Seit Einführung der Entgeltabrechnung nach Fallpauschalen in den Jahren 2002/2003 sehen sich Krankenhäuser enormen wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Das erhöhte bisher und erhöht fortwährend den Druck auf das Management und das Controlling von Unternehmen der Im Allgemeinen und Krankenhäuser im Speziellen. Allerdings muss festgestellt werden, dass das Controlling in Krankenhäusern noch nicht so etabliert ist wie in anderen Bereichen. Eine große Herausforderung ist der zu harmonisierende Dreiklang aus Elementen der Betriebswirtschaftslehre, den modernen Entwicklungen in der Informationstechnologie und der komplexen medizinischen Leistungserstellung. Dabei gerät man unweigerlich auf den schmalen Grat zwischen medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlichem Handeln. Dieses Werk zeigt Managern im Krankenhausumfeld auf, wie sie mit modernen Methoden der Business Intelligence und des Controllings diesen Grat entscheidend entschärfen.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Durch den Start des EU-weiten Emissionshandelssystem am 1. Januar 2005 wird es in den betroffenen Unternehmen zu teilweise starken Veränderungen kommen. Leider sind die deutschen Unternehmen nur sehr wenig über den Emissionshandel informiert und dementsprechend schlecht darauf vorbereitet. In Deutschland verfügt man bislang nur durch einige Pilotprojekte über Erfahrungen zum Thema Emissionshandel. Zur effizienten Reduktion von CO2-Emissionen bietet sich dieses Instrument auf jeden Fall an. Es bringt zwar zunächst einige zusätzliche Kosten mit sich, weist aber zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Klimaschutzinstrumenten auf. Das Emissionshandelssystem der EU ist anlagenbezogen und beinhaltet zunächst nur das Treibhausgas CO2. Eine Ausweitung auf weitere Anlagen und Treibhausgase ist vorgesehen. Die Staaten haben sich im Rahmen der EU-Lastenverteilung zu bestimmten Emissionszielen verpflichtet. Für die dadurch zugeteilten CO2-Zertifikate müssen sie nationale Allokationspläne erstellen, um den betroffenen Anlagen ihren Anteil an den Zertifikaten zuzuteilen. Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die relevanten Emissionen gemessen und Emissionsberichte darüber an die zuständige Behörde übermittelt werden. Es können auch Anlagen mehrerer Unternehmen zu einem Anlagenpool zusammengeschlossen werden. Der Handel kann bilateral, über Makler oder über eine Börse abgewickelt werden. Der Emissionshandel kann die sonstigen bestehenden Regelungen zum Klimaschutz nicht komplett ersetzen. Es muss geprüft werden, inwiefern eine Koexistenz verschiedener Instrumente mit dem Emissionshandel möglich ist. Um sich ein Bild über die Wirkungsweise des Emissionshandel machen zu können, sollte man bereits bestehende Emissionshandelssysteme betrachten und analysieren. Durch den Emissionshandel kommen auf die Unternehmen zahlreiche Veränderungen zu. Die Unternehmensführung muss sich bei der Strategieplanung damit befassen, während auch das Umweltmanagement einige Umstellungen vornehmen muss. Evtl. kann es sinnvoll sein, ein betriebsinternes Emissionshandelssystems zu etablieren. Auf jeden Fall muss eine zuständige Stelle für den externen Handel mit den Zertifikaten eingerichtet werden. Sie sollte sich auch mit der Schätzung der Zertifikatspreisentwicklung befassen, da diese ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Notwendigkeit eigener Emissionsminderungsmaßnahmen ist. Abhängig von der Unternehmensgröße kann für den Handel, die Zertifikatspreisprognostizierung und die sonstigen Aufgaben einer Emissionshandelsstelle eine eigene Abteilung eingerichtet werden. Die entsprechenden Aufgaben können aber auch einer bereits bestehenden Abteilung, z.B. dem Einkauf übertragen oder an ein externes Unternehmen vergeben werden. Ob es durch den Emissionshandel zu veränderten Preisstrukturen kommen wird ist noch nicht abzuschätzen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit lässt sich das Engagement der "First Mover" vermarkten. Grundsätzlich gibt es in allen Abteilungen Möglichkeiten zu Emissionsminderungen. So können z.B. allgemeine Energiesparmaßnahmen oder Verkürzungen der Transportwege zu einem Rückgang beim Ausstoß von CO2 führen. Je nach Art und Struktur des Unternehmens kann die Logistik eine große Rolle hinsichtlich der Minderung des CO2-Ausstoßes spielen. Die Abteilung für Forschung und Entwicklung muss sich um neue Technologien und die Entwicklung neuer Produkte kümmern. Für das betriebliche Rechnungswesen werden die CO2-Emissionen als neuer Produktionsfaktor auftreten, der wie die anderen Produktionsfaktoren in die Finanzbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung einfließen muss. Es ist allerdings noch ungeklärt, wie die Integration aussehen wird. Auch auf das Berichtswesen kommen zahlreiche neue Aufgaben zu. Es muss ein Überwachungs- und Berichtssystem für die CO2-Emissionen aufgebaut und es müssen bestimmte Anforderungen an die interne und externe Berichterstattung erfüllt werden. Das Finanzwesen ist ebenfalls gefordert, da durch den Emissionshandel ein weiterer Unsicherheitsfaktor auf das Unternehmen zukommt, den es gilt, finanziell abzusichern. Natürlich muss man sich auch um das entsprechend geschulte Personal bemühen und sich genau mit den Regelungen des Emissionshandels vertraut machen. Am stärksten sind die Produktionsabteilungen vom Emissionshandel betroffen. Dabei kommen auf das strategische Produktionsmanagement große Herausforderungen zu. Seine Aufgabe ist es, die Ziele und Strategien für die Leistungserstellung festzulegen. Dazu ist es notwendig, die eigene Unternehmensposition zu bestimmen und sie im Rahmen einer Marktanalyse mit der seiner Mitbewerber zu vergleichen. Daraus kann man die Entwicklungschancen ableiten und die Strategien zur Bestimmung der geplanten, zukünftigen Unternehmensposition bestimmen. Von besonderem Interesse ist dabei natürlich die Produktionsstrategie mit ihren Teilstrategien. Durch die Einführung des EU-Emissionshandelssystems werden die CO2-Emissionen zu einem Produktionsfaktor, der bei sämtlichen Produktionsprozessen, bei denen vom Emissionshandel betroffene Anlagen beteiligt sind, in die Kalkulation einbezogen werden muss. Da die klimapolitischen Maßnahmen langfristigen Charakter haben, ist es wichtig, die Emissionswirkungen in die langfristige Unternehmensplanung einzubeziehen. Besonders bei Investitionen, die langfristig Kapital binden (lange Vorlaufzeiten und Investitionszyklen) sollten die CO2-Emissionen berücksichtigt werden. Es ist auch wichtig, die Konkurrenz zu beobachten und deren Grenzvermeidungskosten von CO2 zu kennen. Man muss durch emissionsmindernde Maßnahmen die Kosten senken und dadurch eine geringere CO2-Emissionsintensität erreichen als die Konkurrenz. Dies kann durch Variation bei der Produktpalette oder bei der Herstellungsweise geschehen. Zunächst muss die gegenwärtige Unternehmensposition bestimmt und mit der Situation in Konkurrenzunternehmen verglichen werden. Bei der Bestimmung der Unternehmensposition ist es in bezug auf den Emissionshandel natürlich wichtig, den Umfang der eigenen CO2-Emissionen zu kennen. Dieser kann durch eine Emissionsquantifizierung bestimmt werden. Weiß man, wie viel CO2-Emissionen die Herstellung der einzelnen Produkte verursacht, so kann man die Unternehmensstrategie anpassen. Um einschätzen zu können, in welchem Maße die Unternehmensstrategie allgemein und die Produktionsstrategien speziell angepasst werden müssen, ist es notwendig zu untersuchen, in welchen Bereichen Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt werden können und wie diese zu bewerten sind. Man kann daraus dann die Auswirkungen auf die Teilstrategien der Produktionsstrategie ableiten. Abschließend kann unter Berücksichtigung des CO2-Emissionshandels ein neuer Strategieplan entworfen werden. Die wichtigsten Punkte bei der Strategieentwicklung sind die eigenen Emissionsminderungsmaßnahmen und der Vergleich der Kostenpotenzialkurve mit der prognostizierten Entwicklung des Zertifikatspreises. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern die üblichen Investitionszyklen eingehalten werden können oder ob es vielleicht wirtschaftlich sinnvoll ist, Investitionen vorzuziehen. Auch die Standortplanung muss neu überdacht werden. Man muss entscheiden, wann welche Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt werden und ob man am Zertifikatemarkt aktiv werden muss. Es gibt noch viele Unsicherheiten bezüglich des Emissionshandels. Dies sind hauptsächlich der nationale Allokationsplan und die Entwicklung des Zertifikatspreises. Auch existiert ein zu geringer Erfahrungsschatz, um die Auswirkungen des Handelssystems auf die Unternehmen genau abschätzen zu können. Es wird in Zukunft notwendig sein, die Entwicklungen und Veränderungen genau zu beobachten, um jederzeit angemessen reagieren zu können.
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BMBF und Kultusministerien haben sich auf die Eckpunkte zum Startchancen-Papier verständigt. Was steht drin in dem Papier? Wer finanziert was? Und welche Schulen bekommen wofür Geld? Ein Überblick.
Startbahn des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof. Foto: Sören Kusch, CC BY-SA 3.0.
13 ENG BESCHRIEBENE SEITEN umfasst das Papier, auf das sich gestern Abend die Verhandlungsgruppe von vier Landesstaatssekretären und ihrer BMBF-Kollegin Sabine Döring geeinigt haben. Der Durchbruch gelang, nachdem die Streitpunkte vor allem zu Kofinanzierung, Befristung der Gelder und rechtlicher Umsetzung aus dem Weg geräumt waren.
Klar ist: Die Eckpunkte sind noch keine ausgearbeitete Vereinbarung. Auch gab es unter den nicht an den Verhandlungen beteiligten Kultusministerien heute offenbar einzelne, die fanden, ihnen werde die Zustimmung zu den Eckpunkten etwas schnell abverlangt. So dass die Einladung zur kurzfristig anberaumten Pressekonferenz dann lediglich davon sprach, dass die Verhandlungsgruppe sich nach intensiven Verhandlungen auf "entscheidende Eckpunkte" geeinigt habe. "Auf dieser Grundlage werden in den nächsten Wochen die letzten Details ausgestaltet." So bleibt also auch nach dem Zustandekommen der Eckpunkte viel Arbeit (und womöglich weiteres Ringen) um das Kleingedruckte. Doch die Pfeiler des Programms stehen jetzt. Hier sind sie.
Zielsetzung: die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so verbessern, "dass möglichst allen Kindern und Jugendlichen die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird".
Zielgruppe: Rund 4.000 allgemeinbildend und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler. Insgesamt sollen rund eine Million Kinder und Jugendliche erreicht werden, 60 Prozent davon an Grundschulen, 40 Prozent an weiterführenden Schulen.
Was die Startchancen-Schulen ausmachen soll: Sie sollen datengestützt arbeiten, sich zu "individueller Diagnostik, adaptiver Förderung und datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung" bekennen und sich die dafür nötigen Kompetenzen schrittweise aneignen. So solle sich das gesamte pädagogische Personal zu Fortbildungen verpflichten und professionelle Lerngemeinschaften gründen.
Auswahl der Schulen: Die bundesweite Verteilung der Schulen erfolgt "nach einem Schlüssel auf die sechzehn Länder, der sich aus den jeweiligen Landesanteilen an den Programmmitteln des Bundes bei Programmstart ergibt" (siehe dazu weiter unten). Auf Landesebene soll kein einheitlicher Sozialindex für alle Länder zugrunde gelegt werden. Die Auswahl soll jedes Land anhand "geeigneter und transparenter Kriterien" vornehmen, die wissenschaftsgeleitet sein müssen und sich an den Startchancen-Zielsetzungen ausrichten. Mindestanforderungen sind die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration.
Programmsäule I: "Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung" im Sinne von "Beiträgen zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten", insbesondere Verbesserungen in Form von lernfördernden Räumen, moderner Infrastruktur und Lernflächen wie Kreativlabore und für inklusives Lernen, außerdem "attraktive Arbeitsplätz" für das pädagogische Personal. Es gehe nicht darum, anstehende Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, "sondern um eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen".
Programmsäule II: "Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung", jede Startchancen-Schule soll dazu mit den zuständigen Stellen des Landes eine gesonderte Vereinbarung treffen, die zur jeweiligen Situation vor Ort passen soll. Vorher verständigen sich Bund und Länder unter externer wissenschaftlicher Beratung auf einen Leitfaden mit einem "nicht abschließenden Katalog geeigneter Maßnahmen". Zwei Drittel ihres Chancenbudgets soll jede Schule für die im Leitfaden empfohlenen Maßnahmen ausgeben, ein Drittel kann sie frei einsetzen.
Programmsäule III: "Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams". Die zusätzlichen Stellen für Sozialarbeit sollen neben Sozialpädagogen auch pädagogische Fachkräfte besetzen können, je nach Bedarf der einzelnen Schule.
Übergreifende Förderung neben den Säulen: Gezielte Fortbildung, Beratung und Unterstützung der Schulleitungen bei der Programmumsetzung hin zu der Ermöglichung von mehr Eigenverantwortung bei Budget, Personal und Unterrichtsgestaltung. Darüber hinaus der wissenschaftlich begleitete Aufbau von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und Transfer zwischen den Schulen, Aufbau eines digitalen Wissensspeichers mit Materialien und Erkenntnissen aus dem Programm, der auch Nicht-Startchancen-Schulen zur Verfügung stehen soll.
Finanzierung und Laufzeit: Der Bund gibt "bis zu" eine Milliarde pro Jahr, das Programm startet zum Schuljahr 2024/25 und soll nach Ende des Schuljahrs 2033/34 auslaufen. Die Länder sollen sich "in gleicher Höhe" beteiligen, wobei sich ihr Anteil zusammensetzt aus bereits "bestehenden, auf die Ziele des Programms gerichteten Maßnahmen, die anrechenbar sind", und zusätzlichen Mitteln. Wobei letztere auch in einer "Neupriorisierung" bereits vorhandener Landesgelder zugunsten der Startchancen bestehen können. Es soll aber in jedem Land in jedem Fall ein "substanzieller Zuwachs" in der Unterstützung der Startchancen-Schulen erreicht werden. Apropos Anrechenbarkeit: Es existiert eine (wohl noch nicht finale, aber schon jetzt sehr weitreichende) "Positivliste", die mögliche Beiträge der Länder im Rahmen der Kofinanzierung umfasst, aber in jedem Fall nicht abschließend sein soll. Für das Bauprogramm von Säule I gilt derweil explizit: Hier müssen die Länder entsprechend der Verfassung einen Eigenanteil von 30 Prozent gewährleisten, den Rest ihrer Kofinanzierung können die Länder flexibel innerhalb der übrigen Programmbestandteile erbringen", auch kann die Kofinanzierung am Anfang geringer sein und dann aufwachsen. Wie genau jedes Land seine Kofinanzierung leistet und was es dabei anrechnen kann, soll in 16 Einzelabmachungen mit dem Bund vereinbart werden. Der Bund trägt die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung.
Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Säulen: 400 Millionen Bundesmittel gehen jedes Jahr in Säule I, wobei sich dieses Geld anhand des folgenden Schlüssels auf die Länder verteilt: 40 Prozent: Anteil der unter 18- Jährigen mit Migrationshintergrund, 40 Prozent: Armutsgefährdungsquote der unter 18- Jährigen, 20 Prozent: negatives Bruttoinlandsprodukt (=schwächere Wirtschaftsleistung bedeutet mehr Mittel). Säule II und Säule III: jeweils 300 Millionen pro Jahr, verteilt an die Länder über zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer.
Auszahlungsmodalitäten: Vorerst sind die Bundesmittel in diesen Säulen bis Ende 2029 befristet. Bis dahin müssen die Länder mindestens 35 Prozent ihrer Kofinanzierung erbringen. Weisen die Länder nach, dass sie das alles verabredungsgemäß ausgegeben haben, gehen die Zahlungen weiter oder werden "angepasst". Für das Geld in der Bausäule gibt anders als von den Ländern kein Sondervermögen, sondern jährliche Zahlung aus dem Bundesfinanzministerium. Die "damit verbundenen Herausforderungen" sollen immerhin bei der weiteren Ausgestaltung des Investitionsprogramms berücksichtigt werden, was dann doch auf eine faktische Überjährigkeit hinauslaufen könnte. Der Bund behält sich eine weitere Befristungsoption vor Programmende vor, die Länder können in ihrer Gesamtheit vom Bund nicht für das Fehlverhalten einzelner in Regress genommen werden.
Rechtliche Umsetzung: Es gibt eine alle drei Säulen umfassende Rahmenvereinbarung. Der Bund verzichtet auf ein Artikelgesetz für Säule I, das heißt: Bundestag und Bundesrat werden nicht beteiligt, sondern für Säule I schließen Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung. Für Säule II und II wird das Finanzausgleichsgesetz geändert, außerdem regeln Vereinbarungen deren inhaltliche Umsetzung inklusive der Berichtspflichten.
Evaluation, wissenschaftliche Begleitung, Berichtswesen: Zum Programmstart soll stichprobenartig eine Linie-Null-Messung erfolgen, um die Ausgangslage an den Startchancen-Schulen zu erheben. In Abstimmung mit der Wissenschaft wollen Bund und Länder passende Zwischenziele formulieren, deren Erreichen dann anhand von Daten zur Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft wird. Allerdings alles möglichst bürokratiearm, wie es heißt, "um die ohnehin geforderten Schulen in herausfordernder Lage nicht über Gebühr zu belasten". Die wissenschaftliche Begleitung soll getrennt von der Evaluation getrennt laufen. Es soll ein "verbindliches Berichtswesen" aufgesetzt werden, um dem diesbezüglichen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags von Mai 2022 zu entsprechen.
Governance des Programms: Es gibt einen Lenkungskreis auf Ebene der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen, der das Programm "im Sinne des Monitorings" begleitet und die verabredungsgemäße Umsetzung überwachen soll, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Fachebene soll sie hierbei unterstützen. Einmal jährlich werden zur Sitzung des Lenkungskreises vorab benannte Stakeholder aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis eingeladen, was das Eckpunktepapier als "Ausdruck einer modernen Kooperationskultur" lobt und des Startchancen -Selbstverständnisses als "lernendes Programm". Beim Projektträger wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die Länder sollen ihrerseits wirksame Steuerungsstrukturen und Steuerungsprozesse schaffen, länderintern und länderübergreifend.
Anmerkung: Sollten mir bei der Zusammenfassung der Eckpunkte an irgendeiner Stelle Ungenauigkeiten unterlaufen sein, bitte ich um Entschuldigung und freue mich über Hinweise.
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Kein Wumms, nur teilweise eine Paradigmenwechsel – und trotzdem viel Erleichterung
Die Bund-Länder-Einigung auf Eckpunkte für das Startchancen-Programm gibt Hoffnung auf etwas mehr Bildungsgerechtigkeit und zeigt, dass der Bildungsföderalismus noch handlungsfähig ist. Die Ambitionen von einst sind allerdings nur noch in Teilen übrig. Ein Kommentar. (21. September 2023) >>>
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Die Einführung des New Public Management (NPM) an deutschen Wissenschaftseinrichtungen verbunden mit dem Wechsel von einer Input- zu einer Output-orientierten Ressourcensteuerung zog die Notwendigkeit von Leistungserfassung nach sich. Bei GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften wurde die Erhebung von Leistungskennzahlen zur Forschungsdatennutzung durch ein neues integriertes Verfahren zur Erstellung von Umfragebibliographien zentralisiert und optimiert. Das zentrale Management von Umfragebibliographien induziert jedoch ganz neue Anforderungen hinsichtlich der Steuerung von Arbeitsprozessen und des integrierten Metadatenmanagements über unterschiedliche Arbeitsbereiche hinweg. Da klassische Literaturverwaltungsprogramme in diesem Kontext an organisatorische und technische Anwendungsgrenzen stoßen, konzipiert und entwickelt GESIS ein bedarfsorientiertes, innovatives und nachnutzbares Management-Tool tagadata
Bei der vorgelegten Arbeit handelt es um eine kumulative Dissertation, deren einzelne Teile den inneren Aufbau oder die Auswirkungen von legalen Kartellen untersuchen. Kapitel 2 behandelt das legale Zuckerkartell in Österreich-Ungarn in der Zeit von 1891-1914. Ich untersuche die Kartellbildung vor 1891, die durch die Einführung einer Mengensteuer ermöglicht wurde. Das Kartell begann mit einfachen Jahresquoten und lernte - trotz zwischenzeitlicher Zusammenbrüche - mit Lagerhaltungsnachfrage, Markteintritten, internen Koordinationsproblemen und einem verringerten Importschutz umzugehen. Detaillierte qualitative Informationen zur inneren Arbeitsweise und Preise, Opportunitätskosten und Verkaufsdaten auf monatlicher Basis werden dazu erörtert und der Erfolg des Kartell in den verschiedenen Entwicklungsstufen wird abgeschätzt. Kapitel 3 und Kapitel 4 entstanden in Zusammenarbeit mit Philipp Schmidt-Dengler, Konrad Stahl und Christine Zulehner. Registrierte Kartelle waren in Österreich bis zum EU Beitritt 1995 größtenteils legal. Das Archivmaterial über die registrierten horizontalen Kartelle wird untersucht, um über deren inneren Aufbau zu lernen. Kapitel 3 beschreibt im Detail das Verfahren zur Kodierung der Klauseln und anderer Daten aus den gescannten Kartellverträgen. Im Kapitel 4 wird eine Inhaltsanalyse der rechtlich verbindlichen Kartellverträge gemacht. Unterschiedliche Methoden der Kollusion werden ausgehend von Stigler (1964) umfassend beschrieben. Quotenkartelle verfügen über ein regelmäßiges Berichtswesen und Kompensationsmechanismen für Abweichungen von den vereinbarten Quoten. Spezialisierungskartelle teilen Märkte auf und verfügen am Wenigsten oft über einen internen Informationaustausch oder Strafbestimmungen. Preis- und Zahlungskonditionenkartelle versuchen den geheimen Preiswettbewerb zu verhindern. Sie enthalten oft eine Auskunftspflicht bei Nachfrage, erlauben Entscheidungen nach dem Ermessen und verfügen über unmittelbare Strafbestimmungen. Diese empirisch beobachteten Regelmäßigkeiten der Vertragsausgestaltungen legen nahe, dass die Möglichkeit, rechtlich verbindliche Verträge niederzuschreiben, genutzt wurde, um die bekannten Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung von Kollusion zu lösen. Kapitel 5 untersucht die Rolle der Sozialpartnerschaft im Verfahren zur Registrierung der Kartelle. Es wird untersucht, ob die Sozialpartner ihre Befugnisse als Verfahrensparteien genutzt haben und Untersuchungen beantragt haben, um den Schaden der Kartelle zu begrenzen. Kapitel 6 behandelt das österreichische, registrierte Zementkartell und dessen Deregulierung durch den EU-Beitritt 1995. Auf Basis von aggregierten, industrieweiten Daten zu Umsätzen, Kosten, Beschäftigung und der Industriestruktur wird gezeigt, dass die Liberalisierung die durchschnittlichen Preise, die Gewinne und die Beschäftigung verringerte und zu Marktaustritten führte. Allerdings gab es einen markanten Anstieg der Listenpreise für Zementsäcke. Dieser Anstieg hat auch die Angemessenheit mehrere Preisindizes negativ beeinflusst. ; The following thesis is a compilation of several papers that analyze the inner workings and the effects of legal cartels. Chapter 2 studies the legal sugar cartel in Austria-Hungary in 1891-1914. I analyze the cartel formation prior to 1891 that was enabled by an excise tax. The cartel started with simple annual quotas and-despite breakdowns-learned to adapt to inventory demand, entry, internal coordination problems and lowered import protection. Detailed qualitative evidence on the inner workings and prices, opportunity costs and sales data on a monthly basis are discussed. The success of the cartel at subsequent stages is evaluated. Chapter 3 and chapter 4 are joint work with Philipp Schmidt-Dengler, Konrad Stahl and Christine Zulehner. Cartels were legal to a large extent in Austria until the country's EU accession in 1995. We examine archival material on registered horizontal cartels to learn about their inner working. Chapter 3 presents the detailed procedure of coding the data from the scanned documents. In chapter 4, we apply content analysis to legally binding cartel contracts and we comprehensively document different collusion methods along the lines described by Stigler (1964). Quota cartels employ regular reporting schemes and use compensation mechanisms for departures from set quotas. Specialization cartels divide markets and rely the least on information exchange and punishment. Price and payment condition cartels primarily aim to prevent secret price cuts, requiring information provision upon request, allow for discretionary decision-taking and (sometimes immediate) punishment. These stylized facts on the contractual arrangements suggest that the possibility to write legally binding agreements was employed to address the usual obstacles to sustaining collusion. Chapter 5 evaluates the role of social partnership during the cartel registration proceedings. I analyze whether social partners used their powers as parties of the proceedings and requested a review in order to limit damaging cartels. Chapter 6 studies the Austrian registered cement cartel and its deregulation when Austria acceded the European Union in 1995. Based on aggregate data on revenues, cost, employment and industry structure, I find that the liberalization reduced average prices, profits, employment and led to exit. However, consumer list prices for cement bags increased markedly and negatively affected the accuracy of several price indices. ; eingereicht von Nikolaus Fink ; Zusammenfassung in deutscher Sprache ; Universität Linz, Dissertation, 2016 ; OeBB ; (VLID)1273926
Vorbemerkung -- Bildungsreform und Sozialisationsforschung -- Hochschulpolitik und soziologische Forschung über Hochschulfragen — Situation und Perspektiven -- Zur Situation der Bildungspolitik und zu den Perspektiven bildungssoziologischer Forschung in der Weiterbildung -- Entwicklungssoziologie als Beruf — Bericht über ein FU — Forschungsprojekt zur Berufsfeldanalyse von Entwicklungssoziologen -- Soziologie in der VR China: Gegenwärtiger Stand und künftige Entwicklungstendenzen -- Soziokulturelle Implikationen technologischer Wandlungsprozesse: Bilanz und theoretische Ausblicke einer Sektionsdiskussion -- Die Suche nach Sicherheit — Kombinierte Produktions-formen im sogenannten informellen Sektor -- Geschlechtliche und internationale Arbeitsteilung -- Jugendsoziologie — Eine Forschungsübersicht -- Bildungserwartungen und Realisierungsmöglich-keiten bei Familien von un -und angelernten Arbeitern und Facharbeitern -Bericht über ein laufendes Forschungsvorhaben -- Jugend und Krise. Vorstellung eines anlaufenden Forschungsprojekts -- Video-Feedback in der Familienforschung: Chancen und Gefahren -- Herrschaft und Widerstand: Entwurf zu einer historischen und theoretischen Kritik des Patriarchats in der bürgerlichen Gesellschaft. (Zusammenfassung der vier kombinierten Referate) -- Forschung über Frauen -Die koloniale Situation -- Zur Problematik des Begriffs "Weibliche Sozialisation" -- Thesen zur somatischen Kultur von Frauen -- Struktur der Frauenerwerbstätigkeit und neue Technologien. Das Beispiel der Frauenarbeit im Einzelhandel -- 'Ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse' Verstärkte Spaltung der abhängig Arbeitenden. Konsequenzen für die Frauenforschung und die Frauenbewegung -- Hausarbeit und Erwerbstätigkeit aus der Sicht amerikanischer Frauenforschung -- Rationalisierung als Krise der Arbeiteridentität -- Zukunft der Frauenerwerbsarbeit -- Gegenwart als Zukunft der Arbeit -- Leben mit einer chronischen Krankheit - Dargestellt am Beispiel der MS -- Makro- und mikrosoziologische Belastungsforschung bei berufstätigen Männern mit vorzeitigem Herzinfarkt -- Überlegungen zum Strukturwandel ärztlicher Tätigkeit unter dem Einfluß medizinischer Technik - Aspekte diagnostischen Handelns -- Not und Hilfe: Sozialer Wandel personenbezogener Dienste -- Aspekte des beruflichen Selbstbildes von Psychiatern -- Arbeitsplatz Kinderstation: Konflikte in der Interaktion von Kinderkrankenschwestern und Patienteneltern -- Die Bedeutung homogener Tätigkeitsgruppen in der Mikro-Epidemiologie des Betriebs -- Krankheit und arbeitsbedingte Belastungen: Grundlagen für ein ständiges Berichtswesen "Arbeitswelt und Gesundheit" -- Arbeitsbelastungen und psychische Gesundheit.Ergebnisse einer arbeits- und medizinsoziologischen Untersuchung und ihre Konsequenzen für die gewerkschaftliche Interessenvertretung -- Verlaufsbeobachtungen der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer Krankheit -- Arbeit und Beruf im Alter aus medizin-soziolo-gischer Sicht -- Vorbemerkung -- Dynamische Modelle zur Beschreibung sozialer Prozesse -- Box/Jenkins-Methode als Instrument dynamischer Analyse -- Der Nutzen der Schwangerenvorsorge: Eine Lisrel-Anwendung zur Kausalanalyse -- Die Life Tree-Konzeption: Einige Gedanken und Thesen -- Einstellungsänderungen junger Juristen in Stu-dium, Referendarausbildung und Berufspraxis — Ergebnisse einer Repräsentativumfrage bei Juristen und Lehrern -- Karrieren in der Justiz des Kaiserreiches.Die Richter der Straf-und Zivilsenate des Reichsgerichts -- Über die Lebenswelt des Richters -- Neubesinnung in der Soziologie auf "Qualitäten und Lebensläufe" — Ein Gewinn für die Rechtssoziologie? -- Perspektiven der Justizforschung -- Alternativen zur Zwangsbeitreibung von Schulden -- Schuldbeitreibung im Konsumentenkredit -Ergebnisse einer empirischen Studie -- Schuldbeitreibung und soziale Kontrolle -- Befinden wir uns auf dem Weg zu einer Gesell -schaft ohne Arbeit? -- Von der beruflichen zur familialen Leistungsbe-reitschaft? Hypothesen zum sozialen Wandel von Familie und Beruf -- Haushaltsproduktion in der modernen Gesellschaft. Repräsentative Daten zum Lebensstil in der Bundesrepublik -- Krise und kompensatorische Politik. Eine Interventionsanalyse von Indikatoren der Arbeitswelt -- Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Österreich: Perspektiven für die achtziger Jahre -- Arbeitsorientierung in der Krise?Berufliche Perspektiven und Werte europäischer Studenten zwischen Unsicherheit und Engagement -- Subsidiare Informationsfunktion von Sozialbilanzen? Überlegungen zur strukturellen Koordination von gesellschaftsbezogener Berichterstattung und amtlicher Sozialstatistik am Beispiel des Indikators Arbeitszeit -- Die Entwicklungsmöglichkeiten des Konzepts der Arbeitszufriedenheit -- Arbeitszufriedenheit im Vergleich abhängig Erwerbstätiger in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft -- Herrschaft und Gleichstellung -Auslöser von Devianz und Konformität Kontrolle und Duldung -- Vorwort -- Altstadtsanierung als Problemanalyse -- Zur Bedeutung städtischer Lebensbedingungen bei der Konstitution jugendlichen Protestverhaltens -- Zur Bedeutung städtischer Kontexte für die Konstituierung sozialer Probleme am Beispiel der Kriminalität -- Soziale Bewegung und ethnische Minderheit Sozialräumliche Bedingungen der Entstehung sozialer Bewegungen bei ethnischen Minderheiten. -- Zur Einführung -- Thesen zu Problemfeldern, Entwicklungsperspek-tiven und Forschungsorientierungen im Bereich "Arbeitswelt und Sozialpolitik" -- Sozialpolitik und Gesundheitswesen -- Kommunale Sozialpolitik -Thesen und Anmerkungen -- Verfassungstheoretische Aspekte der Verrechtli-chung von Sozialisation. 