Inhaltsangabe: Eiferer sehen in der Etablierung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Entwicklungsländern ein Allheilmittel gegen die großen Probleme und wiederkehrenden Krisen der als unterentwickelt diagnostizierten Gesellschaften. Skeptiker sehen vorwiegend die Gefahren sowie den ethisch bedenklichen Eingriff in nichtwestliche Kulturen. Sie beziehen sich auf die negativen Resultate, die in den vergangenen Jahrzehnten von der Entwicklungspolitik zahlreich hervorgebracht wurden. Aus den Fehlern hat die Entwicklungspolitik vorgeblich gelernt. Die Industriestaaten haben eingesehen, dass der Modernisierungsansatz – der eine Nachahmung seitens der 'unterentwickelten' Gesellschaften mit dem Ziel der Entwicklung vom Traditionellen zum Modernen vorsieht – weder von Erfolg gekrönt ist, noch einen respektvollen Umgang mit nichtwestlichen Kulturen impliziert. Der Ansatz des Helfens ist dem der Zusammenarbeit gewichen. 'Entwickelte' Länder nehmen in dieser Beziehung die Geberrolle, die Entwicklungsländer die Nehmerrolle ein. Der Paradigmenwechsel lässt sich am Vokabular ablesen. Heute spricht man politisch korrekt von Entwicklungszusammenarbeit und entsprechend des Themengebietes von Medienentwicklungszusammenarbeit. Verpönt erscheint für viele Akteure der Begriff 'Dritte Welt'. "An seine Stelle ist der Begriff 'Eine Welt' getreten. Im Gegensatz zu 'Dritte Welt' konnotiert 'Eine Welt' ein integratives Verständnis von Politik und drückt einen Bewusstseinswandel aus. Die internationale Entwicklungszusammenarbeit sieht die Möglichkeit, qua Informations- und Kommunikationstechnologien die 'Eine Welt' zu einer Gesellschaft zu vereinen, nämlich zu der 'globalen Informationsgesellschaft'. Auf dem UN Weltgipfel zur Informationsgesellschaft wurde in Genf (2003) und Tunis (2005) in einem politischen Rahmenwerk die Vernetzung der Welt festgelegt mit der Begründung, dass allen Menschen der Zugang zu Informationen und Wissen gewährt werden sollte (vgl. Kap. 4.1). Darüber hinaus intendiert die Entwicklungszusammenarbeit, den Kampf gegen Hunger und Armut mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterstützen. Die Idee von der vereinenden Informationsgesellschaft präsentiert sich demokratisierend und ethisch korrekt. Eine kritische Betrachtung erweckt jedoch den Verdacht einer Wiederbelebung der Idee qua Leitbild eines westlichen Ethnozentrismus, die Entwicklungszusammenarbeit bei der Implementierung einer globalen Informationsgesellschaft zu dominieren. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob die individuellen Bedürfnisse der Kulturen und die Bedarfe an Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Inklusion der Weltbürger in die globale Informationsgesellschaft berücksichtigt werden. In Fortführung dieser Fragestellung wird diskutiert, ob eine rein technische Zugangsmöglichkeit zur Weltgesellschaft via Medien zur Erweiterung des Wissens in Entwicklungsländern beitragen kann und unter welchen Gesichtspunkten eine derartige Zielsetzung sinnvoll sein kann. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, eine mögliche Diskrepanz zwischen dem Stellenwert der Informations- und Kommunikationstechnologien in Entwicklungsländern und dem ambitiösen Vorhaben der internationalen Entwicklungszusammenarbeit aufzuzeigen. Letztlich gilt es, die Frage zu beantworten, ob eine globale Informationsgesellschaft realisierbar ist. Die Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich im Hinblick auf die Beurteilung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft einerseits, und der Bewertung der deutschen Medienentwicklungszusammenarbeit in der Retrospektive andererseits. Die Arbeit soll einen kritischen Beitrag zur Diskussion um die globale Informationsgesellschaft leisten. Im Speziellen wird anhand von Fallbeispielen analysiert, welche Bedarfe an Informations- und Kommunikationstechnologien in Entwicklungsländern individuell aufgrund der signifikanten sozioökonomischen, politischen und geographischen Konstellationen entstehen (vgl. Kap. 5.3). Für die Analyse wurde Afrika als regionaler Bezugspunkt gewählt, ein Kontinent, der etliche heterogene Kulturen aufweist. Gerade weil die afrikanischen Staaten gegenwärtig häufig homogen wahrgenommen und ihre individuellen Potentiale nivelliert werden, sollen anhand der Staaten Niger, Ghana und Südafrika die spezifischen Bedarfe an Informations- und Kommunikationstechnologien aufgezeigt werden. Der Status quo der technischen Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen dieser Länder wird dabei mit dem des hochindustrialisierten Deutschland verglichen, um die bestehende Digitale Kluft zwischen Entwicklungsländern und hochentwickelten Industrienationen zu verdeutlichen (vgl. Kap. 3). Um den Stellenwert von Informations- und Kommunikationstechnologien in afrikanischen Entwicklungsländern bestimmen zu können, bedarf es der Berücksichtigung des Einflusses traditioneller Kommunikationsformen. Diese geben außerdem Aufschluss über den Status von Wissen in afrikanischen Kulturen sowie den Stellenwert der Schulbildung (vgl. Kap. 5.1). Anhand von unkonventionellen Nutzungsformen der Informations- und Kommunikationstechnologien lassen sich darüber hinaus Praxis und kulturspezifische Adaption der einzelnen Medien in afrikanischen Entwicklungsländern ableiten (vgl. Kap. 5.2). In selbstverständlicher und scheinbar selbsterklärender Weise wird der Begriff 'Informationsgesellschaft' im Kontext des Weltgipfels verwendet. Die 'globale Informationsgesellschaft' wird angestrebt, jedoch geben die Dokumente zur Informationsgesellschaft keinen Aufschluss über eine Gesellschaftsform, sondern erklären vielmehr das Anliegen einer weltumspannenden Vernetzung. Die theoretische Auseinandersetzung mit der Informations- bzw. Wissensgesellschaft in Kapitel 2 hinterfragt selbige auf ihre mögliche Existenz und Praktizierbarkeit. Der entsprechende wissenschaftliche Diskurs, der bereits seit den Sechziger Jahren geführt wird, verwendet die Begriffe 'Informations- und Wissensgesellschaft' sowie 'Information' und 'Wissen' häufig synonym. Diese unreflektierte Handhabung der Termini wiederholt sich in der entwicklungspolitischen Debatte und im Besonderen im Kontext des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft. Daher beginnt die vorliegende Arbeit mit der kritischen Abgrenzung der Begriffe 'Information' und 'Wissen'. Die 'These zur wachsenden Wissenskluft' sowie das 'Konzept der Wissensumwandlung' sollen als Grundlage für die Bewertung der Effektivität der Medienetablierung in Entwicklungsländern im Hinblick auf die Wissensvermittlung dienen (vgl. Kap. 2.2). Im Anschluss folgt der Diskurs zur Informations- bzw. Wissensgesellschaft (vgl. Kap. 2.3). Die deutsche Medienentwicklungszusammenarbeit, die auf ein jahrzehntelanges Engagement zurückblicken kann, steht nach dem Weltgipfel der 'Leitlinie Informationsgesellschaft' gegenüber. In Kapitel 4.2 werden die bedeutendsten Akteure der deutschen Medienentwicklungszusammenarbeit und deren Arbeitsschwerpunkte vorgestellt. Darauffolgend wird abgewogen, inwiefern die 'Leitlinie Informationsgesellschaft' Einfluss auf die Medienarbeit der deutschen Akteure nimmt (vgl. Kap. 4.3). Im letzten Teil der Arbeit werden die anvisierten Ziele, die auf dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf festgelegt wurden, unter Bezugnahme der analysierten Bedarfe der Entwicklungsländer Niger, Ghana und Südafrika kritisch hinterfragt (vgl. Kap. 5.4).
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Analyse der Änderungen der Waren- und Regionalstruktur des deutschen Außenhandels in der Zeit von 1912 bis 1942. Dabei wird versucht, anhand der Analyse einzelner Stich¬jahre (1912, 1929, 1934, 1937, 1942) die wirtschaftlichen und politischen Ursachen für Änderungen beim Import und Export der ausgewählten wichtigsten Waren / Staaten zu eruieren. Mittelpunkt der Analyse sind die vier Hauptgruppen NAHRUNGS- und GENUSSMITTEL, ROHSTOFFE, HALB- und FERTIGWAREN (1. Ebene). "In der Literatur finden sich tiefgreifende Analysen dieser ersten Ebene, respektive die Veränderung des Anteils der vier Hauptgruppen am deutschen Export. Dabei fehlen oft eine weiterführende Aufschlüsselung der einzelnen Hauptgruppen und deren Wandlungen auf Produktebene. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist eine Synthese der auswertbaren Literatur und Außenhandelsstatistik in Form von Einzeldarstellungen auf der 2. Ebene zu bilden. Dabei soll der Anteil der Waren und dessen Veränderung innerhalb der Hauptgruppen im Vordergrund der Betrachtung stehen. Welche Bedeutung erlangte der Zuckerexport innerhalb des Nachkriegsexports, und worauf ist dessen Rückgang zurückzuführen, wird z.B. als eine in diesem Zusammenhang zu klärende Frage beantwortet werde. Mit der Aufschlüsselung der einzelnen Hauptgruppen anhand der Jahre 1912, 1929, 1934 und 1937 soll versucht werden, eine Analysebasis für Strukturänderungen des gesamten Zeitraumes zu erhalten. Weiterhin soll eine Anbindung an den deutschen Außenhandel während des Zweiten Weltkrieges erreicht werden. Zu diesem Zweck wird die Untersuchung der Warenstruktur auf das Kriegsjahr 1942 ausgedehnt. Der erste Teil der folgenden Untersuchung beschäftigt sich mit den statistischen Grundlagen der Untersuchung. Hier steht die Datenbasis, deren historische Entwicklung und die für den Vergleich notwendigen Umgruppierungen im Vordergrund. Daran schließt sich die eingehende Darstellung der Methodik der Analyse an. Die Selektion der zu untersuchenden Waren / Staaten und die Auswahl der einzelnen Analysejahre können hier als die wichtigsten Schwerpunkte genannt werden. Da die einleitenden Abschnitte zugunsten der Hauptanalysen so knapp wie möglich gehalten sind, beschränkt sich die nachfolgende Darstellung der allgemeinen Rahmenbedingungen hier auf die konjunkturelle, handels- und zollpolitische Lage in den jeweiligen Analysejahren. So beschäftigt sich dann der erste Teil der Hauptuntersuchung mit der Import- und Exportstruktur der vier Hauptgruppen. Aus welchen Waren setzen sich diese hauptsächlich zusammen, welche Veränderungen erfolgten dabei und wie gestaltete sich der jeweilige Handel mit den betreffenden Gütern im Laufe des Untersuchungszeitraumes sind hierbei die wesentlichsten Fragestellungen.
Im zweiten Hauptteil, der Regionalstruktur, folgen nach einem kurzen Überblick über den Anteil der jeweiligen Kontinente am deutschen Außenhandel die Einzelanalysen der untersuchten Staaten. Statistische Grundlagen in Form der Außenhandelsstatistik bilden den Anfang der Darstellung. Die wichtigsten Aspekte der Handelspolitik und Handelsbilanz schließen sich daran an, gefolgt von der Analyse der produktspezifischen Zusammensetzung der Ein- und Ausfuhr des jeweiligen Landes im Handel mit Deutschland" (Höpfner, B., a. a. O., S. 1ff).
