Der Markt für wirtschaftspolitische Beratung in Entwicklungsländern
In: Vierteljahresberichte / Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Heft 113, S. 207-334
ISSN: 0015-7910, 0936-451X
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In: Vierteljahresberichte / Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Heft 113, S. 207-334
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World Affairs Online
Dass 2016 der Republikaner Donald Trump als rechtmäßiger Vertreter einer demokratischen Öffentlichkeit gewählt wurde, wirkte sich auch dort aus, wo man es zuletzt vermuten würde: in den feinen Verästelungen des akademischen Schreibens über vierhundert Jahre alte Bühnentexte. Sucht man Phänomene der Gegenwart zu erklären, bieten Shakespeares Dramen eine beliebte Hilfestellung. Erst kürzlich veröffentlichte Stephen Greenblatt unter dem Titel TYRANT. Shakespeare on Politics die ausführliche Version eines Essays, der im Oktober 2016 unter dem gewagten Titel "Shakespeare Explains the 2016 Election" in der New York Times erschienen war. In der genauen und bisweilen etwas sprunghaften Lektüre von Shakespeares Dramen macht der Literaturwissenschaftler spezifische Figurenkonstellationen und Charaktereigenschaften aus. Daraus entwickelt er eine Typologie von "Ermöglichern", die tagespolitische Entwicklungen erhellen soll. In Shakespeare in Divided America wählt James Shapiro einen anderen Weg: Er untersucht, wie die szenische und analytische Behandlung von Shakespeares Bühnenfiguren in markanten historischen Momenten mit Themen und Ereignissen korreliert, die die Identität Amerikas ausmachen. Die Motivation teilt er dabei mit seinem Kollegen Greenblatt. So gesteht Shapiro gleich auf den ersten Seiten: "It was the election of Donald Trump in 2016 that convinced me to write about Shakespeare in a divided America." (S.8) Sein inhaltliches Fundament erhält dieses Verkaufsargument durch die 724 Seiten schwere Sammlung Shakespeare in America: An Anthology from the Revolution to Now, die der Autor vor sechs Jahren veröffentlichte. Das dort versammelte Material beginnt 1776, im Jahr der Unabhängigkeitserklärung, – die aktuelle Publikation eröffnet ein halbes Jahrhundert später mit den Konflikten um "Miscegenation", der Furcht vor einer 'Vermischung der Rassen', die dem bevorstehenden Bürgerkrieg den ideologischen Boden bereitete. Mit einem Artikel "On the Character of Desdemona" trug der ehemalige Präsident John Quincy Adams am Neujahrstag 1835 indirekt zu dieser Diskussion bei. Befeuert von der enttäuschenden Begegnung mit der vierzig Jahre jüngeren Schauspielerin Fanny Kemble, die seinen Ausführungen über Shakespeare keinen Beifall zollte, veröffentlichte er im American Monthly Magazine einen langen Brief. Darin wählt er den Umweg über seine bereits zuvor vielfach im Halbprivaten geäußerte Obsession mit Othello, um auszudrücken, "what he otherwise was too inhibited or careful to say" (S.44): Desdemona habe ihr Schicksal verdient, weil sie sich des naturwidrigen Vergehens schuldig gemacht habe, einen "blackamoor" (S.25) zu ehelichen. Hier zeigt sich – und das ist die grundlegende Überzeugung Shapiros –, dass Shakespeare für die Ängste und Vorurteile, die das gesellschaftliche Klima prägen, als "canary in the coalmine" (S.4) fungiert. So ist es folgerichtig, dass Shakespeare in America die 'hot topics' der Gegenwart – Race, Class, Gender, Sexual Orientation, Immigration, Otherness, Power & Politics – anhand der Aufführungs- und Rezeptionsgeschichte Shakespeares verhandelt. Auch Mental Health scheint zwischen den Zeilen immer wieder durch. Die Reflektiertheit, mit der Shapiro seine historische Rekonstruktion betreibt, würde man sich grundsätzlich von allen Autoren wünschen, auf die die Adjektive 'old white privileged male' angewandt werden können. Eben jene Aspekte sind es nämlich, die er ins Zentrum seiner kritischen Auseinandersetzung stellt. Wenn es gilt, historische Machtverhältnisse zu analysieren, lohnt der Blick auf die Mächtigen: Shapiro beobachtet ein ausgeprägtes Näheverhältnis, das sämtliche amerikanische Präsidenten zu Shakespeare pflegten. Das Vorwort der Anthology schrieb 2014 übrigens Bill Clinton, jener Präsident, für den Monika Lewinsky zum Valentinstag 1997 eigens ein paar Liebesverse aus Romeo und Julia in die Washington Post setzte. 'Sämtliche', natürlich ausgenommen Donald Trump, "who may be the first American president to express no interest in Shakespeare" (S.229). Für Präsident Abraham Lincoln, federführend bei der Abschaffung der Sklaverei, verlief die Begegnung mit einem Schauspieler tödlich: John Wilkes Booth, jüngster Sohn einer Schauspielerdynastie, sah sich die Rolle des Brutus auch auf den Brettern der Weltbühne spielen. In der Loge des Ford's Theatre schoss er dem theaterliebenden – und im Privaten bevorzugt Shakespeare rezitierenden – Staatsoberhaupt in den Kopf. Booth war überzeugt von der Rechtmäßigkeit der 'Sklavenhalterstaaten' und erkannte in Lincoln seinen ultimativen Feind. Shapiro rekonstruiert die Entwicklung von Booth' politischem Fanatismus biographisch entlang seiner Auseinandersetzung mit Shakespeare: "Rather than playing introspective or noble parts (as his father and brother Edwin had), the only roles in which he distinguished himself were dark and often villainous heroes, men of action who die fighting. If a character wasn't scripted that way, he didn't hesitate to exaggerate these traits." (S. 133) Fragen der 'Otherness' verhandelt Shapiro anhand der Aneignung von The Tempest, das wiederholt als "Shakespeare's One American Play" (S. 160) betitelt wurde. In der Figur Calibans, darwinistisch interpretiert als 'missing link' zwischen Wildheit und Zivilisation, wird das Fremde verortet, von dem wahlweise Gefahr ausgeht oder das es zu disziplinieren gilt. Das zeigt sich in zahlreichen Bearbeitungen und Adaptionen des Stückes. Dass in Shakespeares Dramen Gemeinschaft durch Ausschluss hergestellt wird, lässt sich auch in den Komödien nachweisen: "Community in Shakespeare's comedies depends – much like immigration policy – on who is barred admission as much as on who is accepted." (S. 151) Worin der Autor die aktuelle Geteiltheit Amerikas ausmacht, erschließt sich am Ende des Buches anhand eines Zitats des Regisseurs Oscar Eustis, dessen Produktion von Julius Caesar Shapiro beratend begleitete: "Part of the divide is between those of us who believe in this democracy and those of us who believe that this democracy has utterly failed. And those that believe that it has failed believe they are victims, they are oppressed by the intellectuals, by the liberals, by the elite, and that that's the source of their problem." (S. 246) Die sieben Kapitel lassen sich gut separat voneinander als eigenständige Essays rezipieren – jedoch zeigt sich in der Gesamtstruktur, dass ihr Verfasser seinen Shakespeare gelesen hat: Die narrative Klammer bildet besagte Produktion von Julius Caesar im Sommer 2017. In der Einleitung rollt Shapiro das Feld aus. Motiviert von der Wahl Trumps entschied Oscar Eustis, der Artistic Director des New Yorker Delacorte Theater, den gewaltsamen Sturz eines despotischen Herrschers in blonder Perücke und roter Krawatte auf der Bühne des Open-Air-Theaters vor 1.800 Menschen zu zeigen. Als Challenge für sein mehrheitlich liberales Publikum intendiert, sollte dem Mord an Caesar eine inszenierte Revolte von im Publikum stationierten Statist*innen folgen – dieser Theatervorgang wurde aber unvermittelt von der Realität überlagert: Die Rightwing Media griffen das Thema einseitig auf, der Widerstand gegen die Aufführung spitzte sich schnell zu. Erst in der Conclusio entfaltet Shapiro die ganze Geschichte und zeigt das verheerende Ausmaß von Social Media im Kampf gegen die Wahrheit. "CNN? Clinton? ISIS? Terrorism? It is hard to imagine a more irrelevant list of ideological or moral objections to the show. […] The crucial thing was not what was said but ensuring that the stunt would circulate on social media." (S.240) Allein im Juni 2017 erreichte die Kontroverse auf Facebook über zwei Millionen Menschen. Dass die gern herbeizitierte politische Sprengkraft des Theaters nicht bloß eine behauptete ist, wird umso deutlicher, weil Shapiro seine Leser*innen zwischen Einleitung und Schluss auf eine Zeitreise mitnimmt: Was 1846 in einem schottischen Theater als Privatfehde zweier Schauspieler-Egos begann – der Amerikaner Edwin Forrest pfiff den Briten William Macready während eines Hamlet-Monologes auf offener Bühne aus –entwickelte sich zu einem Flächenbrand, der drei Jahre später mit den Astor Place Riots seinen Höhepunkt erreichte. In die Aufstände rund um die Darstellung eines anderen Shakespeare Dramas, diesmal Macbeth, waren über 25.000 Menschen involviert. 31 kamen dabei ums Leben, 120 wurden verletzt. Was war geschehen? Als Symbol des Britischen Königreiches, gegen das es sich aus Perspektive der weniger wohlhabenden amerikanischen Bevölkerung zur Wehr zu setzen galt, hatten sich der Engländer Macready und der amerikanische Nationalheld Forrest binnen dreier Jahre zu den Gallionsfiguren eines "Class Warfare" entwickelt. Ort der Handlung war ein neu erbautes Theater, das zum Flaggschiff des Klassenkampfes auserkoren wurde. Denn im Bau des Astor Place Opera House mit seinem weiß behandschuhten Publikum spiegelte sich ein neu erstarkender Elitismus: Um den Kontakt der sozialen Klassen möglichst zu unterbinden, waren die billigen Plätze vom "pit", "renamed the parquette" (S.87), auf den vormals teureren Rang verlegt worden, der nun nur mehr durch separate Stiegenhäuser zu erreichen war – eine Umkehrung der Sitzordnung, die sich bis heute durchgesetzt hat. Als Macready in diesem Gebäude eine Serie von Shakespeare-Gastspielen antrat, die Forrest im Übrigen in einem benachbarten Theater spiegelte, rief dies wüste Proteste hervor. Es ist die Kombination aus historischer Detailgenauigkeit und gegenwärtigem Blick, mit der Shapiro das Geschehen lebendig macht: Am ersten Abend der Riots spielten die stoischen Schauspieler*innen das Stück stumm zu Ende, als sie merkten, dass ihre Stimmen sich gegen den Tumult auf der Galerie nicht durchsetzen konnten. Am nächsten Tag wurde der Widerstand physischer; Eier flogen aus dem Zuschauerraum. "Potatoes followed, along with lemons, apples, an old shoe, and a bottle of asafetida, a foul-smelling spice, that splashed Macready's costume." (S. 94) Erst als die Bestuhlung auf die Bühne geworfen wurde – "Macready didn't have the luxury of knowing that the chairs crashing onstage a few feet from where he stood weren't meant to hit him" (S. 95) – brach der standfeste Engländer die Vorstellung ab. In die atmosphärische Rekonstruktion des Zeitgeistes flicht Shapiro immer wieder heutige Perspektiven ein. So auch in seinen Ausführungen über die Schauspielerin Charlotte Cushman: "As is so often the case in the theater, there was a gap between what people saw and what they projected upon the performers or simply imagined seeing. A video clip of Cushman's performance would no doubt disappoint, failing to capture its allure." (S. 67) Die Gründe für diese 'Projektion' entfalten sich im Kapitel "Manifest Destiny", jenem Leitspruch, der Amerikas gottbestimmte Dominanz über den gesamten Kontinent legitimieren sollte. Im Kontext territorialer Ausdehnung wirft der Autor ein Licht auf die Geschichte jener weiblichen Darstellerinnen, die für einen kurzen Moment der Geschichte als Romeos und Hamlets die amerikanischen Bühnen betraten – laut Shapiro, weil sich das fragile männliche Ego in Zeiten des Bürgerkrieges von schwachen und wankelmütige Helden akut gefährdet sah. Über die Schauspielerin Cushmann – die mit 23 zum ersten Mal als Romeo neben ihrer jüngeren Schwester auf der Bühne stand und diese Rolle für weitere 20 Jahre verkörpern sollte – transportiert Shapiro einerseits die Stimmung der Bevölkerung in Zeiten des Krieges und andererseits die private Biographie einer Frau, die im 19. Jahrhundert ihre berufliche Existenz auf Schauspielerei gründete. Auch wenn sie eine gleichwertige Gage zur Bedingung machte, war ihre Position als alleinstehende Berühmtheit, die sich anmaßte, Männerrollen auf der Bühne zu verkörpern, stets gefährdet. Die durch private Korrespondenzen gut dokumentierten Beziehungen, die sie zu anderen Frauen unterhielt, musste sie stets so kaschieren, dass ihr Liebesleben nicht zur existenzbeendenden Schlagzeile wurde. Mit dem Waffenstillstand veränderte sich die öffentliche Wahrnehmung: "Martial manliness was, many now saw, a hollow and dangerous thing." (S.72) In unmittelbarer Folge bildete sich auf der Bühne eine ähnliche Verdrängung ab, wie sie mit Ende der beiden Weltkriege auch in Europa zu beobachten war: Aus den beruflichen Positionen, die Frauen in Abwesenheit der Männer eingenommen hatten, mussten sie sich wieder zurückziehen. "Once men could comfortably play a Romeo who could at times appear effeminate, they reclaimed the role." (Ebd.) Cross-Dressing ereignete sich aber auch in umgekehrter Richtung: Als 1845 die Disziplin der im Camp Corpus Christi Stationierten sukzessive zu zerfallen drohte, wurde von einem umsichtigen Kommandanten ein Armeetheater gegründet. Mithilfe von Othello, dessen Militärszenen die Lebenswirklichkeit der Soldaten reflektierten, sollte die Moral der Wartenden gehoben werden. In Ermangelung einer weiblichen Besetzung begab man sich auf die Suche in den eigenen Reihen. Gefunden wurde das Substitut im späteren Präsidenten der Vereinigten Staaten, Ulysses S. Grant, "because of his looks and perhaps his voice too" (S.49). Zur Aufführung kam es trotz dieser offensichtlichen Qualifikation jedoch nicht, da der Othello-Darsteller sich weigerte, mit Grant zu spielen – aus Angst, unter Homosexualitätsverdacht zu geraten. Weitere Berührungspunkte von Homosexualität, Emanzipation, Marginalisierung und Theater treten im Kapitel über das Musical Kiss me Kate zutage, das auf Shakespeares sperriger Komödie The Taming of the Shrew basiert. In diesem Backstage-Frontstage-Drama kam es 1948 für einen kurzen Moment der Geschichte auf der Bühne zur friedvollen Koexistenz unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten: "The defining feature of the Shakespeare musical was its hybridity – mixing musical styles, mixing Shakespeare's language with contemporary American idiom, mixing races, and mixing highbrow, middlebrow, and at times lowbrow." (S. 183) In der Verfilmung des Musicals wurden diese Unterschiede fünf Jahre später jedoch zugunsten eines Mainstream-Leinwanderlebnisses wieder homogenisiert. Zur Kontextualisierung der Themen "Adultery and Same Sex Love" bezieht sich Shapiro auf Erhebungen des Gallup Instituts und kontrastiert diese mit Zahlen zu tatsächlicher Untreue. Die aktuellsten Daten zum Wertekanon der USA stammen aus dem Jahr 2015 und besagen: "To give some sense of American's disapproval of infidelity, no other behavior that was polled was considered less morally acceptable – not even human cloning, suicide, or abortion." (S.214) Ein großer Teil des Kapitels gilt der Analyse der Drehbuchentwürfe zu Shakespeare in Love (R.: John Madden, UK/US 1998) und den in den verschiedenen Fassungen wirksamen Moralvorstellungen. Die Fiktionalisierung rund um Shakespeares Gender-Swap-Komödie Twelfth Night verwebt Shapiro mit dem Produktionsgeschehen – Homosexualität in Hollywood! Harvey Weinstein! –und Bill Clintons Impeachment-Prozess, der im Jahr des Kinostarts die Weltöffentlichkeit bewegte. Es ist unmöglich, über Shakespeare zu sprechen, ohne die eigenen innersten Haltungen zu verraten. "Shakespeare's plays are rich in the extremes of experiences – injustice, separation, violence, revenge." (S. 7) Daher werden persönliche Überzeugungen, Misogynie, Rassismen und Intoleranz angesichts seiner Stücke so sichtbar wie sonst allenfalls nach dem fünften Bier, erläutert Shapiro im Podcast der Folger Library, der das Erscheinen des Buches begleitet.[1] Die Stärke der Publikation liegt nicht allein in der ungemein kenntnisreichen Kontextualisierung, sondern in der Lebendigkeit des Eindrucks, den man beim Lesen davon erhält, wie sich die öffentliche Wahrnehmung der shakespeareschen Figuren im Kontext bestimmter gesellschaftlicher Konstellationen verändert hat. Während sich rekonstruierende Versuche eines 'original practice style' meist auf die getreue Umsetzung von Raum, Requisiten, Kostümen und womöglich Spielweisen beschränken, trägt die Lektüre von Shakespeare in a Divided America dazu bei, das Mindset der Menschen zu einer spezifischen Zeit an einem spezifischen Ort besser zu verstehen. Auf 250 Seiten (plus 50 Seiten kommentierte Bibliographie) erzählt Shapiro eine dichte Geschichte Amerikas, bei der man en passant Erstaunliches aus der Aufführungsgeschichte Shakespeares, viel mehr aber über die enge Verwobenheit von Theater und Gesellschaft erfährt. Dass er dabei die Rolle Shakespeares mitunter ein wenig überschätzt, ist man ob der Kraft der Narration schnell zu vergeben bereit. Nach der Lektüre dieses Buches hat man eine Menge erlebt. Und am Ende ist man mit Shapiro überzeugt, dass wir von der Auseinandersetzung mit Shakespeare, der noch immer der meistgelesene Autor Amerikas ist, auch nach vierhundert Jahren beständig Neues über unser Menschsein lernen können. [1] Barbara Bogaev/James Shapiro: "Shakespeare Unlimited: Episode 140". In: The Folger Library. 17.03.2020. https://www.folger.edu/shakespeare-unlimited/shapiro-divided-america.
BASE
In: https://freidok.uni-freiburg.de/data/14341
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit normativen Tatbestandsmerkmalen im Völkerstrafrecht. Im ersten Kapitel werden der Forschungsumfang der Arbeit, die legislative und dogmatische Ausgangssituation sowie die Forschungsmethoden und Forschungsfragen definiert. Im zweiten Kapitel wird erörtert, welche Arten von normativen Tatbestandsmerkmalen im Völkerstrafrecht, und dabei insbesondere in den Tatbeständen des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut), vorkommen. Dabei erhellt sich, dass die klassische Einteilung und Abgrenzung in rein deskriptive Merkmale und normative Merkmale fehl geht, da jedes Tatbestandselement, besonders was den Randbereich seines Auslegungsspektrums betrifft, normativ determiniert ist. Die Arbeit behandelt in weiterer Folge, ob und bejahendenfalls wie normative Tatbestandsmerkmale nach der derzeit gültigen Rechtslage des IStGH-Status von der subjektiven Tatseite des Täters umfasst sein müssen. Die Arbeit gelangt zum Ergebnis, dass mangels einer Sonderregelung die normativen Tatbestandsmerkmale in der subjektiven Tatseite des Täters abgebildet sein müssen und der Täter zur Erfüllung des Vorsatzerfordernisses daher die rechtliche Wertung, die in diesen Merkmalen liegt, korrekt zu vollziehen hat. Dabei ist nach der strikten Auslegung des Statutwortlauts die rechtliche Wertung per se vom Täter zu vollziehen, eine Substitutions–Wertung (zB eine bloß "laienhafte Wertung", eine Parallelbeurteilung, oder eine Wahrnehmung der faktischen Gegebenheiten) ist zur Erfüllung des Vorsatzerfordernisses dergestalt nicht ausreichend. Diese Frage nach dem Vorsatzerfordernis geht sachlogisch Hand in Hand mit der Reglung über Irrtümer, denen der Täter in Bezug auf normative Merkmale erliegen kann. Die Darstellung beleuchtet dazu im Detail die Irrtumsregelung des Art. 32 IStGH-Statut. Neben dem Irrtum über Tatsachen (Art. 32 Abs 1) enthält diese Bestimmung auch eine Reglung zum Irrtum über Rechtliches (Art. 32 Abs 2). Dabei wird zwar die Relevanz eines Irrtums über das Unrecht ausgeschlossen (Art. 32 Abs 1 Satz 1), einem Rechtsirrtum aber Relevanz zuerkannt, wenn er den Tatvorsatz ausschließt (Art. 32 Abs 2 Satz 2). Diese Regelung ist zusammengefasst aus zwei Gründen problematisch. Einerseits führt sie zu einer sehr weitreichenden Straflosigkeit im Fall von Irrtümern über normative Tatbetandsmerkmale, denn für diese ist ja, wie oben dargelegt, die korrekte rechtliche Wertung zur Erfüllung des Vorsatzes erforderlich. Unterliegt der Täter einem Rechtsirrtum und vollzieht daher diese Wertung nicht korrekt, ist das Vorsatzerfordernis nicht erfüllt. Dieser Irrtum bedingt daher nach Art. 32 Abs 2 Satz 2 die Straflosigkeit des Täters. Kritisch ist diese Straflosigkeitskonsequenz deshalb, da sie nicht an das Fehlen von Vorwerfbarkeit des Irrtums gebunden ist, sondern theoretisch auch bei gravierend schuldhaften Irrtümern greift. Dieser schon aus der Perspektive der Prävention unangenehmen Konsequenz waren sich die Verfasser des IStGH-Statuts offenbar bewusst und führten für einige Arten von normativen Tatbestandsmerkmalen (wie insbesondere in Bezug auf den "geschützten" Charkter einer Person oder einer Sache nach humanitärem Völkerrecht, oder Tatbestandsmerkmale denen "Wertungen" zugrunde liegen) in den sogenannten Elements of Crimes ("EOC", einem zusätzlich zum IStGH-Statut verfassten Kompendium, in dem die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Tatbestände des IStGH-Statuts näher präzisiert werden) Sonderbestimmungen ein. Mit diesen sollte die Straflosigkeitskonsequenz, die sich aus einer strengen Auslegung des Statuts ergiebt, vermieden werden. Für diesen Zweck wurde in den EOC festgehalten, dass für die Erfüllung des Vorsatzerfordernises bei den betroffenen normativen Merkmalen die Wahrnehmung der faktischen Tatsachen ausreicht. Damit wird das Vorsatzerfordernis von jeglicher rechtlichen Bewertung befreit und bezieht sich ausschließlich auf die Wahrnehmung der faktischen Tatsachen. Diese Herabsenkung des Vorsatzerfordernisses bedeutet jedoch den Schwenk von einem Extrem (Straflosigkeit trotz schuldhaften Irrtums) in ein anderes Extrem: Denn aufgrund der generellen Irrelevanz von Irrtümern über das Unrecht (Art. 32 Abs 2) können rechtliche Irrtümer nach dem Regelungsgedanken der EOC selbst dann die Strafbarkeit nicht ausschließen, wenn sie schuldlos erfolgen. Zudem ergibt sich nun ein veritabler "Fleckerlteppich", denn die EOC sehen die Herabsetzung des Vorsatzerfordernisses nicht für alle normativen Tatbestandsmerkmale, sondern nur für einige spezielle Arten vor, sodass das Extrem "Straflosigkeit trotz Schuldhaftigkeit" für manche Irrtumskonstellationen weiterhin gilt. Für die unterschiedliche Behandlung gleicher Tatbestandsmerkmale gibt es aber keine sachliche Rechtfertigung. Die Sonderregelungen in den EOC sind daher abzulehnen, weil sie zu einer inkongruenten und willkürlichen Behandlung von Irrtumsfragen führen und auch dem Schuldprinzip nicht gerecht werden. Die Irrtumsregelung des Art. 32 Abs 2 Satz 1 ist weiters deshalb problematisch, weil sie Irrtümer über das Unrecht der Tat per se für irrelevant erklärt. Nur dort, wo ein normatives Tatbestandsmerkmal eine Unrechtskomponente enhält, können entsprechende Irrümer über das Unrecht über Art. 32 Abs 2 Satz 2 den Vorsatz ausschließen. Wo der Tatbestand keine ausdrückliche Unrechts-Referenz enthält, ist der Irrtum über das Unrecht gemäß Art. 32 Abs 2 Satz 1 unbeachtlich. Dieser Schwarz-Weiß-Zugang widerspricht dem Schuldprinzip. Das Statut verweist in großem Ausmaß zur Determinierung des strafbaren Verhaltens auf außer-statutarische Rechtsnormen, wie das humanitäre Völkerrecht, das Völkerrecht im Allgemeinen und die Regeln des Eigentumsrechts. Um zu eruieren, ob eine Tat nach dem Statut strafbar ist, ist daher die Kenntnis und Analyse einer großen Vielzahl von komplexen und detaillierten Regeln des (humanitären) Völkerrechts nötig. Gerade unter diesem Aspekt der schweren Erkennbarkeit der Strafbarkeit, der nicht zuletzt auch dem Legalitätsprinzip in der Ausformung des Dogmas nullum crimen sine lege certa widerspricht, ist das Unrechtsbewusstsein als notwendiges Strafbarkeitserfordernis anzuerkennen und die potentielle Relevanz eines Irrtums über das Unrecht dringend geboten. Die totale Unbeachtlichkeit des Irrtums über das Unrecht bewirkt zudem ein bipolares Extrem, da im Anwendungsbereich des Art. 32 Abs 2 Satz 1 selbst bei schuldlosem Fehlen des Unrechtsbewusstseins die Strafbarkeit bestehen bleibt; hingegen im Anwendungsbereich des Art. 32 Abs 2 Satz 2 selbst schwer vorwerfbare Irrtümer über das Unrecht zur automatischen Straflosigkeit führen. Der IStGH selbst hat sich zur Irrtumsproblematik in einem Fall (Lubanga Confirmation of Charges Decision) geäußert und dabei die aus Deutschland stammende Rechtsfigur der Parallelwertung in der Laiensphäre als maßgeblich für die Vorsatz- und Irrtumsbehandlung bezeichnet. Die Arbeit setzt sich intensiv mit dieser Ansicht auseinander und versucht zu begründen, wieso die Rechtsfigur der Parallelwertung nicht in das Regelungssystem des IStGH-Statuts passt und aus ihr keine Verbesserungen oder Vorteile für die Irrtumsdogmatik zu gewinnen sind. Im Gegenteil führt sie zu weiteren auslegungstechnischen Komplikationen. Einerseits kann der Rechtsfigur kein eigenständiges Substrat für das Vorsatzerfordernis entnommen werden. Die Erhebung eines "sozialen" Wertungsstandards, angesiedelt zwischen der Wahrnehmung der Tatsachen und der korrekten rechtlichen Subsumtion, erweist sich als undurchführbar. Somit reduziert die Parallelwertung das Vorsatzerfordernis schlicht auf die Wahrnehmung der faktischen Gegebenheiten. Auch eine Systemfrage verhindert die Adaption für das Völkerstrafrecht. Denn die Prämissen, auf deren Grundlage die Parallelwertung im nationalen Recht angewandt wird, sind im Völkerstrafrecht nicht gegeben. Konkret bewirkt die Erfüllung des Parallelwertungsstandards im nationalen Recht noch nicht, dass Rechtsirrtümer automatisch unbeachtlich sind. Gerade dies ist aber im Völkerstrafrecht aufgrund der strengen Doktrin zur Unbeachtlichkeit des mangelnden Unrechtsbewusstseins (siehe oben) der Fall. Die Parallelwertung im Völkerstrafrecht führt daher (wie auch die Abänderungs-Standards der EOC) zum Extrem, dass Rechtsirrtümer trotz Schuldlosigkeit irrelevant sind. In einer Gesamtbetrachtung erweist sich die derzeitige Rechtslage des IStGH-Statuts zum Thema der subjektiven Tatseite bei normativen Tatbestandsmerkmalen und der entsprechenden Handhabung von Irrtümern als sehr inhomogen und inkohärent. Der Grundregel, die als Charakteristikum ein Extrem bildet (die Straflosigkeit trotz schuldhaften Irrtums), stehen einige willkürliche Ausnahmereglungen gegenüber, die das andere Extrem (Strafbarkeit trotz schuldlosen Irrtums) bewirken. Dem Schuldprinzip, das die Strafbarkeit an das Vorliegen von Schuld/Vorwerfbarkeit knüpft und das Strafmaß dann je nach Schwere der Schuld differenziert ausmisst, ist weder nach der Grundregel noch nach den Ausnahmeregeln genüge getan. Für die Entwicklung einer potentiellen neuen Regelung bzw. einer neuen Interpretationsmethode der bestehenden Regelung ist die vergleichende Analyse bestehender nationaler Konzepte unumgänglich. Denn eine Neuregelung kann nur dann Bestand haben, wenn sie möglichst eine Synthese aus nationalen Regelungen bildet. Dafür werden im dritten Kapitel der Arbeit die Rechtsordnungen Englands, der Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland und Österreich herangezogen. Dies erfolgt in der Herangehensweise, den angloamerikanischen Rechtskreis und den kontinentaleuropäischen Rechtskreis durch jeweils zwei repräsentative Rechtsordnungen abzubilden. Denn zu diesen beiden Rechtskreisen gehört eine Vielzahl der Mitgliedstaaten des IStGH. Die Analyse des englischen Rechts zeigt eine bis heute teilweise aufrechte Geltung des Prinzips ignorantia iuris ("mistake of law is no excuse"), wobei die Judikatur auch in Härtefällen immer stärker zu einer schuldorientierten Herangehensweise an Irrtumsprobleme tendiert. Auch aus der Analyse des amerikanischen Strafrechts ergeben sich Tendenzen, die die absolute Geltung der Doktrin in Frage stellen und eine Einzelfalllösung der Irrtumsproblematik im Sinne des Schuldprinzips in den Vordergrund drängt. Die Arbeit befasst sich intensiv mit Vorschlägen einzelner amerikanischer Autoren und bezeugt damit, dass sich die amerikanische Strafrechtswissenschaft sehr detailliert mit Irrtumsfragen auseinandersetzt und diese Auseinandersetzung von einer sehr tiefen dogmatischen Durchdringung geprägt ist. Die Arbeit schreitet dann zum deutschen Recht fort. Da das Verständnis der deutschen Irrtumsdogmatik ohne die Grundbegriffe des deutschen Straftatbegriffs nicht möglich ist, beginnt die Darstellung mit dessen Schilderung. Weiters wird ein historischer Abriss über die Entwicklung des Vorsatzbegriffes und der Irrtumsdogmatik unternommen. Denn nur aus diesem historischen Abriss ist die Genese des dogmatischen Konzepts der Parallelbeurteilung in der Laiensphäe verständlich. Behandelt werden die zu Irrtumsfragen derzeit "herrschende Lehre" und die kritischen Stimmen, die eine andere Handhabung bevorzugen. Dabei wird insbesondere auf die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie die irrtumsrechtliche Behandlung von Blankettstrafnormen eingegangen und illustriert, dass beide Themen ein wahres dogmatisches Minenfeld darstellen und klare Abgrenzungs- und Definitionslinien für die Irrtumslehre im Wirr-Warr der unterschiedlichen Meinungen nicht gefunden werden können. Die Arbeit setzt sich in der Folge intensiv mit der Parallelwertung in der Laienspähre auseinander und macht deutlich, dass das Konzept in der Strafrechtswissenschaft keinesfalls unumstritten ist. Die Arbeit gelangt nach eigener Abwägung zur Ansicht, dass die historischen Prämissen, die die Erfassung von normativen Tatbestandsmerkmalen durch den Vorsatz und dann in der Folge die Einführung der Parallelbeurteilung bedingten, heute nicht mehr gelten und die Parallelbeurteilung daher keinen "Mehrwert" mehr hat sondern nur konzeptuelle Probleme birgt. Denn die Erfassung von normativen Tatbestandsmerkmalen durch den Vorsatz war dadurch begründet, dass nach dem alten deutschen Strafrecht sogenannte strafrechtliche Irrtümer, ungeachtet ihrer Vorwerbarkeit, vollkommen unbeachtlich waren. Für außer-strafrechtliche Irrtümer (beispielsweise für Irrtümer über die Fremdheit einer Sache) wurde diese Konsequenz aber als zu harsch empfunden. Um diese außer-strafrechtlichen Irrtümer beachtlich zu machen, wurden die normativen Tatbestandsmerkmale als Tatumstände bezeichnet, die vom Vorsatz umfasst sein müssen. Somit wurde die Anwendbarkeit des § 59 StG eröffnet, der bei Irrtümern über Tatumstände den Vorsatz ausschließt. Damit führten Irrtümer über außer-strafrechtliche Elemente ebenfalls zum Vorsatzausschluss. Mit dieser Konsequenz war aber wiederum das Extrem verbunden, dass außer-strafrechtliche Irrtümer auch bei schwerer Vorwerbarkeit zur Straflosigkeit führten. Um dem Abhilfe zu schaffen, wurde als Vorsatzerfordernis für normative Tatbestandselemente die Parallelwertung in der Laienspähre eingeführt. Demgemäß soll für den Vorsatz die Wahrnehmung des sozialen Bedeutungsgehalts des normativen Elements ausreichen. Somit wurden Rechtsirrtümer, wenn die Parallelwertung erfolgreich vollzogen war, nicht mehr vorsatzausschließend (und aufgrund der strengen ignorantia-iuris-Regel völlig unbeachtlich). Die Arbeit zeigt ausführlich anhand von Beispielen und logisch-systematischer Deduktion, dass der inhaltliche Standard der Parallelwertung von seiner Substanz her nichts anderes ist als die Wahrnehmung der faktischen Gegebenheiten und ihr daher für den Vorsatzbegriff nichts zu entnehmen ist. In den Fällen, in denen von der herrschenden Dogmatik die Bejahung der Parallelwertung angenommen wird, hat der Täter aufgrund seines Rechtsirrtums die richtige rechtliche Kategorisierung gerade nicht vorgenommen. Schließlich haben sich seit der Entscheidung BGHSt 194,2 und der gesetzlichen Verankerung (§§ 16, 17 dStGB) der Schuldtheorie die Prämissen für die Abdeckung normativer Elemente durch den Vorsatz und für die daraufhin entwickelte Parallelwertung entscheidend verändert. Denn nun ist die Anerkennung des Unrechtsbewusstseins als selbständiger Bestandteil strafrechtlicher Schuld und die Beachtlichkeit eines Irrtums über das Unrechtsbewusstsein abhängig von der Vorwerfbarkeit fest im deutschen Strafrecht verankert. Es bedarf daher nicht mehr der geschilderten dogmatischen Konstruktionen, um die inakzeptablen Konsequenzen der strengen ignorantia iuris-Regel zu umgehen. Die dogmatisch sauberste Lösung ist es, die Schuldtheorie zur Gänze zu vollziehen und die normative Belastung des Vorsatzes, sowie die damit verbundene Parallelwertung in der Laienspähre, wieder rückgängig zu machen. Der Vorsatz sollte vielmehr ausschließlich auf die Wahrnehmung der faktischen Tatsachen beschränkt bleiben. Sämtliche Rechtsirrtümer, sowohl über die rechtlichen Elemente der Tatbestandsdefinition als auch, übergeordnet, über die Rechtswidrigkeit des Verhaltens, sind auf der Schuldebene zu behandeln. Je nach Vorwerfbarkeit sollen diese zur Straflosigkeit, Strafmilderung, oder zur Anwendung des Strafrahmens für das Vorsatzdelikt führen. Die anschließend analysierte österreichische Regelung zeigt starke Parallelen zur deutschen Dogmatik. Dabei wird auch auf die rechtshistorische Entwicklung in Österreich sowie auf Besonderheiten und Unterscheidungen zum deutschen Strafrecht eingegangen. Die Arbeit widmet sich dabei ausführlich dem Thema Blankettstrafnormen, das in Österreich derzeit Gegenstand akademischer Debatten zwischen Schuld- und Vorsatztheorie ist. Dabei kommt der Irrtumsregelung des § 183a öStGB eine (unglückliche) Bedeutung zu. Die Arbeit ergründet, wieso diese Regelung, wie man sie auch dreht und wendet, wegen ihrer willkürlichen Erfassung nur einiger weniger Blankettstrafnormen (und damit begründeter sachlicher Ungleichbehandlung anderer Blankettstrafnormen) verfassungswidrig ist und die vom Gesetzgeber intendierte Absicht, die Entscheidung über den Theorienstreit der Rechtsprechung zu überlassen, geradezu konterkariert. In der Synthese der Untersuchung dieser vier nationalen Rechtsordnungen wird hervorgehoben, dass im kontinentaleuropäischen Recht das Schuldprinzip umfassend Geltung hat und dieses auch in den anglo-amerikanischen Ländern auf einem vorschreitenden Weg ist. Schließlich wird im vierten Kapitel der Versuch unternommen, ein eigenständiges Konzept für die Irrtumsbehandlung im Recht des IStGH-Statuts zu entwerfen. Anfangs werden nochmals umfassend die vielschichtigen Problemstellungen aufgezeigt, die sich aus der derzeitigen Irrtumsdogmatik des Völkerstrafrechts mit seinem bi-polaren Zugang zu Irrtumsfragen ergeben. Sodann werden zwei Themenfelder behandelt, die für die Konstruktion einer Irrtumslösung Hilfestellung geben können. Dies betrifft einerseits die Thematik des rechtlichen Syllogismus und der Begriffe Intension sowie Extension. Dabei wird kritisch betrachtet, ob eine rechtliche Zwischenebene, wie sie die Lehre von der Parallelwertung einführt, im Gefüge von Untersatz, Obersatz und Schlussfolgerung einen eigenständigen Anwendungsbereich hat, was abschließend verneint wird. Andererseits wird auf die Frage der Straflegitimation und des Strafzwecks des Völkerstrafrechts eingegangen. Dabei wird herausgearbeitet, dass die retributive Straftheorie in der Konzeption Pawliks auch für das Völkerstrafrecht fruchtbar gemacht werden kann, da das System der Vereinten Nationen sowie die Vereinigung der Staaten als Vertragsparteien des IStGH-Statuts sehr wohl als Systeme rechtlicher Verfasstheit begriffen werden können, die dem Schutz der Freiheit und anderer Rechtsgüter dienen. Entsprechend ist die Strafe als Reaktion auf die Verletzung der Pflicht, sich an der Aufrechterhaltung dieses freiheitssichernden Systems zu beteiligen, zu legitimieren. Auch die Bedeutung der Schuld im Kontext der retributiven Straftheorie wird herausgestrichen. Ebenso wird konzediert, dass die präventiven Effekte der Strafe willkommen und aus der Konzeption des Völkerstrafrechts nicht wegzudenken sind. Abschließend wird analysiert, dass die derzeitige Irrtumsdogmatik weder den Ansprüchen der retributiven noch der präventiven Theorien voll genügen kann und sich in dieser Dogmatik Aspekte finden, die beiden Theorien zuwiderlaufen. Als Synthese aus der kritischen Analyse des gegenwärtigen Stands der Irrtumsdogmatik im Völkerstrafrecht, der rechtsvergleichenden Betrachtung und der erarbeiteten Kritik am Konzept der rechtlichen Überformung des Vorsatzes werden als Abschluss der Arbeit zwei Lösungsansätze für eine neue Irrtumsdogmatik präsentiert. Der erste Ansatz wird als radikal tituliert, da er in das bestehende Normengefüge des IStGH-Statuts eingreift. Er fußt auf der gewonnenen Überzeugung, dass der Vorsatz sich lediglich auf faktische Gegebenheiten zu fokussieren hat und sämtliche rechtlichen Irrtümer auf der Schuldebene zu behandeln sind. Dieses Konzept verlangt für das Völkerstrafrecht, die Relevanz von Irrtümern über das Unrechtsbewusstsein als Schirmkategorie für sämtliche rechtlichen Irrtümer sicherzustellen. Auf Basis der Statuts kann dies nur durch Rekurs auf Art. 21(1)(c) erreicht werden, der die Anwendung von generellen Rechtsprinzipien nationaler Rechtsordnungen ermöglicht und auf diese Weise das Schuldprinzip in das IStGH-Statut einführt. Dogmatische Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Art. 21(1)(c) ist aber, das bisherige System als derart inkonsistent und unvorhersehbar einzustufen, dass der Rekurs auf nationale Rechtsprinzipien unabdingbar wird. Die Radikalität der Lösung zeichnet sich auch dadurch ab, dass in ihrem Gefüge der bisherige Art. 32(2)(2) (Rechtsirrtümer, die den Vorsatz ausschließen) jeglichen Anwendungsbereich verliert. Die Kompromisslösung, die nicht derart gravierend in das Statut-Gefüge eingreift, setzt (wie auch die radikale Lösung) die generelle Relevanz des Irrtums über das Unrechtsbewusstsein je nach Vorwerfbarkeit voraus, wobei auch hier diese Relevanz als Ausdruck des Schuldprinzips über Artikel 21(1)(c) importiert wird. Gleichzeitig wird aber dem Vorsatz seine rechtliche Überformung belassen und akzeptiert, dass sich Vorsatz auch auf normative Tatbestandsmerkmale beziehen kann. Dementsprechend behält Art. 32(2)(2) seinen Anwendungsbereich. Im Hinblick auf Rechtsirrtümer, die den Vorsatz ausschließen, kann über das Wort "may" in Art. 32(2)(2) ein Schuldmaßstab eingeführt werden, der je nach Vorwerfbarkeit eine Fahrlässigkeitshaftung für die fehlende Rechtseinsicht bedingt. Die automatische (schuldunabhängige) Straflosigkeit, wie sie die jetzige Situation bewirkt, wird damit beseitigt. Schließlich wird in diesem Konzept auch der Anwendung der Vorsatzminderungsstandards der EOC und der Parallelbeurteilung das inakzeptable Übel einer Strafbarkeit trotz Schuldlosigkeit genommen. Denn auch wenn aufgrund eines Minderungsstandards der Vorsatz als erfüllt angesehen wird, kann das durch den Rechtsirrtum über das normative Tatbestandsmerkmal bewirkte fehlende Unrechtsbewusstsein anhand des Schuldmaßstabes bewertet werden und unter Umständen zur Straflosigkeit führen. Sowohl die radikale Lösung als auch die Kompromisslösung propagieren somit, dass im Hinblick auf rechtliche Fehlverstellungen je nach Vorwerfbarkeit auch ein Vorwurf der Fahrlässigkeit erhoben und bestraft werden kann. Da das IStGH-Statut derzeit für die subjektive Tatseite bei der Wahrnehmung von Faktischem eine solche Fahrlässigkeit nicht kennt, sondern Irrtümer über Faktisches auch bei massiver Vorwerfbarkeit über Artikel 32(1) zur Straflosigkeit führen, ergibt sich hier eine Diskrepanz. Diese wird dann aus einer Gleichbehandlungsperspektive unerträglich, wenn man sich vor Augen führt, dass schon nach dem jetzigen System die in einem faktischen Irrtum liegende Schuld (die trotzdem zur Straflosigkeit führt) viel schwerer wiegen kann als die in einem rechtlichen Irrtum gelegene. Daher wird vorgeschlagen, die starre Ablehnung der Fahrlässigkeitshaftung auch für faktische Fehlvorstellungen aufzugeben. Um daher ein einheitliches, an der Schuld des Täters ausgerichtetes Zuordnungssystem der subjektiven Tatseite zu etablieren, kann die Kategorie des Vorsatzes aufgegeben und die subjektive Zurechnung ausschließlich auf der Schuldebene nach der jeweiligen Vorwerfbarkeit des Handelns erfolgen. Als autonomes System, das im Gegensatz zu nationalen Ordnungen nicht mit historischen und systematischen starren Strukturen belastet ist, kann die Rechtsordnung des IStGH eine progressive Vorreiterrolle zur Entwicklung eines solchen völlig neuen subjektiven Zurechnungssystem außerhalb der heute üblichen Kategorisierungen einnehmen.