15 Thesen -- Selbstaktive Felder im kommunalen Raum -- Der informelle Sektor – Produktivitätsreserve des Wohlfahrtsstaates? -- Produktion von Fürsorglichkeit -- Thesen zum Verhältnis von Theorien sozialer Un-gleichheit und postindustrieller Gesellschaft -- "Alte" und "Neue" Ungleichheiten in der Weltgesellschaft -- Auflösung der Klassenstruktur in der post-industriellen Gesellschaft? Evidenzen aus neueren internationalen Entwicklungsverläufen -- Postindustrial society and the new classes reassessed -- Analyst von Gegenwartsproblemen Arbeitsteilung als Stellvertretung -- Anomietheorie und Krisenanalyse -- Soziologie als Krisenwissenschaft? -- Einleitung: Hermeneutik -Interaktion -Text -- Zur Struktur gerichtlicher Interaktion – die forschungspraktische Relevanz der Koversations-analyse -- Der Einzelfall als Fokus interpretativer Sozial-forschung? Zu einigen Methodenproblemen bei Familienstudien -- Interaktion und Kommunikation in der Lebenswelt großstädtischer Vagabunden Wiens (unter besonderer Beachtung der "Gaunersprache") -- Lebensformen Nürnberger Metallarbeiter in den 20er Jahren. Rekonstruktion von Sozialmilieus anhand autobiographischer Erzähltexte -- Zur Ethnographie sozialer Ordnung -dargestellt am Beispiel einer Fallstudie -- S0prachliche Realisierung von hierarchischen Kon-texten -eine konversationsanalytische Untersuchung intensivmedizinischer Visitenkommunikation -- Soziale Probleme im Kontext von Stadt-und Land-gemeinden -- Wirtschaftlicher Strukturwandel und räumliche Entwicklung -- Städtische oder ländliche Herkunft – bestimmt als Wohnvergangenheit -in ihrem Einfluß auf das Einleben in eine Großstadt -- Gewaltverhältnisse und städtische Lebenswelt -- Wohnstandortverhalten von Haushalten auf den Miet-wohnungsmärkten im großstädtischen Verdichtungsraum -Formen struktureller Gewalt? -- Professionalisierung der Wissenschaft in der Krise -- Arbeitsbedingungen und Arbeitsmarktchancen von Wissenschaftlern -- Bemerkungen zur gesellschaftlichen Determination von Analysen über die gesellschaftliche Determination von Bewußtsein -- Projektforschung als Rationalisierung des wissen-schaftlichen Arbeitsprozesses -Das Projektpersonal als neue Sozialkategorie der Rationalisierung -- Zum Verhältnis von Wissenschafts-und Berufsso-ziologie -- Biographie, Arbeit und (Lebens-)Krise. Einige Über-legungen und Argumente zu unserem Forschungsprojekt "Arbeitslosigkeit und Handlungskompetenz" -- Arbeiteridentität und Krisenwahrnehmung -- Das Jugendbild der Erwachsenen als Funktion ihrer Arbeitsbiographie Ergebnisse einer explorativen Untersuchung -- Vorbemerkung -- Soziale Aufsteiger Die Verarbeitung von strukturellen Widersprüchen in herkunftsuntypischen Lebensläufen -- Funktion und Relevanz des Familienbezugs in der männlichen biographischen Erzählung -- Erinnerung, Erzählung, Erfahrung. Differenzen zwischen Lebensgeschichte und Zeitgeschichte in biographischen Interviews -- Frau und Mann in der Familienrehabilitation -- Kurzbericht über das Forschungsprojekt Sozialisa-tion der Bilderfahrung, unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Sozialisation -- Über den Rückzug der Soziologen auf die Gegenwart -- Die Erforschung von Zivilisationsprozessen -- Bemerkungen zur Zivilisationstheorie -- The common sociological objekt rationale and figurational sociology. On integrating sociological theory -- Untersuchungen zu Entwicklungsstrukturen sozialer Verhaltensstandarde: Zur Beziehungsdynamik zwischen mehr und weniger stigmatisierten Individuen -- Bemerkungen zur Zivilisationstheorie: Hat Horkheimer von Elias abgeschrieben? Ernsthafte Überlegungen zu einer nicht ganz ernst gemeinten Frage -- Anmerkungen zum Entstehen der Machtforschung. Entwicklungszüge der körperlichen Gewalt als Machtquelle -- Der Staat und die öffentliche Gewaltanwendung in den Niederlanden, 1960 – 1982 -- International Politics and the Nuclear Revolution -- Die etablierten Deutschen und ihre ausländischen Außenseiter -- Zur langfristigen Entwicklung von Büroarbeit und Büroarbeitsräumen -- "Vermögensbildung" als theoretischer Leitfaden einer soziologischen Familiengeschichte -- Wie männlich ist die Wissenschaft? -- Die Gemütsruhe des Wohlfahrtsstaates -- Langfris.
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Rezension von: Herbert Altrichter / Katharina Maag Merki (Hrsg.): Handbuch Neue Steuerung im Schulsystem. (Educational Governance, Bd. 7). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2010 (468 S.; ISBN 978-3-5311-6312-3; 39,95 EUR).
Angesichts weitreichender Folgen der US-amerikanischen Subprime-Krise und steigender Wohnungspreise in zahlreichen Ländern haben die Sozialwissenschaften Wohnungspolitik als Forschungsgegenstand wiederentdeckt. Zahlreiche Untersuchungen weisen Trends der Vermarktlichung und Finanzialisierung nach: ein Rückzug des Staates aus der Wohnungsversorgung scheint weltweit mit einer zunehmenden Förderung von Wohneigentum einher zu gehen. Allerdings führen diese globalen Trends nicht zu einer Vereinheitlichung der Wohnungsmärkte. So ist Deutschland weiterhin das einzige Land in der Europäischen Union, in dem mehr Menschen zur Miete wohnen als in ihren eigenen vier Wänden. Die vorliegende Dissertationsschrift beschreibt detailliert Besonderheiten von Vermarktlichung und Finanzialisierung in der Wohneigentumsförderung in Deutschland als kleinteiligen institutionellen Wandel seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis 2008. Basierend auf einer Analyse ausgewählter Bundestagsdebatten zeigt die Arbeit, wie mehrere Reformen dazu beigetragen haben, die Wohneigentumsförderung allmählich von einer familien- und gesellschaftspolitischen Maßnahme im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus zu einem Bestandteil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge zu machen. Anhand der langfristigen Betrachtung wird deutlich, dass ideeller Wandel ein entscheidender Faktor für den Wandel des Regelgehalts der Eigenheimförderung war: Die Entwicklung von sozialpolitischen Zielsetzungen der Eigenheimförderung zu ökonomischen Begründungsmustern machten eine weitere Vermarktlichung und Finanzialisierung in der Wohnungspolitik erst möglich. Als zentrale Faktoren für diesen Wandel identifiziert die Autorin Akteure und Mechanismen der politikfeldspezifischen Wissensproduktion: Akteure dieses knowledge regimes konkretisieren abstraktere Weltbilder zu politischen Zielsetzungen und Instrumenten. Sie stellen Problemdefinitionen sowie analytische Tools zu deren Erfassung für politische Akteure bereit. Für die Bedeutungszunahme der ökonomischen Begründungsmuster waren zwei Bedingungen entscheidend: Erstens wurde eine Entpolitisierung der sozialpolitischen Debatten anhand ökonomischer Analysen dadurch begünstigt, dass für die politischen Parteien Wohnungspolitik im hier betrachteten Zeitraum an Bedeutung verloren hat. Zweitens ist der gestiegene Einfluss der wirtschaftlichen Deutungen nicht auf eine Initiative von Wirtschaftswissenschaftlern zurückzuführen, sondern auf deren Einbeziehung durch die öffentliche Verwaltung. In der Wissensproduktion nehmen öffentliche Stellen eine doppelte Funktion ein: Zum einen bietet die amtliche Statistik mit zunehmenden Datenbeständen eine notwendige Grundlage zur wirtschaftswissenschaftlichen Analyse der Eigenheimförderung. Zum anderen verschafft die Ministerialbürokratie wirtschaftswissenschaftlicher Expertise über Auftragsgutachten und Beiratstätigkeiten den Zugang zur politikfeldspezifischen Wissensmaschinerie. Die öffentliche Verwaltung ist Produzent und gatekeeper der Wissensproduktion zugleich. Vermarktlichung und Finanzialisierung können somit in der langen Frist als nicht-intendierte Folgen von Verwaltungshandeln in der Wissensproduktion gesehen werden: die zunehmende ökonomische Betrachtung der Eigenheimförderung in der Bundesrepublik wäre nicht denkbar ohne die durch die Ministerialverwaltung verfolgte Zielvorstellung, wohnungspolitische Arbeit an exaktes statistisches Berichtswesen und externe Expertise zu knüpfen. Vermarktlichung und Finanzialisierung sind weder Ausdruck eines internationalen, neoliberalen Trends oder anonymer Globalisierungsprozesse. Stattdessen sind Ideen als eine Bedingung institutionellen Wandels von den an ihrer Produktion beteiligten Akteuren und den Kontextbedingungen der Wissensproduktion abhängig. ; Due to far-reaching consequences of the US subprime crisis and rising housing prices in many countries, social sciences have rediscovered housing policy as a research topic. Numerous studies show trends in marketisation and financialisation: a withdrawal of the state from housing provision is accompanied by an increasing promotion of home ownership worldwide. However, these global trends do not lead to a uniformity of housing markets. Germany is still the only country in the European Union where more people live for rent than in their own home. This dissertation describes in detail peculiarities of the marketisation and financialisation of home ownership promotion in Germany as small-scale institutional change since the end of the Second World War until 2008. Based on an analysis of selected parliamentary debates, the study shows how several reforms have helped to gradually change home ownership promotion from a family and socio-political measure within social housing to a part of state-subsidized private retirement provision. Based on a long-term perspective, it becomes clear that changing ideas are decisive for the change in home ownership promotion in Germany: The transformation of socio-political objectives of home ownership promotion into economic justification enabled further marketisation and financialisation in housing politics. The author identifies actors and mechanisms of knowledge production as key factors for this transformation: knowledge regime actors concretise abstract worldviews into political objectives and instruments. They provide problem definitions as well as analytical tools for political actors. Two conditions were decisive for increasing the significance of the economic models of justification. First, a depoliticisation of socio-political debates based on economic analyses was favoured by the fact that housing politics became less important for political parties over a long period. Second, the increased influence of economic interpretations is not due to an initiative of economists, but to the inclusion of economics expertise by public administration. With respect to knowledge production, public authorities take on a dual function: on the one hand, official statistics, with an increasing amount of data, provide a necessary basis for the economic analysis of home equity promotion. On the other hand, ministerial bureaucracy provides economic experts access to the field-specific knowledge machinery with commissioned research. Public administration is producer and gatekeeper of knowledge production at the same time. Marketisation and financialisation can therefore be seen as unintended consequences of administrative action in knowledge production: the increasing economic consideration of home ownership in the Federal Republic of Germany would be inconceivable without the objective of ministerial administration to rest housing politics on accurate statistical reporting and scientific expertise. Marketisation and financialisation are neither an expression of an international, neo-liberal trend nor anonymous globalization processes. Instead, ideas as a condition of institutional change depend on the actors involved in their production and the contextual conditions of knowledge production.
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Die Idee war gut: Der "Hochschulpakt" sollte hunderttausenden Abiturienten ein Studium ermöglichen. Jetzt hat der Wissenschaftsrat untersucht, ob das Bund-Länder-Programm seine Ziele erreicht hat.
Bild: Mikael Kristenson / Unsplash.
WENN BUNDESBILDUNGSMINISTERIN Bettina Stark-Watzinger (FDP) über das geplante 20 Milliarden Euro schwere "Startchancen"-Programm für benachteiligte Schüler und Schulen spricht, nennt sie es gern "das bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland". Ein Satz, über den Hochschulpolitiker nur milde lächeln können. Lief doch zwischen 2007 und 2020 (mit Ausläufern bis 2023) eine Initiative, die schon ohne Berücksichtigung der Inflation die doppelte Größe erreichte: 39 Milliarden Euro investierten Bund und Länder im "Hochschulpakt", um hunderttausenden jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, die sonst mangels Kapazitäten draußen geblieben wären.
Jetzt hat sich der Wissenschaftsrat, das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland, die Wirkungen des Programms noch einmal genauer angeschaut und Empfehlungen für künftige Bund-Länder-Programme abgeleitet. Was insofern nicht frei von Ironie ist, weil der Nachfolge-Pakt, der Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" (übrigens ebenfalls deutlich umfangreicher als die "Startchancen") längst läuft. Und weil Bund und Länder jetzt und absehbar so klamm bei Kasse sind, dass weitere Groß-Programme nicht einmal am Horizont erkennbar sind.