Datentabellen in HISTAT:
A. Änderungen in der Warenstruktur
A.1.a Die Struktur der Nahrungsmittelimporte A.1.b Die Struktur der Nahrungsmittelexporte A.2.a Die Struktur der Rohstoffimporte A.2.b Die Struktur der Rohstoffexporte A.3.a Die Struktur der Halbwarenimporte A.3.b Die Struktur der Halbwarenexporte A.4.a Die Struktur der Fertigwarenimporte A.4.b Die Struktur der Fertigwarenexporte
B. Änderungen in der Regionalstruktur: Handelsbilanz/Handelspolitik
Franz Mayr was "one of the most interesting of catholic missionaries in Southern Africa" states Professor Joy Brain ("University of Durban") in the foreword she wrote for this first edition of his writings. Mayr was born in the Austrian province of Tyrol in 1865, educated as a priest in the diocese of Brixen and arrived in Natal (South Africa) at the beginning of May 1890, inspired by the work being done there by the Trappist-Monks led by Abbot Franz Pfanner. Mayr was physically handicapped and soon left the trappists but just to offer his services to the vicar apostolic of Natal, Bishop Charles Jolivet, who accepted him for work among the African population. He was sent to Pietermaritzburg then capital of the British colony to take over the care of the African parishioners to bring the "good news" to those who had never heard it. He founded several new mission-stations in Natal, Southern Rhodesia (present day Zimbabwe) and Swaziland where he was killed by a native robber in 1914. Mayr - a man of many talents - was a gifted linguist, studied and published books in several African languages. He was interested in cultural anthropology and collected information about African customs. It is now more than a hundred years since Franz Mayr began his work of evangelisation and scholarship in Southern Africa. Publishing his letters and articles - kept by several archives in Europe - should help to remember a man of the Habsburg-Monarchy who went to preach the gospel to the so called heathen of Africa. Although Austria or Austria-Hungary never owned colonies in Africa many of its inhabitants left their homes to work in catholic mission-stations around the continent. Several introductory chapters in this book explain the particular historical context which has to be put into consideration when reading Mayrs' writings. From there we learn about his life, his work, how he treated the native population, what he thought about other religious congregations around him, the colonialists and about troubles when trying to convince people to believe in the only - the "European God". The missionary deserves to be better known. The present edition of historical sources is to be seen as a most relevant step allowing us to interpret his personality adequately. - Als "einen der interessantesten katholischen Missionare im Südlichen Afrika" bezeichnet die Historikerin Joy Brain den Tiroler Priester Franz Mayr in ihrem Vorwort zu dieser umfangreichen Quellenedition. Die gesammelten, aus zahlreichen Archiven im In- und Ausland stammenden Schriften Mayrs, umfassen Briefe, Tagebucheinträge, Auszüge aus Chroniken, seine in Missions- und ethnologischen Zeitschriften und Tageszeitungen erschienenen Artikel sowie zahlreiche zeitgenössische Photographien. Obwohl unser Land bzw. die Habsburger-Monarchie selbst keine Kolonien auf diesem Kontinent besaß, wirkte doch eine beträchtliche Anzahl von ihnen u. a. in katholischen Stationen. Ihre Rolle in der Interaktion mit der einheimischen Bevölkerung und die Wirkung ihrer Missionsartikel auf das Afrikabild ist bisher nahezu unerforscht geblieben. Mayr war nur einer jener Österreicher und Österreicherinnen, die im Zuge der katholischen Missionseuphorie des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts ausreisten, um Afrikaner und Afrikanerinnen zum Christentum zu "bekehren". Er wurde 1865 in der Osttiroler Gemeinde Nussdorf geboren und verbrachte seine Gymnasialzeit in Brixen, wo er auch das Priesterseminar absolvierte. Ab 1890 wirkte er in der ehemaligen britischen Kolonie Natal (Südafrika), in Südrhodesien (heutiges Zimbabwe) und in Swaziland, wo er 1914 einem Mordanschlag zum Opfer fiel. Unter seiner Leitung entstanden mehrere Missionsstationen u. a. das Projekt "Maryvale", ein Dorf für die einheimischen katholischen Zulus, heute ein Stadtteil von Pietermaritzburg. Über die vorhandenen Quellen erhält man Einblick in den Alltag des Missionars, Informationen über Hemmnisse seiner Arbeit und über Erfolgserlebnisse, seine Einstellung zur afrikanischen Bevölkerung, zur jeweiligen Kolonialregierung, zu anderen Religionsgemeinschaften oder über seinen persönlichen Gemütszustand. F. Mayr schrieb mehrere Bücher in afrikanischen Sprachen, hatte ein Faible für Musik und Photographie und sammelte leidenschaftlich ethnologische Gegenstände, die er teilweise afrikanischen Museen überließ, teilweise für Ausstellungen nach Europa sandte. Erst kürzlich entdeckte man im Herbarium der "Universität von Natal" eine Pflanzensammlung, die er angelegt hatte. Sie wird derzeit von einer Gruppe von Wissenschaftlern ausgewertet und stellt eine der frühesten Dokumentationen über den Gebrauch von Heilpflanzen der Zulus dar. Fast neunzig Jahre nach seinem Tod scheint nun also das Interesse am Leben des Österreichers zuzunehmen. Der wichtigste Schritt für die wissenschaftliche Bearbeitung seiner Biographie ist mit der vorliegenden Herausgabe seiner Schriften getan. Völlig in Vergessenheit geraten, soll durch die chronologisch angeordnete Herausgabe dieser Dokumente Mayrs Leben und Werk in Erinnerung gerufen werden. Zu ihrer Interpretierbarkeit bzw. zum besseren Verständnis sind den einzelnen Abschnitten Kapitel zum historischen Kontext vorangestellt.
Als "einen der interessantesten katholischen Missionare im Südlichen Afrika" bezeichnet die Historikerin Joy Brain den Tiroler Priester Franz Mayr in ihrem Vorwort zu dieser umfangreichen Quellenedition. Die gesammelten, aus zahlreichen Archiven im In- und Ausland stammenden Schriften Mayrs, umfassen Briefe, Tagebucheinträge, Auszüge aus Chroniken, seine in Missions- und ethnologischen Zeitschriften und Tageszeitungen erschienenen Artikel sowie zahlreiche zeitgenössische Photographien. Obwohl unser Land bzw. die Habsburger-Monarchie selbst keine Kolonien auf diesem Kontinent besaß, wirkte doch eine beträchtliche Anzahl von ihnen u. a. in katholischen Stationen. Ihre Rolle in der Interaktion mit der einheimischen Bevölkerung und die Wirkung ihrer Missionsartikel auf das Afrikabild ist bisher nahezu unerforscht geblieben. Mayr war nur einer jener Österreicher und Österreicherinnen, die im Zuge der katholischen Missionseuphorie des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts ausreisten, um Afrikaner und Afrikanerinnen zum Christentum zu "bekehren". Er wurde 1865 in der Osttiroler Gemeinde Nussdorf geboren und verbrachte seine Gymnasialzeit in Brixen, wo er auch das Priesterseminar absolvierte. Ab 1890 wirkte er in der ehemaligen britischen Kolonie Natal (Südafrika), in Südrhodesien (heutiges Zimbabwe) und in Swaziland, wo er 1914 einem Mordanschlag zum Opfer fiel. Unter seiner Leitung entstanden mehrere Missionsstationen u. a. das Projekt "Maryvale", ein Dorf für die einheimischen katholischen Zulus, heute ein Stadtteil von Pietermaritzburg. Über die vorhandenen Quellen erhält man Einblick in den Alltag des Missionars, Informationen über Hemmnisse seiner Arbeit und über Erfolgserlebnisse, seine Einstellung zur afrikanischen Bevölkerung, zur jeweiligen Kolonialregierung, zu anderen Religionsgemeinschaften oder über seinen persönlichen Gemütszustand. F. Mayr schrieb mehrere Bücher in afrikanischen Sprachen, hatte ein Faible für Musik und Photographie und sammelte leidenschaftlich ethnologische Gegenstände, die er teilweise afrikanischen Museen überließ, teilweise für Ausstellungen nach Europa sandte. Erst kürzlich entdeckte man im Herbarium der "Universität von Natal" eine Pflanzensammlung, die er angelegt hatte. Sie wird derzeit von einer Gruppe von Wissenschaftlern ausgewertet und stellt eine der frühesten Dokumentationen über den Gebrauch von Heilpflanzen der Zulus dar. Fast neunzig Jahre nach seinem Tod scheint nun also das Interesse am Leben des Österreichers zuzunehmen. Der wichtigste Schritt für die wissenschaftliche Bearbeitung seiner Biographie ist mit der vorliegenden Herausgabe seiner Schriften getan. Völlig in Vergessenheit geraten, soll durch die chronologisch angeordnete Herausgabe dieser Dokumente Mayrs Leben und Werk in Erinnerung gerufen werden. Zu ihrer Interpretierbarkeit bzw. zum besseren Verständnis sind den einzelnen Abschnitten Kapitel zum historischen Kontext vorangestellt. ; Franz Mayr was "one of the most interesting of catholic missionaries in Southern Africa" states Professor Joy Brain ("University of Durban") in the foreword she wrote for this first edition of his writings. Mayr was born in the Austrian province of Tyrol in 1865, educated as a priest in the diocese of Brixen and arrived in Natal (South Africa) at the beginning of May 1890, inspired by the work being done there by the Trappist-Monks led by Abbot Franz Pfanner. Mayr was physically handicapped and soon left the trappists but just to offer his services to the vicar apostolic of Natal, Bishop Charles Jolivet, who accepted him for work among the African population. He was sent to Pietermaritzburg then capital of the British colony to take over the care of the African parishioners to bring the "good news" to those who had never heard it. He founded several new mission-stations in Natal, Southern Rhodesia (present day Zimbabwe) and Swaziland where he was killed by a native robber in 1914. Mayr - a man of many talents - was a gifted linguist, studied and published books in several African languages. He was interested in cultural anthropology and collected information about African customs. It is now more than a hundred years since Franz Mayr began his work of evangelisation and scholarship in Southern Africa. Publishing his letters and articles - kept by several archives in Europe - should help to remember a man of the Habsburg-Monarchy who went to preach the gospel to the so called heathen of Africa. Although Austria or Austria-Hungary never owned colonies in Africa many of its inhabitants left their homes to work in catholic mission-stations around the continent. Several introductory chapters in this book explain the particular historical context which has to be put into consideration when reading Mayrs' writings. From there we learn about his life, his work, how he treated the native population, what he thought about other religious congregations around him, the colonialists and about troubles when trying to convince people to believe in the only - the "European God". The missionary deserves to be better known. The present edition of historical sources is to be seen as a most relevant step allowing us to interpret his personality adequately.
Das vorliegende Datenhandbuch soll der Forschung zu den Aspekten internationaler Migration das adäquate Datenmaterial an die Hand geben. Anregung für diese Datensammlung wurde 1924 durch das Komitee zu den wissenschaftlichen Aspekten menschlicher Wanderung des Social Science Research Council gegeben. Die Durchführung der statistischen Studie wurde dem National Bureau of Economic Research (NBER) in New York (Prof. Dr. Willcox) anvertraut, welches unterstützt wurde von der Abteilung Migration des International Labour Office (ILO bzw. Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Prof. Dr. Ferenczi) in Genf (Schweiz). Das vorliegende Datenhandbuch geht über die Zusammenstellung bekannter, vorliegender Statistiken der einzelnen Länder hinaus. Viele Materialien wurden neben den schon publizierten öffentlichen Statistiken in den Archiven zusätzlich gesichtet und aufbereitet.
