In the article are regarded some social and cultural contexts of the development and reception Adorno's theory of half-education with a spread application of the biographical method, which makes it possible to show the intentionality of this theory through the recalling prism of students and colleagues. It is proposed an argumentative verification of the statement made by Habermas about the splitting in theorization of Adorno. The interpretative schemes of the concept of "Bildung" (education, culture, forming), developed in the German idealism, are analyzed, where the semantic of the forming is the dominated one and the pathologies of this process are conceptualized accordingly as deformation and back-forming in the various manifestations of half-education. The theory of half-educationis at first a diagnostic of conditions in the contemporary societies, where through the instruments of the mass culture are always producing pathologies such as aliens and mass psychoses. This makes possible also the tendency of re-feudalization, which, on its part, can be considered also as the symptomatic of the spiritual crisis of the Postmodernity. One of the crises appearancesis the whole oppositions to education, namely: anti-educationas the consequenceof refusing of educational practices the humanistic idea of education. Overcoming from that crises is needed a critical reflection not only above half- and anti-education, but else above the idea of education itself. ; У статті розглядаються соціокультурні контексти створення і рецепції теорії напівосвіти Т. Адорно на основі широкого застосування біографічного методу, що дозволило розкрити інтенціональність цієї теорії крізь призму спогадів учнів і колег. Запропоновано аргументативне підкріплення тези Ю. Габермаса про внутрішню роздвоєність теоретизування Адорно. Аналізуються інтерпретаційні схеми поняття Bildung (освіта, культура, формування) у німецькому ідеалізмі, де домінує семантика формування, а патології цього процесу відповідно концептуалізуються як деформації та розпад форм у різноманітніх маніфестаціях напівосвіти. Теорія напівосвіти є передусім діагностикою стану сучасних розвинутих суспільств, де засобами масової культури постійно продукуються такі патології, як відчуження і стани масового психозу. Цьому сприяє також тенденція рефеодалізації, яка, в свою чергу, виступає також симптоматикою духовної кризи постсучасності. Одним з проявів цієї кризи є радикальний антипод освіти - антиосвіта, яка є наслідком відмови сучасних навчальних і виховних практик від гуманістичної ідеї освіти. Для виходу із стану кризи критичної рефлексії потребують не тільки напівосвіта і антиосвіта, а й сама ідея освіти. Култаєва М.Д., Навроцький О.І., Шеремет І.І. (2013). Європейська теоретична соціологія ХХ-ХХ1століття: навчальний посібник. Х.: ХНУ імені В.Н. Каразіна. Култаєва М.Д (2002). Гайдеггер у спогадах колег та учнів. В: Мартін Гайдеггер очима сучасників. Перекл. з німецької Марії Култаєвої. К.: Стилос, 3-23. Култаева М.Д. (1999). Категория "Bildung" в немецкой философской традиции, или размышления о смысле и предназначении образования. Постметодика, 1, 8-13. Култаева М.Д. (1980). Виталистическая апология культурного пессимизма. В: Критика буржуазных концепций культуры: кризис методологии. К.: Наук. думка, 261-284. Adorno, T. W. (1994a). Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben. Frankfurt am Main.: Suhrkamp. Adorno, T. W. (1994b). Noten zur Literatur. Frankfurt am Main.: Suhrkamp. Adorno, T. W. (1994c). Negative Dialektik. Frankfurt am Main. Adorno, T. W. (1964). Jargon der Eigentlichkeit. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Adorno, T. W. (2003). Theorie der Halbbildung. Gesammelte Schriften, Band 8. Soziologische Schriften, Band 1. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 93-121. Adorno, T. W., Horkheimer, Max. (1987). Dialektik der Aufklärung. Horkheimer Max. Gesammelte Schriften, Band 5. Frankfurt am Main: S. Fischer, 13- 292. Adorno, T. W. (1963).Tabus über Lehrerberuf. URL: http: // www. 2.ibw. uni-heidelberg.de / gerstener /Tabus Text. Pdf. Baumgarten, H.-U. (2012). Frei, gleich und gebildet. Eine philosophische Überlegung zur bildungspolitischen Debatte. Bildungstheorie in der Diskussion. Freiburg-München: Verlag Karl Alber, 46-60. Benjamin, W. (1989). Nachträge. Gesammelte Schriften, Band V11-1. Fr- am M.: Suhrkamp. Benner, D. (2012). Warum öffentliche Erziehung in Demokratien nicht politisch fundiert werden kann. Bildungstheorie in der Diskussion. Freiburg-München: Verlag Karl Alber, 13-35. Bollbeck, G. (1994). Bildung und Kultur. Glanz und Elend eines deutschen Deutungsmusters. Frankfurt am Main& Suhrkamp. Burri, A. (2012). Vom allgemeinen Nutzen der Ungebildetheit. Oder warum Bildung der Freiheit und Demokratie schadet. Bildungstheorie in der Diskussion. Freiburg-München: Verlag Karl Alber, 36-45. Dahrendorf, R. (2006). Versuchungen der Unfreiheit. Die Intellektuellen in Zeiten der Prüfung. München: Verlag C. H. Beck. Fleck, Ch. (2007). Transatlantische Bereicherungen. Zur Erfindung der Sozialforschung. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Frischmann, B. (2012). Aspekte philosophischer Bildungskritik: Rousseau, Fichte, Nietzsche, Adorno. Bildungstheorie in der Diskussion. Freiburg-München: Verlag Karl Alber, 145-160. Habermas, J. (2007). Die Zeit hatte einen doppelten Boden. Theodor W. Adorno in den fünfziger Jahren. Eine persönliche Notiz. Adorno-Porträts. Erinnerungen von Zeitgenossen. Herausgegeben von Stefan Müller-Doohm. Frankfurt am Main: Suhrkamp,15-23. Habermas, J. (2011). Großherzige Remigranten. Über jüdische Philosophen in der frühen Bundesrepublik. Neue Züricher Zeitung, 2.07.11, 10-11. Hansen, O. (1983). Anklage und Kritik. Anmerkungen zu Adornos Begriff der soziologischen Wissenschaft. Theodor Adorno. Sonderband aus der Reihe Text + Kritik /Hrsg. Heinz Ludwig Arnold. München: Text + Kritik, 64-71. Hegel, G. W. F. (1988). Phänomenologie des Geistes. Hamburg: Felix Meiner Vergleich. Hegel, G. W. F. (1970). Recht. Staat. Geschichte. Eine Auswahl aus seinen Werken. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag. Horkheimer, M. (1988). Forschungsprojekt des Antisemitismus. Max Horkheimer. Gesammelte Schriften, Band 4. Frankfurt am Main, 373-411. Horster, D., Niklas, L. (1997). München: Beck. Kant, I. (1998). Kritik der Urteilskraft. Werke in sechs Bänden. Band V. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 237-607. Kant, I. (1998). Beantwortung der Frage: Was ist die Aufklärung? Werke in sechs Bänden. Band V1. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 31-62. Klemperer, V. (1970). Notizbuch eines Philologen. Leipzig: Reclam. Leske, M. (1990). Philosophen im Dritten Reich. Studie zu Hochschul und Philosophiebetrieb im faschistischen Deutschland. Berlin: Dietz. Liessmann, K. P. (2001). Philosophie des verbotenen Wissens. Wien: Paul Zsolnay Verlag. Liessmann, K. P. (2006). Theorie der Unbildung. Die Irrtümer Wissensgesellschaft. Wien: Paul Zsolnay Verlag. Liessmann, K. P. (2014). Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung. Eine Streitschrift. Wien: Paul Zsolnay Verlag. Löwith, K. (1984). Heidegger - Denker in dürftiger Zeit. Sämtliche Schriften. Band 8. Stuttgart: J.B. Metzler. Luhmann, N. (1987). Archimedes und wir. Interviews, Hrsg. Dirk Baecker und Georg Stanitzek. Berlin. Mann, T. (2009). Betrachtungen eines Unpolitischen. Frankfurt am Main& Fischer Verlag. Nida- Rümelin, J. (2014). Der Akademisierungswahn. Zur Krise beruflicher und akademischer Bildung. Hamburg: Körber-Stiftung. Nida-Rümelin, J. (2016). Die Macht der Reflexion. Information der Philosophie, 2, Juni, 8-19. Norbert, K. (2011). Idioten made in Germany. Wie Politik und Wirtschaft Bildungsverlierer produzieren. München. Precht, R.D. (2013). Anna, Schule und der liebe Gott. Der Verrat des Bildungssystems an unseren Kindern. München: Goldmann. Rath, N. (2003). Zum Bild Adornos. Selbstdeutungen, Gesten, Anekdoten. Information Philosophie, 3, 50-59. Roche M. (2014). Was die deutschen Universitäten von den amerikanischen lernen können und was sie vermeiden sollten. ß Hamburg: Meiner. Schmidt, H., Stern, F. (2010). Unser Jahrhundert. Ein Gespräch. München: C.H. Beck Verlag. Scholze, B. (2007). Der Schein des Glücks und das Erwachen der Phantasie. Adorno-Porträts. Erinnerungen von Zeitgenossen. Herausgegeben von Stefan Müller-Doohm. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 263-272. Schörle, E. (2007). Das Lachseminar. Anmerkungen zu Theorie und Praxis bei Adorno. Adorno-Porträts. Erinnerungen von Zeitgenossen. Herausgegeben von Stefan Müller-Doohm. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 249-262. Sloterdijk, P. (2009). Du mußt dein Leben ändern. Über Anthropotechniken. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Teichfischer, Ph. (2009). Masken des Philosophen. Alfred Baeumler in der Weimarer Republik - eine intellektuelle Biographie. – Marburg: Tectum. Thomä, D., Kaufmann, V., Schmid, U. (2015). Der Einfall des Lebens. Theorie als geheime Autobiographie. München: Hanser. Tischer, M. (1989). Veraltet die Halbbildung? Überlegungen beim Versuch, die Theorie der Halbbildung zu aktualisieren. Pädagogische Korrespondenz, 6, 5-21. Willke, H. (2016). Die dezentrierte Demokratie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Aus der Einleitung: Die stark exportabhängige Bundesrepublik Deutschland steht 2009 infolge der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Nachfrageeinbruchs in der voraussichtlich schwersten Rezession ihrer Geschichte. Nach dem Zusammenbruch verschiedener Großbanken sowie namhafter Unternehmen, sorgen die daraus resultierenden Verwerfungen für große Unsicherheit, und eine tiefgreifende Vertrauenskrise zwischen den Marktteilnehmern. Zusätzlich üben Banken neben den Regelungen von Basel II Zurückhaltung. Die Neukreditvergabe wurde restriktiver, die Anforderungen an Kreditnehmer bezüglich Bonität und Sicherheiten sind gestiegen und Unternehmen kommen häufig nur noch unter erschwerten Bedingungen und zu gestiegenen Konditionen zur Kreditaufnahme. Insbesondere die eigenkapitalschwache mittelständische Wirtschaft , steht vor großen Problemen, wenn es darum geht, die nötige Liquidität zu sichern um Investitionen zu tätigen oder die laufende Geschäftstätigkeit sicher zu stellen. Hinzu kommen realwirtschaftliche Auswirkungen in Form von massiven Auftragsrückgängen, Umsatzeinbrüchen und Forderungsausfällen, die dazu führen, dass der Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft versiegt. Die Bonität verschlechtert sich und Banken kürzen die Kreditlinien. Das insgesamt daraus resultierende verschlechterte Zahlungsverhalten im deutschen Mittelstand mit seiner existenziellen Relevanz, droht sich durch einen weiteren Anstieg der Überschuldungsquoten bei Verbrauchern zu verschärfen und die Forderungsausfällen erhöhen sich abermals. 'Cash ist Trumpf, Liquidität entscheidet über Sein oder Nichtsein'. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bundesregierung, neben dem bereits bestehenden vielfältigen Angebot des Bundes und der Länder, zur Förderung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes, eine Reihe von weiteren Maßnahmen. Mit den Konjunkturpakten I (Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung) und dem Konjunkturpaket II (Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) soll der Krise kurzfristig begegnet werden, um Arbeitsplätze und die Investitionsfähigkeit der Betriebe zu sichern, Mittel für Investitionen in Zukunftsbereiche zu erhöhen, Bildung zu gewährleisten, Arbeitnehmer besser zu qualifizieren und Privathaushalte und Betriebe langfristig zu entlasten. Eine Anzahl weiterer konjunktureller Hilfen auf Landes- und Regionalebene setzen positive Impulse für Wirtschaft und Arbeitsplätze und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Unternehmen in der Krise. Nach umfangreicher Sichtung, Recherche und Studium einschlägiger Literatur in Form von Printmedien und digitaler Medien im Internet, diversen Gesprächen mit Experten in Ministerien-, der Förder- und Landesbank- und sonstigen Geschäftsbanken, einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch bei der Handwerkskammer in München, weiteren Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer in München und Karlsruhe sowie umfangreichen persönlichen Gesprächen beim Kredit- und Förderforum in Mannheim habe ich mich nunmehr ausreichend weit in das Thema vertieft, um die gesammelten Erkenntnisse auch darlegen zu können. Insoweit besteht die Herausforderung darin, bezüglich Bedeutsamkeit, Vollständigkeit, Erforderlichkeit und Aktualität der gesammelten Informationen angemessen zu priorisieren. Eine Gesamtdarstellung aller Fördermaßnahmen ist innerhalb des vorgegebenen Rahmens nicht möglich und würde diesen bei weitem überschreiten. Der Umstand, dass via Internet auf Bundes- bzw. Landesministerialebene und bei zahlreichen Institutionen jedem Interessierten eine Vielzahl anwenderspezifischer Detailinformationen angeboten werden und jedwede Darstellung aufgrund der häufigen Modifikationen lediglich eine Momentaufnahme widerspiegeln kann, bedingt, dass mein Bemühen im Folgenden weniger hierin besteht, jedes einschlägige Förderprogramm akribisch zu dokumentieren. Vielmehr liegt mein Interesse darin, eine Hinführung zum Thema und der Förderlandschaft Deutschland zu geben sowie den Förderinstrumenten und dem hierfür relevanten Wissen. Nach Darstellung der für kleine und mittlere Unternehmen in der vorherrschenden Konjunkturkrise einschlägigen Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II folgt sodann eine zusammenfassende Auswahl der wichtigsten gewerblichen Bürgschafts-, Zuschuss-, Darlehens- und Beratungsprogramme für das Bundesland Baden-Württemberg im Überblick, mit näherem Eingehen auf spezielle für die Unternehmenskrise konzipierte Angebote.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbstractII VorwortIV AbkürzungsverzeichnisIX DarstellungsverzeichnisXII A.Einleitung 1.Überblick und Bedeutung der Arbeit vor dem Hintergrund der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise1 2.Staatliche Förderprogramme zur Bewältigung der Krise3 2.1Die Konjunkturpakete I und II der Bundesregierung3 2.2Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur auf Landesebene4 3.Exkurs: Bedeutung kleiner- und mittlerer Unternehmen (KMU) für die deutsche Volkswirtschaft5 3.1Definition kleiner und mittlerer sowie mittelständischer Unternehmen5 3.2Schlüsselzahlen zum Mittelstand in Deutschland8 3.3Finanzierungsquellen des Mittelstandes12 3.4Bedeutung der Mittelstandsförderung, Formen und Anlässe der geförderten Kreditfinanzierung17 4.Grundlagen zum besseren Verständnis der Förderlandschaft19 4.1Identifizieren und selektieren von Förderprogrammen19 4.2Förderinstitutionen auf Bundesebene und im Land Baden-Württemberg sowie deren Angebot für den Mittelstand21 4.2.1KfW – Förderbank des Bundes und der Länder21 4.2.2Förderinstitutionen im Land Baden-Württemberg23 4.3Relevantes Know-how zur Förderung und Finanzierung25 B.Konjunkturpakete der Bundesregierung sowie konjunkturelle Maßnahmen im Land Baden-Württemberg 1.Die Konjunkturpaket I und II der Bundesregierung31 1.1Gezielte Maßnahmen zur Förderung von KMU31 1.1.1Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm31 1.1.2Verbesserte Exportgarantien36 1.1.3Mehr Geld für Innovationsaktivitäten36 1.1.4Kommunale Investition bringen Aufträge37 1.1.5Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive38 1.1.6Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld und Neuerungen39 1.1.7Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen40 1.1.8Erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen41 1.2Die weiteren Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II41 1.2.1Entlastungen für Bürger, Privathaushalte und Mittelstand41 1.2.2Ausbau des Sonderprogramms für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen – u. Arbeitnehmer (WeGebAU)43 1.2.3Energetische Gebäudesanierung/Förderung energieeffizienten Bauens43 1.2.4Aufstockung der KfW-Infrastrukturprogramme für Kommunen44 1.2.5Innovationsförderung (ERP-Innovationsprogramm,ERP-Starfonds, Sonderfonds Energieeffizienz)45 1.2.6Erhöhung der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW)45 1.2.7Beschleunigung von Verkehrsinvestitionen46 1.2.8Breitbandstrategie der Bundesregierung47 1.2.9Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität47 1.2.10Stärkung der PKW-Nachfrage47 1.2.11Neuregelung der KFZ-Steuer48 2.Konjunkturmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg49 C.Finanzielle- und gewerbliche Fördermaßnahmen im Land Baden Württemberg 1Auswahl der wichtigsten Förderprogramme in tabellarischer Übersicht51 1.1Gründung und Festigung von Existenzen52 1.2Sicherung von Unternehmen53 1.3Arbeitsplätze und Ausbildung54 1.4Förderprogramme für Unternehmensberatung55 1.5Regionale Wirtschaftsförderung56 1.6Moderne Technologien, Forschung und Entwicklung57 1.7Umweltschutz und Energieeinsparung58 1.8Export59 1.9Bürgschaften und Garantien60 2.Die wichtigsten Beratungsprogramme für den Mittelstand in der Krise61 2.1Geförderte Kurzberatung61 2.2Sonderprogamm Krisenberatung.62 2.3Förderprogram Coaching (ESF, RWB, 2007 – 2013)63 2.4Geförderte Beratung64 2.5'Runder Tisch'64 2.6'Turn-Around-Beratung'65 3.Die wichtigsten Programme zur Unternehmensfinanzierung in der Krise66 3.1Bürgschaften der Bürgschaftsbank66 3.2Bürgschaften der L-Bank67 3.4Liquiditätshilfe, L-Bank69 3.5L-Mittelstand der L-Bank69 DResümee 1.Zusammenfassung70 2.Ausblick76 Literaturverzeichnis78 AnhangTextprobe:Textprobe: Kapitel 3.4, Bedeutung der Mittelstandförderung, Formen und Anlässe der geförderten Kreditfinanzierung: Die zentrale Bedeutung der KMU und Existenzgründer für Leistungsfähigkeit, Beschäftigung und Strukturwandel bewirkt, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer mittelstandspolitischen Maßnahmen umfangreiche Unterstützungen bei der Gründung von Existenzen und Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln leistet. Dadurch sollen Chancenungleichheiten für Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung ausgeglichen und gesicherte Rahmenbedingungen hergestellt werden. Bund und Länder halten zahlreiche Förderprogramme, Finanzierungshilfen, Informations- und Beratungsangebote bereit um Hindernisse zu überwinden und Erfolg versprechenden Vorhaben zur Umsetzung zu verhelfen. Darlehen oder Zuschüssen ermöglichen Existenz- bzw. Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern ihre Vorhaben langfristig auf einem günstigen Zinsniveau zu finanzieren. Eine Ergänzung banküblicher Sicherheiten mittels Bürgschaften ermöglicht Darlehen aufzunehmen. Kapital aus Nachrangdarlehen wird in der Bilanz wie Eigenkapital behandelt und verhilft zu mehr Kreditwürdigkeit. Durch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln erhalten Interessierte und Antragsteller umfassend Know-how und die Gelegenheit der eingehenden Prüfung ihrer Vorhaben auf Erfolgsaussichten. Förderprogramme sind meist als zins- und tilgungssubventionierte Kredite ausgestaltet, zur Entlastung des Cashflows. Mit Hilfe genannter Bürgschaften werden Finanzierungsrisiken zur Haftungsfreistellung der Banken übernommen, sodass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Banken von der Rückzahlungshaftung anteilig freigestellt werden können. Überdies werden günstige Refinanzierungsprogramme für Banken angeboten sowie zins- und tilgungsgünstige Konditionen für Kredite an Unternehmen in unmittelbarer Vergabe, mit variablen Laufzeit von z. T. bis zu 30 Jahren. Förderungen verfolgen insbesondere strukturpolitische Ziele, wie die Unterstützung strukturschwacher Regionen und förderungswürdiger Branchen, die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze oder energetische Maßnahmen für den Umwelt- und Emissionsschutz. Typische Förderanlässe sind: Forschung und Entwicklung sowie Einführung neuer Technologien. Umweltschutz, Ressourcenschonung. Investitionen in strukturschwache Regionen. Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Förderung von strukturschwachen Branchen. Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe einen erschwerten Zugang zum institutionellen Kapitalmarkt haben.
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"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu schmieden." – Konfuzius (551-479 v.Chr.).Der grundsätzliche universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte besagt, dass die Menschenrechte jedem Menschen auf der Welt zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 drückt das folgendermaßen aus: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […]" (UN-Vollversammlung 1948, Artikel 2). Jedoch ist dieser universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte in der Realität häufig noch ein Ideal. Mit der Deklaration von Bangkok, die einige südostasiatische Staaten Anfang der 1990er Jahre unterzeichneten, wurde er sogar explizit in Frage gestellt. Was ist die Sichtweise dieser südostasiatischen Staaten auf die Universalität der Menschenrechte und wie begründen sie diese? Wie könnten Perspektiven für einen interkulturellen Menschenrechtsdialog aussehen? In diesem Beitrag werden die Menschenrechte durch eine Definition und einen Abschnitt zur Geschichte kurz vorgestellt. Anschließend wird die Debatte um Universalität und (Kultur-)Relativismus erläutert, welche überleitet zur "asiatischen Perspektive" auf die Menschenrechte und zu den "asiatischen Werten". Abschließend werden die Kritik und Perspektiven für einen interkulturellen Dialog aufgegriffen.Menschenrechte – eine Definition
Zerstörung, Elend, menschliches Leid und der Völkermord an den europäischen Juden führten in "dramatischer Weise die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes grundlegender Menschenrechte durch verbindliche internationale Normen und kollektive Mechanismen" vor Augen (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Die Idee, dass jedem Menschen, "unabhängig seines Geschlechts, Alters, seiner Religion oder seiner ethnischen, nationalen, regionalen oder sozialen Herkunft, angeborene und unveräußerliche Rechte zu eigen sind, die sich aus seinem Menschsein ableiten", verfestigte sich und führte am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Erstmals wurde in einem internationalen Dokument festgehalten, dass jedem Menschen wegen "grundlegender Aspekte der menschlichen Person" grundlegende Rechte zugesprochen werden. Diese Rechte sind unveräußerlich und vorstaatlich, was bedeutet, dass der Staat sie nicht vergeben kann, denn jeder Mensch hat sie aufgrund der "biologischen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung" inne (Human Rights 2018). Dem Staat obliegt es, diese Rechte zu schützen.
Menschenrechte besitzen demnach vier Merkmale: Sie sind universell (alle Menschen sind Träger dieser Rechte), egalitär (eine ungleiche Verteilung dieser Rechte ist ausgeschlossen), individuell (der Träger der Menschenrechte ist ein individueller Mensch, keine Gruppe) und kategorial (wer der menschlichen Gattung angehört, besitzt sie automatisch) (vgl. Lohmann 2010, S. 36).
Die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist keine rechtlich bindende Resolution. Doch auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie "moralische Wichtigkeit bekommen" (Human Rights 2012). Sie wird dem Gewohnheitsrecht zugeordnet, was bedeutet, dass sie sowohl allgemein anerkannt als auch angewendet und deswegen als verbindlich angesehen wird (vgl.: Human Rights 2012). Sie ist das "weltweit am meisten verbreitete und am meisten übersetzte internationale Dokument" (Gareis/Varwick 2014, S. 179) und dient als Grundlage für zahlreiche Abkommen (vgl. Maier 1997, S. 39).
Juristisch können die Menschenrechte wie folgt definiert werden: "Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen" (Human Rights 2012).
Seit 1948 haben sich die Menschenrechte weiterentwickelt, und es hat sich etabliert, von den Menschenrechten in drei Generationen zu sprechen. Zur ersten Generation gehören "die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte" wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter (Krennerich 2009). Die zweite Generation der Menschenrechte umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, so beispielsweise das Recht auf Bildung, Teilhabe, aber auch auf Freizeit und Erholung. Die dritte Generation der Menschenrechte "bezeichnen allgemeine, noch kaum in Vertragswerken konkretisierte Rechte wie etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt" (Krennerich 2009). Alle drei Generationen "sollten gleichberechtigt nebeneinander bestehen" (Barthel, zitiert nach Hamm 1999, S. 23).
Der Gedanke der angeborenen Rechte, die ein Mensch qua Menschsein besitzt, ist jedoch älter als die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 und die Vereinten Nationen selbst.
Eine kurze Geschichte der Menschenrechte
Der Ursprung der Menschenrechte geht auf das antike Griechenland zurück. Der "revolutionäre Gedanke der Stoiker, der beschreibt, dass alle Menschen gleich sind", wurde durch die im 18. Jahrhundert entstandene Naturrechtslehre weiter gefestigt (vgl.: Müller 2017, 03:06-03:20). Die "überlieferten konkreten Freiheiten der Ständegesellschaft wurden dort in eine allgemeine Freiheit des Menschen umgedacht" (Maier 1997, S. 11). Wegweisend war, dass diese Rechte nun allen Menschen zugesprochen wurden und diese Rechte Ansprüche an den Staat stellten (vgl. Maier, 1997 S. 11f). Denn "[er sollte] nicht tun dürfen, was ihm beliebt, [und] in substantielle Bezirke individueller Freiheit nicht […] eingreifen dürfen" (Maier 1997, S. 12). Als vorstaatliche Rechte kann der Staat diese nur akzeptieren, nicht aber verleihen.
Die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte kulminierte schließlich in der Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien 1776 in Nordamerika (zentrales Dokument: Virginia Bill of Rights) und fand schließlich 1789 in der Französischen Revolution (zentrales Dokument: Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) in Europa ihren Durchbruch. Diese Dokumente legten den Grundstein für die modernen Menschenrechte, die nun als Grundrechte in zahlreichen Verfassungen verankert sind. Schließlich, im Jahr 1966, wurden die ersten völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen durch die Vereinten Nationen verabschiedet (vgl.: Wagner 2016).
