Aufsatz(gedruckt)1986

Das System der kollektiven Friedenssicherung von 1919 und 1945

In: Schweizer Monatshefte: Zeitschrift für Politik, Wirtschaft, Kultur, Band 66, Heft 1, S. 25-36

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Abstract

Der in den Vereinten Nationen gewählte Ansatz zur kollektiven Sicherheit zeigt im Vergleich zum Völkerbund gewisse Verbesserungen: Die Problematik der Friedensverträge wurde nicht direkt mit der Kodifikation der angestrebten Friedensordnung verknüpft, wirtschaftliche und soziale Fragen wurden stärker berücksichtigt, das Ziel der Universalität konnte annäherend erreicht werden, eine handlungsfähigere Zentralinstanz wurde anvisiert, und schließlich wurde die Tatsache anerkannt, "daß das Recht allein nicht genügt und daß man auch über Mittel verfügen muß, um es durchzusetzen". Andererseits gelang es auch den Vereinten Nationen nicht, "die Staatengemeinschaft auf eine Entwicklungsstufe zu heben, die den Nationalkrieg als archaische Methode der Konfliktregelung hinter sich gelassen und zugleich einen auf Mehrheitsentscheiden beruhenden Weltparlamentarismus eingeführt hätte". (TÜ)

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