Die Forscher sammelten nationale Statistiken und stellten sie in internationalen Tabellen zusammen, soweit es die Datenlage erlaubte. Die besondere Herausforderung dieser Arbeit lag in der Tatsache, dass die Unvollständigkeit der nationalen Migrationsstatistiken steigt, je weiter die Daten in die Vergangenheit zurückreichen. Für jedes Land wurde die Anzahl der Auswanderer nach dem von ihnen angegebenen Zielland bzw. Einwanderungsland erhoben. Weiterhin wurden im Gegenzug für jedes Land die Einwanderer nach dem Land ihrer Abfahrt erfasst. Damit sollte für jedes Land ein Überblick der dieses Land betreffenden Migrationsflüsse erstellt werden. Interkontinentale Wanderungsbewegungen stellen den Schwerpunkt dieser Studie dar. Die kontinentale Wanderung innerhalb Europas und anderen Teilen der Welt wurde jedoch ebenfalls erfasst.
Das Material für die Statistiken wurde beschafft durch die Korrespondenz mit dem ILO und seinen Mitglieds-Staaten (Vereinte Nationen), durch die Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der jeweiligen Länder und durch Sichtung der Archive.
In den nationalen Datentabellen werden die Migranten zum Zeitpunkt ihrer Abreise aus dem Land ihres gegenwärtigen Aufenthalts bzw. zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in dem Land ihres zukünftigen Aufenthaltes erfasst. Bevölkerungsstatistiken oder Arbeitsmarktstatistiken, in denen auch die ausländische Bevölkerung erfasst wird und die daher eine indirekte Schlussfolgerung auf Wanderungsbewegungen zulassen, sind von den Autoren nicht berücksichtigt worden. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Dort, wo Migrationsstatistiken auf der Basis von unterschiedlichen Methoden erhoben wurden, wie z.B. Hafen-Statistiken, Reisepass-Statistiken, oder Grenz-Statistiken, sind die entsprechenden Werte berücksichtigt worden und in den Tabellen wurde auf die Quelle hingewiesen. Dort, wo in den nationalen Migrationsstatistiken Auswanderer nach dem Zielland oder Einwanderer nach ihrem Herkunftsland klassifiziert wurden, wird sich in der Statistik indirekt auf ein anderes Land bezogen. Für die jeweiligen anderen Länder, welche in diesen nationalen Datentabellen erwähnt werden, stellen diese Statistiken eine Art 'indirekte Wanderungsstatistik' dar. Indirekte Statistiken beziehen sich normalerweise auf die Nennung von Ländern (z.B. Herkunftsland). Dort, wo diese Nennungen fehlen, wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit der Migranten herangezogen. Weiterhin wird in den Daten zwischen Bürgern des Landes (Dänen, d.h. in Dänemark geborene Bürger) und Ausländern unterschieden. Hierbei wurde immer die Definition des jeweiligen Landes für Staatsbürger und für Ausländer bei der Datenerhebung herangezogen. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Ebenfalls wurde zwischen kontinentalen und interkontinentalen Migrationsbewegungen unterschieden. Eine Migration wird als kontinental bezeichnet, wenn sie zwischen den Territorien verschiedener Länder des gleichen Kontinents stattfindet. Sie wird als interkontinental bezeichnet, wenn Länder unterschiedlicher Kontinente betroffen sind. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Als Regel geben die Autoren folgende persönliche Charakteristiken der Migranten an: Geschlecht, Alter, Nationalität, Beruf, Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes und das Land des zukünftigen ständigen Aufenthaltsortes. Diese Eigenschaften wurden auf der Basis der 'International Labour Conference' von 1922, Empfehlung Nr. 19, gewählt. Für Migrations-Statistiken sind die staatlichen Territorien von besonderer Bedeutung. Historische Grenzverläufe und ihre Veränderungen über die Zeit sind von besonderer Bedeutung. So ist es z.B. irreführend, den heutigen Begriff des 'Vereinten Königreichs von England' (United Kingdom) zu verwenden, da seine heutige Bedeutung durch die Etablierung des Freien Irischen Staates sich verändert hat. Daher wird der Begriff 'Britische Inseln' von den Autoren verwendet. Dort, wo sich historische Territorien über die Zeit verändert haben, wurde das neue Territorium in der Hauptüberschrift und das ältere Territorium unterhalb der Hauptüberschrift genannt (z.B.: Ungarn – vor dem Krieg und nach dem Krieg; Irish Free State – Ireland, etc.) (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Wo frühere Territorien aufgehört haben, ein selbständiges politisches oder administratives Gebiet zu sein, wurde es unter dem früheren vorherrschenden Gebiet klassifiziert (z.B. wurden Bosnien und Herzegovina unter Österreich platziert). In allen Tabellen werden die Migranten in 12-Monats-Perioden dargestellt, soweit es möglich war. Rechnungsjahre wurden meistens von Kalenderjahren getrennt dargestellt, wobei eine Information über die exakte Periode des Rechnungsjahres in den Anmerkungen gegeben wurde. Wo Statistiken nur für Fünfjahres- oder Zehnjahres-Zeiträume vorlagen, wurde in den Originalquellen nach den jeweiligen Jahresdaten recherchiert. Es kamen für die Studie nur Statistiken offizieller Quellen zur Anwendung. Nur in seltenen Fällen wurde auf sekundäre Quellen zurückgegriffen (Briefe, offizielle Korrespondenzen). Der Vorzug wurde den offiziellen Statistiken mit dem spätesten Datum gegeben. Die Nationalen Statistiken des vorliegenden Datenhandbuches berichten die Berufe in der Klassifikation, die in den Quellen verwendet wurde. Wo möglich, wurde die Untergliederung mit den sechs Klassen 'Landwirtschaft', 'Industrie und Bergbau', 'Transport und Handel bzw. Kommunikation', 'Hausdienstleistungen und Handwerk', 'freie Berufe und öffentliche Dienstleistungen', sowie 'andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt' gewählt. Familienmitglieder, die nicht berufstätig waren, wurden in Kategorie 6 (andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt) eingeordnet. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70) In den nationalen Datentabellen, in denen die Einwanderer nach dem Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes oder nach ihrer Nationalität aufgeführt werden, wurde meistens die Klassifikation der genutzten offiziellen Quelle des jeweiligen Landes beibehalten, wobei die genutzte Klassifikation der USA als Arbeitsgrundlage für eine Vereinheitlichung der Kategorien diente. Wenn die jeweiligen nationalen Untergliederungen sehr viel mehr Klassifikationen hatten als jene der USA, wurden diese Untergliederungen den größeren Gruppen der US-Klassifikation angepasst. Wo es schwierig war, ein Territorium einem Land zuzuordnen, wurde die Klassifikation des 'International Statistical Institute' (ISI) herangezogen. In anderen Fällen wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit nach geographischen oder politischen Gesichtspunkten gewählt (z.B.: Juden (nicht spezifiziert) wurden unter den Gruppen 'andere Europäer' aufgeführt. Juden (polnisch) wurden unter 'Polen' aufgeführt. Türken (nicht spezifiziert) wurden unter 'Türken in Asien' aufgeführt, etc.). (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70)
NORWEGEN
A. Statistiken auf Grundlage der Beförderungs-Verträge Die Statistik der norwegischen Auswanderung wurde ab 1821 geführt. Sie wurde auf Grundlange des Gesetzes von 1869 zur Kontrolle der Auswanderung zusammengestellt. Nach § 6 des Gesetzes mussten die Vermittler für Auswanderer (Agenturen für Auswanderung) einen schriftlichen Vertrag mit jedem Auswanderer schließen, der vom Polizeichef genehmigt werden musste. Am Ende eines jeden Jahres stellte die Polizei einen Bericht über die Auswanderung zusammen. Die vorliegenden zusammengestellten Tabellen basieren auf diesen Berichten. Sie gelten hauptsächlich für die Auswanderung norwegischer Bürger, die sich in Ländern außerhalb Europas niederlassen wollten, beinhalten aber auch einen kleinen Teil nichtnorwegischer Bürger, die in Norwegen wohnten und auswanderten.
B. Statistiken der Polizei-Register Die Einwanderungsstatistik wurde auf Grundlage des Gesetzes von 1915 zusammengestellt. Es galt für alle Ausländer mit Wohnsitz Norwegen für mehr als vier Monate. Gemäß Absatz 3 des Gesetzes mussten Personen, die nicht in Norwegen wohnen (Norweger und Nicht-Norweger), registriert werden, wenn sie von Übersee oder von einem kontinentalen Land (also aus Europa) einreisten und beabsichtigten, sich in Norwegen anzusiedeln und eine Arbeit zu suchen. Ein Gesetz von 1917 verlangte, dass niemand länger als drei Tage in Norwegen bleiben darf, wenn er sich nicht bei den Behörden gemeldet hat. Der Anstieg der Einwanderungszahlen im Jahr 1917 könnten die Folge dieses Gesetzes sein, wobei darauf hingewiesen werden muß, dass für die Daten keine Vollständigkeit beansprucht werden kann. Die Einwanderungsstatistik ist zum Teil nicht zuverlässig. Es ist schwer, exakte Informationen zu erheben bezüglich Norweger mit amerikanischer Nationalität, die nach Norwegen zurückgekommen sind, da sie häufig versäumt haben, ihre Rückkehr den Behörden zu melden. Die Tabellen zur Periode von 1918 bis 1924 beinhalten Personen, die in Norwegen Arbeit suchten. Seit 1916 haben die Polizeibehörden Berichte zu Einwanderern erstellt, die auf Grundlage des Gesetzes von 1915 erfasst wurden. Statistiken zur Anzahl von Migranten aus Norwegen nach Südafrika (1913-1924), Kannada (1900-1924), und den Vereinigten Staaten (1820-1924) können in den Nationalen Tabellen der jeweiligen Länder gefunden werden.
A. Statistiken auf Grundlage der Beförderungs-Verträge
A.01 Interkontinentale Migration von Bürgern, 1821-1865
A.02 Verteilung der Auswanderer nach außereuropäischen Ländern nach Geschlecht und Alter, 1866-1924
A.03 Verteilung der männlichen Auswanderer im Alter über 15 Jahre in außereuropäische Länder nach Beruf, 1871-1924
A.04 Interkontinentale Auswanderung nach Land des zukünftigen Wohnsitzes, 1867-1924
B. Statistiken der Polizei-Register
B.01 Verteilung von fremden Immigranten - einschließlich eines kleinen Prozentsatzes der norwgischer Bürger - nach Geschlecht und Alter, 1918-1924
B.02 Verteilung der Einwanderer nach Beruf und Geschlecht, 1918-1924
B.03 Einwanderung nach Land des letzten Wohnsitzes (nach Land der Auswanderung), 1916-1924
Das vorliegende Datenhandbuch soll der Forschung zu den Aspekten internationaler Migration das adäquate Datenmaterial an die Hand geben. Anregung für diese Datensammlung wurde 1924 durch das Komitee zu den wissenschaftlichen Aspekten menschlicher Wanderung des Social Science Research Council gegeben. Die Durchführung der statistischen Studie wurde dem National Bureau of Economic Research (NBER) in New York (Prof. Dr. Willcox) anvertraut, welches unterstützt wurde von der Abteilung Migration des International Labour Office (ILO bzw. Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Prof. Dr. Ferenczi) in Genf (Schweiz). Das vorliegende Datenhandbuch geht über die Zusammenstellung bekannter, vorliegender Statistiken der einzelnen Länder hinaus. Viele Materialien wurden neben den schon publizierten öffentlichen Statistiken in den Archiven zusätzlich gesichtet und aufbereitet.
