Aufsatz(gedruckt)1983

Betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 36, Heft 12, S. 739-748

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Abstract

"Das Recht der betrieblichen Interessenvertretung (Personalvertretungsrecht) im öffentlichen Dienst weist gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht erhebliche Defizite auf, die mit Besonderheiten der öffentlichen Aufgabenerledigung begründet werden. Gegen eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts werden zahlreiche Einwände erhoben, die vorgeblich den Schutz von Verfassungsprinzipien im Auge haben. Häufig verbirgt sich hinter der engen Grenzziehung des "verfassungsrechtlichen Spielraums" für die Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst schlicht die Abwehr der von den Beschäftigten beanspruchten Rechte. Zugunsten der Positionen der öffentlichen Arbeitgeber werden Verfassungsprinzipien wie das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip formalistisch verkürzt. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß auch die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst eine Grundrechtsausübung der dort Beschäftigten erst ermöglicht und daher verfassungsrechtlich geschützt ist. Der Schutz der Menschenwürde, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das Sozialstaatsprinzip gebieten eine wirksame betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Das Gleichbehandlungsgebot erfordert zudem eine Gleichstellung mit den Arbeitnehmern der privaten Wirtschaft." (Autorenreferat)

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