Cyberspace-Recht und nationales Recht
In: The European legal forum: Forum iuris communis Europae. Deutschsprachige Ausgabe, Band 1, Heft 2, S. 112-117
ISSN: 1615-603X
230939 Ergebnisse
Sortierung:
In: The European legal forum: Forum iuris communis Europae. Deutschsprachige Ausgabe, Band 1, Heft 2, S. 112-117
ISSN: 1615-603X
In: Springer Notes Rechtswissenschaft; Grundzüge des Rechts der Europäischen Union, S. 57-71
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 39, Heft 1, S. 314-318
ISSN: 2304-4861
Vols. 2-3 have imprint: Berlin, E. Trewendt. ; I. Mann und Weib: die Eheverfassungen.-II. Eltern und Kinder. Künstliche Verwandtschaft und Blutsbrüderschaft. Kommunismus und Hausgenossenschaften. Die Anfänge des Vermögensrechts.-III. Stammesverfassung und Anfänge des Staatsrechts. Blutrache. Anfänge des Strafrechts und des Prozesses. Berührung der Völker und Sklaverei. ; Mode of access: Internet.
BASE
Recht ist die wichtigste Infrastruktur der Gesellschaft. Daher ist von größter Bedeutung, wie die Gesellschaft das Recht wahrnimmt – aber auch das Recht die Gesellschaft und sich selbst. Gründliche Reflexion des Rechts sollte daher mit Ästhetik beginnen, denn Ästhetik bedeutet vor allem die Lehre von der Wahrnehmung, griechisch aísthēsis. In diesem Sinn reicht sie vom ersten Eindruck, den ein Fall bei uns und den Beteiligten hinterlässt, bis zum Gesamturteil darüber, ob die Lösung dogmatisch ,gelungen' erscheint. In der Rechtswissenschaft ist dieser ästhetische, ja kognitionswissenschaftliche Ansatz ziemlich neu. Die Beiträge des Bandes dokumentieren eine Tagung des Deutschen Juristen-Fakultätentags im Juni 2018 und verstehen sich als Pionierarbeit. Sie stammen zudem ganz bewusst nicht nur aus der akademischen Rechtswissenschaft, sondern auch aus der Praxis der Richter und Anwälte, der Verfassunggebung gerade in Krisengebieten und der Prüfungsämter. Recht ist die wichtigste Ressource der Gesellschaft – und es ist alles andere als selbstverständlich, dass man es überall als ,gelungen' wahrnimmt.InhaltsübersichtJoachim Lege: Einführung – Helene-Bubrowski: Eine ganz eigene Ästhetik – Hans-Joachim Strauch: Die Ästhetik richterlicher Erkenntnis – Kai-Michael Hingst: Die Ästhetik anwaltlicher Erkenntnis – Eva Maria Belser: Die Befriedung von Krisengebieten durch das Recht. Einige Gedanken zu den Bedingungen gelingender Verfassunggebung in Zeiten des Aufruhrs – Götz Schulze: Die Ästhetisierung des Rechts in Theorie und Praxis – Maximilian Wolf: Die Schönheit der Eingriffskondiktion. Am Beispiel höchst-persönlicher Rechtsgüter – Martin Groß: Ästhetik als Herausforderung in der Fallbearbeitung. Eine Vorstudie
In: Beck'sche Schwarze Reihe 210
Ist das herrschende Recht das Recht der Herrschenden? Bietet das Recht die Möglichkeit, die Gesellschaft sozialer zu gestalten? An welchen gesellschaftlichen Leitbildern orientieren sich die Rechtsnormen? Wie verhalten sie sich gegenüber der Tatsache des sozialen Wandels? Der Autor skizziert den Stand der Diskussion und nimmt kritisch Stellung. Eine gründliche Einführung für das Studium, ein klar und verständlich geschriebener Überblick für Juristen, Politiker und interessierte Laien.
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 27, Heft 4, S. 395-396
ISSN: 0721-880X
In: Zürcher Studien zur Rechts- und Staatsphilosophie 3
In: Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 51
Auf der Grundlage der Konzeption der Abwägung normativer Argumente werden eine Theorie autonomer Normbegründung sowie eine Theorie des Rechts entwickelt, die dessen normativen Charakter und die Notwendigkeit der Rechtfertigung des Rechts aufgrund der Idee individueller Autonomie ernst nimmt. Kritisiert werden kognitive Konzeptionen moralischer Autonomie wie die Kants, propositionale Konzeptionen normativer Argumenten sowie insbesondere die Rechtstheorie Robert Alexys. Es wird aufgezeigt, wie Prinzipien als Gründe für Abwägungsurteile konzipiert werden können, welche Richtigkeits- und Objektivitätsansprüche für Abwägungsurteile begründbar sind, ohne eine kognitive Bestimmbarkeit des Abwägungsergebnisses vorauszusetzen, und welche Autonomierechte anzuerkennen sind. Auf dieser Grundlage werden Rechtsbegriff und Rechtsgeltung, juristische Interpretation und Abwägung, die Theorie gerichtlicher Kontrollkompetenzen, das Verhältnis von Recht zu praktischer Vernunft und Moral sowie die Konzeption von Grund- und Menschenrechten analysiert.Die Prinzipientheorie des Rechts bildet einen langjährigen Forschungsschwerpunkt des Autors. Die Arbeit fasst das Ergebnis dieser Forschungen zusammen
In: DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung, Heft 2, S. 39-41
Der Autor zeichnet die "Bildungsbemühungen" rechter Bewegungen und Organisationen nach und stellt Organe, Mittel und Inhalte dieser Bemühungen vor. Er plädiert für eine klare und deutliche Auseinandersetzung mit rechten Organisationen und Inhalten, in der es die Aufgabe der politischen Bildung ist, die Leitgedanken, Wirkungszusammenhänge und den großen Mehrwert pluralistischer Demokratie zu verdeutlichen.