BASE
Das vorliegende Datenhandbuch soll der Forschung zu den Aspekten internationaler Migration das adäquate Datenmaterial an die Hand geben. Anregung für diese Datensammlung wurde 1924 durch das Komitee zu den wissenschaftlichen Aspekten menschlicher Wanderung des Social Science Research Council gegeben. Die Durchführung der statistischen Studie wurde dem National Bureau of Economic Research (NBER) in New York (Prof. Dr. Willcox) anvertraut, welches unterstützt wurde von der Abteilung Migration des International Labour Office (ILO bzw. Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Prof. Dr. Ferenczi) in Genf (Schweiz). Das vorliegende Datenhandbuch geht über die Zusammenstellung bekannter, vorliegender Statistiken der einzelnen Länder hinaus. Viele Materialien wurden neben den schon publizierten öffentlichen Statistiken in den Archiven zusätzlich gesichtet und aufbereitet.
Die Forscher sammelten nationale Statistiken und stellten sie in internationalen Tabellen zusammen, soweit es die Datenlage erlaubte. Die besondere Herausforderung dieser Arbeit lag in der Tatsache, dass die Unvollständigkeit der nationalen Migrationsstatistiken steigt, je weiter die Daten in die Vergangenheit zurückreichen. Für jedes Land wurde die Anzahl der Auswanderer nach dem von ihnen angegebenen Zielland bzw. Einwanderungsland erhoben. Weiterhin wurden im Gegenzug für jedes Land die Einwanderer nach dem Land ihrer Abfahrt erfasst. Damit sollte für jedes Land ein Überblick der dieses Land betreffenden Migrationsflüsse erstellt werden.
Interkontinentale Wanderungsbewegungen stellen den Schwerpunkt dieser Studie dar. Die kontinentale Wanderung innerhalb Europas und anderen Teilen der Welt wurde jedoch ebenfalls erfasst.
Das Material für die Statistiken wurde beschafft durch die Korrespondenz mit dem ILO und seinen Mitglieds-Staaten (Vereinte Nationen), durch die Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der jeweiligen Länder und durch Sichtung der Archive.
In den nationalen Datentabellen werden die Migranten zum Zeitpunkt ihrer Abreise aus dem Land ihres gegenwärtigen Aufenthalts bzw. zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in dem Land ihres zukünftigen Aufenthaltes erfasst. Bevölkerungsstatistiken oder Arbeitsmarktstatistiken, in denen auch die ausländische Bevölkerung erfasst wird und die daher eine indirekte Schlussfolgerung auf Wanderungsbewegungen zulassen, sind von den Autoren nicht berücksichtigt worden. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Dort, wo Migrationsstatistiken auf der Basis von unterschiedlichen Methoden erhoben wurden, wie z.B. Hafen-Statistiken, Reisepass-Statistiken, oder Grenz-Statistiken, sind die entsprechenden Werte berücksichtigt worden und in den Tabellen wurde auf die Quelle hingewiesen. Dort, wo in den nationalen Migrationsstatistiken Auswanderer nach dem Zielland oder Einwanderer nach ihrem Herkunftsland klassifiziert wurden, wird sich in der Statistik indirekt auf ein anderes Land bezogen. Für die jeweiligen anderen Länder, welche in diesen nationalen Datentabellen erwähnt werden, stellen diese Statistiken eine Art 'indirekte Wanderungsstatistik' dar. Indirekte Statistiken beziehen sich normalerweise auf die Nennung von Ländern (z.B. Herkunftsland). Dort, wo diese Nennungen fehlen, wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit der Migranten herangezogen. Weiterhin wird in den Daten zwischen Bürgern des Landes (Dänen, d.h. in Dänemark geborene Bürger) und Ausländern unterschieden. Hierbei wurde immer die Definition des jeweiligen Landes für Staatsbürger und für Ausländer bei der Datenerhebung herangezogen. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 67) Ebenfalls wurde zwischen kontinentalen und interkontinentalen Migrationsbewegungen unterschieden. Eine Migration wird als kontinental bezeichnet, wenn sie zwischen den Territorien verschiedener Länder des gleichen Kontinents stattfindet. Sie wird als interkontinental bezeichnet, wenn Länder unterschiedlicher Kontinente betroffen sind. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Als Regel geben die Autoren folgende persönliche Charakteristiken der Migranten an: Geschlecht, Alter, Nationalität, Beruf, Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes und das Land des zukünftigen ständigen Aufenthaltsortes. Diese Eigenschaften wurden auf der Basis der 'International Labour Conference' von 1922, Empfehlung Nr. 19, gewählt.
Für Migrations-Statistiken sind die staatlichen Territorien von besonderer Bedeutung. Historische Grenzverläufe und ihre Veränderungen über die Zeit sind von besonderer Bedeutung. So ist es z.B. irreführend, den heutigen Begriff des 'Vereinten Königreichs von England' (United Kingdom) zu verwenden, da seine heutige Bedeutung durch die Etablierung des Freien Irischen Staates sich verändert hat. Daher wird der Begriff 'Britische Inseln' von den Autoren verwendet. Dort, wo sich historische Territorien über die Zeit verändert haben, wurde das neue Territorium in der Hauptüberschrift und das ältere Territorium unterhalb der Hauptüberschrift genannt (z.B.: Ungarn – vor dem Krieg und nach dem Krieg; Irish Free State – Ireland, etc.) (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 68) Wo frühere Territorien aufgehört haben, ein selbständiges politisches oder administratives Gebiet zu sein, wurde es unter dem früheren vorherrschenden Gebiet klassifiziert (z.B. wurden Bosnien und Herzegovina unter Österreich platziert).
In allen Tabellen werden die Migranten in 12-Monats-Perioden dargestellt, soweit es möglich war. Rechnungsjahre wurden meistens von Kalenderjahren getrennt dargestellt, wobei eine Information über die exakte Periode des Rechnungsjahres in den Anmerkungen gegeben wurde. Wo Statistiken nur für Fünfjahres- oder Zehnjahres-Zeiträume vorlagen, wurde in den Originalquellen nach den jeweiligen Jahresdaten recherchiert.
Es kamen für die Studie nur Statistiken offizieller Quellen zur Anwendung. Nur in seltenen Fällen wurde auf sekundäre Quellen zurückgegriffen (Briefe, offizielle Korrespondenzen). Der Vorzug wurde den offiziellen Statistiken mit dem spätesten Datum gegeben.
Die Nationalen Statistiken des vorliegenden Datenhandbuches berichten die Berufe in der Klassifikation, die in den Quellen verwendet wurde. Wo möglich, wurde die Untergliederung mit den sechs Klassen 'Landwirtschaft', 'Industrie und Bergbau', 'Transport und Handel bzw. Kommunikation', 'Hausdienstleistungen und Handwerk', 'freie Berufe und öffentliche Dienstleistungen', sowie 'andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt' gewählt. Familienmitglieder, die nicht berufstätig waren, wurden in Kategorie 6 (andere Berufe, keinen Beruf, Beruf unbekannt) eingeordnet. (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70)
In den nationalen Datentabellen, in denen die Einwanderer nach dem Land des letzten ständigen Aufenthaltsortes oder nach ihrer Nationalität aufgeführt werden, wurde meistens die Klassifikation der genutzten offiziellen Quelle des jeweiligen Landes beibehalten, wobei die genutzte Klassifikation der USA als Arbeitsgrundlage für eine Vereinheitlichung der Kategorien diente. Wenn die jeweiligen nationalen Untergliederungen sehr viel mehr Klassifikationen hatten als jene der USA, wurden diese Untergliederungen den größeren Gruppen der US-Klassifikation angepasst.
Wo es schwierig war, ein Territorium einem Land zuzuordnen, wurde die Klassifikation des 'International Statistical Institute' (ISI) herangezogen. In anderen Fällen wurde die Nationalität oder die Volkszugehörigkeit nach geographischen oder politischen Gesichtspunkten gewählt (z.B.: Juden (nicht spezifiziert) wurden unter den Gruppen 'andere Europäer' aufgeführt. Juden (polnisch) wurden unter 'Polen' aufgeführt. Türken (nicht spezifiziert) wurden unter 'Türken in Asien' aufgeführt, etc.). (Ferenczi und Willcox, 1969, S. 70)
Italien
Vor 1876 wurde die seit mindestens einem halben Jahrhundert bestehende und ab 1860 an Bedeutung gewinnende interkontinentale Auswanderungsbewegung aus Italien nicht durch detaillierte Statistiken einer zentralen Stelle erfasst. Von alters her gab es Wanderungen aus Italien in den Balkan, zur östliche Mittelmeerküste (also in das Gebiet der heutigen Staaten Syrien, Libanon, Israel, Jordanien, was auch als die Levante bezeichnet wird), Nordafrika, Ägypten, Korsika, aber auch in die europäischen Nachbarstaaten, Frankreich, Schweiz, Österreich, etc. Im neunzehnten Jahrhundert erlebte diese Kurzstreckenemigration eine enorme Entwicklung und übertraf bis 1885 bis 1890 die Auswanderung nach Übersee bei weitem. Bei der italienischen Volkszählung von 1861 wurde der erste Versuch unternommen, den Umfang der vorübergehenden Auswanderung in andere Teile Europas zu bestimmen.
I Hafenstatistik von Genua
Die Auswanderung nach Ländern in Übersee begann nach den Napoleonischen Kriegen und beschränkte sich bis in die sechziger Jahre auf die Bewohner Norditaliens. Die frühesten Angaben zur italienischen Auswanderung, sowohl genehmigte als auch nicht genehmigte Auswanderungen, sind für 1819 und spätere Jahre in den Provinzen Lombardei und Venedig - damals unter österreichischer Herrschaft - zu finden. Es ist jedoch unmöglich, die Überseegebiete von der kontinentalen Auswanderung zu unterscheiden, vor allem von Wanderungen in andere Teile Italiens. Nach den Einwanderungsstatistiken der südamerikanischen Länder und der Vereinigten Staaten nahm die Auswanderungsbewegung aus dem nördlichen Teil Italiens im Zeitraum 1840-60 größere Ausmaße an. Die Auswanderer, reisten über Genua aus, auch wenn sie aus Süditalien kamen. Da diese Tatsache seit langem bekannt war, schien es wichtig, genaue Statistiken für diesen Hafen zu erstellen. Die erste Übersee-Reederei wurde 1840 in Genua gegründet. Im Jahre 1846 gab es einen regelmäßigen Schiffs-Verkehr über Marseille und Spanien nach La Plata und Brasilien. Bis 1869 repräsentierte die Hafen-Statistik von Genua die Migration für ganz Italien. Eine rechtliche Grundlage für die Erstellung regelmäßiger Passagierlisten und damit für die Erstellung von Auswanderungsstatistiken bildete die Verordnung Nr. 3251 des Königreichs Sardinien über die Regelung des Personenverkehrs auf Überseestrecken im Jahre 1859. In Genua bemühten sich die Autoren vergeblich, die Original-Listen zu finden, auf denen die Statistiken beruhen, und sie suchten die Unterlagen zusätzlich im Marinebüro des Hafens und im Polizeipräsidium Genuas. Die Passagierlisten sind einmal durch ein Feuer, und später durch Entsorgung vernichtet worden. Die Genauigkeit, mit der die Zahlen von Genua die tatsächlichen Übersee-Emigranten aus ganz Italien beziffern, lässt sich an den Angaben in den Publikationen von Carpi (Carpi, L. (1874): Delle Colonie e della Emigrazione italiana all'Estero. Milan.) und Florenzano (Florenzano, G. (1874): Della Emigrazione italiana in America. Maples.) zur Auswanderung über andere italienische Häfen für 1870, 1872 und 1873 bewerten.
Folgende Einschränkungen hat die Hafen-Statistik Genuas: 1. Die Auswanderungsstatistik von Genua umfasst nicht die illegalen Auswanderer, die sich auf ausländischen Schiffen außerhalb der italienischen Häfen einschifften. 2. Viele Auswanderer aus Übersee haben die kontinentalen Grenzen als temporäre Auswanderer oder ohne Pass überquert und sind somit nicht in der Hafen-Statistik erfasst. 3. Schließlich reisten immer mehr Italiener mit der Bahn zu ausländischen Auswanderungshäfen, und tauche damit ebenfalls nicht in der Hafen-Statistik Genuas auf. 4. Es sind – wie schon erwähnt – die frühen Aufzeichnungen durch Feuer und durch behördliche Entsorgungsmaßnahmen vernichtet worden.
Für italienische Auswanderer, die über französische Häfen nach Nord- oder Südamerika reisen, sind nach 1856 Angaben verfügbar. Diese Angaben ermöglichten es den Autoren, die Zahlen von Genua zu vervollständigen.
II Die Statistik von L. Carpi (wiss. Publikation)
L. Carpi hat 1869 den ersten Versuch unternommen, die wachsende italienische kontinentale und interkontinentale Auswanderung zu untersuchen und eine Zusammenarbeit der italienischen Präfekten zu erlangen. Die Tabellen bieten einen allgemeinen Überblick über die Auswanderung – sowohl temporäre als auch illegale bzw. nicht genehmigte Auswanderungen – in den Jahren 1869-1875. Den Angaben von Carpi´s Reisepass-Statistik für das Jahr 1869 folgend unterscheidet sich die genehmigte Auswanderung (vorwiegend in nichteuropäische Länder) nur wenig von den Statistiken des Hafens von Genua. Von den 14040 illegalen Emigranten, die Capri erwähnt und die offiziell registriert wurden und damit nicht vollständig sind, muss ein kleiner Teil über italienische Häfen ausgewandert sein, aber der größte Teil sollte der Auswanderung durch ausländische Häfen oder in andere Teile Europas zugeschrieben werden. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der zunehmenden Auswanderung über andere Häfen, weichen seine Zahlen für den Zeitraum 1871 bis 1873 stärker von denen Genuas ab.
III Statistiken des Nationalen Statistischen Amtes
Von 1876 bis 1920 veröffentlichte das Statistische Amt jährlich offizielle Berichte. Bis 1904 basierte die Statistik auf kommunalen Bescheinigungen, die Anträge auf Auswanderung genehmigten. Personen, denen Pässe ausgestellt wurden, wurden nicht unbedingt als Auswanderer erfasst. Ein Auswanderer ist eine Person, für die die folgende Definition für Auswanderer gemäß des Auswanderungsgesetzes vom November 1919 gilt:
Es gilt jeder Staatsbürger als Auswanderer … , der das Land ausschließlich zum Zwecke der Arbeit oder zur Ausübung einer geringfügigen Tätigkeit verlässt oder der sich wieder mit Ehefrau oder Ehemann, Eltern oder anderen Vorfahren, mit Kindern oder anderen Nachkommen, mit Geschwistern und anderen Verwandten zusammenschließt, die zuvor zum Zwecke der Arbeit ausgewandert sind. Des Weiteren gilt jeder als Auswanderer, der an einen ausländischen Bestimmungsort zurückkehrt, den er zuvor unter den in diesem Abschnitt genannten Bedingungen als Auswanderer verlassen hat, um in Italien sich anzusiedeln. Bis 1903 unterschied die italienische Statistik periodische bzw. saisonale Auswanderung von der dauerhaften Auswanderung, aber es war nicht immer möglich, sich auf diese Unterscheidungen zu verlassen, die auf den Angaben des Auswanderers basierten.
1915 wurde die Erhebungsmethode verändert, indem die vierteljährliche Überprüfung der Reisepässe ersetzt wurde durch den Einsatz von Formularen, mit deren Einsatz die örtlichen Polizeibehörden Informationen von den Auswanderern erhoben. Hierdurch konnten exaktere, umfangreichere Informationen erhoben werden. Die Publikation dieser erhobenen Daten in 'Statistica della emigrazione italiana per l'estero' gibt die Daten hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Auswanderer (d.h. nach ihren Wohnorten in Italien), nach Orten in Europa oder nach Orten in Übersee wieder. Statistiken über zurückkehrende Auswanderer basieren auf Passagierlisten, die von den Betreibern der Schifffahrts-Gesellschaften an italienische Behörden weitergeleitet wurden.
IV Statistiken der Auswanderer-Behörde
Die Statistik der Auswanderer-Behörde wurde zunächst mit Hilfe von Passagierlisten der Schifffahrtsgesellschaften geführt. Sie beziehen sich auf italienische Übersee-Migranten, die sich an Seehäfen Englands ein- oder ausgeschifft (also dort an Bord oder von Bord eines Schiffes gegangen sind) haben oder die das Land verlassen haben, um sich in einem ausländischen Hafen einzuschiffen. Auswanderer, die als Zielland ein mediterranes Land – inkl. Marokko – angegeben haben, wurden als kontinentale Migranten erfasste. Die Auswanderungsstatistik enthält nicht die Angaben der Italiener für die ersten sechs Monate des Jahres 1920, die in ausländischen Häfen an Bord eines Schiffes gegangen sind. Bis 1920 wurden die Informationen bezüglich überseeischer Auswanderung erfaßt; erst danach sind auch Angaben zur kontinentalen Emigration aufgenommen worden. Die Einführung neuer Reisepässe, in denen festgehalten wurde, ob jemand auswandert oder wieder zurückkehrt, führte zu einer differenzierteren Erfassung der Wanderungsbewegung.
Bezüglich der Statistik zu den Berufen der Auswanderer merkt der Autor an, das bis 1903 nur Personen über 14 Jahre erfasst wurden, während in den nachfolgenden Jahren von 1904 bis 1915 der Beruf von Personen über 15 Jahren erhoben wurde. Spätere wurde wiederum die Definition für die Erwachsenen geändert: 1916 bis 1920 wurde als erwachsen erfasst, der bis 15 Jahre und älter war, 1921 bis 1924 wurden Personen über 15 Jahre zu den Erwachsenen gezählt.
Tabellen
A. Hafenstatistik Genua
A.01 Auswanderung nach Amerika, 1856-1873
B. Wissenschaftliche Publikation: Auswanderungsstatistik von L.Capri
B.01 Auswanderung italienischer Bürger, 1869-1876
B.02 Verteilung italienischer Auswanderer nach Geschlecht, 1871-1876
B.03 Verteilung italienischer Auswanderer nach Alter, 1872-1876
B.04 Verteilung italienischer Auswanderer nach Beruf, 1869-1876
B.05 Italienische Auswanderer nach Zielland ihrer Auswanderung, 1869-1876
C. Statistisches Amt Italien
C.01 Italienische Auswanderer nach außer-europäischen und mediterranen Ländern, 1876-1920
C.02 Italienische Auswanderer – Kinder bis 14 Jahre und Erwachsene ab 15 Jahre – nach Geschlecht und Alter, 1876-1914
C.02a Italienische Auswanderer nach Geschlecht und Altersgruppen, 1915 – 1920
C.03 Italienische Auswanderer ( – dauerhafte Auswanderung und saisonale Auswanderung – ) nach Geschlecht, 1876 – 1903
C.03a Italienische Auswanderer ( - dauerhafte Auswanderung und saisonale Auswanderung - ) nach Geschlecht und Altersgruppen, 1876 – 1903
C.04 Italienische Auswanderer nach Beruf, 1903 – 1915
C.04a Italienische Auswanderer im Alter über 15 Jahre nach Beruf, 1916 – 1920
C.05 Italienische Auswanderer nach Zielland ihrer Ausreise, 1876-1920
C.06 Verteilung der Auswanderer nach Beruf und Zielland ihrer Ausreise, 1915 - 1920
C.07 Interkontinentale Einwanderung von italienischen Bürgern und Ausländern nach gebuchter Passagierklasse (1. und 2. Klasse), 1884 – 1920
C.08 Interkontinentale Einwanderung nach Land des letzten Aufenthalts (Passagiere der 3. Klasse), 1884 – 1924
D. Statistik der Auswanderungs-Behörde Italiens
D.01 Interkontinentale Auswanderung italienischer Bürger nach Zielland, 1902 – 1924
D.02 Verteilung der italienischen Auswanderer in ausser-europäische Länder nach Geschlecht und Alter, 1921 – 1924
D.03 Verteilung der italienischen Auswanderer im Alter über 15 Jahre und mit Ziel eines ausser-europäischen Landes nach Beruf, 1921-1924
D.04 Italienischen Auswanderer mit Ziel eines europäischen Landes nach Geschlecht und im Alter bis 15 Jahre und über 15 Jahre (also Kinder und Erwachsene), 1921 – 1924
D.04a Italienische Auswanderer mit Ziel eines europäischen Landes nach Beruf und im Alter von über 15 Jahren, 1921 – 1924
D.05a Kontinentale Auswanderung der Italiener nach Zielland der Auswanderung (Reisepass-Daten), 1921-1924
D.05b Kontinentale Auswanderung nach Zielland (korrigierte Tabelle D.5 unter Verwendung zusätzlicher statistischer Informationen), 1921-1924
D.06 Einwanderung (Rückwanderung) von Italienern aus interkontinentalen Ländern nach Geschlecht und Alter, 1921 – 1924
D.07 Einwanderung (Rückwanderung) italienischer Bürger aus kontinentalen Ländern nach Geschlecht, 1921 – 1924
GESIS
Les évolutions contemporaines de la famille ainsi que leur dynamique sont le point de départ de notre recherche. Notre objet est de montrer en quoi et comment ces changements placent nécessairement les relations de l'enfant avec ses deux parents au centre de l'attention et de la normalisation sociale. Nous appelons ce processus le "parentalisme" que nous analysons dans ses deux versions sociétales française et allemande. A cet effet, nous comparons les modes de construction de la parentalité dans ces deux pays, comme le résultat des pratiques familiales, des effets sur ces pratiques de la participation des parents au marché du travail, d'une part, des politiques familiales et des dispositifs publiques de protection sociale, de l'autre.Dans le premier chapitre, nous étudions les formes de parentalité à partir d'un bilan de l'évolution socio-démographique des configurations familiales et des pratiques parentales pour mettre en évidence la manière dont la parentalité s'est peu à peu imposée comme une nouvelle unité "théorique", puis comment il est possible de définir les formes actuelles de parentalité ("bilatérale" et "unilatérale" ; "première" et "composée"). Puis, nous comparons l'activité professionnelle des pères et des mères et leurs effets sur la nature et la forme du lien entre l'enfant et ses parents. Enfin, nous nous consacrons à ce que les évolutions des politiques sociales et familiales donne à lire du rôle parental et de son partage entre les genres, mais aussi entre les parents et les pouvoirs publics. Une nouvelle distinction est proposée entre le modèle de la "parentalité exclusive" (quant le parent est inactif) et celui de la "parentalité conciliée" (quant il y a un exercice concomitant d'une activité professionnelle et des fonctions parentales).Le deuxième chapitre est consacré aux normes de parentalité à travers le traitement des risques familiaux engendrés par les ruptures conjugales. D'abord envisagée sous l'angle des évolutions du traitement juridique du risque familial, nous analysons ensuite la manière dont la norme actuelle de parentalité est construite dans les cas des familles unies et séparées. Et si la place de l'enfant est bien la même dans les deux pays, les rôles des pères et des mères, dans leurs relations personnelles à l'enfant, comme dans leur dimension conjugale, sont différents. La conception des rapports de genre mais aussi la nature du rapport entre l'Etat et la famille expliquent ces divergences. Le chapitre conclut sur le modèle de la "coparentalité" dans le cas français (véhiculant une norme de coopération parentale) et de la "biparentalité" dans le cas allemand (qui désigne une différenciation sexuée, une individualisation du rapport à l'enfant, et une non- ingérence des pouvoirs publics dans les rapports conjugaux).Le troisième chapitre est consacré aux pratiques de parentalité et au partage du "travail familial" en tenant compte des possibilités de délégation à des institutions, à l'effet de l'activité professionnelle de chaque parent et au rôle du réseau informel des ménages. Notre concept de "travail familial" désigne la négociation de l'ensemble des activités effectuées par les mères et les pères : professionnelles, parentales et domestiques. Notre objectif est de montrer, comment varient les pratiques familiales de partage du "travail familial", en fonction des différents modes d'intégration au marché de l'emploi. La répartition du travail parental ne s'effectue plus uniquement suivant les distinctions de genre, mais surtout suivant l'exercice de la parentalité (laquelle s'oriente de plus en plus vers une norme égalitaire malgré des inégalités encore persistantes).En conclusion, nous montrons que les rapports entre l'enfant et ses deux parents régulent actuellement les rapports familiaux, le risque familial et le partage du travail familial, définissant ainsi le "parentalisme". Puis, nous retraçons l'évolution des modes de régulation publique de la famille : le "parentalisme" fait suite en France au "familialisme" de l'après-guerre, puis au "féminisme" des années 1970 et 1980. En Allemagne, le "parentalisme" a succédé dans les années 1990 au "conjugalisme" de l'après-guerre. Ainsi, les deux pays convergent actuellement vers ce nouveau mode de régulation sociale, au delà de leurs différences sociétales dues aux effets spécifiques entre le marché du travail, l'Etat et la famille. ; Den Ausgangspunkt unserer Arbeit bildet der gegenwärtige Wandel der Familie und dessen Dynamik. Wir zeigen, dass und wie dieser Wandel die sozialen Beziehungen zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und Normierung hat rücken lassen. Diese Normierung wird als "Parentalismus" bezeichnet und in seinen französischen und deutschen Ausprägungen untersucht. Diese Fragestellung wird anhand eines Vergleichs der Konstruktionsweise der Elternschaft in diesen beiden Ländern vorgenommen. Die Elternschaften werden jeweils einerseits durch ihre Formen der Ausübung in den Familien und die Folgen der Elternbeteiligung am Arbeitsmarkt, andererseits durch die Familienpolitiken und die Sozialversicherung konstituiert.Im ersten Kapitel werden die Elternschaftsformen untersucht, anhand einer Bilanz der soziodemographischen Entwicklungen der Familienkonfigurationen und der Ausübung der elterlichen Funktionen. Wir zeigen, wie sich die Elternschaft als neue theoretische Kategorie etabliert hat, und anschließend, wie es möglich ist, die derzeitigen Elternschaftsformen zu definieren ("zweiseitig", "einseitig", "erste" und "zusammengesetzte"). Dann vergleichen wir die Erwerbstätigkeit der Väter und der Mütter und ihre Auswirkung auf die Form der Elternschaft. Schließlich werden die Entwicklungen der Sozial- und Familienpolitiken und ihr Einfluss auf die Konstruktion der elterlichen Rolle und ihrer Aufteilung (zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen den Eltern und dem Wohlfahrtsstaat) untersucht. Eine neue Unterscheidung wird getroffen zwischen dem Modell "ausschließliche Elternschaft" (Ausübung der elterlichen Arbeit ohne Erwerbstätigkeit) und jenem der "vereinbarten Elternschaft" (gleichzeitige Ausübung einer Berufstätigkeit und der elterlichen Funktionen).Das zweite Kapitel widmet sich der Konstruktion der Elternschaftsnorm durch die Art der sozialen Behandlung der Familienrisiken (verursacht durch die Auflösung von Familien). Insbesondere wird aus der juristischen Perspektive analysiert, wie die derzeitige Norm für alle vollständigen und getrennten Familien aufgebaut wird. Obwohl die Stellung des Kindes in den zwei Ländern dieselbe ist, sind die Rollen der Väter und der Mütter in ihren persönlichen Beziehungen zum Kind (und in ihren ehelichen Verhältnissen) verschieden. Die Konzeption der Geschlechterverhältnisse, aber auch der Beziehungsart zwischen Staat und Familie erklären diese Divergenzen. Wir stellen das Modell der "Co-Elternschaft" für Frankreich (als eine Norm der elterlichen Kooperation) auf, hingegen das der "dualen Elternschaft" für Deutschland (dies beschreibt die geschlechtspezifische Unterscheidung der Eltern, die Individualisierung von deren Bezug zum Kind und die Nicht-Intervention des Staates gegen über die Familie).Das dritte Kapitel behandelt die Ausübungsformen der elterlichen Aktivitäten und die Verteilung der "familiären Arbeit". Dafür werden die Delegationsmöglichkeiten an Institutionen, die Folgen der Berufstätigkeit jedes Elternteils und die Rolle des informellen Haushaltsnetzwerks betrachtet. Unser Konzept von "familiärer Arbeit" bezeichnet die gesamten Aktivitäten, beruflich, elterlich und häuslich, über die zwischen Vätern und Müttern verhandelt wird. Es soll gezeigt werden, wie die Verteilung der "familiären Arbeit" gemäß der verschieden starken Beteiligung am Arbeitsmarkt variiert. Die Umverteilung der elterlichen Arbeit wird nicht nur nach geschlechtsspezifischen Kriterien durchgeführt, sondern auch nach der Elternschaft (die sich immer mehr auf eine egalitäre Norm richtet trotz sich noch beharrlich haltender Ungleichheiten).In der Schlussfolgerung identizifieren wir den Prozess, in dem die Beziehungen zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern heutzutage die Familienverhältnisse, das Familienrisiko und die familiäre Arbeitsteilung regulieren, als "Parentalismus". Die Entwicklung der Modelle der Regulierung der Familie wird historisch nachgezeichnet. Die zwei Länder konvergieren heutzutage zu diesem neuen Regulierungsmodus, trotz ihrer gesellschaftlichen Unterschiede, die auf die spezifischen Wechselwirkungen zwischen dem Arbeitsmarkt, dem Staat und der Familie zurückzuführen sind. ; The contemporary evolutions of the family and their dynamics are the starting point of our research. Our object is to show how these changes have placed the relations between the child and his two parents in the center of attention and social normalisation. We call this process "Parentalism", studying it in two of his societal versions in France and Germany. To this end, we compare the modes of construction of the parenthood in both countries, as the result of the family practices, the effects on these practices of the participation of the parents in the labour market, on the one hand, and of the family policies and the social protection on the other hand.In the first chapter, we look at the forms of parenthood through the socio-demographic evolutions of the family configurations and parental practices. This highlights the way in which the parenthood is becoming a new "theoretical" unit, and enables us to define more precisely the current forms of parenthood: according to the existence of a parental couple for the child ("bilateral" or "unilateral parenthood") and regarding the biological or social origin of the relation ("first" and "mixed parenthood"). Then, we compare the occupation of the fathers and the mothers and their effects on the nature and the form of the relations between the child and both of his parents. Lastly, we study the evolutions of the social and family policies in the way of how they determine the parental roles and their division between the genders, but also between the parents and the state. Two new models are proposed, the "exclusive parenthood" (the exercise of the parental functions only) and the "reconciled parenthood" (as a concurrent exercise of an occupation and the parental functions).In the second chapter, we look at the construction of the norms of parenthood through the social treatment of the family risks generated by the marital ruptures. Under consideration of the evolutions of the legal treatment, we look at the way in which the current norm is built in united and separated families. While the place of the child is the same in the both countries, the roles of the fathers and mothers are different in their personal relations with the child as well as in the couple. The gender construction and the nature of the relationship between the state and the family explain these divergences. The chapter concludes on the model of "co-parenthood" for the French case (which defines a norm of parental cooperation) and of "bi-parenthood" for the German case (which indicates a gender differentiation, an individualisation of the relationship to the child, and an non-interference of the state into the marital relations).The third chapter analyses the practices of parenthood and the division of "family work" by taking account of the possibilities of delegation to institutions, the effect of the occupation of each parent and the role of the informal network of the household. Our concept of "family work" indicates towards the process of negotiation of all the activities (professional, parental and domestic) carried out by the mothers and the fathers. Our objective is to show how varied the family practices of division of "family work" are, according to the various levels of integration in the labour market. The distribution of parental work is not only carried out according to the distinctions of gender, but also according to the exercise of parenthood (which is directed more and more towards a norm of equality in spite of some persistent inequalities).In conclusion, we identify that the relationship between the child and his two parents currently regulates the family relations, the family risk and the division of family work: a process, which we define as "Parentalism". We recall the evolution of the modes of public regulation of the family: "parentalism" continues in France what began with the "familialism" of the post-war period, then with the "feminism" in the 1970s and 1980s. In Germany, "parentalism" succeeded in the 1990s the "conjugalism" of the post-war period. So, the two countries converge towards this new mode of social regulation, notwithstanding their societal differences due to the specific effects between the family, state and labour market.
