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In: Géopolitique mondiale
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 61, Heft 1, S. 251-293
ISSN: 2195-7304
This article comprehensively reconstructs the historical developments that have led to the particular evolution of human rights law as distinct from international trade and investment law as well as international development law. It submits that one of the causes of the current crisis of the international human rights regime lies in its relative isolation from these other domains of global governance. It thus argues for the desirability to overcome such a separation and examines prospects of feasibility. China's new international human rights diplomacy is critically assessed amongst current efforts to bridge normative and institutional divides that could pave the way for human rights-coherent economic and development policies.
Keywords: Human Rights, Havana Charter, New International Economic Order, WTO, International Investment Law, Sustainable Development, China's Human Right Diplomacy
In: Studien zum vergleichenden und internationalen Recht Band 198
In: University casebook series
Introduction to international legal regulation -- Custom and other sources -- Treaties -- States -- International organizations -- Principles of state responsibility -- Adjudicating international disputes -- Enforcing international law -- Self-defense -- Humanitarian intervention -- Human rights -- International humanitarian law -- International criminal law -- Applying international law in domestic courts -- Principles of jurisdiction -- Immunities -- International economic law -- International environmental law.
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 61, Heft 1, S. 45-71
ISSN: 2195-7304
The lack of a consolidated set of norms, principles, and procedures in international health law reflect the haphazard manner in which the protection of human health has been addressed at the international level. But this does not mean that public international law does not play a role in promoting the improvement of human health. Rather, international health law can also contribute to shaping claims in other legal regimes. This can be ascertained by looking into developments in fields, such as international economic law, where human health has been directly at stake. On that account, this contribution lists some of the legal instruments that constitute norms of public international law with the core objective of the protection of human health. Then, a brief review of recent rulings from adjudicators in international investment and trade law is undertaken for assessing the way in which this crosscutting interpretation has taken place. Furthermore, the proliferation of non-binding documents dealing with issues of human health requires a broader approach than source-based legal positivism. Thus, the usefulness of the concept of governance for tackling the limited and fragmented array of binding instruments of international health law, as well as the challenges the concept poses for legal doctrine, are discussed.
Keywords: International Health Law, International Investment Law, International Trade Law, Fragmentation of International Law, Tobacco Regulation
In: Contributions to international law and diplomacy [10]
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht Band 35
Die Errichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes hat das Völkerstrafrecht wieder in das Blickfeld internationaler Aufmerksamkeit gerückt. Damit gelangt auch eines der grundlegenden Konzepte des internationalen Strafrechts abermals in die Diskussion: die Verbrechen gegen die Menschlichkeit. -- Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das im Rahmen des Nürnberger Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals formuliert und angewendet wurde, ist in der jüngeren Vergangenheit durch die Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien sowie Ruanda fortentwickelt worden. Weitgehend ungeklärt sind bisher jedoch die theoretischen Grundlagen des Konzeptes, insbesondere die Abgrenzung des Verbrechenstypus von den in internationalen Abkommen kodifizierten Kriegsverbrechen einerseits und Gewaltverbrechen nach dem nationalen Strafrecht andererseits. Offengeblieben ist auch, woraus sich die Rechtfertigung zur Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die internationale Gemeinschaft unter Inanspruchnahme eines Rechts zum Eingreifen im Namen der Menschheit ableitet und wie derartige humanitäre Interventionen mit dem Grundsatz der Staatensouveränität zu vereinbaren sind. -- In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand einer umfassenden Analyse der historischen Entwicklung des Konzeptes sowie seiner Bezugspunkte im internationalen Rechtssystem - insbesondere dem humanitären Völkerrecht - den Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufinden und hieraus eine Erklärung für die universelle Betroffenheit abzuleiten. Unter Berücksichtigung rechtsphilosophischer Konzepte, insbesondere der Völkerrechtslehre Kants, gelangt die Verfasserin schließlich zu der These, dass Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verstoß gegen das Menschenrechtsprinzip, den Grundsatz der Rechtssubjektivität des Individuums unabhängig von Gruppenkriterien, ist. Dieses Prinzip wird durch den Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in einer Weise negiert, die die Grundlagen der internationalen Gemeinschaft als einer Rechtsgemeinschaft angreift und eine Ahndung der Tat auf der internationalen Ebene erfordert.
In: Steuerwissenschaftliche Schriften Band 66
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht, Völkerrecht
Der schillernde Begriff Kunst wird als eigenständiger Rechtsbegriff jeweils im konkreten Gesetzeszusammenhang funktionalisiert. Die Arbeit analysiert die Nutzung im Internationalen Steuerrecht (Art. 17 OECD-MA) zur praktikablen Zuordnung von Besteuerungsrechten im Vergleich zur Funktionalisierung als emphatisch aufgeladener Begriff im deutschen (Steuer-)Recht.Ausgangspunkt ist eine Analyse des verfassungsrechtlichen Kunstbegriffs sowie des Begriffs Kunst in deutschen nicht-steuerlichen und steuerlichen Gesetzen, um dann auf den Kunstbegriff des Internationalen Steuerrechts zu kommen. Während sich im deutschen Recht als überwiegende Funktion die Privilegierung eines besonders schützenswerten Phänomens (Werkschaffen und -darbietung) herauskristallisiert, ist vornehmliches Ziel des Art. 17 OECD-MA, die Besteuerungsrechte der Einkünfte aus künstlerischen Darbietungen möglichst pragmatisch zuzuordnen. Die Definitionskriterien der verschiedenen Gesetzesbegriffe werden analysiert, bestehende Schwachstellen und Kritikpunkte werden aufgezeigt.
In: Basler Studien zur Rechtswissenschaft
In: Schriftenreihe für Internationales Recht 117
In: Law of Business and Finance volume 23
This publication offers a practice-oriented overview of the ways in which technology affects the practice of international arbitration. The title offers the only up-to-date study of the impact of technology on arbitration, taking into account the significant change brought about by the COVID-19 pandemic
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 27/28, S. 32-38
ISSN: 2194-3621
"Am 1. Juli 2002 ist der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft getreten. Der Gerichtshof in Den Haag wird das erste ständige internationale Strafgericht sein, vor dem sich Einzelpersonen wegen bestimmter 'schwerster Verbrechen von internationalem Belang' verantworten müssen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen. Der Beitrag beleuchtet zunächst die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs sowie die Entwicklung des internationalen Strafrechts, ferner die Opposition der USA gegen den Gerichtshof. Die Errichtung des Gerichtshofs wird als Indiz für eine stärkere Integration der internationalen Gemeinschaft gewertet, die das traditionelle Souveränitätsdogma überwindet und in die Richtung eines 'Weltinnenrechts' führt." (Autorenreferat)
In: Schriften zum Internationalen Recht - Band 145
Hauptbeschreibung: Die Einordnung des Konzerns gehört seit langem zu den ungelösten Problemen des Kartellrechts. Die Schwierigkeiten resultieren aus der Polarität des Konzerns zwischen der rechtlichen Selbständigkeit seiner einzelnen Gesellschaften und ihrer wirtschaftlichen Verbindung unter einheitlicher Leitung. Vor diesem Hintergrund geht es dem Autor vornehmlich um zwei Fragen: Unterliegt die Verhaltenskoordination innerhalb eines Konzerns dem Kartellverbot und erfüllt der Konzern, vor allem im Rahmen des Kartellverbots, die Anforderungen an ein Unternehmen. Während die erste Frage den Schw
In: Studien zum vergleichenden und internationalen Recht 145
In: Studien zum vergleichenden und internationalen Recht 106