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Die Frage, ob und wenn ja wie mit Rechten zu reden wäre, ist gegenwärtig einigermaßen prominent. Dass der Versuch, rechte Akteure argumentativ umzustimmen oder zu überzeugen, wenig erfolgversprechend ist, hat sich zudem herumgesprochen. Doch was heißt das für die Forschung? Der Beitrag diskutiert kritisch die Möglichkeiten und Grenzen empirischer Sozialforschung an und mit Rechten. Einerseits zeigt sich, dass die Forschung möglicherweise nur Wissensbestände aktualisiert, die schon bekannt sind. Und andererseits könnte es aufgrund der sich rasant verändernden technischen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen wichtig sein, der Theorie mehr Gehör zu schenken und den Versuch zu starten, die überlieferten theoretischen Kategorien zu überdenken.
BASE
In: Samenleving en politiek: Sampol ; tijdschrift voor en democratisch socialisme, Heft 9, S. 11-22
ISSN: 1372-0740
In: Ideen & Argumente
Main description: Sollten muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen? Ist es gerecht, wenn Frauen bei der Vergabe von Arbeitsplätzen bevorzugt werden? Sollten die Kinder der Amish von der Schulpflicht befreit sein? Rechte von Minderheiten beschäftigen zunehmend die aktuelle Rechtsprechung und Politik. In der philosophischen Debatte sind sie nicht zuletzt deswegen so umstritten, weil sie dem Gleichheitsgedanken zu widersprechen scheinen. Es zeigt sich jedoch, dass die Anerkennung von Minderheitenrechten unter bestimmten Umständen moralisch gefordert ist.
In: Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Band 29, Heft 117, S. 647-660
ISSN: 2700-0311
Some multinational companies hold more power than smaller states and they can do much harm especially to "underdeveloped" economies and their inhabitants. A international legal prosecution of these companies is rather difficult. The division of (both national and international) law in public and private law is not appropriate for the case of the multinational companies.
In: Lehrbuch des bürgerlichen Rechts Bd. 2
In: Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts Bd. 2
In: Neue Schriften zum Staatsrecht 5
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Lichte interagierender nationaler, europäischer und internationaler Rechtsordnungen. In Reaktion auf die Anschläge in den USA 2001 erließ der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei Antiterrorsanktionsregime mit vorrangig finanziellen Sanktionen. Unter Verzicht auf staatliche Zurechnungskriterien visieren diese sogenannten "Terrorlisten" in bis dahin unerreichter Weise das Individuum selbst an. Andererseits bedürfen die Sanktionen weiterhin staatlicher, in Europa primär gemeinschafsrechtlicher Umsetzung. Die Fokussierung auf Individuen im Völkerrecht und die Umsetzung in einem System mehrpoliger Rechtsordnungen werfen grundlegende Fragen auf. Neben der Wiedergabe und Bewertung von Praxis und Rechtsprechung erörtert die Arbeit dabei die Bindung des Sicherheitsrats an universelle Menschenrechte und die Einordnung seiner Resolutionen im deutschen Verfassungsgefüge. Kernanliegen ist aber die Erarbeitung eines europäischen Grundrechtsstandards im Wechselspiel der UN-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, dem Einfluss der EMRK und der Autonomie des Gemeinschaftsrechts
In: Bürgerrechte & Polizei: CILIP ; Cilip Informationsdienst, Heft 2, S. 26-33
ISSN: 0932-5409
"Die Neonazipartei 'Goldene Morgenröte' (GM) hat großen Einfluss auf die Polizei. Nach langem Hin und Her scheint die griechische Regierung bereit, etwas gegen den Rassismus in der Polizei tun zu wollen. Am repressiven Vorgehen gegen Migrantlnnen und Protestbewegungen ändert das jedoch nichts." (Autorenreferat)
In: Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft 11
Ob als Rule of Law, Rechtsstaatlichkeit oder als Kern einer europäischen Rechtsgemeinschaft: die Vorstellung vom Recht als verbindende, »kulturelle Kraft« (Walter Hallstein) durchzieht die Ideengeschichte westlicher Verfassungsstaatlichkeit. Dabei soll das Recht politische Ideale individueller Freiheit, Würde und Demokratie bereits verkörpern; »Integration durch Recht« erscheint als Selbsterhaltungstechnik der politischen Ordnung. Aber welchen Beitrag leistet das Recht tatsächlich für den Bestand und Erhalt eines Gemeinwesens? Und hat es darüber hinaus sogar die Kraft, ein solches in Europa zu erschaffen? Eva Ricarda Lautsch nimmt diese Fragen zum Anlass und untersucht die Potenziale und Grenzen politischer Legitimität kraft Legalität. Unterschiedliche rechtstheoretische Perspektiven geben dabei nicht nur Aufschluss über die großen Erwartungen an die integrative Funktion des Rechts, sondern zeigen zugleich deren Grenzen auf.
