Gottfried Wilhelm Leibniz' Denken speist sich aus einer breiten Kenntnis früherer Philosophen – aber hat es die Philosophiegeschichte selbst zum Thema? Hannes Amberger bejaht diese Frage: Leibniz' Verständnis der Philosophiegeschichte orientiert sich an einem Fortschrittsparadigma, dem zufolge entscheidende Wahrheiten der Metaphysik von jeher bekannt sind, aber durch eine Verbesserung der philosophischen Methode in einem niemals abgeschlossenen Prozess kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dieses für Leibniz lebenslänglich entscheidende Motiv dient Ambergers Studie zugleich als hermeneutischer Schlüssel, der einen neuen Blick auf bekannte Themen der Leibniz-Forschung erlaubt: die Rezeption etwa Thomas Hobbes', des Platonismus oder der Scholastik, den Dualismus von Materie und Form, die Prästabilierte Harmonie, den Erfahrungshintergrund im barocken Fürstenstaat und die zeitliche Gliederung von Leibniz' Werkbiografie. Entscheidende Prämisse für Leibniz' progressives Geschichtsbild, so die These, ist das neuplatonische Motiv der Teilhabe aller Dinge am Wesen Gottes.
Der Begriff der Resilienz ist in den Rechtswissenschaften erst in jüngerer Zeit und nur vereinzelt aufgegriffen worden. Bezogen auf den Klimaschutz geht es darum, rechtzeitig und effizient einem weiteren Anstieg der Temperatur entgegenzuwirken sowie schützende Anpassungsstrategien zu entwickeln. Anhand von sieben Vorträgen haben Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität, mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert. Die Beiträge werden durch diesen Band einer weiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Kurt Faßbender | Prof. Dr. Jörg Gundel | Prof. Dr. Patrick Hilbert | Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof | Prof. Dr. Harald Kunstmann | Prof. Dr. Dres. h.c. Ortwin Renn | Prof. Dr. Thomas Schmid
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Das Lehrbuch gibt eine bewusst an den Bedürfnissen von Studentinnen und Studenten orientierte Einführung in das japanische Recht. Praktische Fälle sollen den Einstieg in die fremde Rechtsordnung erleichtern. Nach einführenden Darstellungen der drei großen Rechtsgebiete werden eine Vielzahl von ausbildungsrelevanten und einfach nachvollziehbaren Rechtsbereichen des japanischen Rechts in Form von Fallbesprechungen dargestellt. Zugleich bleibt auch immer die deutsche Rechtslage im Blick, wodurch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtsordnungen deutlich werden. Das Lehrbuch wird daher auch erfahrenen Kennern des japanischen Rechts neue Einblicke verschaffen. Mit Beiträgen von Rain Dr. Heike Alps, LL.M. (Chuo Universität, Japan), Mediatorin | Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard) | Prof. Dr. Harald Baum | Rain Dr. Meiko Dillmann | Dr. Katharina Doll, M.Sc. | Dr. Ruth Effinowicz, LL.M. (Köln/Paris 1), M.A. | Assoz. Prof. Sota Endo | RA Dr. habil. Christian Förster | Carsten Griebeler | Prof. Dr. Peter Kasiske | Prof. Dr. Johannes Kaspar | Prof. Shintaro Koike | Prof. Dr. Hideo Kojima | Assoz. Prof. Tomoaki Kurishima, LL.M. (LMU München) | Prof. Dr. Mutsumi Kurosawa | Prof. Dr. Osamu Magata | Prof. Dr. Yuki Nakamichi | Dr. Szabolcs Petrus, LL.M. (Augsburg) | Prof. Kazuya Saheki | Dr. Dipl. iur. oec. univ. Frank Schemmel | RA Dr. Tobias Schiebe, LL.M. (Victoria University of Wellington) | VRiLG Dr. Oliver Schön I RA Dr. Dirk Schüßler-Langeheine | RA Sebastian Schulte, LL.M. | VRiLG Gregor Stevens
