Aufsatz(gedruckt)1988

Automatisierte Personaldatenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung

In: Verwaltungsführung, Organisation, Personal: VOP ; Fachzeitschrift für d. Öffentl. Verwaltung, Band 10, Heft 1, S. 29-34

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Abstract

Es werden die Grenzen für die Personaldatenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung aufgezeigt, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Rechtsprechung auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 1983 ergeben. Die Problematik des Datenschutzes ist demnach nicht auf technische und organisatorische Maßnahmen reduzierbar. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind bei dem Betrieb von Personalinformationssystemen die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts zu vermeiden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Vor einer Datenspeicherung ist jeweils die Zulässigkeit der Speicherung zu prüfen. (IAB2)

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