Besonders eindrücklich zeigt die Geschichte der Menschenrechte, dass ihre Idee auf "konkrete Unrechtserfahrungen der Menschen des Okzidents zurückgehen" (Tetzlaff 1998, S. 60). Darauf, nämlich dass die Menschenrechte 'im Westen' ihren Ursprung haben und individualistisch geprägt seien, bezieht sich im Wesentlichen die Kritik an ihnen. Diese Kritik zieht auch in Zweifel, ob die Menschenrechte universell sind. (Kultur-)Relativismus vs. Universalismus
Verfechter des Universalismus verstehen die Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte eines jeden Menschen. "Niemand kann, mit Bezug auf welche Eigenschaft auch immer, von der Trägerschaft ausgeschlossen werden" (Lohmann 2010, S. 37). Ausgeschlossen ist hierbei auch die "ungleiche Verteilung" der Rechte (vgl. Lohmann 2010, S. 37). So muss der Staat seinen Pflichten nachkommen und für die Einhaltung, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte sorgen.
Jedoch werden die Menschenrechte, wie sie 1948 verabschiedet wurden, in ihrem universellen Gültigkeitsanspruch von vielen Ländern und Kulturen auf der Welt nicht akzeptiert. Der (Kultur-) Relativismus in seiner extremen Form sieht die Menschenrechte als nicht vollständig übertragbar und "nur relativ zu einem bestimmten Kultursystem 'begründbar'" (Lohmann 2009). Manche Staaten gehen sogar so weit und verstehen die Menschenrechte als ein westliches Produkt, das "dem Osten" aufoktroyiert wurde. Auch seien die Menschenrechte nicht, wie der universalistische Anspruch behauptet, unabhängig von Zeit, Raum und kulturellem Hintergrund gültig. Sie seien aus der europäisch-nordamerikanischen Aufklärung entstanden, abendländisch geprägt und somit nicht in dieser Form in anderen Kulturkreisen anwendbar. Zudem sei ihre "weltweite Propagierung Ausdruck einer Mentalität der Einmischung, welche die Tradition des Kolonialismus mit anderen Mitteln fortsetze" (Hilpert 2019, S. 230). Tatsächlich sei "das Menschenrechtsverständnis in erster Linie abhängig von dem Menschenbild in einer spezifischen Kultur […], wonach es keinen Standard gibt, der unabhängig von bestimmten sozialen Lebensformen wäre" (Pohl 2002, S. 7).
Von (Kultur-)Relativisten konkret kritisiert werden häufig die "individuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, das Vorrangverhältnis zwischen Individuum zur Gemeinschaft, die Gleichheit von Männern und Frauen, die religiöse Toleranz und die Einschätzung demokratischer Mitbestimmung" (Lohmann 2010, S. 41).
Zum anderen wird bemängelt, dass bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 die westlichen Länder dominierten, während die meisten Länder des Globalen Südens noch unter kolonialer Herrschaft standen. Viele Staaten werfen dem Westen sogar "moralischen Chauvinismus" (Pollis/Schwab 2006, S. 68), "Ideologismus" und eine "quasi-religiöse" Auslegung der Menschenrechte vor (Pohl 2002, S. 7).
Genau an diese Dichotomie, Universalismus und (Kultur-)Relativismus, knüpfte die 1993 vorgelegte Deklaration von Bangkok an, welche von vielen (süd-)ostasiatischen Ländern unterzeichnet wurde. Bevor die Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993 begann, zweifelten diese Länder die Universalität der Menschenrechte an und legten eine "asiatische Perspektive" auf die Menschenrechte und sogenannte "asiatische Werte" vor.
Die asiatische Perspektive auf die (Universalität der) Menschenrechte und 'asiatische Werte'
Die ,asiatische Sicht' auf die Menschenrechte und die 'asiatischen Werte' werden im Grunde kulturrelativistisch begründet. Im folgenden Abschnitt werden die 'asiatischen Werte' zeitgeschichtlich eingeordnet und näher erläutert.
Die zeitgeschichtliche Einordnung der 'asiatischen Werte'
Die Kontroverse, dass sich die Menschenrechte in (Südost-)Asien anders entwickelt hätten, spitzte sich Anfang der 1990er Jahre zu und erlangte mit der Verabschiedung der Deklaration von Bangkok weltumspannende Beachtung. Die Gründe für den Ausbruch dieser Debatte sind vielfältig. Zum einen genoss 'der Westen', vor allem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, zu dieser Zeit beispielloses politisches und ökonomisches Selbstbewusstsein. Der Ost-West-Konflikt war beendet, die Demokratie und der Kapitalismus schienen 'die' Erfolgsmodelle zu sein, die "das Ende der Geschichte" einläuteten (Fukuyama 1992). Die Globalisierung schritt unaufhaltsam voran, während der Kommunismus in vielen osteuropäischen Ländern in sich zusammenbrach. Zudem gewann die Idee des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus mehr und mehr an Bedeutung.
In dieser Zeit gingen die Vereinigten Staaten und viele Mitgliedsstaaten der EU auf die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen ein, die Menschenrechte und die Demokratie in anderen Ländern zu verbreiten. Die Regierung unter Präsident Bill Clinton ging sogar so weit und erklärte sowohl die Verbreitung der Menschenrechte als auch der Demokratie zu einer der drei Säulen der US-amerikanischen Außenpolitik (vgl.: Barr 2000, S. 313). Allerdings missbilligte insbesondere China den menschenrechtlichen Druck vieler westlicher Staaten, der durch das Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 und Chinas Tibet-Politik stetig zunahm.
Hinzu kam, dass viele ostasiatische Staaten, allen voran China, Malaysia, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur und Südkorea, als 'ostasiatische Wirtschaftswunder' bezeichnet wurden (vgl.: Ernst 2009). Diese wirtschaftliche Prosperität ließ ein "neues Selbstbewusstsein und eine neue politische Elite entstehen, die vom 'Westen' das Recht auf einen eigenen entwicklungspolitischen Weg einforderte und die Vormachtstellung der alten Industriestaaten Europas und Nordamerikas herausforderte" (Ernst 2009). Darüber hinaus sahen sie in der Rolle des starken Staates eine wichtige "Erklärungsvariable" für den wirtschaftlichen Erfolg (Heinz 1995, S. 11).
Die Bestimmtheit, mit der die Europäische Union und die Vereinigten Staaten um die Durchsetzung der Menschenrechte in Asien rangen, wurde von (ost-)asiatischen Ländern als Versuch verstanden, ,Asien' ,dem Westen' unterwürfig zu halten. Zudem wurde die Kritik als "Einmischung, irrelevant und kulturfremd abgewehrt" (Heinz 1995, S. 12).Schließlich, im Vorfeld der Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993, "bestritten [unter anderem] die Regierungen Indonesiens, Singapurs und Chinas die Universalität der Menschenrechte" (Heinz 1995, S. 16). Stattdessen müssten die jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen betrachtet werden, weil sie nur anhand derer verwirklicht werden könnten (vgl.: Heinz 1995, S. 15f). Deshalb wurden sogenannte 'asiatische Werte' vorgestellt. Was sind 'asiatische Werte'?
'Asiatische Werte' beschreiben eine (kultur-)relative Sicht auf die Menschenrechte, die in den frühen 1990er Jahren von asiatischen Politiker*innen und Wissenschaftler*innen vorgestellt und von 34 Staaten verabschiedet wurden. Sie umfassen im Groben die Bereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (vgl.: Tai 2005, S. 34). Federführend bei der Debatte waren Lee Kuan Yew, der damalige Premierminister von Singapur, und Mahathir bin Mohamad, der damalige Premierminister von Malaysia. Sie, die 'asiatischen Werte', sollen eine Anpassung zum aus asiatischer Sicht "westlichen Modell der Menschenrechte" darstellen (Henders 2017). Die regionale Bezeichnung 'Asien/asiatisch' bezieht sich in diesem Zusammenhang eher auf (Süd-) Ostasien beziehungsweise pazifisch-Asien als auf den Nahen oder Mittleren Osten. Das bedeutet auch, dass sich die 'asiatischen Werte' hauptsächlich auf die "konfuzianische Kultur" stützen und weniger vom Islam oder dem Hinduismus geprägt sind (Ernst 2009).
Allerdings lehnen die ostasiatischen Länder die Menschenrechte nicht grundsätzlich ab. Schließlich haben einige dieser Länder, darunter China, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet und bekräftigten 1993 in Wien nochmals ihren Einsatz für Prinzipien, die in der Erklärung enthalten sind (vgl.: Tay 1996, S. 751). Sie plädierten mit der Deklaration von Bangkok stattdessen für nationale und regionale Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und auch in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte (vgl.: Tay 1996 S. 751f).
Befürworter der 'asiatischen Werte' bestanden zudem darauf, dass sie nicht nur durch den wirtschaftlichen Erfolg, den die ostasiatischen Staaten in den Jahrzehnten vor der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 erlebt hatten, legitimiert würden, sondern auch maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich seien. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Entwicklung bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; bürgerliche und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten deswegen untergeordnet sein (vgl.: Henders 2017).
Bisher wurde keine offizielle "umfassende, verbindliche Liste" vorgestellt (Heinz 1995, S. 25), aber häufig genannte 'asiatische Werte', die bei der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 vorgelegt wurden, waren: "Disziplin, harte Arbeit, eine starke Führungskraft" (Tai 2005, S. 34ff), "Sparsamkeit, akademischer Erfolg, die Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Respekt vor Autorität" (Henders 2017) und ein starker, stabiler Staat (Barr 2000, S. 310). Darüber hinaus wird "nationales Teamwork", die Erhaltung einer "moralisch sauberen Umwelt" (das Magazin 'Playboy' wird in Singapur beispielsweise nicht verkauft) und keine absolute Pressefreiheit für zentral erachtet (Heinz 1995, S. 26).
Die asiatische Perspektive auf die Universalität der Menschenrechte
Im Diskurs um die ,asiatische Perspektive' haben sich mehrere häufig genannte Argumente herausgebildet. Einige davon sollen näher beschrieben werden, nämlich die Behauptungen, dass Rechte kulturspezifisch seien, die Gemeinschaft in Asien über dem Individuum stehe, dass Rechte ausschließlich den jeweiligen Staaten oblägen und dass soziale und ökonomische Rechte über zivilen und politischen Rechten ständen.
Rechte sind kulturspezifisch
Die Idee der Menschenrechte entstand bereits in der Antike auf dem europäischen Kontinent und entwickelte sich schließlich unter bestimmten sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen ebendort und in Nordamerika (vgl.: Li 1996, S. 19). Die Umstände, die die Umsetzung der Menschenrechte voranbrachten, könnten aber nicht auf diese Art auf Südostasien übertragen werden. So beschreibt China in seinem 1991 veröffentlichten Weißbuch, dass sich aufgrund des eigenen historischen Hintergrunds, des Sozialsystems und der jeweiligen ökonomischen Entwicklung die Länder in ihrem Verständnis und ihrer Auslegung der Menschenrechte unterscheiden würden (vgl.: Weißbuch 1991, Vorwort). Das ist eine Haltung, welche auch 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien nochmals bekräftigt wurde (vgl.: Li 1996, S.19).
Die Gemeinschaft steht über dem Individuum
Die südostasiatischen Länder insistierten, dass die Bedeutung der Gemeinschaft in asiatischen Ländern nicht mit dem Primat des Individuums vereinbar sei, worauf die Vorstellung der Menschenrechte beruht (Li 1996, S. 19). Zudem stünden Pflichten über Rechten (vgl.: Nghia 2009, S. 21). Dies seien auch die entscheidenden Faktoren, die 'Asien' fundamental vom 'Westen' unterschieden. Die Menschenrechte seien von Natur aus individualistisch geprägt, was nach (süd-)ostasiatischer Auffassung eine Bedrohung für den (süd-)ostasiatischen sozial-gemeinschaftlichen Gesellschaftsmechanismus darstellen könnte. Als Begründung für diese Behauptung führten die (süd-)ostasiatischen Staaten den Zusammenbruch vieler Familien, die Drogenabhängigkeit und die hohe Zahl an Obdachlosen im 'Westen' an (vgl.: Li 1996, S. 20).
Soziale und ökonomische Rechte stehen über zivilen und politischen Rechten
Zentral bei der ,asiatischen Auslegung' der Menschenrechte waren die Priorisierung der Gemeinschaft gegenüber der Individuen und die Suche nach dem Konsens im Gegensatz zum Konflikt. Dominanz und Autorität würden nicht limitiert oder gar als suspekt betrachtet, sondern gälten im Gegenteil als vertrauens- und förderungswürdig (vgl.: Tay 1996, S. 753ff). Die asiatische Auslegung, so wurde argumentiert, lege den Fokus auf ökonomische und soziale Rechte, die durch ein starkes wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand legitimiert würden, worauf Asiat*innen Wert legten und was ihnen wichtig sei. So proklamiert das Weißbuch der chinesischen Regierung aus dem Jahr 1991, dass "sich sattessen und warm kleiden die fundamentalen Bedürfnisse der chinesischen Bevölkerung seien, die lange unter Hunger und Kälte leiden mussten" (Weißbuch 1991, Kapitel I). Wohlstand könne nur effizient erreicht werden, wenn die Regierenden autorisiert seien, die politischen Rechte ihrer Bürger*innen zu limitieren, um wirtschaftlichen Wohlstand zu garantieren (Li 1996, S. 20). Die wirtschaftliche Entwicklung müsse deswegen bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; zivile und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten untergeordnet sein (vgl.: Henders, 2017). Implizit schwingt bei dieser Behauptung mit, dass erst alle basalen Bedürfnisse und eine stabile politische Ordnung sichergestellt werden müssten, um politische und bürgerliche Rechte zu implementieren (vgl.: Li 1996, S. 20f). Befürworter der Idee der asiatischen Perspektive erachten es somit für wichtig, den Staat als Oberhoheit zu sehen (vgl.: Henders 2017).
Rechte sind die Angelegenheit der jeweiligen Staaten
Das Recht eines Staates zur Selbstbestimmung schließe den Zuständigkeitsbereich der Menschenrechte mit ein. So seien Menschenrechte innenpolitische Angelegenheiten, in die sich andere Staaten oder Organisationen nicht einzumischen hätten (vgl.: Li 1996, S. 20). "Die Bestrebung des Westens, auch bei Entwicklungsländern einen universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte durchzusetzen, sei versteckter kultureller Imperialismus und ein Versuch, die Entwicklung [wirtschaftlich aufstrebender Länder] zu behindern" (Li 1996, S. 20).
Kritik an der asiatischen Perspektive Generell wurde bemängelt, dass nicht einfach über 'asiatische' Werte geredet werden könne, weil es die einzelnen asiatischen Länder simplifiziere, stereotypisiere und sie um ihre Vielfalt bringe (vgl.: Henders 2017). Des Weiteren seien die genannten Werte nicht alleinig in Asien zu finden, sondern hätten auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit (vgl.: Tai 2005, S. 35). Tatsächlich, so wurde argumentiert, gebe es keine ,asiatischen Werte', denn der Begriff sei mit "seiner Allgemeinheit und Undifferenziertheit ein Konstrukt, das ganz bestimmten Zielen dienen soll" (Schreiner 1996, S. 57). Außerdem seien nur mächtige Politiker*innen leitender Teil der Debatte gewesen; die Argumente seien weder in die Gesellschaft getragen noch philosophisch (fort-)geführt worden. Die einzelnen 'asiatischen' Argumente gegen die Universalität der Menschenrechte wurden jedoch auch einzeln kritisiert. Einige Kritiker*innen stellten die Ansicht der Kulturspezifizität in Frage. Das Argument impliziere, dass soziale Normen, die in anderen Ländern und Kulturkreisen ihren Ursprung hatten, in der asiatischen Kultur keine Anwendung finden sollten oder könnten. Kapitalistische Märkte und die Konsumkultur, welche ebenfalls außerhalb der asiatischen Länder entstanden sind, konnten jedoch sehr wohl von asiatischen Kulturen aufgenommen werden (vgl.: Li 1996, S. 20). Die schwerfällige Akzeptanz und Umsetzung der Universalität der Menschenrechte könne somit nicht ausschließlich auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt werden.
Die zweite Behauptung, dass Asiat*innen die Gemeinschaft über das Individuum stellten, würde als kulturelles Argument missbraucht werden, um aufzuzeigen, dass unveräußerliche Rechte eines Einzelnen sich nicht mit der Idee von asiatischen Gesellschaften verstünden. Kritiker*innen der ,asiatischen Perspektive' sahen hier die Gefahr der generellen Verdammung der Rechte des Einzelnen. Dabei würden individuelle Freiheiten den asiatischen Gemeinschaftswerten nicht generell oppositionell gegenüberstehen. Vielmehr seien grundlegende Rechte, wie eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz, wichtig für eine Gemeinschaft (vgl.: Li 1996, S. 21).
Beim dritten Argument, welches die südostasiatischen Länder vorlegten, kritisierten viele Verfechter*innen der Universalität der Menschenrechte, dass die nationale ökonomische Entwicklung nicht gleichzusetzen sei mit der ökonomischen Absicherung (sozio-)ökonomisch benachteiligter Gruppen einer Gesellschaft. Nationales ökonomisches Wachstum garantiere schließlich nicht automatisch Rechte für ökonomisch benachteiligte Mitglieder einer Gesellschaft. Stattdessen würden sich politisch-zivile und sozial-ökonomische Rechte bedingen und nur effektiv wirken, wenn alle vier Ebenen garantiert werden könnten (vgl.: Li 1996, S. 22).
Abschließend wurde kritisiert, dass die vorgebrachten Argumente, insbesondere die Forderung der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, als Vorwand für einen illiberalen und autoritären Regierungsstil verwendet werden würden. Zudem sollten diese Argumente die Schwäche des wirtschaftlichen Entwicklungsmodells der asiatischen Länder verschleiern (vgl.: Henders 2017). Das sind beides Kritikpunkte, die während der asiatischen Wirtschaftskrise 1997/1998 weitgehend bestätigt wurden und zur Verabschiedung der asiatischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 führten.
Was ist mit 'asiatischen Werten' passiert?
Der Dialog über die in der Deklaration von Bangkok vorgestellten 'asiatischen Werte' begleitete staatliche und nicht-staatliche Akteure sowie Wissenschaftler*innen bis in die 1990er Jahre hinein. Als im Jahr 1997 eine Wirtschafts- und Finanzkrise Asien ereilte, wurde es jedoch nicht nur still um die 'asiatischen Werte', sie wurden nun sogar "als Ursache der Krise gedeutet" (Ernst 2009). Insbesondere die staatliche Intervention und die starken Familienwerte wurden als Verursacher genannt (vgl.: Ernst 2009). Um den wirtschaftlichen Anschluss an den industriellen 'Westen' nicht zu verlieren, waren Menschenrechtsorganisationen in Südostasien bemüht, den Menschenrechtsschutz bottom-up durchzusetzen. Die Asiatische Menschenrechtscharta, die die 'asiatischen Werte' ablehnt, wurde 1998 von Menschenrechtsorganisationen in Kwangju, Südkorea, verabschiedet. Sie ist auch ein Versuch, asiatische Regierungen bei Menschenrechtsverstößen zukünftig in die Verantwortung nehmen zu können.
Seit dem Ausbruch der asiatischen Wirtschaftskrise ist die Debatte um 'asiatische Werte' nahezu versiegt. Gleichwohl werden interkulturelle Dialoge über die Menschenrechte weiter geführt. Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus – Perspektiven für einen Dialog
Eine globale Durchsetzung der Menschenrechte bleibt nach wie vor ein Ideal, ebenso wie deren uneingeschränkte Einhaltung. Die ostasiatischen Länder sind nur ein Beispiel von vielen, denn Kritik an der Universalität der Menschenrechte kommt auch aus anderen Ländern und von anderen Religionen. Dabei hat die Forderung nach weltweiter Umsetzung der Menschenrechte nicht an Dringlichkeit verloren. Wie kann aber ein Dialog über die Menschenrechte oder gar ein Konsens vorangebracht werden?
Bei dieser Problematik ist es wichtig zu bedenken, dass die Menschenrechte kein starres System sind, sondern auch nach ihrer Verabschiedung im Jahr 1948 weiterentwickelt wurden. Zudem hat die Idee der Menschenrechte zwar primär in der Zeit der europäisch-amerikanischen Aufklärung ihre Wurzeln, konnte ihre volle Durchsetzungskraft jedoch erst in der Moderne entfalten (vgl.: Bielefeldt 1999, S. 59f). Insbesondere im Hinblick auf das Argument der Nichtumsetzbarkeit der Menschenrechte in kulturell anders geprägten Regionen "wäre es verfehlt, den Begriff der 'Aufklärung' auf eine bestimmte Epoche der europäischen Geschichte zu verkürzen" (Bielefeldt 1999, S. 60). Schließlich muss es auch für andere Kulturen möglich sein, "humane Anliegen der eigenen Tradition in moderner Gestalt in den Menschenrechten wiederzuerkennen" (Bielefeldt 1999, S. 61).
Aufgrund dessen sprechen sich viele Wissenschaftler*innen für eine Adaption der Menschenrechte aus. Die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Alison Dundes Renteln, beispielsweise, "möchte am Begriff universaler Menschenrechte durchaus festhalten, ihn zugleich aber auf interkultureller Basis inhaltlich neu bestimmen […], indem sie nach einem weltweit gemeinsamen Nenner in den Wertorientierungen unterschiedlicher Kulturen sucht" (Bielefeldt 1999, S. 45f). Der kanadische Philosoph Charles Taylor spricht sich für einen "ungezwungenen Konsens" aus, der anderen kulturellen Normen Verständnis entgegenbringt (Taylor 1999, S. 124). Der Dialog über die Menschenrechte zwischen Asien und 'dem Westen' solle sich global ausweiten und eine Auseinandersetzung über eine Übereinstimmung an Normen, die menschliches Verhalten und politisches Handeln leiten sollten, starten. Dieser Grundkonsens auf der Basis der Menschenrechte soll bindend sein, darf sich aber in seiner Begründung unterscheiden (vgl.: Carnegie Council 1996). Der deutsche Philosoph Georg Lohmann vertritt wiederum die Position, dass der "Universalismus" nicht zwingend eine "Einheitskultur darstellt oder in einer solchen resultiert" (Lohmann 2009). Für ihn sind Universalismus und Relativismus auch keine Gegensätze; er sieht im Partikularismus das Gegenteil zum Universalismus. Deshalb ist er der Ansicht, dass ein "verwirklichter und rechtlich wie politisch konkretisierter universeller Menschenrechtsschutz die Möglichkeiten einer kulturellen Vielfalt der Menschen erweitern wird" (Lohmann 2009). Kulturelle Vielfalt ist hier aber nicht mit Willkür gleichzusetzen. Unterscheiden muss man zwischen "Besonderheiten, die mit dem Universalismus der Menschenrechte kompatibel sind und solchen, die ihm widersprechen" (Lohmann 2009). "Strikter" soll der Universalismus bei negativen Pflichten agieren, so zum Beispiel beim Verbot von Folter (Lohmann 2009). Bei positiven Pflichten, wie beispielsweise bei Leistungsrechten, kann der Universalismus lockerer angewendet werden und mehrere, kulturell unterschiedliche Auslegungen zulassen (vgl.: Lohmann 2009). Ein interkultureller Dialog und die Suche nach einem Konsens bedeuten jedoch nicht, dass "die Menschenrechte [völlig neu überdacht und] bereits bestehende international vereinbarte Standards und Konventionen […] abgetan werden sollen. Das wäre gefährlich" (Utrecht 1995, S. 11). Für eine strikte Durchsetzung ideal, so konkludiert Lohmann, "wäre ein gut etabliertes Rechtssystem, in dem die Menschenrechte individuell eingeklagt und mit Hilfe staatlicher Gewalten auch durchgesetzt werden können" (Lohmann 2013, S. 19). Fazit
Viele (süd-)ostasiatische Länder brachten im Jahr 1993 mit der Deklaration von Bangkok kulturrelativistische Argumente hervor, mit denen sie ihre Sichtweise auf die Universalität der Menschenrechte aufzeigten und rechtfertigten. Eine zentrale Begründung war hier, dass das "individualistische Rechtsverständnis" der Menschenrechte nicht mit dem asiatischen Gemeinschaftsverständnis vereinbar sei (Tetzlaff 2002, S. 5). Ebenso waren die Kulturspezifität von Rechten und das Primat des wirtschaftlichen Wohlstands Teil der Begründung. Auseinandersetzungen darüber fanden bis weit in die 1990er Jahre hinein viel Gehör und Gegenrede. Erst mit der asiatischen Wirtschafts- und Finanzkrise 1997/1998 wurde es still um die 'asiatischen Werte'. Was von der Debatte allerdings bleibt, ist die Diskussion über den Universalismus und den (Kultur-) Relativismus, für die der Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen in Genf eine Plattform bietet.
Bei allen Vorschlägen und Denkanstößen, die eine kulturelle Sensibilität und Variabilität ermöglichen sollen, ist der interkulturelle Dialog zentral. Fraglich bleibt jedoch, wie gut sich eine Diskussion über Normen auf der Basis der Menschenrechte und deren anschließende Durchsetzung in autoritär geführten Staaten durchsetzen lässt (vgl.: Carnegie Council 1996). Denn schließlich sagte schon Konfuzius (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.), dass es sinnlos sei, miteinander Pläne zu schmieden, wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit bestehe.
Literatur Amnesty International (o. A.): Einführung in die Menschenrechte. (o. D.) Abrufbar unter: https://www.amnesty.ch/de/themen/menschenrechte/zahlen-fakten-und-hintergruende/einfuehrung-in-die-menschenrechte#was%20sind%20MR (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Barr, Michael D.: Lee Kuan Yew and the "Asian Values" Debate. In: Asian Studies Review, Band 24, Ausgabe 3 (September 2000). S. 309-334. Verfügbar unter: http://www.cafefle.org/texteskkkmg-icc_articles/13_Singapore_26p-Pol%20copie.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020).Bell, Daniel A.: The East Asian Challenge to Human Rights: Reflections on an East West Dialogue. In: Human Rights Quarterly, Band 18, Ausgabe 3 (1996). S. 641-667. Verfügbar unter: http://faculty.smcm.edu/jwschroeder/Web/ETHR1002/Global_Jutice_Readings_files/13.BellEastAsianChallenge.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020). Bielefeldt, Heiner: Universale Menschenrechte angesichts der Pluralität der Kulturen. In: Hans-Richard Reuter (Hrsg.): Ethik der Menschenrechte. Zum Streit um die Universalität einer Idee I. Tübingen: Mohr Siebeck 1999. S. 11-43.
