Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2002

Gerechtigkeit und Unparteilichkeit: zum Verhältnis von normativen und empirischen Theorien der Gerechtigkeit

In: Interdisziplinäre Gerechtigkeitsforschung: zur Verknüpfung empirischer und normativer Perspektiven, S. 53-75

Abstract

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Relevanz der empirischen Gerechtigkeitsforschung für die normative Theoriebildung. Die Verfasserin macht auf einen zentralen Unterschied zwischen normativen Gerechtigkeitstheorien und sozialpsychologischer oder soziologischer empirischer Gerechtigkeitsforschung aufmerksam: Während letztere davon ausgehen, dass Gerechtigkeitsvorstellungen prinzipiell vom Betrachter abhängig sind, gründen normative Theorien der Gerechtigkeit auf der Überzeugung, dass ein intersubjektiver Konsens über eine adäquate Gerechtigkeitskonzeption gefunden werden kann. Dies wird im Folgenden anhand konkreter Forschungsansätze belegt. Hierzu wird die normative Theorie der Gerechtigkeit von Rawls vorgestellt, wobei sich die Verfasserin besonders auf die Idee des Urzustands sowie die Vorrangregelungen zwischen unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen konzentriert. Sodann werden Erkenntnisinteressen und zentrale methodologische Annahmen von drei Ansätzen der sozialpsychologischen empirischen Gerechtigkeitsforschung hinsichtlich ihrer Relevanz für normative Gerechtigkeitstheorien des Rawls'schen Typs diskutiert: (1) die Ausgleichstheorie (Walster, Berscheid, Walster), (2) der Mehrprinzipienansatz (Leventhal) und (3) "Choosing Justice" (Frohlich, Oppenheimer). Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass nur der letztgenannte Ansatz eine Relevanz für normative Gerechtigkeitstheorien aufweisen kann, da nur hier zwischen parteiischen und unparteiischen Urteilen unterschieden wird. (ICE2)

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