Aufsatz(gedruckt)1992

Zur Aufklärung politischer Verfolgung im Verwaltungsverfahren

In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 11, Heft 7, S. 627-630

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Abstract

Der Verfasser setzt sich mit der Kritik am Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, mangelhafte Sachaufklärung im Asylverfahren zu betreiben, auseinander und kommt zu dem Ergebnis, daß dieser Vorwurf unberechtigt ist. Hinsichtlich der Qualifikation der Entscheider und der Qualität der Entscheidungsorganisation sind keine grundsätzlichen Mängel festzustellen. Auch die tägliche Aufklärungspraxis des Bundesamtes entspricht in aller Regel dem geltenden Recht. Die Aufklärungspflicht des Bundesamtes ist durch die Darlegungsverpflichtung des Antragstellers eingeschränkt. Beweisanträgen braucht nicht in jedem Fall nachgegangen werden (so bedürfen z.B. Vorfluchtgründe wegen des sachtypischen Beweisnotstandes regelmäßg lediglich der Glaubhaftmachung und nicht des vollen Beweises). Urkunden haben nur einen beschränkten Beweiswert und Zeugenaussagen kommmt nur eine geringe Bedeutung zu. Hinsichtlich fremdsprachlicher Schriftstücke gibt es auch keine Übersetzungspflicht des Bundesamtes.

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