Wie der Autor betont, zählt die Idee der Menschenrechte seit Langem zu den kraftvollsten politischen Ideen. Jedoch existieren durchaus verschiedene Konzeptionen, in denen Freiheit, Gleichheit und Solidarität unterschiedlich verstanden und gewichtet werden, so Prof. Borowski. In seinem Beitrag wird der Wissenschaftler darlegen, welche rechtlichen Instrumente und Institutionen zur Wahrung und Sicherung menschenrechtlicher Schutzgüter seit Mitte des 20. Jahrhunderts geschaffen wurden. Dabei nimmt er das nationale und das internationale Recht sowie das Recht der Europäischen Union in den Blick. Zudem beschäftigt er sich mit der Frage nach der Natur und den Eigenschaften von Menschenrechten und Grundrechten sowie mit dem Verhältnis beider zueinander.
Soziale Arbeit ist eine Menschenrechtsprofession, diese Ansicht ist inzwischen im Fach weit verbreitet und Silvia Staub-Bernasconi hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich diese Einsicht durchsetzen konnte. Die renommierte Autorin legt nun eine für die Lehre geeignete Einführung vor, die basierend auf Dokumenten der internationalen Scientific and Professional Community die Relevanz der Menschenrechte für die Disziplin und Profession Sozialer Arbeit zusammenfasst. Im Zentrum stehen das Tripelmandat der Sozialen Arbeit d.h. ihre wissenschaftliche und ethische Forschung, sowie seine praktische Umsetzung, wobei der Schwerpunkt auf der Einlösung der Sozialrechte liegt.
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"Die politische Rhetorik hat seit langem eine Beziehung zwischen Entwicklungspolitik und Menschenrechten hergestellt, ohne daß in der Praxis eindeutig zu klären war, wie die Verwirklichung von Menschenrechten durch bevorzugte Vergabe bzw. Entzug z.B. von Entwicklungshilfe gefördert werden kann. Die ständige Diskussion über Begriff und Inhalt von 'Entwicklung' wird durch Argumente zugunsten der Verwirklichung von Menschenrechten positiv beeinflußt, weil dadurch neben herkömmlichen Entwicklungszielen wie etwa wirtschaftlichem Wachstum immaterielle Werte wie Stärkung des Selbstvertrauens, Solidarität, Partizipation und kulturelle Identität mehr Aufmerksamkeit erhalten. Die Betonung der Menschenrechtsgesichtspunkte in der Entwicklungspolitik gehört zum Bestand der Gemeinsamkeiten aller Fraktionen des Deutschen Bundestags, obwohl reale Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der für die Sicherung von Menschenrechten unverzichtbaren inhaltlichen und organisatorischen rechtlichen Rahmenbedingungen bisher in Entwicklungsländern kaum sichtbar geworden sind. Der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Menschenrechten wird offen und lebhaft noch am ehesten zwischen Christen aller Erdteile erörtert und nicht ohne kritische Auseinandersetzung mit z.T. widersprüchlichen theologischen Stellungnahmen zu den Menschenrechten in der Kirchengeschichte. Bei den Verhandlungen der (demnächst drei) Lome-Verträge zwischen der EG und den AKP-Staaten ist es zu einer bis heute nicht abgeschlossenen Kontroverse darüber gekommen, ob Menschenrechtsklauseln zumindest in Präambeln von Handelsverträgen eingefügt werden sollten - ein Teil der Problematik von wirtschaftlichen Sanktionen zur Durchsetzung ethischer Ziele. Allgemeine Menschenrechtserklärungen sind besonders in den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 konkretisiert worden. Aus letzteren wird nach und nach ein 'Recht auf Entwicklung' abgeleitet, das eher ein Recht der Völker als eins der Regierungen sein soll und auf allgemeine politische Partizipation abzielt, also ein Stück 'Demokratie-Politik' ist. Eines Tages werden vielleicht die beiden großen Stränge in der Arbeit der Vereinten Nationen, Entwicklung und Menschenrechte, miteinander vereint sein und zu einer globalen Konzeption von Friede und Gerechtigkeit beitragen." (Autorenreferat)
Intro -- Editorial -- Menschenrechte im Ausnahmezustand -- Gerd Oberleitner -- Das bedrohte Leben der Nation -- Christine Binder -- Human Rights in Times of Emergency -- Claudia Zilla und David Keseberg -- Venezuela: Menschenrechte im Ausnahmezustand -- Thomas Demmelhuber -- Ausnahmezustand als Herrschaftstechnik? -- Radley Henrico and Sarah Fick -- The State of Emergency under the South African Apartheid System of Government: Reflections and Criticisms -- M. Ehteshamul Bari -- The Impact of Declarations of Emergency on Human Rights -- Hintergrund -- Jörg Maywald -- Menschenrechte für Kinder -- Michael Krennerich -- Straight 18 - und die menschenrechtliche Kritik an Minderjährigen in der Bundeswehr -- Forum -- Heiner Bielefeldt -- Moyn's World -- Buchbesprechungen -- Cécile Laborde (2017): Liberalism's Religion, Cambridge/Ma., London, Harvard University Press, 344 S., 36.00 , 28.95 £, 32.50 € -- Philipp Gisbertz (2018): Menschenwürde in der angloamerikanischen Rechtsphilosophie, Baden-Baden, Nomos, 408 Seiten, 104,00 € -- Autorinnen und Autoren.