In: Gesellschaftlicher Zusammenhalt Band 1
Inwiefern kann das Recht sozialen Zusammenhalt stärken? Einerseits wird ihm traditionell eine Ordnungs- und damit zugleich eine Befriedigungsfunktion zugeschrieben, ohne die eine komplexe Gesellschaft nicht existieren kann. Andererseits organisiert es diese Gesellschaft zunächst nur als ein Nebeneinander von Rechtspersonen, wodurch nicht notwendig ein Miteinander von Bürger:innen entsteht. Ausgehend von dieser Analyse gehen die Beiträge des Bandes der Frage nach, welche weiteren Leistungen das Recht für sozialen Zusammenhalt erbringen kann, welche Grenzen ihm dabei gesetzt sind und welche Folgeprobleme hieraus entstehen.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte erklärt. Fragst du dich auch oft, was eigentlich gerecht ist? Wie viel Taschengeld dir zusteht, ob deine Eltern bestimmen dürfen, wie lang du aufbleiben darfst, oder warum manche Kinder aus ihrer Heimat flüchten müssen und du in Frieden leben kannst? Genau um diese kleinen und großen Fragen dreht sich alles in diesem Buch. Auf den Fotos siehst du ein Kunstprojekt, bei dem über 500 Kinder mitgemacht haben. Sie bauten Häuser aus Holz und Karton - eins für jedes Recht. So entstand ein ganzes Dorf
In: Deutsche Verteidigungspolitik, S. 347-360
Das Grundgesetz (GG) versteht die Bundeswehr zuerst als Verteidigungsarmee. Nach Art. 87a Abs. 1 GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Weder bei der Schaffung der Wehrverfassung im Jahr 1956 noch bei ihrer Ergänzung im Kontext der Notstandsgesetzgebung des Jahres 1968 hatte der Verfassungsgeber bewaffnete Einsätze deutscher Streitkräfte im Rahmen von Auslandsmissionen im Blick. Der Beitrag gibt einen Überblick über das für Auslandseinsätze der Bundeswehr geltende nationale und internationale Recht. Zunächst geht der Beitrag auf die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes der Bundeswehr im Ausland ein, wozu die deutschen Streitkräfte sowohl einer völkerrechtlichen als auch einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung bedürfen. Anschließend wendet sich der Beitrag dem im Auslandseinsatz anwendbaren Recht zu und unterscheidet hier wiederum zwischen der völkerrechtlichen und der nationalen Ebene. Des Weiteren erörtert der Beitrag hier jedoch auch die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekte des Handelns deutscher Soldaten im Ausland. Abschließend wirft der Beitrag einen Blick auf die Rechtsanwendung in der Praxis und skizziert drei Beispielfälle: 1. Die Evakuierung deutscher Staatsbürger in Libyen. 2. Der Bombenabwurf in Afghanistan und 3. die Überstellung eines Piraterieverdächtigen an Kenia. (ICA2)
In: Schriften zur Rechtstheorie Heft 38
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften