Grenzen der europäischen Integration: Herausforderungen für Recht und Politik
In: Recht und Politik in der Europäischen Union, 3
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World Affairs Online
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 34, Heft 1, S. 24-41
ISSN: 0720-5120
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In: International affairs, Band 83, S. 627-641
ISSN: 0020-5850
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In: Journal of common market studies: JCMS, Band 54, Heft 4, S. 793-808
ISSN: 0021-9886
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In: The round table: the Commonwealth journal of international affairs, Band 102, Heft 1, S. 15-28
ISSN: 0035-8533
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Die fortschreitende Integration Europas stellt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor immer neue Herausforderungen. Infolgedessen gilt es zunehmend, die Probleme zu lösen, die sich mit dem Zusammenwachsen Europas ergeben. Die Einzelstaaten sehen sich mit Krimina-litätsphänomenen konfrontiert, die weit über die nationalen Grenzen hinausreichen und die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen nationalen Polizei-, Zoll- und Justizbehörden verstärken. Dies betrifft vor allem Fälle von sog. Organisierter Kriminalität und die Aktivitä-ten internationaler Terrorgruppen wie Al-Qaida. Nach Art. 3 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu verschaffen. Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) stellt gem. Artt. 67 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Instrument zum Aufbau dieses Raums dar und verfolgt nach Art. 67 Abs. 3 AEUV das Ziel, den Bürgern in diesem Raum ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Die Maßnahmen im Rahmen der PJZS zielen darauf ab, die rasche und effiziente Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden unterei-nander zu erleichtern. Wichtige Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts waren bisher unter anderem (u.a.) die Schaffung der Kriminalitätsbekämp-fungseinrichtungen Europol und Eurojust sowie die Einführung des Europäischen Haftbe-fehls. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen und schreitet weiter voran. So könnten zukünftig beispielsweise die Befugnisse von Eurojust und Europol erweitert oder eine Euro-päische Staatsanwaltschaft eingerichtet werden. Im Rahmen der internationalen Zusammenar-beit in Strafsachen ist auch der Austausch von Informationen unerlässlich. Dabei sind jedoch insbesondere datenschutzrechtliche Gewährleistungen zu beachten und einzuhalten. Daneben darf nicht außer Acht gelassen werden, dass zur Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stets die Grundrechte der betroffenen Personen zu wahren sind. Im Verfassungsvertrag für Europa (VVE) waren Neuerungen im Bereich der PJZS und insbe-sondere bei Eurojust vorgesehen. Nach Art. IV-447 VVE sollte der Verfassungsvertrag am 1. November 2006 in Kraft treten. Nachdem er in Frankreich und den Niederlanden nicht ratifi-ziert werden konnte, weil die Referenden scheiterten, war das Schicksal des Verfassungsver-trages bestenfalls ungewiss. Im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf dem Gipfel in Brüssel im Juni 2007 wurde beschlossen, eine erneuerte vertragliche Grundlage für die EU auf den Weg zu bringen. Beim EU-Gipfel in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Re-gierungschefs schließlich auf den endgültigen Vertragstext (Vertrag von Lissabon). Der neue VvL wurde in die bestehenden Verträge integriert und ersetzt den VVE. Das neue Recht be-steht aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeits-weise der Europäischen Union (AEUV). Gemäß Art. 1 UA 3 S. 2 EUV stehen beide Verträge mit demselben Rang nebeneinander. Der Vertrag ist am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet worden. Gemäß dem bis dato geltenden Art. 48 EU musste der Reformvertrag von allen EU-Mitgliedstaaten entspre-chend ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon schließlich in Kraft getreten. Dadurch haben sich auch für den Be-reich der PJZS wichtige Neuerungen ergeben. Aufgrund der Vielzahl der Veränderungen der jeweiligen rechtlichen Grundlagen bis hin zur "Supranationalität" befindet sich die PJZS im Wandel. Dieser betrifft auch für die in der Ar-beit verwendeten Begriffe des Unions- und Gemeinschaftsrecht vor und nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon (VvL). Aufgrund der Übergangsfrist gem. Art. 10 Abs. 1-3 des Protokolls Nr. 36 zum VvL für bereits angenommene Rechtsakte ist der Wandel im Bereich der PJZS rechtlich noch nicht vollständig vollzogen. Deshalb gelten beispielsweise die Artt. 34, 35 EU für die bereits angenommenen Rechtsakte zunächst weiter fort. Das bedeutet u.a. auch, dass sich die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für bereits angenom-mene Rechtsakte weiterhin nach den alten Bestimmungen des bisherigen Titel VI EU-Vertrag richten und die Kommission solange kein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten kann. Außerdem gelten Sonderregelungen für Großbritannien, die in Art. 10 Abs. 4 und 5 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen festgehalten sind.
