Eingeführte Reihe. Dieser Rechtsberater befasst sich mit den Fragen des EU-Bürgers über seine Rechte im Alltag. Geschrieben wurde er von 2 Rechtsanwälten, die sich beide mit EU-Recht befassen. Der eine ist Professor für Europäisches Wirtschaftsrecht in Dresden und die andere hat als Bürgerberaterin der Europäischen Kommission in Deutschland gearbeitet. Die Themen in diesem Ratgeber kommen aus der Beratungspraxis und sie sind als Frage-Antwort-Katalog erstellt. Nach jeder Frage gibt es erst eine Kurzübersicht über die Antwort, die dann ausführlich erfolgt. Am Ende befinden sich häufig weiterführende Internetadressen. Im Anhang finden sich wichtige Anschriften, die bei der Suche nach Ansprechpartnern weiterhelfen. Ohne direkten Vergleichstitel, daher ist dieser Ratgeber sehr empfehlenswert. (1)
Die Studie ist der Rolle des Rechts im politischen Prozess der europäischen Integration gewidmet. Bezug nehmend auf Kants These von der Politik als ausübende Rechtslehre wird argumentiert, dass es sich um eine Politik handelt, die sich nicht anhand des Staates und seiner Organe, auch nicht anhand des geltenden Rechts erfassen lässt. Sie bedeutet Arbeit am immer unvollkommenen Freiheitsgehalt der Gesellschaft, in der sie wirken will. Seit der europäischen Aufklärung hat es keine Theorie gegeben, die das Recht für Staaten und Bürger anhand übereinstimmender Kategorien als notwendigen Teil der Weltgesellschaft begründet, wie es Kant getan hat. Die politische Theorie schließt für die durch die EU und die von ihr geschaffenen neuen Macht- und Interessenlagen Freund/Feind-Verhältnisse und den Krieg als Mittel der staatlichen Selbstbehauptung von vornherein aus; anhand dieser Ansätze lässt sich der Staat als Organisation selbstbestimmter und selbstständiger Bürger verstehen, der sich für die Teilhabe europäischer Bürger im Anwendungsbereich des EG-Vertrages öffnet. Der Staat wird zum Adressaten der ihn selbst legitimierenden Rechte seiner Bürger, ferner aber auch der Rechte, welche das Gemeinschaftsrecht den Bürgern anderer Mitgliedstaaten gewährleistet. Schließlich sind es die Regeln der Selbstgesetzgebung in der Moral und die des äußeren Mein und Dein in der Rechtslehre, die einer doppelten Einsicht folgen: der Universalität des subjektiven Strebens nach Glück, das gerade deshalb keine Regeln kennt, und der Ungewissheit der Zukunft, insbesondere der Ungewissheit über die ferneren Folgen des menschlichen Handelns, die trotz aller gebotenen Anstrengungen letztlich verschlossen bleiben. (ICF2)