Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über Finanzielle Zusammenarbeit
In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 27, S. 740-741
ISSN: 0341-1109
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In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 27, S. 740-741
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In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 17, S. 446-448
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In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 31, S. 1736-1738
ISSN: 2194-2005
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In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 41, S. 2008-2010
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In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 18, S. 790
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In: Bundesgesetzblatt / 2, Heft 8, S. 143-144
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In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 6, S. 187-188
ISSN: 2194-2005
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In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 6, S. 189-190
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In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 31, S. 778-779
ISSN: 2194-2005
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In: Die umstrittene Wende: Österreich 2000-2006, S. 271-298
Die Sozialpolitik ist in Österreich traditionell eine Domäne der Gewerkschaft und der Sozialdemokratie, für die ihre Errungenschaften identitätsstiftenden Charakter haben und zu deren politischen Kernbereich sie zählt. Das Sozialministerium wurde bisher traditionell von der Gewerkschaft besetzt, so dass die Sozialpolitik stets ideologisch verhandelt wurde. Diese ideologische Aufgeladenheit lässt sich auch in der Sozialpolitik der ÖVP/FPÖ-Koalition erkennen. Dies gilt im Übrigen auch für die Regierung selbst, welche tendenziell das Ziel verfolgte, die institutionellen Strukturen der Sozialpolitik aufzubrechen und den Einfluss der traditionellen Institutionen der historischen Arbeiterbewegung zu schmälern. Dies war auch ein Grund, warum es in diesem Politikfeld zu markanten Kontroversen zwischen der Regierung Schüssel und ihren oppositionellen Kräften kam. Zudem bestand gerade in der Sozialpolitik ein hoher Reformbedarf: Spätestens seit Mitte der 1980er Jahre stand zum Beispiel die Finanzierung des Pensionssystems auf der politischen Agenda; die Frage der Finanzierung der Krankenkassen begleitete das Sozialsystem periodisch seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und erste Reformen, im Sinne von Einsparungen in der Sozialversicherung, wurden in den 1970er Jahren durchgeführt. Die Regierung Schüssel hatte sich vorgenommen, hier wesentliche strukturelle Änderungen durchzuführen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das Sozialministerium, die Organisationsreform der Sozialversicherung, die Pensionsreform, die Familienpolitik, das Arbeitsrecht und die Arbeitsmarktpolitik sowie über weitere sozialpolitische Maßnahmen. (ICI2)
In: Der Mensch und seine Rechte: Grundlagen und Brennpunkte der Menschenrechte zu Beginn des 21. Jahrhunderts, S. 171-191
Der Beitrag rekonstruiert die wichtigsten Schritte in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtssystems. Diese Entwicklung begann mit der Annahme und Verkündung grundlegender menschenrechtlicher Gebote. Darauf folgte die Errichtung von Institutionen und Mechanismen zur Durchsetzung dieser Grundnormen. Die mannigfaltigen Anstrengungen, die Regierungen dazu zu bringen, ihre Menschenrechtsverpflichtungen auch einzuhalten, haben langsam und schwach angefangen. Sie wurden aber in den letzten Jahrzehnten immer energischer von der UN und anderen internationalen Organisationen verfolgt. Die verschiedenen Entwicklungsstufen sind nicht leicht voneinander zu trennen. Der Rückblick über die Evolution des internationalen Menschenrechtsschutzes und den Status, den dieses Rechtsgebiet über die Jahre erlangt hat, beleuchtet und erklärt die sich verfestigende Verbindung zwischen Regierungslegitimität und Menschenrechten in den meisten demokratischen Staaten. Wenige Regierungen werden auf lange Sicht hin in der Lage sein, sich gegen die Wirkung dieser Revolution auf erwartungsgemäße Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu immunisieren. (ICA2)
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11001993-1
John Russell. ; Nach der 4. Aufl. übers. v. Karl Lanz ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Brit. 477 sc
BASE
In: http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044038148813
Original title: The governance of England. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1986, Heft B 29-30, S. 26-43
ISSN: 0479-611X
"Die südafrikanische Regierung bleibt auf absehbare Zeit der entscheidende Akteur bezüglich der Zukunft des Landes. Ihre Handlungsoptionen bestimmen die weitere Entwicklung. Diese Optionen sind begrenzt durch: (1) die politische Mobilisierung der Schwarzen, die z. T. von den Gruppierungen der Anti-Apartheid-Opposition zusammengefaßt werden; 'non-involvement' Opposition und die 'involvement' Opposition; (2) den Druck des westlichen Auslands vor allem auf wirtschaftlicher Ebene; (3) eine wachsende Polarisierung zwischen reformorientierten und 'rechten' Kräften unter den Weißen. Um den wachsenden Druck zu mindern und zumindest teilweise ihre Macht zu erhalten, muß die Regierung rasch und umfassend den unverzichtbaren Ansprüchen der schwarzen und weißen Bevölkerungsgruppen genügen. Sie muß einerseits die gesetzliche Rassentrennung abschaffen und für sozioökonomische sowie politische Partizipation der Schwarzen sorgen; sie muß anderseits den Weißen die Wahrung eines für sie akzeptablen kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebensraum garantieren. Konkret müssen im Bereich 'räumliche Rassentrennung' Homeland-Politik und 'Group Areas Act' verschwinden; es muß die sozioökonomische Partizipation besonders der urbanisierten Schwarzen (u.a. durch wohnungsbau-und arbeitsplatzpolitische Maßnahmen sowie eine begrenzte Einkommensumverteilung) angestrebt werden; das Erziehungswesen ist zu integrieren; auf politischer Ebene kommt-da die Fortdauer weißer Minderheitsherrschaft, ein Einheitsstaat sowie die Teilung Südafrikas ausfallen-nur ein konkordanzdemokratisches System in Frage. Die geringen Chancen, dies erfolgreich aufzubauen, werden durch einen regionalen Ansatz (Kwa-Natal) erhöht. Sicherheitspolitisch muß einerseits der für den konfliktreichen Reformprozeß notwendige Rahmen gewährleistet bleiben; anderseits müssen die hohen politischen Kosten der bisherigen Politik der 'harten Hand' gemindert werden. Für die Südafrika-Politik des Westens ergibt sich die Notwendigkeit: Wenn er einen Wandel durch Reformen in Südafrika will, muß er die Handlungsoptionen der Regierung zur Kenntnis nehmen und ein konsequentes "constructive engagement" betreiben." (Autorenreferat)