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With the Treaty of Lisbon, which entered into force on 1 December 2009, the EU de facto became a state territory stretching from Portugal to Finland and from Ireland to Cyprus. The previous co-decision procedure was elevated to become the standard procedure ("ordinary legislative procedure"). For the players on the "European Union stage" - the EU member states, EU regions, companies, associations and organisations - this leads to the problem that the outcome of decision-making processes has become largely incalculable. The author, Klemens Joos, points out that, at the latest since the Treaty of Lisbon, successful lobbying in the complex decision-making system of the EU is much more the result of the intermesh of content competence (the four "classic instruments" of lobbying: corporate representative of-fices, associations, public affairs agencies, law firms) with process structure competence (i.e. the EU-wide maintenance of the required spatial, personnel and organisational capacities as well as strong networks across institutions, political groups and member states) on the part of an independent intermediary. One's own concerns are only likely to be successful if the in-terests of politicians and the general public are taken into consideration (change in perspec-tive to the common interest perspective). If this perspective change is successful, process support competence is crucial to achieving the objective.--
Durch die Digitalisierung, die Pandemie, den Generationenwechsel und andere Faktoren vollzogen und vollziehen sich in der aktuellen Arbeitswelt grundlegende Veränderungen. Der Begriff "New Work" (eigentlich in der Arbeitswissenschaft in den 1980er Jahren entstanden u.a. als Sinnbild für mehr Selbstverwirklichung bei der Arbeit) kennzeichnet noch heute als Schlagwort sowohl den Wandel als auch die Gestaltung der neuen Arbeitswelt. Zentrale Fragestellungen sind dabei: Welche relevanten Trends und neuen Erfordernisse - "Future Skills" - gibt es und wird es geben? Wie können Unternehmen und andere Organisationen sinnvoll und möglichst erfolgreich den Wandel gestalten? Schließlich: Welche Implikationen hat New Work für die Gesellschaft - zum Beispiel für die sozialen Sicherungssysteme und die Arbeitsmärkte? Renommierte Manager, Berater und Forscher sowie die Politik nehmen in diesem neuen Band der Reihe Denkanstöße dazu Stellung. Relevante Fakten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze werden aufgezeigt. Auch Mythen und falsche Narrative rund um New Work werden dargelegt.
Zeitenwende im EnergierechtIn der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Reform folgt auf Reform, die juristischen Regulierungsanforderungen werden immer komplexer.Beratungssicher mit der Neuauflage des NK-EnWGDie 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen anwendungsbezogen auf sämtliche energiewirtschaftsrechtliche, auch europarechtlichen Fragestellungen. Aktuelle Problemlagen werden bis zum Ende durchgespielt, u.a.: Netzanschluss und Netzzugang, auch der geplanten LNG-Terminals Vergabe und der Erhalt von Konzessionen behördlicher und gerichtlicher RechtsschutzStrom- und GasnetzzugangsverordnungenDie 3. Auflage erörtert topaktuell alle Reformen, u.a.:Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im EnergiewirtschaftsrechtGesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRLGesetz zur Änd. des EnergiewirtschaftsG zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änd. von 246 BauGBGesetz zur Änd. des EnergiesicherungsG 1975 und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenGesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die LetztverbraucherGesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änd. des EnergiewirtschaftsG und weiterer energiewirtschaftlicher VorschriftenGesetz zur Änd. des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowieZweites Gesetz zur Änd. des Windenergie-auf-See-G und anderer VorschriftenRedaktionell bereits berücksichtigt ist das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben.Profitieren Sie vom Know-how führender Experten!Das Autor:innenteam bündelt die Kompetenz aus Bundesnetzagentur, universitärer Forschung und anwaltlicher Beratung. Eine wissenschaftliche fundierte Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält, gewährleisten:Stefan Albrecht, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Jennifer