Von der Aufklärung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
In: Recht und Kultur: Menschenrechte und Rechtskulturen in transkultureller Perspektive, S. 75-90
Abstract
Der Verfasser setzt sich zunächst mit dem historischen und sachlichen Ursprung der Menschenrechte auseinander. Er behandelt als Menschenrechte als Antwort auf strukturelle Unrechtserfahrungen und geht den Ansätzen menschenrechtlicher Aufklärung im 18. Jahrhundert nach. Bereits im Kontext der demokratischen Revolutionen im 18. Jahrhundert wurden Menschenrechtserklärungen, menschenrechtliche Ansätze und Forderungen formuliert. Es dauerte jedoch bis zum Jahr 1948 und der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", bis die Menschenrechte ihre rechtlich verbindliche, gleichwohl vorläufige, Kodifizierung erhielten. (ICE2)
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