Völkermord und die kollektive Behandlung von Individuen
In: Kollektive Verantwortung und internationale Beziehungen, S. 372-389
Abstract
Die Verfasserin erörtert zunächst die konstitutiven Elemente des Genozids und die Frage, worin er sich von der allgemeinen Kategorie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit spezifisch unterscheidet. Gefragt wird, ob es überzeugende moralische Gründe für diese Unterscheidung gibt. Aufgrund einer Analyse der Systematizität des Völkermord-Verbrechens zeigt die Verfasserin, dass die kategoriale Unterscheidung zwischen diesem und dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit weder logisch noch moralisch fundiert ist. Gestützt auf die Untersuchung des Völkermords in Ruanda kommt sie zu dem Schluss, dass es nicht einmal im Interesse der internationalen Gemeinschaft liegt, die beiden Verbrechenstypen als zu verschiedenen Rechtskategorien gehörig zu behandeln. (ICE2)
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