Migration, Asyl, Flüchtlinge und Fremdenrecht: Deutschland und seine Nachbarn in Europa vor neuen Herausforderungen
In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 31
Nur etwa ein Prozent der Flüchtlinge sind tatsächlich politisch Verfolgte und werden als asylberechtigt anerkannt, zwei Drittel der Asylbewerber sind Muslime und vier Fünftel alleinstehende junge Männer, die im Regelfall ihre gesamten Familien nachholen werden, sobald sie im Inland ein Bleiberecht erlangt haben. Im Jahr 2015 wurden 441.899 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen. Im Monat November 2015 beantragten 55.950 Personen Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Unbekannt ist nach wie vor die Zahl der illegal Eingereisten, die sich nicht registrieren ließen. Über die Anzahl der auf diese Weise ebenso ins Inland gelangten islamistischen Kämpfer kann man nur spekulieren. Die Flüchtlings- und Migrationsbewegung war Thema des 32. Symposiums der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht vom 29. bis 30. November 2015 in Berlin. Es fand in Verbindung mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen statt. Unter der Überschrift »Migration, Asyl, Flüchtlinge und Fremdenrecht« diskutierten Wissenschaftler die aktuellen politischen und rechtlichen Fragen der bald als Flüchtlingskrise bezeichneten Migrationsbewegung. »Migration, Asylum, Refugees, and Aliens' Rights« Worldwide, 85 million migrants, 13 million refugees and asylum seekers and about 20 million illegal immigrants live outside their home country. Moreover, 30 million people are classified as internally displaced persons according to the UN refugee or-ganisation. Thus, about 150 million people worldwide live as migrants in a state, which is not their original home. Many of the refugees are trying to come to Europe and find a better life, especially in the Federal Republic of Germany. They apply for asylum, which is only available to them in the case of political persecution. Weltweit leben derzeit 85 Millionen Migranten, 13 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende und etwa 20 Millionen illegale Zuwanderer außerhalb ihres Geburtslandes. 30 Millionen Menschen gelten zudem nach Angaben der UN-Flüchtlingsorganisationen als innerstaatlich Vertriebene. Unterdessen leben also etwa 150 Millionen Menschen weltweit als Migranten in einem Staat, der nicht ihre ursprüngliche Heimat ist. Viele der Flüchtlinge versuchen nach Europa zu kommen und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland ein besseres Leben zu finden. Sie beantragen Asyl, das ihnen aber nur bei politischer Verfolgung zusteht. Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.