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Management in der Sozialwirtschaft hat eine besondere Bedeutung im Sinne eines Alleinstellungsmerkmales für soziale Organisationen und Unternehmen, dies soll analog selbstverständlich auch für ein Management der Achtsamkeit in sozialwirtschaftlichen Unternehmen gelten. Wenn Führungskräfte in der Sozialwirtschaft eine erhöhte Selbstaufmerksamkeit und Selbstregulation besitzen, dann strahlt dies auch in die Organisation hinein und steigert insgesamt die "kollektive Achtsamkeit" im Unternehmen. Insofern ist ein Management der Achtsamkeit eine Lern- und Entwicklungsaufgabe für Führungskräfte in der Sozialwirtschaft. Ergebnisse und Perspektiven für ein Management der Achtsamkeit im Rahmen einer qualitativen Führungskräftebefragung von Spitzenmanager/Innen in der Sozialwirtschaft Der sozialwirtschaftliche Bezugsrahmen ist immer auch einer "Ökonomie des Sorgens" (CAREÖkonomie) verpflichtet, die einerseits selbstorganisiert und andererseits staatlich oder kommunal orientiert im Sinne einer Daseinsvorsorge zu organisieren ist. Es geht in sozialwirtschaftlich tätigen Unternehmen immer auch darum, dass Verwirklichungschancen von Menschen realisiert, gefördert und vermehrt werden, es geht um Partizipation, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Führungskräfte in der Sozialwirtschaft benötigen zur komplexen Tätigkeit im Management eine Bandbreite von unterschiedlichen Kompetenzen, sie müssen Probleme im Unternehmen frühzeitig erkennen, dazu gehört, dass sie Problemlösungsprozesse initiieren und sachgerechte Lösungen erarbeiten und bewerten können, dass sie Akzeptanz bei den Beteiligten und Betroffenen begründen und Erfolge, Resultate und Wirkungen ihrer Maßnahmen kontrollieren und evaluieren. Bei der Beschreibung von ethischen Kompetenzen sind die Herausforderungen an das Management besonders komplex. Ethik und Ökonomie befinden sich in einem strukturellen Spannungsverhältnis. Für die Entwicklung von ethischer Kompetenz muss den Führungskräften in der Sozialwirtschaft neben dem Handwerkszeug der Betriebswirtschaft und der Sozialen Arbeit auch eine ethische Orientierung vermittelt werden. Zur ethischen Orientierung müssen sich Führungskräfte in der Sozialwirtschaft Fragen nach einem guten Leben und sozialer Gerechtigkeit stellen. Welche Werte sind zu schaffen (sinnvolles Wirtschaften), wie wollen wir in Zukunft leben (attraktive Lebensformen), ist unser Wirtschaften uns selbst zuträglich (gutes Leben, individuelle Lebensqualität), sind wir als Führungskräfte in der Sozialwirtschaft nicht zu einem Management der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet und wie sieht eine auf Sorge und Achtsamkeit ausgerichtete Ethik aus? TIETZE definiert in seiner Dissertation: "Management der Achtsamkeit –ethische Kompetenz von Führungskräften in der Sozialwirtschaft" Management der Achtsamkeit wie folgt: "Handeln in Führungspositionen ist immer ein bewusster Akt, der von Führungskräften in sozialen Kontexten eine besondere Selbstaufmerksamkeit und Selbstreflexion einfordert. Achtsamkeit unterbricht in vielen Alltagssituationen routinisierte Gedanken- und Gefühlsabläufe und führt bei Führungskräften in sozialen Organisationen, die in ihren Entscheidungsprozessen Glaubwürdigkeit, soziale Werte und ökonomische Zweckrationalitäten ausbalancieren müssen, zu mehr Feingefühl, Konzentration und Offenheit für Innovationen und nachhaltige Veränderungen. Insofern ist die Achtsamkeitsorientierung eine qualitativ hochwertige Managementstrategie in der Sozialwirtschaft – sie ist untrennbar verknüpft mit der spezifischen Ethik Sozialer Arbeit." So verstanden ist ein Management der Achtsamkeit ein Alleinstellungsmerkmal für soziale Organisationen und Unternehmen. Soziale Gerechtigkeit, CARE-Ethiken, "gute Kaufmannschaft", nachhaltige Unternehmenskonzepte und Achtsamkeit im Umgang mit den natürlichen Ressourcen, mit den anvertrauten Adressaten und mit sich selbst dürfen keine Gegensätze sein, sie müssen Ausdruck einer neuen ganzheitlichen Sichtweise für ökonomisches Handels in sozialen Unternehmen sein. Die Aussagen einer qualitativen Studie mit Expert/Inneninterviews von Spitzenmanager/Innen der Sozialwirtschaft, die TIETZE im Rahmen seiner o.g. Dissertation durchgeführt hat, bestätigten: Führungskräfte in der Sozialwirtschaft sind "Schlüsselpersonen" für Werte und ethische Grundüberzeugungen und sie haben eine besondere Vorbildfunktion für achtsames Führungsverhalten. Die öffentliche Reputation eines sozialwirtschaftlichen Unternehmens und sein gutes Image kann dagegen durch Unachtsamkeit in der ethischen Orientierung gefährdet werden. Nach den aktuellen Erfahrungen der weltweiten Wirtschaft- und Finanzkrise ist in seiner Studie auch bei Führungskräften der Sozialwirtschaft eine neue ökonomische "Nachdenklichkeit" festzustellen. Im Rahmen des Forschungsprozesses konnte ein allgemeiner Wandel in den Einstellungen der Führungskräfte in Richtung Nachhaltigkeit festgestellt werden. Diese positive Entwicklung kann dazu beitragen, dass zukünftig die Integration der unterschiedlichen Handlungskonzepte von Sozialer Arbeit und, Management in der Sozialwirtschaft in der Praxis sozialwirtschaftlicher Unternehmen besser gelingen kann. Ein weiteres Ergebnis der Studie besagt, dass ein Management der Achtsamkeit zukünftig Werteprozesse analysieren und auf überprüfbare und wirksame Instrumente setzen muss, um ethische Reflexion und gelebtes Wertemanagement im Alltag in Entscheidungs- und Führungsprozessen zu steuern. Ethik wirkt dort, wo es gilt unterschiedliche Auffassungen oder Wertepluralitäten auszubalancieren. Die Anteilnahme von Führungskräften am Alltag der Belegschaft in sozialen Organisationen hat dabei eine hohe Bedeutung und ist eine besondere Form der Wertschätzung, gerade in der Mitarbeiterführung müssen sie nach Meinung der Expert/Innen weitaus emphatischer agieren als in anderen Dienstleistungsbranchen. Achtsamkeit stellt einen Wert für sich dar und will in jeder Situation vollständig präsent zu sein. Achtsamkeit verfolgt das Ziel, die Mitarbeiter/Innen sowohl untereinander als auch in Bezug auf die Kunden beziehungsfähiger zu machen. Asymmetrische Beziehungen müssen frühzeitig erkannt, reflektiert und integriert werden. Zu einer Kultur der Achtsamkeit, so die Studie, gehört ein gelebtes Unternehmensleitbild, das immer wieder in praktischen Leitbilddiskursen erarbeitet werden und erneuert werden muss. Führungskräfte haben für eine Kultur der Achtsamkeit eine Vorbildfunktion und sind sich ihrer Wirkung und Verantwortung für ein gelebtes Unternehmensleitbild bewusst. Zu ethischen Fragen und zu Fragen der Moral gehört eine hohe Reflexionsfähigkeit und Reflexionsbereitschaft, die sich im Alltagshandeln der Führungskräfte täglich beweisen muss, d.h. das Leitbilder auch im persönlichen Führungsverhalten der Führungskraft transparent werden müssen. Achtsamkeit ist dabei ein besonderer Ausdruck von Wertschätzung aller am Prozess Beteiligten. In der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise kann und soll die Sozialwirtschaft eine Initialfunktion übernehmen, so das Fazit des Autors der Studie. Sie ist unbelastet im Hinblick auf die Verursachung der derzeitigen Krise – ist Opfer und nicht Täter. In der Zukunft geht es um eine Rückbesinnung auf Werte wie Vertrauen, Ehrlichkeit, Solidarität, gute Kaufmannsschaft, Achtsamkeit und soziale Gerechtigkeit. In der Zukunft geht es im Management der Sozialwirtschaft um eine neues nachhaltiges Ökonomieverständnis, es geht um die Stabilisierung von sozialen Werten, um soziale Verpflichtungen, Anreizsysteme für wertekonformes Verhalten, Förderung von eigenverantwortlichem Handeln, wertebezogene Karrieremuster und entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen. Achtsamkeit, bzw. achtsamer Umgang mit Menschen, der Umwelt und sich selbst ist ein zentrales und innovatives Thema für die Sozialwirtschaft. Der Grad der Achtsamkeit ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit einer humanen und gerechten Gesellschaft. Ein Management der Achtsamkeit stellt daher zukünftig eine zentrale Lern- und Entwicklungsaufgabe für Führungskräfte in der Sozialwirtschaft dar. ; Management in social economy has a special meaning in terms of unique selling points for a social organization or enterprise. This should apply of course analog to Management of Mindfulness in social economic businesses. When social economy executives have an elevated self consciousness and self regulation, it is reflected in the organization and boosts the "collective mindfulness" within the company altogether. In this respect, the Management of Mindfulness is a learning assignment and developmental task for executives in social economy. Results and prospects for a Management of Mindfulness in the context of a qualitative survey of top managers in social economy The social economy frame of reference is always obligated to an "Economy of Care", which is on one hand self organized. On the other hand it is orientated governmentally or communally, and it is organized in terms of a provision for existence. Among other things, social economic businesses put an emphasis on realizing, supporting and increasing its employees' chances of self-fulfillment. It is about justice and social participation. Social economy executives require extensive expertise in the complex management of operations. They have to be able to identify arising problems in the organization at an early stage and initiate the process of solving them by developing, and reviewing appropriate solutions. Further more, they have to ensure acceptance among the involved persons and they should be able to evaluate and control the achievements, results and effect of their arrangements. When describing ethical competence, the expectations towards the management are complex. Ethics and economy are in a structural stress ratio. To develop ethical competence the social economy executive has to be imparted with an ethical orientation, along with the basic principles of business administration and social work. For a better ethical orientation, social economy executives have to ask themselves questions about a "good life" and social justice, What values are to be added (reasonable economic activity)? How do we want to live in the future (attractive life style)? Is our economic activity supporting our well-being ("good life", individual quality of life)? Are we not, as executives in social economy, compelled to a management of social justice? What does care and mindfulness oriented ethics look like? In his dissertation: "Management of Mindfulness – Ethical competence of executives in social economy" TIETZE defines Management of Mindfulness as follows: "Acting in executive positions is always a conscious act, and in social contexts it requires a particular self-consciousness and self-reflection of the executive. Mindfulness interrupts routinized thought and emotion processes in many everyday situations. For social organization executives, who are balancing their credibility in decision making processes, their social values and their economic instrumental reason, it leads to more sensitiveness, concentration and openness for innovation and lasting changes. In that respect, the orientation on mindfulness is a high-quality management strategy in social economy – it is inextricably connected to the specific ethics of Social Work." This being said, Management of Mindfulness is a unique selling point for social organizations and enterprises. Social justice, CARE – Ethics, "good mercantile community", lasting corporate concepts and mindfulness when dealing with natural resources, with the entrusted clients and with oneself must not be contradictory. They have to be expressions of a new, integrated perception for economic actions in social businesses. The conclusion of a qualitative survey with interviews of top managers from the social economy, which TIETZE conducted in the context of his dissertation, confirms: Executives in social economy are "key personalities" for values and ethical basic beliefs and they have a particular function as a role model for attentive leadership. The public reputation of a social organization and its good image can be endangered by inattentiveness towards its ethical orientation. With the world wide economic and financial crises prevailing, TIETZE recognizes a new economic "reflectiveness" in the mindset of executives in social economy. In the context of the scientific process, a general change towards sustainability was detected in the attitude of the executives. This positive development can contribute to a better integration of different concepts of action of social work and social economy management within social organizations. Furthermore, the study shows that a management of mindfulness has to analyze its valuation tasks and needs to focus on checkable and effective instruments in the future. This is inevitable to successfully control ethical reflection and lived value management in the everyday life in decision making and leading processes. Ethics is effective when balancing different perceptions or different values. The participation of executives in the everyday life of their staff in social organizations is of great importance and a special form of appreciation. In the experts' opinion, the management has to react more emphatically than in any other service sector when it comes to leadership. Mindfulness is a value for itself and wants to be fully present in every situation. Mindfulness has the goal of supporting the staff in their ability to form and maintain a good relationship towards each other as well as towards the clients. Asymmetrical relationships have to be identified, reflected and reintegrated at an early stage. According to the survey, a lived corporate mission is essential for a culture of mindfulness, and it should be developed and renewed in practical debates. Executives are a role model for the culture of mindfulness and ought to be aware of their influence and responsibility for a lived corporate mission. A strong ability and willingness to reflect is significant when facing ethical and morally questions, and it is assessed in the daily action of an executive, i.e. the missions have to be transparent in the leadership behavior. Mindfulness is thereby a special expression of appreciation of all participants in the process. According to the result of the author's survey, the social economy could and should start an initiative in the ongoing financial and economic crisis. It has not caused the momentary crisis but it is a victim. The future is about returning to values like trust, honesty, solidarity, good mercantile community, mindfulness and social justice. Furthermore the future in social economy management lies in a sustainable economic understanding. It is about stabilizing social values, about social commitment, incentive systems for value compliant behavior, encouragement of self dependent actions, value orientated career pattern and corresponding professional development programs. A central and innovative matter in the social economy is mindfulness respectively mindful dealing with people, the environment and oneself. The degree of mindfulness is crucial for a sustainable, human and fair society. Hence, the Management of Mindfulness provides a central learning assignment and developmental task for social economic executives.
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Einführung Tropische asiatische Entwicklungs- und Schwellenländer zeigten rasches städtisches Wachstum dadurch, dass Bauern einwanderten, um ein besseres Leben in der Stadt zu suchen. Dadurch ergab sich in vielen Städten ein Mangel an geeigneter Infrastruktur und an sozialen Diensten. Die städtische Müllversorgung bildet keine Ausnahme; sie wird sogar oft an das Ende der Prio-ritätenliste für städtische Aufgabenpläne gestellt, da dabei zuerst die Gesetze und Verordnun-gen formuliert und umgesetzt werden müssen. Das Problem des nicht entsorgten städtischen Mülls führt (mit Sicherheit) zu Luftverschmutzung, Krankheit und zur Verseuchung des Bo-dens und des Wassers. Diese Probleme stehen in tropischen Klimaten im Zusammenhang mit hoher Temperatur und Feuchtigkeit, mit heftigem Regen und mit häufigen Überschwemmun-gen. Stehendes Wasser und Ausschwemmung aus dem Abfall werden sehr schnell zu Brutstät-ten von Insekten, Nagern und Bakterien, und damit zu einer Gesundheitsgefahr für Arbeiter und die allgemeine Bevölkerung. Darüber hinaus kann Wasser- und Grundwasserverschmut-zung/Kontamination zu einer ernsten Umweltzerstörung führen, mit direkten Auswirkungen auf die Wasserressourcen, und auf raschen Qualitätsverlust der pflanzlichen Erzeugnisse, des Rückgrates der meisten tropischen asiatischen Länder. Müllentsorgung und die Verantwortlichkeiten Lokale Regierungen müssen die öffentliche Gesundheit ihrer lokalen Bevölkerung sicherstellen und sind deshalb für die Müllentsorgung verantwortlich. Asiatische tropische Klimate sich rasch ändernde Müllzusammensetzung machen die Müllbehandlung und –entsorgung zu einer dauernden Herausforderung der Entscheidungsträger. Vor einer Entscheidung über das ver-wendete Entsorgungssystem muss eine geeignete Abfall-Charakterisierung treten. Diese Cha-rakterisierung liefert Kenntnisse über die Abfallmenge, die Feuchte, den Heizwert und die Menge der verschiedenen Komponenten im Abfallstrom, wie z. B.: organisches Material, Plas-tik, Papier, Karton, Holz, Textilien, Gummi, Leder, Glas, Metalle, Nichtmetalle, Steine und Keramiken. Darüber hinaus ist die Herausforderung, der sich asiatische Länder gegenüber se-hen, ein Mangel an Raum und damit wird die Platzierung eine Deponie zunehmend schwierig. Die Abfallwirtschaft ist eine kostenintensive, aber trotzdem notwendige Maßnahme, um das Wohlergehen sowohl der Bevölkerung als auch für die Umwelt sicher zu stellen. Es wird ge-schätzt, dass Asien im Jahr 2025 etwa 47 Milliarden US$ aufwenden muss, um 0,5 bis 1 Kg städtischen Müll je Person und Tag abzufahren und zu behandeln, oder 5 US$ je Kopf und Jahr. In Entwicklungsländern sind unzählige Leute nicht in der Lage, diese hohen Preise für die Ab-fallentsorgung zu zahlen. Deshalb liegt es in der Verantwortung der Regierung, die Abfallent-sorgung zu betreiben und zu finanzieren, um die Bevölkerung, die Gemeinde und die Umwelt zu schützen. Tropische asiatische Städte müssen jetzt bezahlbare und nachhaltige Verfahren für die Entsorgung ihrer zunehmenden Menge täglichen Abfalls benennen, wobei gleichzeitig auf minimale Umweltbelastung, auf soziale Akzeptanz und auf minimale Landverbrauch zu achten ist. Eine leicht anwendbare Entscheidungshilfe zur Wahl des geeignetesten Abfallbehandlungs-system der Gemeinde wäre deshalb sehr nützlich. Proposition Der Zweck dieser Dissertation war die Entwicklung eines nutzerfreundlichen Instrumentariums für das Verwaltungs- und Regierungspersonal in tropischen Entwicklungs- und Schwellenlän-der. 1. Diese Vorgehensweise basiert auf einem Netzwerk, das eine Liste ausgewählter entschei-dungsrelevanter Tatsachen in Betracht zieht, die nötig sind, um eine informierte Entschei-dung machen zu können. Das entscheidungshelfende Verfahren muss von Entscheidungs-trägern bei einer vorläufigen Feststellung des Abfallentsorgungs- und -behandlungssystems für ihre Gemeinde benutzt werden. 2. Tropische asiatische Städte müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn sie über ihren Abfallwirtschaftsplan entscheiden. Dazu gehören die immerwechselnde Menge und Zusammensetzung des Abfalls infolge der zunehmenden Bevölkerungszahl und des Ein-kommens je Kopf, der hohe Feuchtigkeitsgrad, Verbrennungswärme-Werte und die oft be-grenzten finanziellen Möglichkeiten. 3. Ferner sind gesetzliche, politische, verwaltungstechnische, soziale, finanzielle, ökonomi-sche und technische Faktoren bestimmend. 4. Die Verwaltung muss dabei die Wichtigkeit jedes Teilschrittes der Abfallwirtschaft im Au-ge behalten, also Abfallerzeugung, Sammlung, Transport, Abfallcharakterisierung, Entsor-gung und Behandlung. 5. Die Rolle der lokalen Gemeinden in der Entscheidungsfindung ist nicht hoch genug einzu-schätzen; deshalb müssen Mitglieder der Gemeinde aktiv am Schutz der Umwelt und an der Verhinderung ihrer Zerstörung mitwirken. Mehrere Entscheidungshilfsverfahren für ver-schiedene Anwendungen wurden entwickelt. Jedoch zieht die Mehrzahl von ihnen nicht notwendigerweise eine öffentliche Teilnahme in Betracht, und sie sind auch nicht benutzer-freundlich. 6. Um die Komplexität der Probleme besser zu verstehen, die bei tropischen asiatischen Städ-ten auftreten, wurde die Innenstadt von Bangkok, Thailands größte Stadt und Hauptstadt, als repräsentativer Fall ausgewählt, für die Entsorgung der 9000 t Müll der täglich produ-ziert wird. Thailands Klima ist, besonders während der jährlichen Monsunzeit, heiß und feucht mit einer mittleren Temperatur von 28,4°C und einer Feuchtigkeit zwischen 70 und 100%. Die Gesetze und Verordnungen zeigen sehr deutlich an, wie wichtig die Behandlung des städtischen Abfalls genommen wird. Zahlreiche Interviews, verbunden mit der Durch-sicht von Dokumenten, Berichten und Ortsbesichtigungen ergaben Kenntnisse der zahlrei-chen Entscheidungsmaßnahmen, denen sich die städtischen Entscheidungsträger einer tro-pischen Stadt gegenüber sehen. Die Durchsicht und die Analyse der Entscheidungsmaß-nahmen in Bangkoks Abfallentsorgungsstrategien zeigten, wie das Entscheiden als Werk-zeug in verschiedenen asiatischen tropischen Städten benutzt werden kann. 7. Ein Entscheidungsrahmen wurde erstellt auf der Grundlage von Literatur-Recherchen und persönliche Erfahrungen, und anhand der in der Stadt Bangkok gesammelte Daten über-prüft. Die Entscheidungspunkte im Netzwerk umfassen eine allgemeine Beschreibung der Stadt, ihre klimatischen und hydrogeologischen Bedingungen, die Menge und Art des er-zeugten Mülls, einen Überblick über die bestehenden Anlagen und die existierenden Pro-gramme, öffentliche Aufmerksamkeit zu gewinnen, den sozioökonomischen Aspekt eines Abfallbehandlungssystems und die öffentliche Teilnahme. Es berücksichtigt ferner Ge-sundheits- und Sicherheitsüberlegungen im Zusammenhang mit Abfallentsorgungsmög-lichkeiten und ihrer Kosten. 8. Das Entscheidungsinstrumentarium hat als Ziel, ein geeignetes Abfallbehandlungssystem zu ermöglichen, das als Grundlage soziale, klimatische und technische Informationen be-nutzt. Ihre Einfachheit erlaubt einem Verwaltungspersonal, das wenig Erfahrung mit Ab-fallwirtschaft und Computerwissen besitzt, verschiedene Optionen zu analysieren und Sze-narien auszutesten. Des weiteren werden verschiedene Möglichkeiten überprüft, und es wird versucht, die Optionen in die Abfallwirtschaft zu integrieren. 9. Das Instrumentarium beinhaltet über ein Hundert geschlossene Fragen, die auf das Analy-sieren der Bedürfnisse und der gegenwärtigen Situation der Abfallwirtschaft einer be-stimmten Gesellschaft ausgerichtet sind und die es ermöglichen, ein geeignetes Abfallwirt-schaftssystem für die entsprechende Gesellschaft zu wählen. Diese Fragen hatten als Grundlage die Rahmen und Eckpunkte des Entscheidungsinstrumentariums. Dieses Instru-mentarium ist selbsterklärend, und gleichzeitig bietet es Flexibilität bei der Entscheidung, um wie viel Prozent des Abfalls wieder verwertet wird, kompostiert oder behandelt durch irgend eine von den sechs Behandlungsoptionen; Kompostierung, Vergärung, nicht-Verbrennungssysteme, Verbrennung, Deponierung und Energiegewinnung. 10. Die Ziele eines integrierten Abfallwirtschaftssystems können vom Benutzer geändert und modifiziert werden. Dies ermöglicht die Überprüfung verschiedener Szenarien und die Auswahl des geeignetesten Abfallbehandlungssystems. Das System kann sehr einfach sein und nur ein Behandlungssystem beinhalten oder mit einer Auswahl mehrere Behandlungs-systeme sehr kompliziert sein. In einigen Ländern ist es Vorschrift mehrere Systeme anzu-wenden. Integrierte Abfallwirtschaftssysteme, die mindestens zwei oder drei Abfallbe-handlungssysteme beinhalten, sind deshalb gefragt. 11. Die Ziele der Gesellschaft sind ausschlaggebend und sind die Schlüsselfaktoren für den Entscheidungsprozess. Die Menge der wiederverwertbaren Materialien, die Brauchbarkeit des Komposts, die Interesse an Vergärung, die Möglichkeit einer Verbrennungsanlage, das Verstehen eines nicht-Verbrennungssystems und die Verfügbarkeit von Land für Deponien, die Notwendigkeit für Elektrizität sind einige Schlüsselfaktoren die überlegt werden müs-sen. Integrierte Abfallwirtschaft ist wahrscheinlich die vernünftigste Vorgehensweise. Dies ermöglicht Flexibilität bei Abfallwirtschaftstechniken und ergänzt sie gegenseitig. 12. Öffentliche Verwaltungen können DMT als eine erste Bewertung der geeignetesten Tech-nologie benutzen. Des weiteren gibt DMT dem Verwaltungspersonal Flexibilität in ihrer Wahl bezüglich der Menge an wiederverwertbarem Abfall unter der Anwendung verschie-denen Technologien, welches eine gut konstruiertes und gut integriertes Abfallbehand-lungssystem für die Gesellschaft darstellt. Fazit Das Fazit ist: die Abfallwirtschaft in einem tropischen Schwellenland ist mit bestimmten Her-ausforderungen verbunden, die behandelt werden müssen. Ökonomische, technische und sozi-ale Kriterien müssen in Betracht gezogen werden bei der Wahl geeigneter städtischer Abfall-wirtschaftsysteme. Begrenzte finanzielle Möglichkeiten, Mangel an öffentlichem Bewusstsein und ein schwaches Wirtschaftssystem sind manchmal verantwortlich für die Wahl eines schlechtes Abfallbehandlungssystems, mit kurzsichtigen und über die Jahren teuren Entschei-dungen statt langfristigen und vernünftigeren Entscheidungen. Wetterbedingungen und die Knappheit an Land in Stadtnähe sind besondere Herausforderungen. Das Entscheidungsinstru-mentarium DMT macht die Identifizierung von Schlüsselfragen nötig für die Formulierung eines nachhaltigen Abfallwirtschaftskonzepts und für die Wahl eines technisch-, ökonomisch- und sozial-akzeptierbaren Abfallwirtschaftssystems, das besonders geeignet ist für tropische Klimate. Die Ergebnisse der DMT-Daten-Analyse bietet eine faire Auswertung für ein adäquates integ-riertes Abfallbehandlungssystems. Wenn einmal ein System identifiziert wurde, werden weitere Studien bezüglich Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit nötig sein. Jedoch wird die Notwendig-keit, ausführliche Studien am multiplen Szenarien durchzuführen, minimiert, was erhebliche Ersparnisse für die Stadtverwaltung bedeutet. Eine Feasibility-Study und ein Masterplan haben zu folgen, um die standortspezifischen und Finanzierungsfragen zu klären sowie die Auswahl der spezifischen Anlagentechnik zu definieren. ; Abstract Developing and emerging tropical Asian countries have encountered fast urban development due to the migration of farmers seeking a better life in the city. This resulted in a lack of appro-priate infrastructure and inappropriate social services in many cities. Municipal solid waste management is no exception and is in fact often placed at the bottom of the list of priorities for the cities' appropriate urban management plans since laws and regulations must first be for-mulated and implemented. The problem of unmanaged municipal solid waste certainly leads to air pollution, disease, and to soil and water contamination. These problems in tropical climates are compounded with high temperature, high-level humidity, heavy rainfall and frequent flooding. Stagnant water and leachate from waste quickly become the breeding grounds of in-sects, rodents and bacteria, thus creating a health hazard for workers and local populations. Moreover, water and groundwater contamination may lead to serious environmental degrada-tion with direct impacts on water supplies, and in the fast degradation of agricultural products, the backbone of most tropical Asian countries. Many cities still allow or tolerate dumping of waste in uncontrolled sites, and open burning that disperses particulates that most likely contain dioxins and furans. Even with increasingly scarce land availability within or in proximity of the cities, sanitary landfill is still the most often cho-sen disposal method around Asia because of its lower cost when compared to modern treatment systems. Yet, most of these landfill sites do not have proper lining, daily covering, methane recovery devices, leachate control systems, nor do they have long-term closure and monitoring plans, which implies short and long-term hazards. Some municipalities opted for incineration, which usually entails high operation and maintenance costs because of the need for supple-mental fuel and often-inappropriate running conditions. Although tropical conditions appear to favor certain disposal systems such as composting, appropriate technology needs to be identi-fied in order to reduce operation and maintenance costs while ensuring good quality outputs; compost plants have often been closed because of poor quality products due to the high content of plastic and glass particulates in the finished product. Tropical Asian cities are now required to identify affordable and sustainable solutions for the management of their increasing amount of waste generated daily, while ensuring minimal environmental impact, social acceptance and minimal land use. The purpose of this dissertation was to develop a user-friendly decision-making tool for public administrators and government officials in tropical Asian developing and emerging cities. This tool was developed based on a list of selected decision-making issues necessary in making an informed decision. The decision-making tool is to be used by decision-makers in making a pre-liminary assessment of a most appropriate waste management and treatment system for their municipality. Tropical Asian cities must consider a number of issues when deciding on their waste management plan such as the continuously changing quantum and composition of waste associated with the increasing population and income per capita, the high humidity levels, and the often-limited financial resources. Other determinant factors include legal, political, institu-tional, social and technical issues. Furthermore, administrators must realize the importance of each stage involved in waste management, which includes waste generation, collection, trans-port, waste characteristics, disposal and treatment. To better understand the complexity of the issues involved in tropical Asian municipalities, the city of Bangkok, Thailand's largest city and capital, was selected as a case study for the management of its 9,000 tonnes of waste gen-erated daily. Numerous interviews, meetings along with the review of documents, reports and site visits offered an inside view of the tropical city's various decision-making issues towards its waste management plan, and examine specific problems encountered by the city's decision-makers. The review and analysis of the decision-making issues involved in Bangkok's waste management plan showed how the decision-making tool can be used in various Asian tropical cities. In conclusion, waste management in an emerging tropical country involves specific challenges that need to be addressed. Economical, technical and social criteria need to be fully understood as to capacitate government officials in the selection of the most appropriate urban waste man-agement system. Limited budgets, lack of public awareness and poor systems' management often cloud decision-makers in choosing what appears to be the best solution in the short term, but more costly over the years. Weather conditions and scarcity of land in proximity of the city make waste management especially challenging. The decision-making framework offers a tool to decision-makers, as to facilitate the understanding and identification of key issues necessary in the formulation of a sustainable urban waste management plan and in the selection of a tech-nically, economically and socially acceptable integrated MSW management system. A detailed feasibility study and master plan will follow the preliminary study as to define the plant´s specifications, its location and its financing.
