungsgerichtsstands für Dienstleistungsverträge in Art. 5 Nr. 1 lit. b 2. Spiegelstrich EuGVO. Dabei entwickelt er zunächst eine Kernthese, die sich an den Besonderheiten grenzüberschreitender Streitbeilegung orientiert und dem Autor als Prüfungsmaßstab und zugleich Richtschnur für die Auslegung der Vorschrift dient. Die Vorschrift wird insbesondere im Hinblick auf ihren sachlichen Anwendungsbereich und die Methode ihr
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