Die Reform der Rolle des Bundesrates
In: Competition versus cooperation: German federalism in need of reform - a comparative perspective, S. 136-139
Abstract
Der Bundesrat steht im Mittelpunkt des deutschen Kooperationsföderalismus'. Da eine Neuregelung der Kompetenzaufteilung den Kern der jüngsten Föderalismusreformdebatte in Deutschland bildete, konzentrierten sich die Reformbemühungen auf Macht und Funktion des Bundesrats, die strukturellen Charakteristika der zweiten Kammer in Deutschland blieben bestehen. Entgegen den ursprünglichen Intentionen bedurften zum Schluss 50% aller Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrats. Dies führte häufig zu einer Blockade der Bundesgesetzgebung. Ein Hauptziel der Reform war es daher, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu reduzieren. Nicht mehr zustimmungspflichtig sind jetzt Bundesgesetze, die die Verwaltungsstrukturen und -verfahren der Länder beeinflussen. Die Länder können ihrerseits entsprechende Bundesregelungen modifizieren. Dieses Recht kann nur in Ausnahmefällen - und mit Zustimmung des Bundesrates - ausgeschlossen werden. Zustimmungspflichtig sind im Gegenzug Bundesgesetze, die den Ländern erhebliche Kosten aufbürden. Es besteht die Hoffnung, dass die Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze insgesamt um 15% bis 20% sinken wird. (ICEÜbers)
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