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Einführung Tropische asiatische Entwicklungs- und Schwellenländer zeigten rasches städtisches Wachstum dadurch, dass Bauern einwanderten, um ein besseres Leben in der Stadt zu suchen. Dadurch ergab sich in vielen Städten ein Mangel an geeigneter Infrastruktur und an sozialen Diensten. Die städtische Müllversorgung bildet keine Ausnahme; sie wird sogar oft an das Ende der Prio-ritätenliste für städtische Aufgabenpläne gestellt, da dabei zuerst die Gesetze und Verordnun-gen formuliert und umgesetzt werden müssen. Das Problem des nicht entsorgten städtischen Mülls führt (mit Sicherheit) zu Luftverschmutzung, Krankheit und zur Verseuchung des Bo-dens und des Wassers. Diese Probleme stehen in tropischen Klimaten im Zusammenhang mit hoher Temperatur und Feuchtigkeit, mit heftigem Regen und mit häufigen Überschwemmun-gen. Stehendes Wasser und Ausschwemmung aus dem Abfall werden sehr schnell zu Brutstät-ten von Insekten, Nagern und Bakterien, und damit zu einer Gesundheitsgefahr für Arbeiter und die allgemeine Bevölkerung. Darüber hinaus kann Wasser- und Grundwasserverschmut-zung/Kontamination zu einer ernsten Umweltzerstörung führen, mit direkten Auswirkungen auf die Wasserressourcen, und auf raschen Qualitätsverlust der pflanzlichen Erzeugnisse, des Rückgrates der meisten tropischen asiatischen Länder. Müllentsorgung und die Verantwortlichkeiten Lokale Regierungen müssen die öffentliche Gesundheit ihrer lokalen Bevölkerung sicherstellen und sind deshalb für die Müllentsorgung verantwortlich. Asiatische tropische Klimate sich rasch ändernde Müllzusammensetzung machen die Müllbehandlung und –entsorgung zu einer dauernden Herausforderung der Entscheidungsträger. Vor einer Entscheidung über das ver-wendete Entsorgungssystem muss eine geeignete Abfall-Charakterisierung treten. Diese Cha-rakterisierung liefert Kenntnisse über die Abfallmenge, die Feuchte, den Heizwert und die Menge der verschiedenen Komponenten im Abfallstrom, wie z. B.: organisches Material, Plas-tik, Papier, Karton, Holz, Textilien, Gummi, Leder, Glas, Metalle, Nichtmetalle, Steine und Keramiken. Darüber hinaus ist die Herausforderung, der sich asiatische Länder gegenüber se-hen, ein Mangel an Raum und damit wird die Platzierung eine Deponie zunehmend schwierig. Die Abfallwirtschaft ist eine kostenintensive, aber trotzdem notwendige Maßnahme, um das Wohlergehen sowohl der Bevölkerung als auch für die Umwelt sicher zu stellen. Es wird ge-schätzt, dass Asien im Jahr 2025 etwa 47 Milliarden US$ aufwenden muss, um 0,5 bis 1 Kg städtischen Müll je Person und Tag abzufahren und zu behandeln, oder 5 US$ je Kopf und Jahr. In Entwicklungsländern sind unzählige Leute nicht in der Lage, diese hohen Preise für die Ab-fallentsorgung zu zahlen. Deshalb liegt es in der Verantwortung der Regierung, die Abfallent-sorgung zu betreiben und zu finanzieren, um die Bevölkerung, die Gemeinde und die Umwelt zu schützen. Tropische asiatische Städte müssen jetzt bezahlbare und nachhaltige Verfahren für die Entsorgung ihrer zunehmenden Menge täglichen Abfalls benennen, wobei gleichzeitig auf minimale Umweltbelastung, auf soziale Akzeptanz und auf minimale Landverbrauch zu achten ist. Eine leicht anwendbare Entscheidungshilfe zur Wahl des geeignetesten Abfallbehandlungs-system der Gemeinde wäre deshalb sehr nützlich. Proposition Der Zweck dieser Dissertation war die Entwicklung eines nutzerfreundlichen Instrumentariums für das Verwaltungs- und Regierungspersonal in tropischen Entwicklungs- und Schwellenlän-der. 1. Diese Vorgehensweise basiert auf einem Netzwerk, das eine Liste ausgewählter entschei-dungsrelevanter Tatsachen in Betracht zieht, die nötig sind, um eine informierte Entschei-dung machen zu können. Das entscheidungshelfende Verfahren muss von Entscheidungs-trägern bei einer vorläufigen Feststellung des Abfallentsorgungs- und -behandlungssystems für ihre Gemeinde benutzt werden. 2. Tropische asiatische Städte müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wenn sie über ihren Abfallwirtschaftsplan entscheiden. Dazu gehören die immerwechselnde Menge und Zusammensetzung des Abfalls infolge der zunehmenden Bevölkerungszahl und des Ein-kommens je Kopf, der hohe Feuchtigkeitsgrad, Verbrennungswärme-Werte und die oft be-grenzten finanziellen Möglichkeiten. 3. Ferner sind gesetzliche, politische, verwaltungstechnische, soziale, finanzielle, ökonomi-sche und technische Faktoren bestimmend. 4. Die Verwaltung muss dabei die Wichtigkeit jedes Teilschrittes der Abfallwirtschaft im Au-ge behalten, also Abfallerzeugung, Sammlung, Transport, Abfallcharakterisierung, Entsor-gung und Behandlung. 5. Die Rolle der lokalen Gemeinden in der Entscheidungsfindung ist nicht hoch genug einzu-schätzen; deshalb müssen Mitglieder der Gemeinde aktiv am Schutz der Umwelt und an der Verhinderung ihrer Zerstörung mitwirken. Mehrere Entscheidungshilfsverfahren für ver-schiedene Anwendungen wurden entwickelt. Jedoch zieht die Mehrzahl von ihnen nicht notwendigerweise eine öffentliche Teilnahme in Betracht, und sie sind auch nicht benutzer-freundlich. 6. Um die Komplexität der Probleme besser zu verstehen, die bei tropischen asiatischen Städ-ten auftreten, wurde die Innenstadt von Bangkok, Thailands größte Stadt und Hauptstadt, als repräsentativer Fall ausgewählt, für die Entsorgung der 9000 t Müll der täglich produ-ziert wird. Thailands Klima ist, besonders während der jährlichen Monsunzeit, heiß und feucht mit einer mittleren Temperatur von 28,4°C und einer Feuchtigkeit zwischen 70 und 100%. Die Gesetze und Verordnungen zeigen sehr deutlich an, wie wichtig die Behandlung des städtischen Abfalls genommen wird. Zahlreiche Interviews, verbunden mit der Durch-sicht von Dokumenten, Berichten und Ortsbesichtigungen ergaben Kenntnisse der zahlrei-chen Entscheidungsmaßnahmen, denen sich die städtischen Entscheidungsträger einer tro-pischen Stadt gegenüber sehen. Die Durchsicht und die Analyse der Entscheidungsmaß-nahmen in Bangkoks Abfallentsorgungsstrategien zeigten, wie das Entscheiden als Werk-zeug in verschiedenen asiatischen tropischen Städten benutzt werden kann. 7. Ein Entscheidungsrahmen wurde erstellt auf der Grundlage von Literatur-Recherchen und persönliche Erfahrungen, und anhand der in der Stadt Bangkok gesammelte Daten über-prüft. Die Entscheidungspunkte im Netzwerk umfassen eine allgemeine Beschreibung der Stadt, ihre klimatischen und hydrogeologischen Bedingungen, die Menge und Art des er-zeugten Mülls, einen Überblick über die bestehenden Anlagen und die existierenden Pro-gramme, öffentliche Aufmerksamkeit zu gewinnen, den sozioökonomischen Aspekt eines Abfallbehandlungssystems und die öffentliche Teilnahme. Es berücksichtigt ferner Ge-sundheits- und Sicherheitsüberlegungen im Zusammenhang mit Abfallentsorgungsmög-lichkeiten und ihrer Kosten. 8. Das Entscheidungsinstrumentarium hat als Ziel, ein geeignetes Abfallbehandlungssystem zu ermöglichen, das als Grundlage soziale, klimatische und technische Informationen be-nutzt. Ihre Einfachheit erlaubt einem Verwaltungspersonal, das wenig Erfahrung mit Ab-fallwirtschaft und Computerwissen besitzt, verschiedene Optionen zu analysieren und Sze-narien auszutesten. Des weiteren werden verschiedene Möglichkeiten überprüft, und es wird versucht, die Optionen in die Abfallwirtschaft zu integrieren. 9. Das Instrumentarium beinhaltet über ein Hundert geschlossene Fragen, die auf das Analy-sieren der Bedürfnisse und der gegenwärtigen Situation der Abfallwirtschaft einer be-stimmten Gesellschaft ausgerichtet sind und die es ermöglichen, ein geeignetes Abfallwirt-schaftssystem für die entsprechende Gesellschaft zu wählen. Diese Fragen hatten als Grundlage die Rahmen und Eckpunkte des Entscheidungsinstrumentariums. Dieses Instru-mentarium ist selbsterklärend, und gleichzeitig bietet es Flexibilität bei der Entscheidung, um wie viel Prozent des Abfalls wieder verwertet wird, kompostiert oder behandelt durch irgend eine von den sechs Behandlungsoptionen; Kompostierung, Vergärung, nicht-Verbrennungssysteme, Verbrennung, Deponierung und Energiegewinnung. 10. Die Ziele eines integrierten Abfallwirtschaftssystems können vom Benutzer geändert und modifiziert werden. Dies ermöglicht die Überprüfung verschiedener Szenarien und die Auswahl des geeignetesten Abfallbehandlungssystems. Das System kann sehr einfach sein und nur ein Behandlungssystem beinhalten oder mit einer Auswahl mehrere Behandlungs-systeme sehr kompliziert sein. In einigen Ländern ist es Vorschrift mehrere Systeme anzu-wenden. Integrierte Abfallwirtschaftssysteme, die mindestens zwei oder drei Abfallbe-handlungssysteme beinhalten, sind deshalb gefragt. 11. Die Ziele der Gesellschaft sind ausschlaggebend und sind die Schlüsselfaktoren für den Entscheidungsprozess. Die Menge der wiederverwertbaren Materialien, die Brauchbarkeit des Komposts, die Interesse an Vergärung, die Möglichkeit einer Verbrennungsanlage, das Verstehen eines nicht-Verbrennungssystems und die Verfügbarkeit von Land für Deponien, die Notwendigkeit für Elektrizität sind einige Schlüsselfaktoren die überlegt werden müs-sen. Integrierte Abfallwirtschaft ist wahrscheinlich die vernünftigste Vorgehensweise. Dies ermöglicht Flexibilität bei Abfallwirtschaftstechniken und ergänzt sie gegenseitig. 12. Öffentliche Verwaltungen können DMT als eine erste Bewertung der geeignetesten Tech-nologie benutzen. Des weiteren gibt DMT dem Verwaltungspersonal Flexibilität in ihrer Wahl bezüglich der Menge an wiederverwertbarem Abfall unter der Anwendung verschie-denen Technologien, welches eine gut konstruiertes und gut integriertes Abfallbehand-lungssystem für die Gesellschaft darstellt. Fazit Das Fazit ist: die Abfallwirtschaft in einem tropischen Schwellenland ist mit bestimmten Her-ausforderungen verbunden, die behandelt werden müssen. Ökonomische, technische und sozi-ale Kriterien müssen in Betracht gezogen werden bei der Wahl geeigneter städtischer Abfall-wirtschaftsysteme. Begrenzte finanzielle Möglichkeiten, Mangel an öffentlichem Bewusstsein und ein schwaches Wirtschaftssystem sind manchmal verantwortlich für die Wahl eines schlechtes Abfallbehandlungssystems, mit kurzsichtigen und über die Jahren teuren Entschei-dungen statt langfristigen und vernünftigeren Entscheidungen. Wetterbedingungen und die Knappheit an Land in Stadtnähe sind besondere Herausforderungen. Das Entscheidungsinstru-mentarium DMT macht die Identifizierung von Schlüsselfragen nötig für die Formulierung eines nachhaltigen Abfallwirtschaftskonzepts und für die Wahl eines technisch-, ökonomisch- und sozial-akzeptierbaren Abfallwirtschaftssystems, das besonders geeignet ist für tropische Klimate. Die Ergebnisse der DMT-Daten-Analyse bietet eine faire Auswertung für ein adäquates integ-riertes Abfallbehandlungssystems. Wenn einmal ein System identifiziert wurde, werden weitere Studien bezüglich Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit nötig sein. Jedoch wird die Notwendig-keit, ausführliche Studien am multiplen Szenarien durchzuführen, minimiert, was erhebliche Ersparnisse für die Stadtverwaltung bedeutet. Eine Feasibility-Study und ein Masterplan haben zu folgen, um die standortspezifischen und Finanzierungsfragen zu klären sowie die Auswahl der spezifischen Anlagentechnik zu definieren. ; Abstract Developing and emerging tropical Asian countries have encountered fast urban development due to the migration of farmers seeking a better life in the city. This resulted in a lack of appro-priate infrastructure and inappropriate social services in many cities. Municipal solid waste management is no exception and is in fact often placed at the bottom of the list of priorities for the cities' appropriate urban management plans since laws and regulations must first be for-mulated and implemented. The problem of unmanaged municipal solid waste certainly leads to air pollution, disease, and to soil and water contamination. These problems in tropical climates are compounded with high temperature, high-level humidity, heavy rainfall and frequent flooding. Stagnant water and leachate from waste quickly become the breeding grounds of in-sects, rodents and bacteria, thus creating a health hazard for workers and local populations. Moreover, water and groundwater contamination may lead to serious environmental degrada-tion with direct impacts on water supplies, and in the fast degradation of agricultural products, the backbone of most tropical Asian countries. Many cities still allow or tolerate dumping of waste in uncontrolled sites, and open burning that disperses particulates that most likely contain dioxins and furans. Even with increasingly scarce land availability within or in proximity of the cities, sanitary landfill is still the most often cho-sen disposal method around Asia because of its lower cost when compared to modern treatment systems. Yet, most of these landfill sites do not have proper lining, daily covering, methane recovery devices, leachate control systems, nor do they have long-term closure and monitoring plans, which implies short and long-term hazards. Some municipalities opted for incineration, which usually entails high operation and maintenance costs because of the need for supple-mental fuel and often-inappropriate running conditions. Although tropical conditions appear to favor certain disposal systems such as composting, appropriate technology needs to be identi-fied in order to reduce operation and maintenance costs while ensuring good quality outputs; compost plants have often been closed because of poor quality products due to the high content of plastic and glass particulates in the finished product. Tropical Asian cities are now required to identify affordable and sustainable solutions for the management of their increasing amount of waste generated daily, while ensuring minimal environmental impact, social acceptance and minimal land use. The purpose of this dissertation was to develop a user-friendly decision-making tool for public administrators and government officials in tropical Asian developing and emerging cities. This tool was developed based on a list of selected decision-making issues necessary in making an informed decision. The decision-making tool is to be used by decision-makers in making a pre-liminary assessment of a most appropriate waste management and treatment system for their municipality. Tropical Asian cities must consider a number of issues when deciding on their waste management plan such as the continuously changing quantum and composition of waste associated with the increasing population and income per capita, the high humidity levels, and the often-limited financial resources. Other determinant factors include legal, political, institu-tional, social and technical issues. Furthermore, administrators must realize the importance of each stage involved in waste management, which includes waste generation, collection, trans-port, waste characteristics, disposal and treatment. To better understand the complexity of the issues involved in tropical Asian municipalities, the city of Bangkok, Thailand's largest city and capital, was selected as a case study for the management of its 9,000 tonnes of waste gen-erated daily. Numerous interviews, meetings along with the review of documents, reports and site visits offered an inside view of the tropical city's various decision-making issues towards its waste management plan, and examine specific problems encountered by the city's decision-makers. The review and analysis of the decision-making issues involved in Bangkok's waste management plan showed how the decision-making tool can be used in various Asian tropical cities. In conclusion, waste management in an emerging tropical country involves specific challenges that need to be addressed. Economical, technical and social criteria need to be fully understood as to capacitate government officials in the selection of the most appropriate urban waste man-agement system. Limited budgets, lack of public awareness and poor systems' management often cloud decision-makers in choosing what appears to be the best solution in the short term, but more costly over the years. Weather conditions and scarcity of land in proximity of the city make waste management especially challenging. The decision-making framework offers a tool to decision-makers, as to facilitate the understanding and identification of key issues necessary in the formulation of a sustainable urban waste management plan and in the selection of a tech-nically, economically and socially acceptable integrated MSW management system. A detailed feasibility study and master plan will follow the preliminary study as to define the plant´s specifications, its location and its financing.
BASE
GESCHICHTE DER STADT GMUNDEN IN OBER-ÖSTERREICH. DRITTER BAND Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich (-) Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: ([II]) Titelseite ([III]) Inhalt des dritten Bandes. ([V]) Handel und Wandel. (Zweiter Abschnitt.) ([1]) Die Märkte. ([1]) [Abb.]: Marktplatz in Gmunden 1897. (5) [Abb.]: Alter Gmundener Stadtmetzen. (9) [Abb.]: Jahrmarktsfreyung. (13) Gewerbe und Kunstindustrie. (16) [Abb.]: Beschläge des Stadtrichterschwertes von Gmunden. ( - ) [Abb.]: Bernhard Schmidt. (19) [Abb.]: Wappenzier im Hause An der Traunbrücke Nr. 3. (22) [Abb.]: Aus dem Gmundener Kirchenschatze: Kreuzostensorium und Kelche v. G. Schmidt. ( - ) [Abb.]: Aus dem Gmundener Kirchenschatze: Missionskelch. ( - ) [Tabelle]: Gegenwärtig (Ende October 1899) bestehen in Gmunden folgende Gewerbebetriebe: (28) a) Freie Gewerbe. (28) b) Handwerksmäßige Gewerbe. (29) c) Concessionirte Gewerbe. (29) Innungswesen. (30) Müller. (31) Bäcker. (38) [Abb.]: Innungszeichen der Bäcker. (46) Fleischhauer. (48) Bräuer. (54) [Abb.]: Gmundener Actienbrauerei 1899. (57) [Tabelle]: Die Biererzeugung betrug: (58) Wirte. (58) Weber. (60) Schneider. (62) [Abb.]: Aus dem Gmundener Kirchenschatze: Kelch von G. Schmidt, 1754. ([65]) [Abb.]: Altes Kartenspiel. (Zu S. 22.) (67) [Abb.]: Titelblatt des städtischen Ehrenbuches von A. Fischer. (Zu S. 26.) (68) [Abb.]: Innungszeichen der Schneider. (70) Lederer und Weißgärber. (70) [Tabelle]: Um die Mitte des XVII. Jahrhunderts wurden für die Erzeugung von Leder folgende Preise gezahlt: (71) Schuhmacher. (71) [Abb.]: Innungszeichen der Schuhmacher. (72) [Abb.]: Innungslade der Fleischhauer. (Zu S. 49.) (73) Kürschner. (74) Zimmerleute. (74) [Abb.]: Innungszeichen der Zimmerleute. (76) Maurer und Steinmetze. (77) Tischler, Schlosser und Büchsenmacher. (79) [Abb.]: Innungszeichen der Tischler. (80) Hafner. (81) [Abb.]: Wirtshausschild der Salzfuhrleute, 1839. (83) [Tabelle]: Dieses mußte innerhalb 14 Tagen "auf freiem Fuß" angefertigt werden und bestand aus folgenden Stücken: (84) [Tabelle]: Man bezahlte ihnen zur selben Zeit für die Herstellung von (85) Seiler. (87) [Abb.]: Handwerkszeichen der Seiler. (87) Drechsler. (87) Hufschmiede und Wagner. (90) Faßzieher. (91) Rauchfangkehrer. (92) Beiträge zur Geschichte der Preise und Lohnverhältnisse. (92) [Tabelle]: Feldfrüchte. (93) Waizen. (93) Korn. (95) Gerste. (97) Lins. (98) Haiden (Hirsekorn). Erbsen. Erdäpfel. (101) Rüben. Zwiebel. Hopfen. Malz. Flachs. Heu. Stroh. (102) Hanf. (103) [Tabelle]: Mahlproducte. (103) Mehl. (103) Gries. (103) Kleiben. (104) [Tabelle]: Brot. (104) [Tabelle]: Nutzthiere. (106) Pferde. Ochsen. Stiere. Kühe. (106) Kälber. Lämmer und Schafe. (107) Schweine. (107) Ziegen. Hühner. Tauben. Enten. (108) Gänse. (108) Wildpret. Fische. (109) [Tabelle]: Thierische Producte. (109) Rindfleisch. (109) Kalbfleisch. (111) Schaffleisch. Schweinfleisch. Selchfleisch. (112) Fische. Krebse. Speck. (113) Rindschmalz. (113) Milch. Butter. Käse. (114) Schoten (Topfen). Eier. Unschlitt. Ochsenhäute. Stierhäute. Kuhhäute. Kalbsfelle. (115) Schaf- und Ziegenfelle. Schweinshäute. Wildhäute. (116) [Tabelle]: Getränke. (116) Wein. (116) Bier. (117) Most. (118) Brantwein. (118) [Tabelle]: Kaufmannswaaren. (119) Zucker. Kaffee. Reis. Mandeln. Zwetschken. Weinbeeren. (119) Feigen. Pfeffer. Safran. Muscatnüsse. Zimmt. Ingwer. Gewürznelken. Anis. Coriander. Oele. (120) Essig. Citronen. Stockfische. Häringe. Sardellen. Honig. Wachs. Seife. Unschlittkerzen. (121) Gummi. Leim. Stärke. Alaun. Indigo. Vitriol. Zinn. Schwefel. Schießpulver. Papier. Garne. (122) Leinwand. Loden ("Bauerntuch"). Schuhe. (123) [Tabelle]: Brennholz. (123) Hartes Brennholz. (123) Weiches Brennholz. (124) [Tabelle]: Baumaterialien. (125) Kalk. Ziegel. Dachschindeln. (125) Verschiedenes. (125) [Tabelle]: Arbeitslöhne. (126) Holztragen. Messerlohn. Schnittlohn. (126) Fuhrlöhne. (126) Taglöhne. Hausgesinde. (127) [Tabelle]: Maurerhandwerk. (127) Meister. (127) Gesellen. (128) Handlanger. (129) [Tabelle]: Zimmerleuthandwerk. (129) Meister. (129) Gesellen. (130) Handlanger. (131) [Tabelle]: Man kann sohin aus der folgenden Tabelle auf den ersten Blick ersehen, wie groß der Tagesverdienst eines Maurers, Zimmermannes und Handlangers einst gewesen ist und wie sich derselbe im Jahre 1900 stellt. Noch bemerken wir, daß der Gleichmäßigkeit wegen auch die Geldangaben der neueren Zeit in Pfenningen ausgedrückt wurden. (132) Die städtische Sparcassa. (133) [Tabelle]: Seit 1. Juli 1898 sind die Beamtenstellen wie folgt besetzt: (134) [Abb.]: Graphische Darstellung der Hauptgeschäftszweige der Sparkasse. ( - ) [Abb.]: Graphische Darstellung der Reserven und der gegebenen Spenden. ( - ) Allerlei Schicksale. Im Zeitalter des dreißjährigen Krieges (1618- 1648). ([136]) 1. Die bairische Pfandherrschaft. ([136]) 2. Der Bauernaufstand des Jahres 1626. (147) [Gedicht]: (147) [Lied]: Diesbezüglich singt das alte, kurz nach Beendigung des Bauernkrieges entstandene "Fadinger-Lied": (150) [Tabelle]: Seeschloß Ort (Inneres), 1899. (163) [Tabelle]: Studentenpredigt im Bauernlager vor Gmunden, 1626. ( - ) [Karte]: Situation des schlachtfeldes bei Gmunden (Bauernkrieg 1626) ( - ) [Tabelle]: Das Pappenheimer - Stöckel, 1899 (177) [Abb.]: Schlacht bei Gmunden, 1626. ( - ) [Abb.]: Der Bauernhügel bei Pinsdorf, 1899. (180) [Gedicht]: (182) [Abb.]: Herberstorff's Grabmal in der Pfarrkirche zu Altmünster. (183) [Abb.]: Denksäule am Graben, 1899. (186) 3. Anderweitige Drangsale. (189) Türkengefahr. (197) Der spanische und österreichische Erbfolgekrieg (1701 - 1714 und 1741 - 1748). (199) Die Franzosenzeit (1792 - 1815). (206) [Lied]: "Kriegslied der Verbündeten im Jahre 1815" (229) Anno 1848. (230) [Gedicht]: "Ferdinand, der erste constitutionelle Kaiser." (232) [Abb.]: Rathhausplatz in Gmunden, 1900. ( - ) Die Kriegsjahre 1859 und 1866. (249) Für Kaiser und Vaterland vor dem Feinde gefallene Soldaten. (252) Epidemien. (252) [Abb.]: Pestsäule in Traundorf, 1899. (256) [Tabelle]: Mit welchen Mitteln man übrigens dem höllischen Gaste zu Leibe gieng, zeigt uns die betreffende Apothekerrechnung, die sich Alles in Allem auf 122 Fl. 24 Kr. 2 Rh. belief, und welche neben anderen folgende Specialitäten enthält: (258) Brände. (261) Hochwässer. (263) [Abb.]: Hochwasser 1899: Der Traunausfluß am 14. September. (264) [Abb.]: Hochwasser 1899: Schubert - Park und Dampfschifflandungsplatz. (266) [Abb.]: Hochwasser 1899: Rathhausplatz. (267) [Tabelle]: Bei späteren Inundationen erreichte, gemessen am Traunbrückenpegel, der Wasserstand eine Höhe von mehr als 50 cm an folgenden Tagen: (267) [Abb.]: Hochwasser 1899: Blick durch das Traunthor. (269) [Abb.]: Hochwasser 1899: Frey - Gasse in Weyer. (270) [Abb.]: Hochwasser 1899: Traunbrücke am 13. September. (272) [Abb.]: Hochwasser 1899: Stauung an der Traunbrücke, 14. September. (273) [Abb.]: Hochwasser 1899: Ueberflutung der Traunbrücke, 14. September Morgens. (275) [2 Abb.]: (1)Hochwasser 1899: Treibholz an der Schiffslände, 15. September. (2)Hochwasser 1899: Freimachung der Traunbrücke, 15. September. (277) [Abb.]: Hochwasser 1899: Ueberschwemmung der Linzerstraße. ( - ) [2 Abb.]: (1)Hochwasser 1899: Traunbrücke nach dem Einsturze. (2)Hochwasser 1899: Traunbrücke nach dem Einsturze. (280) [Abb.]: Wochenmarkt auf dem Klosterplatz (19. September 1899). (281) Musik und Theater. ([283]) [Gedicht]: Der Soufleur und sein Schicksal. (289) Verzeichniß der aufgeführten Stücke. (290) [Abb.]: Theaterzettel aus dem Jahre 1852. (294) Der Spielplan umfaßte zur selben Zeit folgende Stücke. (297) Vereinsleben. ([301]) Schützenverein. ([301]) Der Männergesangverein. ([301]) Volksverein. (302) Der Militär - Veteranen- und Reservisten - Verbrüderungsverein. (302) Fortsverein für Oberösterreich und Salzburg. (304) Jungfrauenbund. Bezirksverein. (306) Katholischer Gesellenverein. (307) Männer - Kranken - Unterstützungsverein in Gmunden unter dem Schutze der heil. Dreifaltigkeit. (309) Frauen - Kranken - Unterstützungsverein in Gmunden unter dem Schutze der heil. Anna. (309) Die "Liedertafel "Frohsinn". (310) Der "Gmundener Männergesangverein". (310) Der Turnverein. (312) Die freiwillige Feuerwehr. (315) Geselligkeitsverein "Mercuria". (325) Katholischer Leseverein. (325) Das katholisch - patriotische Casino für Gmunden und Umgebung. (326) Gesellschaft der Musikfreunde. Wechselseitiger Hilfsverein unter dem Schutze der allerheiligsten Dreifaltigkeit. (327) Der liberal - politische Verein. (327) Zweigverein Gmunden des oberösterreichischen Lehrervereines. (328) Eislaufverein. (328) Gmundener Saisonverein. (329) Consumverein Gmunden, registrirte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. (330) [Abb.]: Blumencorso in Gmunden. ( - ) Oesterreichischer Touristenclub, Section Gmunden. (331) Der Brunnenclub. (332) Ortsgruppe Gmunden des Deutschen Schulvereines. (334) Gewerbeverein. (334) Zweigverein Gmunden des Landeshilfsvereines vom Rothen Kreuze für Oberösterreich in Linz. (335) Arbeiter - Bildungsverein Gmunden und Umgebung. (336) Ortsverein der evangelischen Gustav Adolf - Stiftung (336) Spar - und Vorschußverein Gmunden, registrirte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Allgemeine Arbeiter - Kranken - und Unterstützungscassa in Linz, Filiale Gmunden. (337) Die Gesellschaft "Traunstoana". Erster Zitherclub in Gmunden. (338) Jagdclub "Hubertus". (338) Union - Yacht - Club, Zweigverein Traunsee. (339) Pfarrgruppe "Maria Himmelfahrt" zu Gmunden des katholischen Schulvereines für Oesterreich. Kirchenbauverein. (340) Fremdenverkehrs - Verein für Gmunden und Umgebung. (340) Zweigverein Gmunden des katholischen Universitätsvereines. Zweigverein Gmunden des Frauenhilfsvereines vom Rothen Kreuze für Oberösterreich. (341) Trabrennverein Gmunden. (342) Gesangsclub "Edelweiß". (342) Erster oberösterreichischer Viehversicherungs - Verein "St. Leonhard". (343) Radfahrerverein. (344) Der Feuerwehr - Bezirksverband Gmunden. (344) Verein zur Schadloshaltung der bei dem Schwurgerichte Wels fungierenden Geschworenen der Stadt und Ortsgemeinde Gmunden. (345) Verband der Männergesangvereine am Traunsee. (345) Ortsgruppe Gmunden des oberösterreichischen Landes - Wohlthätigkeitsvereines. Gymnasialverein. (346) Verein zur Förderung der Gmundener Stadtcapelle. (346) Ortsgruppe Gmunden Nr. 99 des Vereines Südmark. (347) Wohltätigkeitsverein "Typographia" in Gmunden. (348) Gewerkschaft der Bekleidungs - Industrie Oberösterreichs, Ortsgruppe Gmunden. Das "Consortium Salzkammergut". Der Fortschrittsverein. (349) Ehrenbuchblätter. ([350]) Johannes von Gmunden, Mathematiker und Astronom. ([350]) Simon von Gmunden. Andreas von Gmunden. (352) Martin Resch, Abt von Kremsmünster. (353) [Abb.]: Martin Resch. (353) P. Robert König, Rector der Universität Salzburg. P. Karl Scherffer, Mathematiker und Naturforscher. (354) P. Thaddäus Derfflinger, Astronom. Ignaz Pichler, Handelsmann und Humanist. Josef Franz Geyshüttner, Professor der Theologie. (355) Dr. Franz Egger, Rechtsgelehrter. (355) Dr. Kaspar Duftschmid, Arzt und Naturforscher. (356) Mathias Leopold Schleifer, k. k. Bergrath. (356) [Abb.]: Schleifer (357) Maurus Stützinger. Abt von Lambach. (358) Dr. Franz Nippel, k. k. Hofrath. (358) Jakob Georg Oberweis, k. k. Oberfinanzrath. (359) Friedrich Theodor Vischer, Aesthetiker und Dichter. (359) [Abb.]: Gedenktafel Friedrich Theodor Vischer's. (360) Wilhelm Pirkhert. Franz Garf Folliot de Grenneville - Poutet. (361) Ferdinand Moser, Propst des Stiftes St. Florian. (361) [Abb.]: Ferdinand Moser. (362) [Abb.]: Dr. med. Franz Christian Feurstein. (363) Dr. med. Franz Christian Feurstein. (364) Johann Ev. Habert. (364) [Abb.]: Johann Ev. Habert. (365) Friederike Goßmann (Gräfin Prokesch - Osten.) (366) [Abb.]: Friederike Goßmann. (367) Franz Keim. (368) [Abb.]: Franz Keim (369) Alois Kaltenbrunner, Altbürgermeister von Gmunden. (371) [Abb.]: Alois Kaltenbrunner. (372) Franz Sales Holzinger. (373) [Abb.]: Franz S. Holzinger. (374) Der Curort Gmunden. ([376]) [Abb.]: Vor dem Landschlosse Ort. (377) [Tabelle]: Die damals für die Verköstigung geforderten Preise lassen wohl bei manchen die Sehnsucht nach der "guten alten Zeit" aufkommen. So z. B. rechnete man im Gasthof "zum goldenen Schiff" 1850 für (378) [Abb.]: Lenau's Morgensitz (378) [Tabelle]: Wir erfahren aus dieser Zeit vom Mai bis September oder October eines jeden Jahres anwesenden Fremden mit längerem Aufenthalte, also die Passanten nicht eingerechnet, (383) [Abb.]: Altes Portal im Hause Rathhausplatz Nr. 7. (386) [Abb.]: Fenster im Hofraume des Hauses Kammerhofgasse Nr. 5. (389) [Abb.]: Schloß Sr. königlichen Hoheit des Herzogs von Cumberland. ( - ) [Abb.]: Aus dem Schlosse des Herzogs von Cumberland: Hauskapelle. (392) [Abb.]: Aus dem Schlosse des Herzogs von Cumberland: Vestibule. (395) [Abb.]: Aus dem Schlosse des Herzogs von Cumberland: Große Halle, Südseite. (400) [Abb.]: Aus dem Schlosse des Herzogs von Cumberland: Große Halle, Ostseite. (403) [Abb.]: Aus dem Schlosse des Herzogs von Cumberland: Große Halle, Westseite. (405) [Tabelle]: Hierüber gibt folgende Statistik der Curfrequenz vom Jahre 1862 angefangen Aufschluß. (406) [Tabelle]: Die seit einiger Zeit auf Grund ämtlicher Daten geführte Ertragsstatistik ergab ohne Berücksichtigung der Cur- und Musiktaxen lediglich als von Curgästen und Passanten während der Saison in Gmunden verausgabte Geldbeträge, gering gerechnet, für das Jahr (407) Schematismus. ([408]) a) Die k. k. Behörden und Aemter in Gmunden. ([408]) Die k. k. Bezirkshauptmannschaft. ([408]) K. k. Strombauleitung. (409) Das k. k. Bezirksgericht. (410) Das k. k. Notariat. (411) [Abb.]: Wohnsitz der Königin Marie von Hannover. (412) K. k. Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters. Die k. k. Finanzwache - Controlbezirksleitung. (413) Das k. k. Hauptsteueramt. (413) Das k. k. Post - und Telegraphenamt. Die k. k. Telegraphen - Linien - Section IV. K. k. Bahnstationsamt Gmunden - Seebahnhof. (414) [Abb.]: K. k. Bahnstationsamt Gmunden - Rudolfsbahnhof. Das k. k. Aichamt. (415) Die k. k. Forst - und Domänen - Direction. (415) Die k. u. k. Hofjagdleitung. Der k. k. Bezirksschulrath. Das k. k. Bezirks - Gendamerie - Commando. (416) b) Die Gemeindevertretung von Gmunden nach dem Stande vom 15. Juni 1900. (417) [Abb.]: Sanatorium in Gmunden. (417) Belege und Anmerkungen. ([420]) Im Texte derselben geben die römischen Ziffern stets den Jahrgang oder Band irgend eines Werkes, die arabischen die Jahres - oder Seitenzahl desselben an. Von den Kürzungen bedeutet: ([420]) Handel und Wandel. (421) Allerlei Schicksale. (432) Musik und Theater. (457) Vereinsleben. (458) Ehrenbuchblätter. (464) Der Curort Gmunden. (467) Schematismus. (473) Schlußwort ([476]) Unsere Bilder. ([479]) Namen - und Sachregister. ([481]) Namenregister. ([481]) A ([481]) B ([481]) C (482) D (482) E (483) F (483) G (484) H (485) I, J (486) K (486) L (488) M (488) N (489) O (490) P (490) Q, R (491) S (491) T - V (494) W (494) Z (495) Orts - und Sachregister. (495) A (495) B (496) C (496) D, E (497) F (497) G (498) H (498) I, J (499) K (499) L (500) M (501) N (501) O - Q (502) R (502) S (503) T (504) U (505) V (505) W, Z (506) Berichtigungen. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - ) Buchschnitt ( - ) Buchschnitt ( - ) Buchschnitt ( - )
BASE
Bei der Sächsischen Längsschnittstudie handelt es sich um eine sozialwissenschaftliche Längsschnittstudie. Sie wurde 1987 begonnen und untersucht über die Vereinigung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Bundesrepublik hinweg den politischen Einstellungswandel junger Erwachsener in den neuen Bundesländern. Seit der 16. Welle (2002) wird das Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit intensiv untersucht. Einen weiteren neuen Schwerpunkt stellen Fragen zu Partnerschaft und Persönlichkeit dar.