Die Forscher sammelten nationale Statistiken und stellten sie in internationalen Tabellen zusammen, soweit es die Datenlage erlaubte. Die besondere Herausforderung dieser Arbeit lag in der Tatsache, dass die Unvollständigkeit der nationalen Migrationsstatistiken steigt, je weiter die Daten in die Vergangenheit zurückreichen. Für jedes Land wurde die Anzahl der Auswanderer nach dem von ihnen angegebenen Zielland bzw. Einwanderungsland erhoben. Weiterhin wurden im Gegenzug für jedes Land die Einwanderer nach dem Land ihrer Abfahrt erfasst. Damit sollte für jedes Land ein Überblick der dieses Land betreffenden Migrationsflüsse erstellt werden. Interkontinentale Wanderungsbewegungen stellen den Schwerpunkt dieser Studie dar. Die kontinentale Wanderung innerhalb Europas und anderen Teilen der Welt wurde jedoch ebenfalls erfasst.
Das Material für die Statistiken wurde beschafft durch die Korrespondenz mit dem ILO und seinen Mitglieds-Staaten (Vereinte Nationen), durch die Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der jeweiligen Länder und durch Sichtung der Archive.
In den nationalen Datentabellen werden die Migranten zum Zeitpunkt ihrer Abreise aus dem Land ihres gegenwärtigen Aufenthalts bzw. zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in dem Land ihres zukünftigen Aufenthaltes erfasst. Bevölkerungsstatistiken oder Arbeitsmarktstatistiken, in denen auch die ausländische Bevölkerung erfasst wird und die daher eine indirekte Schlussfolgerung auf Wanderungsbewegungen zulassen, sind von den Autoren nicht berücksichtigt worden. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Dort, wo Migrationsstatistiken auf der Basis von unterschiedlichen Methoden erhoben wurden, wie z.B. Hafen-Statistiken, Reisepass-Statistiken, oder Grenz-Statistiken, sind die entsprechenden Werte berücksichtigt worden und in den Tabellen wurde auf die Quelle hingewiesen. Dort, wo in den nationalen Migrationsstatistiken Auswanderer nach dem Zielland oder Einwanderer nach ihrem Herkunftsland klassifiziert wurden, wird sich in der Statistik indirekt auf ein anderes Land bezogen. Für die jeweiligen anderen Länder, welche in diesen nationalen Datentabellen erwähnt werden, stellen diese Statistiken eine Art 'indirekte Wanderungsstatistik' dar. Indirekte Statistiken beziehen sich normalerweise auf die Nennung von Ländern (z.B. Herkunftsland). Dort, wo diese Nennungen fehlen, wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit der Migranten herangezogen. Weiterhin wird in den Daten zwischen Bürgern des Landes (Dänen, d.h. in Dänemark geborene Bürger) und Ausländern unterschieden. Hierbei wurde immer die Definition des jeweiligen Landes für Staatsbürger und für Ausländer bei der Datenerhebung herangezogen. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Ebenfalls wurde zwischen kontinentalen und interkontinentalen Migrationsbewegungen unterschieden. Eine Migration wird als kontinental bezeichnet, wenn sie zwischen den Territorien verschiedener Länder des gleichen Kontinents stattfindet. Sie wird als interkontinental bezeichnet, wenn Länder unterschiedlicher Kontinente betroffen sind. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Als Regel geben die Autoren folgende persönliche Charakteristiken der Migranten an: Geschlecht, Alter, Nationalität, Beruf, Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes und das Land des zukünftigen ständigen Aufenthaltsortes. Diese Eigenschaften wurden auf der Basis der 'International Labour Conference' von 1922, Empfehlung Nr. 19, gewählt. Für Migrations-Statistiken sind die staatlichen Territorien von besonderer Bedeutung. Historische Grenzverläufe und ihre Veränderungen über die Zeit sind von besonderer Bedeutung. So ist es z.B. irreführend, den heutigen Begriff des 'Vereinten Königreichs von England' (United Kingdom) zu verwenden, da seine heutige Bedeutung durch die Etablierung des Freien Irischen Staates sich verändert hat. Daher wird der Begriff 'Britische Inseln' von den Autoren verwendet. Dort, wo sich historische Territorien über die Zeit verändert haben, wurde das neue Territorium in der Hauptüberschrift und das ältere Territorium unterhalb der Hauptüberschrift genannt (z.B.: Ungarn – vor dem Krieg und nach dem Krieg; Irish Free State – Ireland, etc.) (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Wo frühere Territorien aufgehört haben, ein selbständiges politisches oder administratives Gebiet zu sein, wurde es unter dem früheren vorherrschenden Gebiet klassifiziert (z.B. wurden Bosnien und Herzegovina unter Österreich platziert). In allen Tabellen werden die Migranten in 12-Monats-Perioden dargestellt, soweit es möglich war. Rechnungsjahre wurden meistens von Kalenderjahren getrennt dargestellt, wobei eine Information über die exakte Periode des Rechnungsjahres in den Anmerkungen gegeben wurde. Wo Statistiken nur für Fünfjahres- oder Zehnjahres-Zeiträume vorlagen, wurde in den Originalquellen nach den jeweiligen Jahresdaten recherchiert. Es kamen für die Studie nur Statistiken offizieller Quellen zur Anwendung. Nur in seltenen Fällen wurde auf sekundäre Quellen zurückgegriffen (Briefe, offizielle Korrespondenzen). Der Vorzug wurde den offiziellen Statistiken mit dem spätesten Datum gegeben. Die Nationalen Statistiken des vorliegenden Datenhandbuches berichten die Berufe in der Klassifikation, die in den Quellen verwendet wurde. Wo möglich, wurde die Untergliederung mit den sechs Klassen 'Landwirtschaft', 'Industrie und Bergbau', 'Transport und Handel bzw. Kommunikation', 'Hausdienstleistungen und Handwerk', 'freie Berufe und öffentliche Dienstleistungen', sowie 'andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt' gewählt. Familienmitglieder, die nicht berufstätig waren, wurden in Kategorie 6 (andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt) eingeordnet. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70) In den nationalen Datentabellen, in denen die Einwanderer nach dem Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes oder nach ihrer Nationalität aufgeführt werden, wurde meistens die Klassifikation der genutzten offiziellen Quelle des jeweiligen Landes beibehalten, wobei die genutzte Klassifikation der USA als Arbeitsgrundlage für eine Vereinheitlichung der Kategorien diente. Wenn die jeweiligen nationalen Untergliederungen sehr viel mehr Klassifikationen hatten als jene der USA, wurden diese Untergliederungen den größeren Gruppen der US-Klassifikation angepasst. Wo es schwierig war, ein Territorium einem Land zuzuordnen, wurde die Klassifikation des 'International Statistical Institute' (ISI) herangezogen. In anderen Fällen wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit nach geographischen oder politischen Gesichtspunkten gewählt (z.B.: Juden (nicht spezifiziert) wurden unter den Gruppen 'andere Europäer' aufgeführt. Juden (polnisch) wurden unter 'Polen' aufgeführt. Türken (nicht spezifiziert) wurden unter 'Türken in Asien' aufgeführt, etc.). (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70)
Polen (Kongress-Polen und Republik Polen)
1. Statistik für die Zeit Kongress-Polens Das Statistische Komitee von Warschau (Vorkriegs-Russland) sammelte von Zeit zu Zeit Statistiken für den Zeitraum von zehn Regierungen des damaligen Kongress Polens. Diese Datenerhebungen wurden jedoch nicht kontinuierlich oder systematisch durchgeführt. Daher liegen auch keine regelmäßig erschienenen statistischen Veröffentlichungen vor. Einige der Erhebungen wurden in verschiedene Ausgaben der statistischen "Berichte (Proceedings)" des oben genannten Ausschusses publiziert, andere wurden überhaupt nicht veröffentlicht. Der Direktor des Statistischen Amtes der Republik Polen hat die Berichte für die Zeit Kongress-Polens zusammengestellt und bei der Übermittlung folgende Aussage hinzugefügt:
- Gebietsabgrenzung: Diese Statistiken beziehen sich auf das Gebiet des ehemaligen Königreichs Polen oder Kongress-Polens, das durch den Wiener Vertrag von 1815 gegründet wurde. Dieses Gebiet entspricht ungefähr dem Umfang der fünf der zentralen Provinzen (voiévodies) der polnischen Republik, nämlich Warschau, Lodz, Kielce, Lublin und Bialystok. Ausgenommen von der damaligen Fläche sind der nördliche Teil der alten Regierung von Suwalki, der jetzt zu Litauen gehört, sowie der östliche Teil der Provinz Bialystok, der während der russischen Herrschaft nicht zum Kongress Polen gehörte. - Die Auswanderungszahlen wurden vom ehemaligen Statistischen Komitee von Warschau mit Hilfe der kommunalen Verwaltungen erhoben. Sie sind etwas ungenau und unvollständig, vor allem im Hinblick auf die frühere Periode, sind aber nicht ohne Wert. Tatsächlich spiegeln diese Zahlen die allgemeinen Tendenzen der Migrationen, sowohl in Bezug auf die Schwankungen der Gesamtsumme als auch die Richtung, die der Strom der Auswanderer genommen hat. Allerdings ist die Einstufung von Emigranten nach Amerika in vorübergehende und dauerhafte Auswanderer nicht ganz richtig. - Die Angaben enthalten keine Auswanderung nach Russland. Daten zu diesem Thema existieren für bestimmte Jahre, sind aber sehr unvollständig. - Es liegen keine Daten über (a) vorübergehende Auswanderung für andere Länder als Deutschland in den Jahren 1890 und 1900-03 vor und (b) die Aufteilung der ständigen Emigranten nach dem Bestimmungsland für den Zeitraum 1890-1903. - Für die letzten Jahre vor dem Krieg (1909-13 und teilweise 1904-08) sind detaillierte Informationen verfügbar (a) zu den Auswanderern, untergliedert nach den Berufsgruppen in Bauern mit Landeigentum, landlose Bauern (ländliches Proletariat), qualifizierte und ungelernte Arbeiter, sowie (b) zu den Auswanderern nach ihrer Religion.
2. Statistik für die Zeit der Republik Polen Während des Zeitraums 1920-23 stellten Beamte der Auswanderungsbehörden Berichte zur interkontinentale Auswanderung polnischer Bürger zusammen. In den darauffolgenden Jahren wurden diese Statistiken vom Nationalen Auswanderungsamt auf der Grundlage von Daten der autorisierten Reedereien und Schifffahrtsgesellschaften erstellt. Zahl der Auswanderer in kontinentale Länder wurden dagegen aus den bewilligten Visa ermittelt. Die Zahlen über Auswanderung nach und Einwanderung aus Frankreich wurden dem Auswanderungsamt durch die französische Mission in Poznan zur Verfügung gestellt.
Statistiken über die Anzahl der Auswanderer aus Polen in die Vereinigten Staaten nach Geschlecht (1869-98 und 1899-1924), nach Südafrika (1922-24), Argentinien (1921-24), Australien (1902- 24), Brasilien (1920-24), Kanada (1900-24), Kuba (1911-24) und Palästina (1922-24) finden sich in den nationalen Tabellen der jeweiligen Länder.
