Rechtsvergleichung und Internationaler Menschenrechtsschutz – Eine Annäherung
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 21, Heft 1, S. 76-82
ISSN: 1613-754X
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In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 21, Heft 1, S. 76-82
ISSN: 1613-754X
In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen: Analysen zu Demokratie und Zivilgesellschaft, Band 26, Heft 3, S. 37-40
ISSN: 2192-4848
In: LABOUR, Band 27, Heft 1, S. 1-17
SSRN
Am 11. Januar 2013 hat Frankreich seine »Opération Serval« in Mali begonnen. Mit der Militäroffensive gelangte die Krise in dem westafrikanischen Staat auf die Tagesordnung der deutschen und europäischen Außenpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach Ziel und Form einer auswärtigen Militärintervention. Bundesregierung und Bundestag müssen in den kommenden Wochen darüber Auskunft geben, ob und unter welchen Rahmenbedingungen sie bereit sind, ein größeres Kontingent der Bundeswehr nach Westafrika zu entsenden. Dabei sollten einige Lehren aus früheren Auslandseinsätzen der Bundeswehr berücksichtigt werden. Das betrifft die Ausgestaltung des Mandats, die Erreichbarkeit der politischen Ziele und den institutionellen Rahmen einer solchen Militäroperation
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In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 46, Heft 2, S. 98-126
ISSN: 0554-5455
Deutschland hatte die nationale Entscheidung für den schnellen und unilateralen Atomausstieg sowie die weitreichende Energiewende nicht nur ohne einen Masterplan für den Umbau und die Finanzierbarkeit getroffen, sondern dabei auch seine Nachbarstaaten und die Europäische Kommission vorab nicht wirklich konsultiert oder die Auswirkungen auf die Nachbarstaaten und die gemeinsame EU-Energiepolitik analysiert. Zudem wurden in den Energiekonzeptionen vom Herbst 2010 und der Energiewende im Juni 2011 auch die globalen Energietrends und ihre Auswirkungen auf Deutschland nicht wirklich problematisiert. Daher untersucht das folgende Kapitel die Auswirkungen sowohl der globalen Energietrends auf Deutschland wie auch die Auswirkungen der Energiewende Deutschlands auf die Energiesicherheit der Nachbarstaaten und die gemeinsame EU-Energiepolitik. Dabei will die Analyse auch die Frage beantworten, ob die gegenwärtigen Probleme und Hürden der Energiewende ausschließlich das Resultat eines unzureichenden Managements sind oder ob diese Probleme nicht auch die Konsequenz fundamentaler Fehler in der Architektur des deutschen Energiewendekonzepts sind (Verlag).
In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 6, S. S48
ISSN: 0542-7770
In: Archiv des Völkerrechts, Band 49, Heft 4, S. 488-491
ISSN: 1868-7121
In: Sales-Business: das Entscheidermagazin für Vertrieb und Marketing, Band 21, Heft 10, S. 18-20
ISSN: 2192-8320
In: Global policy: gp, Band 3, Heft 3, S. 391-393
ISSN: 1758-5899
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 7
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Notfall & Rettungsmedizin: Organ von: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Band 15, Heft 5, S. 443-444
ISSN: 1436-0578
In: Le débat: histoire, politique, société ; revue mensuelle, Band 170, Heft 3, S. 130-132
ISSN: 2111-4587
In: Sales-Business: das Entscheidermagazin für Vertrieb und Marketing, Band 21, Heft 5, S. 46-47
ISSN: 2192-8320
In: Scientia Militaria: South African journal of military studies, Band 9, Heft 4
ISSN: 1022-8136
Mit dem Wiener Aktionsplan von 1998 bekannte man sich in der Europäischen Union zu der Absicht, die Rahmenbedingungen verschiedenster Lebensbereiche der Bürger durch ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zu verbessern. Verfahrensvereinfachung durch die Schaffung einheitlicher Regeln im Kollisions- wie im Zuständigkeitsrecht war eines von vielen Instrumenten, um die weitreichenden Pläne in die Tat umzusetzen. Das ehegüterrechtliche Verfahrensrecht war zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsgebiet, das wegen der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen nationaler Rechtsordnungen sowie sich in manchen Fällen dazugesellender zwischenstaatlicher Abkommen für alle Betroffenen große Rechtsunsicherheit bedeutete, da die Beantwortung der Frage, welche Regel auf einen konkreten grenzüberschreitenden Sachverhalt zur Anwendung kommt, ein mitunter sehr kompliziertes Unterfangen war. Es bestand die Möglichkeit der Übervorteilung des schlechter über die Rechtslage in unterschiedlichen Staaten Informierten durch denjenigen, der sich einen Informationsvorsprung verschaffen konnte. In einer Zeit, in der es zunehmend Paare gibt, deren Verbindung nicht mehr den Bezug zu bloß einem Staat aufweist, ist das Regelungsdefizit im Güterverfahrensrecht umso mehr als bedrohlich einzustufen. Gerade im Falle der nachehelichen Aufteilung, aber auch schon bei der Verwaltung des ehelichen Vermögens während aufrechter Ehe steht für Paare viel auf dem Spiel und das nicht nur aus wirtschaftlicher sondern auch emotionaler Sicht. Im Jahr 2006 wurde mit einem Grünbuch der erste konkrete Schritt in Richtung einheitlicher Regelung des Güterverfahrensrechts getan, dem fünf Jahre später der Vorschlag zu einer Verordnung zum Güterverfahrens- sowie zum Güterkollisionsrecht folgte. Diese Arbeit behandelt ausschließlich den zuständigkeitsrechtlichen Teil dieses Verordnungsentwurfes. ; With the Wiener Aktionsplan of 1998 the European Union avowed itself to the intention of simplifying the lives of its citizens through an extensive programme of measures. Procedural simplification through the creation of uniform rules in conflict of laws as well as in jurisdiction law was one amongst many instruments to put the far-reaching plans into practice. The matrimonial procedural law was at that point of time an area of law, which imposed great legal uncertainty on those affected by it because of the multitude of different national bodies of law and multinational treaties, the applicability of which on a certain cross-border case was a question, which to answer was a very complicated undertaking. In a time of increasing numbers of couples, whose bonds do not exist to merely one state, the deficit of regulation in procedural law in matters of matrimonial property regimes is to be seen all the more threatening. In the very case of liquidation of a matrimonial property regime, but also as far as the management of matrimonial property during marriage is concerned, there is a lot at stake for spouses not only from an economic but also an emotional point of view. In 2006 with the adoption of the Green Paper the first concrete step towards uniform laws of the matrimonial property procedure was done, which five years later was followed by the proposal for a regulation on jurisdiction and applicable law in matters of matrimonial property regimes. This paper exclusively treats the parts of the regulation concerning procedural law. ; von Sebastian Pils ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)224257
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