Carnegie Council (o. A.): A Proposal for an "Unforced Consensus". Human Rights Dialogue 1.5 (Summer 1996): "Cultural Sources of Human Rights in Asia". Erschienen am 05.06.1996 beim Carnegie Council for Ethics in International Affairs. Abrufbar unter: https://www.carnegiecouncil.org/publications/archive/dialogue/1_05/articles/525 (zuletzt aufgerufen am 09.09.2020). Chan, Benedict S. B.: Are International Human Rights Universal? – East-West Philosophical Debates on Human Rights to Liberty and Health. In: Metaphysics of Human Rights 1948-2018: On the Occasion of the 70th Anniversary of the UDHR. Wilmington: Vernon Press 2019. S. 135-152.Chiam, Sou: Asia's Experience in the Quest for a Regional Human Rights Mechanism. In: Victoria University of Wellington Law Review, Band 40, Ausgabe 1 (2009). S. 127-148.Verfügbar unter: https://ojs.victoria.ac.nz/vuwlr/article/download/5382/4709 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020).Dallmayr, Fred R.: "Asian Values" and Global Human Rights. In: Philosophy East and West, Band 52, Ausgabe 2 (April 2002). S. 173-189. Verfügbar unter: http://faculty.smcm.edu/jwschroeder/Web/ETHR1002/Global_Jutice_Readings_files/14.dallmayr.pdf (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020).Davis, Michael C.: Human Rights in Asia: China and the Bangkok Declaration. In: Buffalo Journal of International Law, Band 2, Ausgabe 2, Article 3 (1996). S. 215-230.Verfügbar unter: https://digitalcommons.law.buffalo.edu/bjil/vol2/iss2/3 (zuletzt aufgerufen am 08.09.2020).Ernst, Sonja: Die Debatte um asiatische Werte. Rückblick und Bilanz. Erschienen am 12. Oktober 2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38715/asiatische-werte?p=all (zuletzt aufgerufen am 05.09.2020). Fukuyama, Francis: Das Ende der Geschichte. München: Kindler 1992.
Galtung, Johan: Menschenrechte – anders gesehen. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1994.
Gareis, Sven Bernhard/Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 5. Aufl. Opladen: Verlag Barbara Budrich 2014.Hamm, Brigitte: Empirische Analysen über politische Menschenrechte – Perspektiven für den internationalen Schutz der Menschenrechte. In: INEF Report, Heft 36 (1999). Duisburg: Gerhard-Mercator-Universität 1999. Verfügbar unter: http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2013/4570/pdf/report36.pdf (zuletzt aufgerufen am 04.09.2020). Heidelmeyer, Wolfgang (Hrsg.): Die Menschenrechte. 3. erneuerte und erweiterte Aufl. Paderborn: Schöningh 1982.Heinz, Wolfgang S.: Gibt es ein asiatisches Entwicklungsmodell? Zur Diskussion über 'asiatische Werte'. In: Berichte / BIOst, Ausgabe 55 (1995). Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1995. Verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-42151 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020). Henders, Susan J.: Asian Values. Erschienen am 25. September 2017 in der Encyclopaedia Britannica. Abrufbar unter: https://www.britannica.com/topic/Asian-values (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020). Hilpert, Konrad: Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung. Paderborn: Schöningh 2019.
Hoffmann, Johannes (Hrsg.): Universale Menschenrechte im Widerspruch der Kulturen. Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen. Frankfurt am Main: Verlag für interkulturelle Kommunikation 1994.Human Rights (o. A.): Definitionen. Erschienen am 11.12.2012. Abrufbar unter: https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/einsteiger-innen/was-sind-menschenrechte/ (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Human Rights (o. A.): Was heißt "Universalität der Menschenrechte"? Erschienen am 10. Oktober 2018. Abrufbar unter: https://www.humanrights.ch/de/ipf/archiv/themen/universalitaet/heisst-universalitaet-menschenrechte (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020).Krennerich, Michael: Zehn Fragen zu Menschenrechten. Erschienen am 12. Oktober 2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38627/zehn-fragen (zuletzt aufgerufen am 31.08.2020). Li, Xiaorong: Asian Values and the Universality of Human Rights. In: Report from the Institute for Philosophy and Public Policy, Band 16, Ausgabe 2 (Frühling 1996). Maryland. S. 18-28. Lohmann, Georg: Kulturelle Besonderung und Universalisierung der Menschenrechte. In: Gerhard Ernst, Stephan Sellmaier (Hrsg.): Universelle Menschenrechte und partikulare Moral. Stuttgart: Kohlhammer 2010. S. 33-48.
Lohmann, Georg: Kulturelle Menschenrechte und der Kampf gegen Ungerechtigkeit. In: Johannes Ebert/Ronald Grätz (Hrsg.): Menschenrechte und Kultur. Göttingen: Steidl 2014. S. 19-28.Lohmann, Georg: Universelle Menschenrechte und kulturelle Besonderheiten. Erschienen am 12.10.2009 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38709/universelle-menschenrechte (zuletzt aufgerufen am 09.09.2020).Lohmann, Georg: Werden die Menschenrechte überschätzt? In: zfmr, Ausgabe 2 (2013). S. 9-24. Lohmann, Georg: Zur Verständigung über die Universalität der Menschenrechte. Eine Einführung. In: Günter Nooke, Georg Lohmann, Gerhard Wahlers (Hrsg.), Gelten Menschenrechte universal? Begründungen und Infragestellungen. Freiburg, Basel, Wien: Herder 2008. S. 47-60.
Maier, Hans: Wie universell sind Menschenrechte? Freiburg im Breisgau: Verlag Herder 1997.Müller, Ragnar: Pharos e.V. Stuttgart/Sarajevo: Pharos e.V. Menschenrechte Dr. Ragnar Müller. Veröffentlicht am 09.12.2017 auf YouTube. Abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=sbaLtEMcCXo&t=191s (zuletzt abgerufen am 04.09.2020). Nghia, Hoang: The "Asian Values" Perspective of Human Rights: A Challenge to Universal Human Rights. Hanoi: Vietnamese Institute for Human Rights 2009. Verfügbar unter: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1405436 (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020).Pohl, Karl-Heinz: Zwischen Universalismus und Kulturrelativismus. Menschenrechte und interkultureller Dialog mit China. In: Occasional Papers, Arbeitsgemeinschaft Menschenrechte Trier, Ausgabe 5 (Februar 2002). Verfügbar unter: https://www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/070108_pohl_universalitaet.pdf (zuletzt aufgerufen am 06.09.2020). Pollis, Adamantia und Schwab, Peter: Human Rights: A Western Construct with Limited Applicability. In: Christine M. Koggel: Moral and Political Theory. Moral Issues in Global Perspective I. 2. Aufl. Peterborough: Broadview Press 2006. S. 60-72.Schreiner, Klaus H.: Asiatische Werte kontra Menschenrechtsimperialismus? (Rück-)Blick auf eine Debatte. In: Südostasien Informationen, Band 11, Ausgabe 4 (1995). S. 56-57. Tai, Pak Chong: Das Verhältnis der asiatischen Werte zur Idee der Menschenrechte. In: Reinhard C. Meier-Walser/Anton Rauscher (Hrsg.): Die Universalität der Menschenrechte. München: Hanns-Seidel-Stiftung e.V. 2005. S. 27-39.Tay, Simon S.C.: Human Rights, Culture, and the Singaporean Example. In: McGill Law Journal, Band 41 (1996). S. 743-780. Taylor, Charles: Conditions of an Unforced Consensus on Human Rights. In: Bauer, Joanne/Bell, Daniel (Hrsg.): The East Asian Challenge for Human Rights, Cambridge: Cambridge University Press 1999. S. 124-144.Tetzlaff, Rainer: Modernisierung und Menschenrechte aus politikwissenschaftlicher Sicht. Zur Begründung einer relativen Universalität der Menschenrechte. In: Jahrbuch für christliche Sozialwissenschaften, Band 39 (1998). S. 54-82.Tetzlaff, Rainer: Über den Nutzen kultureller Eigentümlichkeiten: Das produktive Spannungsverhältnis zwischen universellen Menschenrechten und asiatischen Werten. In: Deutsche Gesellschaft für Vereinte Nationen (Hrsg.), Ausgabe 85 (2002). S. 5-12.UN-Vollversammlung: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen, 217 (III) A, Paris: 1948. Artikel 2. Verfügbar unter: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (zuletzt aufgerufen am 16.09.2020).Utrecht, Artien: Asiatische Werte wieder in der Menschenrechtsdebatte. Beobachtungen und Anmerkungen zu einer internationalen Menschenrechtskonferenz in Kuala Lumpur. In: Südostasien Informationen, Band 11, Ausgabe 1 (1995). S. 10-11. Van Ness, Peter (Hrsg.): Debating Human Rights. Critical Essays from the United States and Asia. London: Routledge 1999. Wagner, Beate: 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte. Erschienen am 04.03.2016 in der Bundeszentrale für politische Bildung. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/apuz/222193/50-jahre-un-menschenrechtspakte?p=all (zuletzt aufgerufen am 16.09.2020).Weißbuch: Embassy of the People's Republic of China in the Republic of Lithuana. Human Rights in China. White Paper of the Government. Erschienen 1991. Abrufbar unter: http://lt.chineseembassy.org/eng/zt/zfbps/t125236.htm (zuletzt aufgerufen am 03.09.2020). Zitat:
Zitate.eu: Zitate von Konfuzius. 2020. Abrufbar unter: https://www.zitate.eu/autor/konfuzius-zitate/9928 (zuletzt abgerufen am 10.09.2020).
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"Deutschlands wirtschaftliches und politisches Gewicht verpflichtet uns, im Verbund mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern Verantwortung für die Sicherheit Europas zu übernehmen, um gemeinsam Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht zu verteidigen" (Angela Merkel: Bundesministerium der Verteidigung 2016, S. 6) Obwohl Angela Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin ist, sind die Leitlinien, die im Weißbuch 2016 für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands festgelegt wurden, weiterhin elementar – oder nicht? Aber wie lässt sich ihre Aussage im Jahr 2022 verorten? Zeigt Deutschland Verantwortung für die EU, transnationale Partnerschaften und Völkerrecht? In diesem Beitrag soll das Verhältnis zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen (VN) in den Blick genommen werden: Mit dem Wegfall des West-Ost-Konflikts, der Dekolonialisierung, dem Beitritt weiterer Staaten und der Veränderung des Krieges hin zu "Neuen Kriegen" (Hippler 2009, S. 3-8) ergeben sich neue Handlungsfelder und Herausforderungen, die die Vereinten Nationen in den Blick nehmen müssen.Je nach Ansicht fällt der größten Weltorganisation eine mehr oder weniger bedeutende Rolle in der internationalen Politik zu (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 295). Allerdings sind maßgeblich die Mitgliedsstaaten für das Gelingen der Vereinten Nationen und für die notwendigen Reformen zuständig, da sie als "klassische intergouvernementale Organisation" (ebd., S. 295) bezeichnet werden können.Die Forschungsfrage lautet daher, wie sich die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik international, im Rahmen der VN, verortet. Die deutsche Politik formuliert hierfür Ziele, die noch genauer zu untersuchen sind. Als eine Maßnahme, um die Zielerreichung zu gewährleisten, kann der MINUSMA-Einsatz in Mali angesehen werden, unter deutscher Beteiligung und von den Vereinten Nationen geführt. Es wird herausgearbeitet, inwiefern die deutsche Partizipation als Erfolg angesehen werden kann. Hierfür wird zuerst der theoretische Rahmen der Internationalen Beziehungen - der Grundzustand der Anarchie - erklärt und weitere Prämissen der VN, des VN-Peacekeepings, der historischen Rahmung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Einsatz selbst beschrieben, um am Ende zu einer elaborierten Aussage kommen zu können. 1. Theoretische Rahmung – Grundzustand AnarchieGareis und Varwick (2014, S. 67) konstatieren einen allgemeinen Anforderungswunsch an die VN, die eine 'Lücke' in der Ordnung der Internationalen Beziehungen füllen sollen. Aber von welcher 'Lücke' wird hier gesprochen? In der Politikwissenschaft gibt es verschiedene Ansätze, um die Beziehungen zwischen Staaten und das Wirken von internationalen Organisationen zu beschreiben. Die Prämisse bildet der Grundzustand von Anarchie, der wie folgt definiert werden kann: "Unter Anarchie wird in diesem Zusammenhang die für Kooperationschancen folgenreiche Struktur der Herrschaftslosigkeit bzw. der Nichtexistenz einer den Staaten übergeordneten, zentralen Autorität mit Handlungskompetenz verstanden" (Gareis & Varwick 2014, S. 67) Es gibt verschiedene Denkschulen, die den Grundzustand unterschiedlich gewichten und bewerten (vgl. Schimmelfennig, S. 63ff). Darunter sind zum Beispiel der Realismus, der Idealismus, der Institutionalismus und der Konstruktivismus zu nennen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 71). Um das Verhältnis zwischen den VN und Deutschland erklären zu können, ist es hilfreich, zu überlegen, an welcher Denkschule sich die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands (schwerpunkt- und situationsbezogen) orientiert. Die Ansätze sind in ihrer Gesamtheit in diesem Beitrag nicht zu würdigen, daher werden einzelne Hauptdifferenzen geklärt, um für die Beantwortung der Forschungsfrage eine Richtlinie geben zu können. Die Beschreibung erfolgt idealtypisch: Im Realismus ist der Grundzustand besonders präsent und hauptsächlich staatliche Akteure sind für die Internationalen Beziehungen verantwortlich. Die Staaten haben ein starkes Eigeninteresse, das sich aus der Unsicherheit des Grundzustandes speist, und handeln nach eigenen Machterhaltungsvorstellungen. "In dieser Sichtweise erfüllen internationale Organisationen lediglich aus der Souveränität und den Interessen ihrer Mitglieder abgeleitete Funktionen" (ebd., S. 68). Damit wären Handlungsfelder und Möglichkeiten eng an die Vorgaben der Staaten gekoppelt. Frieden wird als Sicherheit-Erhalten verstanden und bedeutet, dass die Nationalstaaten durch Machtsicherung ihre Souveränität gewährleisten können. (vgl. ebd., S. 68 & 71) Im Idealismus soll der anarchische Grundzustand durch "Kooperationsformen" (ebd., S. 68) geregelt werden. Die Friedenssicherung läuft über einen stetigen Prozess über eine "universelle Gemeinschaft" (ebd., S. 69), die für alle Vorteile bringen kann. Damit wäre das Ziel, Konflikte nicht mehr mit Gewalt lösen zu müssen, anders als im Realismus, wo Krieg als natürliche Form besteht, durch die normative Regelung des Grundzustandes möglich. Internationale Organisationen können mit ihren Regelungen die Realisierung von Frieden darstellen. Damit sind nicht nur Staaten als Akteure zu sehen und statt Machterhaltungsvorgaben ist das Handeln auf ein Gemeinwohl konzentriert. (vgl. ebd., S. 69 & 71) In der Tradition des Institutionalismus sind internationale Kooperationen deutlich wahrscheinlicher als im Realismus. Außerdem ist ihr Einfluss auf Staaten bedeutend höher einzuschätzen. Demnach helfen sie zum Beispiel, Informationen über andere Staaten zu sammeln und können so beim Aufbau von Vertrauen mitwirken. (vgl. ebd., S. 69f) Die "Interdependenz" (Schimmelfennig 2010, S. 93) zwischen den Staaten wird als hoch angesehen und bedarf internationaler Regelwerke, die die Kooperationsmöglichkeiten regulieren. In diesem Sinne sind Staaten an friedlichen Lösungen interessiert und halten Krieg für nicht gewinnbringend bzw. sehen Machtkonzentration als weniger produktiv an als das Streben nach Gewinnen. Dadurch ist der Grundzustand der Anarchie zwar nicht auflösbar, allerdings soll im Laufe der Zeit eine Zivilisierung stattfinden. (vgl. ebd., S. 90) Der Konstruktivismus sieht den Grundzustand der Anarchie nicht als gegeben, sondern als eine Konstruktion von Wirklichkeit an. Dadurch ist es möglich, diesen Zustand zu verändern / aufzuheben. Damit sind die Akteure selbst für den Grundzustand verantwortlich. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 70) Damit lautet eine Kernhypothese des Konstruktivismus: "Je größer die Übereinstimmung der Ideen von internationalen Akteuren und je stärker damit Gemeinschaft zwischen ihnen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Frieden und internationaler Kooperation" (Schimmelfennig 2010, S. 185) Es wären bspw. Staaten gemeint, die eine freundschaftliche Beziehung pflegen und unabhängig von Machtkonzentration Vertrauen aufbauen. (vgl. ebd., S. 184f) In den Denkschulen sind relativ konkrete Vorstellungen gegeben, wie eine internationale Organisation Einfluss und Machtkonzentration entwickeln kann oder sollte oder bereits beinhaltet. Die Vereinten Nationen können auf einen Blick als größte Organisation im internationalen Spektrum angesehen werden, denn sie haben aktuell 193 Mitgliedsstaaten (Stand 2022) (vgl. Die Vereinten Nationen im Überblick: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., o. J.).2. Die Vereinten Nationen Bevor über die VN auf manche Aspekte schwerpunktmäßig eingegangen werden kann, ist knapp zu klären, was eine internationale Organisation wie die VN darstellt. Hierbei orientiert sich dieser Beitrag an Gareis und Varwicks (2014, S. 295) Konstruktion von einer "klassische[n] intergouvernementale[n] Organisation", deren Reformfähigkeit und Erfolge maßgeblich von den Mitgliedsstaaten abhängen – also auch von Deutschland. Es werden prinzipiell keine Souveränitätsrechte an die Organisation abgegeben, mit der Ausnahme, dass der Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen zur Friedenswahrung durchsetzen kann (vgl. ebd., S. 72).2.1 Grundlegende Kennzeichen der Vereinten Nationen Die Grundlagen der Vereinten Nationen können an zwei Hauptfaktoren exemplarisch aufgezeigt werden: Erstens ist der Friedensbegriff nicht nur als Abwesenheit von Krieg definiert, er schließt vielmehr das Wohlergehen der Menschen in den Staaten ein und geht somit über das Nationalstaats-Denken hinaus (positiver Friedensbegriff). Das zweite Konzept ist das System kollektiver Sicherheit, dadurch soll der erhöhte Druck, von allen Staaten bei einer Aggression automatisch angegriffen oder anderweitig verurteilt zu werden, die Friedensbedrohung reduzieren. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 19-22 & 87-92) Dass das System der kollektiven Sicherheit nicht bedingt greift oder einigen Herausforderungen unterworfen ist, liegt bspw. an den neuen Kriegsformen (vgl. Hippler 2009, S. 3f). Gleichzeitig kann die aktuelle Invasion Russlands in die Ukraine (vgl. u.a. Russlands Angriff auf die Ukraine: Beckmann 2022) herangezogen werden, dass die Mechanismen bspw. für Supermächte weitere Schwierigkeiten in der Praxis aufzeigen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 89f). 2.2 Generalversammlung und Sicherheitsrat – wichtigste Gremien der VN Die Vereinten Nationen sind mittlerweile zu einer undurchsichtigen Ansammlung an offiziellen und inoffiziellen Strukturen geworden und sind unter dem Begriff VN-System sehr weit zu fassen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 21f). Allerdings sind nach wie vor zwei von sechs Hauptorganen hervorzuheben:In der Generalversammlung (GV) sitzen alle Mitgliedsstaaten und sind nach dem Prinzip der Gleichberechtigung mit jeweils einer Stimme ausgestattet. Hauptcharakteristikum ist, dass die Generalversammlung ein Forum für Gespräche bietet und somit als größtes Austauschforum auf der Welt bezeichnet werden kann. In sechs Hauptausschüssen vollzieht sich die meiste Arbeit der Generalversammlung, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Entscheidend ist der Unterschied zum Sicherheitsrat: Die GV hat keinen Sanktionskoffer parat und kann lediglich Empfehlungen aussprechen. (vgl. ebd., S. 45-47) Der Sicherheitsrat besteht aktuell aus 15 Mitgliedsstaaten, wobei zwischen ständigen und nichtständigen Mitgliedern differenziert werden muss. Die ständigen Mitglieder sind die sogenannten 'Big Five' und setzen sich aus Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China zusammen. Sie werden nicht wie die nichtständigen Mitgliedsstaaten von der Generalversammlung im Zwei-Jahres-Zyklus gewählt.Verkürzt dargestellt nimmt der Sicherheitsrat Aufgaben wie Friedensmissionen, Ausschüssen o. Ä. wahr. Die ständigen Mitgliedsstaaten haben historisch bedingt ein Veto-Recht, das eine große Rolle spielt und mehrfach zur Lähmung des SR führte. Der Sicherheitsrat ist das mächtigste Hauptorgan der Vereinten Nationen und ist berechtigt, zur Friedenssicherung weitreichende Sanktionen und militärische Maßnahmen zu ergreifen. (vgl. ebd., S. 47-49) 2.3 Das VN-Peacekeeping aus historischer Perspektive Die Geschichte der VN ist überaus vielschichtig und kann hier nur in den Grundzügen wiedergegeben werden. Im Jahr 1945 wurde die Charta von 51 Staaten unterzeichnet. In den ersten Jahren ihrer Arbeit (1945-1954) mussten organisatorische und strukturelle Systeme aufgebaut werden, die im West-Ost-Konflikt zugleich erste Einschränkungen erfuhren. Die erste große Herausforderung des kollektiven Sicherheitssystems betraf den Korea-Krieg: Nordkorea fiel 1950 in Südkorea ein und der Sicherheitsrat wurde durch Russland blockiert. Daraufhin entstand in der Generalversammlung die Uniting for Peace-Resolution, die Empfehlungen und militärische Interventionen beinhaltete, sollte der SR seiner Aufgabe, den Weltfrieden zu sichern, nicht nachkommen. Die erste inoffizielle Blauhelmmission stellt die UNTSO-Mission dar, die die Überwachung eines Waffenstillstandes 1948 zwischen Israel und arabischen Staaten beinhaltete. (vgl. ebd., S. 27-30 & 127) In den darauffolgenden 19 Jahren (1955-1974) verschob sich das Mächtegleichgewicht maßgeblich durch die Dekolonisation und die Entstehung unabhängiger Staaten im Süden. Hervorzuheben ist die Suez-Krise, in der der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser 1956 den Suez-Kanal verstaatlichte. Großbritannien, Israel und Frankreich gingen ungeachtet der Ablehnung des SR militärisch dagegen vor, verhinderten gleichzeitig mit ihren Vetos eine Deeskalation der Lage. Auf Grundlage der Uniting for Peace-Resolution wurde wieder versucht, den Konflikt auszusetzen und einen Waffenstillstand einzufordern. Die GV beschloss daraufhin die Etablierung der United Nations Emergency Force (UNEF I), um zwischen den Konfliktparteien eine neutrale Zone aufzubauen. Die Blauhelme nahmen hier ein erweitertes Aufgabenspektrum wahr und erhielten bspw. Kontrolle über Hoheitsgebiet. "Damit wurde das wohl bedeutendste Friedenssicherungsinstrument der Vereinten Nationen, die Blauhelmeinsätze, ins Leben gerufen" (ebd., S. 31). (vgl. ebd., S. 27-30 & 128) Im "Nord-Süd-Konflikt (1975-1984)" (ebd., S. 32) versuchten die VN weiterhin, in einigen Konflikten aktiv mit Blauhelmeinsätzen zu vermitteln und zeigten sich angesichts der Invasion der Sowjetunion in Afghanistan (1979) als handlungsunfähig. (vgl. ebd., S. 32f) Die letzte Phase reicht bis heute und beginnt ab dem Jahr 1985. Die Annäherung der beiden Großmächte USA und Sowjetunion und der Zerfall der Sowjetunion ergab Handlungsspielraum im SR. Allerdings entzündete sich auch eine Reihe an neuen Konfliktherden: "Innerhalb von rund 25 Jahren stieg die Zahl der Friedensmissionen von 14 auf nunmehr 68" (ebd., S. 33). Nötige Reformen rückten zuletzt durch den USA geführten Irakkrieg und die Terroranschläge am 11. September vermehrt in den Fokus. (vgl. ebd., S. 33-35) 2.4 Typologisierung und Reformansätze Wie in der historischen Rahmung aufgezeigt, entstand das Peacekeeping, weil das kollektive Sicherheitssystem nicht funktionsfähig war. Die Blauhelmeinsätze sind praxisnahe Formen zur Sicherung des Friedens, die sich zwischen dem Souveränitätsanspruch und den Zielen der VN bewegen. Die Ausgestaltung der Friedensmissionen sind vielfältig: Die VN typologisieren die Einsätze in vier Generationen:In der ersten Generation sind Einsätze hauptsächlich "zur Beobachtung und Überwachung von bereits beschlossenen Friedens- bzw. Waffenstillstandsabkommen […]" (Gareis & Varwick 2014, S. 126) gemeint. Missionen der zweiten Generationen sind durch "ein erweitertes Aufgabenspektrum" (ebd.) ausgezeichnet und meinen Einsätze nach 1988. In der dritten Generation liegt der Fokus nicht nur auf Friedenserhaltung sondern auch auf dessen Erzwingung. Zum Schluss kommen in der vierten Generation nicht-militärische administrative Funktionen hinzu.Jede Generation erforderte Anpassungen und ein mühsames Lernen, sodass die Bilanz des VN-Peacekeeping sehr gemischt ausfällt. Neuere Bestrebungen zielen daher darauf ab, aus den vergangenen Fehlern zu lernen. Zum Beispiel soll das Peacekeeping nur noch mit realistischem Mandat stattfinden und die individuelle, komplexe Konfliktsituation angemessen darstellen. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Blauhelme gut ausgerüstet sind und unter den Aspekten eines robusten Mandats alle neuen Perspektiven der Friedenssicherung wahrnehmen können. Diese beinhalten vereinfacht dargestellt die Konfliktvermeidung, das Konfliktmanagement und die Konfliktnachsorge. (vgl. ebd., S. 124-151) Nachfolgend ist zu klären, inwiefern sich der MINUSMA-Einsatz darin einfügt und welche Rolle Deutschland in dem Entwicklungsprozess des VN-Peacekeeping und des Einsatzes spielt.3. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) Der MINUSMA-Einsatz der Vereinten Nationen ist als Peacekeeping-Mission der vierten Generation zu charakterisieren. 3.1 Strukturelle Rahmung des MINUSMA-Einsatzes Das Departement of Peacekeeping Operations (DPKO) ist für die Umsetzung und Planung der Blauhelmmissionen verantwortlich. Mit Stand 2022 sind insgesamt 15 Einsätze zu verzeichnen (DPKO: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., o. J.). Die Mission in Mali gehört zu den jüngsten Einsätzen und begann im April 2013 (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 141).Sie gründet sich auf die Resolution 2100 (vgl. Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July: United Nations 2013) vom 25. April und die Resolution 2164 (vgl. Security Council: United Nations 2014) des Sicherheitsrates und hat multidimensional den Schutz der Zivilisten, die Gewährleistung der Menschenrechte, die Etablierung einer Staatsmacht, die Stabilisierung der Region durch den Aufbau eines Sicherheitsapparates und die Aufrechterhaltung der politischen Dialogfähigkeit und Konsultation als Aufgabe formuliert (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022).Damit stehen auch militärische Interventionen zur Verfügung und es kann von einem robusten Mandat gesprochen werden, das lediglich als Ausnahme die aktive Terroristenbekämpfung ausschließt (vgl. Mali: Konopka 2022). Stand November 2021 befinden sich insgesamt 18.108 Menschen im Einsatz und davon sind 13.289 dem militärischen Personal zuzuordnen (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Dazu kommen zivile Einsatzkräfte und bspw. Polizeiausbildende (vgl. ebd.).Die größten teilnehmenden Länder mit militärischem Personal sind mit 1440 Chad, mit 1119 Bangladesch, Ägypten mit 1072 und auf Platz 10 folgt Deutschland mit 531 Angehörigen (vgl. ebd.). Die Verluste an Menschenleben werden bisher auf 260 (Stand 2021) beziffert (vgl. ebd.). Die Finanzierung wird über die Generalversammlung jährlich geregelt und betrug zwischen 2021 und 2022 1.262.194.200 Dollar (vgl. ebd.).Neuere Zahlen der Bundeswehr (Stand Februar 2022) geben an, dass Deutschland mit über tausend Soldatinnen und Soldaten in Mali im Einsatz ist (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022). Die Zahl stellt sich als irreführend heraus, weil die Bundeswehr alle Beteiligten zusammenzählt, auch die, die bspw. in Nachbarländern an Schlüsselstellen der Infrastruktur beschäftigt sind (vgl. Mali: Konopka 2022).Die aktuelle Resolution der VN (2584) trat am 29. Juni 2021 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2022 gültig (vgl. Mali – MINUSMA: Bundeswehr 2022). Durch das Ablaufen des Mandats in diesem Jahr ist die Forschungsfrage darauffolgend auszuweiten, inwiefern Deutschland sich weiterhin an der Mission beteiligen wird. Zuerst sollte aber kurz auf die Situation Malis eingegangen werden, um zu klären, warum Deutschland und viele weitere Staaten überhaupt intervenieren. 