Politische Grundeinstellung von Schülern und jungen Erwachsenen, deren
Bindung an die DDR und das sozialistische Gesellschaftssystem.
Politisches Verhalten in der FDJ. Politische Einstellungen.
Lebensziele. Zukunftserwartungen. Lerneinstellung und Lernmotivation.
Medienverhalten. Befindlichkeiten. Einstellung zu Ausländern.
Kumulation der Daten aus den Datensätzen der Längsschnittstudie von
1987 bis 2000.
Themen: Lebensziele (guter Schulabschluss, ständiges Weiterlernen, in
einem festen Kollektiv arbeiten, aktive Teilnahme am politischen Leben,
Mithilfe bei der Friedenssicherung, berufliche Leistungsorientierung,
schöpferische Tätigkeit, Vertreten der marxistisch-leninistischen
Weltanschauung, Informieren über den neuesten Stand von Wissenschaft
und Technik, viel Geld verdienen, Gesundheit, Übernahme einer
politischen Funktion, Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben bei der
Leitung der Gesellschaft); Interesse am politischen Weltgeschehen;
Mediennutzung zur politischen Information (Aktuelle Kamera, Sendungen
des DDR-Rundfunks, Junge Welt und andere Tageszeitungen); Erwartung
einer gesicherten Zukunft in der DDR bzw. im Osten; Einstellung zur DDR
und zum sozialistischen Gesellschaftssystem (Skala: Gefühl der
Verbundenheit mit der DDR als sozialistisches Vaterland, Bereitschaft
zur Verteidigung der DDR, Gefühl der Verbundenheit mit der Sowjetunion,
untrennbare Verbindung von Sozialismus und Frieden, Notwendigkeit des
Wehrdienstes für junge DDR-Bürger, Marxismus-Leninismus hilft bei allen
Lebensfragen, dem Sozialismus gehört die Zukunft, sozialistische
Gesellschaftsideale werden sich durchsetzen); persönliche
Zukunftszuversicht und erwartete positive Entwicklung der DDR bzw. in
Ostdeutschland; nur männliche Befragte: präferierte Form des
Wehrdienstes; Sicherheit der eigenen Entscheidung für die präferierte
Form des abzuleistenden Wehrdienstes; wieder alle: persönliche
Einstellung zum Lernen und Lernmotivation (Skala: Neues kennenzulernen,
Pflicht als FDJ-Mitglied, gute Zensuren, Freude am Lernen, wichtig für
den zukünftigen Beruf, gebildeter sozialistischer Staatsbürger,
Anerkennung durch die Mitschüler); Zensuren in den Fächern Mathematik,
Deutsch, Russisch, Staatsbürgerkunde, Physik und Sport; Verhalten im
Unterricht (aktive Mitarbeit im Unterricht, Bemühen um aktive Mitarbeit
der Mitschüler, könnte in einigen Fächern mehr leisten); genutzte
Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Unterrichts; gewissenhafte
Erledigung der Hausaufgaben; Gründe für die gewissenhafte bzw. nicht
gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben; Schülerzusammenarbeit im
Unterricht; Bewertung Gruppenarbeit (Unterricht macht mehr Spaß, man
kann mehr lernen); Erfüllung der Anforderungen im Fach ´Produktive
Arbeit (PA)´ (Ausnutzen der Arbeitszeit, Qualitätsstreben, sparsamer
Materialverbrauch, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, Einhalten
der Arbeitsdisziplin, Überlegungen zur Arbeitsverbesserung,
Einflussnahme auf die Arbeitsdisziplin der Mitschüler); Teilnahme an
Aktivitäten (MMM-Bewegung, politische Gespräche in FDJ-Gruppen,
bezahlte freiwillige Ferienarbeit, Hans-Beimler-Wettkämpfe,
Arbeitseinsätze, Beteiligung an einer wehrsportlichen
Arbeitsgemeinschaft und der Ausbildung als Gruppenleiter sowie an einer
außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaft); Interesse an den
FDJ-Mitgliederversammlungen und den Jugendstunden; Interessen an einem
FDJ-Studienjahr; Häufigkeit sportlicher Betätigung außerhalb des
Unterrichts; Einstellung zur persönlichen Verantwortung von Schülern
(Skala: Erreichen guter Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin in der
Schule, politische Diskussionen, Organisation der FDJ-Gruppe, sinnvolle
Freizeitgestaltung, gute Lernergebnisse der gesamten Klasse im
Unterricht und bei der produktiven Arbeit im Betrieb); übertragene
Aufgaben für die der Befragte persönlich verantwortlich war (im
Unterrichtsrahmen, außerunterrichtlich, für Jugendstunden, in
FDJ-Gruppen bzw. in FDJ-Grundorganisationen); Personen, die den Auftrag
erteilt haben; persönliches Verantwortungsgefühl für die übertragenen
Aufgaben (Klassenergebnis, Freizeitgestaltung, Leben in der FDJ-Gruppe,
politische Diskussionen, Ordnung und Disziplin, eigene Lernergebnisse,
Klassenergebnisse bei der produktiven Arbeit); übernommene Funktionen
in FDJ-Gruppen; wichtigste Funktion; Kenntnis der Anforderungen an
diese Aufgabe im Bezug auf den Sinn der Aufgabe, deren Lösung sowie
hinsichtlich der Bedeutung für die FDJ-Gruppe; Gefühl von Überforderung
bzw. Unterforderung durch die Aufgabe oder Funktion; Beschreibung der
wichtigsten Aufgabe bzw. Funktion (persönlicher FDJ-Auftrag, selbst
gestellt, interessant, eigene Entscheidungsbefugnis, wird von der
FDJ-Leitung kontrolliert, nützt der FDJ-Gruppe, macht Freude);
Charakterisierung der FDJ-Gruppe (Skala: Gruppenleitung anerkannt,
politische Diskussionen spielen große Rolle, festes Kollektiv, Leitung
kann gut organisieren, auf Lernen wird geachtet, Leitung berät mit der
Gruppe wichtige Entscheidungen, gibt dem Einzelnen die Möglichkeit zur
Übernahme kollektiver Verantwortung, vielseitig und interessant);
persönlicher FDJ-Auftrag zur Verwirklichung des Kampfprogramms;
Selbsteinschätzung der Begabung; Selbstcharakterisierung (Skala: Lernen
macht Freude, Wohlfühlen in der FDJ-Gruppe, hohe selbst gestellte
Schulleistungsanforderungen, Übernahme von Verantwortung, Gefühl, in
der FDJ-Gruppe gebraucht zu werden, keine Scheu vor körperlicher
Arbeit, Verantwortungsgefühl für die FDJ-Gruppe, aktive Teilnahme an
politischen Diskussionen, Stolz auf FDJ-Mitgliedschaft); Mitgliedschaft
in ausgewählten Massenorganisationen (DTSB, GST, DSF und FDJ); Art der
Funktion im FDJ; Ausüben einer Funktion in der Pionierorganisation;
persönliche Lebensziele nach Abschluss der polytechnischen Oberschule;
eigene Entscheidung für Wehrdienst; möglicher persönlicher Beitrag zur
Stärkung des sozialistischen Staates; Anzahl und Art der übernommenen
FDJ-Funktionen; eigene wichtigste Aufgabe in der FDJ; wichtigste
Probleme und interessierende Fragen; Teilnahme an der Untersuchung
1987; Interesse an der Entwicklung des Heimatortes; Einstellung zu
folgenden Aussagen: notwendig, dass sich Wissenschaftler mit
Jugendproblemen befassen, selbständige Meinungsäußerung von
Jugendlichen, ehrliche Meinungsäußerung jedes Beteiligten; Lebensziel:
Beitrag zur Stärkung des sozialistischen Vaterlandes; Mediennutzung zur
politischen Information: Sendungen des Rundfunks oder Fernsehens der
BRD/West-Berlins; Beurteilung der Beratungsmöglichkeiten über den
Wehrdienst; Verhalten im Unterricht (nicht stören, Fragen stellen,
Suche nach eigenen Lösungswegen, selbstkritische Einschätzung der
eigenen Schulleistungen, Auseinandersetzung mit der Meinung der
Mitschüler); genutzte Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Unterrichts
(Kurzvorträge, Gestaltungsvorschläge unterbreiten, Gruppenarbeit);
persönliches Verantwortungsgefühl für die übertragenen Aufgaben;
Teilnahme an Aktivitäten (Tätigkeit des FDJ-Schulklubs, an der Arbeit
einer Wehrsportsektion der GST); Charakterisierung des Studienjahrs in
der Gruppe (Skala: offenes Ansprechen politischer Probleme,
überzeugende Antworten auf Fragen, interessante Themen, Wissenswertes
über Politik und Weltanschauung erfahren, Kenntnisse anwenden aus
Politik und Wirtschaft, Anregung für die persönliche Lebensgestaltung);
Person, die das Studienjahr durchführt; Übertragung von Aufgaben zur
Gestaltung des FDJ-Studienjahrs; nur Sekretäre der FDJ-Gruppenleitung
und Mitglieder der GOL wurden gefragt: Teilnahme an einem Treffen mit
dem Direktor über den Beitrag der FDJ-Gruppen zur Steigerung der
Lernergebnisse; Auftragserteilung zur Zirkelleitung; übertragene
Aufgaben im Schuljahr 1987/88, für die der Befragte persönlich
verantwortlich war; Beschreibung der wichtigsten Aufgabe bzw. Funktion
(eigenes Können zeigen, Anerkennung von der FDJ-Gruppe,
Lernmöglichkeit, Übernahme von Verantwortung, anstrengend, wird von der
FDJ-Leitung kontrolliert); Fremdsprache lernen; Häufigkeit der
Rezeption des Jugendradios DT 64; Interesse am politischen
Weltgeschehen; Mitarbeit in einem FDJ-Bewerberkollektiv für
militärische Berufe; zukünftiges Engagement in einer FDJ-Gruppe nach
Abschluss der 10. Klasse (Übernahme verantwortlicher Aufgaben für die
Erfüllung des Kampfprogramms, Vertreten der DDR-Politik in
Diskussionen, Vorbereitung auf die eigene Mitgliedschaft in der SED);
Zirkel des FDJ-Studienjahres, an dem der Befragte teilnimmt; frühere
Teilnahme an dieser Langzeitbefragung; Lebensziele: Reisen, angenehmes
Leben ohne Anstrengung, Einsatz für Andere (Altruismus);
Arbeitsorientierung; Identifikation als: Deutscher, Europäer,
DDR-Bürger, Bürger der ehemaligen DDR, Sachse bzw. als Bürger des
eigenen Bundeslandes; Abwanderungsabsicht; Einstellung zur Vereinigung
von DDR und BRD; Einstellung zum Tempo der Wiedervereinigung;
rückblickende Bewertung der Schule als kritikwürdig im Bezug auf:
Bildungsziele, Unterrichtsgestaltung, außerunterrichtliche Angebote,
politische Ausrichtung, materiell-technische Ausstattung, Effektivität;
Einschätzung der Situation im Lande (Menschen sind aktiver sowie
aggressiver geworden, zwischenmenschliche Beziehungen enger geworden);
erwartete zukünftige Veränderungen im Lande hinsichtlich
Suchtmittelkonsum, neonazistischer Tendenzen, Ausländerfeindlichkeit,
sozialer Ungerechtigkeit, Konkurrenzdenken, Leistungsstress,
Notwendigkeit lebenslanger Weiterbildung); Mitgliedschaft in einer
Jugendorganisation; derzeitige Tätigkeit; persönliche
Zukunftszuversicht; Lebensziele (Skala: Arbeitsorientierung,
selbständiges und eigenverantwortliches Leben, Einsatz für eine
menschenwürdige Gesellschaft, Hedonismus, Besitz erwerben); in einer
Jugendorganisation organisiert; Gefühl der zukünftigen Bedrohung durch
mögliche eigene Arbeitslosigkeit, durch die Zunahme der Kriminalität,
durch die Einwanderung von Ausländern, durch die Zunahme von
Aggressivität und Gewalt, von Rechtsradikalismus, Verteuerung des
Lebens und der Zunahme von Egoismus (Ellenbogengesellschaft);
Häufigkeit von: Niedergeschlagenheit und Mutlosigkeit, keinen Sinn im
Leben sehen, Ratlosigkeit, Zukunftsangst; Vertrauen zu den Parteien
CDU/CSU und SPD; Einstellung zur Vereinigung von DDR und BRD
(retrospektiv im Frühjahr 1990 und aktuell); Zufriedenheit mit der
persönlichen Lebenssituation; Einstellung zum Erhalt von Jugendradio DT
64; Einstellung zum Erhalt des Jugendsenders SPUTNIK (früher DT 64);
Zuversicht im Hinblick auf die Verwirklichung der persönlichen
beruflichen Pläne; Politikinteresse; politische Orientierung;
politischer Standpunkt links-rechts; Zufriedenheit mit dem politischen
System in der Bundesrepublik Deutschland; Freude über die Einheit
Deutschlands; Gefühl der zukünftigen Bedrohung durch Linksradikalismus,
Kriegsfurcht sowie die Zunahme von Konflikten zwischen Ost und West;
Meinung über die DDR, Deutsche und Deutschland (Skala: Beseitigung des
SED-Regimes, reformierter Sozialismus positiver als gegenwärtige
politische Ordnung, Ostdeutsche als Deutsche zweiter Klasse, Forderung
nach Assimilation der Ausländer, Überlegenheit der Deutschen, ehemalige
deutsche Ostgebiete gehören zu Deutschland, Judenvernichtung im Dritten
Reich wird übertrieben, Nationalsozialismus hatte auch gute Seiten, Ruf
nach einem starken Führer); Vertrauen zu einem ostdeutschen oder
westdeutschen Politiker; Nationalstolz; Lebensziele (Skala: Leben nach
christlichen Werten, politisches Engagement, den eigenen Vorteil im
Auge behalten, Wunsch nach aufregenden Erlebnissen, dem Leben seinen
Lauf lassen sowie Sexualität genießen); beabsichtigter Eintritt in eine
politische Partei; Identifikation als Bürger der Bundesrepublik
Deutschland; Ausländer im Freundes- oder Bekanntenkreis; geschätzter
Ausländeranteil in Ostdeutschland; zu viele Ausländer in
Ostdeutschland; Einstellung zur Ausländern; präferierte Form der
Einwanderungspolitik des Staates (Skala: alle Ausländer an den Grenzen
zurückweisen, Personen deutscher Abstammung hereinlassen, politische
Flüchtlinge aufnehmen, benötigte Arbeitskräfte oder
Wirtschaftsflüchtlinge hereinlassen, keine Begrenzung); persönliche
Überzeugungen und Geschlechterrollen (Skala: der Stärkere setzt sich
durch, Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen,
Frauenrolle im Beruf, in Familienangelegenheiten hat der Mann das
letzte Wort, Sexualpartner beliebig oft wechseln, Deutsche sollten
keine Kinder mit andersrassigen Ausländern zeugen); Einstellung zu
ausgewählten Parolen (Deutschland den Deutschen, Ausländer raus, Rote
raus, Juden sind Deutschlands Unglück, Deutschland in den Grenzen von
1937); Wahlbeteiligungsabsicht bei der ersten gesamtdeutschen
Bundestagswahl; Einstellung zur Forderung nach der Einheit Deutschlands
in den Grenzen von 1937 und zum Auftreten gegen Ausländer; Einstellung
zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung mit staatlicher Gewalt und
zu polizeilicher Härte gegen randalierende Gruppen;
Auswanderungsabsicht; Lebensziele (Skala: glückliches Ehe- und
Familienleben, Einsatz für den Erhalt des politischen Systems in der
BRD und gesellschaftlicher Aufstieg); Erfahrung eines selbstbestimmten
Lebens ohne SED-Beschränkungen; Gefühl der zukünftigen Bedrohung durch
das Eintreten einer persönlichen Notlage, durch die Umweltverschmutzung
und Drogenverbreitung; Vertrauen in die Parteien Republikaner, Bündnis
90/Grüne, PDS, FDP und Komitee für Gerechtigkeit; politischer
Standpunkt links-rechts vor einem Jahr und kurz nach der Wende im
Frühjahr 1990; Sicherheit dieses Standpunkts; Häufigkeit versuchter
politischer Meinungsführerschaft; retrospektive Bewertung der
Veränderungen in Ostdeutschland seit der Einheit; Bewertung der
persönlichen Veränderungen; Zurechtkommen mit den neuen
gesellschaftlichen Verhältnissen; Bereitschaft zur Mitarbeit an einer
Studiendokumentation; Bereitschaft zu einem Gespräch über persönliche
Erlebnisse; Bereitschaft, Fotos über die Schul- und Ausbildungszeit zur
Verfügung zu stellen; Einstellung zu Ausländern zur Zeit der 10.
Klasse; Einstellung zur Einbeziehung weiterer Jugendlicher in die
Studie; Lebensziele (Skala: gute Freunde, Anpassung an das politische
System, Einsatz für das Zusammenwachsen Deutschlands); Partei, die die
eigene Position vertritt; Gefühl der zukünftigen Bedrohung durch eine
Ansteckung durch Aids; Zufriedenheit mit der derzeitigen
Wirtschaftsordnung und der Sozialpolitik des Staates; erwartete
politische Richtungsentwicklung der Gesellschaft in Deutschland;
Einstellung zur deutschen Einheit retrospektiv vor der Wende in der 10.
Klasse; Beurteilung des Lebens in der DDR; beabsichtigte
Selbstständigkeit; Zufriedenheit mit den persönlichen
Wohnverhältnissen, dem Einkommen, dem Lebensstandard, dem Verhältnis zu
den Eltern sowie den politischen Einflussmöglichkeiten); Vergleich der
Situation in den neuen Bundesländern derzeit und in der DDR vor der
Wende bezüglich: Jugendförderung, soziale Sicherheit, Möglichkeit der
Selbstentfaltung, Schutz gegen Kriminalität, soziale Gerechtigkeit,
Achtung der Menschenwürde, Verhältnis der Menschen untereinander,
Durchschaubarkeit des politischen Systems, Gesundheitswesen sowie
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung; Veränderung der politischen
Grundhaltung gegenüber der Zeit unmittelbar vor der Wende (10. Klasse),
Einstellung zu den sozialistischen Idealen zum Zeitpunkt vor der Wende
(10. Klasse) sowie derzeit; Umdenken ist schwergefallen; Interesse am
Ergebnis der Studie; Identifikation als Bürger der Wohngemeinde;
Zufriedenheit mit der Jugendpolitik des Staates; Veränderung des
politischen Standpunkts seit 1990; retrospektive Bewertung damaliger
Unterrichtsfächer und Formen der gesellschaftlichen Erziehung (Fächer:
Geschichte, Sport und Staatsbürgerkunde, Wehrunterricht,
FDJ-Veranstaltungen, Jugendstunden, Jugendweihe sowie die Zeit bei den
Pionieren in der 1. bis 7. Klasse); Bewertung der damaligen Lehre im
Fach Staatsbürgerkunde; Übereinstimmung des damals vermittelten
Kapitalismus der BRD mit der heutigen Realität im vereinten
Deutschland; retrospektive Kritik an der Schule im Hinblick auf
Kollektiverziehung und das Lehrer-Schüler-Verhältnis; Einschätzung der
DDR vor der Wende und Deutschlands heute im Bezug auf: Achtung der
Menschenwürde, gleiche Bildungschancen für alle, soziale Sicherheit,
Beseitigung der gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus bzw. von
Kriegen; Einstellung zur DDR und zum Sozialismus: das Leben in der DDR
war ´lebenslanger Knast´; Lebensziele (eigene Kinder großziehen,
Toleranz für Andersdenkende); Gefühl der Bedrohung durch die Zunahme
von Leistungsdruck; erstrebenswert, sich als Bürger der BRD zu fühlen;
Zufriedenheit mit der Familienpolitik des Staates; Zufriedenheit mit
den Chancen, es im Leben durch Leistung zu etwas zu bringen; Überwiegen
von neuen Chancen oder von Risiken bei der Lebensgestaltung; Vergleich
der DDR vor der Wende und Deutschlands im Bezug auf: Familienförderung,
Gleichberechtigung der Frau, persönliche Freiheiten, Moral der
herrschenden Politiker, Vergleich der heutigen persönlichen
wirtschaftlichen Situation sowie der wirtschaftlichen Situation der
Eltern mit der von früher; Beurteilung des Lebens in der DDR;
Einstellung zu ausgewählten Aussagen (Ostdeutsche als Deutsche 2.
Klasse, gerne in der vereinten BRD leben, Gehorsam und Autorität als
wichtige Erziehungsziele für Kinder, Aufrechterhaltung von Ordnung
notfalls mit Gewalt); Einstellung zur Parole Nazis raus; Bereitschaft
zur Beantwortung eines längeren Fragebogens; Bereitschaft zur Teilnahme
an einer Diskussion bzw. einem Gespräch über persönliche Erlebnisse;
persönliche Erfahrungen mit dem neuen Gesellschaftssystem; Lebensziel:
gute Freunde haben; Identifikation als Ostdeutscher;
Demokratiezufriedenheit und Zufriedenheit mit der Militärpolitik, der
Außenpolitik, der Lohnpolitik sowie mit der gesellschaftlichen
Entwicklung; Vergleich der DDR vor der Wende und Deutschlands heute im
Bezug auf: Versorgung mit Wohnungen, Kinderbetreuung, Schulbildung,
Berufsausbildung und demokratische Mitwirkung; Beurteilung des Gewinns
an persönlichen Freiheiten; mögliche Arbeitslosigkeit als Preis für
Leben in Freiheit; eigene derzeitige wirtschaftliche Situation sowie
wirtschaftliche Situation der Eltern; Klassenkampf in der BRD;
Bewertung der gesellschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland als
Fortschritt oder als Rückschritt; Befindlichkeit: Häufigkeit von
Magenschmerzen, Nervosität, Schlaflosigkeit, Herzbeschwerden,
Depressionen, Suizidgedanken; geschätzter Zeitraum bis zur
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Angleichung von Ost und West;
mehr Trennendes oder Gemeinsamkeiten zwischen Ostdeutschen und
Westdeutschen; erwartete soziale Unruhen in Ostdeutschland; persönliche
Erfahrungen hinsichtlich: freier Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit
und gegenüber dem Vorgesetzten, Interesse von Politikern an der
persönlichen Meinung, gerechter Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand;
Parteipräferenz für die Bundestagswahl 1998; Einstellung zu
ausgewählten Aussagen (Frauen gehören zu den Verlierern der deutschen
Einheit, Auswanderungsabsicht); Selbstcharakterisierung und
Verhaltensweisen (gerne fremde Menschen kennenlernen,
Beharrungstendenz, Vorsichtsprinzip, Furcht vor neuen Situationen, die
Meisten denken so wie ich, auf der Seite des Stärkeren sein,
Veränderungen sind unangenehm, (Schaden-) Freude über Ärger eines
Dritten mit seinem Vorgesetzten, Bewunderung für Meinungsführer,
Intoleranz, Menschen, die anders sind, aus dem Weg gehen, Wohlfühlen in
gut organisierten Gruppen, bemüht, es den Eltern recht zu machen,
unwohl fühlen in Gesellschaft fremder Menschen, Wunsch nach einem
ruhigen Leben); Beurteilung der westlichen Lebensart; persönliche
Erfahrung des Lebens in menschlicher Gesellschaft; glücklich, Bürger
der BRD zu sein; Bereitschaft gegen Honorar weiter an der Studie
teilzunehmen; Zufriedenheit mit der Gesundheitspolitik;
Umzugshäufigkeit nach der Wende; Vergleich des
Staatsbürgerkundeunterrichts mit der Realität: Macht der Konzerne und
Banken, kapitalistisches Gesellschaftssystem kann Menschheitsprobleme
nicht lösen, alles vom Standpunkt der arbeitenden Menschen aus
betrachten; erwarteter Einfluss der Regierungspolitik auf das eigene
Leben; Eintreten für eine bessere Gesellschaft; persönliche Erfahrungen
hinsichtlich: Einfluss auf die Gesellschaft nehmen, Leben ohne
politische bzw. wirtschaftliche Zwänge; Bereitschaft zur Teilnahme an
Protestaktionen oder einer Demonstration; Einstellung zu ausgewählten
Aussagen: Gesellschaftssystem wird die dringenden Menschheitsprobleme
lösen, derzeitiges Gesellschaftsmodell ist das einzige menschenwürdige
Zukunftsmodell, politisch eng mit der Bundesrepublik verbunden fühlen;
Einstellung zu ausgewählten Aussagen: Ostdeutsche sollten auf die
Straße gehen um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, Beteiligung
der Bundeswehr an den Luftangriffen der NATO auf Jugoslawien war
richtig, froh, dass es die DDR nicht mehr gibt, froh, die DDR erlebt zu
haben, nicht alles falsch, was über Kapitalismus gelehrt wurde, das
Lebenszufriedenheit; Bereitschaft persönliche Erlebnisse
aufzuschreiben; Bereitschaft Dokumente oder Fotos zur Verfügung zu
stellen; Interesse am Ergebnis der Studie.
Demographie: Geschlecht; Alter; derzeitige Tätigkeit; Ortsgröße;
Arbeitsplatzsicherheit; Veränderung der beruflichen Pläne; Wohnen bei
den Eltern; Familienstand; Heiratsabsicht, Kinderzahl; gewünschte
Kinderzahl; Arbeitslosigkeit der Eltern; Arbeitslosigkeit des
Lebenspartners; abgeschlossene berufliche Ausbildung; eigene
Arbeitslosigkeit; Arbeitslosigkeitsdauer; Anzahl der Bewerbungen.