Statistiken über die Anzahl der Migranten, die aus Argentinien (1911-24) und den Vereinigten Staaten (1908-24) nach Polen zurückkehren, werden in den nationalen Tabellen von Argentinien bzw. der Vereinigten Staaten zur Verfügung gestellt.
Tabellen
A. Statistik Kongress-Polens (1815-1913)
A.01 Auswanderung aus Polen (Kongress-Polen), 1890-1903. A.02 Auswanderung aus Polen (Kongress-Polen) nach Zielland, 1904-1913. A.03 Auswanderung nach Zielland und Geschlecht der Auswanderer, 1809-1913. A.04 Auswanderung aus Polen (Kongress-Polen) nach Religion der Auswanderer, 1909-1913. A.05 Vorübergehende Auswanderung aus Polen (Kongress-Polen) nach Zielland, 1890-1913.
B. Statistik der Republik Polen (1920-1924)
B.01 Interkontinentale Auswanderung aus der Republik Polen nach Land des zukünftigen Wohnsitzes,1920-1924. B.02 Kontinentale Auswanderung aus der Republik Polen nach Land des zukünftigen Wohnsitzes,1920-1924.
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"Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen der heutigen und der kommenden Generationen in gerechter Weise entsprochen wird" (Rio-Erklärung Grundsatz 3).Dieser Grundsatz wurde 1992 bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro von den Vereinten Nationen (VN) festgelegt. Damals kamen Vertreter*innen aus 178 Ländern zusammen, um über Fragen zu Umwelt und Entwicklung im 21. Jahrhundert zu beraten. Die Rio-Konferenz führte zu wichtigen klimapolitischen Ergebnissen wie der Agenda 21 und der Rio-Erklärung und endete mit der Unterzeichnung der Klimakonvention durch 154 Staaten. Die Klimakonvention, die zwei Jahre später in Kraft trat, beinhaltete in Artikel 2"... das Ziel der Stabilisierung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimas verhindert sowie dessen Folgen abmildert" (Simonis et al. 2017, S. 267).Angekommen im 21. Jahrhundert, ist dieses Ziel als nicht verwirklicht anzusehen. Waren es im Jahr der Rio-Konferenz 1992 noch 23.230 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen, so sind es 2022 37.150. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37187/umfrage/der-weltweite-co2-ausstoss-seit-1751/). Die Treibhausgasemissionen sind seit 1992 – mit Ausnahme der Zeit der Covid-19-Pandemie – konstant angestiegen. Und das, obwohl die VN 1995 bei der ersten COP (Conference of the Parties) in Berlin das Berliner Mandat veröffentlichten, das als Basis für das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll diente und in dem sich die Vertragsstaaten einigten, den Ausstoß von Treibhausemissionen zu senken (Vgl. Simonis et al. 2017, S.267). Die damalige deutsche Umweltministerin Angela Merkel sprach auf der COP zu den VN:"Wie wir hier in Berlin miteinander reden, wie wir fähig sind, Probleme zu lösen, wird ein Symbol dafür sein, ob es gelingen kann, globale Probleme gemeinsam in Angriff zu nehmen oder nicht."Gut gesprochen, doch sinnbildlich für das "gemeinsam in Angriff nehmen der globalen Probleme" und das Einhalten des Kyoto-Protokolls steht die USA, die mit dem Argument, dass Industrienationen bei der Reduktion des Treibhausgasausstoßes eine größere Last tragen als Entwicklungsländer, 2001 aus dem Protokoll wieder austraten (Vgl. Simonis et al. 2017, S.267). Die Treibhausgasemissionen sind trotz des verabschiedeten Kyoto-Protokolls stetig gestiegen und so hat es von Rio an 23 Jahre gebraucht, bis 2015 auf der COP 21 in Paris das Pariser Klimaabkommen verabschiedetet wurde, mit dem Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C – mit einer Obergrenze von 2 °C – zu beschränken. 8 Jahre später gilt das 1,5-°C-Ziel als nicht mehr realistisch und auch die Obergrenze von 2 °C ist stark gefährdet (Vgl. von Brackel et al.).So kamen Ende des Jahres 2023 die Vertreter der Nationen in Dubai zusammen, um auf der COP 28 wieder einmal darüber zu verhandeln, wie die Welt den voranschreitenden Klimawandel aufhalten kann. Doch wenn das 2 °C Ziel stark gefährdet ist und die Treibhausgaswerte weiter ansteigen, kommen Fragen auf:Wie gedenken die VN, die Treibhausgasemissionen zu verringern?Wieso hat es von der Rio-Konferenz an 23 Jahre gedauert, bis das Pariser Abkommen verabschiedet wurde?Auf welche Maßnahmen konnten die VN sich im Kampf gegen den Klimawandel einigen?Welche Rolle und Verantwortung nehmen die Industrienationen ein?Diese Seminararbeit wird sich mit einer Einordnung der COP28 in die Entwicklung der vorangegangenen Klimakonferenzen befassen und einen Überblick über die komplexe Klimapolitik der Vereinten Nationen geben.Von Rio zur COP1 und dem Kyoto-AbkommenDen Beginn der zwischenstaatlichen Klimaverhandlungen markiert die Konferenz der VN über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, die in zwei wichtigen umweltpolitischen Ereignissen mündete: der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und der Agenda 21 (vgl. Simonis et al. 2017, S. 267).Rio-Erklärung: In der Rio-Erklärung legten die VN das Ziel fest"… durch die Schaffung von neuen Ebenen der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, wichtigen Teilen der Gesellschaft und den Menschen eine neue und gerechte weltweite Partnerschaft aufzubauen, bemüht um internationale Übereinkünfte, die die Interessen aller achten und die Unversehrtheit des globalen Umwelt- und Entwicklungssystems schützen, anerkennend, dass die Erde, unsere Heimat, ein Ganzes darstellt, dessen Teile miteinander in Wechselbeziehung stehen." (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, S. 1).In der Erklärung wurde erstmals global das Recht auf nachhaltige Entwicklung, Forderungen sowie Voraussetzungen zur Umsetzung verankert. Daneben stehen Menschenrechte und der Schutz der Rechte zukünftiger Generationen im Mittelpunkt. Im ersten Grundsatz heißt es:"Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur" (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, Grundsatz 1).Insgesamt umfasst das Dokument 27 Grundsätze und Prinzipien, die die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Umsetzung der Ziele festlegen.Agenda 21: In der Agenda 21 wurden detaillierte Handlungsaufträge zur Erhaltung der Umwelt und Menschheit festgeschrieben, mit dem Ziel, der Verschlechterung der Situation des Menschen und der Umwelt entgegenzuwirken und eine nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Die Handlungsaufträge der Agenda 21 bestehen aus 40 Kapiteln und sind thematisch in vier Dimensionen unterteilt (Vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015): Soziale und wirtschaftliche Dimension (Kapitel 2-8) – Armutsbekämpfung, Bevölkerungsdynamik, Gesundheitsschutz und nachhaltige Siedlungsentwicklung. Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung (Kapitel 9-22) – Schutz der Erdatmosphäre, Bekämpfung der Entwaldung, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen. Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen (Kapitel 23–32) – diversen gesellschaftlichen Gruppen, die für die Umsetzung der Agenda von besonderer Bedeutung sind. Möglichkeiten der Umsetzung (Kapitel 33-40) – Rahmenbedingungen zur Umsetzung der finanziellen und organisatorischen Instrumente (Technologietransfer, Bildung, internationale Zusammenarbeit). (Agenda 21, https://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/agenda_21.pdf) Die Umsetzung der Handlungsdimensionen erfolgt mehrdimensional. Auf nationaler Ebene bspw. durch Planung von Strategien und Maßnahmen zur Umwelterhaltung. Auf institutioneller Ebene durch Akteure wie NGO. Eine exekutive Rolle fällt den Bürger*Innen zu, die durch ihre Bereitschaft zur Beteiligung an den Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung mitentscheidend sind. Diese ist u.a. abhängig von der Kommunalverwaltung, die die Aufgabe der Vermittlung zwischen den Nationen und den Bürger*Innen hat (vgl. Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015).Klimarahmenkonvention: Die Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention durch 154 Staaten markiert das Ende der Rio-Konferenz und bildet die völkerrechtliche Basis für den weltweiten Klimaschutz. Das vorrangige Ziel war – wie in der Einleitung u.a. genannt – die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf ein Niveau, das verhindert, dass es zu gefährlichen Störungen des Klimasystems kommt. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention wird durch Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen und Minderungsmaßnahmen geprüft. Diese Kontrolle sowie die Weiterentwicklung der Klimarahmenkonvention geschieht jährlich auf den seit 1995 stattfindenden Weltklimakonferenzen (COP) (vgl. Umweltbundesamt, 2024).COP1 und COP2Wie eben genannt, findet die Umsetzung, Beratung und Kontrolle der Maßnahmen auf der jährlichen Conference of Parties (COP) statt. Die COP stellt das wichtigste Organ der Klimarahmenkonvention dar und besteht aus 197 Mitgliedsstaaten (Stand COP28), die nach Einstimmigkeitsprinzip über die Maßnahmen und Umsetzung entscheiden (Simonis et al. 2017, S. 268). 1995 fand die erste COP in Berlin statt. Diese wurde geprägt durch zähe Verhandlungen zwischen der "Alliance of Small Island States" (AOSIS), auf deren Seite auch die BRD stand, und den "JUSCANZ-Staaten" (Japan, USA, Kanada, Australien, Neuseeland).Deutschland und die AOSIS forderten eine Reduktionsverpflichtung der Treibhausgasemissionen von 20 % bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu den Emissionen aus dem Jahr 1990. Die USA, die im Jahr 1990 für 23 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich waren, und die anderen JUSCANZ-Staaten lehnten diese Verpflichtung ab. Die Verhandlungen endeten letztendlich in dem von US-Seite vorgeschlagenen "Berliner Mandat". In diesem verpflichteten sich die Vertragsstaaten, bis 1997 ein Protokoll zur Begrenzung und Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen auszuarbeiten (vgl. Simonis et al. 2017, S. 268f). Auf der in Genf stattfindenden COP2 wurden die Klimaverhandlungen weiter vorangetrieben. Einen großen Faktor hierfür stellte der Wandel der Klimaaußenpolitik der USA dar. Der damalige Präsident Bill Clinton stand in der Klimapolitik unter großem Einfluss des Vize-Präsidenten Al Gore und konnte durch diesen zu Zugeständnissen in den Verhandlungen bewegt werden. Die COP2 mündete in der Genfer Deklaration, in der die Aufforderung festgehalten wurde, die Klimaverhandlungen bis zur COP3 zu beschleunigen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 269).COP3 und das Kyoto-Protokoll Die COP3 fand 1997 im japanischen Kyoto statt. Im Vordergrund stand die Verhandlung des im Berliner Mandat festgelegten völkerrechtlich verbindlichen Protokolls zur Reduktionsverpflichtung von Treibhausgasemissionen. Sie waren geprägt von unterschiedlichen Positionen und Interessenlagen der Mitgliedsnationen. Die USA, als einer der größten Verursacher von Treibhausgasen, sprachen sich gegen eine einheitliche Zielvorgabe zur Reduzierung der CO₂-Emissionen für alle Länder