Aufsatz(gedruckt)2010

22 Antrag auf Hochschulzugang ohne Abitur über eine Zugangsprüfung erfolgreich - § 66 Abs. 4 Satz 2 HG NRW a. F.; § 49 Abs. 6 HG NRW n. F.; § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 6 Abs. 1 ZugangsprüfungsVO; § 4 Abs. 1 und 2 AappO; § 75 AMG - 1. Die gesetzliche Regelung des § 49 Abs. 6 HG NRW n. F. enthält keine Einschränkung dahingehend, dass die Feststellung der Qualifizierung zum Zugang für ein Hochschulstudium nicht mehr im Wege einer Zugangsprüfung erfolgen darf. . 2. Das Erfordernis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit für die Zugangsprüfung u. a. zum Pharmaziestudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte setzt nicht voraus, dass es sich um eine dem angestrebten Studium dienliche spezielle Tätigkeit im Rahmen dieses Berufes gehandelt hat - OVG NRW, Urteil vom 3.12.2009 - 14 A 1238/09 - (VG Düsseldorf - 15 K 5822/08 -)

In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 5

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Verlag

Heymanns

ISSN: 0012-1363, 0012-1363

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