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte 66. Jahrgang, 10/11 (7. März 2016)
Enth. u.a.: Wozu brauchen wir heute die Vereinten Nationen?/ L. Brock. - Die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen/ H. Birkenkötter. - 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte/ B. Wagner. - Der Schutz von Zivilisten durch UN-Friedenseinsätze/ G. Kurtz; P. Rotmann. - Universalismus, Partikularismus und das Streben nach menschlicher Würde/ S. Grovogui. - Menschenrecht Asyl/ H. Cremer
Aufgrund einer formalen Konzeption der Autonomie werden Strukturen und objektiv gültige Kerngehalte von Menschenrechten herausgearbeitet. Es werden die Konzeption der Autonomie als Abwägung normativer Argumente sowie deren Zusammenhang mit der Prinzipientheorie des Rechts dargestellt. Auf dieser Grundlage werden Notwendigkeit der Anerkennung von Menschenrechten sowie spezifische Inhalte begründet, ihre Transformation in Grundrechte analysiert und die Konzeption von Menschenrechten als transnationales Verfassungsrecht skizziert. Ziel des Buchs ist, die Möglichkeit objektiver Erkenntnis im Bereich der Menschenrechte auszuloten. Damit wird eine Reihe von Arbeiten fortgesetzt, die Recht auf der Grundlage der Idee der Autonomie rekonstruieren.
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Ob Freiheit und Gleichheit aller Menschen, das Recht auf Unversehrtheit oder das Recht auf freie Wahlen und Meinungsäusserung: Weltweit sind die Menschenrechte bedroht. In immer mehr Ländern werden Aktivisten, die sich dagegen wehren, verfolgt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stellt offen die Vereinbarungen der internationalen Staatengemeinschaft in Frage, die Frieden und Recht sichern sollen. Kriegerische Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Brüche des Völkerrechts bringen Freiheit und die Werte der Demokratie in Gefahr. Gerhart Baum schildert eindrücklich die Kontroverse zwischen autoritären und demokratisch verfassten Gesellschaften und benennt deutlich, wo die Menschenrechtskonvention nicht eingehalten wird. In seinem leidenschaftlichen Appell legt er nachvollziehbar und verständlich die Bedeutung der Menschenrechte als Basis für eine Friedensordnung der Welt dar. Gerhart Baum hat sich zeitlebens für die Menschenrechte eingesetzt, in Südafrika, für die UN im Sudan oder durch engen Kontakt zu Verfolgten in Belarus und Russland. Seine Denkanstöe︣ liefern Impulse für die Politik, die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen muss, wenn es darum geht Menschenrechte und Demokratie zu wahren. Es gilt, gemeinsam Frieden und Freiheit zu bewahren. Ein Buch, das Mut macht! (Verlagswerbung)
Die Wirklichkeit der Folter - Menschenrechte und Folter in der Türkei. Das Verbot der Folter - Universalität und absolute Geltung des Folterverbotes. Die Durchsetzung des Folterverbotes - Motivationen, Handlungsspielräume und rechtliche Grundlagen des Einsatzes für die Menschenrechte.
In dem Beitrag werden zwei zusammenhängende Fragen diskutiert: Gibt es eine Politik der Menschenrechte? Gehen die Menschenrechte aus der Sphäre des Politischen hervor oder nicht? Dazu wird zunächst geklärt, was unter Menschenrechte zu verstehen ist. Neue politische Denkweisen und Handlungsmittel werden skizziert, um dann zu untersuchen, was die neuen Diskurse zugunsten der Menschenrechte aussagen. Die Bedeutung der Menschenrechte für die Kommunistischen Parteien wird diskutiert. Dazu wird auf marxistische Grundpositionen zurückgegriffen. Es wird deutlich: Politik und Menschenrechte bilden die beiden Pole ein und derselben Illusion. Die theoretischen Überlegungen zur demokratischen Revolution werden am Beispiel des Rechts auf freie Meinungsäußerung konkretisiert. Die darauf folgende positive Beantwortung der Ausgangsfrage führt zum Entwurf eines neuen Verhältnisses zum Politischen. Politik der Menschenrechte und demokratische Politik werden als zwei Varianten der Antwort auf folgende Anforderung gesehen: Ressourcen der Freiheit und Kreativität auszuschöpfen, aus denen eine Erfahrung ihre Kraft zieht, die die Auswirkung der Teilung aufzuhalten vermag. (KW)