Aktuelle und ungelöste Probleme des Asyl- und Flüchtlingsrechts
In: Migrationsreport 2002: Fakten - Analysen - Perspektiven, S. 179-205
Abstract
Trotz fortschreitender Europäisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts obliegt den EU-Staaten die Fortentwicklung ihrer einschlägigen nationalen Rechtsregeln. In Deutschland haben sich die Grundstrukturen der asyl- und flüchtlingsrechtlichen Schutzsysteme in den letzten Jahrzehnten nicht verändert. Die politisch umstrittene Asylrechtsreform von 1993 mit ihrer "Drittstaatenregelung" hat weder zu einer deutlich vermehrten Zurückweisung oder Überstellung von Flüchtlingen in Nachbarstaaten oder andere sichere Drittstaaten geführt noch zu einer gerechteren Verteilung der Flüchtlingslast in Europa beigetragen. Die Einzelheiten der materiellen Schutztatbestände und der formellen Verfahren haben sich aber teilweise dramatisch verschlechtert (politische Verfolgung, Terrorismusvorbehalt, nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung). Das in Aussicht genommene neue Zuwanderungsrecht könnte hier Abhilfe schaffen. (ICE2)
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