Aufsatz(gedruckt)1983

Zum Verhältnis von Staat und Bürger im grenzüberschreitenden Umweltschutz: gegenwärtiger Stand und Entwicklungsmöglichkeiten

In: Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht, Band 6, Heft 1, S. 65-78

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Abstract

"Weder völkerrechtliches Nachbarrecht noch Umweltrecht verpflichten zur Beteiligung der Grenznachbarn. Die Äußerungen internationaler Organisationen lassen zwar Ansätze zur Gewährung einer Bürgerbeteiligung im grenzüberschreitenden Umweltschutz unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit erkennen, die aber nicht verpflichtend sind (soft law). Die Staatenpraxis räumt den Abkommmen mit einer Informations- und Konsultationspflicht den Vorzug ein. Es gibt demnach keine völkerrechtlichen Grundsätze mit Bindungswirkung zur Frage der Beteiligung. Im internationalen Rahmen hat die Bundesrepublik Deutschland durch ihre Unterstützung der Äußerungen der internationalen Organisationen einen Vertrauenstatbestand gesetzt, von dem eine Abkehr schaden würde. Das deutsche Interesse muß der geographischen Lage Rechnung tragen. Die Tendenz der Bundesländer zu regionalen und lokalen Regelungen erfordert aufgrund des innen- wie außenpolitisch sensiblen Themas Umweltschutz ein einheitliches Vorgehen. Eine Erhöhung des Umweltschutzstandards kommt allen Betroffenen zu Gute." (Autorenreferat)

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