"Grenzüberwindung durch Migration"
In: Entgrenzungen: gesellschaftlicher Wandel und politische Bildung, S. 74-76
Der Beitrag stellt Überlegungen rund um das Thema Migration und Grenzüberschreitung an. Insbesondere geht der Autor auf den Zusammenhang von Migration und Menschenrechte ein. Aus menschenrechtlicher Perspektive gehören Migranten zu den besonders verletzlichen Gruppen. Trotz einer hohen Schutzbedürftigkeit ist der internationale Menschenrechtsschutz für Migranten erst schwach ausgeprägt. Menschen sind zwar frei, ihr Land zu verlassen und sie haben auch ein Menschenrecht, um Asyl zu ersuchen, aber sie haben kein Recht von einem bestimmten Staat Asyl zu erhalten. Um die Menschenrechte auch von Wirtschaftsmigranten zu schützen, wurde die UN-Wanderarbeiterkonvention entwickelt. Diese sichert Wirtschaftsmigranten - unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status - grundlegende Menschenrechte zu. Nach einem schleppenden Prozess der Ratifizierung haben erst 40 Staaten bis Ende 2008 diese Konvention unterzeichnet, allerdings kein einziges Industrieland. Auch die deutsche Bundesregierung sieht in einer zu weit gehenden Gleichstellung von regulären und irregulären Migranten einen Anreiz für "unerlaubte Einwanderung". (ICB2)