3.2 Mali – eine von Gewalt geplagte Region Die gesamte Komplexität dieser Krisenregion kann hier nicht dargestellt werden. Allerdings sind einige Aspekte zu nennen, um die Verortung und die Herausforderungen des Peacekeepings zu verdeutlichen. In Nordmali begann 2012, um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, ein gewaltsames Vorgehen gegen die malische Regierung. Als fragiles Bündnis kamen dschihadistische Kämpfende hinzu, die jedoch nach den ersten Eroberungen der nordmalischen Städte 2013 die Oberhand gewannen.Der Süden Malis war ebenfalls von einem Militärputsch geschwächt und die malische Regierung bat um internationale Hilfe. Frankreich folgte der Bitte und eröffnete die Operation Serval. Afrikanische Länder griffen unter der Mission AFISMA ein. Den alliierten Kräften gelang schnell die Rückeroberung der Städte im Norden. Allerdings ging daraus eine asymmetrische Kriegsführung hervor, die die vom Sicherheitsrat legitimierten Einsatztruppen besonders in den Fokus der Attacken der Dschihadisten stellt.Ein Friedensvertrag von 2015 umfasste bspw. nicht alle Konfliktparteien. Im Allgemeinen ist eine Verschlechterung der Gesamtsituation zu verzeichnen, da Dschihadisten mittlerweile versuchen, auch die Nachbarländer Niger und Burkina Faso zu destabilisieren und sich die Gewalt besonders um Zivilisten zentriert. (vgl. Mali: Konopka 2022) Im Zentrum dieses Kapitels soll die asymmetrische Kriegsführung, auch unter dem Aspekt der 'Neuen Kriege' bekannt, und somit die problematische Lage der Mission im Mittelpunkt stehen. Die Kernfrage ist bereits auf das weitere Engagement Deutschlands ausgeweitet worden und ist realitätsnah zu prüfen: In Afghanistan gelang keine Stabilisierung eines afghanischen Staates. Hier kam nach jahrzehntelangen erfolglosen Gefechten die Terrorgruppe Taliban 2021 an die Macht, als allen voran die USA den Rückzug aus der Krisenregion vollzogen (vgl. Nach 20 Jahren: bpb 2021). 4. Die deutsche Außenpolitik – Schwerpunktsetzung VN Die deutsche Sicherheits- und Außenpolitik ist sehr komplex und selbst ein kursorischer Überblick kann hier nicht geleistet werden. Durch die Darstellung diverser Aspekte ist jedoch eine Verortung möglich. 4.1 Historische Perspektive der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik Deutschland blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Ab 1945 wurde die Bundesrepublik enormen Veränderungen durch die Besatzungsmächte unterworfen. Während die DDR unter der UdSSR keine wirklich eigene Außenpolitik entwickelte, gelang es Westdeutschland allmählich, politische Spielräume zurückzugewinnen und eigene Ziele zu vertreten (vgl. Gareis 2021, S. 57). In der Zeit vor der Wiedervereinigung sind einige "konstante Handlungsmuster" (ebd., S. 58) zu erkennen, die bis heute ihre Wichtigkeit beibehalten haben. Darunter sind besonders vier Punkte zu nennen:"die Westintegration, durch welche die Bundesrepublik ihren Platz in den europäischen und transatlantischen Strukturen fand und einnahm die Entspannungs- und Ostpolitik, durch die sie ihre friedens- und stabilitätspolitische Handlungsspielräume erweitern konnte die Offenheit für einen breit angelegten, globalen Multilateralismus mit dem Ziel einer verlässlichen rechtlichen Verregelung und Institutionalisierung des Internationalen Systems die selbstgewählte Kultur der Zurückhaltung in machtpolitischen, insbesondere militärischen Angelegenheiten" (ebd., S. 58) Hervorzuheben sind die anfänglichen Bemühungen der deutschen Außenpolitik, um Frankreich von ihrer skeptischen Sichtweise auf die Wiederbewaffnung und Wiederaufnahme der deutschen Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg abzubringen. Die Bemühungen mündeten bspw. 1963 im Élysée-Vertrag, der die enge Partnerschaft merklich vorantrieb und als "deutlicher […] Motor der europäischen Integration" (ebd., S. 65) zu sehen ist.Eine Verankerung in Internationale Beziehungen vollzog sich somit bereits früh mit den Bemühungen Deutschlands, sich in Europa und in die NATO zu integrieren. In den Zeiten vor der Wiedervereinigung konnte Deutschland dennoch nicht gänzlich zu seinem Selbstvertretungsanspruch finden. Die Integration in internationale Organisationen, die die Machtkonzentration des teilnehmenden Landes einschränken können, wurde zwar innenpolitisch heftig diskutiert, kollidierte jedoch mit realen Erweiterungen der Souveränitätsansprüche Deutschlands und formte somit die Erfahrung dieser Ordnungen.Der Multilateralismus ist eine logische Konstante, weil der Wunsch nach Regeln im Internationalen System die eigene Sicherheit erhöhen soll und im Falle Deutschlands auch politische Freiheiten bedeutete. Das Engagement kann als ernsthaft beschrieben werden, weil die Bemühungen auch mit der Erreichung der eigenen Staatssouveränität bspw. in den Vereinten Nationen und dem europäischen Einigungsprozess nicht nachließ – im Gegenteil intensiviert stattfindet. (vgl. ebd., S. 57f & 61-65 & 70f) 4.2 Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert - Verortung Im 21. Jahrhundert sind eine neue Vielzahl an nicht-staatlichen Akteuren, weitere Unwägbarkeiten und multidimensionale Problemfelder mit einer höheren Unsicherheit im Internationalen System verbunden, die die Zuverlässigkeit von internationalen Partnern einschränkt. Diese Problematik wird bspw. u. a. durch das Erstarken des Rechtspopulismus, dem Rückgang liberal-demokratischer Regierungen seit 2005, der neuen Risikobewertung und Qualität des transnationalen Terrorismus begründet. (vgl. Gareis 2021, S. 89f) Als aktuelle Referenz kann das Weißbuch 2016 die Sicherheitsinteressen Deutschlands aufzeigen. Darin sind, bedingt bspw. durch die russische Aggression gegenüber der Ukraine, wieder vermehrt nationale Interessen vertreten, die den Schutz der Bürger*innen und die Integrität der Souveränität Deutschlands ins Blickfeld nehmen. Allerdings sind auch internationale Bestrebungen zur vertiefenden Weiterarbeit in der Entwicklungspolitik, dem Völkerrecht und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in allen wichtigen Internationalen Organisationen wie NATO, EU und VN zu nennen. (vgl. Gareis 2021, S. 105)4.2 Deutschland und die Vereinten Nationen Ein ernsthafter Beitrag zur strategischen (Neu-)Kalibrierung der Sicherheits- und Außenpolitik, die in ihren anfänglichen vier Konstanten (s.o.) auch Diskontinuitäten erfuhr, ist die Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 hervorzuheben, in der das Engagement für internationale Organisationsformen, die einen supranationalen Ordnungsrahmen darstellen können - wie die EU, NATO und VN - verstärkt in den Mittelpunkt gestellt worden. Die Konstante der 'Zurückhaltung' bricht also weiter auf und zeigt das "Leitmotiv der aktiven Übernahme größerer Verantwortung für Frieden und Internationale Sicherheit in einem umfassenden Ansatz […]" (Gareis 2021, S. 92) auf. (vgl. ebd., S. 91f) Für Deutschland stellen die Vereinten Nationen das Höchstmaß für Multilateralismus und Institutionalismus dar. Bestrebungen in den VN waren von der Gründung an ein wichtiges Anliegen der Bundesrepublik, um auf die internationale Bühne zurückkehren zu können. Insgesamt kann das Engagement Deutschlands in den VN als hoch angesehen werden: Aktuell ist Deutschland der viertgrößte Beitragszahler, unterhält über 30 VN-Organe im Land und ist um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bemüht und mindestens durch die häufige Wiederwahl (zuletzt 2019/20 – damit zum sechsten Mal) und eindeutigen Wahlergebnissen um einen nichtständigen Sitz als international anerkannt zu bezeichnen. Das Interesse beider Akteure ist als interdependent zu bezeichnen: Die VN brauchen in diesen schwierigen Zeiten einflussreiche Staaten und Deutschland hingegen internationale Kooperationsmöglichkeiten in vielfältigen Ressorts. (vgl. ebd., S. 193f) Deutschland beteiligte sich gleich nach der Wiedervereinigung an VN-Peacekeeping-Einsätzen – allerdings mit unbewaffneten Zivilkräften. Anfang des 21. Jahrhunderts stellte Deutschland nicht nur zivile sondern auch militärische Einheiten zur Verfügung. Das Engagement kann in ihren Anfängen als bescheiden beschrieben werden. Insgesamt bevorzugt Deutschland vom VN-mandatierte Einsätze, die anschließend von der EU oder NATO ausgeführt werden. Der MINUSMA-Einsatz ist somit eine Ausnahme und der zweitgrößte Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der afrikanische Raum ist aufgrund seiner Fluchtbewegungen zu einem wichtigen sicherheitspolitischen Raum geworden. (vgl. ebd., S. 203f) Allerdings sind die Gründe für den Einsatz in Mali weiter auszuführen, da die Argumentation möglicher Fluchtbewegungen Lücken aufweist. (vgl. Mali: Konopka 2020) 5. Deutschland und der MINUSMA-Einsatz In den vorherigen Kapiteln sind die Bezüge der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik zu den Vereinten Nationen bereits angeschnitten worden. Als Nächstes ist der MINUSMA-Einsatz aus einer politischen Perspektive unter Einbezug der Ziele Deutschlands zu charakterisieren und ein Ausblick auf das Ergebnis dieser Intervention zu geben. Die Bewertung des Einsatzes ist entscheidend, um den deutschen Einsatz nachzuvollziehen. 5.1 Motive für die Beteiligung am MINUSMA-Einsatz Die Intervention und Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz scheint sich nicht auf die Bekämpfung von Fluchtursachen zu beschränken (vgl. Mali: Konopka 2020 & Kaim 2021, S. 31). Weitere Motive sind aus Kapitel 4 abzuleiten und könnten, kombiniert aus dem Wunsch humanitäre Hilfe leisten zu wollen und die Position der Vereinten Nationen - und sich selbst im Internationalen System und den Multilateralismus - zu stärken, eine Begründungslage bieten. Sie wirkt jedoch unpräzise und bedarf genauerer Beschreibungen: Wie bereits beschrieben, ist Frankreich bereits 2013 dem Hilfegesuch der malischen Regierung gefolgt und musste anhand der realen Bedingungen ihre Ziele anpassen: Deutschland sollte dem engen Bündnis- und EU-Partner unter die Arme greifen. Die Bundesregierung gab zunächst lediglich unbewaffneten Kapazitäten Platz, ehe das Mandat langsam auf aktuell 1100 Soldat*innen aufgestockt wurde.Deutschland schien dabei die Vertiefung der Kooperation von EU-Staaten wie Frankreich und den Niederlanden als geeignete Gelegenheit. Ebenfalls ließ der Friedensvertrag auf weitere Stabilität im Land hoffen. Außerhalb der Bemühungen um die Partnerschaft ist für den Autor Konopka die Bewerbung Deutschlands für den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat (2019/20) ausschlaggebend gewesen.Die anfängliche Konzentration auf die europäische Mission EUTM Mali ging mit einer deutlichen Ausweitung auf die VN-Peacekeeping-Mission über. Außerdem, so der Autor, wäre Deutschland in der Bringschuld gegenüber den Teilnehmenden gewesen, da die Bundesrepublik in weiteren Missionen kaum bis gar keine Präsenz vorzuweisen hatte (bspw. EUMAM RCA oder EUTM RCA). (vgl. Mali: Konopka 2020) Kaim (2021) von der Stiftung Wissenschaft und Politik spricht von einem typischen Muster der deutschen Auslandseinsatzbereitschaft, erst durch Bündnisanfragen Einsatzkräfte zu mobilisieren. Aus dieser Sicht ist primär der Versuch, einen "europäischen Fußabdruck" (ebd., S. 12) im internationalen System zu hinterlassen, anzusehen. Allerdings wird auch hervorgehoben, wie die Bewerbung um den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat eine Intensivierung der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik in den VN und besonders im afrikanischen Raum beinhaltete. (vgl. ebd., S. 12-20) Dadurch sind sechs Hauptmotive auszumachen, davon greifen manche weniger als andere: 1. Die Bündnistreue zu Frankreich 2. Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz (2014) 3. Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN 4. Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. 5. Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten 6. Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von Fluchtbewegungen (vgl. ebd., S. 27-31) Die Punkte 4, 5 und 6 sind als Hauptmotivlage nachrangig einzusortieren; Punkt 5 wird anhand der deutlichen Zunahme an Instabilität den MINUSMA-Einsatz generell und die deutsche Beteiligung gezielt infrage stellen. 5.2 Bewertung des Einsatzes Die bisherige Bewertung des Einsatzes ist auf Grundlage der festgestellten Motive zu leisten, die eine detaillierte Rahmengebung vorgeben. In die Bewertung fließen themenbedingt erste wichtige Aspekte für das Abschlusskapitel ein. 5.2.1 Die Bündnistreue zu Frankreich Die Unterschiede in der strategischen Bewertung des Einsatzes der beiden Länder zeigt deutlich auf: Während Frankreich mehr militärisches Engagement erwartet und die Terrorbekämpfung in den Fokus stellt, steht die Bundesregierung der Friedenssicherung unter VN-Mandat näher, die die Terroristenbekämpfung explizit ausschließt. Festzuhalten wäre, dass die unterschiedlichen Herangehensweisen in Mali zwischen Frankreich und Deutschland differente Zielvorstellungen aufweisen und das gemeinsame Handeln konterkarieren. (vgl. Kaim 2021, S. 27f) Daraus ist ebenso die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung das auslaufende Mandat (vgl. Mali: Konopka 2020) ausweiten, beibehalten oder beenden wird. 5.2.2 Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz Deutschland ist bis heute im MINUSMA-Einsatz tätig (2013-2022) und ist dem Bündnis- und langjährigen EU-Partner Frankreich nachgekommen (vgl. Mali: Konopka 2020). Das Engagement ist bis jetzt ausgeweitet worden und von einer anfänglichen Symboltruppe stehen im direkten Einsatzgebiet in Mali ca. 500 (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022) und im erweiterten Einsatz ca. 1000 Soldat*innen (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022).Die Steigerung der Fachkräfte im MINUSMA-Einsatz ist als Intensivierung zu werten (vgl. Kaim 2021, S. 28). Dies kann als Beleg für die vertiefende Arbeit international angesehen werden, wie es zuvor auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 skizziert wurde. Allerdings wären andere Erweiterungen der Tätigkeitsfelder im internationalen Raum und besonders in internationalen Organisationen denkbar und beinhalten nicht zwangsläufig die Intensivierung des MINUSMA-Einsatzes – gleichzeitig bietet das Einsatzgebiet ein robustes Mandat, also internationale Legitimierung, die für deutsche Auslandseinsätze mitentscheidend ist und einen multilateralen Raum, den die Sicherheits- und Außenpolitik favorisiert (vgl. ebd.).5.2.3 Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN Politisch und militärisch dürfte die Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz die Vereinten Nationen stärken (vgl. Kaim 2021, S. 28). Bei dieser Beteiligung ist mitunter auch deutlich, dass Deutschland nicht altruistisch, sondern auch im Sinne der im Kapitel 4.2 festgelegten Interdependenzen für den Erhalt der eigenen Sicherheit im Internationalen System handelt.Die Idee eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat gilt als unwahrscheinlich sowie der Reformvorschlag der 'Gruppe der Vier' (mit deutscher Beteiligung), der von den vielen Vorschlägen zur Veränderung des Sicherheitsrates zwar als angemessen erscheint, aber dennoch u. a. an den Veto-Mächten bisher scheiterte (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 308-311). Somit bleibt Deutschland lediglich die Kandidatur im SR als nichtständiges Mitglied, dem die Bundesregierung mit ähnlicher Argumentation und Engagement vermutlich in der nächstmöglichen Amtszeit nachkommen wird (vgl. Kaim 2021, S. 29). 5.2.4 Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren Die europäische Handlungsfähigkeit kann bereits unter Punkt 5.2.1 als inkonsequent bezeichnet werden. Außerdem sind europäische Kräfte an eigenen Missionen vor Ort gebunden und stellen im MINUSMA-Einsatz nicht die meisten Einsatzkräfte zur Verfügung (vgl. Kaim 2021, S. 29 & MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Von einer geschlossenen oder klaren europäischen Einheit kann nicht gesprochen werden, jedoch von einer klaren Beteiligung Deutschlands am Einsatz. 5.2.5 Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten Seit dem Friedensabkommen 2015 hat sich die Lage stetig verschlechtert und stellt die VN-Friedensmission insgesamt infrage. (vgl. Kaim 2021, S. 30) Weitere Problemfelder stellen gerade die Alleingänge der europäischen Länder an der MINUSMA-Mission dar, die bspw. auf die typischen Blauhelme und auf die VN-Farbgebung bei Fahrzeugen verzichten. Außerdem sind europäische Kräfte vornehmlich in als sicher geltende Einsätze gebunden und in anderen Stützpunkten als die restlichen Länder wie bspw. Ägypten untergebracht. (vgl. Mali: Konopka 2020) Das stellt die VN-geführte Friedensmission auch vor interne Probleme und kann die Handlungsfähigkeit sowie Moral der teilnehmenden Länder beeinträchtigen.5.2.6 Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von FluchtbewegungenDie Mission ist unter den Aspekten von Fluchtbewegungen bereits als vernachlässigbar (zumindest für Fluchtbewegungen nach Europa) klassifiziert worden (vgl. Kaim 2021, S. 30f). Außerdem wird wegen der Destabilisierung des Landes sogar mit weiteren Flüchtenden zu rechnen sein. Weiterhin ist die dynamische Situation in Mali undurchsichtig und schwer zu charakterisieren, inwiefern der Terrorismus Deutschland bedroht (vgl. ebd.) und inwiefern Dschihadisten mittlerweile als Hauptproblem angesehen werden können, wenn die malischen Sicherheitskräfte immer mehr in den Fokus von Korruption und Destabilisierung rücken (vgl. Mali: Konopka 2020). 5.3 Ausblick – Bleibt Deutschland im MINUSMA-Einsatz? Die Motive sowie deren Zielerreichung sind größtenteils als Fehlschlag zu werten und stellen als größten Erfolg die Arbeit in der internationalen Organisation, den Vereinten Nationen, heraus. (vgl. Kaim 2021, S. 31f) Dass nicht alle Ziele erreicht werden können, liegt mitunter an der multidimensionalen und dynamischen Situation vor Ort und an der Herausforderung, die den 'Neuen Kriegen' (vgl. Hippler 2009, S. 3-8) und das VN-Peacekeeping in der vierten Generation (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 119-127) kennzeichnen. Somit hängt das Engagement Deutschlands im MINUSMA-Einsatz von vielen Faktoren ab, die bspw. die öffentliche Meinung über Auslandseinsätze und die Beschaffenheit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach Etatkürzungen einschließen (vgl. Kaim 2021, S. 32). Wie die Einsatzkosten zeigen (s. Kapitel 3), sind das insgesamt beträchtliche Summen, die die Staatengemeinschaft – und anteilig Deutschland – aufbringen müssen.Während die Stiftung Wissenschaft und Politik noch von größeren Hürden diesbezüglich ausgeht (vgl. ebd.), ist durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ein Paradigmenwechsel mit ungeahnter Tragweite in der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik möglich (vgl. Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs: Tagesschau 2022), der die Fortführung des VN-Peacekeepings neu bewerten wird. 6. Zusammenführung und Interpretation Unter dem Aspekt des VN-Peacekeeping wurden zuerst allgemeine Aspekte umrissen und die Forschungsfrage weiter ausgeweitet. Im Kern geht es um die Frage, wie Deutschland sich im 21. Jahrhundert mit seiner Sicherheits- und Außenpolitik im Internationalen System verortet und inwiefern dies als Erfolg angesehen werden kann. Letzteres ist nur unter bestimmten, einschränkenden Aspekten zu beantworten und ist mithilfe des MINUSMA-Einsatzes zu verorten. Deutschland positioniert sich offen und ernst zu den Vereinten Nationen und folgt dabei historisch gewachsenen Paradigmen und Erfahrungswerten (s. Unterkapitel 4.1): Daraus lassen sich die Bemühungen um einen ständigen oder nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat und weiteres internationales Engagement wie im VN-Peacekeeping und somit die Beteiligung in Mali (MINUSMA-Mission) folgerichtig begründen.Deutschland hat ein nationales sicherheitspolitisches Interesse an einer Verregelung des anarchischen Grundzustandes, um die eigene Position darin zu stärken – Unsicherheiten also abzubauen (vgl. Gareis 2021, S. 58). Damit folgt die Politik nicht einer uneingeschränkten Idealismus-Denkschule und zeigt auch zweckrationale Positionen auf. Dennoch ist der MINUSMA-Einsatz in diesem Sinne als Misserfolg zu werten und zeigt besonders in den Bemühungen um Multilateralismus und einer Institutionalisierung des Internationalen Systems, hier in Form der Vereinten Nationen zu interpretieren, erwähnenswerte Erfolge auf (s. Kapitel 5).Die deutsch-französischen Beziehungen hingegen könnten insgesamt unter dem Konstruktivismus Betrachtung finden: Obwohl die strategische Ausrichtung beider Länder nicht immer im selben Verständnis verläuft (s. Kapitel 5), ist sehr wohl ein ernstzunehmender Konflikt zwischen den beiden großen europäischen Staaten nicht anzunehmen und die außerordentliche internationale Kooperation als erwähnenswert anzusehen. Aus der Ausarbeitung tritt ein Dilemma zutage, das wie folgt zu charakterisieren ist: Deutschland als Nationalstaat hat nur begrenzt Ressourcen und Möglichkeiten, die auch interessengeleitet begründet werden müssen. Deswegen ist ein Problem für Deutschland darin zu skizzieren und zu fragen, in welche internationale Organisation sie ihren weiteren Fokus legen wird. VN-mandatierte aber von NATO und EU ausgeführte Friedensmissionen werden bspw. bevorzugt, gleichzeitig wird eine Stärkung der Vereinten Nationen als Ziel formuliert (s. Kapitel 4).Investitionen in allen internationalen Organisationen bringen Deutschland in eine prekäre Situation, wie die Motivlage und die Ausgestaltung des MINUSMA-Einsatzes aufzeigt (s. Unterkapitel 5.2.5). Als Fazit ist festzuhalten, dass der MINUSMA-Einsatz einer oftmals bloßen Rhetorik zur Stärkung multilateraler Beteiligung grundsätzlich entgegenläuft und Deutschland zukünftig als ernstzunehmenden internationalen Akteur kennzeichnen könnte (vgl. Gareis 2021, S. 216). Prinzipiell kann zudem bestätigt werden, dass Deutschland am ehesten seine Fähigkeiten einbringen kann, wenn internationale Legitimation besteht (mit Blick auf das Grundgesetz und der eigenen 'Zurückhaltungs-Konstante'), Bündnis- und beteiligte Partner mit ihren Interessen zumindest kollidieren (vgl. ebd., S. 112) und Multilateralismus als Merkmal auftritt. Daraus lässt sich die Intensivierung in internationale Organisationen ableiten, weil es nachhaltig die Souveränität Deutschlands positiv beeinflussen kann (vgl. ebd.). So kann Gareis (2021, S. 93) zugestimmt werden, wenn er schreibt: "Sicherlich kann auch im Jahr 2020 festgestellt werden, dass Deutschland an seinen Bemühungen um eine Zivilisierung der internationalen Politik durch Regime und Institutionen festhält. Auch ist es seiner Bevorzugung von friedlicher Konfliktbeilegung und Kooperation vor der Machtpolitik sowie schließlich auch seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur Übertragung von Souveränitätsrechten weitestgehend treu geblieben – wenngleich die mit dem Zivilmachtkonzept gern verbundene 'Kultur der Zurückhaltung' Ergänzungen durch die Verfolgung stärker nationaler Interessen erfahren hat." Der Ausblick ist jedoch unter der aktuellen Prämisse (s. Unterkapitel 5.3) unter Vorbehalt zu stellen und zeigt deutlich die Unsicherheiten auf, die der Grundzustand der Anarchie treffend formuliert und exemplarisch die angerissene Reformbedürftigkeit der Vereinten Nationen sowie die Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats hervorhebt. Deutschland wird in jeglichem denkbaren Szenario eine größere Rolle in den Internationalen Beziehungen spielen: "Die Anforderungen an die multilaterale deutsche Außen- und Sicherheitspolitik werden also steigen, und neben dem vielbeschworenen Willen zur Übernahme von 'Verantwortung' wird auch die Bereitschaft zum personellen und finanziellen Engagement wie auch zur Übernahme ungewohnter politischer Risiken wachsen müssen" (Gareis 2021, S. 216) 7. Literatur Beckmann, H. (26.02.2022): Russlands Angriff auf die Ukraine. Europa hat einen neuen Feind. Online: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-krieg-europa-101.html [09.03.2022]. Bundesministerium der Verteidigung (2016): Weissbuch 2016. Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Online: https://www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf [09.03.2022].Bundeswehr (21.02.2022): Personalzahlen der Bundeswehr. Wie lauten die Einsatzzahlen. Online: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr [09.03.2022].Bundeswehr (0. J.): Mali – MINUSMA. Online: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali [09.03.2022]. Bundeszentrale für politische Bildung (07.06.2021): Nach 20 Jahren: NATO-Truppenabzug aus Afghanistan. Online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/334345/nach-20-jahren-nato-truppenabzug-aus-afghanistan/ [09.03.2022]. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Die Vereinten Nationen im Überblick. Online: https://dgvn.de/un-im-ueberblick [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (22.02.2022): Wie geht es weiter mit dem deutschen Engagement in Mali? Online: https://dgvn.de/meldung/wie-geht-es-weiter-mit-dem-deutschen-engagement-in-mali [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO). Online: https://frieden-sichern.dgvn.de/friedenssicherung/organe/un-sekretariat-dpko/ [09.03.22].Gareis, S. B. (2021): Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik: eine Einführung. Stuttgart: UTB. Gareis, S. B. & Varwick, J. (2014): Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 5. Auflage. Bonn: Barbara Budrich, Opladen & Toronto.Hippler, J. (2009): Wie "Neue Kriege" beenden? Aus: APuZ (46/2009): Neue Kriege. Bpb, S. 3-8. Kaim, M. (2021): Die deutsche Politik im VN-Peacekeeping: eine Dienerin vieler Herren. Berlin: SWP. Konopka, T. (22.02.2022): Mali: Rückzug oder mehr Risiko? Online: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/mali-rueckzug-oder-mehr-risiko [09.03.22]. Schimmelfennig, F. (2017): Internationale Politik. 5. Auflage. Stuttgart und Paderborn: UTB.Tagesschau (03.03.2022): Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs. Online: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2925.html [09.03.2022].United Nations (2013): Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July. Unanimously Adopting Resolution 2100 (2013). Online: https://www.un.org/press/en/2013/sc10987.doc.htm [09.03.2022]. United Nations (2014): Security Council. Resolution 2164 (2014). Adopted by the Security Council at its 7210th meeting, on 25 June 2014. Online: https://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2164(2014) [09.03.2022]. United Nations (01.03.2022): MINUSMA Fact Sheet. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali. Online: https://peacekeeping.un.org/en/mission/minusma [09.03.2022].
