Konzeptionelle Vorgaben durch internationale Einbindung
In: Bundeswehr - die nächsten 50 Jahre: Anforderungen an deutsche Streitkräfte im 21. Jahrhundert, S. 39-61
Durch die Mitgliedschaft in UN, NATO und EU ergeben sich konzeptionelle Vorgaben für die Aufgabenfelder der Bundeswehr und Anforderungen hinsichtlich Struktur und Ausrüstung. Somit stellt sich hier die Frage, wie sich die deutschen Streitkräfte angesichts dieser konzeptionellen Vorgaben durch internationale Einbindung entwickeln sollen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass sich die Bundeswehr bei ihrer Reform an drei verschiedene Vorgaben dreier Organisationen orientieren muss. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob diese konzeptionellen Vorgaben kongruent oder unterschiedlich sind - eine Frage, die im Wesentlichen von zwei Aspekten abhängt: (1) Werden den Streitkräften identische oder unterschiedliche Aufgaben in den einzelnen strategischen Konzepten zugewiesen? (2) Werden identische oder unterschiedliche Schlussfolgerungen für die Anforderungen an die Streitkräfte gezogen? Um dieses Geflecht an Vorgaben für die Streitkräfte der Mitgliedstaaten - und damit der Bundeswehr - zu entwirren, werden die einzelnen strategischen Überlegungen und Maßnahmenpakete analysiert. Grundthese ist dabei, dass die konzeptionellen Vorgaben überwiegend identische Anforderungen hinsichtlich der Aufgabe, Struktur und Ausrüstungspläne der Streitkräfte in den Mittelpunkt stellen. Folglich sind alle Konzepte eng miteinander verflochten. Vor dem Hintergrund finanzieller Beschränkungen und eines einheitlichen Streitkräftebestandes kann und will die Bundeswehr jedoch genauso wenig wie die anderen europäischen Bündnispartner das gesamte Spektrum an vorgegebenen Fähigkeitsanforderungen erfüllen, so dass auch zu fragen ist, welche Beiträge die Bundeswehr in diesem konzeptionellen Beziehungsgeflecht leisten kann bzw. leisten will. Dabei wird insbesondere von einer wesentlichen Rückwirkung der konzeptionellen Vorgaben für die Bundeswehr ausgegangen: der Abhängigkeit von einer notwendigen Abstimmung innerhalb und zwischen NATO und EU. (ICG2)