Betreuungsschlüssel
verschlechterte sich
Wobei bei der Lektüre schnell klar wird, dass schon die Frage, ob das 39-Milliarden-Programm eigentlich seine Ziele erreicht hat, so einfach gar nicht zu beantworten ist. Denn, wie Sabine Behrenbeck, Abteilungsleiterin für Tertiäre Bildung beim Wissenschaftsrat, sagt: "Das, was der Pakt erreichen sollte, haben Bund und Länder 2006 nur sehr allgemein definiert, fixe Zielvorgaben gab es nicht."
Gezahlt wurde pro zusätzlichem Studienanfänger, wobei 2005 das Vergleichsjahr war: Bis 2015 gar nach oben hin offen, erst dann zog der Bund einen Deckel ein, weil die Milliarden nur so purzelten. Und die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger stieg und stieg. Bis 2020 summierte sie sich laut Wissenschaftsrat auf über 1,6 Millionen.
Allerdings flossen pro Studierendem übers ganze Studium hinweg nur rund 24.000 Euro. Das war so knapp kalkuliert, dass die vor dem Hochschulpakt miesen Betreuungsrelationen sich je nach Fach teilweise weiter verschlechterten, weil vor allem nicht genug neue Professuren entstanden. Die Abbrecherquote an Universitäten stieg zwischen 2016 und 2020 von 32 auf 35 Prozent, während sie an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) von 25 auf 20 Prozent sank.
"Während der Programmlaufzeit nahmen befristete Beschäftigungsverhältnisse beim wissenschaftlichen Personal zu", schreibt der Wissenschaftsrat. "Man kann kritisieren, dass die mit einer Expansion einhergehenden Risiken für Qualitätsverluste nicht bereits zu Beginn des Programms stärker berücksichtigt wurden und auch keine ambitionierten Ziele bei der Qualitätsentwicklung angestrebt wurden." Erst mit der zweiten Förderphase seien die Pauschalen erhöht und in der dritten Phase ein Anteil von zehn Prozent der Bundesmittel zum Qualitätsausbau genutzt worden.
Neben dem Ausbau von Studienanfängerplätzen habe der Hochschulpakt weitere Nebenziele, sprich "reformerische Anliegen" gehabt, die auch erreicht worden seien: das überproportionale Wachstum der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Zahl der MINT-Studierenden auf stabilem Niveau zu halten, mehr Studienanfänger ohne Abitur und einen höheren Wissenschaftlerinnen-Anteil.
Keine Spitzen-, aber eine respektable Bilanz, die vor allem für die Anpassungsfähigkeit der Hochschulen spricht. Und die wurde auch gebraucht, wie das Wissenschaftsratspapier anhand einer Aufstellung all der hochschulpolitischen Veränderungen während der gut anderthalb Jahrzehnte Hochschulpakt zeigt: angefangen etwa mit der Bologna-Reform über die doppelten Abiturjahrgänge und zwischenzeitliche Studiengebühren in verschiedenen Ländern bis hin zur Reform der Studienplatzvergabe. Hinzu kamen die Aussetzung der Wehrpflicht und die unerwartet stark gestiegene Studierneigung bei den Schulabgängern.
Geld nicht für
Studierende ausgegeben
Zwischendurch allerdings lesen sich die Ausführungen auch wie eine Rechtfertigung gegenüber Haushaltspolitikern des Bundestages und des Bundesrechnungshofs. Letzterer hatte beispielsweise moniert, dass die Hochschulen einen beträchtlichen Teil der Hochschulpakt-Gelder nicht sofort für die Studienanfänger ausgegeben, sondern in ihren Rücklagen gebunkert hätten: bis Ende 2018 mindestens 3,7 Milliarden.
Und die Prüfer hatten aufgezählt, was Hochschulen außer Studienplätzen noch so alles mit dem Geld finanziert hätten: Musikerauftritte, Ladestationen für E-Autos, einen "Raum der Stille", ein Studierendentheater mit einer Tribüne und anderes mehr. Wobei solche Beispiele lediglich anekdotischen Charakter hatten, denn, wie der Bundesrechnungshof ebenfalls kritisierte, hätten die Länder nur lückenhaft nachgewiesen, ob sie die Bundesmilliarden vereinbarungsgemäß investiert hatten.
Deshalb, vermerkt der Wissenschaftsrat, habe sich gegen Ende des Hochschulpakts auf Druck des Haushaltsausschusses des Bundestags der Anspruch an die Berichterstattung durch die Länder geändert und ein "relativ detailliertes Finanzcontrolling" erzeugt. Und das Gremium konstatiert: "Im Rückblick betrachtet hat es vermutlich vermeidbare und unvermeidbare Rücklagen gegeben, doch fehlen für eine konkrete Kritik oft die Daten."
Das war ja laut der Hochschulpakt-Kritiker das Problem und in der Konzeption angelegt. Doch befindet der Wissenschaftsrat: Die "nichtintendierten Effekte des Programms" sollten nicht "als Fehler der Programmkonzeption auf der Bund-Länder-Ebene gewertet werden", sondern sie seien eine Folge der Kontextsteuerung, "mit der länderspezifisch auf Handlungsbedarfe beim Ausbau und Erhalt von Studienanfängerplätzen – kombiniert mit den weiteren Nebenzielen – reagiert wurde".
Selbstkritik
der Länder
An solchen Stellen muss man sich vergegenwärtigen, wer da spricht durch den Wissenschaftsrat: Es sind neben dem Bund und den Wissenschaftsvertretern die Länder selbst.
An anderen Stellen ist die (Selbst-)Kritik der Politik im Papier wiederum überraschend deutlich. "Im Ergebnis wurde das programmimmanente Risiko der befristet zugesagten Programmmittel den Hochschulen und den befristet Beschäftigten aufgebürdet." Womit die Hochschulen übrigens häufig auch die hohen Rücklagen begründeten.
Und welche Empfehlungen – im Papier "Ableitungen" genannt – präsentiert der Rat für mögliche neue Bund-Länder-Programme? Erstens: So wie der Hochschulpakt nach Bedarf finanzierte, anstatt einen weiteren Wettbewerb um Fördermittel zu organisieren, sollte die Politik auch künftig nicht automatisch aufs "Wettbewerbsparadigma" setzen, sondern den "Fördermodus an Förderzielen ausrichten".
Außerdem müssten solche Großprogramme mit ausreichend – das heißt: jahrelangem – Vorlauf verlässlich geplant werden, dazu so agil, dass sie sich bei neuen Anforderungen und Fehlentwicklungen zwischendurch frühzeitig nachsteuern ließen. Es müsse einfache und flexible Verfahrensregeln geben. Und ein Learning aus den Diskussionen, unter anderem mit dem Rechnungshof, ein Berichtswesen, das "transparent und effizient" ist.
Den Hochschulen schreibt der Wissenschaftsrat überraschend deutlich ins Stammbuch: So wie das exzessive Bilden von Rücklagen "und deren oft unzureichende Plausibilisierung" das Vertrauen zwischen Wissenschaft und Politik (besonders dem Bund) beeinträchtigt habe, müsse bei neuen Programmen viel intensiver kommuniziert werden. "Vertrauensbildende und Vertrauen erhaltende Maßnahmen sollten regelhaft vorgesehen und gepflegt werden."
Anders gesagt: Abwiegeln und das Verweisen auf die Hochschulautonomie führen zu viel mehr und viel kleinteiligeren Berichtspflichten – wie sich bereits am Hochschulpakt-Nachfolger Zukunftsvertrag beobachten lässt. Immerhin, auch das zeigt der Zukunftsvertrag, war das Vertrauen aber nicht so gestört, dass nach dem Hochschulpakt Schluss war.
Dieser Artikel erschien heute zuerst beim Tagesspiegel.
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Inhaltsangabe:Einleitung: "Wie muss ein Kennzahlensystem im strategischen Personalcontrolling konzipiert sein, um die Erfolgspotentiale eines Unternehmens durch die (strategiekonforme) Planung und Steuerung der Ressource Personal unterstützen zu können?" Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich die vorliegende Arbeit und versucht, eine Verbindung zwischen strategischem Personalcontrolling auf der einen und einem entsprechenden Kennzahlensystem auf der anderen Seite zu schaffen. Damit soll es möglich werden, die Ressource Personal auf lange Sicht plan- und steuerbar zu machen, um so die vorhandenen Potentiale möglichst optimal zu nutzen. Erfolgspotentiale, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ressource Personal stehen, sollen dadurch ebenso aufgedeckt und greifbar gemacht werden wie der Wertbeitrag, den personalwirtschaftliche Maßnahmen zum Gesamterfolg des Unternehmens leisten. Realisiert wird dies durch eine Verbindung zwischen strategischer Planung und Steuerung der Ressource Personal und der operativen Umsetzung und Kontrolle von personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Kontrolle der Zielerreichung soll dabei jeden Monat erfolgen können und nicht, wie bei den meisten strategischen Steuerungsinstrumenten, nur zu bestimmten Stichtagen. Durch die eindeutige Definition eines strategischen Kennzahlensystems sollen diese Kontrollen ohne große Anpassungen und den damit verbundenen Zeitaufwand durchführbar sein. Eine durchgängige, einheitliche Steuerung des gesamten Unternehmens soll gewährleisten, dass die Unternehmensstrategie durch die Personalstrategie abgebildet wird und mit ihr korrespondiert. Die daraus erwachsenden Ziele für das Personalcontrolling sollen zur Umsetzung und Realisation der Gesamtunternehmensziele beitragen. Gewährleistet wird dies, wenn aus der Unternehmensstrategie eine für das Unternehmen passende und angestrebte Produkt-Markt-Strategie in einem ersten Schritt definiert wird. Zur Umsetzung derselben müssen wiederum unterstützende Strategien entwickelt werden, um für das Unternehmen einen maximalen Nutzen zu generieren. Eine solche unterstützende Strategie ist unter anderem die Personalstrategie, die unmittelbar mit der Unternehmensstrategie in Einklang stehen muss, um dadurch eine Sicherung der Umsetzung der Unternehmensziele zu gewährleisten. Bisherige Ansätze zum Personalcontrolling beruhen auf einem gegenwartsorientierten Berichtswesen und somit auf einer Darstellung der Situation innerhalb des Unternehmens. Das durch diese Arbeit herauszuarbeitende Instrument, die Verknüpfung der Gegenwart mit zukunftsorientierten Steuerungsinformationen, fehlt zumeist vollständig. Eine solche Verknüpfung soll helfen, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, Vermeidungsstrategien und Alternativen sowie Wahrscheinlichkeiten aufzuzeigen. Diese Punkte sollten den Schwerpunkt eines strategischen Personalcontrollings darstellen und in die unternehmerische Führung und Planung integriert sein. Die Herausforderung besteht darin, nicht nur quantitative Sachverhalte, sondern vermehrt auch qualitative Daten zu erfassen und zu verarbeiten sowie diese in Kennzahlen auszudrücken und dadurch vergleichbar zu machen. In der vorliegenden Arbeit werden mehrere Kennzahlensysteme erläutert und hinsichtlich ihrer Praktikabilität für ein strategisches Personalcontrolling diskutiert. Des weiteren sollen Wege aufgezeigt werden, wie ein solches Kennzahlensystem realisiert werden könnte. Auf eine Implementierung und einer damit verbundenen unternehmensspezifischen Anpassung des Kennzahlenssystems wird bewusst verzichtet und somit nur Handlungsalternativen vorgeschlagen. Gang der Untersuchung: Der Ausgangspunkt dieser Arbeit ist es, in den ersten beiden Kapiteln die notwendigen Grundlagen für ein Kennzahlensystem bezüglich des strategischen Personalcontrolling zu schaffen. Um diese dann in einem 3. Kapitel miteinander zu vereinen und darauf aufbauend, ein Kennzahlensystem für das strategische Personalcontrolling zu entwickeln. In Kapitel 2 der Arbeit wird der Begriff des Personalcontrollings zunächst grundlegend definiert, um eine Abgrenzung der Dimensionen dieses Funktionsbereiches eines Unternehmens nachvollziehen zu können. Anschließend findet eine Konzentration auf das strategische Personalcontrolling mit den dazugehörigen Aufgaben und Zielen statt. Durch diese Eingrenzung auf das für die vorliegende Arbeit relevante Objekt des strategischen Personalcontrollings beschäftigt sich das folgende Kapitel 3 nur mit strategischen Kennzahlensystemen. Dabei wird auf die Anforderungen, die an ein solches System zu stellen sind, eingegangen sowie deren Aufbau und Einsatz beschrieben, ehe dieses Kapitel mit einer Diskussion über den Einsatz von strategischen Kennzahlensystemen zur Unternehmenssteuerung und den damit verbundenen Chancen und Risiken schließt. Damit wird in diesen beiden Kapiteln die Basis für das 4. Kapitel gelegt, in dem ein Kennzahlensystem für das strategische Personalcontrolling konzipiert wird, das im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht. Dieses Kapitel 4 beginnt mit einer Definition und Eingrenzung der Anforderungen an ein ganzheitliches System für das Personalcontrolling. Es folgt eine Diskussion über die in der Praxis bisher zur Anwendung kommenden Systeme für das Personalcontrolling, danach wird der Bogen zu den Instrumenten des Performance Measurement gespannt, deren Einsatz für das strategische Personalcontrolling untersucht wird. Mit der Balanced Scorecard wird das Konzept eines Kennzahlensystems für das strategische Personalcontrolling geliefert und umfassend beschrieben. Durch eine abschließende Darstellung der durch den Einsatz eines solchen Konzepts entstehenden Vorteile soll deutlich werden, warum dieses Kennzahlensystem für ein strategisches Personalcontrolling gewählt wurde und wie seine Umsetzung realisiert werden könnte.