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Die polnischen Präsidentschaftswahlen sind, zehn Tage vor der ersten Runde, in ihre heiße Phase eingetreten. Laut Meinungsumfragen wird Amtsinhaber Andrzej Duda zwar mit deutlichem Vorsprung in die zweite Runde einziehen, vor dem liberalen Kandidaten Rafał Trzaskowski von der oppositionellen Bürgerplattform (PO), doch in der zweiten Runde am 12. Juli können die beiden Lager jeweils in etwa mit der Hälfte der abgegebenen Stimmen rechnen. Die Nervosität nimmt zu.Weil das Rennen voraussichtlich so eng sein wird, und weil von seinem Ausgang so viel abhängt – mehrjährige Machtabsicherung durch die PiS oder Verhinderung der weiteren Machtkonsolidierung durch die PiS –, nehmen die Reden der derzeit durch das Land reisenden Kandidaten zunehmend schrille Töne an. Insbesondere Duda hat in den letzten Tagen seine Wortwahl verschärft. Beispielhaft soll im Folgenden ein nur leicht gekürzter Auszug aus seiner Rede in der oberschlesischen Kleinstadt Głogówek (Oberglogau) am 13. Juni analysiert werden.Dabei wird deutlich: Der Wahlkampf wird in Polen sehr emotional geführt. Andrzej Duda operiert mit der Hassfigur Donald Tusk, um Anhänger zu mobilisieren. Und er betont aktuelle Kernthemen der Rechten, nämlich LGBT und Familie, um klare Frontstellungen zu errichten und um seine Wählerschaft zu konsolidieren.Bei schönstem Wetter sagte Duda – eingefangen von den Kameras des staatlichen Fernsehens TVP, die ihn meist begleiten – Folgendes (die Rede kann man sich hier ansehen: https://www.tvp.info/48515119/prezydent-tusk-to-chyba-najwiekszy-klamca-polityczny-iii-rp)Donald Tusk ist immer noch da"(…) heute, vor einem Augenblick, schreibt er [Donald Tusk] (…)"Deutlich wird der Versuch, den wichtigsten Oppositionskandidaten Trzaskowski mit der Erinnerung an den einstigen Ministerpräsidenten Tusk zu kontaminieren: Tusk, dem die PiS vieles Übel des gegenwärtigen Polen zuschreibt, ist beim harten Wählerkern der PiS eine Hassfigur, die negativ identitätsstiftend wirkt. Tusk kommentiert in seinen Tweets derzeit sparsam, aber meinungsstark die polnische Innenpolitik."(…) dass das, was ich über den Schutz der Familie sage, dass ich es nicht erlauben werde, dass unsere Kinder in der Grundschule mit Ideologie und Sexualisierung indoktriniert werden (…)"In den vergangenen Tagen hat Duda in seinem Wahlkampf sehr scharf gegen LGBT Front gemacht. Damit nutzt er die Tatsache aus, dass Rafał Trzaskowski in seiner Funktion als Warschauer Oberbürgermeister die Schirmherrschaft für die Gleichheits-Parade in seiner Stadt übernommen hatte. Seitdem hängen ihm die PiS und andere Gruppen das Etikett an, "Schwulenfreund" zu sein, was ihn in den Augen konservativer Wähler belasten soll."Aber ich sage es so: Schande! Es ist eine Schande zu lügen! Einfach den Menschen in die Augen zu sagen, dass das Renteneintrittsalter nicht erhöht wird, und das nur deshalb, um die Wahlen zu gewinnen, und um es nach den Wahlen gleich zu erhöhen."Duda greift auch hier ein altes politisches Streitthema auf: Die PO-geführte Regierung hatte 2013 trotz anderslautender Versprechen angesichts der demographischen Entwicklung und der problematischen Finanzierung der Rentensysteme die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen. Die PiS verlangte in den Wahlkämpfen des Jahres 2015 die erneute Reduzierung (Frauen auf 60, Männer auf 65 Jahre) und setzte das nach dem Sieg bei den Parlamentswahlen im Herbst 2015 auch gleich um. Seitdem behauptet sie, die Opposition würde nach einem möglichen Wahlsieg das Renteneintrittsalter sofort wieder erhöhen.Eine herabwürdigende Sprache "Das ist eine Schande! Das ist eine Schande und ein Gestank, der sich das ganze Leben lang hinter einem solchen Politiker herzieht. Das ist eine Schande! Das ist eine Schande, ein Betrug und eine Lüge, die einen solchen Menschen für immer aus der Politik eliminieren sollte. Für immer."Die politische Sprache in Polen ist schon seit langem derber als in Deutschland, die Worte "Schande" und "Lüge" besitzen – neben dem Begriff "Verrat" – insbesondere für die rechte Hälfte der politischen Szene einen geradezu mythischen Klang, um den politischen Gegner zu diskreditieren. Vor allem Donald Tusk ist hier zum Hassbild geworden, und Duda vermengt ihn und Trzaskowski in seiner Rede geschickt, um die in der Bevölkerung vorhandenen negativen Emotionen gegen die Liberalen weiter anzufachen."Und vielleicht hat er sich gerade deshalb nicht getraut, bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten, sondern sich zuerst hinter den Schultern von Frau Małgorzata Kidawa-Błońska versteckt, der Sejmmarschallin, und jetzt hinter HerrnRafał Trzaskowski,und hinter ihrem Rücken lauert er heute. Ein Lügner, wohl der größte politische Lügner in der Geschichte der Dritten Republik."Es wird deutlich, dass im Wahlkampf von Andrzej Duda Themen der in den Erfahrungshorizont der Wähler fallenden Vergangenheit wichtig sind. Die PiS hat stets vergangenheitsbezogene Themen verwendet, etwa die Notwendigkeit einer Abrechnung mit "postkommunistischen" Seilschaften oder der "postkommunistischen" Judikative. Nicht die Zukunft sollte bewältigt werden, sondern negative Aspekte der Vergangenheit behoben oder ausgemerzt werden."Und darum, meine Damen und Herren, hat dieses Polen eine Reparatur benötigt, es musste nach Tusk repariert werden. Und darum habe ich, so wie versprochen, gleich nach dem Sieg bei den Präsidentschaftswahlen ein Gesetzesprojekt vorgelegt, um diese Anhebung des Renteneintrittsalters aufzuheben und das zuvor geltende Rentenalter wiederherzustellen. (…)"Staatspräsidenten haben in Polen das Recht, Gesetzesvorschläge in den Sejm einzubringen, was Duda mit dem Renten-Gesetz tatsächlich auch getan hat. Andererseits haben polnische Präsidenten nur beschränkte Möglichkeiten, in die politische Exekutive einzugreifen. Deshalb ist es zur guten Tradition geworden, dass Kandidaten jede Menge konkrete Programme versprechen und Amtsinhaber sich in der Rückschau jede Menge Verdienste zuschreiben. Damit wollen sie Wähler ansprechen, in deren Vorstellungswelt die Amtsgewalt eines US-Präsidenten oder eines russischen Präsidenten das Bild auch von der Amtsführung des polnischen Präsidenten prägt. "Die elementare Gerechtigkeit ist wiederhergestellt worden. Ich habe auch Unterstützung für die Familie versprochen. Und die Familie hat Unterstützung bekommen. Das Programm 500+ war einer der besten Einfälle, die in den letzten dreißig Jahren in Polen realisiert wurden, es setzt die Bestimmungen der polnischen Verfassung am besten um – und ich will das hier mit ganzer Macht unterstreichen. Hauptsächlich ihren Artikel 18, der besagt, dass der Staat Familie, Mutterschaft und Geburt schützt."Als größten Erfolg schreibt sich Duda das Programm 500+ zu, das rasch nach dem PiS-Wahlsieg im Herbst 2015 von der Regierung eingeführte Kindergeld. Tatsächlich wird Duda in der Bevölkerung mit dieser seinerzeit von ihm selbst im Wahlkampf geforderten sozialpolitischen Maßnahme assoziiert. Gleichzeitig flicht er in seine Bemerkungen ein, wie wichtig die Verfassung für ihn sei, was angesichts der Tatsache, dass ihm die Opposition mehrfachen Verfassungsbruch vorwirft, von besonderer Relevanz ist.Für die traditionelle Familie"Ich brauche nicht zu sagen, dass die Familie vor allem die Ehe ausmacht, und die Ehe ist eine Verbindung von Frau und Mann, in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung. Die Verfassung, so bestimmt es die polnische Verfassung in Artikel 18. Ja. Und genau auf die polnische Verfassung (…) bezieht sich die von mir vorgeschlagene Familiencharta (…) – der Schutz der Familie, der Rechte der Eltern, ihre Kinder nach ihrer Weltanschauung und ihren Überzeugungen zu erziehen."Gerade im ländlichen und kleinstädtischen Polen sind konservative weltanschauliche Fragen nach wie vor von großer Relevanz, und in den letzten Tagen hat Andrzej Duda seine Wahlkampfäußerungen noch einmal entsprechend verschärft. Während sich die wichtigsten Gegenkandidaten – mit Ausnahme des Nationalisten Krzysztof Bosak – in weltanschaulichen Fragen tolerant äußern und einer – Robert Biedroń von den Linken – sogar offen homosexuell lebt, stilisiert sich Duda zum Verteidiger der traditionellen Werte. Damit will er auch das Selbstbewusstsein einer Gesellschaftsgruppe stärken, die sich durch die jüngsten Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche und den massiven Vertrauensverlust der Kirche in die Defensive gedrängt fühlt."Und niemand hat das Recht, gegen den Willen der Eltern Kinder zu ideologisieren, indem ihre Sexualisierung in der Grundschule, in den untersten Klassen, erzwungen wird. Damit bin ich nicht einverstanden und ich werde das nie erlauben. Meine Pflicht als Präsident der Republik ist die Verteidigung der traditionellen Familie."Duda bezieht sich auf Wünsche einiger Gruppen, die sexuelle Aufklärung in den Schulen auszubauen, was die PiS als "Sexualisierung" bezeichnet, also als Propagierung von Sex bei Kindern. Außerdem wendet Duda sich dagegen, unterschiedliche Lebensmodelle als gleichberechtigt darzustellen. In Polen sind gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften bis heute nicht erlaubt."Natürlich gibt es in Polen Freiheit, jeder kann die Ansichten haben, die er haben will, und hat das Recht, nach diesen Ansichten seine Kinder so zu erziehen, wie er will, ob er nun gläubig ist oder kommunistische Ansichten hat (…). Aber ich wünsche mir nicht, dass man in den Schulen gegen den Willen der Eltern den Kindern eine Weltanschauung aufzwingt, denn die Schulen sind nicht für die weltanschauliche Indoktrinierung da."Die Versicherung, für die Aufrechterhaltung von Freiheit und Meinungspluralismus zu sorgen, gehört zu den Standardargumenten der PiS, der ja von Seiten der Opposition oder auch internationaler Beobachter immer wieder vorgeworfen wird, genau diese einzuschränken. Aber Duda sagt auch, dass es Grenzen gibt, und zwar dort, wo der Kern polnischer Identität betroffen sei. Dieses hochgespielte Thema ist jedoch angesichts der gesellschaftlichen Realitäten und der Unterrichtspraxis in Polen eigentlich nur ein vorgeschobenes Problem, das es ermöglicht, implizit das "gesunde", konservative Polen einem liberalen, "sexualisierten" oder sonstwie zersetzten Westen gegenüberzustellen.Inwieweit Duda mit seinem Wahlkampf Erfolg haben wird, ist offen. Kommentatoren weisen darauf hin, dass er mit seinem betont scharfen Auftreten gerade in weltanschaulichen Fragen nur eine Minderheit der Wähler – die sogenannte "harte Wählerschaft" der PiS – ansprechen kann, gleichzeitig aber riskiert, gemäßigt konservative Wähler zu verlieren. Vermutlich handelt es sich aber nur um die Taktik vor dem ersten Wahlgang, während Duda sich in den zwei Wochen vor der Stichwahl Duda als besonnener, überparteilich agierender Präsident darstellen wird, während sein Widersacher – vermutlich Rafał Trzaskowski – zur Wählermobilisierung wahrscheinlich stärker polarisierende Themen aufwerfen wird.
In den letzten Jahren hat die interdependente Mobilität von Menschen, Objekten und Informationen zunehmende Beachtung in wissenschaftlichen und populären Diskursen gefunden. Damit gehen vermehrt auch Fragen nach Machstrukturen, Auswirkungen und Barrieren dieser Phänomene einher. Als Disziplinen, die sich mit medialen Praktiken, deren Akteur*innen, historisch gewachsenen Machtungleichgewichten und deren Folgen befassen, können Postkoloniale Studien und Medienwissenschaften einen wichtigen Beitrag liefern, um über derartige Entwicklungen nachzudenken. In diesem Kontext verspricht der von Kai Merten und Lucia Krämer herausgegebene Sammelband Postcolonial Studies Meets Media Studies. A Critical Encounter eine bereichernde Begegnung dieser zwei Disziplinen. Erschienen in der Reihe "Postcolonial Studies", die Werke über (post)koloniale Kontexte sowie mit postkolonialen theoretischen Perspektiven auf diverse Forschungsgegenstände bzw. andere Disziplinen vereint, fügt sich der vorliegende Sammelband als Gesamtprojekt vor allem in letztere Kategorie ein. Die Zusammensetzung der Autor*innen zeigt ein leichtes Übergewicht an Beitragenden aus den Medienwissenschaften, wenngleich viele von ihnen postkoloniale Interessen in ihre Biographie integriert haben. Auf inhaltlicher Ebene wird zudem ersichtlich, dass die Beitragenden durchaus eine Auseinandersetzung mit postkolonialen Theorien und Konzepten praktizieren. In ihrer Einleitung argumentieren Merten und Krämer, dass es eines vertieften Austauschs zwischen Postkolonialen Studien und Medienwissenschaften bedürfe. Aus Sicht der Medienwissenschaften sehen sie den möglichen Beitrag Postkolonialer Studien in einer transdisziplinären und kontext-sensitiven Perspektive auf Machtstrukturen in der globalen Medienlandschaft. Gerade diese Perspektive macht auch ein zentrales, verbindendes Element der Beiträge aus. Das Ziel der Herausgeber*innen ist somit, Autor*innen aus beiden Disziplinen zusammenzubringen, um eine gegenseitige Anwendung der jeweiligen Perspektiven zu fördern – ein Ausblick, der große Lust macht, tiefer in die einzelnen Kapitel einzusteigen. In dem ersten Teil "Global Media" setzen sich die Beitragenden mit globalisierungstheoretischen Annahmen auseinander. Terry Flew und Bonnie Rui Liu zeigen mit ihrer kritischen Perspektive, dass ICT4D[1]-Projekte Ideen zu Medienkonvergenz mit modernisierungstheoretischen Paradigmen verbinden, indem sie den westlichen Umgang mit digitalen Medien als zu erreichende Norm darstellen und postkoloniale materielle Abhängigkeiten in der Medienindustrie verschärfen. Kai Hafez erklärt in seinem Beitrag anhand der Systemtheorie die Globalisierung von Massenkommunikation. Mit großer Aufmerksamkeit für diverse Einflussfaktoren und Widersprüche – aber leider mit wenig Berücksichtigung postkolonialer Fragestellungen – verweist er auf die Kontext-Abhängigkeit von internationaler Konnektivität und gesellschaftlichem Wandel durch Mediennutzung sowie auf Interdependenzen zwischen Mediensystemen und wirtschaftlichen, politischen und sozialen Systemen. Brian Creech und Anandam Kavoori zeichnen die wandelnde Stellung der Person Wael Ghonim als Informant über den Arabischen Frühling nach. Durch eine postkoloniale Perspektive auf transkulturelle Subjektivität betonen sie dabei Möglichkeiten für hybridisierte Identitäten als Alternative zu einem territorialen Verständnis von Kultur in transkulturellen Medienwissenschaften. Uriya Shavit verdeutlicht mit den Figuren der "Lonely Sojourners" und der "Passive Transnationals" (S. 85), dass die Globalisierung der Massenmedienlandschaft nicht automatisch zu mehr Kohäsion diasporischer Gruppen oder mehr Engagement im sogenannten Herkunftsland führt, sondern zu diverseren Beziehungsmustern zwischen Individuen und den jeweiligen Gesellschaften. Der Teil zu "Media Politics" eröffnet verschiedene Perspektiven auf politische Institutionen, deren Verbindung mit (post-)kolonialen Gesellschaftsstrukturen, oder deren Interaktion mit wirtschaftlichen Akteur*innen. Barbara Thomass beschreibt, wie postkoloniale Machtstrukturen zentrale Dimensionen der nationalen und internationalen Medienpolitik durchziehen. Diese reichen von der Bewertung und Regulierung von Mediensystemen, über die Berücksichtigung kultureller Diversität durch medienpolitische Akteur*innen bis hin zu der Integration von Belangen benachteiligter Gruppen in konkreten Medienpolitiken. Rinella Cere nutzt das Verständnis von Hegemonie nach Antonio Gramsci als verbindendes Element von Medienwissenschaften und Postkolonialen Studien. Sie zeigt, wie (gegen-)hegemoniale Repräsentationen und soziale Strukturen durch postkoloniale Konzepte (z.B. Subalternität) erklärt werden können. Sie verdeutlicht dies an deren Darstellung in Filmen von Claire Denis sowie in der stereotypisierenden Repräsentation von Akteur*innen des Globalen Südens in westlichen Medien. Monika Metha verbindet eine postkoloniale und Foucault'sche Perspektive auf Macht, um die gegenseitige Konstituierung von Globalisierung und Nationalstaat zu verdeutlichen. Sie erläutert einen vielschichtigen Analyserahmen, den sie für die Erforschung von Zensur in postkolonialen Kontexten entwickelt hat und erklärt am Beispiel des Films My Name is Khan (2010), wie dessen Inhalt, Produktions- und Rezeptionskontexte zusammenhängen. Der dritte Teil "Media Industries" bringt postkoloniale Medienproduktion in Verbindung mit weitreichenderen ökonomischen Prozessen. Lars Eckstein zeigt, wie eine postkoloniale Perspektive auf Piraterie Eurozentrismen in aktuellen Debatten entlarven und gleichzeitig eine differenzierte Analyse von "cultures of copy" (S. 174) in postkolonialen Kontexten bieten kann. Anhand der Reproduktion von Kassetten in Indien und Nord-Nigeria erläutert er, wie diese Perspektive auch universalistische Verständnisse von (geistigem) Eigentum und dem Selbst als westlich positioniert entlarvt. Carla J. Maier wendet sich in ihrem Beitrag zu Sound Cultures gegen das Primat des Visuellen in westlichen Kulturen und zeigt am Beispiel von Bhangra-Musik und Piratensendern, wie Klang soziale und kulturelle Funktionen übernimmt und eine postkoloniale Perspektive essentialisierende und rassialisierende Kulturverständnisse unterminieren kann. Oliver Lindner verweist auf die neokolonialen Mechanismen Exotisierung, imperiale Nostalgie und inszenierte Marginalität in den Inhalten und Vermarktungsstrategien postkolonialer Kulturprodukte wie Taiye Selasis Roman Ghana Must Go (2013) oder dem Film Slumdog Millionaire (2009). Ana Christina Mendes nutzt die New Sociology of Literature, um kommerzielle Dynamiken in englischsprachiger Erzählliteratur südasiatischer Autor*innen zu untersuchen. Hierfür verwebt sie plausibel internationale wirtschaftspolitische Entwicklungen mit dem Inhalt der Werke und deren Erfolg durch kontextbedingte Erwartungshaltungen westlich verorteter Leser*innen. Sven Werkmeister zeichnet schließlich im letzten Teil "Media History" die gegenseitige Bedingung von Imperialismus/Kolonialismus und der Stellung der Schriftsprache sowie das Auftreten von Gegenmomenten in dieser Entwicklung nach. Als Beispiele führt er die Erzählungen von ersten Begegnungen zwischen westlichen und nicht-westlichen Mächten an sowie die Versuche Carl Einsteins und Vertreter*innen des Dadaismus, nicht-westliche Kommunikationsformen in alphabetische Schrift zu konvertieren. Schließlich leitet er hieraus Implikationen für eine Postkoloniale Literaturwissenschaft und Mediengeschichte ab. Mit diesen vier Teilen zu Globalisierung, Politik, Industrie und Geschichte deckt der Sammelband wichtige Bereiche der internationalen Medienlandschaft ab. Noch bedeutender aber ist das breite Spektrum, das die einzelnen Beiträge auffächern, von einer Bewertung der Schriftsprache als solche, über Praktiken wie dem Medienkonsum von diasporischen Akteur*innen oder der Vermarktung postkolonialer Medienprodukte bis hin zur Analyse diverser Medienformate wie Film, Literatur und Musik. Dabei verbinden die Autor*innen – teils innerhalb ihrer Beiträge, teils durch ihre jeweilige Perspektive auf ähnliche Phänomene – Problematiken von Repräsentation und Materialität in postkolonialen und neokolonialen Kontexten. So tragen sie zu einer Perspektive bei, die Komplexität und Kontingenz mitdenkt und sich gegen einen Determinismus sowohl in medialen Praktiken als auch in internationalen und interkulturellen Beziehungen wendet. Dies wird noch verstärkt durch eine ausführliche sozio-ökonomische und historische Kontextualisierung medialer Praktiken, die viele Autor*innen in ihre Beiträge einfließen lassen. In diesem Sinne leistet der Sammelband zum einen einen Beitrag zu Postkolonialen Studien, die postkoloniale und neokoloniale Mechanismen in Repräsentation und Materialität durch eine medienwissenschaftliche Perspektive auf Konzepte wie Kommerzialisierung besser sichtbar machen können. Zum anderen ermöglichen die hier vorgestellten postkolonialen Perspektiven es Medienwissenschaftler*innen, ihre Gegenstände und theoretischen Annahmen aufbauend auf intensivem Kontextverständnis in Fragen von Ungleichheit einzubetten. Was den angekündigten Austausch zwischen Postkolonialen Studien und Medienwissenschaften angeht, so findet dieser also durchaus innerhalb der Beiträge statt. Allerdings hätte der Sammelband von mehr Interaktion zwischen ihnen profitiert. Auch wenn dies einen beträchtlichen Mehraufwand bedeutet, hätten mehr Bezüge und Dialog zwischen den Autor*innen dem Werk noch eine besondere Note gegeben. Zudem sind zentrale Begriffe wie 'postkolonial' oder 'Medien' in manchen Beiträgen ausführlich definiert, in anderen dagegen eher als gesetzt verwendet. In diesem Sinne wäre auch ein Index interessant, um beispielsweise Konzepte wie Orientalismus oder Eurozentrismus in ihrer jeweiligen Anwendung bei den verschiedenen Autor*innen nachschlagen zu können. Im Hinblick auf den Untertitel A Critical Encounter bleibt vor allem nach Lektüre der Einleitung die Frage offen, worin konkret der kritische Aspekt des Aufeinandertreffens von Postkolonialen Studien und Medienwissenschaften besteht. Gerade in dem kritischen Element liegt meiner Meinung nach jedoch der besondere Wert dieses Sammelbandes. So beinhaltet er einerseits kritische Hinterfragungen medienwissenschaftlicher Ansätze, Postkolonialer Studien und deren Gegenstände. Andererseits formulieren diverse Autor*innen sozial- und wissenschaftspolitische Ansprüche an Medienpraktiken und deren Erforschung. Zusammenfassend macht Postcolonial Studies Meets Media Studies. A Critical Encounter durch diese kritische Beschäftigung mit multiplen Perspektiven und Gegenständen auf die zahlreichen Interaktionspotentiale von Postkolonialen Studien und Medienwissenschaften aufmerksam und inspiriert dazu, diese Bereiche auch weiterhin in Dialog miteinander zu bringen. [1] Information and Communication Technology for Development
The paper addresses the history of excavations of the largest Roman tomb, the Mausoleum of the Emperor Caesar Augustus. The author focuses on the results of recent archaeological activities and how they have transformed the perception of the monument. The tomb of the fi rst Roman Emperor in the post-classical era underwent various transformations and was repeatedly plundered. As a result, the tomb has preserved in a severely damaged condition. The monument had been used for utilitarian purposes until the 1930s. The mausoleum was used as a quarry, a fortress which has been repeatedly destroyed, a vineyard, a garden, an amphitheater for bullfi ghting, a theater, and a concert hall. The fi rst archaeological excavation in the territory of the monument was carried out in the 16th century. It is them which marked the beginning of the monument's study history. The material obtained during these fi eld works is still of great importance for scholars who engage in the study of the monument. For a long time after the Renaissance era the Mausoleum was studied only periodically due to construction works carried out in its territory. The archaeological study of the monument has intensifi ed since the beginning of the 20th century. Ambitious works were carried out in the 1920s and 1930s. Their implementation was not dictated by scholarly interest: Benito Mussolini sought to use the heritage of Ancient Rome for his propaganda. Nevertheless, as a result of the completed excavations, the mausoleum was not only freed from the post-antique layers, but the obtained results laid the foundation for the modern idea of the monument. New interest in the monument arose only after seventy years. The immediate reason to that was the government's plan for the reconstruction of the mausoleum and the surrounding area. Excavations were carried out by the Department of Cultural Heritage of the Capital of Rome. The obtained archaeological data have greatly changed the modern perception of the monument and make it possible to put an end to the discussion of the issue. ; В статье рассматривается история раскопок крупнейшей римской гробницы, а именно мавзолея императора Цезаря Августа. Основное внимание уделяется результатам недавних археологических работ и тому, как они повлияли на представление о памятнике. Гробница первого римского императора в пост-античную эпоху претерпела различные трансформации и неоднократные грабежи, в результате которых сильно пострадала. Памятнику находили практическое применение вплоть до 1930-х гг. За многовековую историю мавзолей использовали как каменоломню, крепость, которую не раз разрушали, виноградник, сад, амфитеатр для корриды, театр и концертный зал. Первые археологические работы на территории памятника проводились уже в XVI в. Именно с них начинается история исследования монумента и результаты, полученные тогда, до сих пор имеют большое значение для науки. На протяжении длительного времени после эпохи Ренессанса объект изучался только периодически, в связи с какими-либо строительными работами, проводившимися на его территории. Работы на памятнике активизируются с начала XX в. Масштабные раскопки состоялись в 1920-30-е гг. Их проведение диктовалось не научными целями: Бенито Муссолини стремился использовать римское наследие в своей пропаганде. Тем не менее, в результате проведенных работ мавзолей был не только освобожден от пост-античных наслоений, но полученные тогда результаты заложили современное представление о памятнике. Интерес к мавзолею возобновляется только через семьдесят лет. Непосредственным толчком было решение реконструировать мавзолей и площадь вокруг него. В результате раскопок, проведенных департаментом культурного наследия столицы Рима, были получены археологические данные, изменяющие взгляд на внешний облик монумента и позволяющие поставить точку в дискуссии по данному вопросу. Библиографические ссылки Agnoli N., Carnabuci E., Caruso G., Maria Loreti E. Il Mausoleo di Augusto. Recenti scavi e nuove ipotesi ricostruttive // Apoteosi. Da uomini a dei. Il Mausoleo di Adriano, Catalogo della Mostra / Eds. Abbondanza L., Coarelli F., Lo Sardo E. Roma: Munus, Palombi, 2014. P. 214–229. Albers J. Die letzte Ruhestätte des Augustus: Neue Forschungsergebnisse zum Augustusmausoleum // Antike Welt. 2014. №4. P. 16–24. Betti F. Il Mausoleo di Augusto. Metamorfosi di un monument // Mausoleo di Augusto. Demolizioni e scavi. Fotografi e 1928/1941 / Ed. F. Betti. Milano: Electa, 2011. P. 20–41. Borg B. Roman Tombs and the Art of Commemoration: Contextual Approaches to Funerary Customs in the Second Century CE. Cambridge: Cambridge University Press, 2019. 368 p. Boschung D. Tumumuls Iuliorum – Mausoleum Augusti // Hefte des Archäologischen Seminars der Universität Bern. 1980. №6. S. 38–41. Buchner E. Ein Kanal für Obelisken vom Mausoleum des Augustus in Rom // Antike Welt. Vol. 27. №3. S. 161–168. Carnabucci E., Agnoli N., Maria Loreti E. Mausoleo di Augusto. 2012. URL: http://www.fastionline.org/excavation/micro_view.php?fst_cd=AIAC_2307&curcol=sea_cd-AIAC_4480. Дата обращения 30.05.2020 Coletti C.M., Naria Loreti E. Piazza Augusto Imperatore, excavations 2007–2011: the late antiquetransformations // MAAR. 2016. № 61. P. 304−325. Collini M. A., Ciglioli G.Q. Relazione della prima campagna di scavo nel Mausoleo di Augusto // BCom.1926. №54. Р. 191−237. Davies P.J.E. Death and the Emperor: Roman Funerary Monuments from Augustus to Marcus Aurelius. Cambridge, New York: Cambridge University Press, 2000. 256 p. Diebner S. Tombs and Funerary Monuments // A Companion to the Archaeology of the Roman Republic / Ed. J. DeRose Evans. Malden: Wiley-Blackwell, 2013. P. 67−80. Fugate Brangers S. L. Political Propaganda and Archaeology: The Mausoleum of Augustus in the Fascist Era // International Journal of Humanities and Social Science 2013. № 3. Р. 126–135. Fugate Brangers S. L. The mausoleum of Augustus: expanding meaning from its inception to present day. PhD diss. Louissville, 2007. 220 p. Gatti G. Nuove osservazioni sul Mausoleo di Augusto // L'Urbe 1938. № 3. P. 1–17. Giglioli, G.Q. and A. M. Colini. II Mausoleo d'Augusto. Milan and Rome: Bestetti e Tumminelli, 1930. 51 p. Hase Salto M. A. von «L'augusteo» Das Augustusmausoleum im Wandel der Geschichte // Antike Welt. 1997. № 28. S. 297–308. Hesberg H., Panciera S. Das Mausoleum des Augustus. Der Bau und seine Inschriften. München: Bayerische Akademie der Wissenschaften, 1994. 199 p. Johnson M.J. The Mausoleum of Augustus: Etruscan and Other Infl uences on its Design // Etruscan Italy. Etruscan Infl uences on the Civilizations of Italy from Antiquity to the Modern Era / Ed. John F. Hall. Provo, 1996. P. 217–239. La Manna S., G. Caruso, Agnoli N., Carnabucci E., Loreti E., Documento preliminare alla progettazione. 2008 URL: http://sovraintendenzaroma.it/sites/default/fi les/storage/original/application/368fc32a188973a80557f3f49e3409f3.pdf. Дата обращения 28.05.2020. Lanciani R. Storia degli scavi di Roma e notize intorno le collezioni Romane di antichità. Vol. II. Roma: Ermanno Loescher&Co, 1903. 277 p. Lanciani R. The Ruins and Excavations of Ancient Rome. London: Mac Millan, 1897. 700 p. McFeaters, A. P. The Past Is How We Present It: Nationalism and Archaeology in Italy from Unifi cation to WWII // Nebraska Anthropologist. 2007. №33. P. 49–69. Mirabilia Romae e codicibus vaticanis emendate / G. Parthey (ed.). Berolini: in aedibus Frederici Nicolai, 1869. 85 p. Nash E. Pictorial Dictionary of Ancient Rome. Vol .I. London: A Zimmer Ltd., 1961. 532 p. Ortolani G. Ipotesi sulla struttura architettonica originaria del Mausoleo di Augusto // BCom. 2004. Vol. 105, P. 197–222. Parker J. Politics, Urbanism, and Archaeology in "Roma capitale": A Troubled Past and a Controversial Future // The American Journal of Archaeology. 1989. № 93. P. 137-141. Reeder J.C. Typology and Ideology in the Mausoleum of Augustus: Tumulus and Tholos // Classical Antiquity. 1992. № 11. P. 265–307. Riccomini A.M. La Ruina di si bela cosa. Vicende e transformationi del Mausoleo di Augusto. Milano: Electa, 1996. 202 p. Sovraintendenzaroma.it. URL: http://www.sovraintendenzaroma.it/i_luoghi/roma_antica/monumenti/mausoleo_di_augusto. Дата обращения 01.06.2020 Tittoni M.E. Introduzione // Il Mausoleo di Augusto. Metamorfosi di un monument Mausoleo di Augusto. Demolizioni e scavi. Fotografi e 1928/1941 / Ed. F. Betti. Milano: Electa, 2011. P. 11−14. Urbanistica.comune.roma.it. URL: http://www.urbanistica.comune.roma.it/citta-storica-mausoleoaugusto.html. Дата обращения 25.05.2020. Vögtle S. »ubi saepe sedebat Octavianus« Das Augustusmausoleum – Innen und Aussen eines imperialen Grabbaus // Das Marsfeld in Rom : Beiträge der Berner Tagung vom 23./24. November 2007 / Ed. J. Albers. Bern: Bern Studies in the History and Philosophy of Science, 2008. P. 63-78.
