Aufsatz(gedruckt)2005

Öffentliches Amt und öffentliches Wirken der Kirchen: eine haftungsrechtliche Kritik

In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 96, Heft 3, S. 369-398

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Abstract

Der Autor skizziert zu Beginn den Auftrag der Kirche im Spiegel des Haftungsrechts und erörtert im zweiten Kapitel die Rechtsvorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) für das Handeln der Sektenbeauftragten, welche trotz tendenziell unterschiedlicher Haltungen gegenüber dem kirchlichen Handeln von einem gemeinsamen Grundgedanken ausgehen: dem der besonderen Rechtsstellung korporierter Religionsgemeinschaften gegenüber Dritten. Eine nähere Reflexion und Kritik ergeben jedoch, dass bereits das Fundament der Rechtsprechung - die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses - nicht trägt, wie der Autor im dritten Kapitel am Beispiel der Sektenaufklärung zeigt. Im vierten Kapitel setzt er sich mit dem Rechtsmaßstab für das öffentliche Wirken der Kirchen kritisch auseinander, wozu er das Handeln der Sektenbeauftragten als Freiheitsbetätigung interpretiert und die einzelnen Rechtspflichten beim Handeln der Sektenbeauftragten beleuchtet. Aus der Rekonstruktion der einschlägigen Grundbegriffe heraus kann dann der Beitrag des Staatskirchenrechts zur Frage nach dem öffentlichem Amt und dem öffentlichem Wirken der Kirchen genauer herausgearbeitet werden, wie das fünfte und letzte Kapitel der Abhandlung zeigen. (ICI)

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