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV 1.Einführung in die Thematik1 1.1Problemstellung1 1.2Gang der Arbeit2 2.Personalcontrolling in der betrieblichen Praxis4 2.1Definition des Personalcontrollings4 2.2Dimensionen des Personalcontrollings5 2.2.1Funktionen des Personalcontrollings6 2.2.2Objekte des Personalcontrollings7 2.2.3Ebenen des Personalcontrollings9 2.3Strategisches Personalcontrolling11 2.3.1Abgrenzung auf das strategische Personalcontrolling12 2.3.2Ziele des strategischen Personalcontrollings13 2.3.3Aufgaben des strategischen Personalcontrollings13 3.Anwendung strategischer Kennzahlensysteme für die Unternehmenssteuerung16 3.1Abgrenzung der elementaren Begrifflichkeiten16 3.2Anforderungen an strategische Kennzahlensysteme19 3.3Aufbau strategischer Kennzahlensysteme21 3.4Einsatz strategischer Kennzahlensysteme23 3.4.1Steuerung von Unternehmen23 3.4.2Steuerung von Geschäftseinheiten24 3.4.3Steuerung von Funktionsbereichen26 3.4.4Chancen des Einsatzes von strategischen Kennzahlensystemen26 3.4.5Risiken des Einsatzes von strategischen Kennzahlensystemen28 3.4.6Schlussfolgerung zum Einsatz strategischer Kennzahlensysteme29 4.Konzeption eines Kennzahlensystems für das strategische Personalcontrolling30 4.1Kennzahlensystem für das ganzheitliche Personalcontrolling30 4.1.1Definition eines ganzheitlichen Personalcontrollings30 4.1.2Anforderungen an ein ganzheitliches Personalkennzahlensystem31 4.2Personalkennzahlensysteme in der Unternehmenspraxis33 4.2.1Status Quo33 4.2.2Diskussion bestehender Personalkennzahlensysteme34 4.3Einsatz von Performance Measurement Instrumenten36 4.3.1Definition des Performance Measurement Begriffs36 4.3.2Das europäischen EFQM Modell37 4.3.3Der Skandia Navigator38 4.3.4Die Balanced Scorecard39 4.3.5Kritische Würdigung der vorgestellten Instrumente40 4.4Entwicklung einer Balanced Scorecard für das strategische Personalcontrolling42 4.4.1Voraussetzungen für die Entwicklung43 4.4.2Formulierung spezifischer Perspektiven44 4.4.3Ausgestaltung der Perspektiven46 4.5Anpassung der Balanced Scorecard an das Personalcontrolling47 4.5.1Die ergebnisorientierte Perspektive47 4.5.2Die Mitarbeiterperspektive50 4.5.3Die Qualitätsperspektive52 4.5.4Die Wissensperspektive54 4.6Verbesserte Aussagen durch die Balanced Scorecard56 5.Schlussbetrachtung60 Literaturverzeichnis62Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.4.2, Steuerung von Geschäftseinheiten: Da zur Steuerung der strategischen Geschäftseinheiten die erfolgskritischen Leistungsprozesse interessant sind, müssen diese analysiert und Kennzahlen dafür gefunden werden. Anhand dieser Kennzahlen soll sichergestellt werden, dass die Kundenziele erreicht und die Zielerreichung gemessen werden kann. Für die Bildung dieser strategischen Kennzahlen bieten sich empirische Ursache-Wirkungs-Beziehungen als Basis an, da diese sowohl Sach- als auch Formalziele berücksichtigen. Den Kern dieser Beziehungen bildet hierbei die Wertschöpfungskette entlang des betrieblichen Produktionsprozesses und die dafür benötigten unterstützenden Tätigkeiten. Einen strategischen Wettbewerbsvorteil erlangen Unternehmen durch eine Verbesserung der Aktivitäten dieser Wertschöpfungskette und eine konsequente Nutzung derselben. Durch den Einsatz eines strategischen Kennzahlensystems zur Steuerung der strategischen Geschäftseinheiten müssen verschiedene Ziele verfolgt werden: Zum einen werden mittels Ergebniskennzahlen, die einen nachlaufenden Charakter haben, formalzielbezogene monetäre und nicht-monetäre produktzielbezogene Größen abgebildet. Zum anderen werden durch das Vorgeben von Leistungstreibern, die einen vorlaufenden Charakter haben, Kennzahlen zur Entwicklung der für die Prozessbeherrschung erforderlichen Ressourcen sowie für die Prozessbeherrschung selbst benannt. Die Definition von Ergebniskennzahlen beruht auf der Aussage, dass Leistungstreiber ohne Ergebniskennzahlen nicht erkennen lassen, ob die operativen Verbesserung z.B. eines Geschäftsprozesses auch zu einer Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens geführt hat. Im Zuge der Steuerung von strategischen Geschäftsfeldern mittels strategischer Kennzahlensystemen muss durch das Auffinden und Abbilden von Ursache-Wirkungs-Beziehungen nach Maßnahmen gesucht werden, um die Unternehmensstrategie zu realisieren. Durch die Umsetzung von Strategien soll eine bessere finanzielle Lage des Unternehmens gewährleistet werden, obwohl sich die Auswirkungen von strategischen Entscheidungen erst in den Folgeperioden zeigen und analysieren lassen. Ob es dem strategischen Geschäftsfeld im Verlauf der Umsetzung der Strategie gelungen ist, die erfolgskritischen Einflussfaktoren herauszufinden und zu definieren und ob das Erfolgspotential des Unternehmens gestiegen ist, wird durch die Bildung von Ergebniskennzahlen für langfristige Produktziele sichtbar gemacht. Dies kann beispielsweise durch Kennzahlen wie Kundentreue, Marktanteil oder Image und deren Betrachtung im Zeitablauf verdeutlicht werden . Zur Steuerung eines strategischen Geschäftsfeldes ist neben der Bildung dieser Ergebniskennzahlen auch eine Definition von Leistungstreibern der Wertschöpfungskette erforderlich. Die Leistungstreiber der Wertschöpfungskette sind vorlaufender Natur und werden aus den nachlaufenden Kennzahlen abgeleitet. Bei der Suche nach diesen Leistungstreibern wird an den Merkmalen, die eine Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern bewirken sollen, angesetzt. Das strategische Kennzahlensystem muss hierbei Zielkennzahlen und Indikatoren liefern, die eine Weiterentwicklung der materiellen, finanziellen und immateriellen Ressourcen fördern. Als Beispiele für Leistungstreiber können die Produktionseffizienz, Lieferservice oder time-to-market genannt werden. Steuerung von Funktionsbereichen: Um eine vollständige und umfassende Umsetzung eines strategischen Kennzahlensystems zu gewährleisten, muss dieses auch in der Lage sein, auf der ausführenden Ebene unterhalb des Geschäftsbereiches bzw. des strategischen Geschäftsfeldes angewendet zu werden. Dabei ist dieses strategische Kennzahlensystem analog zu der Gliederung auf Geschäftsbereichsebene aufzubauen, um die Schwerpunkte eines Verbesserungsprogramms besser herausstellen zu können. Somit kann eine Steuerung der Funktionsbereiche des Unternehmens auch als ein Subsystem angesehen werden, welches sich mit den speziellen Kompetenzen beschäftigt, die ein Unternehmen braucht, um Marktpotentiale besser als seine Wettbewerber nutzen zu können. Dabei wird durch aufgabenbezogene Kennzahlen für Marktpotentiale die Geschäftsfeldstrategie abgebildet und somit adäquat und kongruent umgesetzt. Dadurch wird deutlich, dass eine enge Verbindung und Abstimmung zwischen den Strategie der strategischen Geschäftsfeldern und einer Steuerung der Funktionsbereiche besteht und auch bestehen muss. Chancen des Einsatzes von strategischen Kennzahlensystemen: Strategische Kennzahlensysteme dienen der Umsetzung und Durchsetzung geplanter Strategien und sollen die strategischen Ziele in operative Maßnahmen überführen. Zudem wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen den finanziellen Zielen und dem Beitrag der realisierten Strategien zum Erfolg des Unternehmens. Des weiteren werden die Strategien mittels eines strategischen Kennzahlensystems systematisch in operative Maßnahmen und Pläne überführt. Den Mitarbeitern werden sowohl die operativen Ziele, die sie direkt betreffen, als auch die strategischen Ziele des Unternehmens mitgeteilt. Somit wird durch den Einsatz eines strategischen Kennzahlensystems zur unternehmensweiten Steuerung die Lücke zwischen der Strategie und der operativen Planung und Kontrolle geschlossen. Durch eine stringente Operationalisierung der Strategien verbessert sich zudem die Kommunikation der Visionen und strategischen Ziele des Unternehmens, wodurch eine Ausrichtung des Unternehmens auf ein gemeinsames Ziel gewährleistet wird. Der Gefahr einer Informationsüberlastung durch eine unübersichtliche Fülle von Kennzahlen wird bei dem Einsatz eines strategischen Kennzahlensystems dadurch begegnet, dass nur eine überschaubare Zahl von Kennzahlen ausgewählt und somit eine Konzentration auf erfolgskritischen Maßnahmen erreicht wird. Dadurch, dass komplexe Vorgänge mittels Kennzahlensystemen erfassbar gemacht werden, ergibt sich für die Entscheidungsträger des Unternehmens ein einfacherer Zugang zur Problembehandlung und -lösung. Die Erfolgspotentiale werden sichtbar, der Erfolg oder auch Misserfolg von Maßnahmen und Entscheidungen wird transparent und für jeden Mitarbeiter nachvollziehbar. Diese Transparenz bildet die Grundlage für die erforderlichen Lernprozesse innerhalb eines Unternehmens, um künftig effektiver arbeiten zu können. Kennzahlensysteme unterstützen zudem auch die Arbeit mit Zielen innerhalb des Unternehmens. Sind diese sowohl anspruchsvoll als auch unter realistischen Umständen erreichbar, hat dies Motivationseffekte bei den Anwendern zur Folge. Die gestellten Zielanforderungen wecken den Ergeiz und führen regelmäßig zu höheren Anstrengungen und größerer Entschlossenheit, um die Vorgaben zu erreichen. Zudem machen Zielvereinbarungen die Ziele verbindlich und lenken die Aufmerksamkeit der handelnden Akteure auf die Tätigkeiten, die als besonders wichtig erachtet werden und es wird dem Handeln damit eine Richtung verliehen. Übergeordnete Ziele der Unternehmensstrategie können auf diese Weise wirksamer in die operativen Tätigkeiten einfließen. Ein strategisches Kennzahlensystem kann zudem als Frühwarnsystem eingesetzt werden, welches Chancen und Risiken des Unternehmens am Markt mittels Indikatoren frühzeitig erkennt und den Handlungsspielraum somit erweitert. Insgesamt gesehen leistet ein strategisches Kennzahlensystem einen wichtigen Beitrag für alle Bereiche eines Unternehmens, da es sowohl die Planungs- und Steuerungs- als auch die Kontrollfunktion unterstützt. Durch den hohen Grad an Offenheit bei der Aufstellung eines solchen strategischen Kennzahlensystems kann es jederzeit für alle Unternehmen angewendet und unternehmensspezifisch angepasst werden. Christine Kölb, Bachelor in Business Administration an der FH Giessen/Friedberg 2006, Master of Arts in Finance an der FH Wiesbaden 2008. Zur Zeit tätig als Trainee im Bereich IT Automotivebereich.
Gegenstand der Studie: Neben der Landwirtschaft ist die Forst- oder Waldwirtschaft die flächenmäßig bedeutendste Landnutzungsform. Der Holzeinschlag bzw. die Holzfällung ist eine Kennzahl, welche die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion wiedergibt. Sie bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft. Da die Holzwirtschaft die wichtigste Einnahmequelle der Forstwirtschaft ist, wird das gefällte Holz nach Verwendungsart gruppiert und entsprechend in einer statistischen Systematik erfasst und dargestellt. Neben der Holzerzeugung ist die wichtigste Aufgabe der Forstwirtschaft die Pflege und Erhaltung der Wälder. Damit trägt sie zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft bei. Diese Anforderungen an die Forstwirtschaft soll in den ausgewählten statistischen Parametern widergespiegelt werden. Durch sie werden Aussagen getroffen zu - Betriebe und Forstflächen - zur Entwicklung der Holzeinfällung und somit zur Nutzungsintensität des Waldes, - zur Verwendung des Holzes als Nutz- oder Industrieholz, - zu entstandenen Schäden durch Waldbrände - Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz.
Die Darstellung der Forstbetriebe, der Forstflächen sowie des Holzeinschlages erfolgt nach den Besitzformen in der Forstwirtschaft. Hierbei werde drei Eigentumsarten von Wald unterschieden: (a) Staatswald oder Staatsforst (Landeswald, Treuhandwald und Bundeswald), (b) Körperschaftswald (c) Privatwald
(a) Staatswald oder Staatsforst: Als Staatsforst oder Staatswald werden Wälder im staatlichen Eigentum bezeichnet. Der Wald im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland wird, obgleich auch Staatsforst, zumeist als Bundesforst bezeichnet. Die Wälder im Eigentum des Bundes werden von der Bundesforstverwaltung betreut. Der Bundeswald umfasst 3,7 Prozent der Waldfläche und befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen. Bundeswald unterliegt deswegen meist einer besonderen Zweckbestimmung, an der sich die forstliche Betreuung auszurichten hat. Die Wälder im Eigentum der deutschen Bundesländer entstammen überwiegend landesherrlichen Besitztümern, die im Zuge der Aufklärung aus dem Besitz der früheren Herrscherfamilien in Staatseigentum übergingen sowie aus kirchlichen Besitztümern durch Enteignung im Rahmen der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.
(b) Körperschaftswald oder -forst: Bei einem Körperschaftswald handelt es sich gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt) und sonstiger dort genannter Rechtsträger.