In der Romantik wurden Shakespeares Dramen vielfach als Werk eines so rezipierten 'Genies' verstanden, das dazu in der Lage war, die rigide Enge des klassischen Regeldramas zu überwinden. Vielerorts galten Shakespeares Stücke als Ideal des 'neuen' romantischen Dramas; in seinem Œuvre suchte man nach neuen Vorbildern. Die Shakespeare-Begeisterung des 19. Jahrhunderts ist auch an der Frequenz und der (bis heute andauernden) Beliebtheit von laufend erscheinenden Opernadaptionen seiner Werke ablesbar. Viele dieser Stücke stammen aus der Feder der erfolgreichsten und profiliertesten Komponisten und Librettisten dieses Jahrhunderts; nicht zuletzt deshalb gilt Shakespeare als einer der fruchtbarsten Vorlagengeber für das Musiktheater dieser Zeit. Anhand einiger ausgewählter Opernadaptionen von Shakespeares Werken versucht Alina Borkowska-Rychlewska die Verknüpfung zwischen der typischen Opernsprache des 19. Jahrhunderts und der romantischen Shakespeare-Rezeption aufzuzeigen: Musiktheater spiegle nämlich – oftmals auch unbewusst – die zeitgenössische, romantische Auffassung von Shakespeares Werken wieder. Die Autorin, assoziierte Professorin am Institut für Romantik des Institutes für Polnische Philologie an der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen, teilt ihre Arbeit zu diesem Zweck in zwei große Abschnitte. Im ersten Teil werden einzelne Opern in ihrem Verhältnis zur jeweiligen Vorlage untersucht, während im zweiten Teil die Aufführungsgeschichte von Shakespeares Werken und deren musiktheatrale Adaption in Polen, die sich vor allem auf die Warschauer Bühne konzentrierten, vorgestellt wird. Im ersten Teil, "Towards Drama", begutachtet Borkowska-Rychlewska acht Opernadaptionen. Bereits in der einleitenden Analyse von Shakespeares A Midsummer Night's Dream wird die inhärente Musikalität von Shakespeares Werken betont, die später auch auf die Oper angewandt werden soll. Die Musik sei bei ihm ein kompositorisches, strukturelles Element, welches in diesem Fall die übernatürliche von der natürlichen Welt trenne. Die Autorin bezieht sich hierbei auf Ludwig Tieck, der Musik für eines der Hauptmittel zur Erzeugung des Wunderbaren hielt; neben Tieck werden auch Schlegel, Hugo und Madame de Staël in der Publikation noch häufiger angeführt, auf deren theoretischen Überlegungen zur Romantik die analytischen Teile der Arbeit hauptsächlich fußen. Musikalische Mittel, so die Autorin weiter, können sowohl Chaos als auch Ordnung schaffen – und gliedern in diesem Sinn auch die Sphären im Midsummer Night's Dream. Die 'reale Welt' des Stücks werde durch eine "disharmony which is harmonious" (S. 27) geprägt, worin sich bereits ein wichtiges ästhetisches Credo der Romantik offenbart: die Schönheit des natürlichen Chaos. Nebenbei werde im antithetischen Charakter der Stückstruktur, in der etwa die übernatürliche und die natürliche Welt, aber auch etwa Titania und Oberon diametral gegenüberstellt werden, auch der Einfluss der masque auf Shakespeares Bühnenkonzeption deutlich. Auch Carl Maria von Webers Oberon, dessen Singspielform indirekt auf die Tradition der masque zurückgeht, zeichne sich durch die für Shakespeare typische und in der Romantik gefeierte Tendenz aus, starke Widersprüche miteinander zu vermengen; was bei Shakespeare im Text deutlich wird, spiegle sich im Oberon vor allem in der Musiksprache Webers. Diese Charakteristika werden in den nächsten Kapiteln immer wieder aufgegriffen und variiert. Im Anschluss folgt ein Kapitel über Jacques Fromental Halévys und Eugène Scribes Oper La Tempesta. Bereits in Shakespeares Stück sei die Musik – wie für ihn üblich – handlungstreibend und berge eine harmonisierende Wirkung, die in diesem Fall eine "spiritual transformation" (S. 41) der Figuren bewirke. In der Opernbearbeitung sei jedoch laut der Autorin deutlich der Einfluss des Melodramas zu spüren: Die Handlung werde monosemiert, der Fokus des Plots liege hier auf der Liebesgeschichte und am Schluss der Oper stehe nunmehr der eindeutige Triumph des Guten über das Böse. Diese Melodramatisierung mache sich auch Verdi in Macbeth zu eigen: In der Hyperbolisierung der Figur der Lady Macbeth, die bei Shakespeare noch nicht so eindeutig die Rolle der Drahtzieherin innehatte, zeige sich eine für das Melodrama charakteristische Typisierung. Generell sei auch hier eine Faszination mit dem Übernatürlichen zu beobachten, was sich vor allem in den Hexen niederschlage. Bereits Schlegel beobachtet, dass diese auch in ihrer Abwesenheit immer in irgendeiner Form anwesend seien – ein Eindruck, den Verdi durch den auf die Sphäre des Übernatürlichen beschränkten Gebrauch von a-moll und A-Dur sowie e-moll und E-Dur aufrechterhält. Verdi verstehe es aber ebenso gut, die romantische Auslegung der Shakespeare'schen 'Dramaturgie der Gegensätze' in seine Oper einzubeziehen, was vor allem in den gemischten Stilebenen des Hexenchors und dem heiteren Mörderchor vor dem Anschlag auf Banco zum Ausdruck komme. Die mittlerweile ausführlich diskutierten Standardelemente der "Operisierung" Shakespeares im 19. Jahrhundert – Typisierung, Harmoniestreben, Gegensätzlichkeit – tauchen auch in Gounods, Barbiers und Carrés Roméo et Juliette auf. Hierbei rückt mit der Liebesthematik ein weiteres romantisches Element in den Vordergrund: Ab dem Zeitpunkt, in welchem sich Romeo und Julia verlieben, wandle sich die zunächst recht konventionelle Musiksprache zu einem individuelleren Stil, der das romantische Postulat der subjektiven Wahrheit widerspiegle; das Paar werde von nun an musikalisch als eine einzelne Figur behandelt, was ebenfalls dem romantischen Ideal der Ganzheit entspreche. Ambroise Thomas' Hamlet hingegen zeichne sich vor allem durch die Vereindeutigung seiner Charaktere aus. Ophelias Wahnsinn werde klar durch die enttäuschte Liebe zu Hamlet ausgelöst, während letzterer im Vergleich zur Vorlage konkrete Gründe habe, Ophelia zu verstoßen. Auch hier zeige sich wieder das Schwarz-Weiß-Denken des Melodramas, welches die französische Hamlet-Tradition bereits vor Thomas' Vertonung entscheidend mitgeprägt habe. Abschließend widmet sich Borkowska-Rychlewska den beiden Alterswerken Verdis. In Otello erkennt sie die romantische Idee wieder, nach der die spontane, ungezügelte Emotion die Essenz des Universums bilde. Bereits Rossinis Otello-Adaption, welche bezeichnenderweise die Konvention des lieto fine ignoriert und damit die Schönheit des Furchtbaren betone, zeichne sich durch ihre stereotype Emotionalität und Geschlechterordnung dezidiert als romantische Oper aus. Die Charaktere Iagos und Desdemonas werden von Verdi und Boito aber noch weiter ins Extreme gerückt, was die romantische Antinomie von Gut und Böse ins dramatis personae übersetze. Die innovative Musiksprache und die thematische Variation der Oper mache jedoch deutlich, dass es sich hier nur noch um einen Nachhall der romantischen Epoche handele. Auch wenn Verdis und Boitos Falstaff – ganz im Sinne Hugos – Erhabenheit und Groteske, Pathos und Gewöhnlichkeit vermische, so markiere sich die Oper durch ihren stark parodistischen Charakter, der den Weltschmerz des romantischen Helden ebenso aufs Korn nehme wie die Stereotypien des Melodramas, als Werk, das die Romantik bereits überwunden zu haben scheint. Gleichzeitig hätten Verdi und Boito aber – zumindest aus der Sicht des 19. Jahrhunderts – "a work more Shakespearean than the original" (S. 170) geschaffen. Im zweiten Hauptkapitel des Buchs, "Towards Theatre", gibt die Autorin einen Überblick über die polnische Rezeptionsgeschichte einiger dieser Opern. Dieser Teil, der gut ein Drittel der Arbeit ausmacht, kommt einigermaßen überraschend, wird er doch weder im Titel der Publikation noch im Klappentext thematisiert. Dabei ist Borkowska-Rychlewskas Ansatz stark polenzentriert, auch was die benutzte Literatur anbelangt. In Bezug auf die Geschichte der Opernrezeption im Polen des 19. Jahrhunderts, die in der englischsprachigen Community noch kaum behandelt wurde, schafft die vorliegende Publikation, selbst eine Übersetzung der polnischen Erstausgabe von 2013, hierdurch tatsächlich einen guten Überblick und einen geeigneten Startpunkt zur Untersuchung des polnischen Opernsystems im europäischen Kontext. Wieso dieser Umstand sowohl in der Verlagsinformation als auch im Paratext verschwiegen wird, bleibt jedoch schleierhaft. Anhand von fünf Werken wird hierbei nun der Versuch unternommen, am Beispiel der Warschauer Bühne nachzuzeichnen, wie die Shakespeare'schen Originalwerke im 19. Jahrhundert durch den Geist der Romantik langsam die Bearbeitungen im klassizistisch-konventionellen Stil wieder ablösten und die Bühne zurückeroberten. An dieser Entwicklung, so die These, habe auch die Oper ihren Anteil gehabt: Erst durch die quasi-shakespearianische Dramaturgie der romantischen Oper und die enthusiastische Aufnahme durch die Kritik sei eine Rehabilitierung des Dramatikers auf der Theaterbühne möglich geworden. Rossinis Otello wurde beispielsweise als Werk der universalen Romantik aufgefasst, das eben durch seine dezidiert kosmopolitische Tendenz auch ein Substitut für die sich erst langsam etablierende polnische Nationaloper darstellen konnte. Verdis Macbeth punktete trotz einiger Kritik durch den Einfluss des Übernatürlichen, die konsistente Psychologisierung der Figuren und das Übernatürliche – durch Qualitäten also, welche frühere Bearbeitungen konsequent zurückgeschraubt hatten. Gounods Roméo et Juliette wurde aufgrund der getilgten Widersprüchlichkeit kritisiert, obwohl das Werk selbst sozusagen auf einer Antithetik beruhe, wenn auch auf jener der melodramatischen Konventionalität; auch Thomas' Hamlet stand aus denselben Gründen in der Kritik. Verdis Otello hingegen drücke durch seine Verbindung von Melodik und Harmonik das romantische Konzept der Ganzheitlichkeit aus und könne somit getrost als "a musical Schlegel" (S. 256) bezeichnet werden kann. Shakespeares Werke, so kommt die Autorin zum Schluss, seien ideale Vorlagen für Opernadaptionen, da sie Gefühle direkt adressieren; besonders der "Romantic anthropocentrism" (S. 277) und sein Streben nach Ganzheit füge sich perfekt in die Dramaturgie des englischen Dramatikers ein. Shakespeare-Opern seien aber vor allem auch als Symptom der romantischen Musiklandschaft bewertbar, die per se bereits extrem homogen und vielfältig sei. Alina Borkowska-Rychlewska schafft es, uns einen guten Überblick über dieses weite Feld zu geben, der durch die Konzentration auf einige wenige Beispiele an manchen Stellen leider etwas zusammenhanglos wirkt, aber dennoch durchwegs fundierte Analysen bietet. Auch ein genaueres Lektorat, vor allem bei musikalischen Fachbegriffen und Personennamen, wäre wünschenswert gewesen. Dennoch bietet die Autorin vor allem im ersten Teil einige interessante Interpretationen und Adaptionsanalysen: besonders die Kapitel über Macbeth, Otello und Falstaff sollen an dieser Stelle hervorgehoben werden. Und auch für Recherchen über die Warschauer Oper des 19. Jahrhunderts und deren Rezeption ist die Publikation gewinnbringend – deshalb ist es allerdings verwunderlich, dass man erst vom inhaltlichen Fokus auf polnische Operngeschichte erfährt, wenn man das Buch bereits aufgeschlagen hat.
Seit die Fotografie technisch dazu in der Lage war, hat sie den Krieg begleitet. Das ist nun seit mehr als 150 Jahren der Fall. Fotografie im Krieg unternimmt am Ende des fotografischen Zeitalters eine Bestandsaufnahme, die sich in ihrer theoretischen Fundierung deutlich und erfreulich vom Gros der bisherigen Darstellungen zum Thema absetzt. Seine erste Beschäftigung mit dem Thema der Kriegsfotografie, so Bernd Hüppauf in der Einleitung, reiche bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Damals setzte er sich mit dem Werk des australischen Kriegsfotografen Frank Hurley auseinander, dem er mehrere Vorträge widmete, ohne dabei besonderes Interesse zu wecken. Hüppaufs Schlussfolgerung über das Forschungsfeld der Kriegsfotografie zu Beginn der neunziger Jahre fällt dann auch unmissverständlich aus: "Krieg und Fotografie waren keine Themen, und Kriegsfotografie existierte für die Forschung nicht" (S. 15). Das hat sich seither freilich gründlich geändert. Eine ganze Reihe wesentlicher Publikationen zum Thema erschien Ende der Neunziger des letzten bzw. Anfang des neuen Jahrtausends. Dazu kam dann noch der Schub des Gedenkjahres 1914, der in Erinnerung an den Beginn des Ersten Weltkriegs eine Welle an Veröffentlichungen – darunter auch einiges explizit zum Thema der Fotografie – hervorbrachte. In diesem Kontext, den Hüppauf stets gut im Blick hat, positioniert er dann auch sein eigenes Werk, das sich in seiner kulturgeschichtlichen Ausrichtung von der überwiegend "historisch-militärischen Perspektive auf den Krieg" (S. 24), wie sie in anderen Werken vorherrscht, absetzen soll. Dabei werde die Frage "Was sind Bilder?" in die Frage "Was tun Bilder?" umgedeutet. Anders formuliert: Wie ist es möglich, dass man als nicht persönlich Beteiligter überhaupt eine Vorstellung von etwas derart Unbegreiflichem wie einem Krieg haben kann? Um diese Problematik eindringlich darzustellen, greift der Autor auf den Begriff des Mythos zurück: "Wenn in den dichtesten Momenten des Ersten Weltkriegs, einem ausgefeilten Plan gemäß, bis zu 30 000 Menschen in 24 Stunden auf engem Raum zu Tode kamen, versagt das Verständnis" (S. 34). Die zehn Millionen Toten des Ersten Weltkriegs seien – wenngleich gesichertes Wissen – von der Lebensrealität der Zivilbevölkerung ebenso weit entfernt wie der seine Kinder fressende Kronos aus der griechischen Mythologie. Doch wo der Mythos reiner Phantasie entspringe, sei das Wissen vom Krieg realen Ursprungs und stets von einer Imagination begleitet, ohne die kein Bild vom Krieg zu machen sei. Daraus erwachse die Notwendigkeit, das Kriegsbild der Moderne frei von Verklärungen zu halten. "Empirie und kritische Methoden dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden" (S. 35). Die "Kleine Theorie der Kriegsfotografie", die Hüppauf im ersten Teil des Buches entwickelt, folgt dann auch einem interdisziplinären Ansatz, der den aktuellen Stand der Bildtheorie in Hinblick auf das Thema der Kriegsfotografie aufbereitet. Von Platon bis W. J. T. Mitchell reicht das Spektrum der Bezüge, anhand derer Hüppauf einen Überblick zur Theorie des Bildes gibt, der weit über die Grenzen des gesetzten Themas hinausweist. Eine der Stärken des Buches besteht darin, dass diese spezifische Anwendung bildtheoretischer Ansätze auch für jene Leser lohnend ausfällt, denen das Thema grundsätzlich nicht neu ist. Im Zentrum steht dabei stets eine klar – und durchaus wiederholt – formulierte Frage: Wie ist das Verhältnis zwischen Krieg (als reale Handlung), Fotografie (als Bilder produzierende Technik) und dem Wissen über den Krieg in einer nicht direkt davon betroffenen Gesellschaft (im Sinne einer Vorstellung, eines inneren Bildes) organisiert. Aufgabe einer Geschichte der Kriegsfotografie kann es folglich nicht sein, "nach dem Krieg, nach dem Krieg, der gleichsam vor dem Bild liegt, zu forschen. Sie behandelt vielmehr Entstehungsbedingungen und Folgen der spezifischen Kriegsbilder, die die Fotografie in dieser überschaubaren Phase der langen Kriegsgeschichte hergestellt hat. Sie sucht nach Ursprung und beschreibt Funktionen und Effekte" (S. 149, Herv. i. Orig.). Der hier formulierte Ansatz korrespondiert so mit einem Konzept des Fotografischen,[1] das weit mehr umfasst als das bloße Entstehen und Betrachten von Bildern. Demzufolge werden dann auch sämtliche Stufen, die eine Fotografie von ihrer Entstehung bis zur Rezeption durchläuft, behandelt. Fragen zur Authentizität wie zum besonderen Zeichencharakter der fotografischen Technik werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Medien, in denen die Bilder verbreitet werden und die Diskurse, die sie auslösen oder befeuern. "Für das Kriegsbild gibt es kein außerhalb der Medien. Sie sind immer schon im Krieg und im Bild. Sie sind an der Konstruktion ihres Gegenstandes konstitutiv beteiligt. Vor den Medien gibt es keinen Krieg" (S. 98). Für Hüppauf geht es dann auch darum – wie er mit Bezug auf Sybille Krämer festhält –, die "Idee von der Transparenz der Medien zu unterminieren", denn nur so könne "Kriegsfotografie zu einem Element der Gesellschaftsgeschichte werden" (S. 122). Dabei gilt es die rasche Veränderung der Medien, wie sie seit dem Ersten Weltkrieg zu beobachten ist, mitzudenken. Während Paul Virilio noch Krieg und Kino zusammendachte, wurde die Berichterstattung über den Golfkrieg bereits an den Gesetzmäßigkeiten der Massenmedien – allen voran dem Fernsehen – ausgerichtet. Die Veränderungen durch Internet und digitale Technologien sind wesentliche Merkmale unserer Zeit, denen Hüppauf dann auch den letzten Teil seines Buches widmet: "Was als Sensation begann, wird zur Langeweile. Die Kriegsfotografie, in Routine eingegangen, erzeugt Desinteresse. Selbst spektakuläre Fotos sind in kurzer Zeit vergessen. […] Der materielle Gehalt des Kriegs hat sich so verändert, dass er nicht mehr als Stoff für innere Bilder taugt. Fotografie liefert keine Bilder mehr, die zu dem großen gesellschaftlichen Projekt, den Krieg zu verstehen, um in zu beherrschen, beitragen" (S. 310). In einem der Fotoessays, die das Buch begleiten und die die entwickelten Überlegungen durch konkrete Fotos ergänzen, findet sich dann auch nicht das Bild einer Kampfhandlung, sondern das eines Kontrollraums, den Hüppauf das "neue Schlachtfeld" nennt. "Es ist kein Feld des Todes oder der Helden, sondern der Computer-Spezialisten" (S. 318). Von da wäre es nur ein kleiner Schritt zu einem anderen bekannten Kriegsfoto, das stellvertretend für den hier beschriebenen Wandel stehen kann: Jene Aufnahme aus dem Situation Room, die Barak Obama, Hillary Clinton und andere dabei zeigt, wie sie der Übertragung der Tötung Osama bin Ladens zusehen. Was sie genau sehen, ist auf dem Bild nicht zu erkennen und kann bestenfalls anhand ihrer Gesichtsausdrücke erahnt werden. Dabei wird umso deutlicher, dass wir es heute mit Bildern vom Krieg zu tun haben, die radikal anderen Gesetzmäßigkeiten folgen, als das bei Robert Capa, Gerda Taro oder gar Roger Fenton der Fall war. Zwischen diesem Ausblick und der einführenden "Kleinen Theorie der Kriegsfotografie" steht ein Abschnitt, der mit "Stationen der Kriegsfotografie" überschrieben wird. Der Autor nimmt darin anhand konkreter Ereignisse eine historische Verortung der Kriegsfotografie vor: Amerikanischer Bürgerkrieg, Krimkrieg, Spanischer Bürgerkrieg, die beiden Weltkriege, Vietnam, Bosnien, Irak, Syrien – die Stationen sind die (aktualisierten) bekannten. Aber Hüppauf geht es auch hierbei nie um eine Listung oder einen simplen Vergleich der behandelten Fotos. Vielmehr steht auch im Zentrum dieses Teils stets die Suche nach der Teilhabe der Fotografie an einem Wissen über den Krieg. Die theoretische Verortung ist in diesem zweiten großen Abschnitt des Buches so dicht, dass sich der Unterschied zum vorausgehenden Kapitel kaum bemerkbar macht. Allerdings fällt spätestens an dieser Stelle auf, dass ästhetischen Kategorien für ein Buch, das sich explizit mit Fotografie beschäftigt, überraschend wenig Bedeutung zukommen, was sich auch in der zurückhaltenden Illustration und der eher durchschnittlichen Qualität der Abbildungen niederschlägt. Selbstverständlich ist der Wert solcher Fotografien, wie sie hier im Fokus stehen, in erster Linie einer der Information und des Nachrichtenwerts. Doch gibt es visuelle Strategien, die sich mit dieser Anforderung verbinden lassen. Die bekanntesten Bilder der Kriegsfotografie belegen diese Annahme und auch aktuelle Beispiele finden sich. So hält etwa Otto Karl Werckmeister in Der Medusa-Effekt. Politische Bildstrategien seit dem 11. September 2001 (2005) fest, dass James Nachtwey, den Hüppauf als "einen der mutigen Kriegsfotografen der Gegenwart" (S. 107) erwähnt, sich bei seinen Aufnahmen von Massengräbern in Ruanda und Goma (1994) auch stets an ästhetischen Kriterien orientierte. So verweisen seine Bilder auf Aufnahmen, die George Rodgers 1945 bei der Befreiung des KZs in Bergen-Belsen gemacht hatte, wodurch Nachtwey seine Behauptung unterstreicht, die Massaker in Ruanda seien völkerrechtlich als Genozid zu beurteilen. Ein weiteres Beispiel, das zudem noch die Grenzen der gegenwärtigen Kriegsfotografie problematisiert, ist Thomas Ruffs Jpeg ny02.[2] Das Foto zeigt das kollabierende World Trade Center nach den Terroranschlägen von 09/11. Die Aufnahme ist dem Strom der abertausenden Bilder entnommen, die in Folge des Attentats durch die Nachrichtenkanäle gespült wurden. Die spröde Materialität des Fotos wurde dabei von Ruff visuell überhöht, wodurch das Bild immer auch seine Entstehungsbedingungen miterzählt. Ruffs Aufnahme – die primär dem Kunstsektor zuzuordnen wäre – ist aber auch deshalb relevant, weil sie ein Ereignis behandelt, das in Fotografie im Krieg kaum Erwähnung findet: den neuen Krieg des Terrors bzw. den Krieg gegen den Terror, der nicht nur danach verlangt, all das, was nach bisherigen Maßstäben als kriegerische Handlung gegolten hat, neu zu bewerten, sondern auch ständig neue Bilder entstehen lässt. Ruffs Arbeit kann als eine erste bemerkenswerte Annäherung an diese Herausforderungen gelten. Die klare Stärke von Fotografie im Krieg liegt darin, dass es der Autor schafft, das Thema der Kriegsfotografie aus dem Bereich der allzu linearen, einmal technisch, einmal historisch orientierten Darstellungen zu lösen und einer Befragung zu unterziehen, die den aktuellen fotografie- und bildtheoretischen Ansätzen genügt. Eine Weiterführung der im letzten Abschnitt des Buches angestoßenen Überlegungen zu einer Neubewertung der Kriegsfotografie vor dem Hintergrund der sich veränderten Gegebenheiten und einer eventuell notwendigen Erweiterung des Untersuchungsfeldes steht derweil noch aus. Auf Leselisten zum Thema Kriegsfotografie wird Bernd Hüppaufs Buch – verdienter Maßen – dennoch ab sofort regelmäßig zu finden sein. --- [1] Zum Begriff des Fotografischen bzw. eines fotografischen Paradigmas, wie ihn Herta Wolf in Anschluss an Rosalind Kraus eingeführt hat, siehe Herta Wolf (Hg.): Paradigma Fotografie. Fotokritik am Ende des fotografischen Zeitalters, Frankfurt: Suhrkamp 2002. [2] Zu einer anderen Aufnahme aus Ruffs Jpeg-Serie sowie zum Begriff der Medienästhetik im Kontext der "Neuen Medien" siehe Jens Schröter: "Medienästhetik, Simulation und 'Neue Medien'", in: zfm. Zeitschrift für Medienwissenschaft, 1/2013, S. 88–100.
