Article(print)1993

Die Bundesrepublik wird sich nachhaltig ändern: die Entwicklung im Asylrecht seit 1990

In: Blätter des Informationszentrums 3. Welt, Issue 191, p. 21-25

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Abstract

Das Asylrecht in der Bundesrepublik wurde in seiner Entwicklung immer weiteren Einschränkungen unterworfen. Die Regelungen zur anderweitigen Verfolgungssicherheit, zu Nachfluchtgründen und zu Bürgerkriegsflüchtlingen in den Jahren 1987 bis 1990 belegen dies. ** 1990 einigte sich eine Kanzlerrunde auf ein 6-Wochen-Modell, in dem ein Verfahren von der Antragstellung bis zu Abschiebung oder Anerkennung innerhalb von sechs Wochen durchgeführt werden soll. ** Einschneidende Änderungen brachte das Asylverfahrensgesetz vom 1.7.1992, das in wesentlichen Teilen erst am 1.4.93 in Kraft trat. Flüchtlingen kann die Einreise verweigert werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen oder sich länger als drei Monate in einem anderen EG-Land aufgehalten haben. Dabei ist die Frist zur Klageerhebung nur eine Woche. Diese kurze Frist gilt auch für Asylanträge, die als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden. Bei Klageerhebung nach Ablehnung als unbegründet entscheidet über die Asylklage ein Einzelrichter. Dies alles sind Argumente, die der Verfasser vorträgt, um die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl zu belegen. ** Der Aufenthaltsstatus des Asylbewerbers, der sich während der sechs Wochen nur in einem Aufnahmelager aufhalten darf, ist recht unsicher. Wird er abgelehnt, erhält er entweder eine Aufenthaltsbefugnis oder ist nur als De-Facto-Flüchtling geduldet, was ihm eine mittelfristige Lebensplanung nicht möglich macht. ** Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vom 1.7.93 wurde nach Meinung des Verfassers das Asylrecht faktisch abgeschafft, besonders durch die Einführung der sicheren Drittstaaten und die Länderlisten bei sicheren Herkunftsstaaten. Visumspflicht und Rückbeförderungspflicht der Fluggesellschaften, wie auch das Durchlaufen von Schnellverfahren und die Flughafenregelung tun ein übriges, daß Asylbewerber kaum noch legal in die Bundesrepublik einreisen können. Dies führt nach Meinung des Autors letztendlich zur Entstehung einer Schattenwirtschaft, die illegale Flüchtlinge beschäftigt, was sicherlich die Fremdenfeindlichkeit noch verstärken wird.

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