Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum effizienten Einsatz der so genannten Zusatzjobs nach Paragraph 16 Abs. 3 SGB II: Unterrichtung durch die Bundesregierung
In: Drucksachen / Bundesrat, Heft Dr. 680/05, S. 4
Abstract
In ihrer Stellungnahme stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Bundesrates zu, dass sich Arbeitsgelegenheiten zur Umsetzung des Grundsatzes des 'Förderns und Forderns' eignen: 'Arbeitsgelegenheiten sind ein geeignetes Instrument, einerseits die Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen und andererseits Erwerbsfähigkeit und Qualifikationen zu erhalten und zu verbessern.' Gleichzeitig wird das Primat der Vermittlung Arbeitsloser in eine reguläre Beschäftigung bekräftigt. Die Zahl von rund 600.000 Stellen wird als Potential von Arbeitsgelegenheiten angegeben. Regelungen zur Befristung von Arbeitsgelegenheiten werden als nicht erforderlich betrachtet. Anders als der Bundesrat hält es die Bundesregierung nicht für sinnvoll, Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten weiterhin als arbeitslos zu zählen, sondern sie lehnt sich an arbeitsmarktstatistischen Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation IAO an, wonach Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten als erwerbstätig gelten. (IAB)
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