Aufsatz(gedruckt)1985

Zwischen Konfrontation und Interessenausgleich: zur Entwicklung und gesetzlichen Regelung der Mitbestimmung in der Frühzeit der Bundesrepublik

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1985, Heft B. 18, S. 15-28

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Abstract

"Die Mitbestimmungsfrage stellte die Bundesrepublik schon bald nach ihrer Gründung vor eine der schwierigsten Bewährungsproben in ihrer bisherigen Geschichte. Vor allem das 1951 verabschiedete Montanmitbestimmungsgesetz zählt bis heute zur innenpolitischen Fundamentalgesetzgebung. Mit der Einigung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften und der Anerkennung durch den Gesetzgeber erfuhr der neue Staat, kaum zwei Jahre nach seiner Gründung, eine wesentliche Festigung. Von entscheidender Bedeutung für das Zustandekommen des Montanmitbestimmungsgesetzes war die 1947 in den von den Alliierten entflochtenen Eisen- und Stahlgesellschaften mit Bewilligung der britischen Besatzungmacht eingeführte paritätische Mitbestimmungsregelung. Ohne diese Vorgabe wäre es wohl kaum zur Krisensituation im Winter 1950/51 gekommen, als sich die Gewerkschaften zum Kampf für den Bestand der Montanmitbestimmung entschlossen hatten. Ausschlaggebend für die insbesondere die Gewerkschaften befriedigende Beilegung des Konflikts war letztlich der Kontext der innen- und außenpolitischen Situation, vorrangig die Verhandlungen zum Schumanplan und die Beratungen über die Neuordnung der Montankonzerne. Diese Gegebenheiten wußten sowohl Adenauer wie Böckler mit größtem Geschick einzuschätzen und für die eigenen Interessen zu nutzen. Daß letztlich diese äußeren Umstände, nicht aber die Kampfentschlossenheit der Gewerkschaften maßgebend waren für das Zustandekommen des Montanmitbestimmungsgesetzes, zeigte sich spätestens bei den folgenden Beratungen zum Betriebsverfassungsgesetz. Da inzwischen die Rahmenbedingungen für die Gewerkschaften weitaus weniger günstig waren, vermochten auch die jetzt tatsächlich durchgeführten Streikaktionen nicht zum Erfolg zu führen. Die Taktik der Gewerkschaftsführung, auf dem Wege der Kooperation mit der Bundesregierung ihre Ziele zu erreichen, scheiterte in dem Moment, als für die Regierung keine Veranlassung mehr zu besonderer Rücksichtsnahme bestand. Über Jahre hinweg blieb fortan das Bemühen der Gewerkschaften auf die Ausweitung der in der Montanindustrie geltenden Mitbestimmungsrechte auch auf den übrigen Bereich der Wirtschaft gerichtet." (Autorenreferat)

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.