GESIS
In: MA-Thesis/Master
Inhaltsangabe: Auf dem EU-Gipfel in Helsinki am 11. Dezember 1999 wurde die Türkei als Beitrittskandidat anerkannt. Diese Anerkennung war ein Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Obwohl die Türkei mit der EU eine lange Geschichte bis hin zu der Unterzeichnung des Ankara-Vertrags im Jahr 1963 hat, hat sich der Einfluss der Europäisierung in der türkischen Politik erst nach dem Entscheid der EU in Helsinki gezeigt. Im Rahmen der Kopenhagener Kriterien begann ein tiefgreifender Wandel in der türkischen Politik und der Druck, die Türkei den EU-Normen anzupassen, verursachte eine Transformation im türkischen wirtschaftlichen und politischen Leben. Nach dem Entscheid auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 stimmte die Türkei ihre Binnenmarkt- und Zollpolitik mit den EU-Regelungen ab und begann die politischen und rechtlichen Reformen für den EU-Beitritt zu verwirklichen. Ein nationales Programm für die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurde von der türkischen Regierung im März 2001 lanciert. Dies war ein sehr breit gefächertes Programm zur Erfüllung der institutionellen, finanziellen und politischen Kriterien, und enthält 89 neue Gesetze und sah die Änderung der bestehenden 94 Gesetze vor, die in den 'Harmonisierungspaketen' erlassen worden waren. Im Dezember 2002 kündigte die EU an, dass die Entwicklung der Türkei zur Erfüllung der Kriterien bewertet und eine Richtung der Beitrittsgespräche im Dezember 2004 schriftlich festgelegt werden würde. Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2004 entschied, dass die Türkei die politischen Kopenhagener Kriterien hinreichend erfüllt hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei im Oktober 2005 eröffnet. Die Anerkennung der Türkei als Beitrittskandidat auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 hat im türkischen politischen System sowohl die Reformprozesse im Rahmen der Kopenhagener Kriterien beschleunigt, als auch euroskeptische Haltungen bei den politischen Akteuren entstehen lassen. Obwohl die türkischen Eliten behaupten, heute grundsätzlich eine pro-europäische Haltung zu haben, die nach dem Verständnis des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk als Verwestlichung verstanden werden könnte, verschleiert diese grundlegende pro-europäische Haltung nicht die Tatsache, dass die türkischen Eliten aus verschiedenen Gründen eine Skepsis gegenüber der Europäischen Union entwickelt haben. Infolgedessen kann festgestellt werden, dass der Europäisierungsprozess der Türkei nach der 'Post-Helsinki-Ära' auch im türkischen Parteiensystem nicht nur Enthusiasmus, sondern ebenso viel Skepsis auslöste. So trug der Helsinki-Gipfel zu einer Neuordnung des türkischen Parteiensystems bei. Das türkische Parteiensystem wird durch eine neue Konfliktlinie geteilt: Neben dem klassischen Rechts-Links-Schema unterscheiden sich die Parteien jetzt noch zusätzlich durch pro-europäische beziehungsweise euroskeptische Positionen. Die vorliegende Arbeit wird auf die linke sozialdemokratische Republikanische Volkspartei (CHP) und die rechte Nationalistische Bewegungspartei (MHP) begrenzt, die dem europäischen Integrationsprojekt entweder grundsätzlich oder in seiner gegenwärtigen Form skeptisch gegenüber stehen und sich infolgedessen mit ideologischen, institutionellen und strategischen Herausforderungen konfrontiert sehen. Es muss auch geklärt werden, warum eine Fokussierung auf die politischen Parteien in der Türkei notwendig ist: Die Wahrscheinlichkeit einer EU-Mitgliedschaft dient als ein starker Motor der Demokratisierung und des wirtschaftlichen Wandels in den Beitrittsländern. Obwohl die EU ein starker externer Faktor ist, der zum innenpolitischen Wandel führt, müssen zuerst die innenpolitischen Akteure den Anstoß für den Wandel geben. Zudem ist die Analyse des innenpolitischen Prozesses in der Türkei wichtig, denn die institutionellen, politischen und normativen Rahmenbedingungen, die den Euroskeptizismus bei den politischen Parteien in der Türkei beeinflussen, unterscheiden sich von denen der europäischen politischen Parteien in erheblichem Masse. Obwohl in den letzten Jahren in der politikwissenschaftlichen Forschung den Parteipositionen gegenüber der europäischer Integration und der Europäischen Union immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde, bleibt der türkische Fall weitgehend unbeachtet. Die Positionen der türkischen politischen Parteien gegenüber der europäischen Integration und der Europäischen Union müssen detailliert betrachtet werden, denn sie sind die wichtigsten Akteure des Beitrittsprozesses der Türkei, da sie ihn direkt negativ oder positiv beeinflussen. In dieser Arbeit wird deswegen versucht, den bis jetzt wenig untersuchten parteibasierten Euroskeptizismus in der Türkei bei der MHP und der CHP im Zeitabschnitt 2004-2007 zu analysieren und die Gründe für die euroskeptische Haltung bei diesen Parteien festzustellen. Die Fragestellung dieser Arbeit lautet: Welche Ausformungen des Euroskeptizismus haben die CHP und MHP und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind bei diesen Parteien hinsichtlich des Euroskeptizismus festzustellen? Was sind die Ursachen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Haltungen der beiden Parteien? Die vorliegende Arbeit ist wie folgt gegliedert: In einem ersten Schritt werden beim theoretischen Teil der parteibasierte Euroskeptizismus und dessen Gründe vorgestellt. Dabei wird auf die wichtigsten Typologien des parteibasierten Euroskeptizismus zurückgegriffen. Im zweiten Schritt wird die qualitative Analyse nach Mayring und die Differenz- und Konkordanzmethode erläutert, die dazu dienen, eine systematische Analyse der Dokumenten zu ermöglichen und einen wissenschaftlichen Vergleich zwischen der CHP und der MHP zu ziehen. Danach werden die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei und die Geschichte der entsprechenden Parteien beleuchtet. Zudem werden die Positionen der Parteien nach dem Helsinki-Gipfel bis zu den untersuchten Zeitraum vorgestellt, damit eine Grundlage für deren Europarhetorik geschaffen werden kann. Im fünften Kapital wird in Anlehnung an die vierfache Typologie von Kopecky und Mudde ein Kategoriensystem erstellt und die Analyse der Parteiprogramme und der verschiedenen Dokumente, die zur Feststellung der Ausformungen des Euroskeptizismus und dem Vergleich beider Parteien dienen sollen, durchgeführt. Die Analyse gliedert sich in die Themenbereiche, die die Parteien in ihrem Europadiskurs am meisten thematisiert haben. Im sechsten Kapitel folgen der kontrollierte Vergleich des Euroskeptizismus beider Parteien mit der Differenzmethode von John Stuart Mill und die Review der Forschungshypothesen. Schließlich folgt das Fazit.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung3 2.Theorie6 2.1Weicher und harter Euroskeptizismus10 2.2Euroskeptizismus nach Kopecky und Mudde12 2.3Die Klassifizierung des Euroskeptizismus nach Flood und Usherwood15 2.4Die Frage der Kausalität: Gründe des Euroskeptizismus18 3.Methodisches Vorgehen22 3.1Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring22 3.2Differenz- und Konkordanzmethode25 4.Türkei- EU-Beziehungen und die Geschichte der CHP und der MHP27 4.1Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei27 4.2Die Nationalistische Bewegungspartei (MHP)29 4.3Die Republikanische Volkspartei (CHP)32 5.Analyse des Euroskeptizismus bei der MHP und der CHP (2004-2007)35 5.1Das Material und die Durchführung der qualitativen Inhaltsanalyse36 5.2Analyse des Parteiprogramms der MHP42 5.3Der Euroskeptizismus bei der MHP zwischen 2004 und 200743 5.3.1Die Zypernfrage46 5.3.2Menschenrechte und Minderheiten48 5.3.3Minderheitsstiftungen, Religions- und Gebetsfreiheit52 5.3.4Armenien54 5.3.5Artikel 30154 5.4Auswertung und Kategorisierung des Euroskeptizismus bei der MHP57 5.5Analyse des Parteiprogramms der CHP62 5.6Der Euroskeptizismus bei der CHP zwischen 2004 und 200764 5.6.1Die Zypernfrage65 5.6.2Menschenrechte und Minderheiten68 5.6.3Minderheitsstiftungen, Religions- und Gebetsfreiheit70 5.6.4Armenien71 5.6.5Artikel 30172 5.6.6Glaube an den doppelten Maßstab bei der EU74 5.6.7Vertrauensproblem mit der Regierungspartei AKP82 5.7Auswertung und Kategorisierung des Euroskeptizismus bei der CHP83 6.Vergleich des Euroskeptizismus bei der MHP und CHP und Review der Hypothese88 6.1Vergleich des Euroskeptizismus bei der CHP und bei der MHP89 6.2Review der Hypothesen95 7.Fazit96 Quellen- und Literaturverzeichnis98 Tabellen Tabelle 1Das vierfache Modell des parteibasierten Euroskeptizismus13 Tabelle 2Die Differenz- und Konkordanzmethode26 Tabelle 3Der Kodierleitfaden39 Tabelle 4Kritikpunkte der CHP hinsichtlich der zwei Dokumente75 Tabelle 5Vergleich des Euroskeptizismus bei der CHP und bei der MHP93 Anhänge Anhang 1Zeittafel106 Anhang 2Wahlresultate und Parlamentssitze108Textprobe:Textprobe: Kapitel 4, Türkei-Beziehungen und die Geschichte der CHP und der MHP: In diesem Kapitel werden zuerst kurz die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei dargestellt. Danach werden die Merkmale und die Geschichte der Parteien beleuchtet und es wird versucht, ihre generelle Haltung gegenüber der EU und der europäischen Integration nach dem Entscheid in Helsinki im Jahr 1999, wonach die Türkei als Beitrittskandidat nominiert wurde, aufzuzeigen. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei: Seit der Gründung der Republik der Türkei im Jahr 1923 ist es Staatspolitik, dass sich die Türkei politisch, ideologisch und institutionell zum Westen hin ausrichtet. Die Verwestlichung der Türkei hat sich unter dem Modernisierungsprojekt des Kemalismus beschleunigt. Der Staatsgründer Atatürk verordnete mit einer Revolution von oben den Türken eine europäische Identität und verwirklichte zahlreiche Reformen nach der Gründung der türkischen Republik, die dazu dienten, die Türkei an Europa anzunähern. Diese Reformen führten dazu, dass das soziale, wirtschaftliche und politische Leben in der Türkei nachhaltig verändert wurde. Für Atatürk bestand das Ziel der türkischen Nation darin, den Stand der westlichen, modernen Zivilisation zu erreichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg integrierte sich die Türkei im Rahmen der Staatsideologie, des 'Kemalismus', in dem Westen, indem sie 1952 der NATO beitrat. Die Beziehungen der Türkei mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begannen im Jahr 1959, als sich die Türkei um eine Mitgliedschaft bewarb. Dieser Antrag führte im Jahr 1963 zu einem Assoziierungsabkommen, dem so genannten Ankara-Abkommen. Der Vertrag sieht einen schrittweise funktionierenden Prozess der wirtschaftlichen Integration der Türkei in die EWG vor, der auf einer dreistufigen Übergangsperiode (Vorbereitungsstufe, Übergangsstufe, Endstufe) basierte. Der Artikel 28 stellte auch eine Mitgliedschaft der Türkei in der EWG in Aussicht. In Anlehnung an Steinbach (2004) kann argumentiert werden, dass der Abschluss des Assoziierungsvertrages im Jahr 1963 die formelle Aufnahme der Türkei in den Kreis der europäischen Staaten bedeutete. Das Ankara-Abkommen wurde 1970 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das am 1. Januar 1973 in Kraft trat. In den sechziger und siebziger Jahren kam es in der Türkei zu einer ideologischen Polarisierung, was die Gesellschaft in einen radikalen linken und einen rechten Flügel spaltete. Die radikalen linke Gruppierungen wurden von der Türkischen Arbeiterpartei (Türk Isçi Partisi/TIP) vertreten, der rechte Flügel wurde durch die Nationalistische Bewegungspartei (MHP) und die islamitische Nationale Heilspartei (Milli Selamet Partisi/MSP) repräsentiert. Die radikalen linken und rechten Flügel lehnten einen Beitritt der Türkei zur EWG ab. Die Linken sahen die EWG als ein imperialistisches Projekt, während die Islamisten sie als einen christlichen Club bewerteten, in dem die muslimische Türkei keinen Platz hatte. Die Nationalisten betonten, dass die EWG den europäischen Staaten ermöglichen würde, das Land zu spalten. Diese Parteien übten erheblichen Einfluss auf die mitte-rechts Gerechtigkeitspartei (Adalet Partisi/AP) und die Republikanische Volkspartei (CHP) aus und blockierten die Annäherung der Türkei an die EWG. Der antiimperialistische Diskurs der Linken gewann unter der Führung der CHP-Regierung an Bedeutung, wobei die Türkei im Oktober 1978 mit der EWG ihre Beziehungen einfror und ihre Verpflichtungen gegenüber der EWG einseitig suspendierte. So kamen die Beziehungen zum Stillstand. Im Jahr 1980 führte der dritte Militärputsch in der Türkei nach 1960 und 1971 dazu, dass die Beziehungen noch mehr geschädigt wurden. Das Militär schuf durch die Generäle ein militärisches Übergangsregime und errichtete den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) als oberstes politisches Gremium. Nachdem der NSR ankündigte, alle politischen Parteien aufzulösen, beschloss die Europäische Gemeinschaft das Ankara-Abkommen ganzheitlich auszusetzen. Während der ersten Hälfte der 80er Jahre wurden die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft auf Eis gelegt. Unter Berücksichtigung dieser problematischen Rahmenbedingungen setzte sich der europäisch-türkische Assoziationsrat im September 1986 erneut zusammen. Im Jahr 1987 beantragte die Türkei die Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG), der im Dezember 1989 bei der EG-Kommission abgelehnt wurde, weil der politische und wirtschaftliche Entwicklungsstand der Türkei als nicht weit genug fortgeschritten für eine Mitgliedschaft angesehen wurde. Am 1. Januar 1996 wurde zum ersten Mal zwischen der EU und einem Nichtmitglied der EU eine Zollunion eingeführt. Im Jahr 1997 lehnten es die Regierungschefs der EU auf dem Gipfel von Luxemburg ab, die Türkei als ein offizielles Beitrittskandidatenland anzuerkennen. Erst auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 wurde die Türkei offizieller Beitrittskandidat. Zwei Jahre später, im Jahr 2001, bestimmte der EU-Ministerrat Ziele und Prioritäten für die Erfüllung der Beitrittskriterien, worauf die türkische Regierung mit der Verabschiedung eines 'Nationalen Programms' antwortete. Im Dezember 2002 wurde auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen der Fahrplan zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschlossen, über die auf der Basis einer Empfehlung der Europäischen Kommission entschieden werden sollte. Im Oktober 2004 empfiehlt die EU-Kommission im Fortschrittsbericht die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, worauf der EU-Gipfel von Brüssel bestätigte, dass die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 beginnen sollten. Der Verhandlungsrahmen wurde nach den Vorgaben des EU-Gipfels beschlossen und die Türkei aufgefordert, das Ankara-Abkommen auf die neuen Mitgliedstaaten auszuweiten. Am 3. Oktober 2005 werden die Beitrittsverhandlungen symbolisch eröffnet. Es wurde von den Außenministern der EU beschlossen, dass die Beitrittsverhandlungen mindestens 10 bis 15 Jahre dauern werden und danach geprüft werden wird, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfülle. Dabei soll auch die Aufnahmefähigkeit der EU berücksichtigt werden. Am 12. Juni 2006 begann die EU konkrete Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Dr. Angelos Giannakopoulos, der Projektleiter des Forschungsprojekts 'Europäische Integration und kulturelle Denk- und Wahrnehmungsmuster. Kulturelle Aspekte des EU-Erweiterungsprozesses anhand der Beziehungen Europäische Union-Türkei', betont dass die Einführung einer Zollunion mit der Türkei im Januar 1996, die Anerkennung ihres Kandidatenstatus auf dem EU-Gipfel von Helsinki 1999 und die Entscheidung zur Aufnahme der Beitrittsverhandlungen auf dem EU-Gipfel von Brüssel 2004 einen qualitativen Wendepunkt für die EU- Türkei-Beziehungen darstellen. Infolgedessen wird der Prozess von 3 Oktober 2005 an, an dem die Beitrittsverhandlungen offiziell begannen, von größter Bedeutung für die EU und die Türkei sein. Die Nationalistische Bewegungspartei (MHP): In diesem Teil wird die MHP vorgestellt und ein kurzer Blick auf die Position der MHP zur EU in der post Helsinki-Periode geworfen. Die Gründung der MHP geht auf das Jahr 1969 zurück. Von der Gründung 1969 bis zu ihrem Wahlerfolg 1999 stand sie unter dem Einfluss des Ideologen Alpaslan Türkes. Katy Schröder stellt in ihrem Buch fest, dass 'mehrmalige Regierungsbeteiligungen, die Infiltration der staatlichen Institutionen durch Anhänger der MHP und die Aktivitäten der parteieigenen paramilitärischen Untergrundorganisation, der 'Grauen Wölfe' die Rolle bestimmten, die die Partei in den siebziger Jahren, als bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei herrschten, spielte.' Beim Militärputsch von 1980 wurde die Partei wie alle anderen politischen Parteien aufgelöst. Obwohl der Parteigründer Alpaslan Türkes politisches Betätigungsverbot hatte, gelang der Partei im Jahr 1985 unter dem Namen 'Nationalistische Arbeitspartei' Milliyetçi Çalisma Partisi (MÇP) und dann wieder unter dem Namen MHP die Reorganisation. Die wichtigsten Wendepunkte in der Parteigeschichte waren der Führungswechsel nach dem Tode von Alpaslan Türkes und der Wahlsieg 1999, nach dem als zweitstärkster Koalitionspartner an der 57. Regierung teilnahm. Ihr Vorsitzender ist seit 1997 der an Gazi Universität promovierter Finanzwissenschaftler Devlet Bahçeli. Önis behauptet, dass im historischen Rückblick Devlet Bahçelis Führung eine wichtige Rolle beim Kurswechsel der Partei in eine gemäßigt zentristische Richtung spielte. Seine Führung hat nach Önis dazu beigetragen, eine bestimmte Art von Gleichgewicht zu halten, unter schwierigen Umständen, zwischen den Anforderungen einer Massenpartei von nationaler Bedeutung auf der einen Seite und Erfüllung der Erwartungen der traditionellen Basis der Partei auf der anderen Seite. Nach seiner Ansicht verliess Bahçeli die archaische Rhetorik, die gegen jede Art der Integration mit dem Westen stand. Zudem war es Bahçeli gelungen, das Image der MHP von einer peripheren und extremistischen Gewalt im türkischen Parteiensystem zu einer modareten rechtsgerichteten Massenpartei umzuwandeln, die ihren ultranationalistischen Charakter verloren hatte. Die rechts positionierte MHP hat einen staatszentrierten Blick auf die nationale Sicherheit und verfolgt eine Politik der Nulltoleranz gegenüber ethnischem Separatismus. Sie war in den Jahren 1999-2002 in der Koalitionsregierung, in der Legislaturperiode 2002-2007 war sie nicht im Parlament vertreten und zwischen 2007-2009 war sie die zweitgrößte Oppositionspartei im Parlament. Von 1999 bis 2002 regierte das Land eine Koalition der Demokratischen Linkspartei (DSP), der MHP und der Mutterlandspartei (ANAP). Obwohl die DSP und die ANAP die Demokratisierungsreformen verwirklichen wollten, haben die Vorbehalte der MHP diesen Prozess verzögert. Trotzdem musste die Partei in der Dreiparteienkoalition viele Reformen akzeptieren. Die Koalitionsregierung verabschiedete wichtige Verfassungsänderungen und Gesetze im Rahmen der Kopenhagener Kriterien. Dies führte dazu, dass die MHP ein passiver Koalitionspartner war. Die Strategie der MHP in der Koalitionsregierung war ein ungeschriebenes Einverständnis, wobei die MHP eine stark opponierende Position zeigte, während sich die übrigen Koalitionspartner zusammenschlossen und die Reformgesetze verabschiedeten. Das Frühjahr 2002 war gekennzeichnet durch eine sehr erhitzte und kontroverse Debatte über die EU-Mitgliedschaft. Die Koalitionsregierung verabschiedete ein drittes Harmonisierungspaket im Juli 2002, um den Entscheid der EU auf dem Kopenhagener Gipfel über die Kandidatur der Türkei positiv zu beeinflussen, obwohl die MHP dieses Paket blockiert hatte. Diese Änderungen beinhalteten die Abschaffung der Todesstrafe, Rundfunksendungen für die ethnischen Gruppen in ihrer Muttersprache, die Einführung rechtlicher und administrativer Massnahmen, um den Einfluss des Militärs in der türkischen Politik zu begrenzen und die Schaffung von Sprachkursen für Minoritäten. Die Reformen infolge des 3. Harmonisierungspakets das politische System in Frage gestellt haben. Diese Reformen waren unvereinbar mit der staatszentristischen Ideologie der MHP und wurden vehement abgelehnt. Als die Reformen verabschiedet worden waren, gab es immer noch Bemühungen seitens der MHP ihre Umsetzung zu behindern. Während der Krankheit des Regierungschefs Ecevit im Jahr 2002 wurde eine vorgezogene Wahl für den 2. November 2002 festgesetzt. Die MHP habe nach Avci ihren Standpunkt gegen die EU verstärkt, um ihre nationalistischen Stimmen zurückzugewinnen; so blockierte sie die EU-Reformen. Gleichzeitig, am 3.August 2002, stimmte das Parlament über ein Gesetzespaket ab, um die Reformen bezüglich der Menschenrechte zu genehmigen, mit der Hoffnung, den Weg zur EU zu ebnen. Die MHP stimmte gegen alle Artikel des Reformpakets. Sie war sicher, dass die Regierungskoalition die Neuwahlen im November nicht überstehen würde und konnte deshalb eine kompromisslose Haltung annehmen und sich wie eine echte Oppositionspartei verhalten. Man kann also sagen, dass am Ende des Jahres 2002 die Haltung der MHP gegenüber der EU mehr zu einer Oppositionspartei als zu einer Regierungspartei in einer Koalitionsregierung passen würde. Die MHP war nicht mehr durch die Aufgaben der Koalitionsregierung begrenzt und konnte nun ihr gemäßigtes Bild in den Augen der Wähler wieder verändern. Während dieser Zeit nutzte die MHP jede Gelegenheit, um ihren Wählern zu beweisen, dass sie ihre Haltung zu kritischen nationalen Fragen nicht geändert habe. Die alten Vorwürfe traten wieder in Vordergrund; die EU sei ein christlicher Klub, der die Türkei niemals akzeptieren würde. Die Parlamentswahlen im Jahr 2002 führten dazu, dass die MHP wegen der Zehnprozenthürde nicht ins Parlament einzog. So wurde ihre Position noch euroskeptischer als sie während der Zeit als Koalitionspartner in der Regierung zwischen den Jahren 1999-2002 ohnehin schon war. Die Parlamentswahlen im November 2002 verursachten in der politischen Sphäre einen tiefen Wandel, indem die Dreiparteienkoalitionsregierung durch die AKP Recep Tayyip Erdogans abgelöst wurde. Zudem gelangte Baykals CHP als Oppositionspartei ins Parlament. Die AKP gewann 363 Sitze und formierte eine Einparteienregierung. Das wichtigste Ergebnis dieser Wahlen hinsichtlich der europäischen Integration war, dass sie mit der Einparteienregierung die Fragmentierung des türkischen politischen Systems beendete. Die pro-europäische AKP konnte nun ungehindert Reformen durchsetzen. Die euroskeptische MHP war nicht mehr im Parlament vertreten. Nachdem die AKP an der Regierung war, war ihre erste Priorität die europäische Integration. Sie verabschiedete zwei Demokratisierungspakete und Ministerpräsident Erdogan besuchte die Hauptstädte von vierzehn EU-Ländern und versuchte die Unterstützung der Vereinigten Staaten zu gewinnen. Devlet Bahçeli kritisierte die Harmonisierungsgesetze, die von der AKP-Regierung eingeführt wurden und bezeichnete sie als die Wiederbelebung des Sévres-Vertrags und die Verletzung des Vertrags von Lausanne. Die MHP blieb nicht nur außerhalb der Regierung sondern auch außerhalb des Parlaments. Da sie sich nicht mehr im Parlament befand, hatte die Partei Schwierigkeiten beim Erreichen der Öffentlichkeit und der Medien. Sie versuchte die Öffentlichkeit in Freiluftversammlungen zu erreichen und auf diese Weise dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Es ist auch wichtig zu betonen, dass bei einer Studie festgestellt wurde, dass 68 Prozent der Wählerschaft der MHP im Jahr 2003 für eine EU-Mitgliedschaft waren.
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe:Einleitung: Piraten: Legenden vergangener Zeiten - jedoch auch heute noch ein aktuelles Thema. Piraterie ist seit jeher verflochten mit der Handels-, Kriegs-, Sozial- und Rechtsgeschichte und sie erlebt im Zeitalter der Globalisierung von Handel, Finanzen und Informationen völlig neue Formen und Dimensionen. Es geht den Piraten zwar bei heutigen Überfällen nicht um Schatztruhen und Rumvorräte des Käpt´n, sondern es handelt sich um eine Verbrecherbande, die weltweit jährlich ca. 16 Milliarden Dollar umsetzt. Die Brutalitätund der Einfallsreichtum der Seeräuber haben nicht nachgelassen. Regierungen sind darin verstrickt, die politische Landschaft ganzer Regionen ist in Gefahr. Der Reeder-Verband warnt: 'Die Piraten gefährden Schifffahrt und Seewege, weil sie Schiffe, auch vollgeladene Tanker, ohne Mannschaft und Führung lassen und damit die Gefahr erhöhen, dass Schiffe zusammenstoßen oder auf Grund laufen'. Aufgrund dieser brisanten und hochaktuellen Thematik, ist diese Diplomarbeit dieser speziellen Gefahr der Seeschifffahrt gewidmet. Problemstellung und Aufbau dieser Diplomarbeit: Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Seepiraterie in der heutigen Zeit, in der nahezu der gesamte internationale Warenhandel über Seetransporte betrieben wird, genauer zu untersuchen. Dazu gehört das regionale Vorkommen von Piraten und damit verbunden die Bekämpfung vor Ort durch die örtlichen Behörden.Wie sollten staatliche Behörden, Schifffahrtsgesellschaften und Versicherungen mit dem zunehmenden Problem der Piraterie umgehen und welche Möglichkeiten bieten sich sowohl auf gesetzlicher Grundlage als auch mit Hilfe von technischen Neuerungen bzw. Risikomanagement gegen Piraterie wirksam zu wehren? Des Weiteren soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden, inwieweit Schäden durch Piraterie im Rahmen einer Transportversicherung gedeckt werden können und wie Versicherer derzeit mit diesem Thema umgehen. Das in der momentanen Zeit sehr brisante Thema der 'Produktpiraterie' wird nicht Bestandteil dieser Diplomarbeit sein, da diese Diplomarbeit sich ausschließlich auf die Transportversicherung und damit verbunden die Seepiraterie bezieht. Nachdem vorab der Begriff der Piraterie definiert wird, erfolgt ein kurzer historischer Überblick der nahtlos in die Untersuchung der heutigen 'Piraterievorkommen' übergeht. Gestützt werden diese Untersuchungen durch Veröffentlichungen diverser Institutionen. In diesem Zusammenhang geht diese Diplomarbeit auch auf gesetzliche Grundlagen ein. Hauptthema dieser Arbeit wird die Untersuchung des Zusammenhangs Piraterie und Transportversicherungen sowie Piraterie und Risikomanagement bilden. Was wird unter 'Piraterie' verstanden? Immer wieder ist in Tageszeitungen über gewalttätige, blutige und brutale Überfälle von Piraten auf Containerschiffe Frachter und Luxusyachten zu lesen. Sogar vor Kreuzfahrtschiffen machen sie nicht halt.Das International Maritime Bureau (IMB) in London veröffentlicht halbjährlich die neuesten Statistiken und wöchentlich die letzten Fälle von Piraterie. In Lexika finden sich unterschiedliche Definitionen über Piraterie. Zum einen wird Piraterie definiert als 'das gewaltsame Vorgehen, um sich eines fremden Schiffes in räuberischer Absicht zu bemächtigen'. Zum anderen wird sie erklärt als völkerrechtswidrigen Angriff auf ein Seeschiff zur Erbeutung der Ladung oder Gefangennahme der Passagiere ohne Ermächtigung eines Staates. Obwohl die Luftpiraterie durch die Medien als spektakulärer dargestellt wird und diese Art von Überfällen eher bekannt ist, als die 'einfache' Piraterie zur See, soll sich diese Diplomarbeit ausschließlich auf die See- Piraterie beschränken. Definitionender Pirateriedurch verschiedene Organisationen Artikel 101 der 'United Nations Convention on the Law of Sea (UNCLOS)' (Seerechtsübereinkommen siehe Kapitel 5.1 ) definiert die Piraterie als: 'Piracy consists of any of the following acts: (a) any illegal acts of violence or detention, or any act of depredation, committed for private ends by the crew or the passengers of a private ship or a private aircraft, and directed: (i) on the high seas, against another ship or aircraft, or against persons or property on board such ship or aircraft; (ii) against a ship, aircraft, persons or property in a place outside the jurisdiction of any State; (b) any act of voluntary participation in the operation of a ship or of an aircraft with knowledge of facts making it a pirate ship or aircraft; (c) any act inciting or of intentionally facilitating an act described in sub-paragraph (a) or (b)'. Demnach ist Piraterie jeder illegale 'Akt der Gewalt, der Freiheitsberaubung oder Verwüstung, der aus eigennützigen Motiven von der Besatzung oder den Passagieren eines zivilen Schiffes auf hoher See verübt wird'. Aus dieser Definition ergeben sich zwei Schwierigkeiten. Zum einen muss der Angriff zum Zweck privater Bereicherung erfolgt sein. Es wird also von 'zivilen' Seeräubern ausgegangen, zu erwähnen ist jedoch, dass es auch bewiesene Übergriffe der staatlichen Küstenwache gibt. Aus der Definition folgt streng genommen, dass Übergriffe auf Schiffe mit staatlicher Beteiligung insbesondere in territorialen Hoheitsgewässern keine Piraterie darstellen, sondern unter die Zuständigkeit eines jeden Staates fallen. Das zweite Problem betrifft den Ort des Angriffs. Die Konvention bezieht sich ausschließlich auf Angriffe auf hoher See, also in Gebieten, die keiner staatlichen Jurisdiktion unterstehen. Damit werden aber alle Überfälle, die im Hafen oder in Küstennähe verübt werden, nicht erfasst. 1994 verabschiedete die UNO eine neue 'Convention on the Law of Sea'. Diese definiert Piraterie wiederum als 'any illegal acts of violence or detention, or any act of depredation, committed by individuals (borne aboard a pirate vessel) for private ends against a private ship or aircraft (the victim vessel)'.Wenn kein Piratenschiff beteiligt ist, bezeichnet die UNO die Besetzung eines Schiffes als 'Hijacking' . Erneut werden nur Überfälle aus privater Gewinnsucht betrachtet. Jedoch ist die Definition bezüglich des 'Tatorts' freier geworden, die Grundvoraussetzung 'auf Hoher See' ist weggefallen. Das International Maritime Board (IMB) definiert Piraterie als 'die Tat des Aufbringens eines Schiffes mit dem Ziel, Diebstahl oder ein anderes Verbrechen zu begehen und zur Durchführung Gewalt anzuwenden'. Mit Absicht wurde bei dieser Definition kein angreifendes Schiff erwähnt, da wie bereits erwähnt viele der heute stattfindenden Übergriffe vom Festland ausgehen, wenn das betreffende Schiff im Hafen vor Anker liegt. Die International Maritime Organization (IMO) definiert einen bewaffneten Raubüberfall auf Schiffe im 'Code of Practice for the Investigation of the Crimes of Piracy and Armed Robbery Against Ships (MSC/Circ.984) (article 2.2)' wie folgt: 'Armed robbery against ships means any unlawful act of violence or detention or any act of depredation, or threat thereof, other than an act of 'piracy', directed against a ship or against persons or property on board such ship, within a State´s jurisdiction over such offences. ' Die oben angeführten Definitionen wurden von weltweit operierenden Organisationen aufgestellt. Nun ist es jedoch üblich, internationales Recht in nationales zu übernehmen und eventuell einzuschränken oder abzuwandeln. Beispielsweise haben Britische Handelsgerichte zwar, die illegale Gewaltanwendung gegen Schiffe für private Rechung als wesentliches Merkmal der Piraterie anerkannt, jedoch ist die völkerrechtliche Voraussetzung der Begehung außerhalb eines staatlichen Hoheitsgebietes für das Handelsrecht verneint worden. Abgrenzung zu Terror: Aufgrund der zunehmenden Brutalität der Piraten und der Gefahr, dass diese Schiffe mit Waffen an Bord entführen, erscheint es mir wichtig, die Piraterie vom Begriff des Terrors abzugrenzen. Laut einem GDV-Rundschreiben vom 18.12.2001 (Nr.2806/2001) sind Terrorakte 'jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder in Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen'. Terrorismus ist für die zivile Schifffahrt ein noch nicht genau abschätzbares Problem. Daher gibt es hierzu weder einschlägige Rechtsprechungen im Seehandelsrecht noch eine internationale Konvention mit einer Definition. Es kann allenfalls auf ein englisches Gesetz zur Rückversicherung von Terrorschäden aus 1993 zurückgegriffen werden. Dieses definiert Terror als 'Acts of persons action on behalf of, or in connection with, any organisation which carries out activities directed towards the overthrowing or influencing, by force or violence, of Her Majesty´s Governmernt in the United Kingdomor any other government de jure or de facto'. Der Unterschied zwischen den Begriffen der Piraterie und des Terrors liegt in dem Zweck der Handlungen. Piraten kapern ein Schiff für private Zwecke, um ihren 'Lebensunterhalt' zu bestreiten. Terroristen entführen dagegen ein Schiff, um mit ihm politische Zwecke zu verfolgen. Beiden gemeinsam ist allerdings die hohe Gewaltbereitschaft. Folglich ist es denkbar, dass aus einem Piraten unter Einfluss von bestimmten Kräften ein Terrorist wird. Abgrenzung zu den Begriffen Diebstahl und Raub: Diebstahl ist eines der wichtigsten Vermögensdelikte und 'nach § 242 StGB jede Handlung, durch die jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig anzueignen'. 'Raub ist 'der durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Diebstahl'. Das Strafmaß regelt sich im § 249 Strafgesetzbuch. Beim Vergleichen dieser Definitionen mit der der Piraterie, kann festgestellt werden, dass beide Elemente im Begriff der Piraterie vorkommen. Ein Pirat wendet in den meisten Fällen Gewalt an (Raub) und begeht in der Regel einen Diebstahl. Piraterie ist somit ein Spezialfall des Raubes oder Diebstahls, der immer im Zusammenhang mit einem Schiff gesehen werden muss.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung6 1.1Vorwort6 1.2Problemstellung und Aufbau dieser Diplomarbeit7 1.3Was wird unter 'Piraterie' verstanden?7 1.4Abgrenzung zu Terror10 1.5Abgrenzung zu den Begriffen Diebstahl und Raub11 2.Piraterie in der historischen Entwicklung11 2.1Piraterie in der Antike11 2.2Piraterie im Mittelalter12 2.3Piraterie in der Neuzeit13 2.4Piraterie heute13 2.4.1Gründe für die Piraterie heute14 3.Die Verbreitung der Piraterie in Zahlen16 3.1Entwicklung der Piraterie im Zeitablauf16 3.2Regionale Brennzonen18 3.3Am meisten betroffene Schiffstypen 21 3.4Zunehmende Brutalität der Piraten23 4.Organisationen und Vereinigungen24 4.1Wer ist die 'IUMI'?25 4.1.1Zweck und Ziele25 4.1.2Die Arbeit der IUMI25 4.2International Chamber of Commerce (ICC)26 4.3Das International Maritime Board (IMB) und Piraterie-Zentrum26 4.4Commercial Crime Bureau (CCB)28 4.5Die IMO (International Maritime Organisation)29 5.Internationale Vereinbarungen30 5.1Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (in Auszügen -siehe Anhang)31 5.1.1das Seerechtsübereinkommen im Kampf gegen Piraterie31 5.1.2Piraterie auf Hoher See33 5.2International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS)34 5.2.1Befugnisse des Kapitäns35 5.2.2Alarmsystem zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff35 5.2.3Alternative Maßnahmen36 5.3International Management Code for The Safe Operation and for Pollution Prevention (ISM-Code)36 5.3.1'Document of Compliance' (DOC)37 5.3.2'Safety Management Certificate' (SMC)37 5.3.3Der ISM-Beauftragte37 5.4International Ship and Port Facility Security - Code (ISPS-Code )38 5.4.1Entstehung38 5.4.2Anwendung38 5.4.3Aufbau und Inhalt39 5.4.4Company Security and Ship Security Officer40 5.4.5Schritte zur Erlangung des ISPS-Codes41 6.Die Rolle der Küsten- und Flaggen-Staaten im Kampf gegen Piraterie41 6.1Umsetzung von Internationalen Abkommen42 6.2Strafrechtliche Verfolgung von Piraten44 6.3Ausflaggung46 6.4Allgemeine Kritik der IMO49 7.Versicherungsschutz für Piraterie49 7.1Versicherungsschutz für Piraterie in der Warenversicherung51 7.1.1Piraterie in deutschen Waren-Versicherungsbedingungen51 7.1.1.1Modell der 'vollenDeckung'51 7.1.1.2Modell der 'eingeschränkten Deckung'52 7.1.1.3Vertragliche Obliegenheiten und Piraterie52 7.1.2Verträge nach englischem Recht53 7.1.2.1Marine cargo clauses (A)54 7.1.2.2Marine cargo clauses (B) und (C)54 7.2Verträge in der Kaskoversicherung55 7.2.1Seekasko55 7.2.1.1Verträge nach deutschen Versicherungsbedingungen55 7.2.1.1.1Sonderfall des Abandon im Zusammenhang mit Piraterie57 7.2.1.1.2Obliegenheitsverletzungen58 7.2.2Wassersportbootkasko59 7.3Allgemeine Underwritingmaßnahmen62 7.4Versicherungsschutz für Piraterie durch PI Clubs63 8.Havarie Grosse65 8.1Allgemeines zur Havarie Grosse65 8.2HGB65 8.2.1Piraterie in der Havarie Grosse nach HGB66 8.3York Antwerp Rules (YAR)66 8.3.1Piraterie in der Havarie Grosse nach YAR66 9.Versicherungsbetrug68 9.1automatisierte Betrugserkennung durch ISP69 9.2Versicherungsbetrug durch Piraterie69 10.Ausgewählte Schadenfälle71 10.1Louise72 10.2Sea Johanna72 10.3Alondra Rainbow72 11.Regress des Versicherers73 11.1Haftung der Staaten73 11.2Haftung der Reederei und des Kapitäns nach HGB und BGB74 11.2.1Bewusstes Einfahren in das Gebiet76 11.2.2Insider unter der Besatzung76 11.3Haftung des Verfrachters77 11.4Haftung der Täter78 12.Risikoanalyse und Festsetzung von Gegenmaßnahmen79 12.1Grundlagen79 12.1.1Definition der Sicherheit79 12.1.2Definition des Risikos79 12.1.3Risikoakzeptanz80 12.2Risikoanalyse80 13.Risikomanagement an Bord81 13.1Yachten83 13.1.1Risikomanagement vor einem Überfall83 13.1.2Risikomanagement während und nach einem Überfall84 13.2Frachtschiffe85 13.2.1Maßnahmen vor einem Überfall85 13.2.2Maßnahmen während und nach einem Überfall90 13.2.3Risikominimierung im Hafen93 13.3Risikominimierung durch Versender94 14.Fazit95 Abkürzungsverzeichnis96 Anhänge99 Literaturverzeichnis119Textprobe:Textprobe: Kapitel 13, Risikomanagement an Bord: Wie bereits angesprochen, unterscheiden sich sowohl die Art der Überfälle als auch die regionalen Brennpunkte für die unterschiedlichen Schiffstypen. Zur Vereinfachung und besseren Übersichtlichkeit soll im Folgenden nur zwischen privat und gewerblich genutzten Schiffen unterschieden werden. Wobei eine gewerblich vermietete Yacht auch als privat genutzt zu verstehen ist. Neben speziellen Verhaltensregeln für einzelne Schiffstypen oder Fahrtgebiete gibt es auch allgemein gültige Maßnahmen, die jeder Kapitän veranlassen sollte: -bei Piratengefahr auf See: Gefährliches Seegebiet möglichst bei Tage befahren, An gefährlichen Küsten reichlich Abstand halten, Über Radar bzw. Ausguck die Umgebung des Schiffes beobachten (insbesondere zwischen ein und sechs Uhr morgens, wenn die meisten Überfälle verübt werden), Überwachung durch Wärmesensoren, Bewegungsmelder oder Videokameras, Besatzung über das Verhalten im Notfall unterrichten, Möglichkeiten des Enterns erschweren: Klüsenspülung laufen lassen, Deckwaschschläuche klar halten, Schiff nachts abdunkeln bis auf Positionslaternen, Außentüren verschließen und Schutzraum mit Funkgerät ausrüsten, Meldung an nächste Küstenwache vorbereiten, - bei Annäherung von Piraten: Generalalarm, Kursänderung, um Angreifer in Luv zu bringen, Sofortige Meldung an nächste Küstenwache, Feuerlöschschläuche einsetzen, Volle Decksbeleuchtung einschalten, Aufbau der internen Kommunikation (Ausgeben der UKW- Sprechgeräte), - bei Enterung durch Piraten: Schutzräume aufsuchen und hermetisch abdichten wegen Gefahr der Geiselnahme, Bei Konfrontation keine Gegenwehr leisten, Wenn navigatorisch erforderlich, Maschine stoppen, Verhandeln, um Zeit zu gewinnen, -nach einem Überfall: Versorgen der verletzten Personen, Verhindern der Flucht von gefangen genommenen Piraten, Warnung von Schiffen, die sich in der Nähe befinden und eventuell ebenfalls überfallen werden könnten, Beweis- und Spurensicherung für Untersuchungen durch Personal der nächsten Küstenwache, Unterstützung der eintreffenden Küstenwache durch Beschreibung der Piraten, des angreifenden Schiffes und der Fluchtrichtung, Vor dem Befahren eines gefährlichen Gebietes sollten diese Maßnahmen in Anwesenheit aller Besatzungsmitglieder wiederholt werden. Hierzu sollte ein Protokoll mit Datum und stichwortartiger Zusammenfassung der übermittelten Informationen angefertigt und von den Beteiligten unterschrieben werden. Die nun folgende Unterteilung ist nicht als absolut anzusehen. Die ein oder andere Maßnahme lässt sich mit Sicherheit in abgewandelter Form auch bei dem jeweils anderen Schiffstyp anwenden. 13.1, Yachten: 13.1.1, Risikomanagement vor einem Überfall: Echtes Risikomanagement fängt schon vor Eintritt einer Gefahr an. Das Bewusstsein dafür besteht schon seit jeher. So hat bereits 1895 der Weltumsegler Joshua Slocum in seinem Buch 'Sailing Alone Around the World' berichtet, wie er sich vor den Indianern Feuerlands mithilfe von an Deck ausgelegten Reißnägeln schützte. Da sich die Gefahrensituation in den Fahrgebieten erfahrungsgemäß sehr schnell ändert, wird im Allgemeinen empfohlen, sich kurz vor Beginn einer Reise und auch während deren Verlaufs bei Konsulaten, Auswärtigem Amt, Reiseorganisationen, Cruising Clubs und besonders wichtig über Funk bei anderen Seglern oder Amateurfunknetzen nach der jeweiligen Situation vor Ort zu erkundigen. Diese Präventivmassnahme ermöglicht es dem Freizeitskipper, besonders 'piratenverseuchte' Gebiete zu umfahren. Eine weitere Maßnahme wäre z.B. das Fahren in Konvois durch besonders gefährliche Gebiete, um sich so gegebenenfalls gegenseitig beschützen zu können und Piraten abzuschrecken. 13.1.2, Risikomanagement während und nach einem Überfall: Aufgrund der Größe der Schiffe und damit verbunden der kleinen Besatzung stehen die Chancen für eine erfolgreiche Abwehr von Piraten verhältnismäßig schlecht. Fachgremien, Segelzeitschriften und erfahrene Freizeitkapitäne streiten sich über das Für und Wider von Waffen an Bord von Yachten. Zum einen ist es extrem wichtig, mit einer Waffe umgehen zu können. Zum anderen muss das Gewehr oder der Revolver bei Überfällen auch schnell greifbar sein. Dies könnte schwierig sein, wenn die Waffe zum Beispiel beim Einklarieren vom Zoll im Schrank versiegelt worden ist. Das nächste Problem ergibt sich dann, wenn der Zoll bei der Rückkehr in den Klarierungshafen den Siegelbruch bemerkt. Nicht klarierte Waffen können zu Gefängnisstrafen oder zur Beschlagnahme des Schiffes führen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Überfälle durch das bloße Zeigen der Waffen verhindert werden konnten, andere jedoch für den Schiffsbesitzer tödlich endeten. Es ist festzustellen, dass ein '…leicht erhöhter Prozentsatz der Waffenträger…' '…mit den Waffen bzw. durch den Einsatz von Warnschüssen einen Überfall verhindern…' konnte '…ein fast gleich hoher Prozentsatz von Überfällen auf bewaffnete Boote kam so plötzlich, dass die Crew nicht an die Verstecke ihrer Waffen herankam, keine Zeit zur Gegenwehr hatte.'. Eine Alternative zum Waffenbesitz wurde erstmals im Juni 2000 von der IMO der Öffentlichkeit vorgestellt. Es handelt sich um eine spezielle, dreieinhalb Kilogramm schwere, Weste. Sie ist im Prinzip eine kugelsichere Schwimmweste mit einem integrierten Messer. 13.2, Frachtschiffe: In den 80iger Jahren stieg die Anzahl der Übergriffe überproportional an und viele Reedereien verstärkten Ihre Sicherheitsmaßnahmen. Jedoch waren sowohl Schiffseigner als auch die Behörden der Staaten, in deren Gewässern sich die Angriffe ereigneten der Ansicht, dass die Kosten für den Schutz vor Piraten die Kosten, die durch deren Übergriffe entstanden, nicht übersteigen sollten; und so wurde der Bekämpfung der Piraterie wenig Bedeutung beigemessen. Heute hat sich das Problembewusstsein gewandelt. So gibt es weltweite Anstrengungen der Piraterie her zu werden. Aufgrund der Größe der Schiffe und der Besatzung sowie der vergleichsweise höheren Werte der Schiffe und der transportierten Waren gibt es in der Literatur bedeutend mehr Empfehlungen zum Schutz von Frachtschiffen vor Seeräubern. Wie bereits erwähnt, kann mit Sicherheit jedoch auch die eine oder andere Maßnahmen auf kleinere 'Privatboote' übertragen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die nun folgenden Maßnahmen befinden sich wie erwähnt im ISM-Code ('innere Sicherheit') und ISPS-Code ('äußere Sicherheit'). 13.2.1, Maßnahmen vor einem Überfall: In der Literatur wird vorgeschlagen, besonders gefährliche Gebiete nicht zu befahren, sondern eine weniger gefährliche Route zu wählen. Dies erscheint mir jedoch nicht immer praktikabel, da es z.B. zur Malaccastrasse keine Alternative gibt. Des Öfteren sehen es Piraten auf den Schiffessafe ab, in dem sich mitunter beträchtliche Summen von Bargeld befinden. Daher wird von der IMO empfohlen, soweit wie möglich auf Bargeld an Bord zu verzichten. Die IMO hofft dadurch, die Anzahl der Überfälle auf Schiffe, mit dem alleinigen Ziel, das Geld aus dem Safe zu erbeuten, abzusenken.
