Aufsatz(gedruckt)1999

Das Bundesverfassungsgericht: Hüter der Verfassung oder Ersatzgesetzgeber?

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 16, S. 3-8

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Abstract

"Das Bundesverfassungsgericht gehört zu den wichtigsten Schöpfungen des Grundgesetzes. Als komplette Verfassungsgerichtsbarkeit, d.h. Gerichtsbarkeit im Bereich der Grundrechte, verfügt das Bundesverfassungsgericht über keinen Vorläufer in der deutschen Verfassungstradition. International wird das Bundesverfassungsgericht heute vielfältig als Vorbild für eine moderne Verfassungsgerichtsbarkeit verstanden. Verfassungsgerichtsbarkeit hat nicht nur die Stringenz der normativen Verfassung zu bewahren, sondern hat auch die Aufgabe, im Wandel der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Veränderungen im Verständnis des Verfassungsrechts behutsam aufzunehmen, nachzuzeichnen und zu artikulieren. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht in den wichtigsten Feldern seiner Rechtsprechung vielfältig gelungen. Daneben hat jede Verfassungsgerichtsbarkeit stets die politische Gratwanderung zwischen Verfassungspolitik und Verfassungsrecht, zwischen politischer Gestaltung und verfassungsrechtlicher Kontrolle von Legislative und Exekutive zu wahren. Im Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht diese Gratwanderung bestanden." (Autorenreferat)

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