Entwurf eines Gesetzes zur Beseitungung des Mißbrauchs der Geringfügigkeitsgrenze
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 13, S. 11
Abstract
"Die Sozialversicherungsfreiheit 'geringfügiger Beschäftigung' hat dazu geführt, daß die Zahl der Personen in ungeschützten Arbeitsverhältnissen auf rd. 4,5 Millionen (davon 60% Frauen) angestiegen ist. Die geringfügige Beschäftigung wird mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergibt. Um Wettbewerbsneutralität auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, werden Arbeitgeber generell (ab einer Bagatellgrenze) auch für 'geringfügig Beschäftigte' beitragspflichtig. Arbeitgeber, die heute sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, werden entsprechend entlastet. Die geringfügig Beschäftigten selbst sollen (differenziert nach Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) persönlich nur dann versicherungspflichtig werden, wenn ein Schutzbedürfnis besteht oder wenn die Heranziehung zu Sozialversicherungsträgern unter dem Gesichtspunkt der solidarischen Finanzierung gerechtfertigt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Sprachen
Deutsch
ISSN: 0722-8333
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