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In: On-line services and data protection and the protection of privacy: annex to the Annual report 1998 (XV D/504[7]/98) of the working party established by article 29 of directive 95/46/EC Vol. 1
In: Springer eBooks
In: Law and Criminology
Introduction -- Searching for a Definition of the Collaborative Economy in the European Union -- The Collaborative Economy within the Framework of the European Union's Digital Single Market -- Consumer Protection -- Labour Law -- Competition Law and Data Protection -- Regulating the Collaborative Economy: A Way Forward -- Conclusions
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sind mit unterschiedlichen, funktional aber vergleichbaren Aufgaben im europäischen Mehrebenensystem betraut. Sie wirken insofern auch nicht gegeneinander, sondern im Rahmen eines europäischen Verfassungsgerichtsverbundes. Mit diesem Begriff umschreibt der Beitrag die vielfältigen Techniken des Zusammenspiels der genannten Gerichte und vermeidet damit starre Festlegungen wie Gleichordnung oder Überordnung und Unterordnung. Die rechtlichen Grundlagen für eine so verstandene Kooperation finden sich in den Prinzipien der Völkerrechtsfreundlichkeit und auch in der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, - die im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgericht betont herausgearbeitet wird. Zum anderen wird das europäische Recht durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien geprägt, wobei aus deutscher Sicht vor allem der Grundrechtsschutz zu nennen ist. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR inzwischen zu einem die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz entwickelt. Bedeutsam ist ferner, dass der Vertrag von Lissabon die Wahrung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten ausdrücklich zu einem Verfassungsprinzip der EU erklärt hat. Vor diesem Hintergrund erweist sich auch das im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu eingeführte Maßstab der Identitätskontrolle, mit dem die äußersten Grenzen der europäischen Integration überwacht werden sollen, als eine Ausprägung des Verbundes zwischen BVerfG und EuGH. ; The German Federal Constitutional Court, the European Court of Human Rights (ECHR) and the Court of Justice of the European Communities (ECJ) are vested with different, albeit functionally comparable, tasks in the European multilevel system. They do not operate opposing each other but in a framework of multilevel cooperation of the constitutional courts, the Europäische Verfassungsgerichtsverbund. This term is used here to describe the numerous techniques of cooperation between the three courts, avoiding rigorous conceptions such as "equal footing" or "supremacy" to denote the relationship between the courts. The legal foundations for such cooperation can be found in two German constitutional law principles: openness to international law (Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit) and openness to European law (Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit), the latter principle developed distinctly in the Lisbon judgement of the Federal Constitutional Court. The cooperative foundations can also be noticed from the impact of national legal principles on European law, in particular concerning the protection of individual rights. For example, the individual complaint to the ECHR serves as a supplementary layer of the protection of human rights in addition to the national constitutional complaint to the Federal Constitutional Court. Furthermore, the Treaty of Lisbon explicitly recognises that the national identity of the Member States is to be protected—this already is a constitutional principle of the European Union. With this as background, it may well be argued that the constitutional yardstick of "identity control"—which the Federal Constitutional Court introduced in its Lisbon Treaty judgement to identify the ultimate limits of European integration—is also an integral element of the multilevel cooperation system that obtains between the Federal Constitutional Court and the ECJ.
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In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C, Mitteilungen und Bekanntmachungen, Band 41, Heft 309, S. 9-20
ISSN: 0376-9461
World Affairs Online
Die Formulierung und Veröffentlichung von Sondervoten ist eine weit verbreitete, aber kontroverse richterliche Praxis. Momentan verbieten nur sieben Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Veröffentlichung von abweichenden richterlichen Meinungen vollständig, während die anderen Mitgliedsstaaten deren Publikation in irgendeiner Form erlauben. Zusätzlich hat die Diskussion um diese richterliche Praxis eine multinationale Bühne erreicht: während viele inter- oder supranationale Gerichte ihren Richtern ein explizites Recht gewähren, ein Sondervotum abzugeben, hat der Gerichtshof der Europäischen Union diesen Schritt noch nicht gesetzt. Die Europäische Union ist somit regelmäßig mit Forderungen hinsichtlich der Einführung von Sondervoten für diese Institution konfrontiert. Zusätzlich zu praktischen Diskussionen wurden abweichende richterliche Meinungen auch immer mehr zum Fokus von akademischen Debatten. Dies ist nicht nur in nationalen Disziplinen der Fall; der aufkommende interdisziplinäre Rechtsbereich des internationalen vergleichenden Verfassungsrechts, auch Global Constitutionalism genannt, untersucht beispielsweise die demokratischen Funktionen von Sondervoten. Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen und deren Anerkennung in der Literatur wird die Relevanz von Sondervoten eindeutig belegt.Viele akademische Diskussionen rund um das Thema Sondervoten kreisen jedoch rein um empirische Aspekte, die diese Praxis mit sich bringt. Normative Diskussionsbeiträge sind selten, und oft nur oberflächlich argumentiert. Diese Diplomarbeit untersucht abweichende richterliche Meinungen daher aus normativer Sicht. Zentrale Argumente gegen und für Sondervoten werden präsentiert. Danach wird geschlossen, dass die Vorteile von Sondervoten deren potenzielle Nachteile überwiegen. Zusätzlich betont die Diskussion die demokratischen Funktionen dieser Praxis. Darauf basierend wird argumentiert, dass Sondervoten in einem demokratischen Verfassungsstaat normativ gefordert sind.Das erste Kapitel enthält eine konzeptuelle und ...
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World Affairs Online
In: Histoire 47
Main description: Wie waren und sind die deutsch-türkischen Beziehungen mit den Beitrittsbemühungen der Türkei in die Europäische Gemeinschaft vernetzt? Günal Incesu zeigt, wie sich insbesondere durch öffentliche Kommunikationsprozesse Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den Einwanderungsprozessen aus der Türkei in die Bundesrepublik und den institutionellen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei entfalten und festigen konnten.
In: DNB working papers 52
In: Research for sustainable mobility
In: Wirtschaft und Gesellschaft in Südosteuropa 1
World Affairs Online