Personale Versorger als spezifische Dienstleister
In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 02 (2023)
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In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 02 (2023)
In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 07 (2022)
In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 03 (2022)
In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 01 (2023)
In: Position März 2023
Neuartige Materialen versprechen technische Lösungen zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation. Sie spielen eine wichtige Rolle für eine Vielzahl der am UBA bearbeiteten Umweltthemen wie beispielsweise die Energiewende, Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit. Dabei können die verschiedenen Bereiche durch den Einsatz neuartiger Materialien profitieren, aber auch vor Herausforderungen gestellt werden. Das UBA-Positionspapier beschreibt das Spannungsfeld zwischen dem vielversprechenden Einsatz und möglichen Herausforderungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und anderen Nachhaltigkeitsdimensionen, verdeutlicht dies an verschiedenen Beispielen und leitet Eckpunkte für ein sicheren und nachhaltigen Lebenszyklus von neuartigen Materialien ab.
In: IWH policy notes 2023, 1 (7. März 2023)
Der Klimawandel in Schleswig-Holstein führt zu Veränderungen in Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt, und er hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Der wissenschaftliche Konsens geht davon aus, dass die sozioökonomischen und ökologischen Effekte des Klimawandels weltweit überwiegend negativ sein werden. Aus diesem Grund schreibt das Klimaschutzgesetz vor, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% reduziert werden sollen; bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität in Deutschland erreicht werden. Schleswig-Holstein hat eigene Klimaschutzziele und Maßnahmen eingeführt. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsichtlich der nationalen und regionalen Kosten des Klimawandels. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts in Deutschland die jährlichen Verluste des Bruttoinlandsprodukts unter einem Prozent liegen werden. Zur Plausibilisierung dieser Zahl ist es notwendig, eine transparente und replizierbare Klimawandelfolgenabschätzung für Schleswig-Holstein vorzunehmen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
In: Klassiker der Politik 11
In: Forschungen zu Lateinamerika Band 21
In: Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht Heft 184 (Februar 2023)
Das Recht eines Staates, handelsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz nicht-ökonomischer Güter zu ergreifen, ist im WTO-Recht insbesondere in den allgemeinen Ausnahmen der Art. XX GATT und Art. XIV GATS verankert. Besonders umstritten ist dabei die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz von "public morals" nach Art. XX(a) GATT bzw. Art. XIV(a) GATS zu ergreifen. Grund dafür ist zunächst, dass der Begriff der "public morals" deutlich unbestimmter ist als die anderen unter Art. XX GATT geschützten Rechtsgüter. Auch fehlt es an international anerkannten Standards, wie sie bei Art. XX(b) und XX(g) GATT Anwendung finden. Gleichzeitig ist der Regelungsbereich der Moral für die WTO-Mitglieder äußerst sensibel. Somit ist es im Rahmen der public morals exception besonders herausfordernd, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des sich auf "public morals" berufenden Staates und den konkurrierenden Rechten anderer Mitgliedsstaaten zu finden. In der Literatur wird daher eine große Anzahl widerstreitender Meinungen zur Reichweite der Norm vertreten. Auch die Rechtsprechung hat die genauen Anforderungen bislang nicht klären können. Dessen ungeachtet wurden public morals exceptions in den vergangenen Jahrzehnten auch in eine Vielzahl weiterer Handelsverträge aufgenommen.
In: Fact Sheet
Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich, die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen.
In: Enzyklopädie Recht und Literatur G Gerichtsdrama/Gerichtstheater - Gerichtsszenen im englischsprachigen Theater