Das Sanktionensystem in der Reform des französischen Strafrechts im Vergleich mit dem deutschen Strafrecht
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften 6
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In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften 6
World Affairs Online
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften Band 6
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: S, Strafrechtliche Forschungsberichte 82,9
Die beiden Teilbände I/2 und I/3 vervollständigen Band I der Neubearbeitung der systematischen Darstellung des Völkerrechts von Georg Dahm. Gegenstand dieser Teilbände sind die völkerrechtlichen Regelungen zu den Komplexen Staatsvolk, nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte, das Recht völkerrechtlicher Verträge, die staatsfreien Räume, die Grundrechte und -pflichten der Staaten, die Staatenverantwortlichkeit und das internationale Strafrecht. Die Grundrechte und -pflichten der Staaten, die Staatenverantwortlichkeit und das internationale Strafrecht wurden unter dem Titel die inhaltliche Ordnung der Staatengemeinschaft zusammengefaßt. Dies gibt den allgemeinen für die in Band II zu behandelnden speziellen Ordnungen vor. Jost Delbrück, Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel; Rüdiger Wolfrum, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
In: Jus Poenale Band 5
Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein ärztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei ärztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fällen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen über die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklärung, die stellvertretend für die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung trägt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfähig, für die medizinische Praxis brauchbar und für das Strafrecht einsetzbar ist.
Die sogenannte Finanzkrise führte den globalen Finanzmarkt in den Jahren 2007/2008 an den Rand des Zusammenbruchs und warf weltweit entscheidende Fragen auf: Handelte es sich um ein unvorhersehbares Ereignis oder lagen die Ursachen in menschlicher Hand? Sofern Letzteres der Fall war, stellt sich sogleich die Frage, ob bestimmte Personen für ihre, im Vorfeld der Finanzkrise getätigten, Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die aufgeworfenen Fragen sollen im Verlauf dieses Buches beantwortet werden, was jedoch zunächst eine ausführliche Auseinandersetzung mit den komplexen Umständen der Krise erfordert. Die Untersuchung gliedert sich daher in drei Hauptteile: Im ersten Schritt werden die relevanten ökonomischen Rahmenbedingungen, Zusammenhänge und Ereignisverläufe sowie die einschlägigen Finanzprodukte und Geschäftsmodelle dargestellt. Der zweite Teil beinhaltet die Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Komplexität internationaler Finanzmärkte und kriminogenem Verhalten am Kapitalmarkt. Schließlich wird anhand der Untreue (§ 266 StGB) aufgezeigt, inwieweit sich Bankvorstände und andere Entscheidungsträger durch ihr Handeln strafbar gemacht haben könnten. Robert Wilkens, Jahrgang 1987, schloss Anfang 2012 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig ab und ist seitdem Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus war er über zweieinhalb Jahre als Forensiker für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG in Berlin tätig, wo er an zahlreichen nationalen und internationalen Ermittlungen zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Sachverhalte beteiligt war. In seinen bisherigen Veröffentlichungen beschäftigte sich Robert Wilkens insbesondere mit den Themen Geldwäsche, Compliance-Ermittlungen und Corporate Governance. Seit Ende 2015 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Leipzig.
In: Juris
In: Zusatzmodul Hochschulen
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Steuerrecht
In: Schriften zum Strafrechtsvergleich Bd. 1
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Der Tagungsband »Alternative Sanktionsformen zu Freiheits- und Geldstrafe im Strafrecht ausgewählter europäischer Staaten« enthält die Vorträge, die auf dem gleichnamigen internationalen Symposium junger Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler in Bayreuth im September 2014 gehalten wurden. Sechs Referentinnen und Referenten gewähren einen Einblick in das deutsche, italienische, niederländische, österreichische, schweizerische und spanische Sanktionenrecht und dessen aktuelle Entwicklung. Hierbei untersuchen sie insbesondere, ob mit Freiheits- und Geldstrafe sämtliche Möglichkeiten des Staates erschöpft sind, Straftaten zu sanktionieren, oder ob nicht andere, sinnvollere Alternativen zur Verfügung stehen. Die Beiträge sind teils in deutscher, teils in englischer Sprache verfasst. Der Tagungsband eröffnet die neue »Schriftenreihe zum Strafrechtsvergleich«, der die länderübergreifende rechtswissenschaftliche Diskussion im Allgemeinen fördern und beleben soll
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 27/28, S. 32-38
ISSN: 2194-3621
"Am 1. Juli 2002 ist der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft getreten. Der Gerichtshof in Den Haag wird das erste ständige internationale Strafgericht sein, vor dem sich Einzelpersonen wegen bestimmter 'schwerster Verbrechen von internationalem Belang' verantworten müssen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen. Der Beitrag beleuchtet zunächst die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs sowie die Entwicklung des internationalen Strafrechts, ferner die Opposition der USA gegen den Gerichtshof. Die Errichtung des Gerichtshofs wird als Indiz für eine stärkere Integration der internationalen Gemeinschaft gewertet, die das traditionelle Souveränitätsdogma überwindet und in die Richtung eines 'Weltinnenrechts' führt." (Autorenreferat)
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 53, Heft 4, S. 534-553
ISSN: 0038-884X
Curiously, penalized the German criminal law in [sec] 80 f. Of the Criminal Code only planning and preparing a war of aggression, the implementation of such a war is not punishable. The clear Ponalisierungs order of Art. 26 para. 1 sentence 2 of the Basic Law, the legislature has only partially met and spoken out so that also let miss a clear fact of international law. Now, the international law has done his duty, because in the summer of 2010, the Assembly of States Parties of the International Criminal Court has agreed on a definition of the offense crime of aggression. The German legislature has agreed to the amendments to the law and the international legal ratifications have been carried out - the legislature is now the adaptation of German criminal law before. Adapted from the source document.
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: Reihe S, Strafrechtliche Forschungsberichte 82,13
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: S, Strafrechtliche Forschungsberichte S 102