BASE
Aus der Einleitung: 'Kommunikation ist für eine gesunde Demokratie lebenswichtig. Sie ist keine Einbahnstraße. Demokratie kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Bürger über aktuelle Entwicklungen informiert sind und in vollem Umfang daran teilhaben können'. Zahlreiche Statistiken belegen seit Jahren das Dilemma: Ein hoher Prozentsatz der EU-Bürger ist nur mangelhaft informiert über die politische Entwicklung in unserem Staatenbund. Folglich können die Bürger das gesellschaftliche und politische Miteinander nicht in angemessener Weise mitgestalten. Die Demokratie gerät ins Stocken. Seit geraumer Zeit sprechen Wissenschaftler von einem Kommunikationsdefizit in der Europäischen Union, einer Kluft zwischen den "bürgerfernen Institutionen in Brüssel" und den Bürgern selbst. Die Ursache dieses Defizits erklärt sich leicht: Die Nationalstaaten übertrugen im Laufe der Zeit immer mehr Hoheitsrechte an die EU-Institutionen, deren Kompetenzen somit ausgeweitet wurden. Mittlerweile betreffen sie die meisten Politikbereiche. Der Einfluss der Brüsseler Institutionen auf das Leben der Bürger wurde stärker. Politiker trafen ihre Entscheidungen zunehmend auf gemeinschaftlicher und weniger auf nationaler Ebene. In diesem europäischen Integrationsprozess verloren die Institutionen jedoch das Wissen und die Akzeptanz der Bürger auf halber Strecke. Die Abbildung auf der folgenden Seite veranschaulicht diese Tatsache. Sie zeigt die sinkende Wahlbeteiligung bei den EU-Parlamentswahlen von 1979 bis 2004. Ein Blick auf die schrumpfende Wahlbeteiligung lässt feststellen, dass die Jahre 1999 und 2004 die höchsten Beteiligungsrückgange im Vergleich zur jeweiligen Vorwahl verzeichnen: 7% bzw. 4,1%. Die letzten Wahlen haben einen Enthaltungsrekord hervorgebracht, doch schon bei den Wahlen 1999 war die Beteiligung unter die 50%-Marke gefallen. Nicht einmal jeder zweite Bürger gab seine Stimme ab. Das EU-Parlament wird unabhängig von der Wahlbeteiligung gewählt. Entscheidend sind die Stimmen für die einzelnen Parteien, und nicht wie viel Prozent der EU-Bürger überhaupt wählen. Anders sieht es bei Volksabstimmungen aus, bei denen die Wähler den kompletten europäischen Integrationsprozess lähmen können. Dies geschah das erste Mal anlässlich der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht. Für die EU-Politiker war es ein Schock, dass 50,7% der Dänen im Juni 1992 gegen den Vertrag stimmten. Im September darauf wurde in Frankreich mit 51,04% nur ein knappes "Ja" erreicht. Neun Jahre später, im Juni 2001, sprach sich Irland mit 53,87% gegen den Vertrag von Nizza aus. Im Mai und Juni 2005 sagten Frankreich und die Niederlande, zwei der Gründerstaaten, mit 54,86% bzw. 61,6% entschieden "Nein" zur Verfassung. Langwierige Verhandlungen und Kompromissfindungen waren nötig, damit Dänemark und Irland die Verträge von Maastricht und Nizza in einem zweiten Anlauf ratifizieren konnten. Der Verfassungstext allerdings, an dem der Konvent unter Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing seit Februar 2002 gearbeitet hatte, lag seit Sommer 2005 auf Eis. Alle EU-Mitgliedsstaaten, deren Referendum zum damaligen Zeitpunkt noch ausstand, entschieden, den Termin auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im Juni 2007 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, dass ein Reformvertrag die Lösung des Problems bringen soll. Der Text, der an Stelle der Verfassung die aktuellen Verträge ändern soll, ist seit 23. Juni in Arbeit. Es ist jedoch noch unklar, wie er ratifiziert werden soll. Die Ursachen für das Wählerverhalten der Bürger sind in zahlreichen und von Seiten der EU durchgeführten Umfragen ergründet worden: Bei der EP-Wahl 2004 verfügten 39% der Befragten nicht über genügend Informationen um eine Wahlentscheidung zu treffen. Von den Franzosen, die nach dem Verfassungsreferendum gefragt wurden, warum sie sich enthalten hätten, klagten 60% über Verständnisprobleme, da der Text zu kompliziert gewesen sei. 49% gaben mangelnde Information als Grund an. Diese Meinung spiegelt sich auch in den Aussagen der Niederländer wieder: 51% der sich enthaltenden Wähler fühlten sich schlecht informiert. 