aus. Auch andere Industrieländer wie Japan und die EU vertraten diesen Standpunkt.Aufgrund der anfangs unflexiblen Verhandlungshaltung der USA kam es auf Seiten der Entwicklungs- und Schwellenländer wie z.B. der Allianz der AOSIS, die sich für eine einheitliche Zielvorgabe aussprachen, zu Zweifeln, dass es zu einer Einigung kommen könnte. Letztendlich konnten sich die Nationen der Weltklimakonferenz auf eine Zielsetzung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 (u.a. USA 7 %, Japan 6 % und die EU 8 %) einigen.Festgeschrieben wurden die Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll, das (nach Artikel 25) in Kraft treten sollte, sobald "mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der CO₂-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben" (Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015).Das Kyoto-Protokoll unterscheidet zwischen Schwellen-/Entwicklungsländern und Industriestaaten. Industrieländer wie Russland, Japan, USA oder die EU (1997 bestehend aus 15 Ländern) verpflichteten sich, aufgrund ihrer historischen Verantwortung für den Anstieg der Treibhausgasemissionen, diese zu reduzieren. Schwellenländer wie China oder Indien mussten genauso wie die Entwicklungsländer keine verbindlichen Maßnahmen eingehen, erkannten jedoch durch die Unterzeichnung die Notwendigkeit an, gegen den Klimawandel vorgehen zu müssen.Neben den Reduktionszielen führte das Kyoto-Protokoll zur Gründung neuer Institutionen und Instrumente, die durch technische und wissenschaftliche Beratung das Erreichen der Emissionsreduzierung zusätzlich unterstützen sollten (vgl. Simonis et al. 2017, S. 270f.).Ratifizierung des Kyoto-Protokolls Bis zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls sollte es bis 2005 dauern. Grund dafür war u.a. die in Artikel 25 festgehaltene Hürde zur Ratifizierung. Die von den Unterzeichnern des Kyoto-Protokolls angestrebte schnelle Ratifizierung verzögerte sich durch offene Fragen im Protokoll. Ein zentraler Streitpunkt war der Umgang mit flexiblen Maßnahmen, um die Reduktionsziele einhalten zu können.Ein Beispiel für diese Maßnahmen betrifft Senken, also die Speicherung von Kohlenstoff durch Wälder, Böden und Meere sowie Maßnahmen zur Aufforstung und Wiederaufforstung. Die USA plädierten für eine großzügige Anrechnung flexibler Maßnahmen, um die vorgegebenen Ziele überhaupt erreichen zu können, während die EU nach außen hin für eine strengere Obergrenze eintrat, intern aber hinsichtlich dieser Thematik gespalten war.Bei den auf die COP 3 folgenden COP4 bis COP6 kam es zu keinen signifikanten Einigungen. Neben der Konfliktlinie zwischen den USA und der EU kam es zur Auseinandersetzung zwischen der Umbrella-Gruppe (ehemalige Mitglieder der JUSCANZ, die sich nach der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls aufgelöst und sich mit Island, Russland und der Ukraine neu formiert haben) und den G77-Staaten (Zusammenschluss der Entwicklungsländer der Vereinen Nationen) mit China, bei der die EU erfolglos versuchte zu vermitteln. Die andauernde Uneinigkeit zwischen den verschiedenen Parteien mündete letzten Endes darin, dass die USA unter Präsident George W. Bush 2001 aus dem Kyoto-Protokoll austrat (vgl. Simonis et al. 2017, S. 273 ff.). Nach dem Ausscheiden der USA übernahm die EU die Führung, um die Ratifizierung voranzutreiben. Industrieländer wie Japan, Russland oder Australien nutzten das drohende Scheitern des Kyoto-Protokolls als Druckmittel gegenüber der EU, um Regelungen bspw. für flexible Maßnahmen zu ihren Gunsten auszulegen. Die EU, die sich stark für das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls einsetzte, ging bei den Verhandlungen auf den auf die COP6 (Den Haag) folgenden Konferenzen Kompromisse ein. Daraus resultierte, dass die strikten Begrenzungen für flexible Maßnahmen, bspw. hinsichtlich von Senken, bei den Folgeverhandlungen auf der COP6II (Bonn) aufgehoben wurden, wovon vor allem Russland und Kanada stark profitierten.Bereits verhandelte Punkte wurden bei der COP7 (Marrakesch) auf erneuten Druck von Kanada, Russland und dazu auch Japan neu verhandelt. Das Resultat war das Übereinkommen von Marrakesch, was neben 15 Maßnahmen zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls die Regelungen für die Anrechnung flexibler Maßnahmen noch weiter aufweichte. Die folgenden Klimakonferenzen COP8 (Neu-Delhi) und COP 9 (Mailand) waren weiter von Verhandlungen und technischen Fragen geprägt, führten letztendlich im November 2004 zu der Ratifikation durch Russland und dadurch zum Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005.Bei der COP10 (Buenos Aires) war nach langen vorangegangenen Verhandlungen zur Ratifizierung erstmals wieder Platz für andere Themen, wie die Anforderungen an die Industrieländer, Maßnahmen und Ressourcen für die Anpassung von Entwicklungsländern an die Folgen des Klimawandels bereitzustellen. Am 16. Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll und seine Umsetzungsregeln in Kraft, kurz nachdem das Emissionshandelssystem der EU (erhebliche Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und Netto-Null-Emissionen bis 2050) im Januar eingeführt wurde (vgl. Simonis et al. 2017, S. 274 f).Post-Kyoto-ÄraDas Inkrafttreten 2005 leitete eine neue Ära der Klimaverhandlungen ein, mit dem Ziel, ein neues Abkommen für die Zeit nach der Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008-12) auszuarbeiten. Auf der COP11 (Montreal) traten die Mitglieder der MOP (Meeting of Parties of the Kyoto Protocol) unter der Führung der EU und gestützt von der AOSIS zusammen und einigten sich auf Folgeverhandlungen über die Verpflichtungen der Industrieländer für die "Post-Kyoto-Zeit." Ausgenommen waren Australien und die USA, die seit dem Austritt mehrmals versucht hatte, die Kyoto-Verhandlungen zu behindern und den Klimawandel infragezustellen.Neben den Folgeverhandlungen wurde die Miteinbeziehung der Schwellenländer und der USA in zukünftige Verhandlungen festgeschrieben. 2005 kam es durch den Hurrikan "Katrina" in den USA zu verheerenden Schäden, die offenlegten, dass die Kosten, die ein ungebremster Klimawandel durch z.B. Katastrophen verursacht, deutlich höher ausfallen als die Kosten für Treibhausgasreduktionsmaßnahmen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 275 f). Auf der COP12 (Nairobi) konnten die Staaten sich einigen,"... die bisherigen Ergebnisse des Kyoto-Protokolls nach Artikel 9 bis 2008 einer Effektivitätsprüfung zu unterziehen und die Entwicklungsländer bei CDM und Anpassungsmaßnahmen verstärkt einzubeziehen (Sterk et al. 2007: 141 f., zitiert nach Simonis et al. S.276)."COP13Ein erheblicher Fortschritt in der internationalen Klimapolitik gelang den VN 2007 auf der COP13 (Bali) hinsichtlich des Ziels, sich auf das Post-2012-Abkommen zu einigen. Die zwei zentralen Vorhaben hierfür waren zum einen die Verpflichtung der Industrieländer für eine zweite Kyoto-Phase zwischen 2013 und 2020 und die Aufnahme von Mitigationsmaßnahmen durch die Entwicklungsländer.Bei den letzteren standen vor allem China, das 2007 an der Spitze der Treibhausgasemissionen stand und sich in der Vergangenheit gegen freiwillige Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung durch Schwellen- und Entwicklungsländer ausgesprochen hatte, aber auch Indien in der Kritik. Die USA blockierten früh den Verlauf der Verhandlungen, was dazu führte, dass die Entwicklungsländer ankündigten, einem neuen Abkommen nur zuzustimmen, wenn die USA auch beteiligt sind.Die Position der USA führte zu massiver Kritik vonseiten der oppositionellen Demokraten in den USA und der amerikanischen Öffentlichkeit. Durch den steigenden Druck gab die US-Regierung ihre Blockade-Haltung auf, und die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen und Verlängerung des Kyoto-Protokolls mit Einbezug der Entwicklungsländer konnten weitergeführt werden.Für die Post-Kyoto-Zeit wurde festgelegt, dass für die Anpassungsmaßnahmen der Entwicklungsländer ein Anpassungsfonds bis 2012 gegründet werden muss. Das Geld hierfür wird von den Vertragsstaaten bereitgestellt und von der Weltbank sowie dem globalen Umweltfonds verwaltet. Des Weiteren wurden finanzielle Zusagen für den REDD+-Mechanismus, der für die Förderung der Erhaltung und Erhöhung der Kohlenstoffbestände in den Wäldern und für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie vermiedene Entwaldung steht, vereinbart, was vor allem für die Entwicklungsländer einen bedeutenden Schritt darstellte (vgl. Simonis et al. 2017, S. 276 ff.). Die Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls sollten über die COP14 (Posen) hinaus auf der COP15 in Kopenhagen abgeschlossen werden.COP15 - COP17Die COP15 in Kopenhagen, die den Erwartungen nicht gerecht werden konnte und als gescheitert (vgl. SPD, 2010) betitelt wurde, kann rückblickend gesehen als ein Zwischenschritt zu dem anstrebten Folgeabkommen verstanden werden. Früh wurde klar, dass das Ziel des Nachfolgeabkommens für die Post-Kyoto-Zeit in Kopenhagen nicht zu erreichen sein wird. Obgleich die Staaten es nicht schafften, ihr Ziel zu erreichen, erzielten sie in einigen Punkten einen Konsens. Das wichtigste Ergebnis der COP15 stellt die Anerkennung des 2°C-Ziels und die daraus resultierende Notwendigkeit tiefer Einschnitte bei den globalen Emissionen dar.Neben diesem Beschluss wurde festgelegt, dass in einem pledge and review-Verfahren (versprechen und überprüfen) die Staaten ihre Emissionsziele angeben müssen und diese im Hinblick auf die Erreichbarkeit des 2°C-Ziels überprüft werden. Im Vergleich zu früheren Beschlüssen wurden neben den Industrieländern in diesem Verfahren auch die Entwicklungsländer mit einbezogen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 278 f). Der damalige deutsche Bundesumweltminister Norbert Röttgen sagte nach der COP15:"Wir haben nicht das erreicht, was wir uns gewünscht haben, aber das, was erreicht werden konnte – die Alternative von wenig wäre nichts gewesen… Trotz der Enttäuschungen von Kopenhagen dürfen wir das Ziel eines umfassenden, weltweiten Klimaschutzabkommens nicht aufgeben." (BMUV, 2009).Nachdem die Übereinkunft von Kopenhagen (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/copenhagen_accord_bf.pdf) aufgrund des Einspruchs von Ländern wie u.a. Bolivien nicht formal rechtlich verabschiedet und nur zur Kenntnis genommen werden konnte, wurde auf der COP16 im Cancun-Abkommen das 2°C-Ziel als offizielles international gemeinsames langfristiges Ziel festgelegt. Bis 2015 sollte zudem überprüft werden, ob es erforderlich ist, das 2°C-Ziel auf 1,5 °C herabzusetzen. Daneben wurde für die Entwicklungsländer, die besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, ein Programm zur Unterstützung sowie ein grüner Klimafonds eingerichtet, der ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar bereitstellen soll (vgl. Simonis et al. 2017, S. 279). Die COP17 