Arnold, Rechtsanwältin, München | Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht, Technische Universität Bergakademie Freiberg | Carlos Cesarano, Universität Bonn | Peter Franke, Münster | Dr. Stephan Gerstner, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christoph Görisch, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Münster | Prof. Dr. Nils Grosche, Universität Bayreuth | Dr. Bodo J. Herrmann, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Universität Augsburg | Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Friedrich-Schiller-Universität Jena | Dr. Sebastian Mielke, Rechtsanwalt, Stuttgart | Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt Düsseldorf | Dr. Winfried Rasbach, Thüga Aktiengesellschaft, München | Bernhard Schex, Rechtsanwalt, München | Dr. Gernot Schiller, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Christian Schütte, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Christoph Sieberg, Rechtsanwalt, Köln | Prof. Dr. Thorsten Siegel, Freie Universität Berlin | Dr. Stefan Tüngler, Rechtsanwalt, Köln | Dr. André Turiaux, Rechtsanwalt, München | Dr. Stephan Wagner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Dr. Jens Wahlhäuser, Bundeskanzleramt, Berlin | Prof. Dr. Daniela Winkler, Universität Stuttgart | Prof. Dr. Johanna Wolff, Universität Osnabrück
Kulturelles Erbe ist als soziokulturelle Praxis zu verstehen, die aufgrund vielfältiger Austauschprozesse im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen ist. Dementsprechend verändert sich das Kulturerbe stetig. Migrationen tragen in erheblichem Maß zu solchen Veränderungen bei, wie das Beispiel der deutschen Minderheiten in und aus Rumänien zeigt. Ihre fast vollständige Emigration nach 1945 vor allem in die Bundesrepublik wirft die Frage nach der Weiterentwicklung ihres materiellen und immateriellen Erbes im Herkunftsgebiet und Zielgebiet auf. Wer sind die Erben des kulturellen Erbes der deutschen Minderheiten nach ihrem fast vollständigen Verschwinden aus Rumänien und wie wird es tradiert, weiterentwickelt und verändert? Der Band setzt aus transnationaler Perspektive die Migrationsgeschichte der deutschen Minderheiten aus Rumänien nach 1945 und ihr kulturelles Erbe zueinander in Beziehung und greift damit ein Desiderat der Forschung auf
Das Recht der Abschiebungshaft ist in den letzten Jahren durch neue und geänderte Haftnormen sowie die Rechtsprechung des EuGH und BGH fortgebildet worden. Das Handbuch von Kaniesserläutert verständlich und in allen Instanzen das gesamte materielle Haft- und Verfahrensrecht mit den Schwerpunkten AufenthG, AsylG und Dublin-III-Verordnung.Die NeuauflageDie 2. Auflage des Handbuchs ist in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und erweitert das Spektrum:Behördliche Festnahme-Befugnisse, Voraussetzungen und Rechtsmittel Prüfungsschema für Haftanträge mit Formulierungsbeispielen für typische Fehler Haftvollzug und Entschädigung für rechtswidrige Haft Prozessrechts-Vertiefung mit Befangenheits- und Beweisanträgen UmfassendMit neuen Kapiteln u.a. zur Ergänzenden Vorbereitungs- und Mitwirkungshaft. Praxisnah Eine Fülle von Mustertexten erleichtert das Verständnis der Entscheidungsmaßstäbe des BGH. Beschlussmuster für alle behandelten Haft- und Gewahrsamsarten erleichtern die Umsetzung im gerichtlichen Alltag. Ablaufpläne, Prüfungs- und Praxishinweise helfen sowohl im richterlichen Dezernat als auch bei der Haftantragstellung und Rechtsverteidigung.Zielgruppen: Zivilgerichte, Fachanwält:innen für Migrationsrecht, Ausländerbehörden, BeratungsorganisationenAutor:Dr. Nicolai Kaniess ist Richter am Amtsgericht Tiergarten. Nach früherer Tätigkeit im Verwaltungsrecht ist er nunmehr als Haftrichter u.a. für Abschiebungshaft zuständig. Er publiziert im Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung in Ausbildung und Prüfung u.a. im Rechtsreferendariat beim Kammergericht und beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg