Zur Mitgliedschaft von Personen ohne Abgeordnetenmandat in Parlamentsfraktionen
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 11, Heft 4, S. 511-517
ISSN: 0340-1758
In dem Beitrag geht es um das Problem der Mitgliedschaft von Personen ohne Abgeordnetenmandat in Parlamentsfraktionen. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Bedenken gegen stimmberechtigte Mitgliedschaft von mandatslosen Personen in Fraktionen und deren Vorständen. Nach einer Beschreibung der Problemstellung wird zunächst knapp auf die Befugnis der Fraktionen zur Regelung der Mitgliedschaft eingegangen. Im weiteren wird die Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft mandatsloser Personen in Fraktionen erörtert. Im nächsten Schritt wird die Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft von Personen ohne Abgeordnetenmandat in Fraktionsvorständen geprüft. Anschließend werden die Folgen der Mitwirkung mandatsloser Personen an Fraktionsentscheidungen beschrieben. Der Beitrag endet mit dem Ergebnis: Den Fraktionen und deren Vorständen dürfen keine Personen mit Sitz und Stimme angehören, die nicht unmittelbar demokratisch legitimiert sind, z.B. Parteifunktionäre, Minister oder Staatssekretäre ohne Abgeordnetenmandat. Fraktionen mit gegenteiligen Regelungen in ihren Geschäftsordnungen oder aufgrund von Einzelfallbeschlüssen haben diese aufzuheben. Fraktionsbeschlüsse, die von mandatslosen Fraktionsmitgliedern durch ihre Stimme oder in sonstiger Weise beeinflußt worden sind, sind rechtswidrig. (RW)