in Durban läutete eine neue Phase der Klimaverhandlungen ein. Nachdem im Vorfeld der Verhandlungen die BASIC-Staaten (ein Verbund aus Brasilien, Südafrika, Indien und China) sich auf die gemeinsame Forderung geeinigt hatten, dass auch nach dem Ablauf des Kyoto-Protokolls die Verantwortung für die Treibhausgasemissionen weiterhin ausschließlich bei den Industrieländern liegt, und China, Indien und die USA sich gegen verpflichtende Ziele ausgesprochen hatten, gestalteten sich die Verhandlungen anfangs schwierig.Im weiteren Verlauf gelang es der EU, die Blockadehaltung zu lösen und China und Indien dazu zu bewegen, das Durban-Abkommen zu unterzeichnen, das die Industrieländer sowie China und Indien dazu verpflichtet, sich bis 2015 rechtlich verbindliche Emissionsziele zu setzen. Trotz diesem Erfolg gab es von Seiten der NGO Kritik, dass es erneut nicht gelungen sei, verbindliche Emissionsziele festzusetzen, was auf die Blockadehaltung der USA zurückgeführt wird. Die Weiterführung der Post-Kyoto-Verhandlungen wurde auf die COP18 in Doha vertagt (vgl. Simonis et al. 2017, S. 282 f).COP18 - COP20 Bei der COP18 in Katar gelang es, das Kyoto-Protokoll von 2013 bis 2020 zu verlängern, mit dem Ziel eines Folgeabkommens, das 2020 in Kraft treten sollte. Die Verlängerung des Kyoto-Abkommens wurde von einem faden Beigeschmack geprägt, da mit Japan, Kanada, Russland und Neuseeland vier Industrieländer aus dem Protokoll austraten. Das hatte zur Folge, dass die teilnehmenden 37 Kyoto-Staaten für nur noch 15 % der weltweiten Emissionen verantwortlich waren und das Kyoto-Protokoll realpolitisch an Relevanz und Glaubwürdigkeit einbüßte. Im selben Zeitraum veröffentlichte die UNEP (UN Environment Programme) einen Bericht mit dem Ergebnis, dass die weltweiten Emissionen seit 2000 um 20 % angestiegen sind (vgl. Simonis et al. 2017, S. 283). 2013 fand die COP19 in Warschau statt, mit der Aufgabe, offen gebliebene Fragen der COP18 abzuschließen. Ein Erfolg konnte bei der Finalisierung des Waldschutzmechanismus REDD (siehe Abschnitt COP13) verbucht werden, bei der sich die Entwicklungsländer mit der Idee eines fondsbasierten Mechanismus zur Finanzierung von Waldschutzprojekten gegenüber den Industrieländern, die eine marktbasierte Lösung durch einen Zertifikatshandel präferierten, durchsetzten. Bei der Frage nach konkreten Zusagen über die Verpflichtung für ein Folgeabkommen nach 2020 einigte man sich, dass die Staaten, die bereit sind, diesem beizutreten, bis Anfang 2015 ihre Emissionsziele bekannt geben müssen (vgl. Simonis et al. 2017, S. 283). Bei der COP20 in Lima stand die Vorbereitung eines neuen Klimaschutzabkommens, das auf der COP21 in Paris finalisiert werden und 2020 in Kraft treten sollte, im Vordergrund. Im Beschluss von Lima wurden die Staaten dazu aufgerufen, bis Mai 2015 eigene Klimaschutzbeiträge vorzulegen und anzugeben, wie sie ihre Treibhausgasemissionen mindern können. Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass Staaten in den grünen Klimafonds, der bis 2020 100 Mrd. USD schwer sein soll, 10 Mrd. USD eingezahlt und dadurch die finanzielle Basis geschaffen haben (vgl. Umweltbundesamt, 2014).COP21 und der Pariser KlimaabkommenNachdem seit der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens über ein Folgeabkommen ab 2020 verhandelt wurde, konnten sich die Vertragsstaaten 2015 auf der COP21 in Paris einigen und erreichten mit dem Pariser Klimaabkommen (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf), was 2009 auf der COP15 in Kopenhagen noch scheiterte. Die Staatengemeinschaft einigte sich völkerrechtlich verbindlich auf folgende Hauptziele, die in Artikel 2 des Abkommens festgeschrieben sind:a) "der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde; b) die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen erhöht und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung so gefördert wird, dass die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird; c) die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung." (BMUV, 2015. Übereinkommen von Paris)Im Vergleich zum Kyoto-Protokoll sind im Pariser Abkommen nicht nur die Industrieländer, sondern alle Vertragsländer dazu verpflichtet, nationale Klimaschutzpläne (nationally determined contributions, kurz NDCs) umzusetzen, die in 29 Artikeln festgehalten sind. Die Artikel enthalten u.a. Elemente zur Milderung und Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, Technologietransfer, Ausbau von Kapazitäten sowie Transparenz von Maßnahmen und Unterstützung. Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen zur Umsetzung unterstützt werden.Um zu überprüfen, ob die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens eingehalten werden, soll ab 2023 alle fünf Jahre eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Damit das Klimaabkommen in Kraft treten konnte, war wie beim Kyoto-Protokoll eine Ratifizierung durch mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen, nötig. Die Ratifizierung erfolgte im Vergleich zum Kyoto-Ankommen schneller, sodass das Pariser Klimaabkommen am 4. November 2016 offiziell in Kraft treten konnte.Durch das Pariser Klimaabkommen wurde der Klimawandel sowie die Notwendigkeit, diesen zu bekämpfen, auf internationaler Ebene anerkannt, es wird daher als ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik angesehen. Kritik gab es von Forschenden und Klimabewegungen dafür, dass das 1,5°Grad Ziel realistisch gesehen mit den im Abkommen festgelegten Rahmenbedingungen nicht mehr zu erreichen ist und auf internationaler Ebene die Rechtsverbindlichkeit fehlt (vgl. Watjer, 2020).Post-COP21-ÄraCOP22 - COP27Auf die Weltklimakonferenz in Paris folgte die COP22 in Marrakesch, die am 7. November 2016, sechs Tage nach dem Inkrafttreten des Pariser Klimaabkommens, startete. Auf der Agenda stand neben der Ausgestaltung des Pariser Klimavertrags die Finanzierung des Klimaschutzes für Entwicklungsländer, mit besonderem Fokus auf Afrika (vgl. Lili Fuhr et al., Nov. 2016).Diese Themen rückten durch den Sieg von Donald Trump bei den US-Wahlen früh in den Hintergrund, was zu einer gedrückten Stimmung unter den Vertragsstaaten führte, da die Sorge bestand, die USA könnte aus dem Pariser Abkommen wieder austreten, da Trump den Klimawandel in der Vergangenheit als chinesische Verschwörung bezeichnet und das Klima-Engagement der USA kritisiert hatte (FAZ, 2020).Nach unruhigem Start der COP22 konnten die VN mit der "Proklamation von Marrakesch" (https://unfccc.int/files/meetings/marrakech_nov_2016/application/pdf/marrakech_action_proclamation.pdf) eine Proklamation verabschiedeten, in der 197 Staaten – darunter auch die USA – zu maximalem politischen Engagement gegen den Klimawandel aufgerufen haben. Fast 50 Staaten erklärten in der Proklamation, schnellstmöglich - spätestens bis 2050 - klimaneutral zu werden und komplett auf erneuerbare Energien umstellen zu wollen. Die Industriestaaten gaben die Zusage, den Grünen Fond, der ab 2020 jährlich 100 Milliarden für Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel bereitstellen soll, zur Verfügung zu stellen (vgl. Europäisches Parlament, 2016).Am 5. August 2017 verkündete Donald Trump bei den VN den Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen im Jahr 2020. Im November 2017 trafen sich die Vertragsstaaten in Bonn auf der COP23. Die Präsidentschaft hatten die Fidschi-Inseln inne, die als erster kleiner Inselstaat den Vorsitz bei einer Klimakonferenz übernahmen. Auf der Agenda stand die Ausarbeitung eines Regelwerks zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, mit dem Ziel, dieses im Folgejahr bei der COP24 in Katowice zu verabschieden.Die Konferenz endete damit, dass zu allen Kapiteln des Regelwerks umfassende Textbausteine mit Kommentaren und Vorschlägen der Länder vorgelegt werden konnten. Weitere Ergebnisse stellten eine internationale Allianz zum Ausstieg aus Kohlekraftwerken von 25. Ländern und Regionen dar, darunter Kanada, die UK, Frankreich und mehrere US-Bundesstaaten, ein Arbeitsprogramm für die Landwirtschaft und die Talanoa-Dialoge als neues Gesprächsformat. Bei diesem handelt es sich um ein traditionelles, auf gegenseitigem Respekt basierendes Kommunikationsformat, das dazu beitragen soll, dass Staaten ihre Ziele beim Klimaschutz nachbessern, ohne sich gegenseitig mit vergangenen Versäumnissen und Verhaltensweisen zu konfrontieren (Vgl. Lili Fuhr et al., 2017).Im Oktober 2018 veröffentlichte der Weltklimarat (IPCC) einen Sonderbericht (https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2020/07/SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf), der die Auswirkungen eines Temperaturanstiegs um 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Werten bewertet. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Klimaziele der Staaten nicht ausreichen und nach derzeitigem Stand sich die globale Temperatur bis 2030 um über 3 °C erhöhen wird.Dieser Sonderbericht sorgte auf der COP24, die kurz nach Erscheinen des Berichts im Dezember in Katowice stattfand, für große Diskussion. Die USA, Saudi-Arabien und weitere arabische Ölstaaten gaben an, den Bericht nicht anzuerkennen und versuchten, diesen zu verwässern. Letztendlich konnten sich die Vertragsstaaten auf das Katowice-Klimapaket (https://unfccc.int/sites/default/files/resource/Informal%20Compilation_proposal%20by%20the%20President_rev.pdf) einigen. In diesem wurden Details zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens festgeschrieben und festgelegt, wie die einzelnen Staaten ihre nationalen Klimabeiträge messen, vergleichen und an das Klimasekretariat der VN zu übermitteln haben.Beim Versuch, den Sonderbericht der IPCC in das Katowicer Dokument aufzunehmen, musste eine Kompromisslösung gefunden werden, indem die Vertragsstaaten im Regelwerk dazu aufgefordert werden, die Informationen des Berichts zu nutzen. Beim Thema eines globalen Emissionshandelssystems wurden Kernfragen weiterhin offengelassen (Vgl. Lehr, Schalatek, 2019).Nachdem sich im Vorfeld der COP25 in Madrid 66 Staaten zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt hatten, stellte die EU-Kommission auf der Konferenz den "Green Deal" (https://www.esdn.eu/fileadmin/ESDN_Reports/ESDN_Report_2_2020.pdf) mit dem Ziel vor, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Hierfür stellte die Kommission rund 50 Maßnahmen aus den Bereichen Klima- und Umweltpolitik, Energiepolitik, Industrie, Verkehrspolitik und Landwirtschaft vor und plante, um die Klimaneutralität bis 2050 voranzutreiben, diese per Gesetz festschreiben zu lassen (vgl. Auswärtiges Amt, 2019).Insgesamt verlief die COP25 ohne konkrete Ergebnisse. Beim Thema globaler Emissionshandel konnten die VN sich, wie schon auf der COP24, nicht einigen. Das lag unter anderem daran, dass sich Staaten wie Australien, USA und Brasilien wenig kompromissbereit zeigten:"Der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas komme nun in eine ernsthafte Phase, deshalb organisieren einige Staaten wie die USA, Brasilien und Australien, die eng mit der fossilen Lobby verbandelt sind, eine letzte Abwehrschlacht" (Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, DW, 2019).Im November 2020 setzte sich Joe Biden bei der Wahl gegen Donald Trump durch. Daraufhin trat die USA dem Pariser Abkommen im Februar 2021 wieder bei. Im Juli 2021 trat das europäische Klimagesetz in Kraft, in dem die EU die Klimaneutralität bis 2050 zum verbindlichen Ziel, mit dem Zwischenziel einer Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030, festgelegt.Im November 2021 kamen die Vertragsstaaten in Glasgow auf der COP26 (die 2020 aufgrund der Covid19-Pandemie auf 2021 vertagt wurde) zusammen, mit dem Ziel, sich auf einen gemeinsamen Kohleausstieg zu einigen. Dieses Ziel konnte teilweise erreicht werden: Im Klimapakt von Glasgow einigte man sich aufgrund des Drucks der von Kohle abhängigen Staaten wie China und Indien lediglich auf einen schrittweisen Abbau.Festgehalten wurde auch, dass der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen weltweit noch in diesem Jahrzehnt um 45 Prozent sinken muss, wenn das 1,5-Grad-Limit erreichbar bleiben soll. Daneben wurden die reichen Länder aufgefordert, das Geld für die 100 Mrd USD, mit denen die Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel unterstützt werden sollen, bereitzustellen. Eine Überraschung stellte der USA-China-Pakt dar, in dem beide Länder verkündeten, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten zu wollen, um den Umbau zu einer klimaneutralen Weltwirtschaft zu beschleunigen (vgl. Dlf, 2021).Die COP27 wurde 2022 im ägyptischen Scharm El-Scheich ausgetragen. Das wichtigste Ergebnis stellt der Fond für klimabedingte Schäden und Verluste dar, der von den Entwicklungsländern seit mehreren Jahren gefordert wurde. Durch diesen sollen ärmere, durch den Klimawandel stark bedrohte Länder bei Schäden, die durch Klimakatastrophen verursacht wurden, Ausgleichszahlungen erhalten. Keine erheblichen Fortschritte konnten dagegen bei den Lösungsansätzen zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels aus dem Pariser Abkommen gemacht werden. Versuche, weitergehende Formulierungen zu einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und Kohle zu verfassen, wurden von China und Saudi-Arabien blockiert. Als Erfolg wird die Klimapartnerschaft zwischen Industrieländern wie den USA und Deutschland mit Entwicklungsländern wie Ägypten, Mexiko und Südafrika gesehen. Die Industrieländer stellen Mittel bereit, um bei den kleineren Ländern die Energiewende voranzutreiben (vgl. Dlf, 2022). COP28 in DubaiAuf der COP28, die vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai stattfand, wurde seit dem Pariser Klimaabkommen erstmals offiziell Zwischenbilanz gezogen. Die EU (-7,4 %) und die USA (-3,0 %) haben es 2023 geschafft, ihre Emissionen im Vergleich zu 2022 zu verringern. In Indien (+8,2 %) und China (+4,0 %) sind sie dagegen angestiegen. Die selbst gesetzten Ziele zur Treibhausgasemission, die sich die Staaten gesetzt hatten, konnten nicht erfüllt werden.Im Vergleich zum Vorjahr sind die Emissionen um 1,1 % angestiegen und liegen bei 36,8 Milliarden ausgestoßenen Tonnen CO₂. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen wie z.B. das Roden von Wäldern, sodass die Endbilanz bei 40,9 Milliarden Tonnen CO₂ liegt (vgl. Appelhans, 2023). Die Zwischenbilanz zeigt deutlich, dass die aktuellen Maßnahmen und Umsetzungen der Nationen nicht ausreichen, um das 1,5°C-Ziel zu erreichen.Das "sichtbarste" Ergebnis der Konferenz stellt die Einigung der Weltgemeinschaft auf einen Beschlusstext zu einem "Übergang weg von fossilen Energieträgern in den Energiesystemen" dar. Ziel ist es, durch einen Ausstieg aus fossilen Energien (Öl, Gas, Kohle…) den globalen Süden, den die Auswirkungen des Klimawandels am stärksten treffen, vor weiteren drohenden Katastrophen zu schützen.Bei den fossilen Brennstoffen (Öl und Gas) wurde sich auf den Begriff "Abkehr" anstatt Ausstieg als Kompromiss geeinigt. Dies ist zurückzuführen auf Staaten wie Saudi-Arabien, deren Wirtschaft auf dem Handel mit fossilen Brennstoffen beruht und für die ein Ausstieg, Stand jetzt, nicht in Frage kommt. Um den Ausstieg zu erreichen, benötigt es einen schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien. Im Beschlusstext wurde das Ziel formuliert,"... die Kapazität der erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und das Tempo bei der Energieeffizienz in diesem Zeitraum zu verdoppeln." (BMZ, COP28 Abschnitt 2)Neben dem Ausstieg einigten sich die Staaten auf die Ausgestaltung des auf der COP27 beschlossenen Fonds für Klimaschäden im Globalen Süden. Deutschland und Saudi-Arabien kündigten an, für diesen jeweils 100 Millionen Euro bereitzustellen (vgl. bpb, 2023).Fazit und AusblickDie Historie der zurückliegenden Klimakonferenzen zeigt klar auf, wie kompliziert und hoch angespannt die internationale Klimapolitik ist. Um einen Konsens zu erzielen und ein Vorankommen zu ermöglichen, müssen in der Regel package deals und Kompromisse eingegangen werden, was eine schnelle und effektive internationale Zusammenarbeit erschwert.Ergebnisse zu erzielen, kostete in der Vergangenheit viel Zeit - Zeit, die die Welt und vor allem der globale Süden nicht mehr hat. 2009 scheiterte der erste Versuch, den Klimawandel als ein ernstzunehmendes Problem international offiziell anzuerkennen, auf der COP15 in Kopenhagen. Und es dauerte bis 2015, dass die Vertragsstaaten sich einigen konnten und mit dem 1,5°C-Ziel den Klimawandel anerkannten und ihm gemeinsam den Kampf ansagten. Die Historie von Rio bis Paris offenbart zwei Probleme der internationalen Klimapolitik:Die internationale Klimapolitik ist träge und kommt nur langsam voran. Um überhaupt einen Konsens zu finden, mussten zwischen den Nationen in der Regel immer Kompromisse eingegangen werden. Dies ist am Verlauf des Kyoto-Protokolls, als die EU bei Maßnahmen wie den Senken Industrieländern wie Kanada und Russland entgegenkam, damit das Protokoll überhaupt noch ratifiziert werden kann, gut ersichtlich. Wenige Jahre später stiegen Russland und Kanada bei der Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020 dann aus.Es gibt keinen internationalen Souverän, der die einzelnen Staaten maßregelt und Konsequenzen verhängt, wenn Staaten es nicht schaffen, ihre Emissionen zu verringern. Trotz des Pariser Abkommens sind die Treibhausgasemissionen seit 2015, mit Ausnahme der Phase der Covid19-Pandemie, angestiegen. Konsequenzen gab es für die Industrienationen, die Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen sind, nicht. Das 1,5°C-Ziel, das bereits 2015 von Kritiker*innen als unrealistisch angesehen wurde, ist acht Jahre später mit dem Trend, dass die CO₂-Emissionen weiter ansteigen, kaum noch zu erreichen. Die Prognose in Bezug auf den Klimawandel sieht für die kommenden Jahre düster aus. Hoffnung könnte der auf der COP28 beschlossene Ausstieg bzw. die Abkehr von fossilen Brennstoffen, die über 80 % der CO₂-Emissionen ausmachen, bieten. Dieser Beschluss könnte - nach dem Pariser Abkommen - ein weiter großer Schritt in die richtige Richtung sein. Wie groß dieser Schritt ausfällt, ist abhängig davon, wie sich die Vertragsstaaten an dem Ausstieg beteiligen und wie schnell sie versuchen, diesen umzusetzen.Ein weiterer Hoffnungsschimmer könnte die steigende Verantwortung sein, die die Industrieländer für den Klimawandel übernehmen. Der globale Süden, der vom Norden über Jahre hinweg ohne große Rücksicht auf Folgen ausgebeutet wurde (und immer noch wird), bekommt das Ausmaß des Klimawandels am deutlichsten zu spüren. Durch den auf der COP27 verabschiedeten Fond für Klimakatastrophen erhält er von den Industrienationen finanzielle Unterstützung, was einen Anfang darstellt. Die Industriestaaten, allen voran die EU, haben sich dazu bekannt, den globalen Süden nicht mehr im Stich zu lassen. Dies kann man gleichzeitig als Zeichen sehen, dass die VN erkannt haben, dass der Klimawandel nur im Kollektiv aufgehalten werden kann.Der Trend der letzten Klimakonferenzen ist positiv. Ob dieser Trend anhält, hängt klimapolitisch stark von den USA, China und mit einigen Abstrichen Indien und den Öl-Staaten ab. Die USA, die eine lange Historie besitzt, sich in der Klimapolitik querzustellen und nicht zu kooperieren, steht vor einem Wahljahr 2024, in dem Donald Trump die Chance hat, nach 2016 erneut zum Präsidenten gewählt zu werden. Trump, dessen Politik unberechenbar ist, ist kein Befürworter von Maßnahmen gegen den Klimawandel und trägt die Verantwortung dafür, dass die USA 2020 aus dem Pariser Abkommen ausgetreten sind.Die USA pflegen trotz des gemeinsamen Pakts für eine klimaneutrale Wirtschaft ein angespanntes Verhältnis zu China, das eskalieren könnte. China, das in Sachen Treibhausgasemissionen seit über zehn Jahren an der Spitze steht, hat lange versucht, sich unter dem Deckmantel "Schwellenland" vor klimapolitischer Verantwortung zu drücken. In der nahen Zukunft könnte sich dies mit Indien, das inzwischen bei den Emissionen auf Platz 3 (Stand 2022) steht, wiederholen.Sollten sich die USA, China und Indien als Top 3 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/) in Sachen Treibhausgasemissionen aus dem Kampf gegen den Klimawandel zurückziehen bzw. bei dem Ausstieg aus fossiler Energie nicht mitziehen, sieht es düster für den Rest der Welt aus. Auch die Blockadehaltung in Bezug auf den Ausstieg aus fossilen Brennstoffe der Ölstaaten wie Saudi-Arabien muss beobachtet werden.Neben den Wahlen in den USA darf die EU-Wahl nicht unterschätzt werden. In den vergangenen Jahren konnten rechtspopulistische Parteien, von denen viele Klimawandelleugner (vgl. Schmidt-Mattern, 2019) sind, fast in allen EU-Ländern Stimmen dazugewinnen. Sollte es innerhalb des EU-Parlaments zu einem starken Rechtsruck kommen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Klimapolitik der EU haben. Das wäre fatal, da die EU schon seit der Rio-Konferenz im Kampf gegen den Klimawandel als Vorreiter agiert und regelmäßig zwischen Parteien mit verschiedenen Standpunkten als Zwischenhändler agiert und so Kompromisse erreicht. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kampf gegen den Klimawandel stehen auf wackligen Beinen, doch der Trend der vergangenen Jahre ist positiv, was Anlass zur Hoffnung gibt. Dennoch müssen die Staaten, wenn sie noch eine Chance haben wollen, den Klimawandel einzudämmen, geschlossener und vor allem schneller agieren als noch in der Zeitspanne zwischen Rio de Janeiro und Paris. LiteraturAuswärtiges Amt. 2018. "Erfolgreicher Abschluss der "COP24" in Kattowitz". https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/klimaaussenpolitik/cop-24-kattowitz/2171152 (24.03.24).Auswärtiges Amt. 2019. 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