(c) Privatwald oder -forst: Im Fall von Privathorsten handelt es sich um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. Auch Wald im Eigentum von Kirchen kann zum Körperschaftswald gehören, wenn dies durch das Landesrecht so festgelegt wurde. In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47 % der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus. Privatwälder weisen oftmals eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte auf. 1) Großprivatwald entstand überwiegend dadurch, dass mediatisierte Herrschaften (z. B. Fürstenhäuser) ihren Waldbesitz fast vollständig behalten durften (z.B. der Wald des Hause Thurn und Taxis). Die habsburgischen Besitzungen sind in den Bundesforsten aufgegangen. 2) Mittlerer Privatwald entstand (und entsteht) entweder durch Teilung von Großprivatwäldern (z. B. durch Erbteilung oder Verkauf), in erster Linie aber durch den Flächenverkauf von Waldflächen. Beispiel sind hier die neuen Bundesländern Deutschlands: Im Zuge der Bodenreform wurde in den Jahren 1945 bis 1949 Großgrundbesitzern in der sowjetischen Besatzungszone Land entzogen und auf Flüchtlinge und ehem. Landwirte verteilt (Junkerland in Bauernhand). Nach dem Mauerfall wurde beschlossen, den so entstandenen Privatwald der DDR nicht an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, sondern mit Hilfe einer Treuhandgesellschaft an neue Privateigentümer zu veräußern. Hierbei entstanden überwiegend Flächen zwischen 200 und 1000 ha Größe. 3) Klein- und Kleinstprivatwald entstand in den meisten Fällen aus Bauernwäldern. Diese wurden im Mittelalter von Klöstern in abgelegenen Regionen an Bauern verschenkt. Diese Bauernwälder hatten demnach eine Größe von mehreren Quadratmetern bis hin zu 200 ha Größe. In Gebieten der Realteilung (Süddeutschland, Österreich) wurden die teilweise sehr kleinen Grundstücke zusätzlich geteilt, was zu einer Parzellierung und Zerstückelung der Waldfläche führte, was eine Bewirtschaftung heutzutage teilweise unmöglich macht. Kleinprivatwald entstand zudem immer dort, wo Wald nicht in den Besitz einer Gemeinde überging (also Kommunalwald wurde), sondern gleichmäßig auf die berechtigten Bürger verteilt wurde. (zu den Eigentumsarten aus: Wikipedia, die freie Enzyklopädie: -http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft -http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst -http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald -http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald)
Holzeinschlag, Holzfällung: "Der Holzeinschlag ist eine der wichtigsten Kenngrößen der Forstwirtschaft. Er beschreibt die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion, dient der Überprüfung der Massennachhaltigkeit und bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft." (M. Dieter / H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht. S. 1) Es handelt sich somit um eine Kennzahl der forstwirtschaftlichen Produktion, die wichtig für das nationale Berichtswesen (Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung) ist. Für die Holzindustrie bildet die Kenntnis des Holzeinschlags die Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Die amtliche Holzeinschlagstatistik der Bundesrepublik Deutschland: Die Erfassung des Holzeinschlages ist in dem Agrarstatistikgesetz, §81, Absatz 1 und 2 geregelt. Hier ist eine Stichprobe von maximal 15000 Erhebungseinheiten jährlich vorgesehen. Weiterhin wird den Ländern erlaubt, den Einschlag in Privat- und Körperschaftswäldern zu schätzen. Seit 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben. Betriebe unter 10 ha Waldfläche sind nicht mehr in die Erhebung eingeflossen (Fachserie 3, Reihe 2.1.1, 2010, S. 3). Die Ist-Menge des Holzeinschlages wird definiert als die gefällte und verbuchte Holzmenge. Das Stamm- und Industrieholz wird in der Regel durch gewerbliche Forstbetriebe an Sägewerke, die Zellstoff- oder Holzwerkstoffindustrie vermarktet und entgeht somit kaum der amtlichen Statistik. Der Verbrauch von Energieholz (Brennholz), welches von den nicht befragten Kleinbetrieben unter 10 ha Waldbesitz vermarktet oder von Waldbesitzern häufig zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird, wird je nach Bundesland unterschiedlich und mehr oder weniger zuverlässig eingeschätzt, entweder über die Angaben freiwillig meldender Waldbesitzer oder direkt durch die Forstbehörden. Der Verbrauch an Energieholz dürfte nach Einschätzung der AGR (Arbeitsgemeinschaft der Rohholzverbraucher) deshalb weitaus höher liegen als die durch das Statistische Bundesamt bekanntgegebenen Werte. "Bayern hat sich in den Jahren 1995 und 1996 aus der Berichterstattung für den Körperschaftswald und von 1995 bis 2001 aus der Berichterstattung für den Privatwald zurückgezogen. In dieser Zeit wurde der Einschlag durch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) anhand von Veränderungsraten im Staatswald fortgeschrieben. 2002 wurde für den bayerischen Kleinstprivatwald ein eigenes, umfragebasiertes Erhebungsverfahren entwickelt, dessen Ergebnisse seit 2002 Bestandteil der offiziellen bayerischen amtlichen Einschlagsschätzung sind. Mit der Umstellung auf die neue Methode ist der amtliche Einschlag im Privatwald Bayerns von einem Jahr auf das andere um 3,6 Mio m3 gestiegen." (M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht, S. 2). In der vorliegenden Datensammlung wurde auf die amtliche Holzeinschlagstatistik zurückgegriffen, so wie sie in dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland publiziert wurden, zurückgegriffen. Diese Entscheidung wurde aus Gründen der begrenzten Zeit- und Arbeitsressourcen gewählt, denn die alternative Vorgehensweise hätte erfordert, den Holzeinschlag mittels der Werte des verwendeten, verarbeiteten Holzes zu schätzen. (vergl. hierzu: M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht). Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz für Holz und Holzerzeugnisse beruhen jedoch auf den ermittelten Werten von der Verwendungsseite her.
Amtliche Statistik der DDR: Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) der DDR erhob regelmäßig Daten zu gesellschaftlichen Massenerscheinungen, bereitete diese auf, um sie anschließend zu analysieren und zu beschreiben. Dies wurde im Auftrag des Staates durchgeführt, wofür die Institution die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhielt. Die SZS entwickelte ein Statistiksystem und erfaßte im Verlauf des Bestehens der DDR eine Fülle von statistischen Daten. Nur ein Teil dieser Daten wurde durch die periodischen Veröffentlichungen des jährlich erscheinenden Statistischen Jahrbuchs, das Statistische Taschenbuch sowie in halbjährlichen Presseberichten veröffentlicht. "Die in den Publikationen enthaltenen Daten unterlagen in ihrer Auswahl und Interpretation einer Kontrolle und Zensur durch die Parteiführung der ehemaligen DDR. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik war nicht berechtigt, weitere statistische Informationen herauszugeben. " (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Sonderreihe mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR. Heft 34. DDR – Statistik: Grundlagen, Methoden und Organisation der amtlichen Statistik der DDR 1949 bis 1990. S. XIII). Die im Rahmen der periodischen Veröffentlichungen herausgegebenen Daten sind daher unter der Einschränkung der damaligen Zensur zu betrachten. Der Zugriff auf den von der SZS erhobenen und gut dokumentierten Datenbestand sowie die entsprechende Bearbeitung und Anpassung an die Konvention der bundesrepublikanischen Statistik hätte den Rahmen dieses Projektes gesprengt, so dass auf die Publikation des Statistischen Jahrbuchs für die DDR zurückgegriffen wurde, soweit dies als vertretbar erschien.
Erhöhung des Holzeinschlages durch Sturmschäden: Orkan ´Wiebke´, in der Nacht vom 28. Februar auf 1. März 1990: Besonders in Mittelgebirgsregionen wurden eine große Anzahl von Bäumen, z.T. ganze Fichten-, Douglasien- und Buchenbestände zerstört. Hochrechnungen gehen von 60 bis 70 Millionen Festmetern Sturmholz aus, das entsprach damals in etwa dem doppelten Jahreseinschlag in Deutschland. Sturmtief Lothar / Martin (26. und 27. Dezember): In vielen Teilen Süddeutschlands, vor allem im Schwarzwald, Schönbuch und Rammert, richtete der Sturm hohe Waldschäden an. In Baden-Württemberg fiel das Dreifache des Jahreseinschlages (30 Mio. Festmeter). In Bayern fielen 4,3 Mio. fm Lothar zum Opfer. Betroffen waren vor allem Nadelholzbestände; Laubholz wurde fast nur im Mischwald geworfen. Sturmtief Kyrill (2007): In Deutschland fielen rund 37 Millionen Kubikmeter Holz dem Sturm zum Opfer. Im Thüringer Wald rechnet man mit etwa 500.000 Festmetern, also etwa 215.000 Tonnen Sturmholz. Zum Schluss hinterließ Kyrill in Thüringen 6300 ha Kahlflächen, 4700 ha gelichteten Wald und verstreute Baumwürfe auf 200.000 ha. Die größten Schäden entstanden in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen (vor allem in Wittgenstein, im Sieger- und Sauerland), wo mit 12 Millionen Kubikmetern oder 25 Millionen Bäumen etwa die Hälfte des deutschen, sowie ein Drittel des europäischen (30 Mio. Kubikmeter) Verlustes auftraten. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden etwa 1 Million Festmeter Holz umgeworfen. Kyrill zerstörte zehn Prozent des Waldbestandes des Regionalverbandes Ruhr. 150.000 Festmeter Bruchholz sind durch den Sturm angefallen. Das ist eine größere Menge Holz, als sonst im Durchschnitt in einem Jahr geschlagen wird. Besonders betroffen waren die Üfter Mark im Kreis Wesel, die Hohe Mark und die Haard im Kreis Recklinghausen; ebenfalls stark betroffen waren die so genannten Forstbezirke Süd in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis.
Zeit und Ort der Untersuchung: Ziel war die Erstellung möglichst langer Zeitreihen, soweit dies die Publikationen der amtlichen Statistik ermöglichen. Es wurde versucht, einen Zeitraum vom Beginn der amtlichen Statistik von 1871 bis zur Gegenwart, dem Jahr 2010, mit statistischen Kenngrößen der Forstwirtschaft abzudecken. Insbesondere für die Anzahl der Forstbetriebe als auch für die Waldflächen gelang es, Stichtagswerte auch für das Deutsche Reich aus den Bänden der Statistik des Deutschen Reichs zu erheben. Für das Gebiet der neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) konnte für die Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1989 zu forstwirtschaftlichen Betriebe und deren Waldflächen keine entsprechenden Angaben aus den Publikationen der Amtlichen Statistik der ehemaligen DDR gefunden werden. Hier setzt der Berichtszeitraum erst nach der Zeit der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 an. Demgegenüber war es aber möglich, Angaben zur Holzeinschlagsstatistik nach Baumart und Holzverwendung ausfindig zu machen. Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz beziehen sich wiederum nur auf das Gebiet der früheren Bundesrepublik und auf Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Folgende Themenbereiche werden durch die Datenkompilation abgedeckt:
A) Betriebe und Forstflächen insgesamt und nach Eigentumsformen (Staatsforst, Körperschafts- und Gemeindeforst, Privatforst); B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Eigentumsformen; C) Schäden durch Waldbrände; D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz für Holz.
Die öffentlichen Ausgaben stellen ein wichtiges Instrument dar, um vorgegebene Zielwerte staatlicher Aufgaben anzustreben. Der Staat (= öffentlicher Sektor) ist mit seinen vielfältigen ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses. Er trägt direkt - aber auch indirekt – erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts bei. Die Instrumente der Finanzpolitik sind die Einnahmen und Ausgaben. Dieser Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft steht in der Regel am Anfang der Analyse, da die Aufgabenerfüllung sich am stärksten im Sachzweck der öffentlichen Ausgaben ausdrückt, wie er z.B. in der Gliederung nach Aufgabenbereichen zum Ausdruck kommt. Die politisch relevante Fragestellung auf dem Gebiet der Staatsausgaben ist in diesem Zusammenhang die Frage, für welche Aufgabenbereiche staatlicher Tätigkeit die Ausgaben Verwendung finden. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann - mit Einschränkungen – auch auf die politische Prioritätensetzung geschlossen werden. Die funktionale Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen ist eine von vielen Möglichkeiten, die Vielfalt öffentlicher Ausgaben zu strukturieren. Die institutionelle Struktur zeigt auf, in welchem Umfang die einzelnen Körperschaftsgruppen (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gv., Sozialversicherung, Zweckverbände, Sozialversicherung, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile) zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitragen. In Verbindung mit der funktionalen Gliederung zeigt sie weiterhin, wo die Aufgaben- und Ausgabenschwerpunkte der verschiedenen Haushaltsebenen liegen. In Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diesem Kriterium entspricht die volkswirtschaftliche Gliederung der Ausgaben in Transferausgaben: Zahlungen an Unternehmen (Subventionen), Zahlungen an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben); Realausgaben: Sach- und Personalausgaben); Sonstige Ausgaben (Sachinvestitionen wie Grundstückskäufe, Kredite, Bürgschaften, Erwerb von Beteiligungen). Aus der Summe der für die Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlichen Ausgaben (oder der entsprechenden Einnahmen) ergibt sich in Abhängigkeit der historischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes der Staatsanteil, ausgedrückt als Staatsausgabenquote in Form des Anteils der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, BSP (vielfach auch das Bruttoinlandsprodukt, BIP). Die vorliegende Datenkompilation orientiert sich an den hier skizzierten Systematiken zur Gliederung der öffentlichen Ausgaben. Neben Übersichten zum Gesamtverlauf der Staatsausgaben (und –einnahmen) werden wichtige Gliederungen der Finanzstatistik berücksichtigt. Dabei werden sowohl das Berichtswesen des Statistischen Bundesamtes (Finanzstatistik) als auch die Finanzberichte des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zum Vergleich wiedergegeben. Bei der Verwendung unterschiedlicher Quellen ist eine nähere Spezifizierung der wiedergegebenen Daten erforderlich: Es ist die jeweils verwendete Abgrenzung des öffentlichen Sektors anzugeben, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Sozialversicherung, der Zweckverbände und der öffentlichen Unternehmen.
Staatliche Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen, die Schulden der öffentlichen Haushalte sowie die Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen nachgewiesen. Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds, des ERP-Sondervermögens sowie (ab 1974) auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Pflegeversicherung, Altershilfe für Landwirte, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen), der Organisationen ohne Erwerbszweck und der kommunalen Zweckverbände. Der Erhebungsbereich umfasst ferner die EU-Anteile und die Sonstigen Sondervermögen des Bundes: Fonds "Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994, ab 1995 Erblastentilgungsfonds), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Steinkohlefonds (ab 1996) sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen (bis 1997). Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegt, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt. Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre sind – soweit wie möglich – an diesen Stand angepasst. Ein größerer Bruch in der Darstellung "Langer Reihen" ergab sich für das Jahr 1974 durch die Erweiterung des finanzstatistischen Berichtskreises um die Sozialversicherung und die Zweckverbände sowie durch die Einführung neuer haushaltsrechtlicher und haushaltssystematischer Bestimmungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen (Tabellenwerte der Haushaltsdaten ab 1997: ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen. Die Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei die Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen wird. Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen. Die Ergebnisse der finanzstatistischen Gliederung nach Ausgabenarten werden in einer gesamtwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen Ausgaben der laufenden Rechnung, die die Real- und Transferausgaben umfassen (Personalausgaben, Laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen), und Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Vermögensübertragung, Darlehen, Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen). Die Trennung zwischen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung soll die sog. konsumtiven von den investiven Ausgaben separieren. Die "Besonderen Finanzierungsvorgänge" zeigen per Saldo, der zum Ausgleich der laufenden und der Kapitalrechnung unter Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren aus Kreditmitteln finanziert wird; die "Bereinigten Ausgaben" sind die Bruttoausgaben abzüglich der Zahlungen von Haushalten gleicher Ebene. Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip (Gliederung nach der Aufgabenerfüllung oder auch "Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen") fasst – unabhängig von der Ressorteinteilung – die öffentlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen zusammen (u.a. Politische Führung und Verwaltung; Verteidigung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schulen, Hochschulen und übriges Bildungssystem; Wissenschaft, Forschung und Entwicklung; Gesundheit, Sport, Erholung; Wohnungswesen und Raumordnung; Wirtschaftsförderung; Verkehr und Nachrichtenwesen; Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Grund- und Kapitalvermögen; Allgemeine Finanzwirtschaft). Neben der Zuordnung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im politischen Bereich dient diese Gliederung auch der politischen Diskussion und der Wiedergabe zukünftiger Prioritäten der Aufgabenerfüllung in politischen Programmen. Auch längerfristige Finanzpläne sind in aller Regel nach Aufgabenbereichen gegliedert.
Datentabellen in HISTAT: A. Übersichten: A.01a Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in Mill. DM (1950–2000) A.01b Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in DM je Einwohner (1950–2000) A.02a Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in Mill. DM (1950 -2000) A.02b Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in DM je Einwohner (1950-2000) A.03 Öffentliche Ausgaben insgesamt nach zusammengefassten Aufgabenbereichen (1950-2000) A.04 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (bereinigte Einnahmen und Ausgaben), Quoten (1950-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung (1962-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
B. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Arten B.01 Bereinigte Ausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000) B.02 Personalausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000) B.03 Laufender Sachaufwand nach Berichtskreisen (1950-2000) B.04 Zinsausgaben am Kreditmarkt nach Berichtskreisen (1950-2000) B.05 Renten, Unterstützungen u. ä. nach Berichtskreisen (1950-2000) B.06 Baumaßnahmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Aufgabenbereichen C.1 Summe aller Aufgabenbereiche nach Berichtskreisen (1950-2000) C.2 Politische Führung und zentrale Verwaltung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.3 Verteidigung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.5 Schulen und vorschulische Bildung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.6 Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000) C.7 Förderung des Bildungswesens nach Berichtskreisen (1950-2000) C.8 Sonstiges Bildungswesen nach Berichtskreisen (1950-2000) C.9 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000) C.10 Soziale Sicherung, Soziale Kriegsfolgelasten, Wiedergutmachung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.11 Gesundheit, Sport, Erholung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.12 Wohnungswesen und Raumordnung, Städtebauförderung nach Berichtskreisen (1950-2000) C.13 Verkehr und Nachrichten nach Berichtskreisen (1950-2000) C.14 Wirtschaftunternehmen nach Berichtskreisen (1950-2000) C.15 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen nach Gebietskörperschaften (1950-2000) C.16 Allgemeine Finanzwirtschaft nach Berichtskreisen (1950-2000)
D. Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften (nach volkswirtschaftlichen Ausgabearten) und Einnahmen der öffentlichen Haushalte In der Abgrenzung der Finanzstatistik: Bund, Länder, Gemeinden (GV); Fonds "Deutsche Einheit", ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, EU-Anteile, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlefonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999); ohne Sozialversicherung und ohne Zweckverbände.
