Aufsatz(gedruckt)1984

Amtliche Statistik und Technisierung der Verwaltung: Nachtrag zur Volkszählung 1983 ; Ausführungen zur mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerden gegen das Volkszählungsgesetz 1983 vor dem Bundesverfassungsgericht am 18. und 19. Oktober in Karlsruhe

In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 12, Heft 2, S. 176-194

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Abstract

In dem Beitrag werden zunächst Vorgeschichte und Systemzusammenhang der Volkszählung 1983 dargestellt. Dann werden mehrere Funktionen der Volkszählung herausgearbeitet, die zu unterscheiden als sinnvoll angesehen wird: die der klassischen amtlichen Statistik (Funktion I und II), die des klassischen Meldewesens (III), sowie die Funktionen der Automation des Einwohnerwesens bzw. der Verbindung von Statistik und Einwohnerwesen (IV-VI) bis hin zum maschinenlesbaren Personalausweis (VII). Diese Punkte werden im einzelnen analysiert. Weiter werden Mindestanforderungen an die korrekte Organisation des Volkszählungsverfahren gestellt. Als Schlußfolgerungen aus den Überlegungen werden drei Postulate aufgestellt: (1) Der Bürger muß selbst bestimmen können, welche seiner Daten wofür wohin fließen. (2) Personenbeziehbare statistische Daten müssen institutionell abgesondert und prozedural anonymisiert bleiben können. (3) Das Personenkennzeichenverbot der Verfassung darf nicht durch funktionsgleiche Surrogate unterlaufen werden. (KW)

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