OBERÖSTERREICHISCHER PRESSVEREINS-KALENDER AUF DAS JAHR 1927 Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender (-) Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1927 (1927) ( - ) Einband ( - ) Werbung ( - ) Das Jahr 1927. ([3]) Bewegliche Feste. Quatember. Mondesviertel. Die zwölf Zeichen des Tierkreises. Die vier astronomischen Jahreszeiten. Vom Jahresregenten. ([3]) [Kalender]: 1927 ([4]) Werbung (28) Die alten Saumwege. ([29]) [2 Abb.]: Der Bau der neuen Traunfallbrücke. Oben: Die alte Brücke. Unten: Einbau der provisorischen Betonpfeiler. (30) [2 Abb.]: Der Bau der neuen Traunfallbrücke. Oben: Montage der Gitterträger. Unten: Brücke nach Betonierung der Bogen. (31) [2 Abb.]: Der Umbau der Steyregger-Brücke. (1)Blick auf die Baustelle. (2)Der Einschub eines Tragwerkes. (33) [Abb.]: Die neue Steyregger-Brücke nach der Vollendung. (34) "Heiliger Schächer, bitt`für uns !" (35) [Abb.]: Brand im Wirtschaftshof des Petrinums. ("Linzer Volksblatt" vom 5. Oktober 1926.) (35) [Abb.]: Das Lueger-Denkmal in Wien. Enthüllt am 19. September 1926. (37) In letzter Stunde. (38) [Abb.]: Glockenweihe in der Kapuziner-Kirche in Linz, 13. Juni 1926: Huldigungswagen (39) Der Tod in den Wellen. (40) [Abb.]: Landeshauptmann Prälat Hauser eröffnet das Welser Volksfest. (5. September 1926.) (41) Die Schmuggler. (43) [Abb.]: Oesterreichische Kriegsschiffe im Linzer Winterhafen. (43) [Abb.]: Das Spital der Elisabethinen in Linz erhielt das Oeffentlichkeitsrecht. (45) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: Die Kathedrale in Chicago. (47) Friedrich der Große und der "schlechte Hund". (48) Die Bettlerstochter. (49) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: Das feierliche Hochamt. (49) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: Beginn der großen Prozession. (51) Der Postbote Hildebrand. Eine Silvestergeschichte von Helene Klepeiar. (52 - 53) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: Die erste öffentliche Versammlung im Stadion Goldiers Field, bei der 62.000 Schulkinder sangen. (52 - 53) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: der päpstliche Legat Kardinal Bonzano mit Kardinal Mundelein, Erzbischof von Chicago. (55) Der Auszügler. (56) [Abb.]: Zum Eucharistischen Kongreß in Chicago: Oesterreichische Kongreßteilnehmer. (57) Napoleon in Aschaffenburg (57) Der Schmied von Grafenbach. (58) [Abb.]: Der erste Windkraft-Turm der Welt. In einer mitteldeutschen Stadt wird das Problem des Windkraftmotors zuerst in der vollen Bedeutung ausprobiert werden durch Erbauung eines riesigen Windkraft-Turmes, der eine Höhe von 600 m haben wird. An diesem Turm werden in 250 m Höhe an einem Quergestell je zwei riesige Windmühlenflügel angebracht, die aus drei Teilen bestehen und die schon auf eine Windstärke von nur 5,5 Sekundenmeter reagieren. Die Windmühlenflügel sind mit einem Dynamo in Verbindung gebracht und die ganze Anlage kann in einber Stunde täglich 6000 Kilowatt elektrische Energie zum Selbstkostenpreis von 1/10 Pf. herstellen. Außerdem wird der Turm ausgenützt durch ein Restaurant auf einer Plattform in der Höhe von 400 m; in 550 m Höhe wird die drahtlose Station eingerichtet. (59) [Abb.]: Die Befreiungsfeier in Köln. Anläßlich des Abzuges der letzten englischen Besatzungstruppen aus Köln und der Freigabe der sogenannten ersten besetzten Zone des Rheinlandes nach Ablauf des 31. Jänner 1926 wurde um Mitternacht am 31. Jänner auf dem Domplatz eine machtvolle Kundgebung abgehalten. (61) Der russische Fürst. Eine Gaunergeschichte von Peter Pack. (62) [Abb.]: Das furchtbare Eisenbahnunglück bei Leiserde. In der Nacht vom 18. zum 19. August 1926 entgleiste der D-Zug Berlin-Köln bei Leiserde in der Nähe von Hannover. 21 Todesopfer und zahlreiche Verletzte waren die Folgen dieses durch einen verbrecherischen Anschlag verursachten Unglücks. Das Bild zeigt den Blick auf die Unglücksstelle und man sieht, wie weit bei der Schnelligkeit des Zuges die Lokomotive und die nachfolgenden Wagen die Böschung hinabgeworfen wurden. (63) [Abb.]: Ein Winterbild von der schwedischen Lapplandbahn. Ein im Schnee steckengebliebener Zug wird ausgeschaufelt. (65) Streckenwärter Zimmenbeil und die Reichsflaggen-Kuh. Heitere Skizze von H. Volker. (65) Zur Geschichte des katholischen Preßvereines. (67) [Abb.]: Chefredakteur Mons. Heinrich Binder † (67) Aus der Welt der Technik. (68) Wie man den Großstadtlärm mißt. (68) Parkett- und Linoleumpflege. Puhlmann-Tee. (69) Heiteres. (70) [2 Abb.]: Gelungener Trick. (1)"Da kommt der Gerichtsvollzieher zum Fenster herein- - bin neugierig, ob ich ihm auch diesmal entwische - - " (2)"Hoppla - - Gott sei Dank !" (70) In dringenden Fällen. Auch ein Schüler. Treffende Antwort. Freundin: Geschichten von Adolf Glaßbrenner. Umschreibung. Die Erhaltung der Materie. Er weiß es besser. Verwechslung. Richter: Ehemann. Kindermund. (70) Jahres-Rundschau. Vom 1. September 1925 bis 30. August 1926. (71) September 1925. (71) [Abb.]: Das Grab auf der Straße. Ein eigenartiges Grabdenkmal findet man auf dem Marktplatz in Karlsruhe. Mitten im größten Verkehrstrubel ruht dort der Markgraf von Baden. Das Denkmal hat die Form einer Pyramide und ist von Ludwig Wilhelm August im Jahre 1823 gestiftet worden. (71) Oktober 1925. (71) November 1925. (71) Dezember 1925. (71) Jänner 1926. (72) Februar 1926. (72) [Abb.]: Das große Brandunglück in Steindorf am 8. April 1926. (Hiebei wurden 21 Häuser eingeäschert.) (73) März 1926. April 1926. (74) Mai 1926. (74) Juni 1926. (75) [Abb.]: Bischof Dr. Kepler in Stuttgart † (75) Juli 1926. (75) August 1926. (76) Oberösterreichische Chronik. (76) September 1925. (76) Oktober 1925. (76) November 1925. Dezember 1925. (77) [Abb.]: Hofrat Dr. Messerklinger, Linz †. (77) Jänner 1926. (77) [Abb.]: Prälat Dr. Josef Lohninger, Linz †. (78) Februar 1926. März 1926. (78) April 1926. (78) [Abb.]: Bauernhügel bei Pinsdorf, im Hintergrunde der Traunstein. Hier liegen die im oberösterreichischen Bauernkriege bei Gmunden gefallenen Bauern begraben. (79) Mai 1926. (79) Juni 1926. (79) Juli 1926. August 1926. (80) Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Linz in Oberösterreich. (Abgeschlossen Mitte November 1926.) (81) Oberster Hirt: Metropolit: Bischof: Domkapitel: (81) Ehrendomherren: (81) Dompfarre: Bischöfliche Ordinariats-Kanzlei: Bischöfliche theologische Diözesanlehranstalt: (82) Bischöfliches Priesterseminar: (82) Bischöfliches Knabenseminar mit Gymnasium in Urfahr Bischöfliches Konvikt im Haiderhofe zu Linz. (83) Bischöfliches Lehrerseminar in Linz. Bundes-Gymnasium in Linz. Bundes-Gymnasium in Ried. Bundes-Gymnasium in Freistadt. Bundes-Gymnasium in Wels. Real-Gymnasium in Linz. Real-Gymnasium in Gmunden. Bundes-Oberrealschule in Linz. Bundes-Oberrealschule in Steyr.Mädchen-Mittelschulen der Stadt Linz. Lehrerbildungs-Anstalt in Linz. Knaben-Bürgerschule 1, Spittelwiese 8. Knaben-Bürgerschule 2, Schützenstraße 13. Knaben-Bürgerschule 3, Figulystraße. Knaben-Bürgerschule 4, Wr.-Reichstraße 42. Knaben-Bürgerschule 5, Jahnstraße. Mädchen-Bürgerschule 1, Mozartstraße 30. Mädchen-Bürgerschule 2, Schützenstraße13. Mädchen-Bürgerschule 3, Baumbachstraße 11. (84) Mädchen-Bürgerschule 4, Raimundstraße 17. Mädchen-Bürgerschule 5, Hinsenkampplatz. Knaben-Volksschule 7, Dürrnbergerstraße 1. Knaben-Volksschule 9, Webergasse. Mädchen-Volksschule 6, Grillparzerstraße 49. Taubstummen-Institut. Privat-Blindeninstitut. Landes-Irrenanstalt. In Linz wohnende Diözesan-Weltpriester. (85) Diözesanpriester außerhalb der Diözese. (85) Priester aus fremden Diözesen in Linz. Militärseelsorge. (86) Pfarrgemeinden der Diözese. Die Ziffern bei den Pfarrorten bedeuten die Seelenzahl. Wenn zwei Zahlen vorkommen, bedeutet die letztere die Seelenzahl der Protestanten, z. B.: Abtsdorf (P. T. Attersee) 215/12, heißt: 215 Katholiken, 12 Protestanten, St. Agatha 1512 heißt: 1512 Katholiken. Nach der Seelenzahl steht das Dekanat. (86) Abtsdorf - Aurolzmünster (86) Bad Hall - Burgkirchen (87) Christkindl - Dorf a. d. Pram (88) Ebelsberg - Esternberg (88) Feldkirchen a. d. D. - Friedburg o. Lengau (89) Gaflenz - Gutau (89) Haag - Holzhausen (90) Innerstoder - Julbach (91) Kallham - Kronstorf (91) Laakirchen - Lustenau (92) Magdalena St. - Munderfing (94) Naar - Nußdorf (95) Oberhofen - Ottnang (95) Pabneukirchen - Putzleinsdorf (96) Raab - Rüstorf (97) Sandl - Suben (98) Taiskirchen - Tumeltsham (100) Ueberackern - Utzenaich (100) Veit St. - Vorderstoder (101) Waizenkirchen - Wolfsegg (101) Zell am Moos - Zell a. d. Pram (102) Verzeichnis der Abkürzungen. (103) Ordensstand und Kongregationen der Diözese. (103) Männer-Orden und -Kongregationen. (103) Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. (103) Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg. (104) Prämonstratenser-Chorherrenstift Schlägl. (105) Benediktinerstift Kremsmünster. (105) Benediktinerstift Lambach. (107) Zisterzienserstift Schlierbach. (107) Zisterzienserstift Wilhering. (108) Kloster Engelszell, Post Engelhartszell a.D. (108) Vertretung der Mariannhiller-Mission, Süd-Afrika. Hospiz der Franziskaner in Baumgartenberg. Hospiz der Franziskaner in Bruckmühl. Kloster der Franziskaner in Enns. Kloster der Franziskaner in Pupping. Kloster der Franziskaner in Maria-Schmolln. (109) Hospiz der Franziskaner in Suben. (109) Kloster der Kapuziner in Gmunden. Kloster der Kapuziner in Linz. Kloster der Kapuziner in Braunau am Inn. Kloster der Kapuziner in Ried. Kloster Karmeliten in Linz. (110) Kloster der Barmherzigen Brüder in Linz. (110) Kollegium Aloisianum der Gesellschaft Jesu am Freinberg. Residenz der Gesellschaft Jesu in Linz. Residenz der Gesellschaft Jesu in Steyr. (111) Kollegium der Redemptoristen in Puchheim. (111) Kollegium der Marienbrüder in Freistadt. Noviziatshaus der Marienbrüder in Greisinghof bei Pregarten. Städtisches Studentenheim der marienbrüder in Freistadt. Missionsschule "Regina Apostolorum" der PP. Oblaten des heiligen Franz von Sales in Dachsberg. Noviziatshaus zum heiligen Franz von Sales in Schmieding. (Pfarre Krenglbach.) Provinzialhaus in Wien; Mutterhaus in Rom. Missionskonvikt der Oblaten des heiligen Franz von Sales in Ried im Innkreis. Provinzialhaus in Wien; Mutterhaus in Rom. (112) Salvatorianerkolleg in Hamberg. (112) Gesellschaft des Göttlichen Wortes (Societas Verbi Divini). Kongregation der Brüder der christlichen Schulen in Goisern. (113) Frauen-Orden und -Kongregationen. (113) Kloster der Ursulinen in Linz. Kloster der Elisabethinen in Linz. Kloster der Karmelitinnen in Gmunden. Kloster der Karmelitinnen in Linz. (113) Kloster der Salesinerinnen in Gleink. (113) Kloster der Redemptoristinnen zu Ried.Kkloster der Ordensschwestern vom Guten Hirten zu Baumgartenberg. Institut der Barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Linz. Provinzhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus in Stadl-Paura bei Lambach. Institut der Schwestern vom heil. Kreuz in Linz. Institut der armen Schulschwestern in Vöcklabruck. (114) Institut der armen Schulschwestern zu Lahn in der Pfarre Hallstattt. Institut der Armen Schulschwestern von Unserer lieben Frau in Freistadt. Mutterhaus der Tertiarschwestern der Karmeliten-Ordens in Linz. Oblatinnen des heil. Franz von Sales in Urfahr. Töchter des göttlichen Heilandes (Mutterhaus Wien) in St. Veit im Mühlkreis. (115) Dombau-Lotterie. (115) Personen-Register des geistlichen Personalstandes. (116) Veränderungen während des Druckes: (121) [Tabelle]: Gottesdienst-Ordnung in Linz-Urfahr, Pöstlingberg, St. Peter u. Kleinmünchen. Vormittag Nachmittag. ([122 - 123]) Sonn- und Feiertagsgottesdienste in den oberösterr. Pfarren. 1) (Die nicht eingeklammerten Zahlen bezeichnen den Beginn des Gottesdienstes im Sommer (in der Regel ab Georgi), die eingeklammerten im Winter (ab Michaeli). (124) Landwirtschaftlicher Hauskalender. (127) Januar. Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. Oktober. November. Dezember. (127) Die Leiter der Volks- und Bürgerschulen Oberösterreichs. (Nach dem Stande vom 1. September 1926.) Abkürzungen: B. D. =Bürgerschuldirektor, D. =Direktor, D. L. =Oberlehrer(in) Sch. L. =Schulleiter. (128) Wetter-, Volks- und Bauernregeln. (135) Jänner. Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. Oktober. November. Dezember. (135) Heiteres. (136) Der Anknüpfungspunkt. Verfehltes Kompliment. Ein schweres Wort. Aus zwei Zeitungsberichten. Ah so ! Unverhofft. Straßenbahn. Probates Mittel. Meilensteine. Börne und der alte Herr. Die junge Hausfrau. (136) Verschiedenes zum Nachschlagen. ([137]) I. Steuer-Tarif. (Einkommensteuer, allgemeine Erwerbsteuer, Vermögenssteuer.) (Von einem Finanzjuristen nach den neuesten Vorschriften zusammengestellt.) ([137]) A. Allgemeine Vorbemerkungen. ([137]) B. Einkommensteuer-Tarif. ([137]) [Tabelle]: ([137]) Anmerkungen zum Einkommensteuertarif. (138) C. Erwerbsteuer-Tarif. (139) [2 Tabellen]: (139) D. Vermögenssteuer-Tarif. (140) [Tabelle]: (140) Anmerkungen zum Vermögenssteuer-Tarif. (140) E. Einige Bemessungsbeispiele zu B, C und D. (141) II. Stempel- und Gebührenanzeiger. (Von einem Fachmanne nach den neuesten Vorschriften ergänzt und richtiggestellt.) (141) Art der Stempelmarkenverwendung. Der Stempelaufdruck. Das Abstempeln der Marke mit der Privat-(Namens- oder Firma-) Stampiglie des Ausstellers,. Ausstellung in mehreren Exemplaren. (141) Ausnahmen: (141) Stempelpflicht der weiteren Bogen einer Urkunde oder Schrift. Stempelumtausch. Nachteilige Folgen der Gebührengesetzübertretungen. (142) Gegenwärtig gültige Stempelskalen, wirksam seit 1. September 1924: (142) Skala I. (142) Skala II. (142) Skala III. (143) Kurzer Auszug aus dem Stempel- und Gebührentarif. (143) III. Verbrauchsstempel für Spielkarten. (150) Werbung (150) Straßen- und Hausbesitzer-Verzeichnis der Stadt Linz samt Vororten. (151) Adlergasse. Altstadt. Am Damm. Anastasius-Grün-Straße. Andreas-Hofer-Platz. Andreas-Hofer-Straße. Annagasse. Anton-Dimmel-Straße. Anton-Weiguny-Platz. Anzengruberstraße. Auberg. (151) Aubergstraße. (151) Auerspergstraße. Auf der Gugl. Bachl. Badgasse. Bahnhofstraße. Dr. Bahrgasse Bancalariweg. Bauern berg. (152) Baumbachstraße. (152) Beethovenstraße. Bergern. Bergschlösselgasse Berggasse. Bethlehemstraße. Billrothstraße. Bischofstraße. Bismarckstraße. (153) Blumauerstraße. (153) Blütenstraße. Bockgasse. Brückenstraße (links). Brückenstraße (rechts). Brucknerstraße. Brunnenfeldstraße (Scharlinz). Bürgerstraße. Christian-Coulin-Straße. Darrgutstraße. (154) Derfflingerstraße. Dierzerstraße. Dinghoferstraße. Domgasse. Donatusgasse. Donaustraße (rechte). Donaustraße (linke). Drouotstraße. Dürrnbergerstraße. Dr.-Edlbacher-Straße. Ederstraße. Dr.-Eigner-Straße. Eisenbahngasse. (155) Eisenhandstraße (155) Elisabethstraße. Fabrikstraße. Fadingerstraße. Feldstraße. Ferihumerstraße. Figulystraße. Fischergasse. (156) Flügelhofgasse. Flußgasse. Franckstraße. Freinbergstraße. Freistädterstraße. Friedhofstraße (Linz). Friedhofstraße (Urfahr). Füchselstraße. Garnisonstraße Gärtnerstraße Gerstnerstraße. Gesellenhausstraße.Ghegastraße. (157) Gilmstraße. Goethestraße Graben. Greilstraße. Grillparzerstraße. Grünauerstraße. (158) Gründberg. (158) Gstöttnerhofstraße. Güntherstraße. Gürtelstraße. Gußhausgasse Haerdtlstraße. Hafenstraße. Hafferlstraße. Hafnerstraße. (159) Hagen. (159) Hagenstraße. Hahnengasse. Halbgasse. Hamerlingstraße. Hanriederstraße. Harbach. Harrachstraße. (160) Hauptstraße. (160) Heilham. Heizhaustraße. Herrenstraße. Herstorferstraße. Hinsenkampplatz. (161) Hirschgasse (161) Höchsmannstraße. Hofberg. Hofgasse. Holzstraße. Honauerstraße Hopfengasse. Hoppichlerstraße. Huemerstraße. (162) Humboldtstraße. (162) Hyrtlstraße. Jägerstraße. Jahnstraße. Im Hühnersteig. Im Tal. In der neuen Welt. Ingenieur-Stern-Straße. Johann-Konrad-Vogel-Straße. Johannesgasse. Jungwirthstraße. Kaarstraße. (163) Kaisergasse. (163) Kapellenstraße. Kaplanhofstraße. Kapuzinerstraße. Karl-Fiedler-Gasse. (164) Karl-Marx-Straße. (164) Karl-Wiser-Straße. Kaserngasse. Keimstraße. Kellergasse. Keplerstraße. Khevenhüllerstraße. Kinderspitalstraße. (165) Kirchengasse. Klammstraße. (166) Kleinmünchen (166) Klosterstraße. Knabenseminarstraße. Kollegiumgasse. Konrad-Deubler-Straße. Körnerstraße. (167) Krankenhausstraße. (167) Kraußstraße. Kreuzstraße. Kroatengasse. Kudlichstraße. Kürnbergerweg. Landgutstraße. (168) Landstraße. (168) Langgasse. Lasingergasse. Lastenstraße. Lenaustraße. Leonfeldenerstraße. Leopold-Hafner-Straße. Lerchengasse. Lessingstraße. Limonigasse. Lindengasse. Lissagasse. Liftstraße. Löwengasse. (169) Ludlgasse. Lustenau. (170) Lustenauerstraße. (170) Magazingasse. Makartplatz. Makartstraße. Margarethen Mariahilfgasse. Marienstraße. Marktplatz. Marktstraße. (171) Martinsgasse. (171) Melicharstraße. Mittelstraße. Mozartstraße. Mühlkreisbahnstraße. Museumstraße. Neugasse. Neutorgasse. Niedernharterstraße. Niederreithstraße. Nißlstraße. Noßbergerstraße. (172) Novaragasse. (172) Obere Donaulände. Oberfeldstraße. Ottensheimerstraße. (173) Parzhofstraße. (173) Pestalozziplatz. Petrinumstraße. Pfarrgasse. Pfarrplatz. Pfeifferstraße. Pichlerstraße. Pillweinstraße. (174) Pflaster (174) Platz des 12. November. Pöstlingbergstraße. Pöstlingberg. Prinz-Eugen-Straße. Promenade. (175) Prunerstraße. Quergasse. Raimundstraße. Rathausgasse. Reindlstraße. Richard-Wagner-Straße. Ringstraße. Riesenhofstraße. (176) Römerstraße. (176) Roseggerstraße. Rosenstraße. Rosenauerstraße. Rudigierstraße. Sandgasse. (177) St. Peter. (177) St. Peterstraße. Scharitzerstraße. (178) Scharlinz. (178) Schillerstraße. Schlossergasse. Schmiedegasse. Schmidtorstraße. Schratzstraße. Schubertstraße. Schulertal. Schulstraße. (180) Schützenstraße. Schweizerhausgasse. Seilerstätte. Semmelweißstraße. Sonnensteinstraße. Sophiengutstraße. Spittelwiese. Stadlbauerstraße. Starhembergstraße. (181) Steingasse. (181) Stelzhamerstraße. Stifterstraße. Stockbauernstraße. Stockhofstraße. Talgasse. Tegetthoffstraße. Tiefer Graben. Tummelplatz. (182) Umschlagplatz. Unionstraße. Untere Donaulände. Urfahrwänd. Verlängerte Kirchengasse. Versorgungshausstraße. Vielguthstraße. Volksfeststraße. (183) Volksgartenstraße. Wachreinerstraße. Wagnerstraße. Waldegg. Waldeggstraße. (184) Walterstraße. (184) Webergasse. Weigunyplatz Weingartshofstraße. Weißenwolffstraße. (185) Wiener Reichstraße. (185) Wildbergstraße. Willemerstraße. Wimhölzelstraße. Wurmstraße. Zellerstraße. Zeppenfeldstraße. Ziegeleistraße. (186) Zizlau. (186) Zollamtstraße. (187) Humoristische Sprüche über die Ehe. Gesammelt von Hans Runge. (187) Werbung (188) Einband ([uncounted])
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OBERÖSTERREICHISCHER PRESSVEREINS-KALENDER AUF DAS JAHR 1915 Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender (-) Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1915 (1915) ( - ) Einband ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ([I]) Inhalts-Verzeichnis. (II) Inseraten-Tafel (III) Das Jahr 1915 nach Christi Geburt ([1]) Bewegliche Feste. ([1]) Die vier Quatemberzeiten. Mondesviertel. Die vier astronomischen Jahreszeiten. Von den Finsternissen. Vom Jahresregenten. ([2]) Normatage. Feste, welche im katholischen Ritus, obwohl nicht streng gefeiert, dennoch kirchlich besonders begangen werden. Landespatrone. Landesfarben: ([3]) Landwirtschaftlicher Hauskalender. ([4]) Vollkommene Ablässe. ([4]) Abkürzungen. ([5]) [Kalender]: 1915 ([6]) Hof-Kalender: Genealogie des regierenden Kaiserhauses Oesterreich. (30) Geschwister Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (30) Eltern Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Vaters Geschwister. Großeltern Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (31) Großvaters Geschwister und deren Nachkommen. (32) Kinder des Urgroßvaters Bruders und dessen Nachkommen (35) Die europäischen Souveräne. (36) Reichs- und Landes-Vertretung Oberösterreichs. (Anmerkung:Die mit * bezeichneten Abgeordneten sind christlichsozial.) (37) I. Der Reichsrat: (37) II. Der Landtag: (37) Virilstimme: Vom großen Grundbesitz: (37) Von den Städten und Industrialorten: Von der Handels- und Gewerbekammer: Von den Landgemeinden: Von der allgemeinen Wählerklasse: (38) III. Der Landesausschuß bestehend aus 8 Mitgliedern, hält gewöhnlich einmal in der Woche Sitzung. (39) Vorsitzender (der Landeshauptmann): Vorsitzender-Stellvertreter: Mitglieder des Landesausschusses: Referats-Einteilung: (39) Verschiedenes zum Nachschlagen. (40) Stempel- und Gebühren-Anzeiger. (40) Allgemeine Regel. Art der Stempelmarken-Verwendung. Stempelaufdruck. Das Abstempeln der Marken mit Privat-Stampiglien.Stempelpflicht der weiteren Bogen. (40) Bei Ausfertigung einer Urkunde oder Schrift in mehreren Exemplaren. (40) Auszug aus dem Stempeltarif. (41) [Tabelle]: Gegenwärtig gültige Stempel-Skalen (41) Postwesen. (51) Für gewöhnliche Brief.Für rekommandierte Brief.Expreßbriefe.Geldbriefe.Kreuzbandsendungen. (51) Warenproben und Muster-Sendungen (51) Fahrpostsendungen. Postbegleit-Adressen. (52) Postanweisungen (Geldanweisungen). (52) Telegraphische Postanweisungen. (53) Bestellung der Postsendungen. (54) Zustellgebühren. Avisogebühren. Fachgebühren. Magazinsgebühr. Lagerzins,. Landbriefträgergebühren. (54) Telegraphenwesen. (55) Wert des Coupons. (55) Los-Gattung (55) I. Von der einheitlichen Noten- oder Silberrente. II. Von der 4% österr. Goldrente. (55) III. Von der 4 % ungarischen Goldrente. (55) IV. Von den Eisenbahn-Staats-Schuldverschreibungen: V. Vom Staate zur Zahlung übernommene Eisenbahn-Prioritäten: VI. Von den Theiß-Regulierungs-Losen.VIII. Von anderen öffentlichen Anlehen, ohne Rentensteuer-Abzug: IX. Mit 1/2 % Rentensteuer-Abzug: X. Mit 2 % Rentensteuer-Abzug: XI. Mit 10% Steuerabzug: XII. Von fix verzinslichen Aktien: (56) [Tabelle]: Ziehungen ausländischer Lotterie-Effekten vom Jahre 1915. (56) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische. Schonzeit. (57) [Tabelle]: Gottesdienst-Ordnung in Linz und Urfahr. Vormittag Nachmittag. (58 - 59) [Tabelle]: Tarif der Verzehrungssteuer für die Landeshauptstadt Linz mit Angaben der gebührenfreien Mengen. (60) [Tabelle]: Tabellen zur Berechnung des Lohnes ländlicher Dienstboten. Tabelle A. Tabelle B. (62 - 63) Pupillarsichere Papiere zur Anlegung von Waisengeldern, Kautionen usw. Fastenpredigten. (64) Verzeichnis der Boten welche in der Landeshauptstadt und Urfahr ankommen und abgehen. (65) Werbung (69) [3 Tabellen]: (1) Haltestellen der elektrischen Straßenbahn Linz Urfahr. (2)Haltestellen der Kleinbahn Linz-Kleinmünchen-Ebelsberg. (3)Haltestellen der Pöstlingbergbahn. (70) Fahrpreise der Pöstlingberg-Bahn Linz Staatsbahnhof-Urfahr, Remise Pöstlingberg und retour. (70) Preise für Separatwagen der Pöstlingbergbahn. (71) Automobil-Verkehr auf den Strecken Linz-Leonfelden, Linz-Gallneukirchen und Linz-Wilhering. Gültig vom 1. Mai bis 30. September. (71) [4 Tabellen]: (1)Linz-Leonfelden. (2)Fahrtgebühren der Strecke Linz-Leonfelden für 1 Sitzplatz. (3)Linz-Gallneukirchen. (4)Fahrtgebühren der Strecke Linz-Gallneukirchen für 1 Sitzplatz. (71) [2 Tabellen]: (1)Linz-Wilhering. (2)Fahrtgebühren der Strecke Linz-Wilhering für 1 Sitzplatz. (72) Advokaten. (72) Tarif der Fiaker in Linz. (72) Häuserverzeichnis der Landeshauptstadt Linz. Abgeschlossen 1. Juli 1914. (74) Adlergasse Altstadt Annagasse Auerspergstraße Badgasse Bahnhofstraße Bauernberg Baumbachstraße Berggasse Bethlehemstraße (74) Bischofstraße (74) Blumauerstraße Bockgasse Bürgerstraße Collegiumgasse Coulinstraße Anton Dimmelstraße Domgasse Donatusgasse Obere Donaulände (75) Gustav Ederstraße Kaiserin Elisabeth-Kai Donaustraße Eisenbahnstraße Elisabethstraße Fabrikstraße Fadingerstraße Feldstraße Figulystraße (76) Flügelhofgasse (76) Franz Josef-Platz Gärtnerstraße Gemeindestraße Gesellenhausstraße Goethestraße Graben (77) Greilstraße (77) Auf der Gugl Hafferlstraße Hafnerstraße Hahnengasse Harrachstraße Herrenstraße Hirschgasse Hirtlstraße (78) Hofberg (78) Hofgasse Holzstraße Honauerstraße Hopfengasse Huemerstraße Humboldtstraße Johannesgasse Kaisergasse (79) Kaiser Josef-Straße (79) Kaplanhofstraße Kapuzinerstraße Kaisergasse Kellergasse Keplerstraße Khevenhüllerstraße Stammstraße (80) Klosterstraße (80) Körnerstraße Krankenhausstraße Kreuzgasse Landstraße Langgasse Lasingergasse Lessinggasse Limonigasse (81) Ludlgasse (81) Lustenauerstraße Magazingasse Margarethen Mariahilfgasse Maria Thesia-Straße Marienstraße Marktplatz Marktstraße Martinsgasse (82) Mozartstraße (82) Museumstraße Neutorgasse Noßbergerstraße Pfarrgasse Pfarrplatz Promenade Prunerstraße Quergasse Rathausgasse (83) Römerstraße (83) Rudigierstraße Sandgasse Scharitzerstraße Schillerstraße Schlossergasse Schmidtorstraße Schubertstraße Schulertal (84) Schützenstraße (84) Schweizerhausgasse Seilerstätte Spittelwiese Starhembergstraße Steingasse Stelzhamerstraße Stifterstraße Stockbauernstraße (85) Stockhofstraße (85) Straßerau Tegetthoffstraße Tiefer Graben Tummelplatz Joh. Konrad Vogel-Straße Volksfeststraße Volksgartenstraße Waldeggstraße Walterstraße Weingartshofstraße Weißenwolffstraße (86) Karl Wiser-Straße Wurmstraße Zollamtstraße (87) Vorort Lustenau. (87) Vorort Waldegg. (89) Vorort St. Peter. (91) Verzeichnis der Gründe (teils verbaut, teils unverbaut). (92) Häuser-Verzeichnis der Stadt Urfahr. (97) Am Damm Aubergstraße Berggasse Blütenstraße Brückenstraße Untere Donaustraße Ferihumerstraße Karl Fiedler-Straße Fischergasse Flußgasse Freistädterstraße Friedhofsdtraße Gerstnerstraße Gstötttnerhofstraße Günterstraße Gußhausgasse Haerdtlstraße Hagenstraße Halbgasse (97) Hauptstraße (97) Höchsmannstraße Im Tal Jägerstraße Jahnstraße Kaarstraße Kaiserplatz Kapellenstraße Kirchengasse Kreuzstraße Landgutstraße Leisenhofstraße Leonfeldenerstraße Lerchengasse (98) Lindengasse Löwengasse Marktplatz Maximilianstraße Mittelstraße Mühlkreisbahnstraße Neugasse Nißlstraße Parzhofstraße Petrinumstraße Pfeifferstraße Pichlerstraße Reindlstraße Rosenauerstraße Rosenstraße (99) Rudolfplatz (99) Rudolfstraße Schmiedegasse Schratzstraße Schulstraße Seminarstraße Sonnensteinstraße Stadlbauerstraße Stephaniestraße Thalgasse Thurmstraße Verlängerte Kirchengasse Webergasse Wildbergstraße Zellerstraße (100) Neue Straßeneinteilung in den Ortschaften Auberg, Pflaster und Unterselbern. (101) Ortschaft Auberg. Ortschaft Harbach. Ortschaft Heilham Ortschaft Pflaster Ortschaft Unterselbern Ortschaft Urfahrwänd. Neu projektierte Straßen (101) Werbung (101) Werbung (101) Papst Pius X. † (103) [Abb.]: (103) Papst Benedikt XV. (104) [Abb.]: (104) Erzherzog Franz Ferdinand. (105) [Abb.]: Der Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand im Kreise seiner Familie. (105) Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und dessen Gemahlin Herzogin von Hohenberg † (106) [Abb.]: Zum Attentat in Sarajevo. Oben: Die Verhaftung des Mörders Prinzip. Unten: Zertrümmerte serbische Geschäftsläden und serbische Wägen in der Nähe des Schauplatzes des Attentates. (106) [Abb.]: Die Leichen des Thronfolgerpaares werden durch Triest geführt. (107) [Abb.]: Der Konak in Sarajevo. (108) Das Neutor in