Mehr direkte Demokratie in den Kommunen?
In: Die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung, S. 130-143
In der Wirklichkeit moderner Staaten bezeichnet "direkte Demokratie" alle durch Verfassung und weitere Rechtsvorschriften ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Staates, eines Bundeslandes oder einer Kommune politische Sachfragen durch Abstimmung selbst und unmittelbar entscheiden bzw. auf die politische Agenda setzen können. Direkte Demokratie ist dabei in der Regel eine Ergänzung und Erweiterung des politischen Entscheidens in repräsentativen Demokratien, wo politisch verbindliche Entscheidungen im Rahmen der Verfassungsordnung von gewählten Repräsentanten getroffen werden. Der Beitrag betrachtet in diesem Zusammenhang insbesondere das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene und geht auf die Perspektiven der direkten Demokratie ein. (ICB2)