D.01 Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften insgesamt, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1961-2000) D.02 Ausgabenstruktur des Bundes, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000) D.03 Ausgabenstruktur der Länder, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000) D.04 Ausgabenstruktur der Gemeinden, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1965-2000) D.05 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
E. Die Entwicklung des Bundeshaushalts E.01 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben des Bundes (1950-2000) E.02 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen (1952 – 2000) E.03 Investive Ausgaben des Bundes (1952-2000)
F. Ausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Bundesländern F.01 Gesamtausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000) F.02 Investitionsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000) F.03 Personalausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000) F.04 Zinsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
G. Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte (nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank) (Berechnungen der Deutschen Bundesbank unter Verwendung von Angaben des Statistischen Bundesamtes). G.01 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1950-2000)
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Der Bildungsforscher Olaf Köller sagt, warum er positiv überrascht ist vom Startchancen-Verhandlungsergebnis, wie die Wissenschaft zum Erfolg des Programms konkret beitragen und welche Rolle dabei die Ständige Wissenschaftliche Kommission spielen könnte.
Olaf Köller ist Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) in Kiel und Ko-Vorsitzender der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK). Foto: IPN/Davids/Sven Darmer.
Herr Köller, die Verhandlungsführer von Bund und Ländern haben sich auf Eckpunkte zum Startchancen-Programm geeinigt. Hat der Bildungsföderalismus herausgeholt, was er aus sich herausholen kann?
Eine Milliarde Euro Bundesgeld pro Jahr ist nicht viel, da muss man sich nichts vormachen, das sind 250.000 Euro pro Schule. Trotzdem finde ich: Bund und Länder haben eine Menge herausgeholt. Ich war positiv überrascht, als ich das Papier gelesen habe. Alle Länder haben sich verpflichtet, Sozialkriterien für die Auswahl ihrer Schulen zu bestimmen. Auch diejenigen, die bislang keinen eigenen Sozialindex haben. Einigkeit herrscht über das wichtigste Ziel: Die Zahl derjenigen, die die Mindeststandards in den Kernfächern nicht erreichen, soll in zehn Jahren halbiert werden. Für schlau halte ich es, dass man nicht mit allen 4000 Schulen auf einmal beginnt, sondern mit 1000. Dadurch wird es wahrscheinlicher, dass der Einstieg überhaupt noch zum Schuljahr 2024/25 gelingt. Besonders erfreulich ist schließlich, dass Bund und Länder den Erfolg des Programms nicht nur behaupten, sondern messen lassen wollen.
"Es war absehbar, dass, wenn man den Königsteiner Schlüssel aufgibt, ein anderer Mechanismus sicherstellt, dass kein Land zu kurz kommt."
Stört Sie, dass das Bundesgeld zu großen Teilen weiter per Gießkanne auf die Länder verteilt wird? Und widerspricht das nicht dem immer wieder behaupteten Paradigmenwechsel?
Es war absehbar, dass alle Länder ordentlich etwas abhaben wollen und dass, wenn man schon den Königsteiner Schlüssel aufgibt, jetzt ein anderer Mechanismus sicherstellt, dass kein Land zu kurz kommt. Darum ist der eigentliche Paradigmenwechsel für mich ein anderer: dass Bund und Länder sich zu einer wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Programms verpflichtet haben, und zwar mit explizitem Bezug auf ein Impulspapier, das wir als Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) vergangenes Jahr vorgelegt haben. Wir haben viele große bildungspolitische Reformen erlebt in den Jahrzehnten nach Pisa 2000, von der Einführung der Ganztagsschulen über G8 bis zurück nach G9, doch hat es fast immer und in fast allen Ländern an der Bereitschaft gefehlt, mit harten Indikatoren die Wirkung dessen zu überprüfen, was man da beschlossen hat. Genau das passiert jetzt mit dem Startchancen-Programm, ausgestattet mit einem eigenen Evaluationsbudget. Das ist der Paradigmenwechsel. Wenn es denn so kommt und die Länder nicht vor ihrem eigenen Mut zur Empirie zurückschrecken.
Aber was genau kommt denn? Die Eckpunkte sprechen von einem "verbindlichen Berichtswesen", von "wissenschaftlicher Begleitung" und "Evaluation", die getrennt voneinander laufen sollen.
Ich habe mich auch gefragt, wie es genau gemeint ist. Persönlich würde ich wissenschaftliche Begleitung als formative Evaluation begreifen, bei der man schaut, für welche der ergriffenen pädagogischen Maßnahmen es Evidenz gibt und wie sie in den Schulen implementiert werden. Man kann dann auch die Schulen bei der Auswahl und Implementation wirksamer Programme unterstützen. Während das, was im Papier als Evaluation bezeichnet wird, vermutlich summativ verstanden wird: Man misst nach einer bestimmten Zeit, welche Kompetenzstände Schülerinnen und Schülern erreicht haben.
An der Stelle bleibt das Papier ziemlich vage. Was empfehlen Sie der Bildungspolitik?
So vage ist das gar nicht. Durch die Fokussierung auf die Basiskompetenzen, den Bezug zu den Bildungsstandards und die Halbierung der Risikogruppe in zehn Jahren haben Bund und Länder sich selbst den entscheidenden Benchmark gesetzt. Und zugleich das Instrument zu dessen Messung impliziert: den IQB-Bildungstrend, den das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen für die Klassenstufen vier und neun entwickelt hat. Wir müssen also das Rad an der Stelle nicht neu erfinden. Es eignet sich aber auch keine andere vorhandene Methodik, die vielleicht von einzelnen Bundesländern angewandt wird – weil nur der Testaufgabenpool des Bildungstrends so eng und valide auf die Erfüllung der Bildungsstandards abzielt. Ein Vorgehen könnte daher sein, dass das IQB im Frühjahr 2025 eine sogenannte Null-Messung an den dann ausgewählten ersten 1000 Startchancen-Schulen durchführt, in Deutsch, Mathe und vielleicht noch Englisch. Und zwar sowohl in Klasse vier als auch in den Klassenstufen neun und zehn, je nachdem, wann die Sekundarstufe I im jeweiligen Land und in der jeweiligen Schulart endet. Nach fünf Jahren wird die Messung in den gleichen Klassenstufen zum ersten Mal wiederholt, nach zehn Jahren zum zweiten Mal.
Diese Art der Messung würde bedeuten, dass sich keine Aussagen über einzelne Schülerkarrieren treffen ließen.
Ein Ansatz bei der Evaluation des Startchancen-Programms wäre tatsächlich eine Trenderfassung der Schulen mit Feststellung der Leistungsniveaus der Schülerinnen und Schüler als Ganzes. Für alles andere bräuchte man eine Längsschnittstudie, bei der dieselben Kinder bzw. Jugendlichen immer wieder getestet würden. Das halte ich in der Größenordnung, über die wir bei den Startchancen sprechen, nicht für realistisch. Sehr wohl wäre es aber ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn, kleinere Stichproben von Schülerinnen und Schüler so, wie Sie das sagen, über einen längeren Zeitraum zu begleiten.
"Es wird auf jeden Fall
recht uneinheitlich zugehen."
Apropos Größenordnung der Evaluation: Was passiert mit den 3000 Schulen, die später dazu kommen?
Ich würde davon abraten, alle 4000 Schulen gleichermaßen evaluieren zu wollen, das wäre zu aufwändig und wohl ebenfalls zu teuer. 1000 Schulen bieten einen großen Ausschnitt, sind für das IQB eine zusätzliche Herkulesaufgabe, aber vermutlich handelbar, und eine Vorbereitungszeit von anderthalb Jahren erscheint realistisch. Ein weiterer Vorteil der Nullmessung wäre, dass so geprüft würde, ob die Länder mit ihren eigenen Sozialkriterien jeweils die richtigen Schulen erwischt haben: nämlich diejenigen mit den besonders leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern – oder ob hier einzelne Länder noch einmal nachsteuern müssen. Es ist ja kein Naturgesetz, dass sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich geringe Kompetenzniveaus aufweisen.
Erwarten Sie eine stark unterschiedliche Treffsicherheit – je nachdem, ob die Länder schon etablierte Sozialindizes haben?
Es wird auf jeden Fall recht uneinheitlich zugehen. Diejenigen Länder, die bereits Programme für benachteiligte Schüler und Schulen betreiben, werden versuchen, die Schulen aus ihren Programmen auch in die Startchancen zu bringen. Und Länder, die noch keinen Sozialindex haben, müssen erst einen Algorithmus entwickeln, von dem sie nicht wissen, wie er sich auswirkt. Schließlich wird es Unterschiede geben zwischen Ländern mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und anderen, die eine geringere Armutsdichte aufweisen. All das könnte durch die Nullmessung ermittelt werden – unter der Voraussetzung, dass sie mit Fragebögen zum sozialen und familiären Hintergrund der Schülerinnen und Schüler begleitet werden, wie das IQB das beim Bildungstrend bereits tut.
Was aber bedeuten die Ergebnisse, die bei der wiederholten Messung nach fünf oder zehn Jahren herauskommen? Wer sagt, dass die festgestellte Verbesserung oder Verschlechterungen der Kompetenzen an einer Startchancen-Schule etwas mit dem Programm zu tun hat?
Eine berechtigte Frage – weshalb die wissenschaftliche Begleitung im Sinne formativen Assessments so wichtig ist. Wir brauchen regelmäßig erhobene Daten, wie an jeder untersuchten Schule die drei Säulen des Programms konkret umgesetzt werden, wobei mir die Baumaßnahmen noch am wenigsten ausschlaggebend erscheinen. Aber wie genau wird die Interaktion zwischen Lehrkräften, Förderkräften, Sozialarbeitern und Schülerinnen/Schülern gestaltet? Werden nur Maßnahmen etabliert, für deren Qualität es empirische Evidenz gibt? Werden zwar Förderkräfte eingestellt, müssen diese aber Vertretungs- statt Förderstunden geben? Dann, das wissen wir, würde ihre Wirkung verpuffen.
Gehen wir also davon aus, dass sich bei der richtigen Kombination von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation nach fünf oder zehn Jahren ein Zusammenhang herstellen lässt zwischen den ergriffenen Maßnahmen und der Entwicklung der Schülerkompetenzen, was folgt daraus?
Das ist doch klar: Nach fünf Jahren muss die Politik bei einigen Schulen nachsteuern, und das konsequent. Vermutlich werden viele Schulen nach fünf Jahren noch weit von dem Ziel der Halbierung entfernt sein. Hoffentlich wird es auch Standorte geben, an denen man positive Effekte sieht – die sich dank der Kopplung von formativer und summativer Evaluation auf die Maßnahmen des Programms zurückführen lassen. Die Politik wird sich Gedanken machen müssen, wie sie mit denjenigen Schulen verfahren will, die über Jahre Geld bekommen haben, ohne dass es vorangeht. Sicherlich wird man dann verstärkt über neue Zielvereinbarungen sprechen müssen, mit einer verstärkten Kooperation zwischen Schulen und Schulaufsicht, damit auch diese Schulen die Früchte des Programms ernten. Das wäre zumindest meine Empfehlung.
"Es wäre furchtbar, wenn das Geld nicht bei den Richtigen ankäme und nicht die gewünschten Effekte hätte."
Die sie als wer aussprechen? Als Chef des IPN Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik – oder als einer der Vorsitzenden der SWK?
Ich vermute, vieles von dem, was ich hier im Interview gesagt habe, wird von den meisten Bildungsforscherinnen und Bildungsforschern in Deutschland geteilt werden. Aber nichts davon ist abgestimmt mit den übrigen 15 Mitgliedern der SWK. Letzteres auch deshalb nicht, weil wir als Ständige Wissenschaftliche Kommission bislang gar nicht explizit nach unseren konkreten Ideen zur Evaluation des Startchancen-Programms gefragt oder beauftragt worden sind.
Würden Sie gern beauftragt werden?
Natürlich würde ich mir wünschen, dass die Bildungsforschung eingebunden und um Rat gefragt wird. Nicht, weil wir auf irgendwelche zusätzlichen Forschungsgelder aus sind, sondern weil wir ein genuines Interesse daran haben, den Bund und die Länder in ihrem Vorhaben zu unterstützen. Der Bund will insgesamt zehn Milliarden Euro einsetzen, die Länder, in welcher Form auch immer, zehn weitere Milliarden dazu geben. Es wäre furchtbar, wenn das Geld nicht bei den Richtigen ankäme und nicht die gewünschten Effekte hätte. Die SWK ist allerdings eine Kommission der Kultusministerkonferenz, sie stimmt dementsprechend auch ihr Programm mit der KMK ab. Gleichwohl könnten KMK und BMBF sich zusammentun und uns in die Diskussion um eine wissenschaftliche Begleitung beziehungsweise Evaluation einbinden. Ich kann mir vorstellen, dass die SWK dann eine Stellungnahme erarbeiten und darin ausbuchstabieren würde, wie eine wissenschaftliche Begleitung, eine Evaluation und ein Monitoring des Startchancen-Programms aussehen könnte. Um das mit Leben zu erfüllen, was das Eckpunktepapier als ambitioniertes Ziel ausgegeben hat.
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Das BMBF-Papier hängt die Latte für eine schnelle Einigung beim geplanten neuen Milliardenprogramm hoch – zu hoch?
Foto: Luisella Planeta / Pixabay.
NORMALERWEISE betont das BMBF bei Nachfragen zu den Digitalpakt-Verhandlungen stets, dass diese vertraulich seien. Nachdem jedoch das Ministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitagnachmittag seinen neuen Vorschlag an die Länder versandt hatte, dauerte es nur wenige Stunden, bis in der Welt am Sonntag ein Bericht zu dem Konzept erschien, der als Entwurf einer "Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0 (2025-2030)" tituliert ist. Dieser, prophezeite die Welt am Sonntag, dürfte "für harte Diskussionen sorgen" – was noch untertrieben sein könnte.
