Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2013

"Angst vor dem Freunde" oder ein "Problem der knappen Legitimation"?: Bundesverfassungsgericht und Bundestag

In: Macht und Ohnmacht der Parlamente, S. 95-113

Abstract

Immer wieder wurde in der Vergangenheit gegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Vorwurf erhoben, es beschränke den Gesetzgeber, also in erster Linie den Deutschen Bundestag, durch seine Entscheidungen zu stark in dessen Gestaltungsspielraum. Andererseits wird in der öffentlichen Diskussion aber auch immer wieder beklagt, dass der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG nicht Folge leiste. Wie groß ist also der Einfluss des BVerfG auf das Parlament wirklich? Kann man tatsächlich von einer "Ohnmacht des Parlaments" gegenüber den Verfassungsrichtern sprechen? Für eine differenzierte Beantwortung der Fragen ist es zunächst erforderlich festzuhalten, dass die Einrichtung einer Institution zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns sinnlos bleiben muss, wenn man ihr nicht die Kompetenz einräumt, gesetzgeberisches Handeln zu unterbinden. Andererseits zeigt der internationale Vergleich die besondere Ausgestaltung des judical review in Deutschland. Die starke Position des BVerfG gegenüber dem Bundestag resultiert aus der Tatsache, dass Karlsruhe über eine Reihe möglicher Einflusskanäle verfügt: Idealtypisch kann man dabei die Rolle des "Vetospielers", des "Ersatzgesetzgebers" und des "Agenda-Setters" unterscheiden. Der Beitrag geht auf diese verschiedenen Rollen ein und untersucht anschließend, warum der Bundestag den Anordnungen und Hinweisen aus Karlsruhe üblicherweise Folge leistet. (ICA2)

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