Steyr. (109) [Abb.]: Das Neutor in Steyr in der Jetztzeit, verunstaltet durch die rattenfallenähnliche Brücke. (109) [Abb.]: Das Neutor in Steyr vom unteren Schiffsweg gesehen. (110) [Abb.]: Der Mariä Empfängnis-Dom in Linz von der Römerstraße. (111) [Abb.]: Kunstschätze aus Oberösterreich: Gitter aus der Stiftskirche St. Florian. (112) [Abb.]: Die vollendete Kirche der heiligen Familie in Linz. (113) Wie der Schneiderflorl seine Barbl kuriert. (114) [Abb.]: Das Flieger-Denkmal auf dem Freinberg, Linz. (114) [2 Abb.]: (1)Das Dobretsbergerhaus, Linz, Landstraße das wegen der neuen Straße und Tramwaylinie abgebrochen werden mußte. (2)Die neue Knaben-Bürgerschule Waldegg-Linz. (115) [Abb.]: Aist-Tal bei Gutau. (116) [Abb.]: König Ludwig III. als Großmeister des Großordens vom hl. Georg im Zuge der Ritter. (117) Ein Versehgang. Eine historische Erinnerung aus dem Kaiserhause. (118) [Abb.]: Erzherzog Maximilian d`Este. (118) [Abb.]: Kurpark in Bad Hall bei der Kurmusik (119) [Gedicht]: Aphorismen. (119) Kordula Wöhler in Linz. (120) [Abb.]: Friedhof in Margarethen (Kalvarienberg) bei Linz. (120) [Abb.]: Aufgang zum Mariatal-Kirchlein beim Kalvarienberg in Linz. (121) [Gedicht]: (121) Die Ehre. (122) [Abb.]: Kreuzwegstation am Kalvarienberg in Linz. (122) [Abb.]: Die Bergung der Leiche des am Buchstein im Sommer 1913 verunglückten Touristen Kumposcht. Die 14 Mann der Rettungsexpedition hatten vollauf zu tun, die Leiche über die steilen Wände, Gräben und Schluchten der Südwand des B uchsteins in Tal zu befördern. Die meisten Teilnehmer der Rettungsexpedition auf dem Bilde zogen schon wiederholt bei ähnlichen Anlässen aus. Sie bilden jetzt die ständige Rettungsmannschaft des Gesäuses und gehen auch bei dichtem Nebel die schwierigsten Steige hinan, wenn es gilt, Menschenleben dem Berg-Tode zu entreißen. (123) [Gedicht]: (123) [Gedicht]: Da Linzer Bot. (124) [Abb.]: (124) [Abb.]: Der. hl. Franziskus an der Himmelspforte. (126) Heitere Schülerantworten. (127) [Abb.]: Wie groß ist eine Million? (127) [Abb.]: Abschied Anno 1813. Eine Szene, die sich nach 100 Jahren unzähligemal wiederholt hat. (128) Zur Geschichte des katholischen Preßvereines. (129) [Abb.]: Reichrats- und Landtags-Abgeordneter Georg Baumgartner, Stadtpfarrer in Wels, erster Redakteur der "Welser Zeitung". (129) [2 Abb.]: (1)† Ehrenkanonikus Josef Flotzinger, Stadtpfarrer von Wels, früher Komiteemitglied des Preßvereines. (2)Rupert Söllner Redakteur der "Welser Zeitung". (130) [Abb.]: Zum 25jährigen Redakteur-Jubiläum des Chefredakteurs Konsistorialrates Heinrich Binder. (131) Der Bau des Mariä Empfängnis Domes in Linz (132) [Abb.]: Die Immakulata-Statue auf dem Giebel des Hochaltarbaldachins im neuen Dome in Linz. (132) [Abb]: Der Engelchor in der Krippe des Mariä Empfängnis-Domes in Linz. (133) [Abb.]: Detailbild des Engelchores. (134) [Abb.]: Das Ostportal des Mariä Empfängnisdomes in Linz. (135) Oberösterreichische Chronik. Bemerkenswerte Ereignisse und Unfälle in Oberösterreich. (Vom 1. September 1913 bis 31. August 1914.) (135) September 1913. (135) [Abb.]: Kardinal Rampolla gestorben am 17. Dezember 1913 in Rom. (136) Oktober 1913. (136) November 1913. (136) Dezember 1913. (137) [Abb.]: Der berühmte Schriftsteller Bischof Paul Wilhelm Keppler von Rottenburg. (137) Jänner 1914. Februar 1914. März 1914. (138) [Abb.]: Monsignore Franz Schmid, Ehrenkanonikus und Pfarrer in Peuerbach. (138) April 1914. (138) [Abb.]:JI. Burgstaller, Ehrenkanonikus von Mattsee, feierte am 26. Juli 1913 sein goldenes Priesterjubiläum. (139) Mai 1914. Juni 1914. (139) [Abb.]: Reichsrats- und Landtagsabgeordneter Franz Fuchs, welcher als Zugsführer am 15. September 1914 in Galizien den Heldentod starb. (139) Juli 1914. August 1914. (140) Tagessprüche. (140) Preisrätsel. (140) [Abb.]: 30 Preise, schöne Bilder und Bücher. Auflösung: An die Rätselecke des Preßvereins-Kalenders, Linz, Preßverein, Landstraße Nr. 41 (140) Vom Weltkrieg (141) [ 2 Abb.]: (141) [Abb.]: Österreichisches Militär aller Waffengatttungen. (142) [Abb.]: Ein österreichisches Motorgeschütz. Unser Bild zeigt ein Geschütz von den österreichischen Motorbatterien, die so erfolgreich im Kampf gegen die Belgier, bei den Eroberungen der verschiedenen Festungen und jetzt auch bei den Kämpfen gegen die Franzosen sich hervorragend beteiligt haben (143) [Abb]: Eine serbische Schnellfeuerbatterie. (144) Reihenfolge der ewigen Anbetung in den Pfarr- und Klosterkirchen. (145) A) Tagesanbetung für die Stunden von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. (145) Monat Jänner. Monat Februar. Monat März. Monat April. (145) Monat Mai. (145) Monat Juni. Monat Juli. Monat August. Monat September. (146) Monat Oktober. (146) Monat November. Monat Dezember. (147) B) Nächtliche Anbetung in den Männer- und Frauenklöstern für die Stunden von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens*) (147) Monat Jänner. Monat Februar. (147) Monat März. (147) Monat April. Monat Juni. Monat Juli. (148) Monat August. (148) Monat September. Monat Oktober. Monat November. Monat Dezember. (149) Die katholischen Vereine in Linz-Urfahr. (150) Der kleine Wegweiser von Linz. Preßverein, katholische und akademische Buchdruckerei, Landstraße Nr. 41. Buch- und Kunsthandlung des kath. Preßvereines Linz, Landstraße 41. Krankenkasse "Volksschutz", Herrenstraße 38. (151) Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Linz in Oberösterreich. (Abgeschlossen Ende November 1914.) (153) Oberster Hirt: Metropolit: Bischof: Domkapitel: Ehrendomherren: (153) Mariä-Empfängnis-Dom. Bischöfliche Ordinariats-Kanzlei. Diözesan-Kirchenvermögens-Verwaltung. Bischöfliche theologische Diözesan-Lehranstalt. (154) Bischöfliches Knabenseminar mit Gymnasium in Urfahr (Collegium Petrinum.) (154) Bischöfliches Priesterseminar: (155) Im Collegium Germanicum zu Rom.Bischöfliches Konvikt im Haiderhofe zu Linz. Katholisches Schulvereinspädagogium zu Linz. K. k. Staats-Gymnasium in Linz. K. k. Staatsgymnasium in Ried. K. k. Staats-Gymnasium in Freistadt. K. k. Staats-Gymnasium in Freistadt. K. k. Staats-Gymnasium in Wels. K. k. Realgymnasium in Linz. K. k. Real-Gymnasium in Gmunden. K. k. Staats-Oberrealschule in Linz. K. k. Staats-Oberrealschule in Steyr. K. k. Lehrerbildungs-Anstalt in Linz. Knaben-Bürgerschule, Spittelwiese. Kaiser Franz Josef-Knaben- und Mädchen-Bürgerschule. Jubiläums-Knaben- und Mädchen-Volks- und Bürgerschule (Figulystraße). Kronprinz Rudolf-Mädchen-Bürgerschule. Mädchen-Bürgerschule (Neustadt). Bürgerschule in Waldegg. Mädchen-Bürgerschule in Lustenau. Volksschule in Waldegg. K.k. Taubstummen-Institut. Privat-Blindeninstitut. Landes-Irrenanstalt. (156) In Linz-Urfahr domiz. Diözesan-Weltpriester. (156) Diözesanpriester außerhalb der Diözese. Priester aus fremden Diözesen in Linz. (157) [Tabelle]: Pfarrgemeinden der Diözese. Die Ziffern bei den Pfarrorten bedeuten die Seelenzahl. Wenn zwei Zahlen vorkommen, bedeutet die letztere die Seelenzahl der Protestanten, z. B.: Abtsdorf (P. T. Attersee) 220/7, heißt: 220 Katholiken, 7 Protestanten, Adlwang ( T. Bad Hall), 687 heißt: 687 Katholiken. (158) Ordensstand und Kongregationen der Diözese. (185) Männer-Orden und -Kongregationen. (185) Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. (185) Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg. (186) Prämonstratenser-Chorherrenstift Schlägl. (186) Benediktinerstift Kremsmünster (187) Benediktinerstift Lambach. (188) Zisterzienserstift Schlierbach. (189) Zisterzienserstift Wilhering. (189) Hospiz der Franziskaner in Baumgartenberg. Hospiz der Franziskaner in Bruckmühl. Kloster der Franziskaner in Enns. Hospiz der Franziskaner auf dem Kalvarienberge in Linz. Kloster der Franziskaner in Pupping. (190) Kloster der Franziskaner in Schmolln. (190) Hospiz der Franziskaner in Suben. Kloster der Kapuziner in Gmunden. Kloster der Kapuziner in Linz. Kapuziner-Kloster Braunau am Inn. Kloster der Kapuziner in Ried. Kloster der Karmeliten in Linz. (191) Kloster der Barmherzigen Brüder in Linz. (191) Collegium Aloisianum der Gesellschaft Jesu am Freinberg. Missionshaus der Gesellschaft Jesu in Linz. Residenz der Gesellschaft Jesu in Steyr. Kollegium der Redemptoristen in Linz-Lustenau Kollegium der Redemptoristen in Puchheim. (192) Kollegium der Marienbrüder in Freistadt. Noviziatshaus der Marienbrüder in Greisinghof bei Pregarten. Juvenat der Oblaten des heiligen Franz von Sales in Schmieding (Pfarre Krenglbach). Provinzialhaus in Wien; Mutterhaus in Rom. Missionskonvikt der Oblaten des heil. Franz v. Sales in Kresmünster Provinzialhaus in Wien. Mutterhaus in Rom. Salvatorianerkolleg in Hamberg (Pfarre Schardenberg). Kongregation der Brüder der christlichen Schulen in Goisern. Vertretung der Marianhiller-Mission, Südafrika. (193) Frauen-Orden und -Kongregationen. (193) Kloster der Ursulinen in Linz. (193) Kloster der Elisabethinen in Linz. Kloster der Karmelitinnen in Gmunden. Kloster der Karmelitinnen in Linz. Kloster der Salesianerinnen in Gleink. Kloster der Redemptoristinnen zu Ried. Kloster der Ordensschwestern vom guten Hirten zu Baumgartenberg. Institut der barmherzigen Schwestern vom heil Vinzenz von Paul in Linz. Institut der Schwestern vom hl. Kreuz in Linz. Institut der barmh. Schwestern vom heiligen Karl Borr. aus dem Mutterhause zu Prag in Ebenzweier. (194) Institut der armen Schulschwestern in Vöcklabruck. (194) Institut der armen Schulschwestern zu Lahn in der Pfarre Hallstatt. Institut der armen Schulschwestern de Notre Dame in Freistadt. Institut der Tertiarschwestern des Karmeliten-Ordens in Linz Oblatinnen des hl. Franz von Sal. in Urfahr. Institut der barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borromäus in Linz. Institut der Schwestern von der christlichen Nächstenliebe in Rainbach bei Freistadt. (195) Personen-Register des geistlichen Personalstandes. (196) Gemeinnütziges. (204) Unterhaltendes. (206) Verzeichnis der wichtigsten Jahrmärkte und Kirchtage Oberösterreichs. (207) 1. Hausruckkreis. (207) 2. Innkreis. (207) 3. Mühlkreis. 4. Traunkreis. (208) Werbung ( - ) Einband ( - )
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OBERÖSTERREICHISCHER PRESSVEREINS-KALENDER AUF DAS JAHR 1904 Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender (-) Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1904 (1904) ( - ) Einband ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ( - ) Inhalts-Verzeichnis. ( - ) Das Jahr 1904 nach Christi Geburt ([1]) Bewegliche Feste. ([1]) Quatember. Mondesviertel. Die zwölf Zeichen des Tierkreise. Vom Jahresregenten. Die vier astronomischen Jahreszeiten. Von den Finsternissen. Normatage. ([2]) Feste, welche im katholischen Ritus, obwohl nicht streng gefeiert, dennoch kirchlich besonders begangen werden. Landespatrone. Landesfarben. Reichsfarben der europäischen Staaten. ([3]) Landwirtschaftlicher Hauskalender. ([4]) Januar. Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. Oktober. November. Dezember. ([4]) Abkürzungen wie sie im Festkalender vorkommen: ([4]) Ablässe. ([5]) Vollkommene Ablässe. ([5]) Januar. Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. Oktober. November. Dezember. ([5]) [Kalender]: 1904 ([6]) Hof-Kalender. Genealogie des regierenden Kaiserhauses Oesterreich. (30) Geschwister Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Eltern Sr. Majestät des Kaisers und Königs. (30) Großvaters Brüder und deren Nachkommen. (30) Sohn des Urgroßvaters-Bruders und dessen Nachkommen: (33) Die europäischen Souveräne. (33) Reichs- und Landes-Vertretung Oberösterreichs.*) (34) I. Der Reichsrat: (34) a) Vom großen Grundbesitz: b)Von den Städten und Industrialorten: c)Von den Landgemeinden: d)Von der Handelskammer: (34) e)Von der allgemeinen Wählerklasse. (34) II. Der Landtag: (35) Virilstimme: Vom großen Grundbesitz: Von den Städten und Industrialorten: Von der Handels- und Gewerbekammer: Von den Landgemeinden: (35) III. Der Landesausschuß: bestehend aus 7 Mitgliedern, hält jeden Donnerstag Sitzung. (36) Vorsitzender (der Landeshauptmann): Mitglieder des Landesausschusses: Referats-Einteilung: (36) [Tabelle]: Tarif der Fiaker in Linz. (65) [Tabelle]: Tabellen zur Berechnung des Lohnes ländlicher Dienstboten. Tabelle A. Tabelle B. (66 - 67) Verschiedenes zum Nachschlagen. ([37]) Stempel- und Gebühren-Anzeiger. ([37]) Allgemeine Regel. Das Papier,. Art der Stempelmarken-Verwendung. Stempelaufdruck.Das Abstempeln der Marken mit Privat-Stampiglien.Stempelpflicht der weiteren Bogen. ([37]) Bei Ausfertigung einer Urkunde oder Schrift in mehreren Exemplaren. ([37]) Auszug aus dem Stempeltarif. (38) [Tabelle]: Gegenwärtig giltige Stempel-Skalen. (38) Postwesen. (46) Für gewöhnliche Briefe.Für rekommandierte Briefe.Expreßbriefe.Geldbriefe.Kreuzbandsendungen. Warenproben und Muster-Sendungen.Fahrpostsendungen. Postbegleit-Adressen. (46) Postanweisungen (Geldanweisungen). (46) Telegraphische Postanweisungen. (48) Telegraphenwesen. (48) Münzwesen. (49) Wert des Coupon. (50) I. Von der einheitlichen Noten- oder Silberrente.II. Von der 4% österr.Goldrente.III.Vonder 4% ungarischen Goldrente (50) [Tabelle]: Ziehungen aller österr.-ungar. Lotterie-Effekten im Jahre 1904. (50) IV.Von den Eisenbahn-Staats-Schuldverschreibungen: (50) V.Vom Staate zur Zahlung übernommene Eisenbahn-Prioritäten: VI.Von den Theiß-Regulierungs-Losen VII.Von den ungarischen Grundentlastungen zu 4%.VIII.Von anderen öffentlichen Anlehen, ohne Renten-Steuer-Abzug: IX.Mit 1/2% Rentensteuer-Abzug: X.Mit 2% Rentensteuer-Abzug: (51) [Tabelle]: Ziehungen ausländischer Lotterie-Effekten vom Jahre 1904. (51) [Tabelle]: Interesse-Tabelle. (52) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische. *Schonzeit. (53) [Tabelle]: Tarif der Verzehrungssteuer für die Stadt Linz. ([54 - 55]) [Tabelle]: Gottesdienst-Ordung in Linz und Urfahr. Vormittag Nachmittag ([56 - 57]) Verzeichnis der Boten welche in der Landeshauptstadt Linz ankommen und abgehen (58) Abwinden - Enzenkirchen (58) Feldkirchen - Friedberg (58) Gallneukirchen - Gutau (59) Haag - Hohenfurt (59) Irnharting - Müllacken (60) Naarn - Niederwaldkirchen (60) Obenberg - Rüstorf (61) Sandl - Struden (61) Taufkirchen - Vorchdorf (62) Wallern - Würting (62) Zell - Zwettl (63) [2 Tabellen]: (1)Postbotenfahrten zwischen Linz-Leonfelden-Hohenfurt, resp.Linz-Eferding und Urfahr-Gallneukirchen. (2)Haltestellen der elektr. Straßenbahn in Linz. (63) Fahrpreise der Pöstlingberg-Bahn (63) Linz Staatsbahnhof-Urfahr, Remise Pöstlingberg und retour. (63) [6 Tabellen]: Fahrplan I. 12 Minuten Verkehr für Sonn- und Feiertage bei halbwegs günstiger Witterung (1)a)Bergfahrt. (2)b)Talfahrt. Fahrplan II. 24 Minuten-Verkehr für Wochentage bei günstiger Witterung und Sonn- und Feiertage bei minder günstiger Witterung (3)a)Bergfahrt. (4)b)Talfahrt. Fahrplan III. 1/2 Stunden- und Stunden-Verkehr bei geringer Frequenz. (Bei Stunden-Verkehr gelten nur die fetter gedruckten Abfahrtszeiten.) (5)a)Bergfahrt. (6)b)Talfahrt. (64) [Tabelle]: Tarif der Fiaker in Linz. (65) [Tabelle]: Tabellen zur Berechnung des Lohnes ländlicher Dienstboten. Tabelle A. Tabelle B. (66 - 67) Pupillarsichere Papier zur Anlegung von Waisengeldern, Kautionen u.s.w. Advokaten. (68) Werbung (68) Häuser-Verzeichnis der Landeshauptstadt Linz. (69) Adlergasse Altstadt Annagasse Auerspergstraße Badgasse Bahnhofstraße Bauernberg Baumbachstraße Berggasse Bethlehemstaße Bischofstraße (69) Blumauerstraße (69) Bockgasse Bürgerstraße Kollegiumgasse Coulinstraße Anton Dimmelstraße Domgasse Donatusgasse Obere Donaulände Kaiserin Elisabeth-Quai (70) Donaustraße Eisenbahngasse Eisenhandstraße Elisabethstraße Fabrikstraße Fadingerstraße Feldstraße Figulystraße Flügelhofgasse (71) Franz Josef-Platz (71) Gärtnerstraße Gemeindestraße Gesellenhausstraße Goethestraße Graben Grünauerstraße Hafferlstraße (72) Hafnerstraße (72) Hahnengasse Harrachstraße Herrenstraße Hirschgasse Hofberg Hofgasse Holzstraße Honauerstraße (73) Hopfengasse (73) Huemerstraße Humboldstraße Johannesgasse Kaisergasse Kaiser Josefstraße Kaplanhofstraße (74) Kapuzinerstraße (74) Kaserngasse Kellergasse Keplerstraße Khevenhüllerstraße Klammstraße Krankenhausstraße Kreuzgasse (75) Landstraße (75) Langgasse Lasingergasse Lessinggasse Limonigasse Ludlgasse Lustenauerstraße Magazingasse Margarethen (76) Mariahilfgasse (76) Maria Theresiastraße Marienstraße Marktplatz Marktstraße Martinsgasse Mozartstraße Museumstraße Neutorgasse Pfarrgasse Pfarrplatz (77) Promenade (77) Prunerstraße Quergasse Rathausgasse Römerstraße Rudigierstraße Sandgasse Scharitzerstraße (78) Schillerstraße (78) Schlossergasse Schmidtorstraße Schubertstraße Schulertal Schützenstraße Schweizerhausgasse Seilerstätte Starhembergstraße (79) Steingasse (79) Stelzhamerstraße Stifterstraße Stockhofstraße Straßerau Tegethoffstraße Tiefer Graben Tummelplatz Joh. Konrad Vogelstraße Volksfeststraße Volksgartenstraße Waldeggstraße (80) Walterstraße (80) Weingartshofstraße Weißenwolffstraße Karl Wiser-Straße Wurmstraße (81) Vorort Lustenau. (81) Vorort Waldegg. (83) Häuser-Verzeichnis der Stadt Urfahr. (84) Berggasse Blütengasse Untere Donaustraße Karl Fiedlerstraße Fischergasse Flußgasse Friedhofstraße Gußhausgasse Hagengasse Hagenstraße Halbgasse Hauptstraße Im Tal (84) Jägerstraße (84) Jahnstraße Kaarstraße Kapellengasse Kirchengasse Kreuzstraße Landgutstraße Löwengasse Marktplatz Maximilianstraße Mittelstraße Mühlkreisbahnstraße Neugasse Nißlstraße (85) Rosenstraße (85) Rudolfplatz Rudolfstraße Schmiedegasse Schulplatz Schulstraße Stadlbauerstraße Thalgasse Schratzstraße (86) Neue Straßeneinteilung (86) Ortschaften Auberg, Pflaster und Unterselbern. (86) Ortschaft Harbach. Ortschaft heilham. Ortschaft urfahrwänd. Ortsc haft Auberg. Ortschaft Pflaster. (87) Neu projektierte Straßen (87) Unterrichts-Behörden. (88) K. k. Ministerium für Kultus und Unterricht. K. k. Landes-Schulrat. K. k. Stadt-Schulräte. (88) K. k. Bezirks-Schulräte (88) Verzeichnis der wichtigsten Jahrmärkte und Kirchtage Oberösterreichs. (89) 1. Hausruckkreis. (89) 2. Innkreis. (90) 3. Mühlkreis. (90) 4. Traunkreis. (91) Kleiner Wegweiser von Linz. Preßverein, katholische und akademische Buchdruckerei, Landstraße Nr. 41. Buch- und Kunsthandlung des kath. Preßvereines Linz, Landstraße 41 (91) Sehenswürdigkeiten von Linz: (92) Papst Leo XIII. † ([93]) [Abb.]: Letztes Porträt des heiligen Vaters. (94) [2 Gedichte]: Zum Herzen Jesu. Wie weil ich gern am Waldesrande. (95) Eine treue Pflegemutter. (96) [Abb.]: (96) [Abb.]: Die Tiara welche der nun verstorbene heilige Vater zum Papstjubiläum erhielt. (97) [Abb.]:St. Petersplatz und St. Peterskirche. (99) [Abb.]: .Ueber dem Lager hing ein Schutzengelbild, auch auf dieses sah Lene hinauf. Dann aber kehrte sie ihr Antlitz, auf dem tiefe Blässe die Spur eines heißen Seelenkampfes verriet, wieder dem jungen Manne zu. (100) [Abb.]."Wacht auf, Leute, rettet euch Räuber, Mörder sind da!" (101) [Abb.]: .Ueber der Leiche ihrer treuen Pflegmutter reichten sich die beiden Brüder voll herzlicher Eintracht die Hände,. (102) [Abb.]: Begrüßung Sr. Majestät auf dem Festplatze in Kleinmünchen. (104) [Abb.]: Ansprache des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ebenhoch an Se. Majestät (106) [2 Gedichte]: (1) Stille leide. (2)Des Menschen Herz. (111) Der Kaiser in Oberösterreich. (112) Unser Kaiser in Linz. (112) [Abb.]: Se. Majestät beim Besuche des Petrinum. (112) Unser Kaiser im Innviertel. (113) [Abb.]: Pfarrkirche Braunau besucht von Sr. Majestät dem Kaiser am 30. Juni 1903. (114) [Abb.]: Neues Rathaus in Braunau eingeweiht von Sr. Exzellenz dem hochwürdigsten Herrn Bischofe am 30. Juni 1903. (115) Aus Kaiser Franz Josefs Leben.*) (Aus dem Jahre 1860.) (126 [116]) [Gedicht]: Ein Erinnerungsblatt an zwei hohe Festtage in der Landeshauptstadt Linz in den Frühlingstagen der Jahre 1854 und 1903. (117) Nur Traum ? (118) [Abb.]: (118) [Abb.]: Die neue Reichsbrücke über den Inn. Wurde von Seiner Majestät bei seiner Anwesenheit in Braunau besichtigt. (120) [Abb.]: ."Mutter, um Gold willst du mich verkaufen ? Dein eigen Kind ? Mutter, das ist Sünde.". (121) [Abb.]: . Sie erwacht. Vor ihr steht Erwin im Salonanzug des Tänzers. "Sobald schon müde, Baronesse ?". (123) Stelzhamer. (126) [Abb.]: [Stelzhamer] (127) Kaiser Franz und der Tischler. Denkspruch (130) [3 Gedichte]: (1)Aufg'sess'n! (2)Da Lehra kann nöt zähla! (3)Vared't. (131) Treue. Eine Erzählung aus dem Volke. (132) [Abb.]: (132) [Abb.]: Mit Entsetzen nähert sich der kleine Vestl dem Grab seiner Eltern. (133) [Abb.]: Vestl nimmt als Rekrut Abschied von der Vroni. (135) [Abb.]: Vestl steht entsetzt vor der am Boden liegenden Vroni. (137) [Abb.]: Vronis Vater gibt dem Brautpaar seinen Segen. (138) Das gute Beispiel. (138) [Abb.]: Der hl. Florian. Statue von Sattler auf dem Herz Jesu-Altar der Vorstadtpfarrkirche in Wels. (139) Der Dombau. (140) [Abb.]: [Der neue Linzer Dom] (140) Beginn des Baues am Langschiff. (140) Arbeiten am Turme. (140) [Abb.]: Der Glockenstuhl des neuen Domes. (141) Blitzableiter-Anlage. (141) Uebertragung des Geläutes auf das vierte Stockwerk. Einführung der Läutung durch elektrische Kraft (142) Diese Glockenläutemaschine (142) Alle Arbeiten (143) Einen großen Schrecken. (143) [Abb.]: Die vom heiligen Vater gespendete Krone. (143) [Abb.]: Bischof Dr. Doppelbauer zeigt dem kaiser den Turm. (144) Der Kaiserbesuch. (145) [Abb.]: Besuch des Kaisers im Mariä Empfängnis-Dom. (145) Papst Pius X. (146) [Abb.]: (146) [Abb.]: Der neue Vereinssaal des kath. Gesellenvereines in Wels. (147) Der brave Dienstmann. (148) Zur Geschichte des katholischen Preßvereines der Diözese Linz. (149) [Abb.]: (149) [Abb.]: Josef Weilhartner †. (150) [Abb]: Das neue Kaiserin Elisabeth-Denkmal in Linz. Eingeweiht am 21. April 1903. (151) [Abb.]: Herz Jesu-Kirche in Linz-Lustenau. Eingeweiht am 26. April 1903. (152) [2 Abb.]: (1)König Peter von Serbien aus der Linie Karageorgevic, der Nachfolger des gemordeten Königs Alexander (2)König Alexander I. und Königin Draga von Serbien welche in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 1903 im Königsschlosse zu Belgrad bei einer Militärrevolte grausam ermordet wurden. (153) Gemeinnütziges. (154) Zur Vertilgung der Schermäuse. (154) Heißessen ! (154) Ein gutes Fleckenwasser. Goldborten reinigen. Eiergerste. Eine Million.Bewährte Hausmittel.Wir machen unsere geehrten Leser. Kwizdas Korneuburger Viehnährpulver. Gesundheit ist der größte Reichtum.Wer kennt nicht das Prato´sche Kochbuch ? Ein hungriges Kleeblatt. (155) Werbung (155) Unterhaltendes. (156) Sonderbare Hasen. Zuversichtlich. Galgenhumor. Ein biederer Ortsvorsteher.Trinker-Selbstgespräch. Beruhigend. Der Unterschied. Sehr richtig. Ein Philanthrop. Wurst wider Wurscht. Wink für Wirte. Wörtlich befolgt. Getrübte Erinnerungen. (156) Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Linz in Oberösterreich. (Abgeschlossen Mitte August 1903.) ([1]) Oberster Hirt: Metropolit: Bischof: Domkapitel: ([1]) Ehrendomherren: ([1]) Domsakristei-Direktor: Domprediger: Dom- und Chorvikare: Bischöfliche Ordinariats-Kanzlei: Bischöfliche theologische Diözesan-Lehranstalt: (2) Bischöfliches Knabenseminar mit Gymnasium in Urfahr. (Collegium Petrinum.) (2) Bischöfliches Priester-Seminar: (3) Im Collegium Germanicum zu Rom Bischöfliches Konvikt im Haiderhof zu Linz. Bischöfliches Konvikt für Lehramtskandidaten in Linz K. k. Staats-Gymnasium in Linz. K. k. Staats-Gymnasium in Ried. K. k. Staats-Gymnasium in Freistadt. Kommunal-Gymnasium in Gmunden. K. k. Staats-Oberrealschule in Linz. K. k. Staats-Realschule in Steyr. K. k. Lehrerbildungs-Anstalt in Linz. Knaben-Bürgerschule, Spittelwiese. Kaiser Franz Josef-Knaben- und Mädchen-Bürgerschule. Mädchen-Bürgerschule, Neustadt. K. k. Taubstummen-Institut. Privat-Blindeninstitut. Landes-Irrenanstalt. (4) In Linz-Urfahr domizilierende Diözesan-Weltpriester. Diözesanpriester außerhalb Oberösterreichs. Priester aus fremden Diözesen in Linz. (5) [Tabelle]: Die Ziffern bei den Pfarrorten bedeuten die Seelenzahl der Protestanten, z. B.: Abtstorf (P. T. Attersee) 198/4m heißt: 198 Katholiken, 4 Protestanten, Adlwang (T. Bad Hall), 707 heißt: 707 Katholiken. (6) Abtsdorf - Aurolzmünster (6) Baumgartenberg - Dorf (8) Ebelsberg - Esternberg (8) Feldkirchen a. d. D. - Friedburg o. Lengau (9) Gaflenz - Gutau (10) Haag - Holzhausen (12) Jeging - Julbach (14) Kallham - Kronstorf (14) Laakirchen - Losenstein (16) Magdalena St. - Münzkirchen (17) Naarn - Nußdorf (19) Oberhofen - Ottnang (20) Pabneukirchen - Putzleinsdorf (21) Raab - Rüstorf (23) Sandl - Suben (25) Taiskirchen - Tumeltsham (28) Ueberaggern - Utzenaich (29) Veit St. - Vorderstoder (29) Waidersfelden - Wolfsegg (30) Zell am Moos - Zwettl (32) Ordensstand und Kongregtionen der Diözese. (33) Männerorden und Kongregtionen. (33) Benediktinerstift Kremsmünster. (33) Benediktinerstift Lambach. (34) Augustiner-Chorherrenstift St. Florian. (34) Augustiner-Chorherrenstift Reichersberg. (35) Cictercienserstift Wilhering. Cistercienserstift Schlierbach. (36) Prämonstratenser-Chorherrenstift Schlägl. (36) Kloster der Karmeliten in Linz. Kloster der Kapuziner in Linz. (37) Kloster der Kapuziner in Gmunden. Kloster der Kapuziner in Ried. Kapuziner-Kloster Braunau am Inn. Kloster der Franziskaner in Schmolln. Hospiz der Franziskaner in Ens. Hospiz der Franziskaner in Suben. Kloster der Franziskaner in Pupping. Hospiz der Franziskaner in Bruckmühl. (38) Hospiz der Franziskaner in Baumgartenberg. (38) Hospiz der Franziskaner auf dem Kalvarienberge in Linz. Kloster der barmherzigen Brüder in Linz. Probationshaus der Gesellsch. Jesu am Freinberg. Missionshaus der Gesellschaft Jesu in Steyr. Kollegium der Redemptoristen in Puchheim. Hospiz der Redemptoristen Lustenau bei Linz (39) Kollegium der Marienbrüder in Freistadt. (39) Marienkolleg der Salvatorianer in Hamberg bei Passau (Pfarre Schardenberg). Missionshaus zum heil. Franz von Sales in Schmieding (Pfarre Krenglbach). Kongregation der Brüder der christlichen Schulen in Goisern. (40) Frauenorden und Kongregationen. (40) Kloster der Ursulinen in Linz. Kloster der Elisabethinnen in Linz. Kloster der Karmelitinen in Linz. Kloster der Karmelitinen in Gmunden. (40) Kloster der Salesianerinnen in Gleink. (40) Kloster der Redemptoristinnen zu Ried. Kloster der Ordensschwestern vom guten Hirten in Baumgartenberg. Institut der barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul in Linz. Institut der barmherzigen Schwestern vom hl. Karl Borr. aus dem Mutterhause zu Prag in Ebenzweier. Institut der Schwestern vom hl. Kreuz in Linz. Institut der armen Schulschwestern in Vöcklabruck. Institut der armen Schulschwestern de Notre Dame in Freistadt. Institut der Tertiarschwestern des Karmeliten-Ordens in Linz. Institut der armen Schulschwestern zu Hallstatt. (41) Dekanats-Einteilung. Berichtigungen. Veränderungen während des Druckes. (42) Personen-Register des geistlichen Personalstandes. (43) A - C (43) D (43) E, G (44) H (44) I, J (45) K (45) L (46) M (46) N, P (47) R (47) S (48) T (48) U-Z (49) Werbung ( - )
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