Denn bei der Lektüre der acht Seiten wird klar: Hier ist ein – durchaus mutiges – Papier entstanden, das allerdings an vielen Stellen den Bildungsföderalismus so sehr herausfordert und die Latte dabei so hochlegt, dass nur eine Interpretation möglich ist: Im BMBF ist man, um seine Ziele zu erreichen, sogar bereit, das komplette Scheitern der Verhandlungen zu riskieren. Weil Stark-Watzinger von der Richtigkeit der eigenen Mission derart überzeugt ist? Weil sie weiß, wie unbeliebt der Bildungsföderalismus und die Kultusministerkonferenz in der Öffentlichkeit sind – und dass die Kultusminister das auch wissen? Weil sie deshalb darauf setzt, dass die Kultusminister am Ende einlenken werden, weil für sie der Imageschaden noch größer wäre als für den Bund?
Dass da etwas auf sie zukommt, hatten die Kultusminister spätestens seit Februar (also nach Abschluss der Startchancen-Vereinbarung) verschiedenen Interviews Stark-Watzingers entnehmen können und, allerdings immer nur in Teilen, auch in Staatssekretärsrunden erfahren: spürbar andere Akzente als in den zuvor bereits gelaufenen Bund-Länder-Verhandlungsrunden zur Fortsetzung des 2019 gestarteten Milliardenprogramms. Im März kam es fast zu einem Eklat, dann zu einem Krisengespräch in der KMK – und vorübergehend zu einer gewissen Beruhigung. Doch zuletzt warfen die Kultusminister der Ministerin erneut vor, auf Zeit zu spielen. Womöglich, so die Vermutung, weil sie gar nicht das Geld für einen Digitalpakt 2.0 von Finanzminister Christian Lindner (ebenfalls FDP) bekomme. Stark-Watzinger selbst betonte stets, sich für die Fortsetzung einzusetzen und sich in den Verhandlungen an alle, auch die terminlichen, Abmachungen zu halten. Doch, schrieb sie beispielsweise vor einer Woche an die KMK, müsse der "Sorgfaltsmaßstab" berücksichtigt werden, der an die Erstellung eines solchen Dokuments, des angekündigten "ausformulierten Gesamtkonzepts", anzulegen sei. In dem die Länder jetzt erstmals in der Gesamtschau präsentiert bekommen, was Stark-Watzinger als Gegenleistung für einen Digitalpakt 2.0 will.
Den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorführen
Dass das BMBF von den Ländern eine 50-50-Finanzierung des neuen Programms erwartet, während die Länder beim Vorgänger nur zehn Prozent drauflegen mussten, entspricht dem seit langem Kommunizierten. Ebenso dass der Bund zum 1. Januar 2025 starten will und nicht, worauf die Kultusminister anfangs, aber vergeblich gedrängt hatten, schon zum Ende des Digitalpakts 1.0. im Mai/Juni.
Auf die Palme bringen wird die Kultusminister allerdings, dass die Länder laut Vereinbarungsentwurf des Bundes nichts von dem, was sie bislang für digitale Bildung ausgeben, anrechnen dürfen sollen auf ihre 50 Prozent. Auch dass die Kommunen, die eigentlichen Schulträger, für die Finanzierung des Länderanteils nicht mit in die Pflicht genommen werden dürfen, klingt erstmal gut – widerspricht aber völlig den bisherigen Gepflogenheiten und wäre wohl vor allem für ärmere Länder kaum finanzierbar. Als krassen Eingriff in ihre inneren Angelegenheiten werden die Länder schließlich die Forderung werten, dass sie mit den Kommunen das Kompetenzverhältnis bei den inneren und äußeren Schulangelegenheiten neu bestimmen sollen. So sinnvoll das tatsächlich sein könnte.
Vorschläge wie diese sind geeignet, den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorzuführen. Aber erhöhen sie tatsächlich die Erfolgsaussichten der Digitalpakt-Verhandlungen?
Ähnlich verhält es sich, wenn das BMBF in seinem Konzept ankündigt, dass die Pakt-Mittel nur zum jährlichen Abruf bereitstehen sollen, eine Überjährigkeit, die bei der Realisierung großer Investitionsvorhaben im Grunde eine Voraussetzung darstellt, soll also nicht vorgesehen sein. Was aber passt zu der ebenfalls im Papier enthaltenen Ansage, die Länder seien für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens verantwortlich – als habe es beim Digitalpakt 1.0 nicht auch deshalb mit der Mittelvergabe so lange gedauert, weil die Vorgaben des Bundes so detailliert waren. "Die Länder bekennen sich zu dieser Zielsetzung, indem sie eine Verbesserung der Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, einschließlich deren Digitalisierung, sowie Fristen zur Antragsbearbeitung vorsehen", so formuliert es jedenfalls der BMBF-Entwurf.
Druck macht der Bund auch, was eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte angeht: 30 Stunden pro Jahr und Person "insbesondere im Bereich digitales Lehren und Lernen", dazu höhere Fortbildungs- und Qualitätsbudgets an den Schulen. Außerdem sollen die Länder die digitale Bildung in die Curricula aller Schulformen aufnehmen, und an allen Hochschulen sollen Inhalte zur digitalen Bildung zum verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums werden, inklusive einer Verständigung auf "ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern". So nachvollziehbar all das ist (und übrigens bei den Curricula zum Teil schon umgesetzt), den Ländern wird es kaum gefallen, dass der Bund mit solchen Forderungen impliziert, ohne sein Mittun seien sie zu solchen Schritten nicht in der Lage gewesen.
Und wenn Stark-Watzingers Ministerium für die Verteilung der Digitalpakt-Gelder wie schon im März berichtet einen programmspezifischen Verteilschlüssel fordert, "der die aktuellen Schüler und Schülerinnen-Zahlen bezogen auf die grundsätzlich antragsberechtigten Schulen widerspiegelt", wird es dafür ebenfalls den Applaus vieler Bildungsexperten erhalten und fordert die Länder doch bewusst heraus. Weil ein solcher Mechanismus im Gegensatz um Königsteiner Schlüssel nicht einfach mal kurz festzulegen ist, sondern zu einem Feilschen zwischen kinderstarken und kinderärmeren Bundesländern führen wird.
"Bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen"
Auf jeden Fall dürfte auch das dauern und die Erwartung der Länder, spätestens bis zum KMK-Ministertreffen im Juni durch zu sein, weiter in Frage stellen. Was aber wiederum, nachdem Stark-Watzinger aus Sicht der Kultusminister bereits ihren Konzeptvorschlag verspätet eingereicht hatte (was diese bestreitet), die nächste Etappe in dem von den Ländern vermuteten Zeitspiel des BMBF wäre. Weil sie, so die Kultusminister, sich ja erst noch das Geld sichern muss und offen sei, ob ihr das überhaupt gelinge.
Der Bundesparteitag am Wochenende bescherte neue Nahrung für die diesbezüglichen Zweifel der Länder. Er lehnte, wie TableBildung berichtete, einen Antrag der Jungen Liberalen für den Digitalpakt 2.0 ab. Bemerkenswert war, dass sich mit Florian Toncar, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium, ausgerechnet ein Vertrauter für die Ablehnung eingesetzt hatte: "Wir können nicht lauter Sachen beschließen, die es uns nachher immer schwerer machen, die Schuldenbremse einzuhalten."
Auch im Entwurfstext, den Stark-Watzinger am Freitag vorgelegt hat, fehlte immer noch jede Angabe, wieviele Milliarden der Digitalpakt 2.0 umfassen soll. Bund und Länder investierten "über die Laufzeit dieser Vereinbarung insgesamt bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen", heißt es da. Geradezu dreist sei das von der Bundesbildungsministerin, ereifern sich einige Kultusminister: ein Papier mit Maximalforderungen abzuliefern und gleichzeitig die entscheidende Frage, wieviel Geld der Bund überhaupt auf den Tisch legen will, immer noch schuldig zu bleiben. Bis Freitag sollen alle Bundesministerien ihre Budgetvorstellungen für 2025 bei Finanzminister Lindner anmelden, damit naht auch der Moment der Wahrheit für das finanzielle Commitment des Bundes.
Nur an einer Stelle ist der BMBF-Text schon jetzt haushalterisch gesehen erstaunlich konkret: wenn das BMBF eine neue, von Bund und Ländern ebenfalls hälftig finanzierte "Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen" anregt, als Nachfolge der "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung". Die bezahlt der Bund bislang allein, aber ausschließlich mit EU-Geldern, die sehr kurzfristig schon 2025/2026 auslaufen. Insgesamt 500 Millionen Euro sollen Bund und Länder hier für die Jahre 2025 bis 2030 investieren, womit Stark-Watzinger den Digitalpakt als Vehikel einsetzen würde, um ihr kurzfristiges Geldproblem mit den Kompetenzzentren zu lösen. Allerdings müsste sie dafür auch die für die Kompetenzzentren zuständigen Wissenschaftsminister an den Verhandlungstisch holen, wie realistisch ist das bis Juni?
Und was die Länder wohl davon halten, wenn das BMBF den Digitalpakt 2.0 zur definitiv "letztmaligen Unterstützung des Bundes" deklarieren will – mit der klaren Ansage, dass Ende 2029 Schluss ist? "Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen", steht im Entwurf – in Form einer in jedem Land bis Ende 2029 mit den Schulträgern abgestimmten verbindlichen Planung "zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung". Und wenn gute digitale Bildung wirklich allein Ländersache wäre, warum hätte sich der Bund dann all die Jahre engagieren sollen? Und wieso sollten sich jetzige Regierungen in Bund und Ländern binden in Bezug auf mögliche Vereinbarungen, die ihre Amtsnachfolger in etlichen Jahren zu schließen oder nicht zu schließen bereit sind?
Erste Reaktionen aus den Ländern
Die ersten offiziellen Reaktionen der Kultusminister fallen parteiübergreifend einheitlich aus – und deutlich. KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte auf Anfrage, das BMBF-Papier spiegele den bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 nicht wider". Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, die die Bildungspolitik der CDU-regierten Länder koordiniert, kommentierte, das das vorgelegte Konzept enthalte "manchen neuen Vorschlag, über den man reden kann. Viele andere Stellen jedoch widersprechen so grundsätzlich dem bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 und auch den etablierten Bund-Länder-Kommunal-Beziehungen, dass sie nicht verhandelbar sind."
War's das also? Nein, denn die Länder wissen, siehe oben, dass der Bund mit etlichen Vorschlägen die öffentliche Meinung auf seiner Seite hat und dass sie auf das Geld des Bundes angewiesen sind. Aber worauf genau ist eigentlich der Bund angewiesen? Und was von den Vorschlägen im Papier ginge verfassungs- und finanzrechtlich überhaupt?
Prien sagt: "Dennoch verhandeln wir weiter, denn Bund und Länder stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, den Schulen Perspektiven und Planungssicherheit bei der digitalen Bildung zu geben. Auch wenn angesichts des Papiers Zweifel angebracht sind, hoffen wir, dass der Bund ebenfalls die ernsthafte Absicht hat, mit den Ländern zu einer zeitnahen Verständigung zu kommen."
Streichert-Clivot, im Hauptberuf Bildungsministerin im Saarland, fordert "jetzt verlässliche Leitplanken. Dazu gehören die finanziellen Mittel und ein klarer Zeitplan." Strukturen zugunsten der digitalen Bildung einer ganzen Generation nachhaltig zu unterstützen, "das ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unter Pakt verstehe ich ein gemeinsames Bündnis. Da müssen wir jetzt hinkommen."
Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig, die die SPD-Bildungsministerien koordiniert, sagte, es sei gut, dass der Bund nun endlich ein Vorschlag zu seiner Vorstellung eines Digitalpaktes 2.0 vorgelegt habe. Das am Freitagnachmittag übermittelte Papier des Bundes werde eingehend und zügig durch die Länder geprüft. "Wir halten an dem Verhandlungstermin am kommenden Dienstag fest und wollen dort auch zu Kompromissen finden, damit wir jetzt in dieser wichtigen Frage weiterkommen". Allerdings sagt auch Hubig, das Papier enthalte Punkte, "die unter den Ländern in dieser Form keine Zustimmung finden werden können".
Was die Forderung des Bundes nach weniger Bürokratie und Berichtswesen angehe, fügt Hubig hinzu, "sind wir sicherlich auf einer Linie". Zur Absicht im BMBF, nach dem Digitalpakt 2.0 auszusteigen, sagt die SPD-Politikerin hingegen: "Das Grundgesetz wurde in der vergangenen Legislatur geändert, um die Zusammenarbeit in der Bildung zu erleichtern. Bildung ist von wesentlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, für alle: Bund, Länder und Kommunen."
Anmerkung: Ich habe diesen Beitrag am 29. April um 8.30 Uhr um eine Stellungnahme von KMK-Präsidentin Streichert-Clivot ergänzt sowie um einen Hinweis auf einen Parteitagsbeschluss der FDP am Wochenende.
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Die drei "Handlungsstränge" im BMBF-Konzept
"Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern eng mit den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung verknüpft", führt das BMBF-Konzept aus. Digitale Bildung könne daher nur in Verbindung von Ausstattung, Qualifizierung und Konzept gelingen. Der Digitalpakt 2.0 beinhaltet laut Entwurf deshalb "drei prioritäre Handlungsstränge". Erstens: "Digitale Ausstattung und Infrastruktur", wobei der Begriff Infrastruktur im digitalen Zusammenhang weiter gefasst werden soll, "da Hardware und IT-Infrastruktur nur mittels Werkzeugen, Software und Bildungsmedien nutzbar gemacht werden können." Alle Schulen sollen gleichermaßen zum Zuge kommen, digitale Vorreiter wie Nachzügler. Auch die länderübergreifenden Vorhaben des bisherigen Digitalpakts, gepriesen als "Erfolgsmodell", sollen weitergehen, denn "die Entwicklung gemeinschaftlicher Lösung hat den größten Hebeleffekt für systematische Veränderung und muss nur einmal (für alle) finanziert werden".
Zweiter Handlungsstrang: "Qualifizierung". Unter diesem Punkt führt das BMBF das von ihm geforderte Nachfolgeprogramm zu den digitalen
Kompetenzzentren aus, außerdem seine Anforderungen an eine Fortbildungsverpflichtung und digitale Inhalte in den Curricula.
Im dritten Handlungsstrang ("Strategie, Unterstützung und Nachhaltigkeit") pocht der Bund vor allem darauf, dass die Länder sich auf die Zeit nach dem Digitalpakt 2.0 auf ihre alleinige (finanzielle) Verantwortung für digitale Bildung vorbereiten sollen, ebenso auf eine effektive Steuerung und Evaluation und einen "Monitoring"-Prozess, der für jeden Handlungsstrang jährliche Berichte über Mitteleinsatz und umgesetzte Maßnahmen umfassen soll, veröffentlicht in einem öffentlich zugänglichen digitalen "Dashboard".
Das BMBF betont: "Die Verzahnung und das effiziente Zusammenwirken aller Maßnahmen, die diese drei Handlungsstränge unterlegen, ist die zentrale Gelingensbedingung für den digitalen Wandel in den Schulen." Die Vereinbarung solle sicherstellen, dass die im Digitalpakt 2.0 getätigten Investitionen ineinandergriffen "und eine sichtbare und nachhaltige Wirkung für das Bildungssystem haben".
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