32% der niederländischen Nein-Wähler gaben Informationsmangel als Begründung für ihre negative Entscheidung an. Beide Angaben sind jeweils die am häufigsten genannten Gründe. Auch in Spanien, das im Frühjahr desselben Jahres für die Verfassung stimmte, war Informationsmangel mit 30% der meistgenannte Grund für die Enthaltung. Ein Hauptgrund für Enthaltungen und Negativ-Wahlen ist also unzureichende Information, erzeugt durch zu geringen Kontakt der Bürger mit den EU-Institutionen oder durch zu wenig europäisierte Debatten in den Mitgliedsstaaten. Der Name "Kommunikationsdefizit" trifft das Kernproblem des Phänomens. Die EU-Politiker haben im Laufe der Zeit bemerkt, dass der Bürgerwille wichtig ist und dass Integration nicht automatisch anerkannt ist, sondern sich die Politiker um Akzeptanz seitens der Bürger aktiv bemühen müssen. "Im europäischen Einigungsprozess spielte die öffentliche Meinung jahrzehntelang nur eine untergeordnete Rolle", und dass es so nicht weitergehen konnte, begriffen die Institutionen erst viel zu spät: nämlich "schlagartig mit der öffentlichen Kritik am Maastrichter Vertrag". Gang der Untersuchung: Die EU-Kommission als Hauptakteur der Public Relations in der Europäischen Union hat sich seit den gescheiterten Referenden von 1992 verstärkt Gedanken über ihre Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese hat sich als äußerst wichtig herausgestellt, um die lange nicht beachtete Bevölkerung zu erreichen, sie zu informieren und ihr Feedback einzuholen. Nachdem sich der "Maastricht-Schock" durch den "Verfassungs-Schock" 13 Jahre später wiederholte, stellte die für Kommunikation zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström am 1. Februar letzten Jahres im so genannten "Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik" eine neue PR-Strategie vor. Ausgehend von diesem Dokument möchte ich in meiner Arbeit darstellen und analysieren,worin sich die neue PR-Strategie von der früheren unterscheidet, ob die neue Strategie eine berechtigte Aussicht darauf hat, das Kommunikationsdefizit zu mindern, ob und wie das Kommunikationsdefizit verbunden ist mit dem oft im Einklang genannten Demokratiedefizit. Nach der Einleitung werde ich in einem zweiten Kapitel zunächst eine notwendige Begriffserklärung vornehmen: Was ist "Public Relations" und was sind ihre Funktionen und Ziele. Dann gebe ich eine kurze geschichtliche Einführung in die Europäische Union und die Bedeutung der Kommission für die PR-Arbeit der EU. In einem dritten Kapitel werde ich die Organisation und Arbeitsweise der Kommissions-PR anhand der Generaldirektion Kommunikation aufzeigen. Anschließend werde ich in Kapitel 4 die Probleme aufzeigen, welche die Kommission bei ihrer PR-Arbeit lösen sollte. Hierbei wird das bestehende Kommunikations- und Öffentlichkeitsdefizit deutlich werden. Kapitel 5 und 6 sind den Entwicklungen der Public Relations gewidmet, welche die Kommission unternommen hat um diese Defizite abzumildern. Dabei stehen die aktuellen Veränderungen im Mittelpunkt, die sich seit dem Verfassungsdebakel ergeben haben: Ein Weißbuch versucht neue Wege aufzuzeigen für eine moderne europäische Kommunikationspolitik. In einem praktischen Teil untersuche ich anschließend, welche Reaktionen das Weißbuch in der Öffentlichkeit nach seiner Publizierung im Februar 2006 hervorgerufen hat. Dazu bediene ich mich des kommunikationswissenschaftlichen Instruments der Medienbeobachtung in Form eines Clippings sowie einer Medienresonanzanalyse in ausgewählten deutschen und französischen Tageszeitungen. Während durch das Clipping die Häufigkeit der Berichterstattung über das Weißbuch herausgefunden wird, ist die Resonanzanalyse eine inhaltliche Untersuchung, die bewertet, was genau die Zeitungen berichtet haben. Im Zuge dieses praktischen Teils erklärt Kapitel 7 die Gründe und Ziele meiner Untersuchung sowie die wissenschaftliche Methode. Im achten Kapitel werde ich meine Untersuchungsergebnisse darlegen und auswerten. Zum Schluss ziehe ich in Kapitel 9 in einer kurzen Zusammenfassung Bilanz. Abschließend stelle ich den Zusammenhang her zwischen den Public Relations der EU und ihrem Demokratiedefizit, um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob es möglich ist, durch Margot Wallströms Weißbuch das Kommunikations- und in diesem Zuge auch das Demokratiedefizit innerhalb der EU zu vermindern.