Das Cover des Sammelbandes Self-Tracking, Selfies, Tinder und Co. ziert die Darstellung eines ausgestreckten Arms – ein Smartphone in der Hand haltend, Bildschirm und Frontkamera auf das Selbst gerichtet. In diesem reflexiven Bild kommt der im Untertitel des Bandes explizierte Anspruch, "Konstellationen von Körper, Medien und Selbst" zu untersuchen, zum Ausdruck. Hierfür stecken die Herausgeber Martin Stern und Daniel Rode in der Einleitung ein weites begrifflich-theoretisches Feld ab, innerhalb dessen sich die Autor*innen des Bandes, der im Umfeld der Soziologie, Pädagogik und Sportwissenschaft entstanden ist, für ihre jeweilige Beschäftigung mit "Self-Tracking, Selfies, Tinder und Co." ebenso weiträumig verorten. Die in diesen Untersuchungen zentralen Begriffe Körper, Medien, Selbst und Konstellationen haben uns als Rezensent*innen indes dazu inspiriert, über sie und damit den Sammelband selbst in den Dialog zu treten. Aus dem Gespräch heraus versuchen wir, den Band auf seine disziplinäre Anschlussfähigkeit zu untersuchen und unser Verständnis der Beiträge dialogisch zu entfalten. Wie das Cover des Bandes richten wir in unserer Rezension also auch den Blick auf uns selbst, oder besser: unser Fach, die Medienwissenschaft. Laura Katharina Mücke spricht dabei aus Sicht der ersten beiden Segmente des Sammelbands, Robert Dörres Ausführungen nehmen auf die letzten beiden Abschnitte Bezug – eine Aufteilung, die sich nicht zuletzt aus den jeweiligen Forschungsinteressen ergeben hat, die im rezensierenden Blick selbstredend mitklingen. Das entstandene Gespräch befragt die einzelnen Beiträge des Sammelbands also aus einer dezidiert medienwissenschaftlichen Perspektive und versucht damit auch, akademische Disziplinen miteinander in den Dialog zu bringen. KÖRPER Laura: Der Band begreift den Körper gleichsam als Agenten und Symptom von Subjektwerdung in medialen Konstellationen. Eine kritische Befragung des Begriffs des Körpers steht dabei aber, (wie ich es sehe), allerdings nur selten im Vordergrund. Dieser wird lediglich etwa über den soziologischen Leibbegriff Robert Gugutzers, der selbst 2016 einen Band zum Self-Tracking mitherausgegeben hatte und der den Leib als Variable zwischenmenschlicher Interaktion beschreibt, sowie über leibphänomenologische Zugriffe etwa Helmuth Plessners, Pierre Bourdieus oder Maurice Merleau-Pontys grundiert. Robert: Anschaulich wird dabei aber schon, wie der Band den Körper zugleich als Werkzeug wie als Bühne von Subjektivierung versteht. Beispielsweise Thomas Dambergers Überlegungen zum "Self-Tracking als medienpädagogische Herausforderung" nehmen den Körper als Medium in den Blick, formulieren von dort aus allerdings vornehmlich Bedenken: "[es] besteht die Gefahr einer Identifikation des Selbst mit dem, was datenmäßig erfasst und zahlenmäßig abgebildet wird. Der Körper nimmt dann lediglich und zugleich ausschließlich die Rolle eines Mediums an, in dem das ist und wirkt, was der Mensch eigentlich zu sein scheint" (S. 217). Über diese kausale Logik hinaus gewinnt in den Beiträgen von Clarissa Schär, Benjamin Zander und Daniel Rode ein Konzept an Gewicht, das vom letzteren als "Körperlichkeit des Sozialen" (S. 154) beschrieben wird und die somatisch-grundierten Subjektivierungspraktiken innerhalb sozialer Lebenswelten verortet. Ob Tracking oder Bilderproduktion, die beschriebenen Medienpraktiken werden dabei immer auch als Verwirklichung somatischer Optimierungsimperative gelesen. Laura: Allerdings lässt der Band zwischen den aufgezeigten Optimierungsimperativen insbesondere eine genderpolitische Dimensionierung missen, die sich in formeller Hinsicht übrigens auch in der ungleichen Besetzung der Autor*innen und teilweise im Fehlen von genderneutraler Sprache verdeutlicht. Gerade im Hinblick auf das im Buch angesprochene Thema des sportlichen, sich selbst verhandelnden und identitätspolitisierenden Selbst (in den Beiträgen von Martin Stern zur Individualisierungs-Optik beim Skaten als "Passungsverhältnis" (S. 47), in Sascha Oswalds These, dass Körper und Geist beim Tinder-Wischen getrennt agieren (S. 72), und in Karolin Eva Kapplers, Eryk Nojis und Uwe Vormbuschs Fallstudien zu zwei männlichen Probanden, die die Apps zum Sport und zu Stressbewältigung nutzen) ist es verwunderlich, dass die wichtige Infragestellung von biologischem und sozialem Geschlecht keinerlei Berücksichtigung findet. Obwohl dabei etwa historische Perspektiven auf Selbstvermessungspraktiken wie etwa das Tagebuch zum Tragen kommen, wird die subversive Funktion der Körper lediglich in jenen Texten besprochen, in denen Körperlichkeit in ihrer sozialen Verfasstheit thematisiert wird: etwa in der Erwähnung einer vorwiegend weiblich besetzten Bildkultur von Selbstvermessungs-Apps wie Fitbit oder Misfit im Text von Franz Krämer und Denise Klinge und insbesondere in der soziohistorischen Befragung des Zusammenhangs von Selbstvermessungs-Technologien und Körper in Bezug auf Ernährung als Praxis der Selbstreflexion im Artikel von Gerrit Fröhlich und Daniel Kofahl. Robert: Im zweiten Teil leistet das besonders der Artikel von Clarissa Schär. Dieser verortet die Selbstdokumentation von Jugendlichen in sozialen Medien ostentativ zwischen der Erfüllung hegemonialer Körpernormen und ihrer subversiven Umgehung, wodurch nicht zuletzt die damit einhergehenden Aushandlungsprozesse fokussiert werden (S. 188ff). Medienpraktiken wie das Self-Tracking oder die fotografische Selbstdokumentation ziehen so allerdings Fragen nach sich, denen lediglich mit einer Aufwertung des Medienbegriffes nachzukommen wäre. MEDIEN Laura: Stimmt, der definitorische Zugriff auf Medien wird nämlich lediglich in der Einleitung der Herausgeber aufgegriffen, wo ein deterministisches Medienverständnis von medialen Repräsentationen als Manipulationen und ein funktionalistisches Medienverständnis vom Medium als Werkzeug und komplexeren Wirkverhältnissen unterschieden wird (vgl. S. 23). Dieses Spektrum wird jedoch nur von wenigen Artikeln ausgereizt bzw. überhaupt thematisiert. Robert: Ich kann diesen Eindruck nur bekräftigen, die Ästhetik, Geschichte, Theorie oder Kultur digitaler Medien scheint einfach nicht im Interessensbereich der Autor*innen zu liegen. Zumindest das von Dir zitierte funktionalistische Medienverständnis wird aber hin und wieder relevant, wenn auch erneut lediglich in Bezug auf den Körper. Vor allem die Beiträge von Thomas Damberger und Simon Schaupp verdeutlichen dahingehend, wie die quantified self (QS)-Bewegung den eigenen Körper mediatisiert und zum Ziel wie zum Werkzeug ihres Selbstverbesserungswillens macht. Laura: Aus meiner Lektüre kristallisiert sich eher der Eindruck eines vermehrt deterministischen Verständnisses heraus. Häufig werden Medien in diesem Sinne lediglich als Verrechnungsinstrumente begriffen, die den von Dir angesprochenen Selbstverbesserungswillen automatisch hervorrufen würden. Robert: Einem solchen deterministischen Medienverständnis unterliegen aus meiner Sicht auch die verschiedenen Bemerkungen zu körperlichen Repräsentationen. So geht es anders als proklamiert nur selten um Aspekte einer "medienvermittelten Körperlichkeit" (S. 184), sondern viel häufiger um medienvermittelte "Körperbilder" (S. 186). Dabei hätte die Frage danach, ob neue Medientechniken auch neuen Formen von Körperlichkeit und Körpererfahrung sekundieren können, durchaus instruktiv sein können. Laura: Diese einseitigen Auslegungen medialer Wirkzusammenhänge resultieren ganz wesentlich aus der fehlenden Beschäftigung mit kontemporärer Medientheorie. Während der Artikel von Gerrit Fröhlich und Daniel Kofahl zum diet-Tracking mittels des Terminus "mediale[r] Biografiegeneratoren" (S. 128) immerhin die Verwobenheit von Medium und Selbst weiter zu spezifizieren sucht, findet sich im Beitrag von Franz Krämer und Denise Klinge, die Bilder als "Hilfsmittel der Orientierung und Verständigung in sozialen Situationen" (S. 108) verstehen, beispielsweise keinerlei dezidierte Bezugnahme auf einen fachlich verankerten Medienbegriff. Dabei wären ihre Beschreibungen von Technologien des Selbst für mich insbesondere anschlussfähig an aktuelle medienwissenschaftliche Perspektiven, wie sie etwa im Sammelband Locative Media Medialität und Räumlichkeit – Multidisziplinäre Perspektiven zur Verortung der Medien (2013) abgebildet sind, der über mediale Räume und dividuelle Verortungen spricht, oder in Smartphone Ästhetik. Zur Philosophie und Gestaltung mobiler Medien (2018), weil diese Bände das Nutzungssubjekt – das Selbst – explizit aus dem Medialen heraus denken. SELBST Robert: À propos, die Beiträge des Bandes zeigen ein dezidiertes Interesse an einem "kalkulierten Wissen" über das Selbst, das sich im Befragen der technologisch bedingten "Arbeit am Selbst" (S. 19) manifestiert. Hierbei spielt die Dimension der Selbsterkenntnis eine zentrale Rolle, wobei es einen klaren Tenor zu geben scheint: Die kalkulierende Selbstevaluation führe den meisten Autor*innen zufolge gerade nicht zu einem elaborierten Selbstverständnis. Laura: Hast du ein Beispiel dafür? Robert: Thomas Damberger setzt beispielsweise bei der Ideengeschichte der Selbsterkenntnis an und differenziert zwei paradigmatische Grundhaltungen, die er aus Philosophien der griechischen und römischen Antike herleitet. Während im ersten Fall das Selbst in dialogischer Anschauung zur Selbsterkenntnis gelangt, bleibt die zweite Variante dem Autor zu Folge bei einer erkenntnisarmen Beschreibung stehen. Medientechnische Praktiken der Selbstvermessung seien nun der Mentalität der römischen Antike näher, in der eine Beschäftigung mit dem Selbst vor allem über deskriptive und aufzeichnende Verfahren erfolgte, die jedoch über das Selbst nichts zu entbergen vermögen (vgl. 210ff). Ob dieser Dualismus eine wohlbegründete Differenz veranschaulicht oder lediglich einen medienkulturkritischen Vorwand darstellt, bleibt für mich trotz Dammbergers intensiver philosophischer Auseinandersetzung fraglich. Laura: Eine weitere identitätspolitische Sicht weist das Buch in der durch Tracking-Apps etablierten Annahme des Selbst als unternehmerisches, sich selbst optimierendes auf. In diesem Sinne wird die Emanzipation des Selbst durch Prozesse der Reflexion betont: Etwa in der Relationalität, die sich als das Erproben von Passungsverhältnissen, der Versicherung in einer unsicheren Welt, Selbstbeherrschung und Identitätssuche (vgl. S. 129) veräußert, wird mit Michel Foucault das Selbst schlussendlich eher implizit zwischen Ermächtigung und Unterwerfung lokalisiert. Robert: Immer wieder fällt diese Bewertung jedoch zu Gunsten der Unterwerfung aus: So wird z. B. im Beitrag von Simon Schaupp Selbstevaluation im Zuge einer "materialistischen Dispositivanalyse" (S. 227) sogar als Teil eines übergeordneten kybernetischen Paradigmas gedeutet. Was dabei – außer am Rande bei Martin Rode – keine Erwähnung findet, ist die Tatsache, dass man die Praktiken der QS-Bewegung nicht nur als Verlust einer reflexiven Fähigkeit der Selbsterkenntnis oder als Einspannung in ein kybernetisches System deuten kann, sondern dadurch auch – wie in der Einleitung im Sinne Nelson Goodmans beschrieben – neue "Weisen der Welterzeugung" (S. 16) entstehen können und sich das Selbst in diesen neuen Welten neu erfahren kann. Laura: Ergänzen würde ich dahingehend aber schon, dass die Beziehung zwischen Medium, Körper und Selbst in dem Sammelband als eine dynamische und wechselseitige erscheint, die jedenfalls in vielen der Fallstudien der Artikel als solche zumindest erwähnt wird. Dafür scheint insbesondere der in der Einleitung aufgerufene Begriff der Konstellationen interessant. KONSTELLATIONEN Robert: An das Denken in Konstellationen statt Entitäten wird in der Einleitung zwar vielversprechend herangeführt, der Anspruch der Autor*innen, die verschiedenen Begriffe und Dimensionen in relationalen Zusammenhängen zu denken, gelingt in den Artikeln jedoch nur mit Einschränkungen. So reduziert sich der theoretisch durchaus elaborierte Ansatz in den einzelnen Beiträgen zumeist auf bilaterale Gefüge von z. B. Körper und Selbst oder Selbst und Medium. Von der holistischen Geste der Einleitung bleibt daher häufig nur ein Fingerzeig. Laura: Da würde ich Dir nur teilweise zustimmen. Denn neben den wenig tiefen Texten, die unnötigerweise allgemeingültige Diagnostiken zum digitalen Zeitalter proklamieren möchten – so wie Karolin Eva Kappler, Eryl Noji und Uwe Vormbusch etwa die zeitgenössische Überwachungsgesellschaft, einen Verlust stabiler Selbstbilder und eine grundlegende Unsicherheit über den Wert der Dinge beklagen (vgl. S. 84) – gibt es immerhin Texte, die den vorübergehenden Charakter solcher Konstellationen betonen und Konstellationen auch jenseits bilateraler Konstrukte denken. Etwa der Beitrag von Martin Stern weist individuelle Performanzen von Skating-Posen stets als ein wechselseitiges Verhältnis in potentialis aus, das sich erst im Zusammenspiel von sportlicher Praxis, instantaner Videoaufnahme des moves und Weitertragen des Video-Materials in der community etabliert, das letztlich die Sportart selbst erst formen würde. Robert: Mein Eindruck ist jedenfalls, dass sich diese fehlende Relationalität auch in der asymmetrischen Gewichtung von Theorie und Analyse manifestiert. Die Darstellungen verharren häufig im Abstrakten und immer wieder verliert der theoretische Höhenflug die phänomenale Basis, von der aus gestartet wurde, aus dem Blick. So muss sich beispielsweise die Tauglichkeit des vielversprechenden Analysemodells, das Daniel Rode in seinem Beitrag entwickelt (vgl. S. 163ff), nie an einem Beispiel bewähren. Die wohltuende Ausnahme bildet hierbei der Beitrag von Benjamin Zander, der seine methodischen Überlegungen zu Gruppendiskussionen immer wieder an Fallbeispiele aus seiner eigenen Forschung zu "sport- und körperbezogene[n] Orientierungen von Jugendlichen" (S. 249) zurückbindet und dadurch den Mehrwert seiner Anregungen schlüssig plausibilisieren kann. Letztlich ist seine Aufmerksamkeit dabei aber auch eher 'Verhältnissen' als Konstellationen gewidmet. Laura: Zumindest in puncto Fallstudien verspricht der klar sozialwissenschaftlich grundierte Band tatsächlich einen Zugewinn: Viele der Artikel greifen auf Datenmaterial aus qualitativen Studien (oder Zwischenständen daraus) zurück und bieten somit eine konkrete Anwendung: So befragen Kappler, Noji und Vormbusch Menschen auf die konkrete Auswirkungen, die Vermessungstechnologien auf sie nehmen und Oswald befragt Personen auf das Immersionspotenzial ihrer Tinder-Nutzung, wodurch den Nutzer*innen zumindest vorübergehend eine Stimme gegeben wird. Gleichsam scheint der Rückbezug der Studien auf kulturwissenschaftliche bzw. -theoretische Fragestellungen, wie Du schon sagst, letztlich nur marginal repräsentiert. SCHLUSS Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass im medienwissenschaftlichen Blick auf den sport- und sozialwissenschaftlichen Band deutlich wird, dass hier nicht etwa, wie eingangs ausgewiesen, die facheigenen Gegenstände als "Beobachtungskategorie[n]" (S. 153) fungierten, um den tendenziell kulturkritischen Befürchtungen ein Gegenangebot machen zu können. Vielmehr hat der Band, der vom Spielerischen als mediale Praktik ausging und in seiner Einleitung eine thematische wie interdisziplinär anschlussfähige Basis eröffnet hat, einen ernsthaften Versuch der Bindung an die Diskurse seiner gewählten Gegenstände – die Medien – eher verpasst. Statt einer Heterogenität und Vielseitigkeit der Medialität, die sich im Titel über die Aufzählung "Self-Tracking, Selfies, Tinder und Co." vielversprechend andeutete, beschäftigen sich die allermeisten Beiträge des Bandes ausschließlich mit Self-Tracking, wodurch die kulturellen Gefüge zwischen verschiedenen Praktiken leider ebenfalls aus dem Fokus geraten. Statt diese Relationalitäten und Konstellationen ernst zu nehmen, wird in den meisten Beiträgen zusätzlich die unterkomplexe Annahme von determinierenden – manipulierenden – Medien weitergereicht, statt von reziproken, ephemeren Verhältnissen auszugehen, die das digitale Zeitalter zuhauf prägen. Dass Publikationen dieser Art jedoch über ihre Sichtbarkeit im geisteswissenschaftlichen Fachgefüge, das sich nicht zuletzt auch durch das Publizieren in denselben Verlagen (hier: transcript) ergibt, zu interdisziplinären Diskussionen anregen (und auch anregen sollen!), sollte die kontroverse, dialogische Form unserer Rezension nachdrücklich betonen. Allein im interdisziplinären Dialog und im gegenseitigen Verständlichmachen fachspezifischer Anliegen, so denken wir, lassen sich die Schwierigkeiten lösen, die entstehen, wenn sich andere Fachdisziplinen selbstverständlicherweise medienwissenschaftlicher Gegenstände bedienen. Literatur: Duttweiler, Stefanie/Gugutzer, Robert/Passoth, Jan-Hendrik/Strübing, Jörg: Leben nach Zahlen. Self-Tracking als Optimierunsprojekt? Bielefeld: transcript 2016. Buschauer, Regine/Willis, Katharine S.: Locative Media. Medialität und Räumlichkeit – Multidisziplinäre Perspektiven zur Verortung der Medien / Multidisciplinary Perspectives on Media and Locality. Bielefeld: transcript 2013. Ruf, Oliver: Smartphone-Ästhetik. Zur Philosophie und Gestaltung mobiler Medien. Bielefeld: transcript 2018.
This article gives a comprehensive overview of the genesis of the current crisis in Yemen, from the pre-1990 situation to the March 2015 airstrikes on Yemen by Saudi Arabia. The author dissects the country's party politics, the Yemen Spring, the north-south divide, and the development of Huthi power from a regional insurgency in the early 2000s to being able to launch a full coup in February 2015. He also discusses the long-term impact of the crisis, including economic collapse, the impact on oil production, the terrorist threat, and the prospects for foreign intervention. (Asian Aff/GIGA)
Wäre die Gegenwart eine andere, hätte im Mai 2020 die achte Ausgabe der Konferenz "Theater und Netz", einer Initiative von nachtkritik.de und der Heinrich-Böll-Stiftung, stattgefunden. Stattdessen ergab sich für Theaterschaffende, Kritiker*innen und Publikum reichlich Gelegenheit, das Verhältnis von Theater und Netz in actu auszuloten: Durch die Ausgangsbeschränkungen befeuert, verlagerte sich das Theatergeschehen in die digitale Experimentierstube. Im Oktober erschien nun der Band Netztheater, der in 21 Beiträgen die Erfahrungen der vergangenen sechs Monate reflektiert –fundiert durch die Expertise der im Format "Theater und Netz" seit 2013 geleisteten Pionierarbeit. Die Kürze der zwei- bis siebenseitigen Beiträge, gepaart mit der Erfahrungsdiversität aus Herstellung, Rezeption und wissenschaftlicher Auseinandersetzung, hat entscheidende Vorteile: Hier wird nicht lange umständlich unter Ausrufung irgendeines "Post-" herumgeredet oder die beliebte Formel strapaziert, Theater müsse "neu gedacht" werden. Die Beitragenden verbindet die gemeinsame Sache und so kommen sie rasch zum Punkt. Als Hybrid aus theoretischen Positionen und reflektierender Praxis bündelt die Publikation praktisch verwertbares und weiterentwickelbares Wissen kompakt und beinahe in Echtzeit. Daher verhandelt diese Rezension die Beiträge nicht chronologisch, sondern führt einander ergänzende Perspektiven zu zentralen Aspekten wie Dramaturgie, Community, Interaktion etc. kommentierend zusammen: Der Band eröffnet mit einem Praxisbericht des geglückten Burgtheater-on-Twitter-Experiments #vorstellungsänderung, das tausende Mittweeter*innen auch abseits des Abopublikums rekrutierte. Projekte wie dieses geben Hoffnung, dass die Theater, die sich im Netz oft als singuläre kulturelle Leuchttürme gebärden, durchaus von den Praktiken der Sozialen Medien profitieren können: Like, share, comment, retweet sind schließlich nichts anderes als digitale Kürzel für gemeinschaftsstiftende Interaktionen, basierend auf Emotion, Zuspruch, Diskussion und Multiplikation. Vielleicht sind in Zukunft ja auch vermehrt offen und öffentlich geführte Dialoge zwischen Theaterhäusern zu erwarten? Netztheater geht davon aus, dass die Suche nach digitalen künstlerischen Ausdrucksformen sich nicht erst daraus ergibt, dass Hygieneregeln und Distanzierungsvorgaben die Modi des Zuschauens kurzfristig verändert haben. Auch tradierte Annahmen über das Publikum sind zu überprüfen. In ihrem kollaborativen Text "Das Theater der Digital Natives" beobachten Irina-Simona Barca, Katja Grawinkel-Claassen und Kathrin Tiedemann, dass die Digitalisierung längst "in Form von Alltagstätigkeiten und Wahrnehmungsweisen" (S.16) im Theater angekommen sei. Das Theater ist kein geschützter Ort, an dem die Zeit stehen geblieben ist. Vielmehr tragen die Zuschauer*innen die Welt, in der sie leben, unweigerlich in ihn hinein. Das betrifft auch Praktiken des Multitaskings bzw. des 'Second Screen', also die Gleichzeitigkeit mehrerer Interfaces und Informationsquellen. Jahrhundertelang war der zentralperspektivische Blick der Barockbühne prägend für die Organisation einer exklusiven Aufmerksamkeit im Theater. Wiewohl es also eine neue Erfahrung für die Theaterhäuser ist, "Nebenbeimedium zu sein" (S. 20), wie Judith Ackermann betont, ist es höchste Zeit, diese 'verstreute' Aufmerksamkeit im Inszenierungsprozess aktiv mitzudenken und gezielt einzusetzen. Dabei ist die Diversität des Publikums inklusive der unterschiedlich ausgeprägten Media Literacy zu beachten, denn nicht alle Zuschauer*innen werden sich augenblicklich z. B. in einer gamifizierten virtuellen Umgebung zurechtfinden: "Indem ich im digitalen Raum Zusatzinformationen – Hintergrundinfos zum Stück, zur Produktion – zu meinen Inszenierungen streue, kann ich zum Beispiel auch dem 'analogen Publikum' einen Mehrwert bieten, der es aber nicht verschreckt." (S. 22) Für eine Dramaturgie des Digitalen ist Aristoteles allenfalls partiell ein guter Ratgeber. Zu viele Komponenten sind neben 'der Story an sich' an der Architektur der Erzählung beteiligt. Einige Elemente des 'klassischen' Storytellings lassen sich psychologisch für den digitalen Raum begründen: Das Überschreiten der 'Schwelle' etwa wird als zentraler Moment markiert, zumal die Spielregeln für das Dahinterliegende noch nicht festgelegt sind – die Verständigung auf "Floskeln, Rollen und Situationen" (S. 71) hat erst zu erfolgen. Friedrich Kirschner, Professor für digitale Medien an der Ernst Busch Berlin, schlägt vor, die zur Vermittlung von "Rollen- und Erlebnissicherheit" (ebd.) dringend nötigen Ausverhandlungsprozesse im Rahmen der jeweiligen Inszenierung ästhetisch zu gestalten. Dabei setzt er auf ein Miteinander, "das im Gegensatz zu den treibenden Kräften der Plattformhalter auf Erkenntnis gerichtet ist; das Handlungsfähigkeit vermittelt anstelle von Determinismus" (S. 73). In diesem Sinne schlägt Ackermann überdies vor, "modular" zu denken, also "leichte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten" zu schaffen, "indem man immer wieder die Möglichkeit gibt dazuzustoßen" (S. 21). Wiederholt wird das Serielle als Chance für neue Theaterformen ausgewiesen, beispielsweise um "durch gemeinsames, geteiltes Wissen über einen langen Zeitraum […] eine Beziehung zu Figuren auf[zu]bauen, sie mit der eigenen Lebensrealität ab[zu]gleichen und mit Freund/innen [zu] diskutieren" (S. 72), wie Kirschner in "Teilhabe als Notwendigkeit: Theater als Raum pluraler Gemeinschaften" schreibt. Um diese Gemeinschaftsbildung ist es auch Christiane Hütter zu tun: Die Community ist das Herzstück des Theaters, weshalb die künstlerische Energie aktuell vor allem darauf zu verwenden sei, "dass Leute wiederkommen, dass sich Routinen und Rituale entwickeln, dass serielle Formate entstehen" (S. 45). Diese Community aufzubauen, "das ist ein Handwerk, das eine Strategie, Zeit und Inhalte benötigt" (S. 30), weiß auch Christian Römer, Referent für Kulturpolitik und Neue Medien der Heinrich-Böll-Stiftung, in seinem Plädoyer "Für ein Theater @home!". Essentieller Bestandteil dieser Strategie, die vorerst noch strategisch auf eine Gemeinschaft "vor der Bezahlschranke" setzen müsse, sei die "Arbeit an der eigenen Identität als Theater im Netz" (ebd.). "Ein Schaufenster in die eigene Vergangenheit stärkt die Bindung des Publikums an 'sein' Theater." (S. 29) Man möchte hinzufügen, dass die "Verbindung zur [eigenen] Geschichte" (ebd.) auch nach Innen identitäts- und strukturbildend wirken und so womöglich die ein oder andere Erschütterung abfangen kann, die die Theaterschaffenden gegenwärtig persönlich und als Gemeinschaft erleben. Wie zugkräftig Selbstmarketing bzw. 'Branding' in Sachen Follower*innenschaft ist, lässt sich beispielsweise bei erfolgreichen Influencer*innen beobachten. Der Dramatiker und Dramaturg Konstantin Küspert zeigt in "Sozialmediale Theaterräume: Die performative Parallelwelt von TikTok" überaus schlüssig auf, welche "Grundelemente theatraler Praxis" in Social-Media-Formaten zu finden sind: "TikToks müssen, um erfolgreich zu sein, praktisch immer eine Pointe haben, meistens überraschend und lustig, und damit grundsätzliche Elemente einer Narration – teilweise regelrechte Fünf-Akt-Strukturen oder Rekontextualisierungen im Miniformat – nachbauen." (S. 26) Auffällig sind auch Praktiken des Samplings, wie sie schon in Hans-Thies Lehmanns Postdramatische[m] Theater, das jüngst seinen zwanzigsten Geburtstag feierte, zu finden sind: Denn auch bei TikToks wird "reinszeniert, kontextualisiert und koproduziert" (ebd.). Aber manchmal ist es gerade das Ähnliche, das trennt. Man stelle sich etwa einen Burgschauspieler auf der Bühne eines Kölner Karnevalsvereines vor. So verlockend wasserdicht die von Küspert angestrengte Gleichung auch anmutet, lässt sich eigentlich nur in der konkreten Anwendung überprüfen, "was vom eigenen Formenrepertoire übersetzbar ist" (S. 84). Der schmerzliche Verlust öffentlicher Orte, zu denen auch das Theater als Raum der gesellschaftlichen Verständigung gehört, zieht sich leitmotivisch durch die Texte des Sammelbandes. "Die Corona-Krise ist eine Krise der Versammlung" (S. 35), bringt Dramaturg Cornelius Puschke diesen Umstand zu Beginn seines "Plädoyer[s] für 1000 neue Theater" auf den Punkt. Dass es sehr wohl auch im Internet Formen von Gemeinschaftsbildung gibt, die sich auf dezentrale Weise organisieren, beobachtet Christiane Hütter mit kritischem Interesse: "QAnon und Konsorten glänzen mit orchestriertem Storytelling, outgesourced an viele, mit einem übergeordneten World-building-Framework, das Inkonsistenzen erlaubt" (S. 41). Eine Aufgabe des Theaters könnte es sein, positive Gegenangebote zu entwerfen, die dieser Sehnsucht nach Gemeinschaft, Austausch und gemeinsamer Erzählung entsprechen. Wie aber können solche Dialog und Austausch befördernden Formate aussehen? Die interdisziplinäre Künstlerin und Game Designerin Christiane Hütter, aus deren Feder insgesamt drei Texte des Bandes und zwei Interviews stammen, entwirft zu diesem Zweck eine "Typologie von Interaktion, Kollaboration und Partizipation" in übersichtlich tabellarischer Form, denn häufig enttäuschten 'interaktive Stücke' durch "Pseudo-Interaktions-Möglichkeiten" oder "asymmetrische Interaktion" (S. 44). Angesichts der pandemiebedingten Einschnitte in die Möglichkeit, durch Handlungen 'stattzufinden', ist es eine der wichtigsten Herausforderungen an Inszenierungsprozesse, die Agency der Zuschauer*innen sinnvoll zu integrieren. Die Nachtkritikerin Esther Slevogt plädiert explizit dafür, die Webseiten der Theater als "Portale in den digitalen Raum" und "Interfaces" (S. 109) zu behandeln. Diese verstehen sich gegenwärtig eher als Sende- denn als Empfangskanäle; die einstigen Gästebücher sind längst in selbstverwaltete Facebook-Gruppen migriert und bilden hier den kulturkritischen Versammlungsort einer recht spezifischen Theaterklientel. Eine Brücke zwischen analog und virtuell, Inszenierungs- und Alltagsgeschehen könnten hybride Formate herstellen. Der Theaterregisseur Christopher Rüping beschreibt Hybridität durchaus als Challenge, weil "sich die kulturellen Praktiken des einen und des anderen so beißen". Eine Inszenierung, die so divergente Rezeptionsbedingungen berücksichtigt, sei entsprechend komplex im Herstellungsprozess und müsste "auf achtzehn Ebenen gleichzeitig" funktionieren: "Interaktivität, die nur im digitalen Raum stattfindet, während ich analog zuschaue und davon ausgeschlossen bin, ist merkwürdig." (S. 94) Zudem ist es auch für Darsteller*innen eine neue Erfahrung, auf die weder Ausbildung noch bisherige Praxis sie angemessen vorbereitet haben. So stellt Ackermann die berechtigte Frage: "Wie kann den Schauspieler/innen das Gefühl vermittelt werden, dass sie keinen Film machen, sondern dass sie mit Personen interagieren, die nicht Teil der performenden Gruppe sind – auch wenn diese Personen nicht physisch kopräsent sind?" (S. 21) 'Gemeinsames Erzählen' prägt die Entstehungsgeschichte unserer Kultur, Gesellschaft und Sozialisation. Keine Entwicklung ohne Kooperation, keine Innovation ohne Vorstellungsvermögen. Netztheater könnte ein System der jahrhundertelangen Professionalisierung von Theater neu in Bewegung bringen, weil es Expertisen unterschiedlicher Provenienz bedarf und den Grundgedanken von Crowdsourcing in Schaffensprozesse integriert. Aber sind wir wirklich bereit für künstlerische Formate mit offenem Ausgang? Widerspricht das nicht dem Prinzip von Inszenierung? Müsste man das Profil der Regie – der ja gerade im deutschen Sprachraum besondere Deutungshoheit zukommt – womöglich neu definieren? Aktionen von Zuschauer*innen, die aktiv am Handlungsverlauf mitschreiben, sind schwer zu antizipieren; die Interventionen von Trollen und Bots brechen unerwartet in den Handlungsverlauf ein. Aber vielleicht ist es angesichts der Erschütterungen von 2020 gar keine dumme Idee, statt vorgefertigter Handlungsbögen flexibel adaptierbare Aktionsmodelle zu entwerfen, mit denen auf den Einbruch des Unvorhergesehen reagiert werden kann. Frank Rieger vom Chaos Computer Club beforscht Mixed-Reality-Projekte bereits seit den 1990er-Jahren. "Hybride Räume, digitale und interaktive Formate" hätten bereits eine lange Geschichte, allerdings gäbe es immer wieder "unrealistische Annahmen über das, was die Technik am Ende leisten können wird" (S. 61). Mitunter behindere aber gerade die entgegengesetzte Annahme die Umsetzung: "Man kriegt ein staatliches Theater für eine große Produktion nur dazu, das auch im digitalen Raum zu machen, wenn die das gleiche Gefühl von ernsthafter Technik haben" (S. 94), weiß Regisseur Christopher Rüping aus eigener Erfahrung. Andere Internetformate bewiesen, dass es nicht immer schweres Gerät erfordert, denn "im digitalen Raum dieses Erlebnis [von Gemeinschaft] zu stiften" sei etwas, das "jedem mittelmäßigen Streamer gelingt" (ebd.). Die Ursache für solche Trugschlüsse sieht Rieger in der Inselexistenz, die viele Theater fristen. Der Branche fehle noch immer eine "breite Kultur des ehrlichen Erfahrungsaustausches, der Diskussion von technischen, inhaltlichen und Projektmanagement-Fehlern" (S. 62), sodass das Rad immer wieder neu erfunden werden müsse. Dem entgegenzuarbeiten beabsichtigt die im vergangenen Jahr gegründete Dortmunder Akademie für Digitalität und Theater. Gemäß ihrer Open-Source-Strategie will sie "Nerdkultur […] ins Theater reinbekommen" (S. 67) und die Erkenntnisse ihrer prototypischen Arbeit in Tutorials, Talks und Wikis zugänglich dokumentieren. In ihrer Auswertung der Netztheaterexperimente des ersten Pandemie-Halbjahres bemerken die Bandredakteur*innen Sophie Diesselhorst und Christian Rakow, dass "das Gros […] piratischen Charakter" hatte. "Es entstammte der Freien Szene oder ging auf Initiativen von Einzel-Künstler/innen zurück, die sich ihre eigene Infrastruktur bauten und einfache technische Lösungen jenseits des Stadttheater-Apparats fanden." (S. 89) Man kann annehmen, dass dieser Innovationsgeist zumindest teilweise der Not geschuldet war. Denn selbst Projekte an etablierten Häusern sind häufig von externen Zusatzförderungen abhängig. Um über den eigenen Guckkasten hinauszudenken, haben einige Theater bereits Kontakt zu freien Künstler*innen und Kollektiven aufgenommen. "Es gibt viele kleine Aufträge von Theatern, die sagen: 'Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Wollen Sie etwas ausprobieren?'" (S. 97), schreibt die britische Kritikerin Alice Saville. Diese vorsichtige Kontaktaufnahme birgt die Chance, das Gespräch darüber zu beginnen, wie sich festgefahrene Strukturen künstlerisch und wirtschaftlich öffnen lassen. Eine Möglichkeit wäre, Theater künftig als "Agenturen für das Dramatische" zu denken, wie am 13.11.2020 bei der Onlinetagung "Postpandemisches Theater" vorgeschlagen wurde, die ebenfalls auf die Initiator*innen des Sammelbandes zurückgeht. Für die Pluralität und Interdisziplinarität der Branche steht übrigens auch, dass keine der Autor*innenbiographien einen linearen Verlauf aufweist, geschweige denn sich auf eine einzige Berufsbezeichnung zurückführen ließe. Eine der aktuellen Herausforderungen besteht darin, Jobprofile zu überdenken. In Christiane Hütters Entwurf für ein "Theater der Gegenwart" ändert sich die Organisationsstruktur auch auf der Leitungsebene: "Es geht in Zukunft vor allem auch darum, die Gesamtprozesse zu koordinieren, Projektmanagement zu machen, Herstellungsleitung für Situationen, Care-Arbeit fürs Team." (S.45) Ein Kernanliegen der Publikation ist das Plädoyer für eine 'vierte', digitale Sparte – wobei zu bemerken ist, dass das digitale Theater sich diesen vierten Platz vielerorts mit dem Theater für junges Publikum teilt. Dieser Befund ist symptomatisch, werden doch Digitalität und Jugend oft zusammengedacht. Berücksichtigt man die zeitliche Dimension –"in naher Zukunft wird es nur noch Digital Natives geben" (S. 16) – wird rasch klar, dass es sich um eine voreilige Schlussfolgerung handelt. Die sich andeutende Marginalisierung verheißt wenig Gutes für die so dringend nötigen Finanzierungsstrukturen und Fördermodelle, zumal auch die Verantwortung, diese 'vierte Sparte' zu gestalten, damit demselben Personenkreis zugesprochen wird. Folgerichtig wird immer wieder sachlich bemerkt, dass zum Aufbau einer künstlerischen Infrastruktur tatsächliche Ressourcen in Form von Zeit, Geld und neuen Stellenprofilen am Theater benötigt werden. Einige Häuser haben bereits erste Schritte gesetzt und beschäftigen neben Positionen wie Social Media oder – neudeutsch – Community Management nun auch Programmierer*innen. Das Staatstheater Augsburg, das sich bereits im Frühjahr "einen Namen als VR-Hochburg mit einem umfangreichen Spielplan an Virtual-Reality-Produktionen" (S. 99) machte, hat mit Beginn der Spielzeit 2020/21 Tina Lorenz als "Projektleitung für Digitale Entwicklung" eingestellt; das Schauspielhaus Zürich holte für seine Webserie Dekalog den Designer für Virtuelle Interaktion, Timo Raddatz, ins Boot. Für eine "Digitale Sparte" argumentiert auch Elena Philipp, die die Münchner Kammerspiele, das Staatstheater Augsburg und das Hebbel am Ufer als Case Studies ins Feld führt. Die Nutzung digitaler Technologien beschränkt sich aber naturgemäß nicht nur auf die künstlerische Außenwirkung, sondern bietet auch ganz praktische Lösungen: Produktionsvorgänge –und sogar der ökologische Fußabdruck –können beispielsweise durch 'virtuelle Bauproben', 3D-Modelle und die Nutzung von Extended Reality (XR) wesentlich erleichtert werden. Mit der routinemäßigen Nutzung digitaler Technologien stehen auch neue Inhalte in Aussicht. Derzeit erfahre die Form zu große Aufmerksamkeit, zitiert Philipp Tina Lorenz, die konkrete Vorschläge für inhaltliche Schwerpunkte abseits der tausendsten Neuauflage von Goethe und Schiller macht: "Noch ist das Medium die Message, aber wir müssen Geschichten für das digitale Zeitalter entwickeln, über die Gig Economy, Smart Cities oder darüber, wie Kommunikation, Aktivismus und soziale Bewegungen im 21. Jahrhundert funktionieren." (S. 102) Der Blick der Herausgeber*innen inkludiert auch Länder, deren staatliche Subventionsstrukturen weit weniger privilegiert beschaffen sind als im deutschsprachigen Raum. Alice Saville stellt in ihrem Beitrag "Keine Show ohne Publikum" einige Beispiele aus "Großbritanniens immersive[r] Theaterszene im Lockdown" vor, die ja aufgrund ihrer Organisationsform –weit mehr Touring Companies als feste Ensembletheater –ein gewisses Training in innovativer Raumgestaltung besitzt. Der Stadtplaner und Theaterleiter Trevor Davies berichtet von seinen Erfahrungen mit der hybriden Performancereihe "Wa(l)king Copenhagen", für die 100 Künstler*innen eingeladen wurden "ab dem 1. Mai 2020 über 100 Tage lang 100 kuratierte zwölfstündige Walks […] über stündliche Livestreams digital [zu] übertragen" (S. 54). Und die Kuratorin und Kritikerin Madly Pesti erzählt am Beispiel Estlands, bei dem sich die Einwohnerzahl und die Summe der jährlichen Theaterbesuche entsprechen, von der gelungenen Kooperation von Theaterhäusern und Rundfunk, die auf ein über Jahrzehnte gepflegtes Verhältnis zurückgeht: Da die Rechte der beteiligten Künstler*innen vom Estnischen Schauspielerverband vertreten wurden, konnte eine Sonderregelung für die Dauer des Ausnahmezustands verhandelt werden, um die künstlerischen Arbeiten im kulturellen Webportal des Nationalrundfunks kostenlos zugänglich zu machen. Angesichts des vergleichsweise neuen Terrains muss das Theater sich fragen, was es aus den Erfahrungen anderer Branchen lernen kann. Denkt man beispielsweise an die wirtschaftlichen Nöte des Onlinejournalismus und die mühsame Etablierung von Paywalls, ist es sinnvoll, frühzeitig über Verwertungsmodelle bzw. den Preis von 'gratis' nachzudenken. Es gilt zu prüfen, inwiefern Limitation (zeitlich, kapazitär, Ticketing), Exklusivität (Sonderformate, Blicke hinter die Kulissen, Stichwort Onlyfans) oder Partizipations- und Mitgestaltungsoptionen als wertsteigernde Maßnahmen praktikabel und tragfähig sind. Im Kontext von Big Data ist zudem branchenweit zu diskutieren, wie sich Theaterhäuser zu privatisierten Plattformen, die ja den digitalen Raum dominieren, verhalten sollen. Erschwerend kommt hinzu, dass die ungeklärte Rechtesituation im deutschsprachigen Raum auf Netztheaterexperimente nachgerade innovationsfeindlich wirkt. "Man kann nicht Theater im Internet machen und dann aber straight die Copyright-Gepflogenheiten des Analogen anwenden wollen" (S. 93), spricht die Dramaturgin Katinka Deecke im Interview ein Feld mit raschem Klärungsbedarf an. Wiewohl alle Texte von den Lehren aus spezifischen Best Practices leben – schließlich werden die neuen Ausdrucksformate von Pionieren "des Ausprobierens, Aneignens und Entdeckens" (S. 76) entwickelt – versammelt die Publikation in einem eigenen "Produktionen"-Kapitel gezielt Besprechungen einzelner Projekte. Sinnigerweise stammen diese Texte mehrheitlich von Menschen, die berufsbedingt einen größeren Überblick über die Rezeption der Szene besitzen: Kritiker*innen und Redakteur*innen. So kommt Elena Philipps Untersuchung des "Aufbau[s] von Online-Programmen an Theatern" beispielsweise zu dem Schluss, dass "begleitend zu einer Theaterästhetik" – beispielsweise "für Virtual-Reality-Umgebungen" – auch "das Publikum dafür entwickelt" (S. 101) werden müsse. Der Umgang mit neuer Technologie ist schließlich für alle Beteiligten zunächst eine Terra incognita. Sophie Diesselhorst berichtet vom Online-Zusammenspiel der "Netztheater-Experimente aus Schauspielschulen", etwa der vielbeachteten Produktion Wir sind noch einmal davongekommen der Münchner Theaterakademie August Everding, die sich das Artifizielle des Mediums spielerisch überhöht zunutze machte und vermittels kluger Discord-Regie die Videokästchen in Bewegung setzte. Schade, dass die zitierten Experimente nicht zur Nachschau verlinkt bzw. verfügbar sind. Ein Grund hierfür könnte neben der prinzipiellen Unverfügbarkeit einmalig ausgestrahlter Livestreams sein, dass auch andere Quellen knapp einen Monat nach Erscheinen der Publikation bereits der 'Transitorik' des Internets zum Opfer gefallen sind. "Virtuelle[n] Festivalauftritte[n]" widmet sich Esther Slevogt, allen voran dem Berliner Theatertreffen mit seinen streambegleitenden Sonderformaten, die mittels Chat und Videotelefonie erstmals Fachdiskurse, die sonst wenigen Eingeweihten vorbehalten sind, mitsamt den dazugehörigen Gesichtern im Internet teilten. Für das Festival Radar Ost entwarf das Künstlerduo CyberRäuber ein weboptimiertes 360-Grad-3D-Modell des Deutschen Theaters, innerhalb dessen in verschiedenen 'Räumen', inklusive der Unterbühne, Veranstaltungen im Videoformat eingesehen werden konnten. Rückgriffe auf analoge Formate – die Berliner Volksbühne entschied sich etwa für eine Magazinanmutung bei der Gestaltung ihres Festivals Postwest – können laut Slevogt durchaus inspirierend sein: Als "Transfererleichterung für das Denken immaterieller Räume" genüge mitunter eine simple Lageplanskizze, wie es schon 1995 die Association for Theatre in Higher Education der Universität Hawai'i bewies. Wenn es gilt "Übergangsschleusen von der analogen in die digitale Welt benutzer/innenfreundlich zu gestalten", votiert Slevogt ganz klar für "Pragmatismus" (S. 109). Netztheater räumt mit dem weitverbreiteten Missverständnis auf, dass das Digitale allenfalls ein Substitut für 'das Echte' sei. Es ist an der Zeit, sich von falsch verstandenen Authentizitätsdiskursen und einer Überbetonung der 'leiblichen Ko-Präsenz', die die Theaterwissenschaft – die ja damit eine ganz eigene Agenda vertrat – an das Theater herangetragen hat, zu verabschieden. Netztheater will niemandem etwas wegnehmen. Es will das tradierte Theater keineswegs abschaffen, nicht den intimen Moment der Begegnung zweier Menschen ersetzen. Es sucht vielmehr nach technologisch unterstützten Erzähl- und Interaktionsformaten, in denen solche Begegnungen ebenfalls möglich sind. Das Digitale hat unser Denken bis in seine neurologischen Strukturen hinein verändert, die Art, wie wir kommunizieren und interagieren, wie wir uns organisieren, uns in der Welt verorten. Es hat sich in unser Verhältnis zu unseren Körpern eingeschrieben, unseren Zugang zu Wissen erleichtert und auf Herrschaftswissen basierende Hierarchien abgeschafft oder zumindest verschoben. Die Fülle an Information ist nahezu unnavigierbar geworden, Fake News haben unser Vertrauen in glaubwürdige Quellen erschüttert. Das Internet hat eine Vielzahl von alternativen Wahrheiten und alternativen Realitäten geschaffen. Das ist beängstigend, zumal in Zeiten einer Pandemie. Das 18. Jahrhundert hat das Theater als Laboratorium gedacht und die Bühne als Ort, an dem Probehandeln möglich ist, um etwas über unser Menschsein zu erfahren. Auch das Netztheater ist ein solches Laboratorium, ausgestattet mit den Gerätschaften der Gegenwart, die etwa Aufschluss darüber geben können, wie unsere Wahrnehmung beschaffen ist oder wie sich Aufmerksamkeit organisieren lässt. "Theater ist die Institution mit dem ältesten Wissen über die gesellschaftliche Kraft des Spielens." (S. 15) Philosophie und Soziologie veranschlagen im Spiel die Grundlage unseres Menschseins. Es wäre fatal, die verfügbaren virtuellen Spielzeuge und technischen Gadgets jenen Player*innen zu überlassen, deren Interessen wirtschaftlich, militärisch oder politisch getrieben sind. Indem wir unser über die Jahrtausende gewachsenes Wissen über Theatralität und Inszenierungsformen einsetzen, um spielerisch zu experimentieren, erlernen wir den Umgang damit und finden heraus, welche Weltgestaltung mit ihnen möglich ist. Die Lektüre der Beiträge zeigt deutlich: Die vielfach beschworene Minimaldefinition des Theaters – A geht durch einen Raum während B zuschaut – beinhaltet keinerlei Spezifikation, dass B sich dabei im selben Zimmer befinden muss.